Der Inhalt der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung ergibt sich nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz.[1] Die elektronische Lohnsteuerbescheinigung ist in 2 Hälften unterteilt. Die linke Hälfte dient ausschließlich dazu, neben der sog. persönlichen Identifikationsnummer des Arbeitnehmers die vom Arbeitgeber beim BZSt abgerufene ELStAM des Arbeitnehmers elektronisch festzuhalten, z. B. Name, Vorname, Geburtsdatum und Anschrift des Arbeitnehmers, Steuerklasse, Kirchensteuermerkmale, Zahl der Kinderfreibeträge, Steuerfreibeträge sowie Hinzurechnungsbeträge.

 
Wichtig

Angabe der Arbeitgeber-Steuernummer im Datensatz

Die Lohnsteuerbescheinigung muss neben der Anschrift auch die Steuernummer des Arbeitgebers beinhalten.[2] Das BMF hat hierzu klargestellt, dass die Angabe der Arbeitgeber-Steuernummer nach der gesetzlichen Zielsetzung Bedeutung nur für die elektronische Datenübertragung hat. Im Rahmen des Lohnsteuerverfahrens muss demzufolge die Steuernummer des Arbeitgebers nur in dem an die Finanzverwaltung elektronisch zu übermittelnden Datensatz enthalten sein.

Die rechte Hälfte der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung enthält die Zeileneinteilung. Auf folgende besondere Angaben ist in der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung hinzuweisen.

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