Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerfreibetrag

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.1.1.3 Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung

Rz. 55a Der BFH[1] hat die Neuregelung als verfassungsgemäß angesehen, sofern nicht gegen das Verbot der Doppelbesteuerung verstoßen wird, was der BFH in dem zugrunde liegenden Streitfall verneinte. Diese Auffassung hat der BFH durch weitere Entscheidungen bestätigt. Es bestehen weder wegen der beschränkten Abziehbarkeit im Rahmen der Höchstbeträge,[2] der Aufwendungen i. H....mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 47 Höhe und... / 2.6.1 Überblick

Rz. 65 Gemäß § 47 Abs. 1 Satz 1 darf das Krankengeld bei Arbeitnehmenden – also in den Fällen, in denen das Regelentgelt auf Basis des Arbeitsentgeltes berechnet wurde – 90 % des Nettoarbeitsentgelts nicht überschreiten. Dieser Prozentsatz steigt gemäß Abs. 1 Satz 4 auf 100 % des Nettoarbeitsentgelts, wenn bei der Regelentgeltberechnung einmalige Einnahmen zu berücksichtigen...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vererben oder Schenken eine... / 1.7 Persönliche Steuerfreibeträge

Bei Ermittlung des steuerpflichtigen Erwerbs erhält jeder Erwerber im Fall der unbeschränkten Steuerpflicht einen persönlichen Freibetrag, dessen Höhe sich nach der Steuerklasse und innerhalb der Steuerklasse I nach dem konkreten Verwandtschaftsgrad zum Erblasser bzw. Schenker richtet (§ 16 Abs. 1 ErbStG). Übersicht: Persönliche Freibeträgemehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grundbesitz: Ausgleich von ... / 2.2.5 Gewährung von Darlehen

Beweisproblem Auch bei einem Baufinanzierungsdarlehen, das die Eltern eines Ehegatten dem jungen Paar zum Hausbau gewährt haben, kann der andere Ehegatte im Fall der Scheidung zur Rückzahlung verpflichtet sein.[1] Dies gilt selbst dann, wenn das Darlehen ursprünglich nur "im Fall der Not" zurückgefordert werden sollte.[2] Wird gegenüber dem Darlehensanspruch eingewandt, es ha...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Sportverein

Rz. 1 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Mitgliedsbeiträge an einen Sportverein, dem ein ArbN angehört, sind für ihn keine > Werbungskosten, sondern nicht abziehbare Aufwendungen für die private > Lebensführung. Das gilt auch, wenn der ArbN mit der Mitgliedschaft im Verein sein berufliches Fortkommen fördern will (§ 12 Nr 1 Satz 2 EStG). Wegen des Abzugs von Mitgliedsbeiträgen, frei...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vererben oder Schenken eine... / 1.1 Bemessungsgrundlage ist der steuerpflichtige Erwerb

Der Erbschaft- oder Schenkungsteuer unterliegt der steuerpflichtige Erwerb (§ 10 Abs. 1 ErbStG). Dieser lässt sich schematisch wie folgt ermitteln[1]: Für d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Spenden / 6 Mitgliedsbeiträge und Spenden an politische Parteien

Für Mitgliedsbeiträge und Spenden an politische Parteien sieht das EStG vorrangig eine Steuerermäßigung in Form eines progressionsneutralen Abzugs von der Steuerschuld vor.[1] Danach sind bis zu 1.650 EUR, bei zusammenveranlagten Ehegatten/Lebenspartner bis zu 3.300 EUR begünstigt. Die Steuerermäßigung beträgt 50 % davon und wird von der Einkommensteuer abgezogen. Ein Sondera...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Verfassungsrechtliche Bedenken

Rn. 553 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Gegen § 8 Abs 3 EStG bestehen verfassungsrechtliche Bedenken insoweit, als der Preisabschlag von 4 % auf den Endpreis und der Rabattfreibetrag von 1 080 EUR im Kj nur auf die vom ArbG nicht überwiegend für den Bedarf seiner ArbN hergestellten, vertriebenen oder erbrachten Waren oder Dienstleistungen Anwendung findet. Damit hängt die Gewähru...mehr

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FAQ "Corona“ (Steuern) / 2. Konnten Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern sowohl in 2020, in 2021 oder im ersten Quartal 2022 einen steuerfreien Betrag von 1.500 Euro, insgesamt also 4.500 Euro, steuerfrei gewähren?

Nein, der Steuerfreibetrag von maximal 1.500 Euro bleibt unverändert. Die Fristverlängerung in § 3 Nummer 11a des Einkommensteuergesetzes in der Fassung des Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetzes vom 2. Juni 2021 (Bundesgesetzblatt 2021 Teil I Seite 1259) führte nicht dazu, dass im Jahr 2021 oder im ersten Quartal 2022 nochmals 1.500 Euro steuerfrei zusätzlich zu eine...mehr

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Umsatzsteuer in Litauen / 2.6 Kleinunternehmergrenze

Die Steuerfreibetrag für Kleinunternehmer gilt für Umsätze bis 55.000 EUR (ab 1.1.2021; vorher: 45.000 EUR). Ab 1.1.2024 soll die Grenze voraussichtlich 64.000 EUR betragen.mehr

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Steuerberater und GmbH-Gesc... / 3.1 Rein steuerrechtliche Beratung

Ein Steuerberater erstellt für seinen Mandanten die steuerlichen Erklärungen nebst deren Anlagen inklusive der vorbereitenden Tätigkeiten. Letztere umfassen das Schreiben an das Finanzamt zwecks Eintragung von Steuerfreibeträgen oder – bei Unternehmer-Mandanten wie der GmbH – die Buchführung, die Bilanzierung nach steuerlichen Grundsätzen und damit auch die E-Bilanz, also di...mehr

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§ 3 Pfändung von Sozialleis... / 2. Zahlkind und Zählkind

Rz. 25 Wird die Pfändung durch ein Zahlkind erwirkt und sind lediglich weitere Zahlkinder vorhanden, bestimmt sich der pfändbare Betrag nach Kopfteilen am gesamten Kindergeldbetrag (§ 54 Abs. 5 S. 2 Nr. 1 S. 1 SGB I). Rz. 26 Beispiel Der Schuldner ist verheiratet und hat vier Kinder, für die er Kindergeld erhält, und zwar 2 × 219,00 EUR (für die ersten beiden Kinder) zzgl. 22...mehr

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§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / 3. Wahl der Steuerklasse

Rz. 326 In der Praxis der vergangenen Jahre zeigte sich häufiger das Problem, dass der Schuldner eine für ihn zunächst ungünstige Steuerklasse wählt, um so das Nettoeinkommen niedriger ausfallen zu lassen. Der Erstattungsanspruch regelt sich dann über die Lohn- bzw. Einkommensteuererstattung zu Beginn des folgenden Jahres beim Finanzamt. Für den pfändenden Gläubiger ist dies...mehr

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Anhang / III. Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen

Rz. 3 (BStBl I 2002, S. 584 ff, S. 958. Das Abkommen trat am 21.8.2002 einen Monat nach Austausch der Ratifikationsurkunden in Kraft. Es ist nach Art. 31 Abs. 2 DBA Österreich/Deutschland ab dem 1.1.2003 anwendbar.) Artikel 1 Persönlicher Geltungsbereich Dieses Abkommen gilt für Personen, die in einem Vertragsstaat oder in beiden Vertragsstaaten ansässig sind. Artikel 2 Unter d...mehr

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§ 3 Die Schweiz als Zuzugss... / VIII. Erbschafts- und Schenkungssteuer

Rz. 29 In der Schweiz werden Erbschaften sowie Schenkungen nicht durch den Bund besteuert. Dafür erheben praktisch alle Kantone eine sog. Erbschafts- und Schenkungssteuer. Ausnahmen bilden die innerschweizerischen Kantone Schwyz und Obwalden, welche weder eine Erbschafts- noch eine Schenkungssteuer kennen. Der Kanton Luzern erhebt zwar keine Schenkungssteuer, berücksichtigt ...mehr

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Anhang / IV. Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Italienischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen und zur Verhinderung der Steuerverkürzung (DBA Italien)

Rz. 4 (Vom 18.10.1989, BGBl 1990 II S. 742; BStBl 1990 I S. 396. Das Abkommen trat am 27.12.1992, gleichzeitig mit dem Austausch der Ratifikationsurkunden, in Kraft.) Artikel 1 Persönlicher Geltungsbereich Dieses Abkommen gilt für Personen, die in einem Vertragsstaat oder in beiden Vertragsstaaten ansässig sind. Artikel 2 Unter das Abkommen fallende Steuern (1) Dieses Abkommen g...mehr

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Anhang / II. Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Nachlass- und Erbschaftssteuern

Rz. 2 (Vom 30.11.1978, BStBl I 1980, S. 243.) Artikel 1 Dieses Abkommen gilt für Nachlässe von Erblassern, die im Zeitpunkt ihres Todes einen Wohnsitz in einem Vertragsstaat oder in beiden Vertragsstaaten hatten. Artikel 2 (1) Dieses Abkommen gilt, ohne Rücksicht auf die Art der Erhebung, für Nachlass- und Erbschaftssteuern, die für Rechnung eines der beiden Vertragsstaaten, der...mehr

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Anhang / I. Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen

Rz. 1 (Vom 11.8.1971, einschließlich Änderungsprotokoll vom 30.11.1990, einschließlich Revisionsprotokoll vom 21.12.1992 und einschließlich Revisionsprotokoll vom 8.2.2003; Fundstellen: BStBl 1972 I S. 518, BGBl 1972 II S. 1021, BStBl 1990 I S. 409, BGBl 1990 II S. 766, BStBl 1993 I S. 927, BGBl 1993 II S. 1886. Neueste Fassung vom 8.2.2003 zu finden unter juris, Dokumentnum...mehr

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Sauer, SGB II § 9 Hilfebedü... / 2.1 Hilfebedürftigkeit

Rz. 3 Abs. 1 verdeutlicht, dass Hilfebedürftigkeit umfassend für die gesamte Bedarfsgemeinschaft nach § 7 zu verstehen ist. Betrachtet werden zwar zunächst allein die wirtschaftlichen Verhältnisse des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und der mit ihm in Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen bei abstrakter Einzelbetrachtung. Die erforderlichen ergänzenden Regelungen enthält Abs...mehr

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Das Testament / 2.5.4 Verfügungen auf den ersten Todesfall

Es ist zunächst festzulegen, ob der Überlebende Vollerbe[1] oder nur (befreiter) Vorerbe werden soll. Gemäß § 2269 Abs. 1 BGB ist bei gegenseitiger Erbeinsetzung im Zweifel von einer Vollerbschaft auszugehen[183]. Soll der Überlebende nur hinsichtlich eines Teils der Erbschaft in der Verfügung beschränkt sein, bietet es sich an, ihm den frei verfügbaren Teil – z. B. Hausrat ...mehr

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Das Testament / 2.2.3 Geldvermächtnis

Vermacht der Erblasser einen Geldbetrag, so empfiehlt es sich diesen genau zu beziffern und mit einer sog. Indexklausel, die auf einen vom Statistischen Bundesamt oder einem Statistischen Landesamt oder vom Statistischen Amt der Europäischen Union ermittelten Index der Lebenshaltungskosten oder Verbraucherpreise Bezug nimmt, vor dem Geldwertverfall zu sichern und nicht etwa ...mehr

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Umsatzsteuer in Kroatien / 2.6 Kleinunternehmergrenze

Der Steuerfreibetrag für Kleinunternehmer gilt ab 1.1.2023 (da ab 1.1.2023 EUR = Landeswährung) für Umsätze bis 39,816.84 EUR (vorher: 300 000 HRK).mehr

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Umsatzsteuer in Tschechien / 2.6 Kleinunternehmergrenze

Der Steuerfreibetrag für Kleinunternehmer gilt für Umsätze bis zu dem in CZK ausgedrückten Gegenwert von 85.000 EUR (vorher 35.000 EUR). Ab 1.1.2023 gilt eine Registrierungsgrenze von 2 Mio CZK.mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / X. Abs. 1 Nr. 9: Zuwendung für Pflege- oder Unterhaltsleistungen

Rz. 71 Der Steuerfreibetrag für angemessene Zuwendungen für Pflege- oder Unterhaltsleistungen, für die der Leistende kein oder nur ein unzureichendes Entgelt erhalten hat, beläuft sich auf 20.000 EUR. § 13 Abs. 1 Nr. 9 ErbStG findet sowohl bei Erwerben von Todes wegen als auch bei lebzeitigen Schenkungen Anwendung.[134] Voraussetzungen sind:mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / III. Rechtsfolge, Abs. 1

Rz. 12 Nach § 5 Abs. 1 S. 1 ErbStG handelt es sich bei der fiktiven Zugewinnausgleichsforderung i.S.v. § 1371 Abs. 1 BGB nicht um einen Erwerb gem. § 3 ErbStG. Damit wird der Erwerb von Todes wegen durch den überlebenden Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartner in dieser Höhe steuerfrei gestellt. Die fiktive Ausgleichsforderung ist folglich einem Freibetrag vergleichbar, d...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / III. Abs. 1 Nr. 3

Rz. 81 Das Bürgerliche Gesetzbuch sieht in § 1932 BGB (Voraus des Ehegatten) und in § 1969 BGB (Dreißigster) gesetzliche Vermächtnisse vor, die als Erwerb von Todes wegen nach § 3 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG zu behandeln sind. Als Voraus ist in § 1932 BGB geregelt, dass dem überlebenden Ehegatten, wenn er Erbe neben den Erben der zweiten Ordnung geworden ist, die Gegenstände des ehel...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / XIV. Freibetrag bei beschränkter Steuerpflicht (Abs. 14)

Rz. 19 Weitere steuerliche Nachteile der beschränkten gegenüber der unbeschränkten Steuerpflicht wurden in §§ 2 Abs. 1 Nr. 3, 9 Abs. 1 Nr. 1, 13 Abs. 1 Nr. 16 Buchst. c S. 2 und 16 Abs. 1 und 2 ErbStG durch das Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz[61] abgebaut bzw. beseitigt. Nach den Urteilen des EuGH[62] sind die Art. 63 und 65 AEUV dahin auszulegen, dass sie einer nationalen ...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 1. Erwerb durch Personen der Steuerklasse I sowie eingetragene Lebenspartner

Rz. 4 Hausrat bleibt bis zu einem Wert von 41.000 EUR steuerfrei, § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a ErbStG. Da es sich nicht um eine Freigrenze handelt, die mit ihrem Überschreiten insgesamt entfallen würde, kann der jeweilige Erwerber Hausrat bis einschließlich 41.000 EUR stets steuerfrei vereinnahmen. Erst der überschießende Betrag unterliegt einer Besteuerung. Der nicht ausgenu...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / Literaturtipps

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 2.2.26 Pauschale Betriebsausgaben

Grundsätzlich können nur die tatsächlich angefallenen und nachgewiesenen Aufwendungen als Betriebsausgaben geltend gemacht werden. In Einzelfällen lässt die Finanzverwaltung für bestimmte Berufsgruppen einen pauschalen Betriebsausgabenabzug zu, wobei der Nachweis höherer Betriebsausgaben unbenommen bleibt. Selbstständig tätige Hebammen: 25 % der Betriebseinnahmen, max. 1.535 ...mehr

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ZErb 12/2022, Testamentaris... / b) Erbschaftsteuer

Zu beachten ist, dass im Erbschaftsteuerrecht die Stiefkinder den leiblichen Kindern gleichgestellt werden, § 15 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG, und damit einen Steuerfreibetrag von 400.000 EUR haben (§ 16 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG). Dies gilt ohne Rücksicht auf das Alter des Stiefkinds und auch dann, wenn die das Stiefkindverhältnis begründende Ehe bereits vor dem Schenkungs- oder Erbfall g...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 5.3.3 Freiheit des Kapitalverkehrs und Drittstaaten

Rz. 84 Die Freiheit des Kapitalverkehrs gilt nach dem ausdrücklichen Wortlaut des Art. 63 Abs. 2 AEUV auch für den Kapitalverkehr zwischen Mitgliedstaaten und dritten Ländern (Drittstaaten).[1] Daher sind die Grundsätze der Rspr. des EuGH zur Freiheit des Kapitalverkehrs zwischen Mitgliedstaaten grundsätzlich auch auf den Kapitalverkehr zwischen Mitgliedstaaten und Drittländ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer in Zypern / 2.6 Kleinunternehmergrenze

Die Steuerfreibetrag für Kleinunternehmer gilt für Umsätze bis 15.600 EUR.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Stichwortverzeichnis

Bearbeiterin: Dr. Ursula Roth-Caspari Die fetten Zahlen bezeichnen die Paragraphen, die mageren Zahlen die Randziffern. Abbauland Begriff BewG 34 114; BewG 43 6 ff.; BewG 237 78 Abgrenzung zu Substanzabbau durch Dritte BewG 43 9 Abgrenzung zu Umland BewG 43 14 Betrieb der Land- und Forstwirtschaft BewG 234 112 ff. Bewertung BewG 43 18 f. Einzelertragswert BewG 34 27; BewG 43 18; Bew...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage Kind (Kinderberücksi... / 2.2 Steuerfreibeträge für ein Kind

Rz. 558 [Kinderfreibetrag und Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung → Zeilen 10–15, 43–48] Jedem Elternteil steht für jedes Kind ab 2022 ein Kinderfreibetrag von jährlich 2.810 EUR zu (§ 32 Abs. 6 Satz 1 EStG; verdoppelt 5.620 EUR). Dies gilt für nicht verheiratete, getrennt lebende oder geschiedene Eltern und für verheiratete Eltern, die Einzelveranlagung wählen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 10/2022, Gedanken zu einer Reform der Reform der Erbschaftsbesteuerung erbender Ehe- und eingetragener Lebenspartner

Der Verfasser sieht eine europaweite Tendenz, die Erbschaftsteuer ganz oder für Ehe- und eingetragene Lebenspartner abzuschaffen. In Deutschland sei das derzeit kaum mehrheitsfähig. Die Besteuerung von Ehe- und Lebenspartnern sei jedoch (erneut) reformbedürftig. Für diese Reform wird eine Neustruktur vorgestellt, die auf die grundrechtlich angreifbare Steuerfreiheit des Fami...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 54 Pfändung / 2.6 Beschränkte Pfändbarkeit kinderbezogener Leistungen (Abs. 5)

Rz. 61 Die nunmehr ausdrücklich geregelte Frage der Pfändbarkeit von Geldleistungen für Kinder, für die ausdrücklich auf § 48 Abs. 1 Satz 2 verwiesen wird (vgl. dazu Komm. zu § 48), war früher weitgehend umstritten. Mit dem 1. SGBÄndG v. 20.7.1988 ist diese Frage mit der Regelung in (zunächst Abs. 4, jetzt) Abs. 5 klargestellt (vgl. dazu O.E. Krasney, NJW 1988 S. 2644). Dana...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Ehegattenunterhalt / 4. Unterhaltsberechnung bei Realsplitting

Rz. 1014 Wird das Realsplitting durchgeführt, so müssen sowohl der Steuervorteil des Schuldners als auch die von ihm auszugleichenden Nachteile des Gläubigers bei der Berechnung des Schuldnereinkommens berücksichtigt werden. Das ist im Regelfall kein großes Problem, soweit es um den Steuervorteil geht: Wenn ein Steuerfreibetrag auf der elektronischen Lohnsteuerkarte schon zum...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Ehegattenunterhalt / 3. Pflichten und Obliegenheiten des Schuldners

Rz. 1012 Der Schuldner hat die Obliegenheit, das Realsplitting geltend zu machen, wenn der Gläubiger zustimmt. Soweit er sich einen Steuerfreibetrag auf der elektronischen Lohnsteuerkarte wegen des Realsplitting eintragen lassen kann,[1160] muss er das ebenfalls tun; er hat ggf. auch einen Antrag auf Herabsetzung der Einkommensteuervorauszahlungen zu stellen.[1161] Diese Ver...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Financial Planning und ... / gg) Alternative Investmentfonds (AIF)

Rz. 95 In diversifizierten Nachlässen finden sich geschlossene Fondsbeteiligungen mit einem Volumen von 5–10 % am Gesamtvermögen. Standen zunächst hohe Verlustzuweisungen im Fokus der Anleger, gelangten später Renditefonds mit hohem steuerfreiem Anteil (bedingt durch die Optierung zur Tonnagesteuer bei Schiffsbeteiligungen, Steuerfreibeträge für Einkünfte bei ausländischen I...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 6.2.2 Schulden, die mit dem Erbfall entstehen

Rz. 190 Berücksichtigungsfähig sind auch Schulden, die erst mit dem Erbfall entstehen, in ihrer Grundlage aber noch vom Erblasser herrühren. Rz. 191 Dazu gehört z. B. auch die Zugewinnausgleichsforderung des überlebenden Ehegatten, falls dieser nicht Erbe oder Vermächtnisnehmer geworden ist (s. § 1371 Abs. 2 BGB). Zwar ist diese nicht zu Lebzeiten des Erblassers entstanden, a...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Bewertungsgesetz, ErbStG § 14 Berücksichtigung früherer Erwerbe

Ausgewählte Literaturhinweise: Christ, Zuwendungen in der Familie und Steuern, NZFam 2014, 322; Geck/Messner, ZEV-Report Steuerrecht, ZEV 2016, 77; Gehm, Strafrecht: Hinterziehung von Schenkungsteuer bei Nichtangabe von Vorschenkungen, PStR 2015, 189; Götz, Schenkungsteuerliche Folgen eines Verzichts auf ein vorbehaltloses Nießbrauchsrecht, LSK 2009, 510408; Götz, Schenkungsteu...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Bewertungsgesetz, ErbStG § 16 Freibeträge

Ausgewählte Literaturhinweise: Christ, Persönliche Steuerfreibeträge bei der Schenkungsteuer für Urenkelkinder, NWB 2020, 3296; Eisele, StUmgBg: Änderungen im Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht – Herstellung der EU-Rechtskonformität und Schließung von Besteuerungslücken, NWB 2017, 2333. 1 Allgemeines Rz. 1 Neben den sachlichen Steuerbefreiungen z. B. nach §§ 13, 13a bis 13c od...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.9 Bemessungsgrundlage bei der Familienstiftung (Abs. 1 Satz 7)

Rz. 95 Bei der sog. Ersatzerbschaftsteuer für Familienstiftungen (s. § 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG) fehlt es ebenfalls an einer Bereicherung, da aktuell kein Erwerbsvorgang vorhanden ist, sondern ein solcher für die Steuer, die alle 30 Jahre fällig wird, nur fingiert wird. Dementsprechend ist Ausgangspunkt für die Bemessungsgrundlage in diesem Fall gem. § 10 Abs. 1 Satz 7 ErbStG d...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 3d USA / 3 Doppelbesteuerungsabkommen

Rz. 16 Das Abkommen in der Fassung vom 03.12.1980 ist am 27.06.1986 in Kraft getreten (Bekanntmachung vom 24.07.1986, BGBl II 1986, 860). Das Protokoll vom 14.12.1998 ist am 14.12.2000 in Kraft getreten (Bekanntmachung vom 18.12.2000, BGBl II 2001, 62) und ist bei den danach eintretenden Todesfällen und danach gemachten Schenkungen anzuwenden. Dieses wird ergänzt durch das E...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Bewertungsgesetz, ErbStG § 9 Entstehung der Steuer

Ausgewählte Literaturhinweise: Berresheim, Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten nach dem Tode des Erblassers, RNotZ 2007, 501; Burkhardt, Das Stichtagsprinzip im Schenkungsteuerrecht, Diss. Univ. Augsburg 2004; Geck, Aufschiebend bedingte, betagte und befristete Erwerbe von Todes wegen im Rahmen der Erbschaft- und Schenkungsteuer, in Carlé/Stahl/Strahl, Gestaltung und Abwehr ...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.2 Wertveränderungen im Vermögen zwischen den Erwerben

Ausgewählte Rechtsprechung: FG Berlin vom 10.03.1992, EFG 1992, 470 Rz. 32 Umstritten ist die Frage, wie Wertsteigerungen im Vermögen zu behandeln sind. Die Rechtsprechung ist uneinheitlich, eine Rechtsprechung des BFH zu dieser Frage fehlt bislang. Das FG Münster bezieht sich in einem Urteil aus 1977 auf die Rechtsprechung des RFH und differenziert danach, welcher Grund einer...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 3b Schweiz / 3 Doppelbesteuerungsabkommen

Rz. 16 Die Schweiz hat mit verschiedenen Staaten (Deutschland, Dänemark, Finnland (auch Schenkungsteuer), Großbritannien, Niederlande, Schweden, Österreich und den USA) Doppelbesteuerungsabkommen auf dem Gebiet der Nachlass- und Erbschaftsteuern abgeschlossen. Das Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland weicht in wesentlichen Punkten vom OECD-Musterabkommen ab und erweite...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / C. Darlehen an den Arbeitgeber

Rz. 76 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Auch ArbN gewähren ihrerseits dem arbeitgebenden Unternehmen Darlehen. So zB als Vorstufe des Erwerbs von > Vermögensbeteiligungen unter Inanspruchnahme eines Steuerfreibetrags nach § 3 Nr 39 EStG (> Mitarbeiterkapitalbeteiligung). Ferner bei der Anlage vermögenswirksamer Leistungen gemäß § 2 Abs 1 Nr 2 Buchst k 5. VermBG (vgl Abschn 4 Abs 1...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Verhältnis zu § 3 Nr 39 EStG

Rn. 19 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Mit der Einführung von § 19a EStG wurde zugleich zur weiteren Stärkung der Attraktivität der Mitarbeiterbeteiligung der Steuerfreibetrag nach § 3 Nr 39 EStG von 360 EUR auf 1 440 EUR angehoben, s FoStoG v 03.06.2021 (BGBl I 2021, 1498). § 3 Nr 39 EStG und § 19a EStG verweisen auf dieselben Vermögensbeteiligungen, wobei die Regelungen nicht de...mehr