Fachbeiträge & Kommentare zu Umsatzsteuer

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§ 14 Vergütung des Testamen... / d) Höhe des Stundensatzes

Rz. 32 In früheren Veröffentlichungen wurde für anwaltliche Testamentsvollstrecker ein Stundensatz von 120 EUR zuzüglich Umsatzsteuer vorgesehen.[73] Als Grundlage diente der durchschnittliche Stundensatz eines Rechtsanwaltes, wobei auf das Statistische Berichtssystem für Rechtsanwälte (STAR) bezogen auf das Wirtschaftsjahr 1997 zurückgegriffen wurde. Dieser pauschale Ansatz...mehr

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Haftung / 7 Beteiligung an einer Steuerhinterziehung: Versagung des Vorsteuerabzugs und von Steuerbefreiungen für innergemeinschaftliche Lieferungen (§ 25f UStG)

7.1 Beteiligung an einer Umsatzsteuerhinterziehung: Versagung des Vorsteuerabzugs und der Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen (§ 25f UStG) Sofern ein Unternehmer wusste oder hätte wissen müssen, das er sich mit der von ihm erbrachten Leistung oder seinem Leistungsbezug an einem Umsatz beteiligt, bei dem der Leistende oder ein anderer Beteiligter auf einer v...mehr

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§ 12 Steuerliche Verantwort... / III. Gewerbesteuer

Rz. 14 Die Rechtslage bei der Gewerbesteuer ist der der Umsatzsteuer vergleichbar, wenngleich die Rechtsfolgen mit der Objektbezogenheit der Gewerbesteuer nur schwerlich in Einklang zu bringen sind.[18] Nach § 2 Abs. 5 GewStG gilt der Tod des Unternehmers als Einstellung des Gewerbebetriebes durch ihn und als Neugründung durch die Erben, wenn sie den Betrieb fortführen.[19] G...mehr

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§ 24 Muster und Checklisten / VII. Kombinationsmodell aus Zeit- und Tabellenvergütung

Rz. 7 Muster 24.6: Kombinationsmodell aus Zeit- und Tabellenvergütung Muster 24.6: Kombinationsmodell aus Zeit- und Tabellenvergütung Die Vergütung des Testamentsvollstreckers bemisst sich nach dem von ihm persönlich erbrachten Zeitaufwand. Diesen hat er tabellarisch zu erfassen und mit einer kurzen Bezeichnung seiner Tätigkeit zu versehen. Abzurechnen ist minutengenau. Als S...mehr

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§ 24 Muster und Checklisten / VI. Vergütungsanordnung bei einer geschäftsmäßigen Dauertestamentsvollstreckung (z.B. Banken und Vermögensverwalter)

Rz. 6 Muster 24.5: Vergütungsanordnung bei einer geschäftsmäßigen Dauertestamentsvollstreckung (z.B. Banken und Vermögensverwalter) Muster 24.5: Vergütungsanordnung bei einer geschäftsmäßigen Dauertestamentsvollstreckung (z.B. Banken und Vermögensverwalter) Der Testamentsvollstrecker soll für seine Tätigkeit eine angemessene Testamentsvollstreckervergütung erhalten. Diese bes...mehr

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§ 24 Muster und Checklisten / 4. Testamentarische Schiedsklausel, mit Testamentsvollstrecker als Schiedsrichter

Rz. 28 Muster 24.11: Testamentarische Schiedsklausel, mit Testamentsvollstrecker als Schiedsrichter Muster 24.11: Testamentarische Schiedsklausel, mit Testamentsvollstrecker als Schiedsrichter Ich bestimme, dass alle Streitigkeiten der Erben, Vermächtnisnehmer und Auflagenbegünstigten, die ihren Grund im Erbfall haben und/oder im Zusammenhang mit der letztwilligen Verfügung o...mehr

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§ 12 Steuerliche Verantwort... / B. Erklärungs- und Mitwirkungspflichten

Rz. 6 Mit hoher Wahrscheinlichkeit werden im Zeitpunkt des Erbfalls nicht alle in der Person des Erblassers nach Maßgabe der Einzelsteuergesetze bereits entstandenen Steuern erklärt und die daraus entstandenen Steuerschulden beglichen sein. Dies gilt insbesondere für die laufenden Steuern, wie Einkommensteuer, Umsatzsteuer und Gewerbesteuer. Zum Todeszeitpunkt bereits entsta...mehr

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§ 14 Vergütung des Testamen... / I. Ausgangsüberlegungen

Rz. 93 Wie die Vergütung, die ein Testamentsvollstrecker als natürliche Person für seine Tätigkeit erhält, bei den einzelnen Steuerarten (Einkommensteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer und ggf. Erbschaftsteuer) steuerlich zu behandeln ist, hängt im Wesentlichen von folgenden Fragestellungen ab:mehr

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§ 24 Muster und Checklisten / V. Vergütungsanordnung bei einer geschäftsmäßigen Abwicklungstestamentsvollstreckung

Rz. 5 Muster 24.4: Vergütungsanordnung bei einer geschäftsmäßigen Abwicklungstestamentsvollstreckung Muster 24.4: Vergütungsanordnung bei einer geschäftsmäßigen Abwicklungstestamentsvollstreckung Der Testamentsvollstrecker soll für seine Tätigkeit eine angemessene Vergütung erhalten. Als angemessene Vergütung ist der Betrag anzusehen, der sich aus der Rheinischen Tabelle des ...mehr

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§ 24 Muster und Checklisten / XIII. Abschlussvereinbarung über eine Testamentsvollstreckung (ausführlich)

Rz. 50 Muster 24.33: Abschlussvereinbarung über eine Testamentsvollstreckung Muster 24.33: Abschlussvereinbarung über eine Testamentsvollstreckung Abschlussvereinbarung über eine Testamentsvollstreckung zwischen der Erbengemeinschaft nach Frau/Herrn _________________________, geb. _________________________, verst. am _________________________ bestehend aus Frau/Herrn (Vorname/Na...mehr

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Haftung / 3 Haftung des Gesellschafters einer Personengesellschaft

Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) als sehr einfache und beliebte Rechtsform hat ihre Tücken, wenn sie in eine finanzielle Schieflage gerät. Dann haften die Beteiligten mit ihrem privaten Vermögen für die Schulden, so wie das bei Personengesellschaften üblich ist. Insoweit kann das Finanzamt die Gesellschafter auch dann für Steuerschulden der GbR in Haftung nehmen, w...mehr

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Haftung / 4 Haftung des wesentlich Beteiligten, wenn er ihm gehörende Gegenstände an die Gesellschaft überlässt (§ 74 AO)

Die Haftung des § 74 AO für den wesentlich beteiligten Gesellschafter dient der Realisierung von Betriebssteuerschulden der Personengesellschaft, wenn dem Betrieb der Personengesellschaft dienende Gegenstände (z. B. Grundstücke) vom wesentlich beteiligten Gesellschafter überlassen wurden. Die Haftung erstreckt sich jedoch nur auf die Steuern, die während des Bestehens der we...mehr

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§ 24 Muster und Checklisten / IX. Schreiben eines Testamentsvollstreckers an die Erben zur Vergütungsentnahme aus dem Nachlass

Rz. 46 Muster 24.29: Schreiben eines Testamentsvollstreckers an die Erben zur Vergütungsentnahme aus dem Nachlass Muster 24.29: Schreiben eines Testamentsvollstreckers an die Erben zur Vergütungsentnahme aus dem Nachlass Sehr geehrte Frau _________________________, sehr geehrter Herr _________________________, für meine Tätigkeit als Testamentsvollstrecker über den Nachlass des...mehr

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§ 22 Fallstudie 2: "Die Kru... / 5. Grundsätzlich richtige Tabelle: Neue Rheinische Tabelle

Rz. 19 Als Ausgangspunkt ist das Gericht von der sog. "Neuen" Rheinischen Tabelle ausgegangen.[8] Zwar spreche gegen die "Neue" Rheinische Tabelle, dass sie bei höheren Nachlasswerten zu sehr hohen Beträgen gelange, die überhöht sein könnten.[9] Indes sind die Parteien bisher übereinstimmend von der "Neuen" Rheinischen Tabelle als Anhaltspunkt für die Vergütungsberechnung aus...mehr

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Haftung / 1.2 Haftung des Steuerhinterziehers

Wer eine Steuerhinterziehung (oder eine Steuerhehlerei) begeht oder an einer solchen Tat teilnimmt, haftet für die verkürzten Steuern und die zu Unrecht gewährten Steuervorteile sowie für die Zinsen nach § 235 AO und die Zinsen nach § 233a AO, soweit diese nach § 235 Abs. 4 AO auf die Hinterziehungszinsen angerechnet werden.[1] Praktisch erfasst werden damit Geschäftsführer ...mehr

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§ 14 Vergütung des Testamen... / I. Die unterschiedlichen Interessenlagen

Rz. 6 Bei der Angemessenheitsbestimmung wird gemeinhin davon ausgegangen, dass es darum geht, einen Betrag zu finden, der sowohl die Interessen des Testamentsvollstreckers an einer auskömmlichen Vergütung als auch die Interessen der Zahlungspflichtigen, also regelmäßig der Erben, in praktische Konkordanz bringt.[11] Die Rechtsprechung greift hierbei auf eine Formel zurück, d...mehr

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§ 14 Vergütung des Testamen... / V. Steuerliche Behandlung unangemessen hoher Testamentsvollstreckervergütung

Rz. 105 Der hinter dieser Problematik stehende Ausgangspunkt ist die Überlegung, dass eine unangemessen hohe Testamentsvollstreckervergütung gedanklich aufgeteilt und wie folgt betrachtet werden kann: Der Teil der Vergütung, der die anhand der Tabellen ermittelten Vergütungssätze übersteigt, ist unangemessen hoch. Zivilrechtlich soll der unangemessene Teil der Vergütung ein ...mehr

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§ 24 Muster und Checklisten / XI. Abwicklungsvereinbarung mit den Erben ("Quasi-Testamentsvollstrecker")

Rz. 48 Muster 24.31: Abwicklungsvereinbarung mit den Erben ( Quasi-Testamentsvollstrecker ) Muster 24.31: Abwicklungsvereinbarung mit den Erben ("Quasi-Testamentsvollstrecker") Vereinbarung zwischen 1. Frau/Herrn _________________________, _________________________ (Straße, Hausnr.), _________________________ (PLZ, Ort) – nachfolgend auch bezeichnet als "Erbe/-in zu 1)" – 2. Frau...mehr

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§ 24 Muster und Checklisten / 1. Letztwillige Schiedsgerichtsklauseln

Rz. 25 Muster 24.8: Letztwillige Schiedsgerichtsklausel 15 Der Formulierungsvorschlag ist mit freundlicher Genehmigung des Verlages Wolters/Kluwer entnommen aus Rott , in: Frieser, Formularbuch für den Fachanwalt Erbrecht. Muster 24.8: Letztwillige Schiedsgerichtsklausel[15] (Schiedsgerichtsanordnung)[16] Alle Streitigkeiten der Erben, Vermächtnisnehmer, des Testamentsvollstre...mehr

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Haftung / 2.2 Haftung von Gesellschaftern einer Personenhandelsgesellschaft

Die Gesellschafter einer Offenen Handelsgesellschaft haften für die Verbindlichkeiten, z. B. Umsatzsteuer, der Gesellschaft persönlich und unmittelbar mit ihrem gesamten Vermögen. Der Haftungsumfang erstreckt sich auf alle Gesellschaftsverbindlichkeiten, die bis zum Ausscheiden des jeweils betroffenen Gesellschafters begründet waren.[1] Die Haftung gilt somit auch für alle g...mehr

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§ 24 Muster und Checklisten / II. Einfache Vergütungsvereinbarung zwischen Testamentsvollstrecker und Erben

Rz. 39 Muster 24.22: Vergütungsvereinbarung zwischen Testamentsvollstrecker und Erben Muster 24.22: Vergütungsvereinbarung zwischen Testamentsvollstrecker und Erben Vereinbarung zwischen 1. _________________________ (Vorname Name, Anschrift) – nachfolgend auch genannt "Erbe zu 1)" – 2. _________________________ (Vorname Name, Anschrift) – nachfolgend auch genannt "Erbe zu 2)" – die...mehr

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§ 24 Muster und Checklisten / VI. Antrag auf Erteilung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses

Rz. 43 Muster 24.26: Antrag auf Erteilung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses Muster 24.26: Antrag auf Erteilung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses Amtsgericht _________________________ – Nachlassgericht – _________________________ Aktenzeichen: _________________________ Nachlasssache _________________________, geboren am _________________________, verstorben am _________...mehr

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§ 22 Fallstudie 2: "Die Kru... / A. Sachverhalt

Rz. 1 Am 20.10.2018 verstarb für seine Angehörigen völlig überraschend der Mediziner Dr. Robert Röntgen bei einem Tauchurlaub auf den Malediven.[1] In seinem notariellen Testament vom 23.12.2015 hatte er seine beiden Töchter Lullu und Lalla als Erbinnen jeweils zur Hälfte seines Nachlasses eingesetzt. Bezüglich der Testamentsvollstreckung war (lediglich) Folgendes bestimmt: Z...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 4.4.2 Skonti (§ 8 Nr. 1 Buchst. a S. 2 Hs. 1 GewStG)

Rz. 63 Der Aufwand aus Skonti gilt als Entgelt für Schulden, wenn diese nicht dem gewöhnlichen Geschäftsverkehr entsprechend im Zusammenhang mit der Erfüllung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen vor Fälligkeit gewährt werden. Derart gewährten Skonti gleichgestellt sind wirtschaftlich vergleichbare Vorteile. Nicht Finanzierungskosten gleichgestellt werden dagegen g...mehr

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§ 10 Ordnungsgemäße Durchfü... / IV. Erbenermittlung

Rz. 14 Es ist natürlich auch denkbar, dass die Erben zunächst noch ermittelt werden müssen. Mitunter ist diese Aufgabe aufwendig, weil die Familienverhältnisse nicht bekannt oder – gerade bei familienexternen Testamentsvollstreckern – schwer aufzuklären sind. Die Nachwirkungen der Kriegszeiten der ersten Hälfte des vergangenen Jahrhunderts in Europa bedingen weitere Schwieri...mehr

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§ 24 Muster und Checklisten / X. Schiedsordnung der Deutschen Schiedsgerichtsbarkeit für Erbstreitigkeiten e.V. (DSE)

Rz. 29 Muster 24.12: Schiedsordnung der Deutschen Schiedsgerichtsbarkeit für Erbstreitigkeiten e.V. (DSE) 22 Die jeweils aktuelle Fassung ist unter www.dse-erbrecht.de einsehbar. Muster 24.12: Schiedsordnung der Deutschen Schiedsgerichtsbarkeit für Erbstreitigkeiten e.V. (DSE)[22] § 1 Anwendungsbereich (1) Diese DSE-Schiedsordnung findet Anwendung auf alle Streitigkeiten, für ...mehr

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§ 14 Vergütung des Testamen... / a) Zulässigkeit zeitbezogener Vergütung

Rz. 18 Die zeitbezogene Vergütung gilt als das grundsätzlich fairste Vergütungsprinzip für Testamentsvollstrecker.[41] Im vermögensverwaltenden Bereich, aber auch im Bereich der Abrechnung anwaltlicher Honorare, hat sich zunehmend die Erkenntnis durchgesetzt, dass tätigkeitsbezogene Vergütungen der Qualität der Arbeit eher förderlich sind als provisions- oder streitwertabhän...mehr

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Verwaltung von Wagniskapitalfonds (zu § 4 Nr. 8 Buchst. h UStG)

Kommentar Wichtig Das BMF-Schreiben ergänzt Abschn. 4.8.13 UStAE um einen Abs. 10. Zum 1.7.2021 ist durch das sog. Fondsstandortgesetz[1] auch die Möglichkeit in § 4 Nr. 8 Buchst. h UStG aufgenommen worden, die Verwaltung von Wagniskapitalfonds steuerfrei vorzunehmen. Die Finanzverwaltung nimmt zur Abgrenzung der Leistungen im Zusammenhang mit der Verwaltung von Wagniskapitalf...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Leistungen von Börsen und anderen Handelsplattformen für Finanzprodukte (zu § 15 UStG)

Kommentar Die Finanzverwaltung hatte im Mai 2021[1] ausführlich zur Frage der Einheitlichkeit bei sonstigen Leistungen der Akteure im Börsengeschäft und der Anwendung der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 8 Buchst. e UStG (Umsätze im Geschäft mit Wertpapieren und die Vermittlung dieser Umsätze) Stellung genommen. Diese Grundsätze gelten nicht nur für Börsen und Handelsplattformen...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 12... / 5.5 Umsatzsteuer

Rz. 123 Nach Nr. 3 i. d. F. bis 1999 gehört zu den nicht abziehbaren Steuern auch die USt für den Eigenverbrauch (§ 1 Abs. 1 Nr. 2 UStG a. F.) sowie für Lieferungen und sonstige Leistungen i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 3 UStG a. F., um eine Gleichstellung von Unternehmern und Nichtunternehmern (Selbstversorgern) herbeizuführen (vgl. auch Rz. 4). Andernfalls wären Unternehmer, sowe...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Aufrechnung im Insolvenzverfahren; Berücksichtigung eines Berichtigungsbetrags in einem falschen Besteuerungszeitraum

Leitsatz Besteht für einen Vergütungsanspruch, den das FA für einen Besteuerungszeitraum nach Insolvenzeröffnung erstmals festsetzt, aufgrund der Rechtswidrigkeit dieser Steuerfestsetzung kein materieller Rechtsgrund, wird das FA diesen Vergütungsanspruch i.S. von § 96 Abs. 1 Nr. 1 InsO erst mit der Festsetzung und damit erst nach der Insolvenzeröffnung zur Masse schuldig. N...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 12... / 5.1 Allgemeines

Rz. 112 § 12 Nr. 3 EStG verbietet den Abzug der Steuern vom Einkommen und sonstiger Personensteuern sowie der USt für Umsätze, die Entnahmen sind, und die Vorsteuerbeträge auf Aufwendungen, für die das Abzugsverbot des § 12 Nr. 1 EStG oder des § 4 Abs. 5 Nr. 1–5, 7 oder Abs. 7 EStG gilt; zur Gesetzesentwicklung vgl. Rz. 4. Die Regelung normiert ein Abzugsverbot privater Steu...mehr

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Ermäßigter Steuersatz für Leistungen gemeinnütziger Einrichtungen (zu § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a UStG)

Kommentar Wichtig Das BMF-Schreiben ändert Abschn. 12.9 Abs. 2 und Abs. 4 UStAE. Die Finanzverwaltung nimmt 2 Änderungen im UStAE im Zusammenhang mit der Anwendung des ermäßigten Steuersatzes von gemeinnützigen Einrichtungen vor: Die Finanzverwaltung hatte bisher die Auffassung vertreten, dass von Hoheitsträgern zur Ausführung hoheitlicher Aufgaben eingeschaltete Kapitalgesells...mehr

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Fälligkeitserfordernis bei Zahlung einer Umsatzsteuer-Vorauszahlung innerhalb des Zehntageszeitraums des § 11 Abs. 2 Satz 2 EStG

Leitsatz Die Umsatzsteuer-Vorauszahlung für den Voranmeldungszeitraum des Dezembers des Vorjahres, die zwar innerhalb des für § 11 Abs. 2 Satz 2 EStG maßgeblichen Zehn-Tages-Zeitraums geleistet, aber wegen einer Dauerfristverlängerung erst danach fällig wird, ist bei der Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung erst im Jahr des Abflusses als Betriebsausgabe zu be...mehr

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Roscher, GrStG, BewG § 259 ... / 5 Anpassung der Normalherstellungskosten auf den Hauptfeststellungszeitpunkt mittels Baupreisindex (Abs. 3)

Rz. 34 Die Kostenkennwerte der NHK 2010 und damit auch die NHK in der Anlage 42, Teil II. zum BewG beziehen sich auf den Kostenstand des Jahres 2010 (Jahresdurchschnitt; Rz. 10). Infolgedessen sind die NHK in der Anlage 42, Teil II. zum BewG gem. § 259 Abs. 2 i. V. m. Abs. 3 BewG anhand der vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Baupreisindizes noch an den Hauptfeststel...mehr

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Roscher, GrStG, BewG § 258 ... / 2.1 Exkurs: Sachwertverfahren nach der ImmoWertV 2010

Rz. 10 Das Sachwertverfahren i. S. d. §§ 21 – 23 ImmoWertV 2010 kann in der Verkehrswertermittlung insbesondere dann zur Anwendung kommen, wenn im gewöhnlichen Geschäftsverkehr – marktüblich – der Sachwert und nicht die Erzielung von Erträgen für die Preisbildung ausschlaggebend ist.[1] Noch tiefergehender formuliert kommt das Sachwertwertverfahren dann zur Anwendung, wenn d...mehr

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Praxisfall: Verlängerte Fes... / 3. Keine Hinterziehung durch den Berater

Hinterziehung auch durch Dritte: Das FA wies zwar zutreffend darauf hin, dass auch die Hinterziehung eines Dritten für das Eingreifen der verlängerten Festsetzungsfrist i.S.d. § 169 Abs. 2 S. 2 AO genügen kann (vgl. Drüen in Tipke/Kruse, AO/FGO, § 169 AO Rz. 18 [10/2017] m.w.N.). Es ist also nicht erforderlich, dass der Steuerpflichtige selbst die Hinterziehungsvoraussetzung...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Unionsrecht

Rz. 4 § 4 Nr. 15b UStG beruht ausweislich der amtlichen Gesetzesbegründung[1] auf Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL . Eingliederungsleistungen nach SGB II und Leistungen der aktiven Arbeitsförderung nach SGB III sowie die hiermit vergleichbaren Leistungen dürften eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbundene Leistungen i. S. d. Art. 132 Abs. 1 Buchst. g...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Einzelfälle

Rz. 44 Die Integrationskurse nach § 43 AufenthG sind nicht von § 4 Nr. 15b S. 2 Buchst. c UStG erfasst, da es sich nicht um Eingliederungsleistungen nach dem SGB II oder dem SGB III bzw. vergleichbare Leistungen handelt. Sie werden nicht mit dem Ziel der Arbeitsmarktintegration, sondern mit der Integration von "Ausländern in das wirtschaftliche, kulturelle und gesellschaftli...mehr

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Report aus Brüssel (USTB 20... / I. Richtlinie zum ermäßigten MwSt-Satz

Öffnung des Anwendungsbereichs der ermäßigten Steuersätze: Die Kommission hatte am 18.1.2018 den Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der MwSt-Systemrichtlinie in Bezug auf die (ermäßigten) MwSt-Sätze (http://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-5335-2018-INIT/de/pdf und http://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-5335-2018-ADD-1/de/pdf) zusammen mit ...mehr

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Voraussetzungen einer steue... / 4. USt-IdNr. im Organkreis

Die EU-Kommission vertritt unter Punkt 4.3.5 der Explanatory Notes[31] die Auffassung, dass bei einer Mehrwertsteuergruppe nur die der Gruppe erteilte Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer im Rahmen der innergemeinschaftlichen Lieferung relevant ist. Demgegenüber wird in Deutschland dem Organträger eine USt-IdNr. erteilt. Außerdem ist in § 27a Abs. 1 Satz 3 UStG auch die Ertei...mehr

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Voraussetzungen einer steue... / II. Verwendung einer – aus einem anderen EU-Staat stammenden – gültigen USt-IdNr.

Zusätzliche materiell-rechtliche Voraussetzung: § 6a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2a UStG regelt, dass die Lieferung an einen in einem anderen Mitgliedsstaat für USt-Zwecke erfassten unternehmerischen Abnehmer erbracht werden muss, der zudem nach § 6a Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 UStG die ihm von dem anderen EU-Staat erteilte gültige USt-IdNr. verwendet haben muss. Dadurch ist die Verwendung ei...mehr

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Report aus Brüssel (USTB 20... / II. Überwiegend sofort geltende Änderungen zu den ermäßigten MwSt-Sätzen

Art. 81 Abs. 1 MwStSystRL erhält folgende Fassung: "Die Mitgliedstaaten, die am 1.1.1993 nicht von der Möglichkeit der Anwendung eines ermäßigten Steuersatzes gemäß Art. 98 MwStSystRL Gebrauch gemacht haben, können vorsehen, dass die Steuerbemessungsgrundlage bei der Inanspruchnahme der Möglichkeit nach Art. 89 MwStSystRL für die Lieferung von Kunstgegenständen i.S.v. Anhang ...mehr

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Innergemeinschaftliche Lief... / 2.3 Lösung

U ist Unternehmer, da er selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht tätig ist; zu dem Rahmen seiner unternehmerischen Betätigung gehören alle Lieferungen von Gegenständen. Praxis-Tipp Unternehmerische Tätigkeit gilt grenzüberschreitend Die unternehmerische Tätigkeit ist nicht auf einen Staat begrenzt. Ist der Unternehmer unternehmerisch tätig, erstreckt sich s...mehr

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Voraussetzungen einer steue... / 5. Nachträglich verwendete USt-IdNr.

Der Umstand, dass der Empfänger der Lieferung im Zeitpunkt der Verschaffung der Verfügungsmacht erst eine Erteilung einer USt-IdNr. beantragt hat, rechtfertigt nicht die Annahme der Steuerbefreiung.[34] In diesen Fällen der anfänglich fehlenden Abnehmer-USt-IdNr. mangelt es im Zeitpunkt der Umsatzausführung an einer Steuerbefreiungsvoraussetzung, so dass der Exporteur in ein...mehr

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Voraussetzungen einer steue... / 1. Aus anderem EU-Staat stammende USt-IdNr. des Abnehmers

Definition des "anderen" Mitgliedsstaats: Anderer Mitgliedsstaat ist dabei jeder EU-Staat jenseits des Transportausgangslandes. Die (ausländische) USt-IdNr. muss daher nicht durch den Mitgliedstaat erteilt worden sein, in dem die Beförderung oder Versendung endet.[9] Wurde allerdings eine USt-IdNr. gegenüber dem Unternehmer verwendet, die von dem Mitgliedstaat erteilt wurde,...mehr

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Voraussetzungen einer steue... / 2. Verwenden dieser USt-IdNr.

"Verwenden" nach UStAE ... Nach Abschn. 6a.1 Abs. 19 Satz 2 UStAE soll für den Begriff "Verwenden" auf die in Abschn. 3a.2 Abs. 10 UStAE enthaltene Definition zurückgegriffen werden. Eine Verwendung setzt daher ein positives Tun des Abnehmers voraus.[17] Eine auf dem Briefkopf des Bestellers formularmäßig enthaltene USt-IdNr. oder eine in einer Gutschrift des Leistungsempfän...mehr

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Voraussetzungen einer steue... / 3. Gültige USt-IdNr.

§ 6a Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 UStG verlangt die Verwendung einer gültigen USt-IdNr. im Zeitpunkt der Verschaffung der Verfügungsmacht, die der Exporteur mittels einer qualifizierten Bestätigungsabfrage nach § 18e UStG überprüfen kann. Gutgläubigkeit i.S.d. § 6a Abs. 4 UStG: Hat sich der gutgläubige und sorgfältige Unternehmer im Zusammenhang mit einer innergemeinschaftlichen Liefe...mehr

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Voraussetzungen einer steue... / I. Ausgangssituation

EuGH: Verzicht auf Bestätigung der USt-IdNr.: Der EuGH[1] hatte in der Vergangenheit bei der Prüfung der Steuerbefreiung von innergemeinschaftlichen Lieferungen festgestellt, dass auf die Bestätigung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.)[2] verzichtet werden kann, wenn objektiv feststeht, dass der Liefergegenstand objektiv in einen anderen Mitgliedstaat an einen...mehr

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Voraussetzungen einer steue... / 6. Vorsteuerabzug des Abnehmers im Abgangsmitgliedstaat

Steuerpflichtige Lieferung ohne Mitteilung der USt-IdNr.: Hat der Abnehmer keine ihm erteilte USt-IdNr. mitgeteilt und hat deswegen der Lieferant eine Rechnung mit dem vereinbarten Nettopreis zzgl. Umsatzsteuer ausgestellt, handelt es sich nicht um einen Umsatzsteuerausweis i.S.v. § 14c Abs. 1 UStG.[37] Der abgerechnete Umsatz ist (wegen des Fehlens einer Befreiungsvorausset...mehr