Fachbeiträge & Kommentare zu Teilungserklärung

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Sonder- und Gemeinschaftsei... / Zusammenfassung

Überblick Fragen zum Sonder- und Gemeinschaftseigentum gehören zu den zentralen Themen des Wohnungseigentumsrechts. Sie betreffen nicht nur die Abgrenzung von Sonder- und Gemeinschaftseigentum im Einzelfall, sondern auch Regelungen und deren Auslegung in der Teilungserklärung, Nutzung und Gebrauch, die Eintragung von Beschlüssen in das Grundbuch etc. Die in diesem Beitrag be...mehr

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Sonder- und Gemeinschaftsei... /   Versorgungsleitungen

Nach der BGH-Rechtsprechung gehören die Leitungen zu dem im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Versorgungsnetz nicht nur bis zu ihrem Eintritt in den räumlichen Bereich des Sondereigentums, sondern jedenfalls bis zu der ersten für die Handhabung durch den Sondereigentümer vorgesehenen Absperrmöglichkeit. Wo fängt das "bis" an? Vorher (= ohne Absperrventil) oder erst dan...mehr

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Sonder- und Gemeinschaftsei... /   Mehrhausanlage

Eine Gemeinschaft besteht aus Reihenhäusern, jeweils sechs Einheiten pro Reihe, insgesamt drei Gebäude. Wem gehört jeweils das Dach? In der Teilungserklärung steht, dass die Wohnungen so behandelt werden sollen, als wenn sie eigenständige Gebäude wären. Jedes Dach gehört allen Wohnungseigentümern. Es handelt sich bei jedem Dach um gemeinschaftliches Eigentum.mehr

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Sonder- und Gemeinschaftsei... /   Mehrfachparker

Ich bin im Zweifel, ob die einzelnen Plätze in einem Mehrfachparker (Vierfachparker) in einer Wohnungseigentumsanlage im Sondereigentum stehen. Die Teilungserklärung stammt aus dem Jahr 1995. Den jeweiligen Vierfachparkern sind 40/10.000tel Miteigentumsanteile zugewiesen. Einem Wohnungseigentum sind 2 Stellplätze in einem der Vierfachparker zugewiesen. Die Berechtigte X ha...mehr

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Sonder- und Gemeinschaftsei... /   Annex

Was genau ist ein Annex? Wo steht der im Grundbuch? Ein Annex ist ein Anhang oder ein Zusatz zu etwas Bestehendem. § 3 Abs. 2 WEG regelt: "Das Sondereigentum kann auf einen außerhalb des Gebäudes liegenden Teil des Grundstücks erstreckt werden, es sei denn, die Wohnung oder die nicht zu Wohnzwecken dienenden Räume bleiben dadurch wirtschaftlich nicht die Hauptsache". Diese ...mehr

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Hausgeld und Hausgeldverzug... /   Verzugszinsen

Die Wohnungseigentümer beschließen für den Fall des Verzugs eines Wohnungseigentümers mit zwei Wohngeldbeträgen (gem. Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung oder Sonderumlagenbeschluss), dass diese ab Verzug mit 10 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen sind. Der Verwalter erhält eine pauschale Vergütung je Mahnung i.H.v. 15 EUR inkl. USt. Zahlt ein Wohnungseigentümer...mehr

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Kostenverteilung und Kosten... /   Fenster (Erhaltungskosten)

Gehen bei Fenstern immer alle Reparaturkosten, wie z. B. die vom Rollladenmotor oder -gurt, zulasten der Gemeinschaft? Ja. Steht ein wesentliches Gebäudebestandteil im gemeinschaftlichen Eigentum, beispielsweise Rollläden, stehen auch die Zubehörteile dieses Bestandteils im gemeinschaftlichen Eigentum, beispielsweise ein Motor oder ein Gurt. Die Wohnungseigentümer können in...mehr

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Kostenverteilung und Kosten... /   Zusammenlegung von zwei Wohnungen

In einer Wohnungseigentumsanlage gibt es 17 Wohnungen. Ein Wohnungseigentümer hat 2 Wohnungen baulich vereinigt und möchte nun, dass die zusammengelegten Wohnungen als eine Einheit angesehen werden, beispielsweise für die Kosten der Verwaltung. Die Teilungserklärung wurde nicht geändert. Was gilt? Solange die Wohnungen nicht sachenrechtlich vereinigt sind (= dazu müsste die...mehr

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Kostenverteilung und Kosten... / 6 Grundbuch

Muss ein Umlagebeschluss, der auf § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG beruht, zum Inhalt des Sondereigentums gemacht und also im Grundbuch eingetragen werden, damit er einen Sondernachfolger bindet? Nein. Nach § 10 Abs. 3 Satz 1 WEG müssen nur Beschlüsse, die auf einer Öffnungsklausel beruhen zur Bindung eines Sondernachfolgers als Inhalt des Sondereigentums eingetragen werden. In einz...mehr

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Kostenverteilung und Kosten... / 1 Altbeschluss

Der Umlageschlüssel in der Teilungserklärung (aus 1993) zu Nutzungen, Lasten, Kosten lautet: "Für die Beteiligung der einzelnen Wohnungseigentümer an den Nutzungen, Lasten und Kosten des gemeinschaftlichen Eigentums sind gemäß § 16 WEG die Miteigentumsanteile maßgebend, soweit nicht in dieser Teilungserklärung oder in einem Mehrheitsbeschluss der Eigentümerversammlung etwa...mehr

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Bauliche Veränderung und Er... /   Fenster

Ich habe 2 Fragen zu der erforderlichen Beschlussmehrheit beim Austausch von 40 Jahre alte Fenstern, die nicht alle defekt sind: Was gilt bei einem Austausch ohne gestalterische Veränderung, also wieder Holzfenster? Was gilt bei einem Einbau von Kunststofffenstern anstelle der Holzfenster? Für die zu erreichende Beschlussmehrheit "Holzfenster-Holzfenster" ist unerheblich, ob ...mehr

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Kostenverteilung und Kosten... /   Balkone (Erhaltungskosten)

In einer Wohnungseigentumsanlage sind die Balkone instand zu setzen. Es gibt 27 Einheiten, von den 14 über einen Balkon verfügen. Andere Eigentümer, zum Beispiel solche, die eine Terrasse haben, möchten sich nicht an den Kosten beteiligen. Kann man einen solchen Beschluss fassen? Da es um eine Erhaltungsmaßnahme und um keine bauliche Veränderung geht, handelt es sich um Kos...mehr

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Bauliche Veränderung und Er... /   Beseitigung baulicher Veränderungen

Ein Wohnungseigentümer pflastert seine Terrasse neu und vergrößert sie bei dieser Gelegenheit um ca. 2 qm, ohne dies vorher kundzutun. Die Vergrößerung wird im Nachhinein festgestellt. Was ist zu veranlassen? Die Frage berührt mehrere Punkte. Zum einen wird die Pflicht der Verwaltung angesprochen, regelmäßig (wenigstens einmal jährlich) das gemeinschaftliche Eigentum auf bau...mehr

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Bauliche Veränderung und Er... /   Kostentragung/-verteilung nach § 21 WEG

Wie werden die Kosten von Maßnahmen der baulichen Veränderung unter den Wohnungseigentümern verteilt? Vom Grundsatz her gilt, dass diejenigen Wohnungseigentümer, die der Maßnahme zugestimmt haben, deren Kosten zu tragen haben, aber auch ausschließlich zur Nutzung berechtigt sind. Hiervon gibt es allerdings zwei Ausnahmen: Die Kosten sind von allen Eigentümern zu tragen, wen...mehr

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Eigentümerversammlung (FAQs) /   Mehrhausanlage

Kann ich in einer Mehrhausanlage, für die in der Gemeinschaftsordnung geregelt ist, dass für jede Untergemeinschaft eine eigene Eigentümerversammlung abzuhalten sei, von allen Eigentümern beschließen lassen, dass die Versammlung gemeinsam abgehalten wird? Ein Beschluss kann die Vereinbarung nicht ändern. Er wäre für das Abhalten einer gemeinsamen Versammlung aber nur nicht ...mehr

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Eigentümerversammlung (FAQs) /   Beschlussfähigkeit

Ist die Versammlung immer beschlussfähig, egal wie viele Eigentümer anwesend oder durch Vollmacht vertreten sind? Ja. Seit Inkrafttreten des WEMoG ist jede Eigentümerversammlung beschlussfähig, wenn lediglich ein Wohnungseigentümer anwesend oder vertreten ist. Vor Inkrafttreten des WEMoG war die Versammlung gemäß § 25 Abs. 3 WEG a. F. nur beschlussfähig, wenn die erschienene...mehr

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Eigentümerversammlung (FAQs) /   Geschäftsordnung

Was ist unter der Geschäftsordnung bzw. einem "Antrag zur Geschäftsordnung" zu verstehen? Für die Durchführung einer Eigentümerversammlung können Regelungen in einer Geschäftsordnung getroffen werden. Das Gesetz kennt eine solche Geschäftsordnung nicht. Die Teilungserklärung kann eine solche Regelung enthalten. In der Regel ist dies allerdings nicht der Fall. Dennoch können...mehr

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Eigentümerversammlung (FAQs) / 2 Eheleute/ Lebenspartner

In der Versammlung erscheint die Ehefrau eines Wohnungseigentümers. Sie ist neben ihm Eigentümerin des Wohnungseigentums. Bedarf sie einer Vollmacht in Textform nach § 25 Abs. 3 WEG? Ja. Das Gesetz kennt für Ehepaare, Lebenspartnerschaften oder andere Miteigentümer keine Besonderheiten. Ist es noch zulässig, dass im Verwaltervertrag vereinbart ist, dass sich Eheleute immer...mehr

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Eigentümerversammlung (FAQs) /   Geheime Abstimmung

Wie stimmt man geheim ab? Wie macht man das als Verwalter organisatorisch? Braucht man dann Karten mit den MEA und die werden in eine Box geworfen? Wie die Verwaltung eine geheime Wahl organisiert, bestimmt sie als Versammlungsleiterin nach billigem Ermessen. Das muss sich u. a. am geltenden Stimmrechtsprinzip ausrichten. Ihr Vorschlag ist nicht zu beanstanden, wenn das Wer...mehr

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Bauliche Veränderung und Er... /   Balkone

Ist ein Balkonanbau bei einem Altbau eine bauliche Veränderung, die die Wohnungseigentumsanlage grundlegend umgestalten würde? Das Gesetz definiert nicht, was eine grundlegende Umgestaltung ist. Der BGH hatte in 2 Fällen[1] jetzt Gelegenheit, hier für Klarheit zu sorgen, hat eine Definition aber noch vermieden. Er hat sich jedoch festgelegt, dass eine grundlegende Umgestalt...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Bauliche Veränderung und Er... /   Beschlussfassung

Müssen bauliche Veränderungen beschlossen werden? Jede Maßnahme der baulichen Veränderung bedarf einer Beschlussfassung. Es kommt insbesondere nicht darauf an, ob einzelne Wohnungseigentümer durch die Maßnahme beeinträchtigt werden. Auch wenn keiner der Wohnungseigentümer durch die bauliche Veränderung beeinträchtigt wird, bedarf es zwingend einer Beschlussfassung. Kann da...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Bauliche Veränderung und Er... /   Mehrhausanlage

Wenn für eine Untergemeinschaft eine Sanierungsmaßnahme beschlossen wird, erfolgt dann der Auftrag für diese Sanierungsmaßnahme durch die Gesamtgemeinschaft? Ja! Müssen bei einer Mehrhausanlage auch dann sämtliche Wohnungseigentümer zustimmen, wenn die bauliche Veränderung nur ein Haus betrifft? Das kommt darauf an, was die Gemeinschaftsordnung regelt. Hier können den Wohnu...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Bauliche Veränderung und Er... /   Sondereigentum

Wenn jede bauliche Veränderung eines Gestattungsbeschlusses bedarf, muss dann auch den Wohnungseigentümern gestattet werden, Dübellöcher in tragende Wände bohren zu dürfen? Das ist nicht erforderlich. Derart innerhalb des räumlichen Bereichs des Sondereigentums übliche Veränderungen des dort befindlichen gemeinschaftlichen Eigentums können ohne Weiteres als gestattet angese...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kostenverteilung und Kosten... /   Bauliche Veränderung (Kostentragung)

Stimmenmehrheit Ist die Stimmenmehrheit nach § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 WEG von mehr als zwei Dritteln auf die in der Versammlung abgegebenen Stimmen zu beziehen oder sind damit 2/3 aller Eigentümer gemeint ohne Rücksicht darauf, ob sie an der Versammlung teilgenommen haben? Die Antwort ergibt sich aus dem Wortlaut des § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 WEG. § 22 Abs. 2 WEG a. F. knüpft...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1 Vereinbarung des Umlageschlüssels

Rz. 1 § 556a gilt für sämtliche Wohnraummietverhältnisse, auch für Wohnungen, die nur zum vorübergehenden Gebrauch vermietet worden sind (§ 549 Abs. 2 Nr. 1), für Einliegerwohnungen (§ 549 Abs. 2 Nr. 2), für Personen mit dringendem Wohnbedarf angemietete Wohnungen (§ 549 Abs. 2 Nr. 3) und für Wohnraum in einem Studenten- und Jugendwohnraum (§ 549 Abs. 3). § 556a gilt auch fü...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.1 Vermieter

Rz. 10 Vermieter ist derjenige, der den (schuldrechtlichen) Mietvertrag als Vermieter abgeschlossen hat. Beim schriftlichen Mietvertrag ergibt sich die Vermieterstellung aus dem Vertrags"rubrum" im Zusammenhang mit der Unterschrift desjenigen am Ende des Formulars, der im Rubrum als Vermieter bezeichnet ist – vom Abschluss durch einen rechtsgeschäftlichen oder gesetzlichen V...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.2.2 Form, Absender und Empfänger

Rz. 22 Die Erhöhungserklärung bedarf der Textform (§ 560 Abs. 1 Satz 1). Hinweis Definition Textform Textform bedeutet, dass die Erklärung in einer Urkunde oder auf andere zur dauerhaften Wiedergabe in Schriftzeichen geeignete Weise abgegeben werden muss, die Person des Erklärenden genannt und der Abschluss der Erklärung durch Nachbildung der Namensunterschrift oder anders erk...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Sanktionen gegen Eigentümer / 2 Zweckbestimmungswidrige Nutzung

Die Nutzungsbezeichnung der einzelnen Bereiche des Wohnungseigentums in der Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung sowie im Aufteilungsplan stellt eine Zweckbestimmung mit Vereinbarungscharakter dar. Ist eine derartige Vereinbarung wirksam getroffen worden, bindet sie die Mitglieder der Eigentümergemeinschaft. Wird das Sonder- oder Teileigentum entgegen der Zweckbestimmung g...mehr

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Sanktionen gegen Eigentümer / Zusammenfassung

Begriff Sanktionen gegen Wohnungseigentümer setzen bereits begrifflich ein vorangegangenes Fehlverhalten gegenüber anderen Wohnungseigentümern oder der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer voraus, die diese nicht zu dulden haben. Von größter Bedeutung sind in diesem Zusammenhang Belästigungen aufgrund Emissionen durch einzelne Wohnungseigentümer, die zweckbestimmungswidrige N...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, BewG § 223 Nachfes... / 3.2.1 Nachfeststellungszeitpunkt bei Entstehung einer neuen wirtschaftlichen Einheit (Abs. 2 S. 2 Nr. 1)

Rz. 27 Wenn nach dem Hauptfeststellungszeitpunkt eine wirtschaftliche Einheit neu entsteht, ist gem. § 223 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 i. V. m. § 223 Abs. 1 Nr. 1 Nachfeststellungszeitpunkt der Beginn des Kalenderjahres, das auf die Entstehung der wirtschaftlichen Einheit folgt. Praxis-Beispiel Nachfeststellungszeitpunkt bei Entstehung einer neuen wirtschaftlichen Einheit [1] Teilung ein...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / c) Vereinbarkeit mit Teilungserklärung, Vereinbarungen und Gesetzesrecht

Rz. 79 Daneben setzt die materielle Ordnungsmäßigkeit eines Beschlusses die Vereinbarkeit mit Teilungserklärung, Vereinbarungen und Gesetzesrecht voraus. Die Gemeinschaftsordnung kann die Anforderungen an die Ordnungsmäßigkeit eines Beschlusses modifizieren.[183] Daher kann es durchaus sein, dass ein Beschluss zwar nach allgemeinem Gesetzesrecht nicht zu beanstanden wäre, ab...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 2. Abweichungen zwischen Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung

Rz. 41 Zu Widersprüchen kann es aber auch zwischen der Teilungserklärung im engeren Sinne, also den rein sachenrechtlichen Regelungen, und der Gemeinschaftsordnung im engeren Sinne kommen, die nur die Beziehungen zwischen den Wohnungseigentümern regelt. Oftmals enthalten nämlich beide Regelungswerke Bestimmungen zur Nutzung der Räumlichkeiten, die differieren, wenn etwa die ...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / II. Einseitige Teilungserklärung

Rz. 4 Durch einseitige Erklärung gegenüber dem Grundbuchamt (einseitige Teilungserklärung) kann der Eigentümer ­eines Grundstücks das Eigentum am Grundstück in Miteigentumsanteile teilen und dieses mit Sondereigentum zu Wohnungseigentum verbinden (§ 8), dabei kann das Grundstückseigentum Allein-, Mit- oder Gesamthandseigentum sein (vgl. § 8 WEG Rdn 5). Dieser Weg wird beim s...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / B. Teilungserklärung

I. Rechtsnatur und Form Rz. 3 Die Teilungserklärung nach § 8 Abs. 1 WEG ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung, die auf die Teilung des Vollrechts als dingliches Verfügungsgeschäft gerichtet ist.[2] Auf sie finden die allgemeinen Regelungen des BGB (z.B. die §§ 104 ff. BGB) Anwendung. Die Teilungserklärung ist nach den für eine Grundbucheintragung anzuwendend...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / VII. Abweichende Regelungen in der Teilungserklärung

Rz. 67 Da § 24 WEG abdingbar ist, kann die Teilungserklärung abweichende Regelungen zur Anfertigung der Niederschrift treffen. Denkbar ist insbesondere die Pflicht zur Protokollierung von Beschlüssen als Wirksamkeitsvoraussetzung und die Festlegung des Unterzeichnerkreises. In diesen Fällen ist aber bei Verletzungen entsprechender Anforderungen, auch wenn sie als Gültigkeits...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / I. Vertragliche Teilungserklärung

Rz. 2 Durch Vertrag (sog. vertragliche Teilungserklärung) können sich die Miteigentümer eines Grundstücks (§ 1008 BGB) gegenseitig Sondereigentum einräumen (§ 3) und damit Wohnungseigentum begründen. Dieser Weg wird beim sog. "Bauherrenmodell" beschritten, bei dem mehrere Wohnungsinteressenten ein Baugrundstück zu Miteigentum erwerben, um es zu bebauen und in Wohnungseigentu...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / E. Änderung der Teilungserklärung

Rz. 20 Bis zur Anlegung der Wohnungsgrundbücher kann der teilende Grundstückseigentümer durch eine einseitige Erklärung gegenüber dem Grundbuchamt (für die Form gilt Rdn 4) die diesem gegenüber erklärte Teilung in allen oder einzelnen Punkten (Bildung von Miteigentumsanteilen, Gegenstand und Inhalt des Sondereigentums [z.B. Begründung oder Änderung von Sondernutzungsrechten]...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 2. Fallgruppen und Einzelfälle

Rz. 103 Aufzug Ist nichts geregelt, sind die Kosten für die Erhaltungsmaßnahmen hinsichtlich eines Aufzugs durch die Miteigentümer zu tragen.[336] Steht die Regelung in der Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung hinsichtlich der Kosten des Aufzugs im unmittelbaren Zusammenhang mit den Betriebskosten, sind unter diesen Aufzugskosten die allgemeinen Betriebskosten zu verstehen....mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / b) Umdeutung nichtiger Zuweisungen zum Sondereigentum

Rz. 28 Eine in der Teilungserklärung enthaltene nichtige Zuweisung von Gebäudebestandteilen zum Sondereigentum kann im Einzelfall in eine Regelung umgedeutet werden, welche die Erhaltungspflicht für diese Gebäudeteile den Wohnungseigentümern auferlegt, zu deren Sondereigentum die Gebäudebestandteile gehören.[104] Dabei ist auch zu prüfen, ob eine Instandhaltungs- und Instand...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / b) Grundbuchinhalt

Rz. 26 Nimmt der Eintragungsvermerk im Grundbuch zur näheren Bezeichnung des Gegenstandes des Sondereigentums auf die Eintragungsbewilligung Bezug (§ 7 Abs. 3 WEG), so wird der ihr als Anlage beigefügte Aufteilungsplan zum Inhalt des Wohnungs- bzw. Teileigentumsgrundbuchs [43] und damit von der Richtigkeitsvermutung des § 891 BGB erfasst. Als Grundbucheintragung unterliegt er...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / I. Rechtsnatur und Form

Rz. 3 Die Teilungserklärung nach § 8 Abs. 1 WEG ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung, die auf die Teilung des Vollrechts als dingliches Verfügungsgeschäft gerichtet ist.[2] Auf sie finden die allgemeinen Regelungen des BGB (z.B. die §§ 104 ff. BGB) Anwendung. Die Teilungserklärung ist nach den für eine Grundbucheintragung anzuwendenden Grundsätzen auszuleg...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 2. Gegenstand des Sondereigentums

Rz. 37 Die Teilungserklärung muss angeben, welche Räume einem Miteigentumsanteil als Sondereigentum zugeordnet werden sollen (§§ 3 Abs. 1, 5 Abs. 1). Räume, die nicht als Sondereigentum zugeordnet sind, werden kraft Gesetzes und damit ohne Bestimmung in der Teilungserklärung gemeinschaftliches Eigentum. Bestandteile des Gebäudes, die nach § 5 Abs. 1 sondereigentumsfähig sind...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / a) Allgemeines und Bindungswirkung

Rz. 35 Nach h.M. ist es zulässig, dass der Umlageschlüssel und somit die Verteilung der Kostenpositionen Regelungsinhalt einer Öffnungsklausel in einer Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung sein können.[142] Daraufhin stand den Wohnungseigentümern ein weiter Gestaltungsspielraum zu. Es stellt sich die praktische Frage, wie mit einer bereits existenten Öffnungsklausel in ein...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 2. Widersprüchliche Gebrauchsregelungen

Rz. 50 Gebrauchsregelungen, insbesondere Zweckbestimmungen über die Nutzung des Sondereigentums, können in der Gemeinschaftsordnung, in der dinglichen Teilungserklärung oder in dem dort in Bezug genommenen Aufteilungsplan enthalten sein. Sind die Regelungen zum Gebrauch widersprüchlich, stellt sich die Frage, welche Regelung Vorrang hat. Die Lösung ist in diesen Fällen unter...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / I. Zeitpunkt und Zeitraum der Bestellung

Rz. 161 Die Bestellung eines Verwalters nach Entstehung der Gemeinschaft, d.h. nach Anlegung der Wohnungsgrundbücher (§ 9a Abs. 1 S. 2 WEG), ist jederzeit möglich. Sie kann nach der Entstehung der Gemeinschaft durch eine Vereinbarung, d.h. z.B. durch Änderungen in der Gemeinschaftsordnung oder dem Teilungsvertrag oder durch Beschluss erfolgen. Da die Bestellung durch Beschlus...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 2. Begründung und Zuweisung durch Aufteiler

Rz. 31 Bei einer Begründung von Wohnungseigentum nach § 8 hat der teilende Eigentümer häufig ein wirtschaftliches Interesse, Sondernutzungsrechte an bestimmten Gemeinschaftsflächen, insbesondere Kellerräumen oder Stellplätzen, gesondert zu verwerten. Er muss sich zu diesem Zweck in der Gemeinschaftsordnung das Recht vorbehalten, nach Entstehung der (werdenden) Wohnungseigent...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / Literaturtipps

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / A. Allgemeines

Rz. 1 Während der Verwalter gemäß § 20 Abs. 2 WEG ein notwendiges Organ der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ist, steht es den Wohnungseigentümern frei, ob sie gemäß den §§ 20 Abs. 1, 29 Abs. 1 S. 1 WEG durch Mehrheitsbeschluss einen Verwaltungsbeirat bestellen. Der Verwaltungsbeirat ist Verwaltungsorgan.[1] § 29 WEG ist durch Vereinbarung insgesamt abänderbar. Wenn die G...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / b) Fehlende Flächenbestimmung und Rückgriff auf die Wohnflächenverordnung

Rz. 30 Eine Kostenverteilung kann anhand der Wohnflächenanteile erfolgen. Sind Wohn- und Nutzflächen in der Teilungserklärung angeben, so sind die Kosten grds. nach diesen Flächen zu verteilen.[118] Auslegungsbedürftig sind die Fälle, in denen die Teilungserklärung keine spezifischen Flächenangaben oder eine zuordenbare Flächenverteilung enthält. Enthält die Teilungserklärun...mehr

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Mustertexte / I. Begründung des Wohnungseigentums

Rz. 1 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.1: Begründung durch vertragliche Teilungserklärung (§ 3 WEG) Verhandelt zu Frankfurt am Main, am 1.8.2024 Vor mir, dem unterzeichneten Notar Franz Maier im Bezirk des Oberlandesgerichts Frankfurt mit dem Amtssitz in Frankfurt am Main, erschienen heute:mehr