Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerfreibetrag

Beitrag aus Personal Office Premium
Gesetzesradar / 3.17 Steuerfreie Aktivrente

Gesetzestitel: Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter (Aktivrentengesetz) Stand im Gesetzgebungsverfahrenmehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung EStG/KS... / 2.2 § 3 EStG (Steuerfreie Einnahmen)

• 2022 Inflationsausgleichsprämie/§ 3 Nr. 11c EStG Die Inflationsausgleichsprämie ist bis zu einem Betrag von 3.000 EUR steuer- und sozialversicherungsfrei. Gezahlt werden kann sie als Bar- oder Sachlohn. Anspruch auf die Inflationsausgleichsprämie haben auch Renten- und Versorgungsbezieher, sofern sie auch Einkünfte aus einer aktiven Beschäftigung beziehen. Gleiches gilt bei...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung ErbStG/... / 2.8 § 13 ErbStG (Steuerbefreiungen)

• 2021 Steuerfreiheit bei üblichen Gelegenheitsgeschenken von hohem Wert / § 13 Abs. 1 Nr. 14 ErbStG Nach § 13 Abs. 1 Nr. 14 ErbStG sind übliche Gelegenheitsgeschenke steuerfrei. Dabei ist auch die Steuerfreiheit von wertvollen Gelegenheitsgeschenken nicht ausgeschlossen. Ob ein Geschenk von hohem Wert der Steuerbefreiung nach § 13 Abs. 1 Nr. 14 ErbStG entgegensteht, ist eine...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Kasachstan

Rz. 1 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Die Republik Kasachstan (Hauptstadt: Astana; Amtssprachen: Kasachisch, Russisch) ist ein Binnenstaat in Zentralasien am Kaspischen Meer im Westen mit Landgrenzen zu > Russland im Nordwesten und Norden, > China im Südosten sowie > Kirgisistan, > Usbekistan und > Turkmenistan im Süden. Es gilt das Abkommen zur Vermeidung der > Doppelbesteuerung ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Rumänien

Rz. 1 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Rumänien (Hauptstadt: Bukarest; Amtssprache: hauptsächlich Rumänisch) ist ein Staat in Südosteuropa am Schwarzen Meer im Osten mit Landgrenzen zur > Ukraine im Norden und Südosten, zu > Moldau im Osten, zu > Bulgarien im Süden, zu > Serbien im Südwesten und zu > Ungarn im Nordwesten. Seit dem VZ 2004 gilt das Abkommen zur Vermeidung der > Dopp...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Ehrenamtliche Tätigkeit: Be... / 2.2.1 Übungsleiterfreibetrag bis zu 3.300 EUR jährlich

Große praktische Bedeutung kommt dem Übungsleiterfreibetrag zu, den der Gesetzgeber für bestimmte Nebentätigkeiten gewährt. Die Einnahmen aus einer begünstigten Nebentätigkeit bleiben bis zu 3.300 EUR (2025: 3.000 EUR) pro Jahr steuerfrei. Der Freibetrag wurde zum 1.1.2026 zur weiteren Steigerung des ehrenamtlichen Engagements der Bürger in gemeinnützigen, mildtätigen oder k...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ehrenamt / 2.3.4 Andere steuerfreie Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen

Aufwandsentschädigungen, die nicht aus einer Bundes- oder Landeskasse, sondern aus öffentlichen Kassen von anderen öffentlichen-rechtlichen Körperschaften (bspw. Gemeinden oder Landkreisen) an Personen gezahlt werden, die öffentliche Dienste leisten, sind steuerfrei. Dies gilt, sofern sie nicht für Verdienstausfall oder Zeitverlust gewährt werden oder den Aufwand, der dem Em...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Gesetzesradar öffentlicher ... / 3.20 Steuerfreie Aktivrente

Gesetzestitel: Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter (Aktivrentengesetz) Stand im Gesetzgebungsverfahrenmehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer in Belgien / 2.6 Kleinunternehmergrenze

Der Steuerfreibetrag für Kleinunternehmer gilt für Umsätze bis 25.000 EUR(bis 31.12.2015: 15.000 EUR).mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer in Bulgarien / 2.6 Kleinunternehmergrenze

Der Steuerfreibetrag für Kleinunternehmer gilt für Umsätze bis 50.000 BGN (ab 1.1.2023 galt eine verpflichtende Registrierung, wenn der Umsatz binnen eines Quartals 100.000 BGN (vorher: 50.000 BGN übersteigt). Ab 1.1.2026 beträgt die Kleinunternehmergrenze nach Einführung des EUR in Bulgarien 51.130 EUR. Im Mai 2026 war eine Erhöhung dieser Grenze auf 85.000 EUR geplant.mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer in der Slowaki... / 2.6 Kleinunternehmergrenze

Die Steuerfreibetrag für Kleinunternehmer gilt für Umsätze bis 1.500.000 SKK (44.642 EUR). Ab 1.1.2025 beträgt die Grenze 50.000 EUR Vorjahresumsatz und 62.000 EUR Umsatz im laufenden Jahr.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 5/2026, Unterschiede im... / 3. Steuern

Ehegatten haben die Möglichkeit zum Ehegattensplitting durch Abgabe einer gemeinsamen Steuererklärung. Nach Trennung und Scheidung ist in bestimmten Grenzen ein steuerlicher Abzug von gezahltem Ehegattenunterhalt möglich. Unverheiratete Partner haben keine vergleichbaren Vorteile. Bei der Erbschaftssteuer kann der überlebende Ehegatte einen hohen Freibetrag in Anspruch nehmen...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kompaktübersicht: Steuerges... / Rentenbesteuerung

mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Latente Steuern im Einzelab... / 9 IFRS

Rz. 98 Rechtsgrundlage zur Bilanzierung latenter Steuern nach IFRS bildet IAS 12, der umfassend die Bilanzierung von latenten Steuern, aber auch von laufenden Ertragsteuern regelt. Grundlage für latente Steuern bildet das Temporary-Konzept, das in Form der Liability-Methode in den IFRS implementiert ist.[1] Rz. 99 Im Ergebnis bestehen zwischen IFRS und HGB insbesondere für de...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberater und GmbH-Gesc... / 3.1 Rein steuerrechtliche Beratung

Ein Steuerberater erstellt für seinen Mandanten die steuerlichen Erklärungen nebst deren Anlagen inklusive der vorbereitenden Tätigkeiten. Letztere umfassen das Schreiben an das Finanzamt zwecks Eintragung von Steuerfreibeträgen oder – bei Unternehmer-Mandanten wie der GmbH – die Buchführung, die Bilanzierung nach steuerlichen Grundsätzen und damit auch die E-Bilanz, also di...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / g) Die Höhe der Steuerfreiheit

Rn. 1068 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Aufwandsentschädigungen nach § 1835a BGB/Aufwandspauschalen nach § 1878 BGB (ab 01.01.2023) sind nicht unbegrenzt steuerfrei, sondern nur soweit sie (= Freibetrag, nicht Freigrenze) zusammen mit den steuerfreien Einnahmen iSd § 3 Nr 26 EStG den Freibetrag nach § 3 Nr 26 S 1 EStG nicht übersteigen. Überschreiten die Einnahmen diesen steuerf...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Jahreswechsel 2025/2026: Lo... / 6.1 Aktivrentengesetz

Um das Arbeiten im Alter steuerlich zu fördern, hat die Bundesregierung im Rahmen des Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmern im Rentenalter (Aktivrentengesetz) ab dem 1.1.2026 einen monatlichen Steuerfreibetrag für sozialversicherungspflichtige Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit i. H. v. 2.000 EUR eingeführt. Mit dem Gesetz wird beabsichtigt, durch steu...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.3 Arbeitgeber/Auftraggeber

Tz. 23 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Der Übungsleiterfreibetrag i. H. v. 3 300 EUR wird nur gewährt, wenn die Tätigkeit im Dienst oder im Auftrag eines der in § 3 Nr. 26 EStG (Anhang 10) genannten Personenkreise erfolgt. Als juristische Personen des öffentlichen Rechts kommen beispielsweise in Betracht Bund, Länder, Gemeinden, Gemeindeverbände, Industrie- und Handelskammern, Ha...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 158. Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements v 10.10.2007, BGBl I 2007, 2332

Rn. 178 Stand: EL 79 – ET: 05/2008 Das BMF hat den Referentenentwurf für ein "Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements" vom 15.12.2006 (IV A 3 – S 1910 – 253/06) veröffentlicht, der Bundestag hat diesen mit im Weiteren zwei Änderungen am 06.07.2007 verabschiedet betrmehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / VI. Haftungsbegrenzung für Vereins- und Stiftungsvorstände

Tz. 39 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Der Bundesrat hat am 18.09.2009 das Gesetz zur Begrenzung der Haftung von ehrenamtlichen Vereinsvorständen beschlossen. Das Gesetz beinhaltet angemessene Haftungserleichterungen für Vereins- und Stiftungsvorstände, die unentgeltlich tätig sind oder für ihre Tätigkeit ein geringfügiges Honorar von maximal (jetzt) 3 300 EUR (seit dem 01.01.202...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 146. Gesetz zum Einstieg in ein steuerliches Sofortprogramm v 22.12.2005, BGBl I 2005, 3682

Rn. 166 Stand: EL 70 – ET: 05/2006 Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 21.12.2005 drei Gesetzen zugestimmt, mit denen erste Vereinbarungen zum steuerlichen Subventionsabbau aus den Koalitionsverhandlungen von CDU/CSU u SPD zum 01.01.2006 umgesetzt werden. Die Maßnahmen sollen die von der Bundesregierung im Koalitionsvertrag formulierten Konsolidierungsziele erreichen hel...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 139. Gesetz zur Umsetzung der Protokollerklärung der Bundesregierung zur Vermittlungsempfehlung zum Steuervergünstigungsabbaugesetz (KORB II-Gesetz) v 22.12.2003, BGBl I 2003, 2840 u Haushaltbegleitgesetz 2004 (HBeglG 2004) v 29.12.2003, BGBl I 2003, 3076

Rn. 159 Stand: EL 65 – ET: 02/2005 Betrifft im Wesentlichenmehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Betriebsveranstaltung: Abre... / 5.2 Pauschalierung begünstigter Zuwendungen

Durch die geänderte Begriffsbestimmung umfasst die Pauschalierungsvorschrift seit 2015 auch betriebliche Veranstaltungen mit geselligem Charakter, die nicht allen Arbeitnehmern offenstehen.[1] Der Begriff "Betriebsveranstaltung" ist bereits dann erfüllt, wenn arbeitgeberseitig eine Veranstaltung durchgeführt wird, die geselligen Charakter hat und an der überwiegend die eigenen...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Betriebsveranstaltung: Abre... / 1.3.2 Nachträgliche Änderung der Besteuerung im Rahmen einer Lohnsteuer-Außenprüfung

Die nachträgliche Änderung der Besteuerung im Rahmen einer Lohnsteuer-Außenprüfung führt nicht zu einer geänderten Beurteilung der Beitragspflicht, da hier nicht der Arbeitgeber die steuerpflichtige Erhebung ändert, sondern die Finanzverwaltung als prüfende Behörde. Etwas anderes gilt lediglich in den seltenen Fällen, in denen der Arbeitgeber aufgrund der Beanstandung durch ...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Praxis-Beispiele: Aktivrente / 2 Neueinstellung im laufenden Monat

Sachverhalt Am 16.3.2026 wird eine 67-jährige Fachkraft mit langjähriger Berufserfahrung befristet neu angestellt. Vereinbart ist ein Monatslohn von 4.000 EUR, der im März zur Hälfte ausgezahlt wird. Der Arbeitgeber entrichtet auf den Arbeitslohn Rentenversicherungsbeiträge. Übermittelt werden ELStAM mit der Steuerklasse I. Wie ist die Lohnsteuer für März/April 2026 zu ermit...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Betriebsveranstaltung: Abre... / 3.3 Üblichkeit: Freibetrag von 110 EUR

Die bis 2015 geltende Freigrenze von 110 EUR wurde durch einen Freibetrag oder genauer gesagt durch eine steuerfreie Obergrenze von 110 EUR ersetzt, der für alle Arbeitnehmer gilt. Im Sinne der Steuergerechtigkeit kann nur die Festlegung einer einheitlichen Obergrenze eine geeignete Abgrenzung der Steuerfreiheit von Betriebsveranstaltungen für alle Arbeitnehmer darstellen. Im...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Betriebsveranstaltung: Abre... / 1.3.1 Auswirkungen einer nachträglichen Änderung der lohnsteuerrechtlichen Behandlung

Eine Beitragspflicht kann nur rückwirkend entfallen, wenn ein Abrechnungsfehler des Arbeitgebers vorliegt, weil die steuerrechtliche Beurteilung des Arbeitsentgelts unzutreffend war. Derartige Berichtigungen müssen bis zur Ausstellung der Lohnsteuerbescheinigung, also spätestens bis zum letzten Tag des Monats Februar des Folgejahres, erfolgen.[1] Dies gilt auch in den Fällen...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Betriebsveranstaltung: Abre... / 1 Steuerlich begünstigte Betriebsveranstaltungen

Betriebsveranstaltungen bleiben steuerfrei, wenn 3 Kriterien erfüllt sind: Die Veranstaltung muss den steuerlichen Begriff der Betriebsveranstaltung erfüllen.[1] Die Kosten der Veranstaltung dürfen nicht mehr als 110 EUR [2] brutto pro Veranstaltung und pro teilnehmendem Arbeitnehmer betragen (= übliche Zuwendungen).[3] Pro Jahr und Arbeitnehmer dürfen max. 2 begünstigte Veranst...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Betriebsveranstaltung: Abre... / Zusammenfassung

Überblick Eine Betriebsveranstaltung ist eine vom Betrieb organisierte Zusammenkunft der Betriebsleitung mit der Belegschaft aus besonderem Anlass, die den Charakter einer Gesellschaftsveranstaltung und Feier hat, z. B. Jubiläums- und Weihnachtsfeiern oder Betriebsausflüge. Zuwendungen des Arbeitgebers anlässlich von Betriebsveranstaltungen sind steuerfrei, soweit sie einen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Betriebsveranstaltung / 5 Besteuerung steuerpflichtiger Zuwendungen

Überschreitet der Gesamtbetrag der üblichen Zuwendungen den Freibetrag von 110 EUR, ist nur der übersteigende Teilbetrag der Zuwendungen lohnsteuerpflichtig. Der Lohnsteuerabzug ist entweder nach den individuellen ELStAM des Arbeitnehmers vorzunehmen oder es ist eine Pauschalbesteuerung mit 25 % durchzuführen.[1] Die Zulässigkeit der Pauschalbesteuerung wird von der Finanzver...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einnahmen-Überschussrechnun... / 2.2.27 Pauschale Betriebsausgaben

Grundsätzlich können nur die tatsächlich angefallenen und nachgewiesenen Aufwendungen als Betriebsausgaben geltend gemacht werden. In Einzelfällen lässt die Finanzverwaltung für bestimmte Berufsgruppen einen pauschalen Betriebsausgabenabzug zu, wobei der Nachweis höherer Betriebsausgaben unbenommen bleibt. Selbstständig tätige Hebammen: 25 % der Betriebseinnahmen, max. 1.535 ...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Aktivrente / 1.1 Grundsätze

Die Aktivrente ist ein Steuerfreibetrag. Nach dem ab 2026 in das Gesetz eingefügten § 3 Nr. 21 EStG [1] sind Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit bis zu einer Höhe von 2.000 EUR monatlich, insgesamt 24.000 EUR im Jahr, steuerfrei. Die Regelung ist am 1. Januar 2026 in Kraft getreten. Die Gewährung erfolgt regelmäßig bereits im Lohnsteuerabzugsverfahren. Begünstigt sind un...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Aktivrente / 2.2 Aktivrente in Steuerklasse VI

Die Aktivrente darf im Lohnsteuerabzugsverfahren nur in einem Dienstverhältnis genutzt werden. Beschäftigte in einem Dienstverhältnis mit Steuerklasse VI müssen dem Arbeitgeber für die Inanspruchnahme der Steuerbefreiung bestätigen, dass die Steuerbefreiung nicht bereits zeitgleich in einem anderen Dienstverhältnis berücksichtigt wird. Diese Erklärung kann z. B. per E-Mail e...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Aktivrente / 2.1 Grundsätze

Die Einnahmen aus der Aktivrente werden bereits im Lohnsteuerabzugsverfahren steuerfreigestellt. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Lohnsteuerabzug entsprechend den gesetzlichen Vorgaben vorzunehmen, dazu gehört auch die Anwendung der Aktivrente. Der Steuerfreibetrag ist zeitanteilig zu berücksichtigen.[1] Falls das (insbesondere Anfang 2026) unterlassen worden ist, soll ...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Aktivrente / 1.2 Begünstigte Einnahmen

Durch die Aktivrente werden ausschließlich laufende und einmalige Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit[1] begünstigt. Die Steuerbefreiung ist erstmals auf den laufenden Arbeitslohn anzuwenden, der für einen nach dem 31. Dezember 2025 endenden Lohnzahlungszeitraum gezahlt wird, und auf sonstige Bezüge (Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Bonus u. ä.), die nach dem 31.Dezember 20...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer in Griechenland / 2.6 Kleinunternehmergrenze

Der Steuerfreibetrag für Kleinunternehmer gilt für Lieferungen bis 10.000 EUR und für Dienstleistungen bis 5.000 EUR. Die Kleinunternehmergrenze gilt nicht für Pauschallandwirte, nicht in Griechenland ansässige Unternehmer und nicht für Personen, die neue Fahrzeuge liefern.mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer in Ungarn / 2.6 Kleinunternehmergrenze

Der Steuerfreibetrag für Kleinunternehmer galt für Umsätze bis 12.000.000 HUF (48.000 EUR; seit 1.1.2019). Ab 1.1.2025 galt eine Kleinunternehmergrenze von 18 Mio HUF. Ab dem 1.1.2026 beträgt die Grenze 20 Mio. HUF, ab 1.1.2027 steigt sie auf 22 Mio. HUF und ab 1.1.2028 auf 24 Mio. HUF.mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer in Polen / 2.6 Kleinunternehmergrenze

Der Steuerfreibetrag für Kleinunternehmer gilt für Umsätze bis 240.000 PLN (ab 1.1.2026; bis 31.12.2024 40.000 EUR). Daneben existiert eine Jahresumsatzgrenze zur Qualifizierung eines Unternehmers als Kleinststeuerzahler für Zwecke von Körperschaftsteuer, Einkommensteuer und Umsatzsteuer. Ab 1.1.2026: Die Grenze für die Einstufung als Kleinunternehmer i. S. der Körperschaft-...mehr

Beitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Fragen und Antworten zur Ak... / 1. Was ist Aktivrente?

Die Aktivrente ist ein neuer Steuerfreibetrag nach § 3 Nummer 21 EStG. Haben Sie die Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung bereits erreicht und sind sozialversicherungspflichtig beschäftigt, bleibt Ihr Arbeitslohn künftig bis zu 2.000 EUR im Monat steuerfrei. Die Regelung ist am 1. Januar 2026 in Kraft getreten. Sie ist erstmals auf den laufenden Arbeitslohn...mehr

Beitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Fragen und Antworten zur Ak... / 9. Wie hoch ist die Aktivrente?

Die Aktivrente wird als monatlicher Steuerfreibetrag bis zu maximal 2.000 EUR gewährt. Dieser Freibetrag gilt nur für Monate, in denen die o.g. Voraussetzungen (siehe oben unter Abschnitt I Nummer 2) vorliegen. Beispiel 1: Der Arbeitnehmer X, der im April die Regelaltersgrenze erreicht hat, nimmt ab dem 1. Mai eine neue Beschäftigung auf. Er kann daher die Aktivrente ab Mai, ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Fragen und Antworten zur Ak... / 4. Was passiert, wenn ich gleichzeitig Arbeitslohn aus zwei Dienstverhältnissen erziele und der Höchstbetrag im ersten Dienstverhältnis nicht ausgeschöpft wird?

Der Arbeitnehmer kann in diesem Fall den verbleibenden Steuerfreibetrag aus der Aktivrente für das zweite Dienstverhältnis nachträglich mit der Einkommensteuererklärung beantragen. Hierfür müssen in beiden Dienstverhältnissen die gesetzlichen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Aktivrente vorliegen.mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Ältere Mitarbeiter: Einsatz... / 9 Handlungsfeld 8: Altersgerechte Arbeitszeitgestaltung

Altersgerechte Arbeitszeitmodelle entwickeln Schließlich geht es im letzten Handlungsfeld darum, die Arbeitszeit altersgerecht zu gestalten, also den spezifischen Bedürfnissen älterer Mitarbeiter anzupassen. Derartige Arbeitszeitmodelle tragen dem Umstand Rechnung, dass ältere Mitarbeiter längere Regenerationsphasen benötigen, empfindlicher auf wechselnde Lage der Arbeitszeit...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Betriebliche Altersversorgung / 3.1 Beitragsbewertung der steuerfreien Zuwendungen

Beiträge für Direktversicherungen bleiben bis zur Höhe von 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung (2026: 4.056 EUR jährlich, 338 EUR monatlich; 2025: 3.864 EUR jährlich, 322 EUR monatlich) bei bestehender Steuerfreiheit auch beitragsfrei zur Sozialversicherung.[1] Dieser sozialversicherungsrechtliche Freibetrag gilt auch für darin enthaltene Betr...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Betriebliche Altersversorgung / 6 Förderbetrag für Geringverdiener

Arbeitgeber, die für ihre Arbeitnehmer Beiträge zur kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgung in den Durchführungswegen Direktversicherung, Pensionsfonds oder Pensionskasse entrichten, erhalten unter bestimmten Voraussetzungen einen Förderbetrag. Der BAV-Förderbetrag wird max. für einen zusätzlichen Arbeitgeberbeitrag i. H. v. 960 EUR im Kalenderjahr gezahlt und beträgt...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 MWv 1.1.2026 wurde durch das Aktivrentengesetz[1] eine neue Steuerbefreiung in § 3 Nr. 21 EStG eingeführt. Die sog. Aktivrente wurde unbefristet eingeführt. Die Bundesregierung hat eine Evaluierung der Zielerreichung nach 2 Jahren in Aussicht gestellt.[2] Das Bundesfinanzministerium hat einen Fragen- und Antworten-Katalog (FAQ) als Orientierungshilfe bei Anwendung der ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 4 Verfahren

Rz. 11 Die Steuerbefreiung wird bereits im Lohnsteuerabzugsverfahren berücksichtigt, § 3 Nr. 21 S. 6 EStG. Gem. Satz 6 Halbs. 1 ist eine "zeitanteilige" Berücksichtigung im Lohnsteuerabzugsverfahren im (Regel-)Fall eines monatlichen Lohnzahlungszeitraums auf eine monatliche Gewährung der Steuerbefreiung i. H. v. maximal 2.000 EUR begrenzt. Gem. Satz 6 Halbs. 2 hat die zeitan...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Lohnsteuerbescheinigung: Er... / 5 Vordruckmuster

Für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung 2026, der dem Arbeitnehmer auszuhändigen oder elektronisch bereitzustellen ist, ist ein amtliches Muster vorgegeben.[1] Abweichungen vom amtlichen Muster sind zulässig, wenn sämtliche Angaben in unveränderter Reihenfolge erhalten bleiben und der Ausdruck in Format und Aufbau dem bekannt gemachten Muster entspricht. I...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Lohnsteuerbescheinigung / 1.3 Arbeitslohn und andere Arbeitgeberleistungen

Die Lohnsteuerbescheinigung enthält im Übrigen folgende Angaben: Nummer 3: Steuerpflichtiger Bruttoarbeitslohn (auch Entschädigungen und Abfindungen) einschließlich des Werts der Sachbezüge. Soweit der Arbeitslohn netto gezahlt wird, ist der hochgerechnete Bruttoarbeitslohn auszuweisen.[1] Steuerfreie Bezüge, wie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit oder die st...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktivrente

Zusammenfassung Das Gesetz zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter (Aktivrentengesetz) ist Ende Dezember 2025 verkündet worden und gilt seit dem 1.1.2026. Das BMF hat im Febuar 2026 einen FAQ-Katalog zur steuerfreien Aktivrente veröffentlicht. Das Aktivrentengesetz enthält die Einführung eines Steuerfreibetrags bei sozialversicherungs...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Arbeitgeberdarlehen / 2.1 Höhe des geldwerten Vorteils ist entscheidend

Beitragsfreiheit zur Sozialversicherung besteht dann, wenn der geldwerte Vorteil aus dem zinsverbilligten oder zinslosen Darlehen monatlich nicht mehr als 50 EUR[1] beträgt.[2] Der geldwerte Vorteil bei einem Arbeitgeberdarlehen bemisst sich nach dem Unterschiedsbetrag zwischen dem marktüblichen Zins und dem Zins, den der Arbeitnehmer im konkreten Einzelfall zahlt. Maßgebend ...mehr