Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerrecht

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Bulgarien / 1.6 Rückfallklauseln

In bestimmten Fällen wird die Steuerfreistellung in Deutschland trotz Vorliegens der o. g. Voraussetzungen nicht gewährt. In diesen Fällen fällt das Besteuerungsrecht an Deutschland zurück. Entsprechende Regelungen können im DBA selbst enthalten sein[1] oder im nationalen Steuerrecht. Für Einkünfte von Arbeitnehmern gelten folgende solcher Rückfallklauseln: Rückfallklauseln n...mehr

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Albanien / 1.6 Rückfallklauseln

In bestimmten Fällen wird die Steuerfreistellung in Deutschland trotz Vorliegens der o. g. Voraussetzungen nicht gewährt. In diesen Fällen fällt das Besteuerungsrecht an Deutschland zurück. Entsprechende Regelungen können im DBA selbst enthalten sein[1] oder im nationalen Steuerrecht. Für Einkünfte von Arbeitnehmern gelten folgende solcher Rückfallklauseln: Rückfallklauseln n...mehr

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Erbschaftsteuer: Nießbrauch / 2.7.3 Ermittlung des Stundungsbetrags

Die Vorschrift des § 25 ErbStG lässt zwar unter den o. a. Voraussetzungen keinen Abzug der Nießbrauchslast zu, aber die Steuer, die auf den Kapitalwert entfällt, wird nach § 25 Abs. 1 Satz 2 ErbStG zinslos gestundet (bis zum Erlöschen der Belastung). Zu Einzelheiten für die Steuerfestsetzung durch die Finanzverwaltung siehe R 85 Abs. 3 Satz 4 – 6 ErbStR 2003. Die Stundungsre...mehr

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Kroatien / 1.6 Rückfallklauseln

In bestimmten Fällen wird die Steuerfreistellung in Deutschland trotz Vorliegens der o. g. Voraussetzungen nicht gewährt. In diesen Fällen fällt das Besteuerungsrecht an Deutschland zurück. Entsprechende Regelungen können im DBA selbst enthalten sein[1] oder im nationalen Steuerrecht. Für Einkünfte von Arbeitnehmern gelten folgende solcher Rückfallklauseln: Rückfallklauseln n...mehr

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Nordmazedonien / 1.6 Rückfallklauseln

In bestimmten Fällen wird die Steuerfreistellung in Deutschland trotz Vorliegens der o. g. Voraussetzungen nicht gewährt. In diesen Fällen fällt das Besteuerungsrecht an Deutschland zurück. Entsprechende Regelungen können im DBA selbst enthalten sein[1] oder im nationalen Steuerrecht. Für Einkünfte von Arbeitnehmern gelten folgende solcher Rückfallklauseln: Rückfallklauseln n...mehr

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Litauen / 1.6 Rückfallklauseln

In bestimmten Fällen wird die Steuerfreistellung in Deutschland trotz Vorliegens der o. g. Voraussetzungen nicht gewährt. In diesen Fällen fällt das Besteuerungsrecht an Deutschland zurück. Entsprechende Regelungen können im DBA selbst enthalten sein[1] oder im nationalen Steuerrecht. Für Einkünfte von Arbeitnehmern gelten folgende solcher Rückfallklauseln: Rückfallklauseln n...mehr

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Lettland / 1.6 Rückfallklauseln

In bestimmten Fällen wird die Steuerfreistellung in Deutschland trotz Vorliegens der o. g. Voraussetzungen nicht gewährt. In diesen Fällen fällt das Besteuerungsrecht an Deutschland zurück. Entsprechende Regelungen können im DBA selbst enthalten sein[1] oder im nationalen Steuerrecht. Für Einkünfte von Arbeitnehmern gelten folgende solcher Rückfallklauseln: Rückfallklauseln n...mehr

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Malta / 1.6 Rückfallklauseln

In bestimmten Fällen wird die Steuerfreistellung in Deutschland trotz Vorliegens der o. g. Voraussetzungen nicht gewährt. In diesen Fällen fällt das Besteuerungsrecht an Deutschland zurück. Entsprechende Regelungen können im DBA selbst enthalten sein[1] oder im nationalen Steuerrecht. Für Einkünfte von Arbeitnehmern gelten folgende solcher Rückfallklauseln: Rückfallklauseln n...mehr

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Erbschaftsteuer: Nießbrauch / 2.2.4 Ablösung der Jahressteuer nach § 23 Abs. 2 ErbStG

§ 23 Abs. 2 ErbStG räumt der nießbrauchsberechtigten Person die Möglichkeit ein, die Jahressteuer zum jeweils nächsten Fälligkeitstermin mit ihrem Kapitalwert abzulösen. Dabei ist der Antrag spätestens bis zum Beginn des Monats zu stellen, der dem Monat vorausgeht, in dem die nächste Jahressteuer fällig wird (§ 23 Abs. 2 Satz 3 ErbStG). Nach § 23 Abs. 2 Satz 2 ErbStG sind zu...mehr

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Bosnien und Herzegowina / 1.5 Steuerfreistellung mit Progressionsvorbehalt

Liegen die Voraussetzungen vor, wird der Arbeitslohn aus der Tätigkeit in Bosnien und Herzegowina in Deutschland von der Steuer freigestellt.[1] Er wird jedoch im Rahmen des Progressionsvorbehalts bei der Berechnung des Steuersatzes für die übrigen Einkünfte des Arbeitnehmers berücksichtigt.[2] Praxis-Beispiel Freistellung mit Progressionsvorbehalt Der ledige Arbeitnehmer A ha...mehr

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Italien / 1.6 Rückfallklauseln

In bestimmten Fällen wird die Steuerfreistellung in Deutschland trotz Vorliegens der o. g. Voraussetzungen nicht gewährt. In diesen Fällen fällt das Besteuerungsrecht an Deutschland zurück. Entsprechende Regelungen können im DBA selbst enthalten sein[1] oder im nationalen Steuerrecht. Für Einkünfte von Arbeitnehmern gelten folgende solcher Rückfallklauseln: Rückfallklauseln n...mehr

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Erbschaftsteuer: Nießbrauch / 2.2.3.2 Aufzehrungsmethode

Hier sind 3 Möglichkeiten denkbar. Das der Sofortversteuerung unterliegende Vermögen ist höher als die zu gewährenden Freibeträge. Dies ist die einfachste Variante, da nunmehr die Freibeträge schon verbraucht sind und die Jahresversteuerung ohne Berücksichtigung von Freibeträgen vorzunehmen ist. Denn die Finanzverwaltung lässt aus Vereinfachungsgründen den vorrangigen Abzug d...mehr

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Vereinigtes Königreich / 1.6 Rückfallklauseln

In bestimmten Fällen wird die Steuerfreistellung in Deutschland trotz Vorliegens der o. g. Voraussetzungen nicht gewährt. In diesen Fällen fällt das Besteuerungsrecht an Deutschland zurück. Entsprechende Regelungen können im DBA selbst enthalten sein[1] oder im nationalen Steuerrecht. Für Einkünfte von Arbeitnehmern gelten folgende solcher Rückfallklauseln: Rückfallklauseln n...mehr

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Belarus / 1.5 Steuerfreistellung mit Progressionsvorbehalt

Liegen die Voraussetzungen vor, wird der Arbeitslohn aus der Tätigkeit in Belarus in Deutschland von der Steuer freigestellt.[1] Er wird jedoch im Rahmen des Progressionsvorbehalts bei der Berechnung des Steuersatzes für die übrigen Einkünfte des Arbeitnehmers berücksichtigt.[2] Praxis-Beispiel Freistellung mit Progressionsvorbehalt Der ledige Arbeitnehmer A hat aus seiner Tät...mehr

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Rumänien / 1.6 Rückfallklauseln

In bestimmten Fällen wird die Steuerfreistellung in Deutschland trotz Vorliegens der o. g. Voraussetzungen nicht gewährt. In diesen Fällen fällt das Besteuerungsrecht an Deutschland zurück. Entsprechende Regelungen können im DBA selbst enthalten sein[1] oder im nationalen Steuerrecht. Für Einkünfte von Arbeitnehmern gelten folgende solcher Rückfallklauseln: Rückfallklauseln n...mehr

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Erbschaftsteuer: Nießbrauch / 2.3 Abzug der Nießbrauchslast

Die Nießbrauchslast kann uneingeschränkt abgezogen werden. Dies gilt auch unabhängig davon, für wen der Nießbrauch bestellt worden ist.[1] Praxis-Beispiel Abzug der Nießbrauchslast Vater V schenkt seinem Sohn S im Januar 2024 ein nicht zu Wohnzwecken vermietetes Grundstück (Steuerwert 815.000 EUR). Im Gegenzug hat S dem Vater an dem Grundstück ein Nutzungsrecht einzuräumen. De...mehr

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Türkei / 1.5 Steuerfreistellung mit Progressionsvorbehalt

Liegen die Voraussetzungen vor, wird der Arbeitslohn aus der Tätigkeit in der Türkei in Deutschland von der Steuer freigestellt.[1] Er wird jedoch im Rahmen des Progressionsvorbehalts bei der Berechnung des Steuersatzes für die übrigen Einkünfte des Arbeitnehmers berücksichtigt.[2] Praxis-Beispiel Freistellung mit Progressionsvorbehalt[3] Der ledige Arbeitnehmer A hat aus sein...mehr

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Erbschaftsteuer: Nießbrauch / 2.2.6 Besonderheiten

a) Ausfall von Rentenzahlungen Wird für eine von Todes wegen erworbene Leibrente nach § 23 Abs. 1 ErbStG die jährliche Besteuerung des Jahreswerts gewählt und fallen die Rentenzahlungen später wegen der Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung des Verpflichteten aus, kann eine abweichende Festsetzung der Erbschaftsteuer für die Ablösung der Jahressteuer nach § 23 Abs. 2 ErbStG i...mehr

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Finnland / 1.6 Rückfallklauseln

In bestimmten Fällen wird die Steuerfreistellung in Deutschland trotz Vorliegens der o. g. Voraussetzungen nicht gewährt. In diesen Fällen fällt das Besteuerungsrecht an Deutschland zurück. Entsprechende Regelungen können im DBA selbst enthalten sein[1] oder im nationalen Steuerrecht. Für Einkünfte von Arbeitnehmern gelten folgende solcher Rückfallklauseln: Rückfallklauseln n...mehr

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Spanien / 1.6 Rückfallklauseln

In bestimmten Fällen wird die Steuerfreistellung in Deutschland trotz Vorliegens der o. g. Voraussetzungen nicht gewährt. In diesen Fällen fällt das Besteuerungsrecht an Deutschland zurück. Entsprechende Regelungen können im DBA selbst enthalten sein[1] oder im nationalen Steuerrecht. Für Einkünfte von Arbeitnehmern gelten folgende solcher Rückfallklauseln: Rückfallklauseln n...mehr

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Österreich / 1.6 Rückfallklauseln

In bestimmten Fällen wird die Steuerfreistellung in Deutschland trotz Vorliegens der o. g. Voraussetzungen nicht gewährt. In diesen Fällen fällt das Besteuerungsrecht an Deutschland zurück. Entsprechende Regelungen können im DBA selbst enthalten sein[1] oder im nationalen Steuerrecht. Für Einkünfte von Arbeitnehmern gelten folgende solcher Rückfallklauseln. Rückfallklauseln n...mehr

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Praxis-Beispiele: Geringfüg... / 2.2 Schwankendes Arbeitsentgelt, unvorhersehbarer Einsatz

Sachverhalt Ein Pflegedienst hat neben 16 Mitarbeitern, die sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, zum 1.1. die beiden Aushilfen A und B angestellt. Laut Arbeitsvertrag erhalten diese einen Stundenlohn von 15 EUR. Üblicherweise liegt der Arbeitsaufwand der beiden Aushilfen bei jeweils 35 Stunden pro Monat. Daher sind die Aushilfen als geringfügig entlohnte Beschäftig...mehr

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Langfristiger und dauerhaft... / 2.3 Steuerrechtliche Betriebsstätte

Insbesondere langfristige oder dauerhafte Auslandseinsätze von Mitarbeitern können eine beschränkte Steuerpflicht des deutschen Arbeitgebers im Ausland begründen. Dies setzt voraus, dass die Mitarbeiter auf Basis ihrer Tätigkeiten eine Betriebsstätte für den inländischen Arbeitgeber begründen, sofern die Mitarbeiter nicht ohnehin bereits in einer ausländischen Betriebsstätte...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1.4 Die gesetzlichen Leitideen und deren verfassungsrechtlicher Rahmen

Rz. 4 Der Gesetzgeber verfolgt mit der Erbschaftsteuer in ihrer derzeitigen Ausgestaltung das Ziel, den durch den Erbfall anfallenden Vermögenszuwachs jeweils gemäß seinem Wert[1] – aber mit unterschiedlichen Steuersätzen und Freibeträgen nach Maßgabe des Verwandtschaftsgrads und der Höhe des Erbes[2] – zu belasten. In dem der Erbschaftsteuerreform 2008 zugrunde liegenden Bes...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / Literaturtipps

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 24... / 3.2 Sonstige Handlungen

Rz. 8 Sonstige Handlungen sind alle Handlungen, die nicht auf die Zahlung eines Geldbetrags durch den Verpflichteten gerichtet sind. Im Steuerrecht, das von seiner Natur her auf die Erzielung von Einnahmen für den Staat ausgerichtet ist, spielen diese sonstigen Handlungen von ihrer Anzahl her eine eher untergeordnete Rolle. Gleichwohl sind in der Praxis eine Vielzahl von Sit...mehr

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Verschmelzung: Rechnungslegung / 4.2.3 Besonderheiten bei grenzüberschreitender Verschmelzung

Rz. 115 Unter grenzüberschreitenden Verschmelzungen werden Sachverhalte mit Auslandsbezug verstanden. Dabei werden sowohl Auslandsbezüge auf Ebene der verschmelzenden Rechtsträger, als auch auf der Ebene der Gesellschafter erfasst, mithin, wenn die Rechtsträger oder Gesellschafter die Ansässigkeit in unterschiedlichen Staaten haben oder Auslandsvermögen (z. B. Betriebsstätte...mehr

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Verschmelzung: Rechnungslegung / 4.1.1 Anwendungsbereich

Rz. 65 Der Anwendungsbereich des UmwStG umfasst Umwandlungen von Personengesellschaften und Körperschaften i. S. d. UmwG, der SE- und der SCE-Verordnung sowie weiterer analoger ausländischer Umwandlungsvorschriften – allerdings nicht in Gänze und nicht abschließend. Über das UmwStG hinausgehende Regelungen mit steuerneutralem Charakter (z. B. die Anwachsung, Realteilung oder...mehr

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Anhang nach HGB / 4.11 Angaben zu nach dem Schluss des Geschäftsjahrs eingetretenen Vorgängen von besonderer Bedeutung nach § 285 Nr. 33 HGB

Rz. 247c Im Zuge der Novellierung des Handelsrechts durch das BilRUG wurde die vormals im Lagebericht verortete sog. Nachtragsberichterstattung (vgl. § 289 Abs. 2 Nr. 1 HGB a. F.) in den Anhang verlagert. Grundlage hierfür bildet die Umsetzung von Art. 17 Abs. 1 Buchstabe q der Richtlinie 2013/34/EU. Ebenso – wie bislang bei der Nachtragsberichterstattung im Lagebericht – si...mehr

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Anhang nach HGB / 1.4.1 Allgemeine Grundsätze

Rz. 24 Die allgemeinen Grundsätze einer gewissenhaften und getreuen Rechnungslegung für die Aufstellung des Jahresabschlusses gelten auch für den Anhang unvermindert.[1] Nach der Kommentierung erlangen insbesondere die folgenden Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und Bilanzierung[2] für die Aufstellung des Anhangs eine besondere Bedeutung:[3] Grundsatz der Wahrheit bzw. W...mehr

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Verschmelzung: Rechnungslegung / 4.1.2 Steuerliche Rückwirkung (Rückwirkungsfiktion § 2 UmwStG)

Rz. 67 Steuerlicher Übertragungsstichtag und Rückwirkungszeitraum Das zivilrechtliche Wirksamwerden der Verschmelzung bedingt gem. § 20 Abs. 1 UmwG die Eintragung im jeweiligen Register. Der Zeitpunkt, von dem an die Handlungen der übertragenden Rechtsträger als für Rechnung des übernehmenden Rechtsträgers vorgenommen gelten, wird jedoch handelsrechtlich durch den im Verschme...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 24... / 1 Grundlagen

Rz. 1 § 249 AO stellt eine der zentralen Grundnormen des Vollstreckungsrechts in der AO dar.[1] Weitere zentrale Bestimmungen des Vollstreckungsrechts sind § 251 AO und § 254 AO. Vorgängervorschrift der in § 249 AO getroffenen Regelungen war § 325 RAO, der jedoch nicht alle Bestimmungen, die in § 249 AO zusammengefasst sind, beinhaltete, sondern durch Beitreibungsvorschrifte...mehr

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Umwandlungen: Rechnungslegung / 3.3 Steuerkonzept und Verknüpfung mit den Ertragsteuervorschriften

Rz. 15 Umwandlungen stellen i. d. R. auf der Ebene des übertragenden Rechtsträgers einen Veräußerungsvorgang und auf Ebene des übernehmenden Rechtsträgers einen Anschaffungsvorgang dar.[1] Die im Zuge einer Umwandlung i. S. d. UmwStG übergehenden Wirtschaftsgüter sind daher grundsätzlich in der Übertragungsbilanz des übertragenden Rechtsträgers mit ihrem "gemeinen Wert" anzu...mehr

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Anhang nach HGB / 4.9 Angaben zu den Ausschüttungssperren nach § 268 Abs. 8 HGB

Rz. 246 Nach § 285 Nr. 28 HGB ist der Gesamtbetrag der Beträge i. S. d. § 268 Abs. 8 HGB, aufgegliedert in die Beträge aus der Aktivierung selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, in die Beträge aus der Aktivierung latenter Steuern sowie in die Beträge aus der Bewertung von Vermögensgegenständen i. S. d. § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB zum beizuleg...mehr

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Unständig Beschäftigte / 1 Lohnsteuerabzug im ELStAM-Verfahren

Den Begriff des unständig Beschäftigten kennt das Steuerrecht nicht. Diese Personen sind grundsätzlich Arbeitnehmer und unterliegen mit ihrem Verdienst dem regulären Lohnsteuerabzug nach den ELStAM.[1] Eine nur stundenweise Tätigkeit schließt die Arbeitnehmereigenschaft nicht aus, wenn die übrigen für ein Arbeitsverhältnis sprechenden Merkmale (z. B. Bindung an Ort und Zeit)...mehr

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Gesellschafter / 2 Steuerrecht

2.1 Differenzierung nach der Rechtsform Die Besteuerung des Gesellschafters wie auch die der Gesellschaften ist im deutschen Steuerrecht nicht einheitlich. Es erfolgt eine grundsätzliche Differenzierung nach den beiden Grundformen der Gesellschaft – der Personengesellschaft und der Kapitalgesellschaft. Abgesehen von einer Differenzierung nach diesen beiden Rechtsformgruppen e...mehr

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Gesellschafter / 2.1 Differenzierung nach der Rechtsform

Die Besteuerung des Gesellschafters wie auch die der Gesellschaften ist im deutschen Steuerrecht nicht einheitlich. Es erfolgt eine grundsätzliche Differenzierung nach den beiden Grundformen der Gesellschaft – der Personengesellschaft und der Kapitalgesellschaft. Abgesehen von einer Differenzierung nach diesen beiden Rechtsformgruppen erfolgt – anders als im Zivil – bzw. Ges...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 26... / 2.2 Steuerpflicht

Rz. 5 Die Vorschrift gilt für nicht rechtsfähige Gebilde, die als solche steuerpflichtig sind. Voraussetzung ist daher stets, dass der Vollstreckungsschuldner überhaupt als solches steuerpflichtig und somit Steuerschuldner sein kann. Insoweit ist zwischen der Steuerpflicht und der Rechtsfähigkeit zu unterscheiden. Unabhängig von der lange zweifelhaften Rechtsfähigkeit einer ...mehr

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Gesellschafter / 2.2 Mitunternehmerschaft

Eine Besonderheit betrifft die Ermittlung der Einkünfte einer Personengesellschaft. Es gelten zunächst die gleichen Regeln wie für ein Einzelunternehmen. Soweit die Personengesellschaft jedoch steuerlich als sog. Mitunternehmerschaft zu werten ist, gehören zum steuerlichen Gewinn auch die sog. Sondervergütungen (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG). Dazu rechnen insbesondere Vergü...mehr

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Gesellschaft: Wahl der Rech... / 10 Umwandlung

Wie bereits bei Tz. 3.4 kurz angesprochen, kann sich eine heute als optimal ausgewählte Gesellschaftsform nach einiger Zeit als nur noch bedingt geeignet herausstellen. Ein Betrieb und die sich daraus ergebenden Anforderungen an eine Rechtsform unterliegen einem ständigen Wandel. Der Tätigkeitsumfang vergrößert sich, neue Geschäftsfelder kommen hinzu, die Haftungsfrage wird ...mehr

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Gesellschaft: Wahl der Rech... / Zusammenfassung

Überblick Im Wirtschaftsleben kann ein Einzelunternehmer heute oft nicht mehr bestehen. Die erforderlichen Kenntnisse, das aufzubringende Kapital und eine Verteilung des unternehmerischen Risikos auf mehrere Schultern sprechen vielfach für die Gründung einer Gesellschaft. Dafür stehen verschiedene Gesellschaftsformen zur Verfügung. Doch welche ist die "richtige" Rechtsform? ...mehr

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Familiengesellschaft / 1.1 Dualität im Steuerrecht

Die Gesellschafter einer Familien-Personengesellschaft unterliegen mit ihren aus dem gemeinsamen Betrieb erzielten Einkünften – wie bei jeder anderen Personengesellschaft auch – der Einkommensteuer. Ist die Familiengesellschaft dagegen eine Kapitalgesellschaft, unterliegt das erzielte Einkommen der Körperschaftsteuer. Das Körperschaftsteuerrecht stellt insoweit auf die zivilr...mehr

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Familiengesellschaft / 2.1.2 Zivilrechtliche Wirksamkeit

Zunächst ist darauf zu achten, dass der Gesellschaftsvertrag oder ein anderer Vertrag zivilrechtlich wirksam ist. Hierzu gilt es insbesondere zu beachten, dass die zutreffenden Personen den Vertrag abschließen, eine ggf. erforderliche wirksame Vertretung vorliegt, bestehende Formvorschriften eingehalten werden. Zwar hat das Steuerrecht im Allgemeinen keine Probleme damit, auch u...mehr

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Gesellschaft bürgerlichen R... / 8 Ermittlung der Einkünfte

Das Steuerrecht sieht für die Art der Einkünfte bzw. deren Ermittlung keine rechtsformspezifischen Besonderheiten vor. Damit gelten für eine GbR die Besteuerungsgrundsätze, die auch für alle anderen Personengesellschaften maßgebend sind. Auf die dort dargestellten Besteuerungsregeln wird verwiesen. Nachfolgend werden deshalb nur die Punkte aufgeführt, die explizit bei einer ...mehr

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Langzeitkonten: Gestaltungs... / 1 Überblick und arbeitszeitsystematische Einordnung

Die Nutzung von Arbeitszeitkonten zur Ermöglichung längerer Freistellungen bei fortlaufendem Entgelt, breitet sich seit den 90er Jahren zunehmend aus. Dabei waren (und sind) insbesondere die "Perspektiven" eines früheren Übergangs in den Ruhestand sowie von Sabbaticals als längerer zusammenhängender "Auszeiten" mit Rückkehr in das aktive Arbeitsverhältnis für viele Arbeitneh...mehr

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Kapitalveränderungen: Rechn... / 6 Weiterführende Literatur

Wengel, Deutsches Steuerrecht 2001, S. 1321 ff.mehr

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Geringwertige Wirtschaftsgü... / 3 Rechtsfolgen bei Vorliegen von geringwertigen Wirtschaftsgütern

Rz. 24 Werden die Voraussetzungen des § 6 Abs. 2 EStG erfüllt, kann der Steuerpflichtige die Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. den an deren Stelle tretenden Wert i. S. d. § 6 Abs. 1 Nr. 5–6 EStG im Jahr der Anschaffung, Herstellung, Einlage oder Betriebseröffnung in voller Höhe als Betriebsausgaben abziehen. Durch die Regelung des § 6 Abs. 2 EStG wird dem Steuerpfli...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 2.2 Verhältnis von Entstehung und Festsetzung

Rz. 16 Die Entstehung der Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis ist grundsätzlich nicht von ihrer Festsetzung abhängig.[1] Die Festsetzung des Anspruchs durch die in § 218 Abs. 1 AO aufgezählten Verwaltungsakte hat nur deklaratorischen Charakter.[2] Diese Verwaltungsakte konkretisieren die entstandenen Ansprüche und bilden die Grundlage für ihre Verwirklichung. Nach § 85 ...mehr

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Aktuelle Änderungen im Umsa... / I. Einleitung

Im Jahresendspurt haben die gesetzgebenden Organe der Bundesrepublik, wie so häufig, noch umfangreiche Steueränderungsgesetze auf den Weg gebracht. Diese wurden mit fulminanten und vielversprechenden Titeln versehen – das Zukunftsfinanzierungsgesetz und das Wachstumschancengesetz. Während das Zukunftsfinanzierungsgesetz seinen Schwerpunkt nicht im Steuerrecht hatte und berei...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 1.1 Inhalt und Bedeutung

Rz. 1 § 38 AO trifft eine allgemeine Aussage darüber, zu welchem Zeitpunkt die Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis entstehen. Dies ist der Fall, sobald der Tatbestand verwirklicht ist, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft. Welche Bedingungen für die Entstehung des Anspruchs erfüllt sein müssen, ergibt sich nicht aus § 38 AO, sondern aus den Vorschriften der Ein...mehr