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Steuervorteile durch den Ehrenamtsfreibetrag! / 6 Die Erklärung zur Freibetragsnutzung

Prof. Gerhard Geckle
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Die Erklärung zur Freibetragsnutzung muss vom Verein beim künftigen Beschäftigten eingeholt werden. Zunächst sehen das bereits die Verwaltungsvorschriften bei der Führung des Lohnkontos für angestellte Beschäftigte vor. Hinzu kommt aber auch das Interesse des Arbeitgebers, dass die Person nicht gleichzeitig ggf. mehrfach auf Basis und Abrechnung mit dem Ehrenamtsfreibetrag auch anderweitig arbeitet. Diese kleine Erklärung sollte vor Beginn des Beschäftigungsverhältnisses unterzeichnet werden, zudem – bei längerer Beschäftigung – dann jedes Jahr, nach Möglichkeit gleich jeweils im Januar für das dann laufende Kalenderjahr.

So kann die Freibetragsnutzung durch den Verein unproblematisch weiterlaufen. Jeder Beschäftigte muss den Verein bei persönlichen Veränderungen informieren. Dies verlangt auch die Finanzverwaltung, u. a. im BMF-Schreiben vom 21.11.2014, Ziffer 11, BStBl I S. 1581.

Egal wann die Tätigkeit begonnen wird oder ob sie bereits läuft – diese kurze oder eine vergleichbare Erklärung zur Freibetragsnutzung unbedingt zum Lohnkonto nehmen!

 

Muster:

Absender: …

für den gemeinnützigen Verein … e. V.

mit Sitz in …

Hiermit erkläre ich verbindlich, dass mein persönlicher Ehrenamts-Steuerfreibetrag nach § 3 Nr. 26a EStG nicht von anderen Arbeitgebern/für andere Beschäftigungsverhältnisse berücksichtigt wurde. Dieser kann für das Kalenderjahr 2024 in voller Höhe bis zu 840 Euro bei Vergütungsabrechnungen des oben genannten Vereins verwendet werden.

Bei persönlichen Veränderungen werde ich unaufgefordert sofort den Verein als Arbeitgeber unterrichten.

Datum, Unterschrift

Alternativ:

Absender: …

für den gemeinnützigen Verein … e. V.

mit Sitz in …

Mein persönlicher Freibetrag wird bereits bei einem anderen begünstigten gemeinnützigen Verein als Arbeitgeber bis zu … Euro insgesamt genutzt...

Dieser Inhalt ist unter anderem im der verein wissen enthalten. Sie wollen mehr?

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