Fachbeiträge & Kommentare zu Teilungserklärung

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bf) Haltedauer 5–10 Jahre (mittelfristig)

Rn. 132c Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Eine Haltedauer von mehr als fünf Jahren zwischen Erwerb bzw Fertigstellung der Objekte und ihrer Veräußerung rechtfertigt nicht mehr eine zusammenfassende Beurteilung im Sinne einer a priori typisierend indiziell gegebenen gewerblichen Tätigkeit (BMF BStBl I 2004, 434 Tz 20; BFH BStBl II 1990, 637; BFH BStBl II 1988, 293; BFH BFH/NV 1988,...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / be) Haltedauer bis 5 Jahre (kurzfristig): Drei-Objekt-Grenze

Rn. 132b Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Die BFH-Rspr hat, unter Berücksichtigung des Grundsatzes der gebotenen Vereinfachung und Rechtssicherheit (kritisch zur Vereinfachung – wegen zahlreicher Ausnahmen s Rn 132d, "besondere Umstände" etc – Fischer, FR 1995, 803, 811), in quantitativer Auslegung des Begriffs Gewerbebetrieb entschieden, dass bei Veräußerung von nur maximal drei...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Sonder- und Gemeinschaftsei... /   Fußbodenheizung

Bei einer Fußbodenheizung muss die Verteilung (inkl. Thermostate) der Stränge geändert werden. Die "Verteilung" befindet sich im Bereich des Sondereigentums. Ist die Verteilung gemeinschaftliches Eigentum oder Sondereigentum? In der Teilungserklärung steht hierzu nichts. Auf die Teilungserklärung kommt es nicht an. Dort kann ein wesentlicher Gebäudebestandteil nicht zum Son...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Sonder- und Gemeinschaftsei... /   Kurzzeitige Vermietung an Feriengäste

Eine Wohnungseigentumsanlage, die aus 3 Einzelhäusern besteht, liegt in einer wiederauflebenden Ferienregion. 2 Wohnungseigentümer haben die Wohnungen als privat genutzte Ferienwohnungen für sich und nahe Verwandte gekauft. Dies ist auch so gestattet. Aus privaten Gründen standen beide Wohnungen seit einem Jahr weitgehend leer. Nun begehren die beiden Wohnungseigentümer, d...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Sonder- und Gemeinschaftsei... /   Mehrhausanlage

Eine Gemeinschaft besteht aus Reihenhäusern, jeweils sechs Einheiten pro Reihe, insgesamt drei Gebäude. Wem gehört jeweils das Dach? In der Teilungserklärung steht, dass die Wohnungen so behandelt werden sollen, als wenn sie eigenständige Gebäude wären. Jedes Dach gehört allen Wohnungseigentümern. Es handelt sich bei jedem Dach um gemeinschaftliches Eigentum.mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Bauliche Veränderung und Er... /   Beseitigung baulicher Veränderungen

Ein Wohnungseigentümer pflastert seine Terrasse neu und vergrößert sie bei dieser Gelegenheit um ca. 2 qm, ohne dies vorher kundzutun. Die Vergrößerung wird im Nachhinein festgestellt. Was ist zu veranlassen? Die Frage berührt mehrere Punkte. Zum einen wird die Pflicht der Verwaltung angesprochen, regelmäßig (wenigstens einmal jährlich) das gemeinschaftliche Eigentum auf bau...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Sonder- und Gemeinschaftsei... /   Versorgungsleitungen

Nach der BGH-Rechtsprechung gehören die Leitungen zu dem im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Versorgungsnetz nicht nur bis zu ihrem Eintritt in den räumlichen Bereich des Sondereigentums, sondern jedenfalls bis zu der ersten für die Handhabung durch den Sondereigentümer vorgesehenen Absperrmöglichkeit. Wo fängt das "bis" an? Vorher (= ohne Absperrventil) oder erst dan...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Bauliche Veränderung und Er... /   Fenster

Ich habe 2 Fragen zu der erforderlichen Beschlussmehrheit beim Austausch von 40 Jahre alte Fenstern, die nicht alle defekt sind: Was gilt bei einem Austausch ohne gestalterische Veränderung, also wieder Holzfenster? Was gilt bei einem Einbau von Kunststofffenstern anstelle der Holzfenster? Für die zu erreichende Beschlussmehrheit "Holzfenster-Holzfenster" ist unerheblich, ob ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Jahresabrechnung (FAQs) /   Veräußerungszustimmung

Wer trägt die Kosten einer Verwalterzustimmung? Wer ist als Verursacher zu sehen: Käufer, Verkäufer oder Gemeinschaft? In der Teilungserklärung ist zwar festgelegt, dass die Zustimmung nötig ist, nicht aber, wer die Kosten trägt. Wenn nichts geregelt ist, trägt grundsätzlich die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer die Kosten. Die Wohnungseigentümer können aber auf Grundlage...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Sonder- und Gemeinschaftsei... / Zusammenfassung

Überblick Fragen zum Sonder- und Gemeinschaftseigentum gehören zu den zentralen Themen des Wohnungseigentumsrechts. Sie betreffen nicht nur die Abgrenzung von Sonder- und Gemeinschaftseigentum im Einzelfall, sondern auch Regelungen und deren Auslegung in der Teilungserklärung, Nutzung und Gebrauch, die Eintragung von Beschlüssen in das Grundbuch etc. Die in diesem Beitrag be...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Bauliche Veränderung und Er... /   Kostentragung/-verteilung nach § 21 WEG

Wie werden die Kosten von Maßnahmen der baulichen Veränderung unter den Wohnungseigentümern verteilt? Vom Grundsatz her gilt, dass diejenigen Wohnungseigentümer, die der Maßnahme zugestimmt haben, deren Kosten zu tragen haben, aber auch ausschließlich zur Nutzung berechtigt sind. Hiervon gibt es allerdings zwei Ausnahmen: Die Kosten sind von allen Eigentümern zu tragen, wen...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Jahresabrechnung (FAQs) /   Genehmigung der Jahresabrechnung

In der Teilungserklärung ist geregelt, dass die Jahresabrechnung 4 Wochen nach Erhalt als genehmigt gilt. Kann die Versammlung anders beschließen? Da die Jahresabrechnung nicht mehr beschlossen wird, sind derartige Genehmigungsfiktionen nicht mehr zu beachten. Auch nach altem Recht konnte entsprechend des Gedankens einer Zweitbeschlussfassung auch im Fall einer Genehmigungs...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Sonder- und Gemeinschaftsei... /   Mehrfachparker

Ich bin im Zweifel, ob die einzelnen Plätze in einem Mehrfachparker (Vierfachparker) in einer Wohnungseigentumsanlage im Sondereigentum stehen. Die Teilungserklärung stammt aus dem Jahr 1995. Den jeweiligen Vierfachparkern sind 40/10.000tel Miteigentumsanteile zugewiesen. Einem Wohnungseigentum sind 2 Stellplätze in einem der Vierfachparker zugewiesen. Die Berechtigte X ha...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Eigentümerversammlung (FAQs) / 2 Eheleute/ Lebenspartner

In der Versammlung erscheint die Ehefrau eines Wohnungseigentümers. Sie ist neben ihm Eigentümerin des Wohnungseigentums. Bedarf sie einer Vollmacht in Textform nach § 25 Abs. 3 WEG? Ja. Das Gesetz kennt für Ehepaare, Lebenspartnerschaften oder andere Miteigentümer keine Besonderheiten. Ist es noch zulässig, dass im Verwaltervertrag vereinbart ist, dass sich Eheleute immer...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwalter und Verwaltervert... /   Handlungspflicht

In der Teilungserklärung /Gemeinschaftsordnung finden sich keine Angaben zu einer Sprechanlage mit Kamerafunktion. Tatsächlich befindet sich in einer Wohnung eine defekte Kamera. Muss sich die Verwaltung um dieses Problem kümmern? Ob sich die Verwaltung um ein Bauteil oder eine Einrichtung kümmern muss, ist die Frage danach, ob sich das Bauteil oder die Einrichtung im gemei...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Eigentümerversammlung (FAQs) /   Geheime Abstimmung

Wie stimmt man geheim ab? Wie macht man das als Verwalter organisatorisch? Braucht man dann Karten mit den MEA und die werden in eine Box geworfen? Wie die Verwaltung eine geheime Wahl organisiert, bestimmt sie als Versammlungsleiterin nach billigem Ermessen. Das muss sich u. a. am geltenden Stimmrechtsprinzip ausrichten. Ihr Vorschlag ist nicht zu beanstanden, wenn das Wer...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Jahresabrechnung (FAQs) /   Umlageschlüssel

Wonach richtet sich die Verteilung der Einnahmen und Ausgaben? Die Verteilung der Einnahmen und Ausgaben auf die einzelnen Wohnungen richtet sich grundsätzlich nach der Gemeinschaftsordnung. Ist dort kein Umlageschlüssel vereinbart, sind die Einnahmen und Ausgaben gemäß § 16 Abs. 2 WEG nach den Miteigentumsanteilen umzulegen. Kann der Kostenverteilerschlüssel von der Eigen...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Jahresabrechnung (FAQs) /   Einzelabrechnung

Was muss sich aus den Einzelabrechnungen ergeben? Die jeweilige Einzelabrechnung muss erkennen lassen, welche Einnahmenpositionen und welche Ausgabenpositionen nach welchen Umlageschlüsseln auf die Eigentümer umgelegt wurden. Die Umlageberechnung muss nachvollziehbar sein, d. h. in der Abrechnung muss die Gesamtsumme der Umlageeinheiten und der auf die betreffende Wohnung en...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Bauliche Veränderung und Er... /   Balkone

Ist ein Balkonanbau bei einem Altbau eine bauliche Veränderung, die die Wohnungseigentumsanlage grundlegend umgestalten würde? Das Gesetz definiert nicht, was eine grundlegende Umgestaltung ist. Der BGH hatte in 2 Fällen[1] jetzt Gelegenheit, hier für Klarheit zu sorgen, hat eine Definition aber noch vermieden. Er hat sich jedoch festgelegt, dass eine grundlegende Umgestalt...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Eigentümerversammlung (FAQs) /   Mehrhausanlage

Kann ich in einer Mehrhausanlage, für die in der Gemeinschaftsordnung geregelt ist, dass für jede Untergemeinschaft eine eigene Eigentümerversammlung abzuhalten sei, von allen Eigentümern beschließen lassen, dass die Versammlung gemeinsam abgehalten wird? Ein Beschluss kann die Vereinbarung nicht ändern. Er wäre für das Abhalten einer gemeinsamen Versammlung aber nur nicht ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Bauliche Veränderung und Er... /   Beschlussfassung

Müssen bauliche Veränderungen beschlossen werden? Jede Maßnahme der baulichen Veränderung bedarf einer Beschlussfassung. Es kommt insbesondere nicht darauf an, ob einzelne Wohnungseigentümer durch die Maßnahme beeinträchtigt werden. Auch wenn keiner der Wohnungseigentümer durch die bauliche Veränderung beeinträchtigt wird, bedarf es zwingend einer Beschlussfassung. Kann da...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Sonder- und Gemeinschaftsei... /   Annex

Was genau ist ein Annex? Wo steht der im Grundbuch? Ein Annex ist ein Anhang oder ein Zusatz zu etwas Bestehendem. § 3 Abs. 2 WEG regelt: "Das Sondereigentum kann auf einen außerhalb des Gebäudes liegenden Teil des Grundstücks erstreckt werden, es sei denn, die Wohnung oder die nicht zu Wohnzwecken dienenden Räume bleiben dadurch wirtschaftlich nicht die Hauptsache". Diese ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Eigentümerversammlung (FAQs) /   Beschlussfähigkeit

Ist die Versammlung immer beschlussfähig, egal wie viele Eigentümer anwesend oder durch Vollmacht vertreten sind? Ja. Seit Inkrafttreten des WEMoG ist jede Eigentümerversammlung beschlussfähig, wenn lediglich ein Wohnungseigentümer anwesend oder vertreten ist. Vor Inkrafttreten des WEMoG war die Versammlung gemäß § 25 Abs. 3 WEG a. F. nur beschlussfähig, wenn die erschienene...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Eigentümerversammlung (FAQs) /   Geschäftsordnung

Was ist unter der Geschäftsordnung bzw. einem "Antrag zur Geschäftsordnung" zu verstehen? Für die Durchführung einer Eigentümerversammlung können Regelungen in einer Geschäftsordnung getroffen werden. Das Gesetz kennt eine solche Geschäftsordnung nicht. Die Teilungserklärung kann eine solche Regelung enthalten. In der Regel ist dies allerdings nicht der Fall. Dennoch können...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Beschluss (FAQs) /   Exklusive Kostenbelastung einzelner Wohnungseigentümer

Ist eine Klausel im Verwaltervertrag wirksam, wonach Zusatzvergütungen, wie zum Beispiel die Gebühren für die Nichtteilnahme am Lastschriftverfahren, Mahnungen, die Erstellung von Kopien von Faxen oder Dateien von denjenigen Eigentümern zu tragen sind, die sie veranlasst haben? Die Wohnungseigentümer können gemäß § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG den Verteilungsschlüssel einzelner Kos...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Bauliche Veränderung und Er... /   Mehrhausanlage

Wenn für eine Untergemeinschaft eine Sanierungsmaßnahme beschlossen wird, erfolgt dann der Auftrag für diese Sanierungsmaßnahme durch die Gesamtgemeinschaft? Ja! Müssen bei einer Mehrhausanlage auch dann sämtliche Wohnungseigentümer zustimmen, wenn die bauliche Veränderung nur ein Haus betrifft? Das kommt darauf an, was die Gemeinschaftsordnung regelt. Hier können den Wohnu...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Bauliche Veränderung und Er... /   Sondereigentum

Wenn jede bauliche Veränderung eines Gestattungsbeschlusses bedarf, muss dann auch den Wohnungseigentümern gestattet werden, Dübellöcher in tragende Wände bohren zu dürfen? Das ist nicht erforderlich. Derart innerhalb des räumlichen Bereichs des Sondereigentums übliche Veränderungen des dort befindlichen gemeinschaftlichen Eigentums können ohne Weiteres als gestattet angese...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Erbbaurecht/Erbbauzinsen / 1.1.1 Inhalt

Das Erbbaurecht lastet als beschränkt dingliches Recht auf dem Grundstückseigentum.[1] Die Zulässigkeit eines auf mehreren Grundstücken lastenden Gesamterbbaurechts ist anerkannt. Nach § 1 Abs. 2 ErbbauRG kann das Erbbaurecht auf einen für das Bauwerk nicht erforderlichen Teil des Grundstücks (Waldfläche) erstreckt werden, sofern das Bauwerk wirtschaftlich die Hauptsache ble...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Blumen/Pflanzen

Begriff Ob das Aufstellen von Pflanzen durch den Mieter zulässig ist, kann von der Einwilligung des Vermieters abhängen. Innerhalb der Mieträume darf der Mieter Blumen und Pflanzen in beliebiger Art und Anzahl auch ohne Einwilligung des Vermieters halten, solange das Eigentum des Vermieters dadurch nicht beeinträchtigt wird. Praxis-Beispiel Feuchtigkeitsschaden in der Wohnung...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 8 Wohnungs- und Teileigentum (Sondereigentum)

Rz. 51 Nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht (Wohnungseigentumsgesetz) [1] kann nach Maßgabe dieses Gesetzes an Wohnungen Wohnungseigentum und an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen eines Gebäudes Teileigentum begründet werden. Unter Wohnungseigentum versteht man danach das Sondereigentum an einer Wohnung, verbunden mit dem Miteigentu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 6 Dinglich gesicherte Sondernutzungsrechte (Abs. 2 Nr. 3)

Rz. 43 Nach § 2 Abs. 2 Nr. 3 GrEStG stehen dinglich gesicherte Sondernutzungsrechte i. S. d. § 15 WEG und des § 1010 BGB den Grundstücken gleich. Die Ergänzung des Grundstücksbegriffs des § 2 GrEStG um die dinglich gesicherten Sondernutzungsrechte nach Nr. 3 von § 2 Abs. 2 GrEStG durch Artikel 23 StÄndG 1991 (BGBl I, 1340) ist mit Wirkung vom 28.6.1991 in Kraft getreten (Arti...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.1 Vermieter

Rz. 10 Vermieter ist derjenige, der den (schuldrechtlichen) Mietvertrag als Vermieter abgeschlossen hat. Beim schriftlichen Mietvertrag ergibt sich die Vermieterstellung aus dem Vertrags"rubrum" im Zusammenhang mit der Unterschrift desjenigen am Ende des Formulars, der im Rubrum als Vermieter bezeichnet ist – vom Abschluss durch einen rechtsgeschäftlichen oder gesetzlichen V...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verkehrssicherung im Wohnun... / 5.14 Rauchwarnmelder

Die Pflicht zur Ausstattung der Wohnungen mit Rauchwarnmeldern besteht bei Neubauten und Bestandsgebäuden in sämtlichen Bundesländern. Zwischenzeitlich besteht auch die Pflicht zur Nachrüstung in Bestandsgebäuden in allen Bundesländern Übersicht: Einbaufristen und Verantwortlichkeiten für Rauchwarnmeldermehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verkehrssicherung im Wohnun... / 1.1.2 Dritte

Die der Gemeinschaft obliegende Verkehrssicherungspflicht kann auf einzelne Wohnungseigentümer oder Dritte übertragen werden.[1] Werden die Verkehrssicherungspflichten teilweise auf Dritte, z. B. auf Reinigungs- oder Grundstücksbetreuungsunternehmen übertragen, sind diese faktisch auch für die Verkehrssicherung verantwortlich. Denn in diese ursprünglich der Gemeinschaft obli...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Bauliche Veränderung des Ge... / 8.1 Grundsätze

Zunächst ist zu beachten, dass jede Maßnahme der baulichen Veränderung eines Beschlusses der Wohnungseigentümer bedarf. Es kommt nicht darauf an, ob die Maßnahme für alle oder einzelne Wohnungseigentümer beeinträchtigend ist.[1] Grundsätzlich könnte daher auch die Beseitigung einer ohne Beschluss legitimierten baulichen Veränderung verlangt werden, die für keinen der übrigen ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Bauliche Veränderung des Ge... / 1.2 Beschlussfassung

Sämtliche Maßnahmen der baulichen Veränderung bedürfen einer Beschlussfassung. Unerheblich ist insbesondere, ob die bauliche Veränderung mit Beeinträchtigungen einzelner Wohnungseigentümer verbunden ist. Es ist Sache des Wohnungseigentümers, der eine nicht in der Gemeinschaftsordnung gestattete bauliche Veränderung beabsichtigt, einen Gestattungsbeschluss gegebenenfalls im W...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Teilungserklärung/Gemeinsch... / 1 Leitsatz

Anspruchsgegner für eine Änderung der Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung ist nicht die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, sondern sind die anderen Wohnungs- und/oder Teileigentümer.mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung: Klage auf Änderung

1 Leitsatz Anspruchsgegner für eine Änderung der Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung ist nicht die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, sondern sind die anderen Wohnungs- und/oder Teileigentümer. 2 Normenkette §§ 10 Abs. 2, 44 Abs. 1 Satz 3 WEG 3 Das Problem K kauft ein Teileigentum. Zu diesem gehören 24 Pkw- und 7 Rollerstellplätze. Diese Stellplätze vermietet K. In der Wohnu...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Teilungserklärung/Gemeinsch... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, gegen wen ein Wohnungseigentümer klagen muss, wenn er eine Änderung der Teilungserklärung oder Gemeinschaftsordnung anstrebt. Beschlussklagen Nach § 44 Abs. 1 Satz 1 WEG sind nur die Beschlussklagen gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zu richten. Strebt ein Wohnungseigentümer eine sachen- oder schuldrechtliche Vereinbarun...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Teilungserklärung/Gemeinsch... / 2 Normenkette

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Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Teilungserklärung/Gemeinsch... / 6 Entscheidung

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Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Teilungserklärung/Gemeinsch... / 4 Die Entscheidung

Ohne Erfolg! Der Negativbeschluss widerspreche keiner ordnungsmäßigen Verwaltung. Die Wohnungseigentümer könnten den beantragten Beschluss nicht einmal fassen. Ihnen fehle für diesen Gegenstand nämlich eine Beschlusskompetenz. Aufgrund der ausdrücklich bestehenden Regelung in der Gemeinschaftsordnung sei für einen abweichenden Beschluss über einzelne Kosten oder Arten von Ko...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Teilungserklärung/Gemeinsch... / 3 Das Problem

K kauft ein Teileigentum. Zu diesem gehören 24 Pkw- und 7 Rollerstellplätze. Diese Stellplätze vermietet K. In der Wohnungseigentumsanlage gibt es außerdem Wohnungen und weitere Stellplätze. In der Gemeinschaftsordnung heißt es wie folgt: "Eigentümer eines Tiefgaragenstellplatzes, die nicht zugleich Eigentümer einer Wohnung sind, sind nur zur Nutzung des zur Tiefgarage einsch...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Haftung der Wohnungseigentümer / 3.2 Zweckbestimmungswidrige Nutzung

In allen Fällen der zweckbestimmungswidrigen Nutzung einer Sondereigentumseinheit durch den Nutzer besteht sowohl ein Unterlassungsanspruch gegen den Nutzer als auch gegen den das Nutzungsverhältnis vermittelnden Wohnungseigentümer.[1] Praxis-Beispiel Die Intensivpflege- und Beatmungs-WG Die Wohnungseigentümergemeinschaft besteht aus insgesamt 10 Sondereigentumseinheiten. Das ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Erwerberhaftung (WEG) / 1.4 Haftung für Rückstände aufgrund einer Vereinbarung

Die Wohnungseigentümer können eine Haftung des Erwerbers auch für Hausgeldrückstände des Veräußerers vereinbaren. Ein entsprechender Beschluss wäre mangels Beschlusskompetenz nichtig. Vielfach enthält insoweit die Gemeinschaftsordnung eine Bestimmung, wonach der Erwerber einer Sondereigentumseinheit für Hausgeldrückstände des Vorgängers haftet, was grundsätzlich wirksam ist....mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Haftung der Wohnungseigentümer / 1.1.1 Entstehen der Gemeinschaft

Sowohl im Fall der Teilung nach § 3 WEG als auch einer solchen nach § 8 WEG entsteht die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer mit dem Anlegen der Grundbücher. Im praxisrelevanteren Fall der Teilungserklärung nach § 8 Abs. 1 WEG werden Erwerber von Wohnungseigentum im Innenverhältnis gegenüber der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer und anderen Wohnungseigentümern dann gemäß §...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Öffnungsklausel / 1 Grundsätze

Soweit das Gesetz selbst den Wohnungseigentümern keine Kompetenz zur Änderung gesetzlicher oder vereinbarter Regelungen einräumt, haben vereinbarte Öffnungsklauseln erhebliche Bedeutung für die Wohnungseigentümer. Je nach Reichweite der vereinbarten Öffnungsklausel können insoweit auch von dispositiven gesetzlichen Regelungen abweichende Beschlüsse mit Dauerwirkung gefasst w...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Öffnungsklausel / Zusammenfassung

Begriff Öffnungsklauseln spielen in der Verwalterpraxis eine erhebliche Rolle. Unterschieden werden gesetzliche Öffnungsklauseln und vereinbarte Öffnungsklauseln. Bei den vereinbarten Öffnungsklauseln wiederum unterscheidet man die allgemeine Öffnungsklausel von der spezifizierten. Beschlüsse auf Grundlage einer gesetzlichen Öffnungsklausel bedürfen zu ihrer Wirkung gegen So...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Vermietete Eigentumswohnung / Zusammenfassung

Begriff Die Vermietungsbefugnis der Wohnungseigentümer ergibt sich direkt aus dem Wohnungseigentumsgesetz. Jeder Wohnungseigentümer hat gem. § 13 Abs. 1 WEG das Recht, die im Sondereigentum stehenden Gebäudeteile zu vermieten. Im Rahmen des Mitgebrauchs hat der Mieter zwar grundsätzlich dieselben Rechte wie der Wohnungseigentümer, ihn treffen jedoch auch dieselben Pflichten....mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Vermietete Eigentumswohnung / 2.1 Allgemeine Grundsätze

Recht zur Vermietung einer Eigentumswohnung Das Recht, eine Eigentumswohnung zu vermieten, ist zwar eine aus dem Eigentum fließende Grundbefugnis, sie kann jedoch durch Vereinbarung der Wohnungseigentümer, also etwa in der Gemeinschaftsordnung, auch gänzlich ausgeschlossen werden.[1] Daneben können selbstverständlich auch die Vermietungsrechte eingeschränkt werden. Gegen das ...mehr