Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerfreibetrag

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Ältere Mitarbeiter: Einsatz... / 9 Handlungsfeld 8: Altersgerechte Arbeitszeitgestaltung

Altersgerechte Arbeitszeitmodelle entwickeln Schließlich geht es im letzten Handlungsfeld darum, die Arbeitszeit altersgerecht zu gestalten, also den spezifischen Bedürfnissen älterer Mitarbeiter anzupassen. Derartige Arbeitszeitmodelle tragen dem Umstand Rechnung, dass ältere Mitarbeiter längere Regenerationsphasen benötigen, empfindlicher auf wechselnde Lage der Arbeitszeit... mehr

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Betriebliche Altersversorgung / 3.1 Beitragsbewertung der steuerfreien Zuwendungen

Beiträge für Direktversicherungen bleiben bis zur Höhe von 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung (2026: 4.056 EUR jährlich, 338 EUR monatlich; 2025: 3.864 EUR jährlich, 322 EUR monatlich) bei bestehender Steuerfreiheit auch beitragsfrei zur Sozialversicherung.[1] Dieser sozialversicherungsrechtliche Freibetrag gilt auch für darin enthaltene Betr... mehr

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Betriebliche Altersversorgung / 6 Förderbetrag für Geringverdiener

Arbeitgeber, die für ihre Arbeitnehmer Beiträge zur kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgung in den Durchführungswegen Direktversicherung, Pensionsfonds oder Pensionskasse entrichten, erhalten unter bestimmten Voraussetzungen einen Förderbetrag. Der BAV-Förderbetrag wird max. für einen zusätzlichen Arbeitgeberbeitrag i. H. v. 960 EUR im Kalenderjahr gezahlt und beträgt... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 MWv 1.1.2026 wurde durch das Aktivrentengesetz[1] eine neue Steuerbefreiung in § 3 Nr. 21 EStG eingeführt. Die sog. Aktivrente wurde unbefristet eingeführt. Die Bundesregierung hat eine Evaluierung der Zielerreichung nach 2 Jahren in Aussicht gestellt.[2] Das Bundesfinanzministerium hat einen Fragen- und Antworten-Katalog (FAQ) als Orientierungshilfe bei Anwendung der ... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 4 Verfahren

Rz. 11 Die Steuerbefreiung wird bereits im Lohnsteuerabzugsverfahren berücksichtigt, § 3 Nr. 21 S. 6 EStG. Gem. Satz 6 Halbs. 1 ist eine "zeitanteilige" Berücksichtigung im Lohnsteuerabzugsverfahren im (Regel-)Fall eines monatlichen Lohnzahlungszeitraums auf eine monatliche Gewährung der Steuerbefreiung i. H. v. maximal 2.000 EUR begrenzt. Gem. Satz 6 Halbs. 2 hat die zeitan... mehr

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Lohnsteuerbescheinigung: Er... / 5 Vordruckmuster

Für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung 2026, der dem Arbeitnehmer auszuhändigen oder elektronisch bereitzustellen ist, ist ein amtliches Muster vorgegeben.[1] Abweichungen vom amtlichen Muster sind zulässig, wenn sämtliche Angaben in unveränderter Reihenfolge erhalten bleiben und der Ausdruck in Format und Aufbau dem bekannt gemachten Muster entspricht. I... mehr

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Lohnsteuerbescheinigung / 1.3 Arbeitslohn und andere Arbeitgeberleistungen

Die Lohnsteuerbescheinigung enthält im Übrigen folgende Angaben: Nummer 3: Steuerpflichtiger Bruttoarbeitslohn (auch Entschädigungen und Abfindungen) einschließlich des Werts der Sachbezüge. Soweit der Arbeitslohn netto gezahlt wird, ist der hochgerechnete Bruttoarbeitslohn auszuweisen.[1] Steuerfreie Bezüge, wie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit oder die st... mehr

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Aktivrente

Zusammenfassung Das Gesetz zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter (Aktivrentengesetz) ist Ende Dezember 2025 verkündet worden und gilt seit dem 1.1.2026. Das BMF hat im Febuar 2026 einen FAQ-Katalog zur steuerfreien Aktivrente veröffentlicht. Das Aktivrentengesetz enthält die Einführung eines Steuerfreibetrags bei sozialversicherungs... mehr

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Arbeitgeberdarlehen / 2.1 Höhe des geldwerten Vorteils ist entscheidend

Beitragsfreiheit zur Sozialversicherung besteht dann, wenn der geldwerte Vorteil aus dem zinsverbilligten oder zinslosen Darlehen monatlich nicht mehr als 50 EUR[1] beträgt.[2] Der geldwerte Vorteil bei einem Arbeitgeberdarlehen bemisst sich nach dem Unterschiedsbetrag zwischen dem marktüblichen Zins und dem Zins, den der Arbeitnehmer im konkreten Einzelfall zahlt. Maßgebend ... mehr

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Lohnkonto einschl. Lohnabre... / 2.1 Grunddaten des Lohnkontos

Die Pflicht zur Führung von Lohnkonten ergibt sich zunächst aus dem Steuerrecht[1], andererseits verlangt auch das Sozialversicherungsrecht in § 28f SGB IV ausdrücklich, Aufzeichnungen und Nachweise für jeden einzelnen Arbeitnehmer zu führen. Dabei sind für jeden Arbeitnehmer einerseits die Stammdaten (persönliche, lohnsteuerrechtliche, sozialversicherungsrechtliche und arbe... mehr

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Lohnkonto einschl. Lohnabre... / 4 Muster einer Gehaltsabrechnung und Buchung der Gehaltszahlung

Aus der ELStAM-Datenbank erhält der Arbeitgeber folgende Angaben: Steuerklasse IV, 1,0 Kinderfreibetrag, Konfession ev. (Kirchensteuersatz 9 %), monatlicher Steuerfreibetrag 100 EUR. Die Arbeitnehmerin ist Mitglied einer Krankenkasse (der einheitliche Beitragssatz in der Krankenversicherung beträgt 14,6 %, der kassenindividuelle Zusatzbeitrag 2,45 %). Der Beitragssatz der Ren... mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.7 Ermittlung des regelmäßigen Arbeitsentgelts

Tz. 28 Stand: EL 147 – ET: 02/2026 Für die Frage, ob das Arbeitsentgelt 603 EUR monatlich übersteigt, ist zunächst vom regelmäßigen Arbeitsentgelt auszugehen. Einmalige Einnahmen (z. B. Sonderzuwendungen), die aufgrund tarifvertraglicher oder sonstiger Vereinbarungen mindestens einmal jährlich zu erwarten sind, müssen mitberücksichtigt werden. Die Höhe einer solchen Zuwendung... mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 8 Keine Berücksichtigung von individuellen Freibeträgen und Pauschalen (Abs. 6)

Rz. 32 Steuerliche Freibeträge und Pauschalen werden grds. bei der Ermittlung der Abzüge für Steuern nur berücksichtigt, wenn sie ohne Weiteres der berechtigten Person zustehen (Abs. 6). Die Norm orientiert sich damit an § 153 Abs. 1 Satz 3 SGB III und ist Ausfluss der Entscheidung des Gesetzgebers für eine pauschalierte Berechnung des Bemessungsentgelts für den Elterngeldbe... mehr

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Betriebliches Gesundheitsma... / 5.3 Wirksamkeit und Nutzen von BGM

Zur Wirksamkeitsüberprüfung von Maßnahmen sind messbare Daten und Ziele erforderlich, die das betriebliche Krankheits- und Gesundheitsgeschehen betreffen. Zunehmende Relevanz erhält die Betrachtung des Zusammenhangs zwischen Gesundheit und Sozialkapital bei der Arbeit. Sozialkapital gibt die von Beschäftigten empfundene Qualität der Führung, gemeinsame Werte und Überzeugunge... mehr

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Umsatzsteuer in Slowenien / 2.6 Kleinunternehmergrenze

Der Steuerfreibetrag für Kleinunternehmer gilt für Umsätze bis 50.000 EUR (ab 1.1.2025: 60.000 EUR). mehr

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Umsatzsteuer in Zypern / 2.6 Kleinunternehmergrenze

Die Steuerfreibetrag für Kleinunternehmer gilt (auch ab 1.1.2025) für Umsätze bis 15.600 EUR. mehr

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Umsatzsteuer in Rumänien / 2.6 Kleinunternehmergrenze

Der Steuerfreibetrag für Kleinunternehmer gilt für Umsätze bis umgerechnet 300.000 RON. Die Jahresumsatzgrenze zur Anwendung der Ist-Versteuerung beträgt ab 1.1.2021 450.000 RON (vorher 225.000 RON). Ab 1.9.2025 beträgt die Kleinunternehmergrenze 395.000 RON Vorjahresumsatz. mehr

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Umsatzsteuer in Tschechien / 2.6 Kleinunternehmergrenze

Der Steuerfreibetrag für Kleinunternehmer gilt für Umsätze bis zu dem in CZK ausgedrückten Gegenwert von 85.000 EUR (vorher 35.000 EUR). Ab 1.1.2025 gilt eine Kleinunternehmergrenze von 2 Mio CZK. mehr

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Sauer, SGB IX § 72 Einkomme... / 2.1.1.3 Anrechnung in Höhe des Nettoarbeitsentgelts

Rz. 12 Da die Berechnungsgrundlage für das Übergangsgeld bei Arbeitnehmenden auf das Nettoarbeitsentgelt begrenzt ist (vgl. § 66 Abs. 1 Satz 1), wird auf das Übergangsgeld auch nur das um die gesetzlichen Abzüge verminderte Arbeitsentgelt (Nettoarbeitsentgelt) angerechnet (§ 72 Abs. 1 Nr. 1). Zu den gesetzlichen Abzügen zählen die Lohn- und Kirchensteuer, die Arbeitnehmenden... mehr

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Umsatzsteuer in Estland / 2.6 Kleinunternehmergrenze

Die Steuerfreibetrag für Kleinunternehmer gilt für Umsätze bis 40.000 EUR. mehr

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Umsatzsteuer in Kroatien / 2.6 Kleinunternehmergrenze

Der Steuerfreibetrag für Kleinunternehmer gilt ab 1.1.2023 (da ab 1.1.2023 EUR = Landeswährung) für Umsätze bis 39,816.84 EUR (vorher: 300 000 HRK). Ab 1.1.2025 beträgt die Kleinunternehmergrenze 60.000 EUR. mehr

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Umsatzsteuer in Litauen / 2.6 Kleinunternehmergrenze

Die Steuerfreibetrag für Kleinunternehmer gilt für Umsätze bis 55.000 EUR (ab 1.1.2021; vorher: 45.000 EUR). Ab 1.1.2024 beträgt die Grenze 55.000 EUR und ab 1.1.2025 ebenfalls 55.000 EUR. mehr

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Umsatzsteuer in Lettland / 2.6 Kleinunternehmergrenze

Die Steuerfreibetrag für Kleinunternehmer gilt für Umsätze bis 40.000 EUR (ab 1.1.2018; vorher: 50.000 EUR). Ab 1.1.2025 beträgt die Kleinunternehmergrenze 50.000 EUR. mehr

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Umsatzsteuer in Dänemark / 2.6 Kleinunternehmergrenze

Der Steuerfreibetrag für Kleinunternehmer gilt für Umsätze bis 50.000 DKK (6.726 EUR). Bei dem ersten Umsatz, der zur Überschreitung der Grenze führt, muss MwSt erhoben werden. mehr

Beitrag aus der verein wissen
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Das neue Vereinsjahr 2026 –... / 9 Weitere relevante Änderungen mit Wirkung ab 2026 im Überblick:

Anhebung des ESt-Tarifs beim Grundfreibetrag auf 12.348 Euro/24.696 Euro Kinderfreibetragsanhebung, Anhebung Kindergeld auf 259 Euro monatlich Anhebung der Freigrenze beim Soli auf 20.350 Euro/40.70 Euro an festgesetzter ESt. Weiterführung der Mobilitätsprämie von 14 % der Entfernungspauschale für Bezieher von geringem Einkommen; Das Aktivrentengesetz nach § 3 Nr. 21 EStG sieht ... mehr

Beitrag aus der verein wissen
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Das neue Vereinsjahr 2026 –... / Zusammenfassung

Auch dieses neue Vereinsjahr bringt eine Menge an relevanten, auch vereinsbezogenen Änderungen und Neuregelungen. Die nachfolgende Gesamtübersicht erläutert auch die für Vereine und Verbände als Arbeitgeber geltenden Neuvorgaben, also die häufigen und vereinsüblichen Sachverhalte in Sachen Beschäftigung von Mitarbeitern, Helfern und Aushilfen gegen meist moderate Bezahlung/V... mehr

Beitrag aus der verein wissen
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Das neue Vereinsjahr 2026 –... / 6 Die Neuvorgaben für Vereine als Arbeitgeber

Für unzählige Vereine noch gravierender und in der Vereinspraxis spürbar sind die Verbesserungen und Anhebungen der Steuerfreibeträge für die nebenberufliche bezahlte Mitarbeit in gemeinnützigen Vereinen, aber auch in mildtätigen Verein oder kirchlichen Organisationen und angeschlossenen Vereinen. Hierzu gab es ab 1.1.2026 folgende Verbesserungen und Betragsanpassungen: Der so... mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
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Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 2.2 Nicht zu berücksichtigendes Einkommen nach Abs. 1

Rz. 22 Abs. 1 HS 1 regelt zunächst, dass Leistungen nach dem SGB II selbst nicht als Einkommen zu berücksichtigen sind. Diese Leistungen haben ihre Rechtsgrundlage im SGB II selbst. Dadurch wird z. B. verhindert, dass das Einstiegsgeld als eine Leistung zur Eingliederung in Arbeit sinnwidrig die Leistungen zum Lebensunterhalt mindert, die trotz der Erwerbstätigkeit noch zur ... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Aufwandsentschädigung / 4 Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Vormundschaften, Betreuer und Pflegschaften

Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Vormundschaften, Betreuer und Pflegschaften[1] sind steuerfrei, soweit sie zusammen mit den steuerfreien Einnahmen aus bestimmten nebenberuflichen Tätigkeiten den Freibetrag von jährlich 3.300 EUR [2] (2025: 3.000 EUR) nicht überschreiten.[3] Nach der neuen Gesetzessystematik verweist das Vormundschaftsrecht auf das Betreuungsrecht, ni... mehr

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Praxis-Beispiele: Freibetrag / 1 ELStAM-Datenbank

Sachverhalt Für einen Arbeitnehmer mit einem monatlichen Bruttolohn von 2.885,50 EUR ist in der ELStAM-Datenbank ein Freibetrag i. H. v. 1.200 EUR jährlich bzw. 100 EUR monatlich eingetragen. Wie wirkt sich dieser Freibetrag bei der Entgeltabrechnung aus? Ergebnis Lohnsteuerfreibeträge, die in der ELStAM-Datenbank eingetragen wurden, sind immer persönliche Freibeträge des Arbei... mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 2.5.2 Eigenständiger Freibetrag

Im Steuerrecht mindert die Pauschalversteuerung nach § 40b EStG a. F. den Steuerfreibetrag nach § 3 Nr. 63 EStG. Unter Berücksichtigung des maximal möglichen Betrags für die Pauschalversteuerung i. H. v. 1.752 EUR kalenderjährlich verbleibt ein Steuerfreibetrag i. H. v. (2026: 8.112 EUR – 1.752 EUR =) 6.360 EUR. Vergleichbare Regelungen bestehen in der Sozialversicherung nich... mehr

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Künstlersozialversicherung ... / 2.5 Film- und Fernsehproduktionen

Nichtselbstständig tätig als Arbeitnehmer ist Personal, das an Film- und Fernsehproduktionen teilnimmt, als Schauspieler, Regisseur, Kameraleute, Regieassistenten oder sonstiger Mitarbeiter in der Film- und Fernsehfilmproduktion. Diese Beurteilung ergibt sich daraus, dass diese Personen durch das notwendige Zusammenwirken aller Beteiligten in den Organismus der Produktion eingegli... mehr

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Praxis-Beispiele: Rentnerbe... / 2 Altersvollrentenbezug vor Erreichen der Regelaltersgrenze, Beschäftigungsbeginn ab 2026

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer bezieht eine Altersvollrente vor Vollendung der Regelaltersgrenze und nimmt zum 1.8.2026 eine mehr als geringfügige Beschäftigung auf. Wie ist die Beschäftigung versicherungs-, melde- und steuerrechtlich zu behandeln? Ergebnis Der Arbeitnehmer ist aufgrund der Beschäftigung in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung versicherungs... mehr

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Übergangsbereich: Beitragsb... / 2.2 Rückwirkende Steuerfreiheit

Sofern eine Beschäftigung im Laufe eines Kalenderjahres beendet wird und der Steuerfreibetrag noch nicht verbraucht ist, wird durch eine (rückwirkende) volle Ausschöpfung des Steuerfreibetrags[1] die beitragsrechtliche Zuordnung einer Beschäftigung nicht berührt. D. h., die Beitragsberechnung wird nicht rückwirkend geändert, selbst wenn nachträglich eine Zuordnung zum Überga... mehr

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Freibeträge: Lohn- und eink... / 4.3.1 Berechnung bei Antragsgrenze

Bei der Feststellung, ob die Antragsgrenze von 600 EUR überschritten wird, ist wie folgt zu verfahren. Die Werbungskosten sind in die Berechnung der Antragsgrenze nur nach Kürzung um den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 EUR [1] einzubeziehen. Die Sonderausgaben sind um den Pauschbetrag von 36 EUR bzw. 72 EUR zu kürzen. Allerdings sind die gesetzlichen Obergrenzen[2] auch bei... mehr

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Lohnsteuer-Jahresausgleich ... / 2.1.3 Gesetzliche Ausschlussgründe

Der betriebliche Lohnsteuer-Jahresausgleich ist regelmäßig gesetzlich ausgeschlossen, wenn das Finanzamt im Rahmen einer Pflichtveranlagung nach Ablauf des Kalenderjahres die zunächst gewährte betriebliche Erstattung vom Arbeitnehmer wieder zurückzufordern würde.[1] Im Einzelnen darf der Arbeitgeber den Lohnsteuer-Jahresausgleich nicht durchführen, wenn der Arbeitnehmer es bea... mehr

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Lohnsteuer-Jahresausgleich / 2 Ausschluss einzelner Arbeitnehmer vom Lohnsteuer-Jahresausgleich

In bestimmten Fällen darf der Arbeitgeber den Lohnsteuer-Jahresausgleich nicht durchführen [1], z. B. wenn der Arbeitnehmer es beantragt, für einen Teil des Ausgleichsjahres nach den Steuerklassen II, III oder IV zu besteuern war, der Arbeitslohn der Steuerklasse V oder VI unterlag, ein Freibetrag oder Hinzurechnungsbetrag bei der Lohnsteuerberechnung zu berücksichtigen war, das ... mehr

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Praxis-Beispiele: Betriebli... / 3 Voraussetzungen für Steuerfreiheit

Sachverhalt Aufgrund einer Betriebsvereinbarung erhalten die Arbeitnehmer die Möglichkeit Beiträge in einen Pensionsfonds einzuzahlen. Wie sind die Beiträge steuerrechtlich zu behandeln? Ergebnis Beiträge an einen Pensionsfonds bleiben bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung steuerfrei (2026: 8.112 EUR). Für die Steuerfreiheit sind mehrere Voraussetzungen ... mehr

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Praxis-Beispiele: Rentnerbe... / 1 Altersvollrentenbezug nach Vollendung der Regelaltersgrenze, Beschäftigungsbeginn ab 2026

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer bezieht eine Altersvollrente nach Vollendung der Regelaltersgrenze und nimmt zum 1.7.2026 eine mehr als geringfügige Beschäftigung auf. Wie ist die Beschäftigung versicherungs-, melde- und steuerrechtlich zu behandeln? Ergebnis Der Arbeitnehmer ist aufgrund der Beschäftigung in der Kranken- und Pflegeversicherung versicherungspflichtig. Durch den Bez... mehr

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Beamte und Pensionäre: Entg... / 1.6 Weiterbeschäftigung als aktiver Beamter nach Erreichen der Regelaltersgrenze ab 2026

Um Arbeiten im Alter steuerlich zu fördern, gilt ab dem 1.1.2026 ein Steuerfreibetrag für sozialversicherungspflichtige Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit in Höhe von 2.000 EUR monatlich (sog. Aktivrente).[1] Die Steuerfreiheit soll nur für Personen gelten, die die Regelaltersgrenze nach § 52 oder § 235 SGB VI überschritten haben (grds. Vollendung des 67. Lebensjahres... mehr

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Aufwandsentschädigung / 2.1 Übungsleiterfreibetrag

Aufwandsentschädigungen für nebenberufliche Tätigkeiten als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher oder vergleichbare Tätigkeiten sind beitragsfrei, wenn sie jährlich 3.000 EUR (steuerlicher Übungsleiterfreibetrag; 2020: 2.400 EUR) nicht übersteigen.[1] Die Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger empfehlen allerdings, dass bei ganzjährig andauernden Beschäftigungen der Betra... mehr

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Freibeträge: Lohn- und eink... / 4.3.2 Keine Verdoppelung der Antragsgrenze bei Ehegatten

Bei Ehe-/Lebenspartnern, die beide unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind und nicht dauernd getrennt leben, ist die Summe der nach den oben genannten Punkten in Betracht kommenden Beträge zugrunde zu legen. Die Antragsgrenze von 600 EUR ist nicht zu verdoppeln. Wichtig Berücksichtigung von Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte Aufgrund der Entfernungspauschale von 0,3... mehr

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Bundesfreiwilligendienst: A... / 4.2 Taschengeld, Mobilitätszuschläge und Sachleistungen

Gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 5, § 2 Nr. 4 BFDG ist in der Vereinbarung auch die Höhe des Geld- und Sachleistungen ("Taschengeld") für den Freiwilligen festzulegen. Dabei handelt es sich unter keinerlei rechtlichen Aspekten um ein Gehalt oder Entgelt – vielmehr liegt darin eine Aufwandsentschädigung für ein Ehrenamt. Auch das Mindestlohngesetz greift nicht ein. Das gezahlte Taschenge... mehr

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Praxis-Beispiele: Freibetrag / 4 Übungsleiter, neben Hauptbeschäftigung

Sachverhalt Ein Leiter einer gemeinnützigen Einrichtung, die Freizeitangebote wie Sportgemeinschaften und künstlerische Arbeitsgemeinschaften für Kinder anbietet, ist auf die Mitarbeit von freiwilligen Helfern angewiesen. Diese Helfer arbeiten üblicherweise neben einer Hauptbeschäftigung einige Stunden nachmittags oder am Wochenende. Wie können diese Mitarbeiter für ihre Täti... mehr

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Praxis-Beispiele: Rentnerbe... / 5 Arbeitnehmer mit Teilrentenbezug wegen Alters nach Erreichen der Regelaltersgrenze

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer hat das Alter für die Regelaltersrente erreicht und bezieht eine Teilrente wegen Alters. Er nimmt zum 1.2.2026 eine mehr als geringfügige Beschäftigung auf. Wie ist die Beschäftigung versicherungs-, melde- und steuerrechtlich zu behandeln? Ergebnis Der Arbeitnehmer ist aufgrund der Beschäftigung ab dem 1.2.2026 in der Kranken-, Pflege- und Rentenver... mehr

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Praxis-Beispiele: Freibetrag / 6 Übungsleiter, Minijobber

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer ist hauptberuflich Angestellter. In seiner Freizeit betreut er in einer Behinderteneinrichtung eine künstlerische Arbeitsgemeinschaft. Er bekommt dafür ein monatliches Entgelt von 675 EUR. Ergebnis 275 EUR bleiben durch die Übungsleiterpauschale lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei. Die restlichen 400 EUR können als Minijob abgerechnet werden. mehr

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Übungsleiterfreibetrag / Zusammenfassung

Begriff Der Übungsleiterfreibetrag hat große praktische Bedeutung. Die Bezeichnung Übungsleiterfreibetrag ist irreführend, weil er für alle nebenberuflich ausgeübten unterrichtenden Tätigkeiten sowie für nebenberufliche künstlerische oder pflegerische Tätigkeiten im öffentlichen oder gemeinnützigen Bereich gilt. Er wird somit für Einnahmen aus Nebentätigkeiten als Übungsleit... mehr

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Übungsleiterfreibetrag / 2.3 Nebenberufliche künstlerische Tätigkeiten

Der Steuerfreibetrag von max. 3.300 EUR (2025: 3.000 EUR) kommt auch für nebenberufliche künstlerische Tätigkeiten infrage. Zu den begünstigten Personen zählen z. B. Kirchenorganisten sowie Komparsen und Statisten bei Theater- bzw. Opernaufführungen.[1] Nicht begünstigt sind Musiker, die bei Kirmesveranstaltungen oder auf Schützen- oder Volksfesten auftreten. mehr

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Sachbezüge / 6.5 Zeitpunkt der Pauschalversteuerung

Die Einnahmen nach § 37a EStG (Sachprämien), § 40 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG (sonstige Bezüge) und § 40 Abs. 2 EStG (u. a. Mahlzeiten) sind nur dann nicht dem Arbeitsentgelt zuzurechnen, soweit diese vom Arbeitgeber oder von einem Dritten mit der Entgeltabrechnung für den jeweiligen Abrechnungszeitraum pauschal besteuert werden.[1] Achtung Korrektur der beitragsrechtlichen Behandlu... mehr

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Praxis-Beispiele: Vorsorgep... / 4 Berücksichtigung von Sozialversicherungsbeiträgen bei nicht besteuerten Bezügen

Sachverhalt Ein gesetzlich versicherter kinderloser Arbeitnehmer in Steuerklasse I erhält einen monatlichen Bruttoarbeitslohn von 4.000 EUR. Sein Beschäftigungsort befindet sich in Baden-Württemberg. Er zahlt den allgemeinen Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung von 2,6 % (Arbeitnehmeranteil 1,3 %), den allgemeinen Beitragssatz zur gesetzlichen Pflegeversicherung von 3,6 ... mehr