Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerfreibetrag

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.2 Wertveränderungen im Vermögen zwischen den Erwerben

Rz. 32 Umstritten ist die Frage, wie Wertsteigerungen im Vermögen zu behandeln sind. Die Rechtsprechung ist uneinheitlich, eine Rechtsprechung des BFH zu dieser Frage fehlt bislang. Das FG Münster bezieht sich in einem Urteil aus 1977 auf die Rechtsprechung des RFH und differenziert danach, welcher Grund einer Wertsteigerung zugrunde liegt. Beruhe diese auf einer Arbeitsleis...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Steuerliche Auswirkungen der Unterscheidung

Rz. 16 [Autor/Stand] Die Unterscheidung zwischen unbeschränkter und beschränkter Steuerpflicht hat erhebliche steuerliche Bedeutung, nicht nur wegen der unterschiedlichen Erfassung des Vermögens. I.d.R. ist die unbeschränkte Steuerpflicht wegen der weitreichenderen Besteuerung für den Steuerpflichtigen ungünstiger, sofern die Finanzämter von Auslandserwerben Kenntnis erlange...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 3c Schweiz / 3 Doppelbesteuerungsabkommen

Rz. 16 Die Schweiz hat mit verschiedenen Staaten (Deutschland, Dänemark, Finnland, Großbritannien, Niederlande, Schweden, Österreich und den USA) Doppelbesteuerungsabkommen auf dem Gebiet der Nachlass- und Erbschaftsteuern abgeschlossen. Die Abkommen mit Deutschland, Dänemark und Finnland umfassen teilweise auch die Schenkungsteuer. Rz. 17 Das Doppelbesteuerungsabkommen mit D...mehr

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Arbeitslohn-ABC / Rettungsdienst

Einsatzgelder sind grundsätzlich Arbeitslohn, wenn sie die durch die ehrenamtliche Tätigkeit veranlassten Aufwendungen regelmäßig nicht unwesentlich übersteigen.[1] Es greift aber der allgemeine Steuerfreibetrag für Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten im gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Bereich i. H. v. 840 EUR (ab VZ 2026: 960 EUR) im Jahr.[2] S. "Nebenbe...mehr

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Klose, SGB I § 29 Leistunge... / 2.1 Aufzählung der Leistungen zur Rehabilitation/Teilhabe

Rz. 5 Das bisher zerklüftete und unübersichtliche Rehabilitations- und Behindertenrecht ist seit dem 1.7.2001 gebündelt in den Vorschriften des SGB IX geregelt. § 29 zählt global als Einweisungsvorschrift katalogmäßig die zur Verfügung stehenden Hilfen nach dem Rehabilitations- bzw. Teilhaberecht auf. Durch die Worte "Nach dem Recht der Rehabilitation und Teilhabe behinderte...mehr

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Sauer, SGB IX § 199 Beendig... / 2.2 Auswirkungen bei anderen Rechtsbereichen

Rz. 6 Das Erlöschen des Schwerbehindertenschutzes hat nicht nur Bedeutung für die Anwendung der Vorschriften nach dem Teil 3 SGB IX, sondern auch für andere Rechtsvorschriften. Im Gegensatz zu der "Auslauffrist" bezüglich der Anwendung der Regelungen des Teils 3, tritt das Erlöschen des Schwerbehindertenschutzes in den nachfolgend genannten Fällen direkt ein. Zu nennen sind ...mehr

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Spenden in der privaten Ein... / 5 Parteispenden

Für Mitgliedsbeiträge und Spenden an eine politische Partei, die nicht von der staatlichen Teilfinanzierung ausgeschlossen ist[1], gewährt § 34g EStG bis zur Höhe von 1.650 EUR, bei der Zusammenveranlagung bis zur Höhe von 3.300 EUR, eine Tarifermäßigung von 50 % dieser Zuwendungen. Somit können von der tariflichen Einkommensteuer bei der Einzelveranlagung bis zu 825 EUR und...mehr

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§ 2 Vermögenserhalt durch t... / 7. Steuerliche Behandlung der Vor- und Nacherbschaft

Rz. 107 Gem. § 6 ErbStG gilt der Nacherbe steuerrechtlich als Erbe des Vorerben. Dieser wiederum wird als Vollerbe des Erblassers angesehen, obwohl beim Eintritt des Nacherbfalls der Vorerbe das Vermögen an den Nacherben herauszugeben hat. Damit führt die Vor- und Nacherbschaft zu einer Doppelbesteuerung des Vermögens des Erblassers. Eine Abmilderung kann sich aus § 6 Abs. 3...mehr

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§ 2 Vermögenserhalt durch t... / (2) Keine steuerliche Entlastung im Fall von § 6 Abs. 4 ErbStG

Rz. 41 Gemäß § 6 Abs. 4 ErbStG stehen Nachvermächtnisse und beim Tod des Beschwerten fällige Vermächtnisse oder Auflagen Nacherbschaften gleich, für die die Regelungen des § 6 Abs. 1 bis 3 ErbStG gelten. Hervorzuheben ist insbesondere, dass § 6 Abs. 1 ErbStG das Prinzip, wonach das Erbschaftsteuerrecht dem Zivilrecht folgt, durchbricht, indem in Abweichung zur zivilrechtlich...mehr

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Sauer, SGB IX § 152 Festste... / 2.1 Feststellung der Behinderung

Rz. 3 Die Vorschrift befasst sich mit dem Verfahren zur Feststellung einer Behinderung und des Grades einer Behinderung und bestimmt die für die Feststellungen zuständigen Behörden. Zuständig sind grundsätzlich die für die Durchführung des BVG zuständigen Behörden, also die Versorgungsämter. Das bestimmt Satz 1. Mit dem Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung s...mehr

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Steuerfreie Einnahmen-ABC / Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen

Aufwandsentschädigungen, die aus öffentlichen Kassen an öffentliche Dienste leistende Personen gezahlt werden, sind steuerfrei, soweit sie nicht für Verdienstausfall oder Zeitverlust gewährt werden.[1] Keine öffentliche Kasse, sondern ein privatrechtlicher Verein ist der Städte- und Gemeindebund NRW, sodass die an Präsidiumsmitglieder gewährte Aufwandsentschädigung nicht unt...mehr

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Steuerfreie Einnahmen-ABC / Betriebsveranstaltung

Für Betriebsveranstaltungen ist die lohnsteuerliche Behandlung seit 2015 durch gesetzliche Regelungen festgelegt worden. Der Begriff der Betriebsveranstaltung sowie die Voraussetzungen für ihre Lohnsteuerfreiheit sind durch den Gesetzgeber in die Vorschrift des § 19 Abs. 1 Nr. 1a EStG aufgenommen worden. Danach bleiben Zuwendungen aus Anlass einer Betriebsveranstaltung stets...mehr

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Steuerfreie Einnahmen-ABC / Ehrenamtsfreibetrag

Einnahmen aus einer nebenberuflichen Tätigkeit im gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Bereich sind bis zu 840 EUR (im VZ 2025) jährlich steuerfrei gestellt, wenn die Tätigkeit im Dienst oder Auftrag einer juristischen Person des öffentlichen Rechts bzw. einer Einrichtung i. S. d. § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG erfolgt, die im Inland, EU-/EWR-Gebiet oder in der Schweiz belege...mehr

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Lohnsteuerklassen und Steue... / 2.3.3 Antrags- und Eintragungsverfahren

Für den Antrag auf Anwendung des optionalen Faktorverfahrens gelten dieselben formellen Anforderungen wie für einen Steuerklassenwechsel. Ein Steuerklassenwechsel, zu dem auch das Faktorverfahren zählt, ist grundsätzlich einmal während des Kalenderjahres zulässig. Zuständig ist das jeweilige Wohnsitzfinanzamt. Der Antrag kann von beiden Ehegatten nur gemeinsam gestellt werde...mehr

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Lohnsteuerklassen und Steue... / 2.3.2 Anwendung des Faktors beim jeweiligen Ehegatten-Arbeitslohn

Im Faktorverfahren wird auf den Arbeitslohn des einzelnen Ehegatten die Steuerklasse IV angewandt. Zusätzlich wird die Lohnsteuer der Steuerklasse IV durch Multiplikation mit dem berechneten Faktor gemindert, weil dieser immer kleiner als Eins ist. Die steuermindernde Wirkung des Splittingverfahrens kommt damit bereits im Lohnsteuerabzugsverfahren zum Tragen. In die Bemessun...mehr

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Steuerliche Förderung der b... / 3.2.5 Vervielfältigter Steuerfreibetrag bei Beendigung des Dienstverhältnisses

§ 3 Nr. 63 Satz 3 EStG eröffnet die Möglichkeit, Abfindungszahlungen oder Wertguthaben aus Arbeitszeitkonten steuerfrei für den Aufbau einer kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgung zu nutzen. Dafür gibt es eine Vervielfältigungsregelung. Der steuerfreie Vervielfältigungsbetrag berechnet sich mit 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung m...mehr

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Steuerliche Förderung der b... / 3.2.1 Steuerfreie Obergrenze

Beiträge des Arbeitgebers an einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse und für eine Direktversicherung sind bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung – BBG – steuerfrei.[1] Die Möglichkeit der Pauschalierung der Lohnsteuer nach § 40b EStG für Direktversicherungen und kapitalgedeckte Pensionskassen ist nur noch im Rahmen einer aus Vertrauenss...mehr

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Direktversicherung, steuerl... / 2 Steuerbefreiung

Seit 1.1.2018 sind Beiträge des Arbeitgebers für eine Direktversicherung bis zu einer Höhe von 8 % der Beitragsbemessungsgrenze steuerfrei.[1] Die Steuerbefreiungsvorschrift für Arbeitgeberleistungen an Pensionsfonds und Pensionskassen ist im Hinblick auf die Einführung der nachgelagerten Besteuerung für alle Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung seit 2005 auf...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuerliche Förderung der b... / 3.2.3 Wegfall des steuerfreien Zusatzhöchstbetrags von 1.800 EUR

Mit der Anhebung des steuerfreien Volumens auf 8 % der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung (West) entfällt der Zusatzfreibetrag von 1.800 EUR, der für Beiträge zu einem Pensionsfonds, einer Pensionskasse oder einer Direktversicherung ­gewährt wird, die vom Arbeitgeber aufgrund einer Neuzusage seit 1.1.2005 geleistet werden. Praxis-Beispiel Wegfall ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuerliche Förderung der b... / 3.2.2 Anforderungen an die Steuerbefreiung

Die Anforderungen an die Steuerbefreiung bleiben durch das BRSG unberührt und gelten unverändert weiter. Für die Steuerbefreiung ist es unerheblich, ob die Beitragsleistungen vom Arbeitgeber (= arbeitgeberfinanzierte Altersversorgung) oder im Wege der Entgeltumwandlung durch den Arbeitnehmer (= entgeltfinanzierte Altersversorgung) erbracht werden. Allerdings sind sog. Eigenb...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Direktversicherung, steuerl... / 4 Beendigung des Dienstverhältnisses

Vereinfacht wird auch die vervielfältigte Steuerbefreiung beim Ausscheiden aus der Beschäftigung. Die bisherige Regelung sieht einen vervielfältigten Steuerfreibetrag vor, wenn Versicherungsbeiträge zu einer Direktversicherung aus Anlass der Beendigung des Dienstverhältnisses erbracht werden. Die Höhe der maximalen Steuerfreiheit berechnete sich mit 1.800 EUR vervielfältigt ...mehr

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Elektronische Lohnsteuerbes... / 2.1 Allgemeine Besteuerungsmerkmale

Der Inhalt der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung ergibt sich nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz.[1] Die elektronische Lohnsteuerbescheinigung ist in 2 Hälften unterteilt. Die linke Hälfte dient ausschließlich dazu, neben der sog. persönlichen Identifikationsnummer des Arbeitnehmers die vom Arbeitgeber beim BZSt abgerufene ELStAM des Arbeitnehmers elektronisch festz...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Elektronische Lohnsteuerbes... / 2.7 Versorgungsbezüge

Für die Ermittlung des bei Versorgungsbezügen zu berücksichtigenden Versorgungsfreibetrags sowie des Zuschlags zum Versorgungsfreibetrag sind in den Zeilen 29–32 der Lohnsteuerbescheinigung Angaben zu den Versorgungsbezügen zu machen.[1] Der Arbeitgeber ist verpflichtet [2], die für die Berechnung der Freibeträge für jeden Versorgungsbezug erforderlichen Angaben im Lohnkonto ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 09/2025, Verwandt, aber steuerlich verdächtig?

Es gibt in der deutschen Erbschaft- und Schenkungsteuer eine bemerkenswerte Asymmetrie, die zwar selten laut diskutiert wird, aber doch grundsätzliche Fragen aufwirft: die ungleiche steuerliche Behandlung innerhalb der Familie. Während Zuwendungen von Eltern an Kinder oder zwischen Ehegatten großzügig mit Freibeträgen bedacht werden, fällt die steuerliche Entlastung in umgek...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / III. Einzelfragen/Verfahrensfragen

Rz. 43 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 § 3 Nr 26 EStG stellt > Einnahmen bis zu 3 000 EUR im Kalenderjahr steuerfrei. Die Steuerbefreiung ist unabhängig davon, ob dem Stpfl durch die nebenberufliche Tätigkeit Aufwendungen (WK/BA) entstehen, die durch eine Pauschale abgegolten werden sollen. Rz. 44 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Die nach § 3 Nr 26 EStG steuerfreien Einnahmen werden nac...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuerliche Beurteilung von... / 1.9 Minijob

Handelt es sich bei der Nebentätigkeit um einen Minijob, wird der nach § 3 Nr. 26 EStG steuerfreie Lohn von maximal 3.000 EUR (ab VZ 2026: 3.300 EUR) nicht in die Minijob-Vergütung einbezogen.[1] Nur der den Übungsleiterfreibetrag übersteigende Betrag muss innerhalb der Verdienstgrenze für Minijobs bleiben. Wichtig Anwendung des Steuerfreibetrags Der Steuerfreibetrag kann bei ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuerliche Beurteilung von... / 1.8 Abzug von Werbungskosten und Betriebsausgaben

Erzielt ein Übungsleiter steuerfreie Einnahmen unterhalb des Übungsleiterfreibetrags nach § 3 Nr. 26 EStG von 3.000 EUR (ab VZ 2026: 3.300 EUR), kann er die damit zusammenhängenden Aufwendungen insoweit abziehen, als sie die Einnahmen übersteigen, wenn hinsichtlich der Tätigkeit eine Einkünfteerzielungsabsicht vorliegt.[1] Erzielt ein Steuerpflichtiger z. B. 1.000 EUR Einnah...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Arbeitnehmer-Pauschbetrag/ ... / 1.1 Zweck und Bedeutung

Werbungskosten-Pauschbeträge dienen der pauschalen Abgeltung von Werbungskosten. Sie stellen zulässige Typisierungen dar und sollen theoretisch nicht den Charakter von Steuervergünstigungen haben. De facto wirken sie sich jedoch mitunter als Steuerermäßigung (Steuerfreibetrag) aus, wenn sie – typisierend – großzügig bemessen sind. Denn nur bei großzügiger Bemessung können We...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuerliche Beurteilung von... / Zusammenfassung

Überblick Nach § 3 Nr. 26 EStG sind bestimmte nebenberufliche Tätigkeiten im gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Bereich durch eine spezielle Steuervergünstigung privilegiert. Das ist der sog. Übungsleiterfreibetrag (auch Übungsleiterpauschale) i. H. v. jährlich 3.000 EUR (bis einschl. VZ 2025). Der Freibetrag wird ab 2026 auf 3.300 EUR angehoben (§ 3 Nr. 26a EStG i...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Darauf müssen Sie als Arbei... / 3.2.2 Steuerfreibeträge

Auf Antrag des Arbeitnehmers kann ein Freibetrag, der die steuerpflichtige Bemessungsgrundlage beim Lohnsteuerabzug verringert, durch das Finanzamt festgesetzt und in der ELStAM-Datenbank eingespielt werden. Diese Freibeträge betreffen Werbungskosten, soweit sie den Arbeitnehmer-Pauschbetrag übersteigen, bestimmte Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen, soweit die Summe mi...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Darauf müssen Sie als Arbei... / 6 Lohnkonto

Der Arbeitgeber hat für jeden Arbeitnehmer ein Lohnkonto zu führen. Folgendes ist aufzuzeichnen: Name, Geburtstag, Wohnort, Identifikationsnummer, Steuerklasse, Kirchensteuerpflicht, Steuerfreibetrag, Angaben zur Berechnung des Versorgungsfreibetrags. Bei jeder Lohnabrechnung ist im Lohnkonto aufzuzeichnen: Tag der Lohnzahlung und des Lohnzahlungszeitraums, Höhe des Arbeitslohns, getr...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Darauf müssen Sie als Arbei... / 3.2 Lohnsteuermerkmale (ELStAM)

Das Bundeszentralamt für Steuern führt eine Datenbank, in der die Lohnsteuermerkmale aller Personen, die in Deutschland als Arbeitnehmer dort gemeldet sind, gespeichert werden. Diese Daten stehen den Arbeitgebern zum Abruf zur Verfügung, damit die Berechnung der Lohnsteuer durchgeführt werden kann. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Daten des Arbeitnehmers: Identifikatio...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Darauf müssen Sie als Arbei... / 3.4 Lohnkirchensteuer

Der Verein als Arbeitgeber hat neben der Lohnsteuer auch die Lohnkirchensteuer (umgangssprachlich kurz Kirchensteuer) einzubehalten, anzumelden und an das Finanzamt abzuführen. Bemessungsgrundlage für die Lohnkirchensteuer bildet die Lohnsteuer. Daher wirkt sich der geringere Lohnsteuerabzug aufgrund von Steuerfreibeträgen automatisch auch auf die Kirchensteuer aus. Der Hebes...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Planung und Sicherung der U... / 3.6 Vorweggenommene Erbfolge

Die vorweggenommene Erbfolge sind Vermögensübertragungen unter Lebenden mit Rücksicht auf die künftige Erbfolge. Künftige Erblasser können Vermögen (auch teilweise) zu Lebzeiten auf einen oder mehrere der künftigen Erben im Hinblick auf das Erbe unter Anrechnung auf deren Erbteil schenkweise oder gegen Übernahme von Versorgungsleistungen oder gegen Einräumung von Nießbrauchs...mehr

Urteilskommentierung aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Umfang der Steuerbefreiung der an einen ehrenamtlich tätigen Ortsvorsteher gezahlten Aufwandsentschädigung

Leitsatz Eine steuerfreie Aufwandsentschädigung liegt insoweit nicht vor, als dem Empfänger ein abziehbarer Aufwand nicht oder offenbar nicht in der Höhe der gewährten Entschädigung erwächst. Sachverhalt Streitig war, in welchem Umfang die an eine ehrenamtliche Ortsvorsteherin, die zugleich Mitglied des Ortschaftsrats ist, gezahlte Aufwandsentschädigung gemäß § 3 Nr. 12 Satz 2 EStG steuerbefreit ist. Die Gemeinde zahlte der Steuerpflichtigen im Streitjahr 2020 für ihre ehrenamtliche Tätigkeit als...§ 155a Abs. 3 Nr. 1 SächsBGmehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Dynamisierung der Pfändungsfreigrenzen (Abs 4).

Rn 20 Mit dem Gesetz zur Fortentwicklung des Rechts des Pfändungsschutzkontos und zur Änderung von Vorschriften des Pfändungsschutzes (Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz – PKoFoG) v 22.11.20 (BGBl I, 2466) ist die Dynamisierungsregel umgestaltet worden. Zugleich hat sie in dem entzerrten Aufbau von § 850c eine neue Platzierung erhalten. Erstmals ist durch das Siebte...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 23 Ehegattentestament / II. Geldvermächtnis

Rz. 84 Denkbar sind insbesondere Geldvermächtnisse. Bei Geldvermächtnissen sollte der Testamentsgestalter die Fragen in den Blick nehmen,mehr

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§ 11 Steuerrechtliche Grund... / 3. Persönliche Freibeträge (§§ 16, 17 ErbStG)

Rz. 62 Die mit Abstand wichtigsten persönlichen Steuerbefreiungen enthält § 16 ErbStG. Dieser gewährt den Erben persönliche Freibeträge bei Schenkungen und dem Erwerb von Todes wegen. Die Höhe des persönlichen Freibetrags nach § 16 ErbStG hängt von der nach § 15 ErbStG zu bestimmenden Steuerklasse ab. Im Einzelnen gelten für Vermögensübergänge an folgende Personen die folgen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Verfassungsrechtliche Bedenken

Rn. 553 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Gegen § 8 Abs 3 EStG bestehen verfassungsrechtliche Bedenken insoweit, als der Preisabschlag von 4 % auf den Endpreis und der Rabattfreibetrag von EUR 1 080 im Kj nur auf die vom ArbG nicht überwiegend für den Bedarf seiner ArbN hergestellten, vertriebenen oder erbrachten Waren oder Dienstleistungen Anwendung findet. Damit hängt die Gewähru...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 23 Ehegattentestament / I. Allgemeines

Rz. 16 Das Berliner Testament mag regelmäßig den Wünschen der Testierenden entsprechen, weil der überlebende Ehegatte nicht nur über die Erträge des gemeinsamen Vermögens, sondern auch über dessen volle Substanz (freilich nur nach Maßgabe der §§ 2286 ff. BGB analog; siehe hierzu Rdn 110) frei verfügen kann. Er erhält somit maximale Flexibilität. Die Kinder werden erst mit de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Vermächtnisanordnung / Literaturtipps

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§ 14 Vollerbeneinsetzung / 3. Erbeinsetzung auf mehrere Erbteile

Rz. 90 § 1950 BGB bestimmt, dass Annahme und Ausschlagung nicht auf einen Teil der Erbschaft beschränkt werden können; die Annahme oder Ausschlagung eines Teils ist unwirksam. Hiervon sieht § 1951 BGB jedoch mehrere Durchbrechungen vor, insbesondere für den Fall, dass ein Erbe einerseits durch eine Verfügung von Todes wegen und andererseits aufgrund gesetzlicher Erbfolge als...mehr

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§ 15 Vor- und Nacherbeneins... / c) Befreiter Vorerbe

Rz. 20 Von einer Vielzahl der vorstehend ausgeführten Beschränkungen, denen der nicht befreite Vorerbe unterliegt, kann der Erblasser ihn befreien. Sofern der Erblasser von dieser Möglichkeit im weitest möglichen Umfang Gebrauch gemacht hat, spricht man allgemein vom befreiten Vorerben. Die Grenzen dieser Befreiungsmöglichkeit ergeben sich dabei aus den §§ 2136 f. BGB. Angel...mehr

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§ 1 Vorfragen / II. Vermögensanalyse

Rz. 9 Neben der Aufstellung der für den Erblasser wichtigsten Personen ist auch die Analyse des später im Nachlass befindlichen Vermögens elementar, wenn die Vermögensnachfolgeplanung reibungslos ablaufen soll (vgl. auch § 2 Rdn 28). Unterschieden werden sollte nach folgenden Kategorien:mehr

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§ 11 Steuerrechtliche Grund... / 3. Tod des Vorerben – Eintritt des Nacherbfalls

Rz. 143 Wenn der Vorerbe verstirbt, fällt die Nacherbschaft bei dem Nacherben an und er hat diese entsprechend als Erwerb zu versteuern.[157] Nach § 6 Abs. 2 S. 1 ErbStG ist der steuerpflichtige Erwerb abweichend zur zivilrechtlichen Einordnung als vom Vorerben stammend zu versteuern. Aus diesem Grund bestimmen sich Steuerklasse und persönlicher Freibetrag grundsätzlich nach...mehr

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§ 15 Vor- und Nacherbeneins... / V. Erbschaftsteuer

Rz. 68 Die Vor- und Nacherbfolge löst zweimal Erbschaftsteuer aus.[70] Einmal mit Eintritt des Vorerbfalls und einmal mit Eintritt des Nacherbfalls (vgl. § 6 ErbStG). Der Vorerbe wird in erbschaftsteuerlicher Hinsicht gem. § 6 Abs. 1 ErbStG als Vollerbe angesehen, sodass die zivilrechtlichen Beschränkungen und auch ggf. der Umstand, dass der Nacherbfall schon vor seinem Able...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sachbezüge-ABC / Kundenbindungsprogramme/Miles and More

Fluggesellschaften, Hotelketten usw. bieten "Vielfliegern" und "Vielübernachtern" Bonusprogramme: Bei einer bestimmten Zahl gutgeschriebener Flugmeilen oder Übernachtungen stehen dem Kunden Freiflüge und Freiübernachtungen zu. Werden betrieblich erflogene Meilen auch betrieblich verwandt, tritt keine Steuerpflicht ein. Soweit diese Bonusprogramme den Arbeitnehmern zur privat...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.3.3 Freiheit des Kapitalverkehrs und Drittstaaten

Rz. 84 Die Freiheit des Kapitalverkehrs gilt nach dem ausdrücklichen Wortlaut des Art. 63 Abs. 2 AEUV auch für den Kapitalverkehr zwischen Mitgliedstaaten und dritten Ländern (Drittstaaten).[1] Daher sind die Grundsätze der Rspr. des EuGH zur Freiheit des Kapitalverkehrs zwischen Mitgliedstaaten grundsätzlich auch auf den Kapitalverkehr zwischen Mitgliedstaaten und Drittländ...mehr

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Ehegattenunterhalt / 2.10.4 Fiktive Steuerberechnung

Da nicht alle steuerlich zu akzeptierenden Abzüge auch unterhaltsrechtlich zu akzeptieren sind, ist eine fiktive Steuerberechnung immer dann durchzuführen, wenn unterhaltsrechtlich nicht anerkannte steuerliche Ausgaben vorhanden sind. Grund hierfür ist, dass dem Betroffenen bei einer unterhaltsrechtlichen Korrektur der steuerrechtlich anerkannten Ausgaben der Steuervorteil v...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Geldverkehrsrechnung

Rn. 2239 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Auch bei der Geldverkehrsrechnung ist der Gedanke maßgeblich, dass ein StPfl in einem bestimmten Zeitraum nicht mehr Geld ausgeben kann, als ihm aus Einkünften oder sonstigen Quellen zufließt, sog Einnahmen-Ausgaben-Deckungsrechnung (BFH BStBl II 1990, 268; 1984, 504; 1974, 591; BFH/NV 2006, 484). Deshalb ist auch bei der Geldverkehrsrechn...mehr