Sachverhalt

Ein Arbeitnehmer ist hauptberuflich Angestellter. In seiner Freizeit betreut er in einer Behinderteneinrichtung eine künstlerische Arbeitsgemeinschaft. Er bekommt dafür ein monatliches Entgelt von 650 EUR.

Ergebnis

250 EUR bleiben durch die Übungsleiterpauschale lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei. Die restlichen 400 EUR können als Minijob abgerechnet werden.

 
Auszahlungsbetrag des Arbeitnehmers  
Steuerfreie Übungsleiterpauschale 250,00 EUR
Entgelt für geringfügig Beschäftigte 400,00 EUR
Abzgl. Abzüge (ohne Aufstockung in der Rentenversicherung; Opt-out-Regelung) - 0,00 EUR
Auszahlungsbetrag 650,00 EUR
 
Arbeitgeberbelastung durch Minijob  
Rentenversicherung (15 %) 60,00 EUR
Krankenversicherung (13 %) 52,00 EUR
Pauschalsteuer (2 %) 8,00 EUR
Gesamtbelastung (30 %) 120,00 EUR
  + ggf. Umlagen

Hinweis

Für die Ermittlung des regelmäßigen monatlichen Entgelts wird der pro Jahr zur Verfügung stehende Steuerfreibetrag i. H. v. 3.000 EUR immer als erstes in voller Höhe vom zu erwartenden Gesamtverdienst abgezogen. Ergibt sich danach ein Verdienst bis 538 EUR (bis 31.12.2023: 520 EUR), liegt ein Minijob vor.

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