Fachbeiträge & Kommentare zu Teilungserklärung

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ABC Sonder- und Gemeinschaf... / Wandschrank (Einbau)

Der Einbauschrank gehört zum Zubehör der Wohnung und ist deshalb Bestandteil des Sondereigentums.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ABC Sonder- und Gemeinschaf... / Garten/Gartenanlage

Die Außenanlage ist als Grund und Boden Gemeinschaftseigentum. Gem. § 3 Abs. 2 WEG kann das Sondereigentum aber seit Inkrafttreten des WEMoG auch auf außerhalb des Gebäudes liegende Teile des Grundstücks erstreckt werden. In einem solchen Fall muss die Gartenfläche in der Teilungserklärung und im Aufteilungsplan bezeichnet und gekennzeichnet sein.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ABC Sonder- und Gemeinschaf... / Sprechanlage (Wohnung)

Soweit keine anderen Vereinbarungen in der Teilungserklärung getroffen sind, gehören die in den jeweiligen Sondereigentumseinheiten gelegenen Sprechstellen einer gemeinschaftlichen Sprechanlage eines Hauses zum Sondereigentum des jeweiligen Wohnungseigentümers.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ABC Sonder- und Gemeinschaf... / Grundstück

Das Grundstück ist grundsätzlich Bestandteil des Gemeinschaftseigentums. Gem. § 3 Abs. 2 WEG kann das Sondereigentum aber seit Inkrafttreten des WEMoG auch auf außerhalb des Gebäudes liegende Teile des Grundstücks erstreckt werden. In einem solchen Fall muss die Gartenfläche in der Teilungserklärung und im Aufteilungsplan bezeichnet und gekennzeichnet sein.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ABC Sonder- und Gemeinschaf... / Eingangspodest

Flure, Kellergänge und Eingangsbereiche sind grundsätzlich Bestandteil des Gemeinschaftseigentums.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ABC Sonder- und Gemeinschaf... / Hangsicherung

Bei einer Hangsicherung geht es um das Grundstück. Dieses steht in gemeinschaftlichem Eigentum. Ist die Teilungserklärung jüngeren Datums (ab 1.12.2020) kann ein Teil des Grundstücks als Annex eines Raumes aber auch im Sondereigentum stehen (§ 3 Abs. 2 WEG). Die Zuständigkeit der Hangsicherung muss dann im Einzelfall geklärt werden.mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ABC Sonder- und Gemeinschaf... / Thermostatventil

Thermostatventile sind Bestandteile des gemeinschaftlichen Heizungssystems und damit Gemeinschaftseigentum.[1] Sie können jedoch zu Sondereigentum erklärt werden, wenn bereits die Heizkörper durch Teilungserklärung oder anderweitige Vereinbarung zu Sondereigentum erklärt wurden.[2]mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ABC Sonder- und Gemeinschaf... / Treppenhaus

Die gemeinschaftlichen Flure, Kellergänge und Eingangsbereiche sind grundsätzlich Bestandteil des Gemeinschaftseigentums.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ABC Sonder- und Gemeinschaf... / Balkon

Der Balkon ist grundsätzlich Bestandteil des Gemeinschaftseigentums, ist aber sondereigentumsfähig.[1] Sondereigentumsfähig ist jedoch nur der räumlich umgrenzte Bereich des Balkons. Ohne entsprechende Regelung in der Teilungserklärung entsteht kein Sondereigentum, auch nicht "automatisch", weil der Balkon z. B. nur vom Sondereigentum aus betreten werden kann.[2] Ist der Balk...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ABC Sonder- und Gemeinschaf... / Doppelparker (Doppelstock-/Duplexgaragen)

Einzelne Stellplätze eines Duplexparkers Gilt altes Recht (Teilungserklärung vor Inkrafftreten des WEMoG am 1.12.2020), ist weder der einzelne Stellplatz innerhalb eines Mehrfachparkers noch der einzelne Stellplatz auf einem Parkpalettensystem ("Palettenparker") nach § 3 Abs. 2 Satz 2 WEG a. F. sondereigentumsfähig.[1] Gilt neues Recht, kann wegen der Raumfiktion des § 3 Abs. ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ABC Sonder- und Gemeinschaf... / Heizungsrohre

Bei haustechnischen Installationen für Wasser, Energie etc. handelt es sich um geschlossene Anlagen, deren eigenmächtige Veränderung Auswirkungen auf die Gesamtanlage haben kann. Daher können in diesem Zusammenhang die Anschlussleitungen inklusive der Heizkörper auch innerhalb des Sondereigentums Bestandteile des Gemeinschaftseigentums sein.[1] Im Übrigen aber stehen die Heiz...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ABC Sonder- und Gemeinschaf... / Zusammenfassung

Begriff Als Verwalter wird man nahezu täglich mit der Frage konfrontiert, ob ein Gegenstand oder eine bestimmte Einrichtung zum Gemeinschafts- oder zum Sondereigentum gehört. Solche Fragen sind meist nicht schnell und schon gar nicht allgemeinverbindlich zu beantworten, denn die genaue Zuordnung ist häufig eine Frage des Einzelfalls. Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) kann bei...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ABC Sonder- und Gemeinschaf... / 5 Tabellarische Übersicht

Die nachfolgende Tabelle enthält nur Angaben zu wesentlichen Gebäudeteilen und nur zu der Frage, was von Gesetzes wegen nach § 5 Abs. 1 und Abs. 2 WEG gilt, wenn die wesentlichen Gebäudeteile zu einem Raum gehören, der zum Gegenstand des Sondereigentums bestimmt ist. Ob ein Raum im gemeinschaftlichen Eigentum oder im Sondereigentum steht, ordnet die Teilungserklärung/der Teil...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bedarfsbewertung: Anlage Gr... / 2.3.2 Bebaute Grundstücke

Ein bebautes Grundstück[1] ist dagegen ein Grundstück, auf dem sich benutzbare Gebäude befinden. Wichtig für die Bewertung ist die Definition einer Wohnung. Hierbei ist eine Wohnung die Zusammenfassung einer Mehrheit von Räumen, die in ihrer Gesamtheit so beschaffen sind, dass ein selbstständiger Haushalt geführt werden kann. Die Zusammenfassung der Räume muss eine von ander...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Aufrechnung im Wohnungseige... / 1 Grundsätze

Die Möglichkeit der Aufrechnung einer Forderung mit der Forderung eines anderen, regeln die §§ 387 ff. BGB. Voraussetzung einer Aufrechnung ist stets, dass die eigene Forderung wirksam und fällig ist und die einander geschuldeten Leistungen gleichartig sind. Hinweis Aufrechnung gegen Hausgeldzahlung nur eingeschränkt zulässig Um eine ordnungsgemäße Verwaltung nicht zu gefährde...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Zurückbehaltungsrecht / 4 Veräußerungsbeschränkung

Teilungserklärungen/Gemeinschaftsordnungen enthalten häufig eine mit § 12 WEG korrespondierende Bestimmung, nach der zur Veräußerung des Sondereigentums die Zustimmung des Verwalters erforderlich ist. Gegenüber dem Anspruch auf Zustimmung kann gegenüber dem – etwa säumigen – betreffenden zustimmungsberechtigten Wohnungseigentümer kein Zurückbehaltungsrecht geltend gemacht we...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Veräußerung von vermieteten... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall ist im Wesentlichen zu fragen, ob K ein Vorkaufsrecht erworben hatte. Vorkaufsrecht des Mieters Werden vermietete Wohnräume, an denen nach der Überlassung an den Mieter Wohnungseigentum begründet worden ist oder begründet werden soll, an einen Dritten verkauft, so ist der Mieter nach § 577 Abs. 1 Satz 1 BGB grundsätzlich zum Vorkauf berechtigt. Diese Be...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Zurückbehaltungsrecht / 2 Was ist ein Zurückbehaltungsrecht?

Unter dem Zurückbehaltungsrecht versteht man das Recht eines Schuldners, die von ihm geschuldete Leistung solange zu verweigern, bis der andere Vertragsteil seine Pflichten erfüllt hat. Die Schutz- und Treuepflichten der Wohnungseigentümer untereinander und gegenüber der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, die aus dem Gemeinschaftsverhältnis als gesetzlichem Schuldverhältni...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sonderumlage / 5 SEPA Pre-Notification

Dem Kontoinhaber – also dem betreffenden Wohnungseigentümer – müssen 14 Tage vor dem Einzug per SEPA-Lastschriftmandat Forderungsbetrag, Fälligkeit, Gläubiger-ID und Mandatsreferenz angekündigt werden, und zwar unabhängig davon, ob bereits eine Einzugsermächtigung schriftlich erteilt wurde oder nicht (sog. Pre-Notification). Eine kürzere Frist kann vereinbart werden. Werden i...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Erhaltungsrücklage / 2.2 Geregelte Mehrhausanlage

Sieht die Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung eine wirtschaftliche Trennung der einzelnen Gebäude vor und/oder verleiht sie den Untergemeinschaften eigene Beschlusskompetenzen, ändert auch dies zunächst nichts daran, dass eine einheitliche Erhaltungsrücklage für sämtliche Gebäude zu bilden ist. Stets kommt es insoweit darauf an, was konkret Teilungserklärung oder Gemeinsc...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Erhaltungsrücklage / 13 Rechtsprechungsübersicht

ALG II Ist der Arbeitsuchende als Eigentümer einer Eigentumswohnung Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft, sind auf ihn umgelegte und nicht abwendbare Kosten einer Erhaltungsrücklage und eines Kabelanschlusses als Kosten der Unterkunft nach § 22 SGB II zu übernehmen.[1] Anfechtungsklage Die Ablehnung der Bildung einer angemessenen Erhaltungsrücklage entspricht nicht ord...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Erhaltungsrücklage / 1.2.2 Übernahme einer Bestandsgemeinschaft

Bei Übernahme einer bestehenden Eigentümergemeinschaft als Nachfolgeverwalter hat der übernehmende Verwalter die Wirtschaftspläne und Jahresabrechnungen der letzten Wirtschaftsperioden dahingehend zu überprüfen, ob und in welcher Höhe Beiträge zur Erhaltungsrücklage geleistet wurden. Allein den Bankkontenunterlagen des Vorverwalters wird er dies nur dann entnehmen können, we...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Erhaltungsrücklage / 10.2 Finanzierung einer Maßnahme der baulichen Veränderung

Eine Teilauflösung der Erhaltungsrücklage zur Finanzierung einer Maßnahme der baulichen Veränderung des Gemeinschaftseigentums kommt ausschließlich dann in Betracht, wenn alle Wohnungseigentümer entweder nach § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 WEG oder § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 WEG zur anteiligen Kostentragung verpflichtet sind. Dies ist nach § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 WEG dann der Fall, wen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Erhaltungsrücklage / 2 Mehrhausanlage

Die bloße Tatsache, dass es sich um eine Mehrhausanlage handelt, bedeutet nicht, dass automatisch für die einzelnen Gebäude jeweils getrennte Rücklagen zu bilden wären. Das Gesetz sieht in § 19 Abs. 2 Nr. 4 WEG lediglich die Bildung einer Rücklage vor. Wie stets, kommt es also auf die Regelungen in der Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung an. Von grundlegender Bedeutung is...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Erhaltungsrücklage / 2.1 Ungeregelte Mehrhausanlage

Völlig unproblematisch ist die Ausgangslage dann, wenn die Mehrhausanlage ohnehin ungeregelt ist und keine Trennung der einzelnen Häuser bzw. Gebäudeteile vorsieht, insbesondere also die Kostenverteilung einheitlich unter sämtlichen Wohnungseigentümern erfolgt. Stets ist hier nur eine Erhaltungsrücklage für die Gesamtanlage zu bilden. Keine Beschlusskompetenz Die Wohnungseige...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Erhaltungsrücklage / 4 Festsetzung der Rücklagenhöhe

Die Festsetzung der Rücklagenhöhe unterfällt grundsätzlich der Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümer. Insbesondere in älteren Teilungserklärungen/Gemeinschaftsordnungen finden sich vereinzelt Regelungen über konkrete Beträge, die der Erhaltungsrücklage zuzuführen sind. Derartige Regelungen sind für die Wohnungseigentümer lediglich insoweit maßgeblich, als sie geeignet si...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Erhaltungsrücklage / 1.1 Grundsätze

Begriff § 19 Abs. 2 Nr. 4 WEG sieht als Regelbeispiel ordnungsmäßiger Verwaltung "die Ansammlung einer angemessenen Erhaltungsrücklage" vor. Gemeint ist die Ansammlung einer angemessenen Geldsumme, die der wirtschaftlichen Absicherung künftig notwendiger Erhaltungs-, also Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen am gemeinschaftlichen Eigentum dient.[1] Verzicht auf Bildun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Erhaltungsrücklage / 1.2.1 Übernahme einer Erstverwaltung

Übernimmt der Verwalter die Erstverwaltung einer neu entstandenen Wohnungseigentümergemeinschaft, hat er die Gemeinschaftsordnung dahingehend zu prüfen, ob Regelungen über die Bildung einer Erhaltungsrücklage vorhanden sind. In aller Regel wird dies der Fall sein. Der Verwalter hat dann nicht mehr für eine Beschlussfassung über die Bildung einer Erhaltungsrücklage zu sorgen,...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Erhaltungsrücklage / 1.3 Klage eines Wohnungseigentümers

Da die Bildung einer Erhaltungsrücklage stets ordnungsmäßiger Verwaltung entspricht, hat auch ein jeder Wohnungseigentümer nach § 19 Abs. 2 Nr. 4 WEG hierauf einen Anspruch.[1] Ist eine Rücklage nicht gebildet, kann er deren Bildung grundsätzlich gerichtlich durchsetzen. Zwingend erforderlich ist allerdings, dass der Wohnungseigentümer zunächst die übrigen Wohnungseigentümer...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Unterlassungsansprüche / Zusammenfassung

Begriff Das Wohnungseigentum untersteht dem Schutz des § 1004 BGB (Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch). In erster Linie stehen der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer Unterlassungsansprüche zu, wenn Wohnungs- oder Teileigentum von einem Wohnungseigentümer oder dessen Mieter entgegen der Zweckbestimmung gemäß der Teilungserklärung oder der Gemeinschaftsordnung bestimmung...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bauabweichung / Zusammenfassung

Begriff Bei einer Bauabweichung ist die tatsächliche Bauausführung bewusst oder unbewusst abweichend von dem zur Begründung des Wohnungseigentums erforderlichen Aufteilungsplan durchgeführt. Die Folgen der Abweichungen sind unterschiedlich, je nachdem, welche Bereiche der Wohnanlage betroffen sind. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung BGH, Urteil v. 16.5.2025, V ZR 270/23...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Unterlassungsansprüche / 1 Unterlassungsanspruch bei Besorgnis über rechtswidrigen Eingriff

Bereits die Besorgnis eines rechtswidrigen Eingriffs in das Gemeinschaftseigentum kann zu Unterlassungsansprüchen führen. Beantragt beispielsweise ein Wohnungseigentümer bei der Baubehörde die Genehmigung von Baumaßnahmen, die über die Erhaltung des Gemeinschaftseigentums hinausgehen und nicht durch entsprechenden Beschluss nach § 20 Abs. 1 WEG legitimiert sind, ist i. d. R. ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Unterlassungsansprüche / 2 Anspruchsinhaber

Unter bestimmten Voraussetzung kann jeder Eigentümer Individualanspruch durchsetzen Der Unterlassungsanspruch nach § 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB i. V. m. § 14 Abs. 2 Nr. 1 WEG kann als Individualanspruch von jedem einzelnen Eigentümer gerichtlich geltend gemacht werden, so er durch das Verhalten bzw. eine zweckbestimmungswidrige Nutzung eines Wohnungseigentümers konkret in seinem ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bauabweichung / 3 Abgrenzung von Sondereigentum

Weicht die Bauausführung vom Aufteilungsplan in der Abgrenzung von Sondereigentum ab, so ist wie folgt zu differenzieren: Wird ein Raum des Sondereigentums teilweise baulich in das andere Sondereigentum einbezogen, so gehört dieser Raumteil nicht zum anderen Sondereigentum. Vielmehr hat der insoweit beeinträchtigte Wohnungseigentümer einen Anspruch auf erstmalige plangerecht...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Unterlassungsansprüche / 3 Verjährung/Verwirkung

Verjährung Verjährungsrechtlich bestimmt § 199 Abs. 5 BGB, dass bei Ansprüchen auf dauerndes Unterlassen letztlich mit jeder Zuwiderhandlung eine erneute Verjährungsfrist in Gang gesetzt wird[1] und Unterlassungsansprüche insoweit nicht verjähren können. Konkret: Wird etwa eine Sondereigentumseinheit zweckbestimmungswidrig genutzt, verjährt der Unterlassungsanspruch nicht, so...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Entziehung des Wohnungseige... / 2 Grundsätze

Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ist rechtlich unauflösbar. Als Korrektiv muss also ein Mittel gefunden werden, um untragbare Zustände, die von einem Wohnungseigentümer ausgehen, beenden zu können. Als sog. ultima ratio – als letztes und äußerstes Mittel – steht der Gemeinschaft die Entziehung des Wohnungseigentums eines ihrer Mitglieder zur Verfügung. Die Entziehung ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung (FAQs)

Zusammenfassung Überblick Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung werden bei der Begründung eines Wohnungseigentums formuliert und enthalten Vereinbarungen der Wohnungseigentümer, die in vielen Fällen nicht durch eine spätere Beschlussfassung geändert werden können, sondern erneut (geändert) vereinbart werden müssen. Auch sind einzelne Regelungen mitunter falsch und müssen...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teilungserklärung und Gemei... /   Abweichung von Grundbuch und Teilungserklärung

In einzelnen Grundbüchern sind andere Miteigentumsanteile angegeben als in der Teilungserklärung. Wie geht das? Muss das geändert werden? Keine dieser Quellen ist in diesem Fall vorrangig. Die Wohnungseigentümer müssen sich verständigen, wer welchen Miteigentumsanteil hat. Das kann nicht beschlossen werden. Eine Änderung ist nicht zwingend, wenn alle mit dem Widerspruch leb...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teilungserklärung und Gemei... /   Teilungserklärung (Auslegung)

In einer Teilungserklärung (1970) werden in § 2 die Fenster dem Sondereigentum zugeordnet. Diese Zuordnung ist vermutlich nichtig. In einem weiteren § 6 wird den Eigentümern die Pflicht zur Instandhaltung des in § 2 genannten Sondereigentums, also auch der Fenster, auferlegt. Ein Anstrich der Fenster durch die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE) ist nicht festgeschr...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teilungserklärung und Gemei... /   Teilungserklärung (Änderung)

In einer Wohnungseigentumsanlage wurde vor 40 Jahren ein Anbau veräußert, in dem sich auch Sondereigentum befand. Durch die Veräußerung haben sich die Flächenverhältnisse verändert. Der Umstand ist allen Wohnungseigentümern bekannt. Sie haben bereits einen von § 16 Abs. 2 Satz 1 WEG abweichenden Umlageschlüssel beschlossen. Das Verhältnis der Miteigentumsanteile zueinander...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teilungserklärung und Gemei... / Zusammenfassung

Überblick Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung werden bei der Begründung eines Wohnungseigentums formuliert und enthalten Vereinbarungen der Wohnungseigentümer, die in vielen Fällen nicht durch eine spätere Beschlussfassung geändert werden können, sondern erneut (geändert) vereinbart werden müssen. Auch sind einzelne Regelungen mitunter falsch und müssen ausgelegt oder...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teilungserklärung und Gemei... /   Wesentliche Gebäudebestandteile

Wenn in einer Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung wesentliche Gebäudebestandteile aufgelistet sind und es heißt, diese seien "sondereigentumsfähig": Ist diese Liste in diesen Aspekten zu verwenden und nicht automatisch nichtig oder verstehe ich das falsch? Ja, Sie verstehen das falsch. Es ist weder eine Vereinbarung noch ein Beschluss möglich, einen wesentlichen Gebäudeb...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teilungserklärung und Gemei... /   Bauträger "abgetaucht"

Ein Bauträger ist Eigentümer eines Reihenhauses, das nie gebaut wurde und auf das er Schulden bei der Sparkasse aufgenommen hat. Danach ist er in die Schweiz abgetaucht. Einstimmige Beschlüsse, wie die Änderung der Teilungserklärung, sind praktisch unmöglich. Hausgeld zahlt er nicht. Wie kommt die Gemeinschaft aus dieser Nummer wieder raus? Die Gemeinschaft der Wohnungseige...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teilungserklärung und Gemei... /   Aufhebung von Wohnungseigentum

In einer Wohnungseigentumsanlage gibt es ein Vorder- und ein Hinterhaus. Beide Häuser stehen jeweils im Sondereigentum. Das Sondereigentum am Hinterhaus wurde in einem Zwangsversteigerungsverfahren durch einen neuen Eigentümer erworben. Der Eigentümer möchte sich von der Gemeinschaft trennen und reicht dementsprechend einen Antrag auf Änderung der Teilungserklärung ein. Wo...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teilungserklärung und Gemei... /   Aufteilung eines Sondereigentums in 3 Einheiten

Ein Wohnungseigentümer möchte das Sondereigentum seines Teileigentums in drei Wohnungen umbauen. Kann die Änderung der Teilungserklärung und die Gestattung des Umbaus mit einfacher Mehrheit beschlossen werden? Der eigentliche Umbau wäre eine bauliche Veränderung, die nach §§ 13 Abs. 2, 20 Abs. 1 WEG mit einfacher Mehrheit beschlossen werden kann oder sogar keiner Gestattung...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teilungserklärung und Gemei... /   Gemeinschaftsordnung/ Hausordnung

Ist die Gemeinschaftsordnung mit der Hausordnung vergleichbar? Nein. Unter dem Begriff der Gemeinschaftsordnung versteht man die Vereinbarungen der Wohnungseigentümer, die zum Inhalt des Sondereigentums gemacht worden sind. Bei der Hausordnung handelt es sich hingegen in der Regel um Gebrauchsbeschlüsse und Verwaltungsbeschlüsse.mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teilungserklärung und Gemei... /   Umwandlung: SE-Keller wird GE-Keller

Ein Wohnungseigentümer stellt seinen Kellerraum der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer für die Errichtung einer neuen Zentralheizung zur Verfügung. Wie kann man diesen Raum als Gemeinschaftsraum dauerhaft und rechtlich sichern? Sachenrechtlich wäre es möglich, das Sondereigentum an dem Raum in gemeinschaftliches Eigentum zu überführen. Dazu müssten sämtliche Wohnungseigent...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teilungserklärung und Gemei... /   Mehrhausanlage

Die Wohnungseigentümer können hinsichtlich der Verwaltung einer Mehrhausanlage Vereinbarungen in der Gemeinschaftsordnung treffen. Sind Änderungen nur über Vereinbarung möglich? Bedarf es einer notariellen Beurkundung? Vereinbarungen können geändert werden. Ihre Änderung kann beschlossen werden, wenn es eine gesetzliche oder vereinbarte Öffnungsklausel gibt. Fehlt es daran,...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teilungserklärung und Gemei... /   Abgeschlossenheitsbescheinigung (Änderung)

Was muss für die Änderung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung vorgenommen werden? Eine Abgeschlossenheitsbescheinigung ist nach § 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 WEG eine Bescheinigung der Baubehörde, dass die Voraussetzungen des § 3 Abs. 3 WEG vorliegen. Soll die Abgeschlossenheitsbescheinigung geändert werden, muss das also bei der Baubehörde beantragt werden. Die Wohnungseigentü...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teilungserklärung und Gemei... /   Gemeinschaftsordnung (Auslegung)

Heizkosten Die Gemeinschaftsordnung sieht vor, dass die Wohnungseigentümer die Kosten so zu tragen haben, als besäßen sie real geteiltes Eigentum. Muss ich, wenn sonst nichts zu den Heizkosten geregelt ist, diese nach Verbrauch umlegen oder nach der HeizkostenVO (Zentraler Übergabepunkt durch BHKW)? Außer bei Gebäuden mit nicht mehr als 2 Wohnungen, von denen eine der Vermie...mehr