Fachbeiträge & Kommentare zu Teilungserklärung

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Teilungserklärung: Vollzug ... / 5 Hinweis

Problemüberblick Mit dem durch das Gesetz zur Mobilisierung von Bauland vom 14.6.2021 eingefügten § 250 BauGB hat der Gesetzgeber für Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt (§ 201a Abs. 3 und 4 BauGB) mit dem Ziel einer Erhaltung von Mietwohnraum die Bildung von Wohnungseigentum an Bestandsimmobilien unter ein präventives Verbot mit Erlaubnisvorbehalt gestellt. Gem. § 250 Abs...mehr

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Teilungserklärung: Genehmigung / 2 Normenkette

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Teilungserklärung: Genehmigung / 6 Entscheidung

OLG München, Beschluss v. 26.8.2024, 34 Wx 126/24 emehr

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Teilungserklärung: Genehmigung / 3 Das Problem

Der aufteilende Eigentümer X beantragt am 12.2.2024, seine Teilungserklärung vom 29.1.2024 zu vollziehen. Eine im Aufteilungsplan in Bezug genommene Baugenehmigung vom 26.7.2023 legt X nicht vor. Er meint, eine Genehmigung nach § 250 BauGB i. V. m. der BayGBestV-Bau sei nicht erforderlich, weil sich in der Anlage weniger als 10 Wohnungen befänden. Das Grundbuchamt weist noch ...mehr

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Teilungserklärung: Genehmigung / 1 Leitsatz

Eine Genehmigungspflicht nach § 250 Abs. 1 Satz 1 BauGB besteht nicht, wenn die Genehmigungsfreigrenzen nach § 250 Abs. 1 Satz 2 und Satz 6 BauGB unterschritten sind und kein zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Rechtsverordnung bestehendes Wohngebäude betroffen ist. Dem Grundbuchamt ist das Nichtbestehen der Genehmigungspflicht nach § 250 Abs. 5 i. V. m. § 250 Abs. 1 BauGB ...mehr

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Teilungserklärung: Genehmigung / 5 Hinweis

Problemüberblick Bei einem Grundstück, das im Geltungsbereich einer Rechtsverordnung nach § 250 Abs. 1 Satz 3 BauGB liegt, darf das Grundbuchamt nach § 250 Abs. 5 Satz 1 BauGB die Eintragungen in das Grundbuch nur vornehmen, wenn ihm die Genehmigung oder das Nichtbestehen der Genehmigungspflicht nachgewiesen ist. Fraglich ist, ob dies auch dann gilt, wenn das Nichtbestehen de...mehr

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Teilungserklärung: Genehmigung / 4 Die Entscheidung

Ohne Erfolg! Dem Antrag, die Teilung nach § 8 WEG im Grundbuch zu vollziehen, könne derzeit nicht stattgegeben werden, da ein Eintragungshindernis vorliege. Dem Grundbuchamt sei das Nichtbestehen der Genehmigungspflicht i. S. v. § 250 Abs. 5 BauGB nicht in der Form des § 29 GBO nachgewiesen worden. § 250 Abs. 5 Satz 1 BauGB ordne an, dass das Grundbuchamt die Eintragung eine...mehr

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Wohnungseigentumsgemeinscha... / 3.2 Wesentliche Inhalte des WEG

Eine Wohnungseigentumsgemeinschaft kann gem. § 2 WEG begründet werden durch die Teilung eines Gebäudes [1] oder durch die Einräumung von Sondereigentum. [2] Bei der Teilung geben die Eigentümer eines Gebäudes in der sog. Teilungserklärung eine Erklärung gegenüber dem Grundbuchamt ab, dass das Eigentum an einem Grundstück in Miteigentumsanteile aufgeteilt werden soll. Hierbei m...mehr

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Wohnungseigentumsgemeinscha... / Zusammenfassung

Überblick Die Wohnungseigentumsgemeinschaft ist eine Art Zwangsgemeinschaft, die immer dann entsteht, wenn mehrere Eigentümer eine solche Gemeinschaft durch eine Teilungserklärung begründen. Dies kann geschehen durch die vertragliche Einräumung von Sondereigentum oder durch den Abschluss einer Teilungserklärung. Diese Gesellschaft kann dann nicht gekündigt werden. Aus dieser ...mehr

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Wohnungseigentumsgemeinscha... / 1. Kurzdarstellung

Bei der Begründung von Wohnungseigentum durch eine Teilungserklärung wird eine Wohnungseigentümergemeinschaft per Gesetz begründet. Die Leistungen, die diese Gemeinschaft gegenüber den einzelnen Mitgliedern erbringt, sind grundsätzlich umsatzsteuerfrei. [1] Allerdings kann eine Option zur Umsatzsteuer erfolgen.[2] Diese Option kann für jeden Eigentümer getrennt erfolgen und er...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / c) Verfahren in Teilungssachen

Rz. 11 In §§ 363–372 FamFG ist das Verfahren in Teilungssachen geregelt, für das die Zuständigkeit der Notare besteht, § 23a Abs. 3 GVG. Rz. 12 Der Raum, der dem Verfahren in Teilungssachen (zuvor Vermittlungsverfahren) in der Lit. eingeräumt wird, steht im umgekehrten Verhältnis zur praktischen Relevanz. Das Verfahren hat kaum praktische Bedeutung,[28] was vor allen Dingen a...mehr

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / 1. Sachenrechtliches Grundverhältnis und schuldrechtliches Gemeinschaftsverhältnis

Rz. 10 Die beschriebenen Beispiele zeigen Grenzen auf, die den Wohnungseigentümern bei der Ausgestaltung des Gemeinschaftsverhältnisses gesetzt sind. Beschluss und auch Vereinbarung helfen hier nicht weiter, da es nicht um die Regelungsbereiche der §§ 10–29 WEG geht, sondern um das sachenrechtliche Grundverhältnis (§§ 1–9 WEG), auf dem das Gemeinschaftsverhältnis aufbaut. Um...mehr

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§ 11 Bauträgerrecht / 2. Planänderungen nach Beurkundung des Bauträgervertrags (zu § 4 Abs. 2 des Mustervertrags)

Rz. 23 Größere Bauprojekte werden nach aller Erfahrung immer wieder umgeplant. Die Baupläne, die mit der Grundlagenurkunde festgelegt worden sind, entsprechen dann mitunter schon bei Abschluss des Bauträgervertrags dem neuesten Stand nicht mehr; die Grundrisse etwa haben sich bereits verändert. In diesem Fall müssen feststehende Abweichungen schon im Vertragstext festgeschri...mehr

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / XVIII. Muster: Veräußerungszustimmung durch den Dritten/Verwalter

Rz. 101 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 56.30: Veräußerungszustimmung durch den Dritten/Verwalter An das Amtsgericht Zivilabt. für Wohnungseigentumssachen _________________________ Klage des Wohnungseigentümers der Wohnungseigentumsanlage, _________________________-Straße, _________________________ – Kläger – Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt _________...mehr

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§ 11 Bauträgerrecht / 2. Bezugsurkunde

Rz. 13 Im Rahmen eines Bauträgerobjektes bedarf es, um den Anforderungen des § 311b BGB gerecht zu werden, der Beurkundung einer Reihe für alle Kaufobjekte gleicher oder weitestgehend gleicher Bestandteile. Hierzu zählen bei der Errichtung von Wohnungs- und/oder Teileigentumseinheiten vor allem die Teilungserklärung nach den §§ 3 oder 8 WEG mit Gemeinschaftsordnung, bei Reih...mehr

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / IX. Muster: Anfechtungs- und Zustimmungsklage bei negativem Beschluss

Rz. 92 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 56.23: Anfechtungs- und Beschlussersetzungsklage bei negativem Beschluss Klage nach § 44 WEG der Wohnungseigentümer Eheleute _________________________, _________________________-Straße, _________________________ – Kläger – Prozessbevollmächtigte: _________________________ gegen den Verband "GdWE" ____________________...mehr

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / XIII. Muster: Nichtigkeitsfeststellungsklage

Rz. 96 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 56.26: Nichtigkeitsfeststellungsklage An das Amtsgericht Zivilabt. für Wohnungseigentumssachen _________________________ (Rubrum etc. wie Muster Rdn 94) Es wird beantragt, die Nichtigkeit des auf der Eigentümerversammlung vom _________________________ zu TOP _________________________ gefassten Beschlusses über die Än...mehr

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / VII. Muster: Unterlassungs- und Feststellungsklage (Dachbodennutzung als Wohnraum)

Rz. 21 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 56.3: Unterlassungs- und Feststellungsklage (Dachbodennutzung als Wohnraum) An das Amtsgericht Zivilabt. für Wohnungseigentumssachen _________________________ Klage nach § 43 Abs. 2 Nr. 2 WEG der GdWE _________________________-Straße, vertreten durch den WEG-Verwalter _________________________, – Klägerin – Prozessbev...mehr

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / XVII. Muster: Klage auf Unterlassung zweckbestimmungswidriger Nutzung

Rz. 100 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 56.29: Klage auf Unterlassung zweckbestimmungswidriger Nutzung An das Amtsgericht Zivilabt. für Wohnungseigentumssachen _________________________ (Rubrum wie Rdn 99) Es wird beantragt, wie folgt zu erkennen: Dem Beklagten wird bei Meidung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250.000 EUR, ersatzweise Ordnungshaft bis zu s...mehr

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / XIX. Anmerkungen zum Muster

Rz. 102 Eine gerichtliche Ersetzung der Zustimmung kommt nicht in Betracht (BayObLG ZMR 2001, 41 m. Hinw. auf BayObLGZ 1977, 40, 44). Wichtig: Richtiger Beklagter ist nicht der in Teilungserklärungen oft erwähnte "Verwalter" (BGH v. 21.7.2023 – V ZR 90/22, ZMR 2023, 900) oder gar "die übrigen Wohnungseigentümer" (BGH v. 22.3.2024 – V ZR 141/23, ZMR 2024, 1049 = LG Frankfurt/...mehr

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / b) Muster: Tagesordnungsergänzung (Einladung noch nicht versandt)

Rz. 35 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 56.7: Tagesordnungsergänzung (Einladung noch nicht versandt) An das Amtsgericht Zivilabt. für Wohnungseigentumssachen _________________________ Klage nach § 43 Abs. 2 Nr. 2 WEG des Wohnungseigentümers _________________________, _________________________-Straße, _________________________ – Kläger – Prozessbevollmächtig...mehr

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / 3. Teilung durch den Alleineigentümer nach § 8 WEG

Rz. 6 Die Teilung nach § 8 WEG ist die häufigste Art der Begründung von Wohnungseigentum (sog. Vorratsteilung). Die Teilungserklärung (TE) im engeren Sinne, d.h. die sachenrechtliche Zuordnung der Gebäude, Räume und Flächen, bedarf – obwohl die notarielle Beurkundung üblich ist – nur der öffentlichen Beglaubigung (§ 129 BGB). Wegen Gemeinschaftsordnung, Abgeschlossenheitsbes...mehr

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / 3. Umwandlung von Gemeinschafts-/Sondereigentum und Wohnungs-/Teileigentum

Rz. 15 Rechtlich ist eine Umwandlung von Sondereigentum in Gemeinschaftseigentum (bis es kein Sondereigentum mehr gibt) jederzeit möglich, nicht aber umgekehrt in jedem Fall eine Umwandlung von Gemeinschaftseigentum in Sondereigentum (da bestimmte Teile zwingend Gemeinschaftseigentum sind, siehe Rdn 14). Die letztgenannte Umwandlung setzt aber die Mitwirkung aller Wohnungsei...mehr

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / 2. Abgrenzung von Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum

Rz. 13 Gegenstand des Sondereigentums sind gem. § 5 Abs. 1 WEG primär die bei der Begründung des Wohnungseigentums zu Sondereigentum erklärten Räume, soweit sie nicht aufgrund der unabdingbaren gesetzlichen Vorschriften in § 5 Abs. 1 und 2 WEG zwingend Gemeinschaftseigentum sind. Nach § 5 Abs. 1 letzter Satz WEG gilt: Soweit sich das Sondereigentum auf außerhalb des Gebäudes...mehr

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 1 Die Bauträger B-GmbH & Co. KG (B-KG) erwirbt ein Grundstück (bebaut und z.T. vermietet oder auch unbebaut), auf dem sie 100 Eigentumswohnungen schaffen will, um diese dann zu veräußern an die Erwerber E 1 bis E 100. Die B-KG möchte anwaltliche Beratung darüber, worauf bei der Gestaltung der Teilungserklärung (TE) mit Gemeinschaftsordnung (GO) zu achten ist, welche Regel...mehr

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / 5. Muster: Herausgabe von Verwaltungsunterlagen gegen den Vorverwalter

Rz. 55 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 56.14: Herausgabe von Verwaltungsunterlagen gegen den Vorverwalter An das Amtsgericht Zivilabt. für Wohnungseigentumssachen _________________________ Klage nach § 43 Abs. 2 Nr. 3 WEG des Verbandes GdWE der Wohnungseigentumsanlage _________________________-Straße, vertreten durch den WEG-Verwalter der Firma _________...mehr

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / b) Muster: Verwalterbestellung nach §§ 43 Abs. 2 Nr. 2, 44 Abs. 1 S. 2 und § 44 Abs. 2 WEG

Rz. 41 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 56.9: Verwalterbestellung nach §§ 43 Abs. 2 Nr. 2, 44 Abs. 1 S. 2 und § 44 Abs. 2 WEG An das Amtsgericht Abt. für Wohnungseigentumssachen _________________________ Klage nach § 43 Abs. 2 Nr. 2 WEG des Wohnungseigentümers _________________________, _________________________-Straße, _________________________ – Kläger –...mehr

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / 2. Vertragliche Einräumung nach § 3 WEG

Rz. 4 Diese Variante kommt insbesondere im Rahmen einer Erbauseinandersetzung in Betracht.[6] Dies sollte im Rahmen der anwaltlichen Beratung durchaus eine Alternative zur Teilungsversteigerung sein. Allerdings ist zu beachten, dass nach § 3 Abs. 1 WEG die Wohnungseigentumsbegründung nur möglich ist, wenn das im Nachlass gesamthänderisch gebundene Eigentum der selbst nicht (...mehr

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / V. Muster: Gerichtliche Geltendmachung laufenden Hausgelds sowie Sonderumlage

Rz. 88 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 56.21: Gerichtliche Geltendmachung laufenden Hausgelds sowie Sonderumlage (Rubrum etc. wie Muster Rdn 84) Begründung: Die Parteien bilden die im Rubrum genannte GdWE. In der Eigentümerversammlung vom _________________________, deren Protokoll überreicht wird als Anlage K 1, beschlossen die Eigentümer Vorschüsse zur K...mehr

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / XI. Muster: Nichtigkeitsfeststellungs- und Ungültigkeitsklage (Haupt- und Hilfsantrag)

Rz. 94 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 56.25: Nichtigkeitsfeststellungs- und Ungültigkeitsklage (Haupt- und Hilfsantrag) An das Amtsgericht Zivilabt. für Wohnungseigentumssachen _________________________ Klage nach § 44 WEG des Wohnungseigentümers _________________________, _________________________-Straße, _________________________ – Kläger – Prozessbevol...mehr

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / III. Muster: Klage des Ausbauenden auf Zustimmung zur Wohnnutzung des Dachgeschosses und Grundbuchänderung

Rz. 17 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 56.1: Klage des Ausbauenden auf Zustimmung zur Wohnnutzung des Dachgeschosses und Grundbuchänderung An das Amtsgericht Zivilabt. (für Wohnungseigentumssachen) _________________________ Klage nach § 43 Abs. 2 Nr. 1 WEG des Wohnungseigentümers _________________________, wohnhaft _________________________-Straße, _____...mehr

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / V. Muster: Antrag auf Feststellung der Verpflichtung zur Duldung der Wohnnutzung

Rz. 19 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 56.2: Antrag auf Feststellung der Verpflichtung zur Duldung der Wohnnutzung An das Amtsgericht Zivilabt. für Wohnungseigentumssachen _________________________ Klage nach § 43 Abs. 2 Nr. 2 WEG des Wohnungseigentümers _________________________, wohnhaft _________________________-Straße, _________________________ – Kläg...mehr

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / XV. Muster: Klage auf Beseitigung baulicher Veränderungen (Gartenhaus)

Rz. 98 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 56.27: Klage auf Beseitigung baulicher Veränderungen (Gartenhaus) An das Amtsgericht Zivilabt. für Wohnungseigentumssachen _________________________ Antrag nach § 43 Abs. 2 Nr. 2 WEG des Verbandes "GdWE" _________________________ – Kläger – Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt _________________________ gegen den Wohnun...mehr

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / II. Checkliste: Wohngeld (Hausgeld)

Rz. 57 Bevor auf die rechtlichen Grundlagen eingegangen wird, soll zur besseren praktischen Verständlichkeit ein Kurzüberblick über die bei der Mandatserteilung ständig wiederkehrenden klärungsbedürftigen Fragen gegeben werden:mehr

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / c) Muster: Antrag auf einstweilige Verfügung wegen Durchführungsverbot bzgl. Eigentümerversammlung

Rz. 31 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 56.6: Antrag auf einstweilige Verfügung wegen Durchführungsverbot bzgl. Eigentümerversammlung An das Amtsgericht Zivilabt. für Wohnungseigentumssachen _________________________ Antrag auf einstweilige Verfügung nach § 43 Abs. 2 Nr. 1 WEG i.V.m. 935, 940 ZPO des Wohnungseigentümers _________________________, ________...mehr

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 37 In einer aus drei Wohnungen bestehenden Wohnungseigentumsanlage sieht die Teilungserklärung (Gemeinschaftsordnung) vor, dass vorerst kein Verwalter bestellt werden soll. Dementsprechend wurden anfallende Verwaltungsaufgaben wie Gartenpflege, Erhaltung etc. bislang einvernehmlich durchgeführt und anfallende Kosten stets unmittelbar und formlos auf alle Miteigentümer ve...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / 2. Veräußerung von Teilgeschäftsanteilen

Rz. 191 Auch Teile eines Geschäftsanteils können veräußert werden. Dies kann auf zweierlei Weise geschehen: Per Gesellschafterbeschluss gem. § 46 Nr. 4 GmbHG (soweit Satzung nichts Abweichendes bestimmt; Vorratsbeschluss möglich[841]) nehmen die Gesellschafter vor der Veräußerung die Teilung vor, und sodann veräußert der Gesellschafter durch Teilung entstandene neue Geschäft...mehr

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / 3. Muster: Einsichtnahme in Verwaltungsunterlagen

Rz. 53 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 56.13: Einsichtnahme in Verwaltungsunterlagen An das Amtsgericht Zivilabt. für Wohnungseigentumssachen _________________________ Klage nach § 43 Nr. 3 WEG des Wohnungseigentümers _________________________, _________________________-Straße, _________________________ – Kläger – Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt ____...mehr

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / b) Muster: Erzwingungsklage gegen den Verband

Rz. 29 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 56.5: Erzwingungsklage gegen den Verband An das Amtsgericht Abt. für Wohnungseigentumssachen Klage gemäß § 43 Abs. 2 Nr. 2 WEG der Wohnungseigentümer Eheleute _________________________, wohnhaft _________________________-Straße, _________________________ – Kläger – Prozessbevollmächtigte: _________________________ geg...mehr

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / a) Voraussetzungen der Einberufung

Rz. 26 Die Wohnungseigentümerversammlung bzw. die Wohnungseigentümer in ihrer Gesamtheit sind das Willensbildungsorgan der GdWE. Wohnungseigentümer ordnen ihre Angelegenheiten untereinander und im Verhältnis zu Dritten kollektiv durch Beschlussfassung (Gesamtakt) oder Vereinbarung (Kollektivvertrag). Beschlüsse sind das Regelungsinstrument vor allem der laufenden Verwaltungs...mehr

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / 1. Allgemeines

Rz. 2 Ein Grundstück kann nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) vom 15.3.1951 – i.d.F. des WEMoG[1] – in Wohnungs- und Teileigentum aufgeteilt werden. Die Begründung kann durch vertragliche Einräumung von Sondereigentum nach § 3 WEG (siehe Rdn 4) oder durch einseitige Teilungserklärung (TE) nach § 8 WEG (siehe Rdn 6) erfolgen (§ 2 WEG) und sich u.a. auch auf noch zu erricht...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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Kündigungsschutz – Ausnahme... / 2 Teilkündigung von Nebenräumen (§ 573b BGB)

Nebenräume und Teile des Grundstücks Der Vermieter kann nicht zum Wohnen bestimmte Nebenräume (z. B. Keller-, Speicherabteile, Waschküchen, Trockenraum) oder Teile eines Grundstücks (z. B. den Garten) ohne ein berechtigtes Interesse i. S. v. § 573 BGB kündigen, wenn er die Kündigung auf diese Räume oder Grundstücksteile beschränkt und sie dazu verwenden will, Wohnraum zum Zwe...mehr

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Kündigung durch den Mieter / 2.1.1 Fristlose Kündigung wegen Nichtgewährens oder Entziehens des vertragsgemäßen Gebrauchs (§ 543 Abs. 2 Nr. 1 BGB)

Ein wichtiger Grund i. S. d. § 543 Abs. 1 BGB, der den Mieter zur fristlosen Kündigung berechtigt, liegt vor, wenn ihm der vertragsgemäße Gebrauch der vermieteten Sache ganz oder zum Teil nicht rechtzeitig gewährt oder wieder entzogen wird. Die Kündigung ist aber grundsätzlich erst nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Frist zur Abhilfe oder nach erfolgloser Abmahnung z...mehr

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§ 8 Der Grundstückskauf / E. Begriffe

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Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 4.1 Zivilrecht

Rz. 9 Ob Wohnungs- oder Teileigentum dem Grunde nach vorliegt, ist nach den zivilrechtlichen Vorschriften des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) zu klären. Nach § 1 Abs. 2 WEG ist Wohnungseigentum das Sondereigentum (Alleineigentum) an einer (abgeschlossenen) Wohnung i. V. m. dem Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum, zu dem es gehört. Teileigentum ist das Sonde...mehr

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Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung: Klage auf Änderung

1 Leitsatz Eine Klage auf eine Änderung von Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung muss gegen alle Wohnungseigentümer erhoben werden, die der Änderung nicht vorher zugestimmt haben. 2 Normenkette § 10 Abs. 2 WEG; § 242 BGB 3 Das Problem Wohnungseigentümer K klagt gegen einige Wohnungseigentümer auf Zustimmung, dass die Teilungserklärung und die Gemeinschaftsordnung geändert w...mehr

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Teilungserklärung und Gemei... / 1 Leitsatz

Eine Klage auf eine Änderung von Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung muss gegen alle Wohnungseigentümer erhoben werden, die der Änderung nicht vorher zugestimmt haben.mehr

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Teilungserklärung und Gemei... / 3 Das Problem

Wohnungseigentümer K klagt gegen einige Wohnungseigentümer auf Zustimmung, dass die Teilungserklärung und die Gemeinschaftsordnung geändert werden (die anderen Wohnungseigentümer haben bereits zugestimmt). Im Kern soll an Teilen eines Fachwerkhauses, eines von mehreren Häusern der Wohnungseigentumsanlage, Sondereigentum entstehen. Das AG weist die Klage als unzulässig ab, da...mehr

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Teilungserklärung und Gemei... / 4 Die Entscheidung

Ohne Erfolg! Die angestrebte Änderung sei keine Angelegenheit der Verwaltung der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Es bestehe daher keine Beschlusskompetenz. Die Änderung der Teilungserklärung könne daher nicht mehr mit einer Beschlussersetzungsklage durchgesetzt werden Die übrigen Wohnungseigentümer seien notwendige Streitgenossen aus materiellem Grund, da sie nur gemein...mehr