Der Steuerfreibetrag für Kleinunternehmer gilt für Umsätze bis 50.000 BGN (ab 1.1.2023 gilt eine verpflichtende Registrierung, wenn der Umsatz binnen eines Quartals 100.000 BGN (vorher: 50.000 BGB übersteigt). Ab 1.1.2023 gilt somit eine Registrierungsschwelle von 51.130 EUR.
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