Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerberater

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Honorargestaltung für Steue... / 1 Kanzleimanagement: Angemessene Stundensätze erzielen – So kalkulieren Sie richtig

Bei Steuerberatern herrscht immer wieder Unsicherheit darüber, welche Stundensätze von ihren Mitarbeitern erzielt werden müssen und welche Stundensätze den Mandanten berechnet bzw. "zugemutet" werden können. Manche Kollegen scheuen sogar eine exakte Berechnung des Stundensatzes und des erforderlichen Honorars, denn das Ergebnis der Kalkulation könnte eine Honorarerhöhung erf...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 2 Kollegenecke: Update 2.0 – Akteneinsicht in den Kanzleiräumen

Frage: In Honorargestaltung 4/2021 wurde unter Hinweis auf eine Entscheidung des FG Hamburg (Beschluss v. 1.2.2021, 4 K 136/20, EFG 2021, S. 386) aufgezeigt, dass auch in Zeiten der Corona-Pandemie die Möglichkeit gegeben sein muss, Einsicht in die dem Gericht vorgelegten Akten zu nehmen. Da die Gerichte nach dem Willen der politisch Verantwortlichen ihrer verfassungsrechtlic...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / Zusammenfassung

Überblick Die Höhe von Stundensätzen kann sich stark nach den Umständen des Einzelfalls unterscheiden und lässt daher keinen Raum für eine schematische Bewertung. Für die Ermittlung eines adäquaten Stundensatzes sollten Sie keine Bauchentscheidungen treffen. Herr Dr. Nagel empfiehlt ein schrittweises Vorgehen und veranschaulicht dieses anhand eines konkreten Beispiels: Ermit...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 5 Treuhänder

Rz. 17 Der in den Fällen der Pfändung von Ansprüchen auf unbewegliche Sachen nach § 318 Abs. 3 und 4 AO erforderliche Treuhänder wird auf Antrag der Vollstreckungsbehörde von dem Amtsgericht bestellt, in dem die Sache belegen ist.[1] Dabei ist für jede Sache ein gesonderter Treuhänder zu bestellen.[2] Das Amtsgericht hat dabei hinsichtlich der Bestellung des Treuhänders kein...mehr

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Rechtsbeziehungen zwischen ... / 2.3.1 Grundsatz

Der Begriff "Tätigkeit im Dienst der Gesellschaft" i. S. des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 2. Halbsatz EStG ist weit auszulegen.[1] Unter ihn fallen alle Leistungen, zu denen ein Mitunternehmer z. B. aufgrund des Gesellschaftsvertrags, eines Arbeitsverhältnisses[2] eines sonstigen Dienstvertrags i. S. v. § 611 BGB (z. B. die Tätigkeit als Steuerberater)[3] eines Werkvertrags...mehr

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Photovoltaikanlagen, Stroms... / III. Zusammenfassung

Der Beitrag zeigt, dass die Solarmodule und der Wechselrichter ein zusammengesetztes Wirtschaftsgut bilden. Die Frage ist in Bezug auf einen Stromspeicher je nach Anschluss zu entscheiden. Eine Ladestation in Gestalt einer Wallbox stellt ein selbständiges Wirtschaftsgut dar und ist dem PV zuzuordnen, wenn sie allein dem Laden eines privaten Elektroautos dient. Service: BMF v...mehr

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Der vorläufige Rechtsschutz... / 12. Untersagung des Gewerbebetriebs oder der Berufsausübung

Grundsätzlich aufschiebende Wirkung des Einspruchs: Gemäß § 361 Abs. 4 AO wird die Vollziehung des angefochtenen Verwaltungsakts durch Einlegung eines Einspruchs gegen die Untersagung des Gewerbebetriebs oder der Berufsausübung gehemmt. Die Finanzbehörde, die den Verwaltungsakt erlassen hat, kann die hemmende Wirkung durch besondere Anordnung ganz oder teilweise beseitigen, ...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / [Ohne Titel]

VorsRiLG Helmut Tormöhlen[*] Als Fortsetzung der Rechtsprechungsübersicht in AO-StB 1/2021 (Tormöhlen, AO-StB 2021, 21) werden wieder praxisrelevante Entscheidungen zum Steuerstrafrecht vorgestellt, die bisher noch nicht im AO-StB besprochen wurden. Bitte beachten Sie auch das Archiv der Entscheidungen im Volltext in Ihrem Berater-Modul "Steuerliches Verfahrensrecht" unter ste...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / b) Rücknahme einer Pflichtverteidigerbestellung

Nach § 143a Abs. 2 S. 1 Nr. 3 StPO ist die Bestellung des Pflichtverteidigers aufzuheben und ein neuer Pflichtverteidiger zu bestellen, wenn das Vertrauensverhältnis zwischen Verteidiger und Beschuldigtem endgültig zerstört oder aus einem sonstigen Grund keine angemessene Verteidigung des Beschuldigten gewährleistet ist. Insofern kann für die Frage, wann im Einzelnen eine en...mehr

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Neue Regeln für die Weiterg... / d) Ausländische Körperschaften

Ausländische Organisationen, deren Rechtsform einer deutschen steuerbegünstigten Körperschaft vergleichbar sind, können ebenfalls Mittel auf der Grundlage des § 58 Nr. 1 AO erhalten. § 58 Nr. 1 AO regelt diesen Fall allerdings nicht eigens. Nach der Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: 1. Die ausländische Organisation muss in...mehr

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Überschuldung: Status, Prüf... / 5 Ergänzende Entwicklungen im Insolvenzrecht

Rz. 30 Seit dem 1.3.2012 ist das Gesetz zur Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) in Kraft getreten. Wesentlicher Baustein einer erleichterten Unternehmenssanierung ist das über § 270b InsO neu geschaffene Schutzschirmverfahren. Der Gesetzgeber sah sich gezwungen eine weitere Sanierungserleichterung in das Insolvenzrecht einzubringen, weil bis dato noch nicht ei...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 4): Der Steuerberater in der GmbH-Satzungsgestaltung (GmbHStB 2021, Heft 9, S. 289)

Abfindung „unter Wert” und Vesting-Klauseln im Schenkung- und Ertragsteuerrecht Dr. Markus Wollweber, RA/FASt[*] Gesellschafterabfindungen und Vesting-Klauseln sind ertrag- wie schenkungsteuerlich relevant. Sie sollten sowohl bei der Vertragsgestaltung als auch beim Vertragsvollzug steuerlich sorgsam geprüft sein. Der Beitrag beleuchtet Grundlagen und steuerliche Fallstricke ...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 4): Der Ste... / [Ohne Titel]

Dr. Markus Wollweber, RA/FASt[*] Gesellschafterabfindungen und Vesting-Klauseln sind ertrag- wie schenkungsteuerlich relevant. Sie sollten sowohl bei der Vertragsgestaltung als auch beim Vertragsvollzug steuerlich sorgsam geprüft sein. Der Beitrag beleuchtet Grundlagen und steuerliche Fallstricke entsprechender Klauseln.mehr

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GmbH 2 Go (Teil 4): Der Ste... / II. Steuerliche Abfindung "unter Wert"

1. Schenkungsteuerliche Aspekte Beispiel In der X-GmbH wütet ein Gesellschafterstreit. Gesellschafter A wird durch Gesellschafterbeschluss ausgeschlossen. Der Gesellschaftsvertrag sieht eine Buchwertabfindung vor. Nach der Buchwertklausel steht A eine Abfindung i.H.v. 1 Mio. EUR zu. Die Bewertung des eingezogenen Anteils nach dem vereinfachten Ertragswertverfahren ergibt eine...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 4): Der Ste... / 1. Schenkungsteuerliche Aspekte

Beispiel In der X-GmbH wütet ein Gesellschafterstreit. Gesellschafter A wird durch Gesellschafterbeschluss ausgeschlossen. Der Gesellschaftsvertrag sieht eine Buchwertabfindung vor. Nach der Buchwertklausel steht A eine Abfindung i.H.v. 1 Mio. EUR zu. Die Bewertung des eingezogenen Anteils nach dem vereinfachten Ertragswertverfahren ergibt einen Beteiligungswert von 4 Mio. E...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 4): Der Ste... / 3. Virtuelle Mitarbeiterbeteiligung

Wird die Mitarbeiterbeteiligung nur virtuell eingeräumt, gilt Folgendes. a) Ebene des Mitarbeiters Eingeräumte Anwartschaft = kein Arbeitslohn: Wird bei Aufnahme eines Mitarbeiters in ein virtuelles Beteiligungsprogramm von diesem – wie üblich – kein oder jedenfalls kein wertadäquates Entgelt hierfür geschuldet, ist gleichwohl nicht von Arbeitslohn auszugehen: Die durch das vi...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 4): Der Ste... / IV. Fazit und Ausblick

Abfindungsklauseln und Vesting-Regelungen in der Satzung sowie virtuelle Mitarbeiterprogramme müssen sowohl ertrag- wie auch schenkungsteuerlich sorgsam geprüft werden. Dies gilt sowohl bei Vereinbarung, als auch während ihrer Umsetzung und insbesondere beim Ausscheiden des Beteiligten aus der Gesellschaft/dem Beteiligungsprogramm. Im nächsten Beitrag der GmbH 2 Go-Reihe werden ...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 4): Der Ste... / b) Privilegierung gem. §§ 13a, 13b ErbStG?

Bislang ist höchstrichterlich nicht entschieden, ob die Einziehung zudem ein Fall der nach §§ 13a, 13b ErbStG privilegierten Übertragung von Betriebsvermögen sein kann; die Verwaltung verneint dies.[1]mehr

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GmbH 2 Go (Teil 4): Der Ste... / e) Satzungsregelung bei Einziehung

Für den Fall, dass ein rechtsgeschäftlicher Erwerb der Anteile nicht möglich ist und daher der Weg der Einziehung beschritten werden muss, erscheint es erwägenswert – jedenfalls bei Einziehung aus wichtigem Grund –, eine Regelung in die Satzung aufzunehmen, nach der die durch die Einziehung entstehende Schenkungsteuer vom Abfindungsentgelt abzuziehen ist.[3]mehr

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GmbH 2 Go (Teil 4): Der Ste... / d) Abtretung der Anteile

Wird die Einziehung dadurch ersetzt, dass die Anteile des ausscheidenden Gesellschafters an die Gesellschaft abgetreten werden und die Gesellschaft diese Anteile nunmehr als eigene Anteile hält, und wird in dieser Situation ein Kaufpreis/ein Abfindungsentgelt von der Gesellschaft bezahlt, der/das den Verkehrswert der übertragenen Beteiligung unterschreitet, dürfte das Risiko ein...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 4): Der Ste... / III. Vesting-Klauseln

Zwei mögliche Konstellationen: Vesting-Klauseln können in zwei Konstellationen vorliegen: entweder wird der Mitarbeiter klassisch als echter Gesellschafter an der GmbH beteiligt; oder – dies ist der Regelfall – er erhält nur virtuelle (d.h. schuldrechtlich zugewiesene) Beteiligungsrechte (wie Gewinnbezugsrecht, Beteiligung an stillen Reserven der Gesellschaft im Falle eines Ex...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 4): Der Ste... / a) Ebene des Mitarbeiters

Eingeräumte Anwartschaft = kein Arbeitslohn: Wird bei Aufnahme eines Mitarbeiters in ein virtuelles Beteiligungsprogramm von diesem – wie üblich – kein oder jedenfalls kein wertadäquates Entgelt hierfür geschuldet, ist gleichwohl nicht von Arbeitslohn auszugehen: Die durch das virtuelle Mitarbeiterprogramm bloß eingeräumte Anwartschaft auf eine zukünftige Gewinnbeteiligung o...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 4): Der Ste... / 2. "Echte" Beteiligung

Schenkungsteuerliche Aspekte: Sofern die Mitarbeiter tatsächlich Geschäftsanteile erhalten und i.S.d. Vestings für einen bestimmten Zeitraum der Mitgliedschaft in der Gesellschaft ein quotales (d.h. prozentuales) Anwachsen der Abfindungshöhe geregelt ist, kann für die schenkungsteuerlichen Fragen – insbesondere zu § 7 Abs. 7, Abs. 8 und Abs. 1 ErbStG – auf die Ausführungen u...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 4): Der Ste... / a) Schenkungsteuerpflichtige Schenkung des Gesellschafters

Gemäß § 7 Abs. 7 ErbStG i.V.m. § 3 Abs. 1 Nr. 2 S. 2 ErbStG führt die Abfindung des Gesellschafters unterhalb des steuerlich zu ermittelnden gemeinen Werts in Höhe der Differenz zwischen gemeinem Wert und Abfindungsbetrag zu einer schenkungsteuerpflichtigen Schenkung des Gesellschafters an die Gesellschaft. Als "Beschenkten" fingiert § 7 Abs. 7 S. 2 ErbStG im Fall die verbleibe...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 4): Der Ste... / c) Notarieller Kaufvertrag über Anteilserwerb

Vermeidung der Schenkungsteuer: Sofern mit A, dem Gesellschafter, Einvernehmen über die Art des Ausscheidens gefunden werden kann, kann die Schenkungsteuer jedenfalls nach § 7 Abs. 7 ErbStG vermieden werden, wenn statt des Einziehungsbeschlusses ein notarieller Kaufvertrag über den Erwerb des Anteils geschlossen wird. Beachten Sie: Dies gilt grdl. auch dann, wenn der dafür g...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 4): Der Ste... / b) Virtuelle Beteiligung und vGA?

Die Auskehrung von Gewinnanteilen und Exit-Erlös an die Teilnehmer eines virtuellen Programms stellt in der Regel steuerlich abzugsfähige Betriebsausgaben (BA) dar. Wenig beleuchtet ist indes die Frage, ob in bestimmten Konstellationen eine betriebliche Veranlassung des Programms fehlen und damit eine verdeckte Gewinnausschüttung vorliegen kann. Zusätzlicher Leistungsanreiz un...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 4): Der Ste... / I. Gesellschafterabfindungen und Vesting-Klauseln

Verkehrswertabfindung: Verliert der Gesellschafter einer GmbH durch Einziehung – etwa nach Kündigung oder Ausschluss – seine Geschäftsanteile, erhält er, sofern in der Satzung nichts anderes geregelt ist, eine im Grundsatz sofort fällige Verkehrswertabfindung (§ 738 BGB). Mögliche Modifikationen in Satzung: In der Regel sehen Satzungen – zum Schutz von Gesellschaft und verble...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 4): Der Ste... / 2. Einkommensteuerliche Aspekte: Grundsätze des § 17 EStG

Auch wenn und soweit die Einziehung mit einer Abfindungszahlung "unter Wert" erfolgt, bleibt es ertragsteuerlich bei den Grundsätzen des § 17 EStG: In Höhe der Differenz zwischen der tatsächlich gezahlten Abfindung einerseits und den Anschaffungskosten (AK) des von der Einziehung betroffenen Gesellschafters andererseits entsteht ein dem Teileinkünfteverfahren unterliegender Gew...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 4): Der Ste... / 1. Vesting: Was ist das?

Der Vesting-Zeitraum beträgt in der Regel 4–5 Jahre. Hier ist im Einzelnen zu unterscheiden: Während des Vesting-Zeitraums unterliegen die an den Mitarbeiter (virtuell) übertragenen Anteile – unabhängig von einer Vinkulierung – Verfügungs- bzw. Verwertungsbeschränkungen sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach. Nach Ablauf des Zeitraums erhalten die Anteile den Status "veste...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
GmbH 2 Go (Teil 4): Der Ste... / c) Virtuelle Beteiligung und Exit

Der Vollzug des Exits im Rahmen eines virtuellen Beteiligungsprogramms ist auf unterschiedlichen Ebenen steuerrelevant. Beispiel Seit vielen Jahren sind aufgrund eines virtuellen Beteiligungsprogramms Mitarbeiter mit einem Beteiligungsvolumen im Umfang von 20 % an der X-GmbH beteiligt. Die X-GmbH soll für 10 Mio. EUR verkauft werden. Beim Beteiligungsprogramm fehlen – wie in ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage S (Einkünfte aus sel... / 1 Abgrenzung des Gewerbebetriebs zur selbstständigen Arbeit

Rz. 1032 § 18 EStG bestimmt, wer Einkünfte aus selbstständiger Arbeit bezieht. Wer nicht hierunter fällt, bezieht Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Zu der Einkunftsart "Selbstständige Tätigkeit" gehören insbesondere die Berufsbilder Freiberufler und sonstige selbstständig Tätige. Rz. 1033 Typisch für Freiberufler ist die selbstständige Ausübung einer wissenschaftlichen, künstleris...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage EÜR (Einnahme-Übersc... / 1 Allgemeine Grundsätze der Einnahmenüberschussrechnung

Rz. 1052 Solange der Unternehmer keiner gesetzlichen Buchführungspflicht (§ 238 HGB; §§ 140, 141 AO) unterliegt oder nicht freiwillig Bücher führt und Abschlüsse erstellt, kann er zwischen der Einnahmenüberschussrechnung und der Buchführung wählen und somit auch freiwillig Bücher führen. Einzelheiten zur Wahl der Gewinnermittlungsart siehe → Tz 993 ff. Rz. 1053 Steuerpflichtig...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einleitung zum Hauptvordruc... / 3.1 Einkommensteuererklärungspflicht

Rz. 337 Pflichtveranlagung Nach Ablauf des Kalenderjahres muss der unbeschränkt Steuerpflichtige eine eigenhändig unterschriebene Steuererklärung abgeben (§ 25 Abs. 3 EStG). Wählen Ehegatten die Zusammenveranlagung, müssen sie eine gemeinsame Steuererklärung abgeben, die von beiden eigenhändig zu unterschreiben ist. Für die Bearbeitung der Steuererklärung ist das Finanzamt zus...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage EÜR (Einnahme-Übersc... / 2.2 Private Pkw-Nutzung

Rz. 1064 Praxis-Tipp Um sich die Berechnung des Privatanteils zu vereinfachen, können Sie den Rechner Geschäftswagen Unternehmer nutzen. Rz. 1065 [Private Pkw-Nutzung → Zeile 19] Wird der Betriebs-Pkw auch für private Fahrten eingesetzt, muss für steuerliche Zwecke ein Privatanteil als fiktive Betriebseinnahme angesetzt werden. Hierbei gibt es keine Mindestnutzung, denn auch b...mehr

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Hinzurechnungsbesteuerung: ... / 5. Fazit

Es zeigt sich, dass der Substanztest in der Beratungspraxis eine herausragende Rolle einnimmt und sich in der Vergangenheit dynamisch entwickelt hat. Der Motivtest hat sich innerhalb Europas bei einer Beteiligung von mehr als 10 % lediglich der einstufigen Prüfung im Kontext der Niederlassungsfreiheit zu fügen – d.h. eine wirtschaftliche Realität[107] muss gegeben sein. Beach...mehr

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Hauptvordruck (ESt1A) 2021 ... / 5 Vollmacht

Rz. 20 [Empfangsvollmacht → Zeilen 35–41] Hier können Sie z. B. Ihren Steuerberater zur Entgegennahme Ihres Steuerbescheids bevollmächtigen oder sich den Steuerbescheid an eine von den Eintragungen in den Zeilen 12–15 abweichende Anschrift (z. B. Zweitwohnsitz) schicken lassen. Beachten Sie, dass die Eintragungen nur für den Einkommensteuerbescheid und eventuelle Änderungsbes...mehr

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Anlage Sonderausgaben 2021 ... / 2.9 Steuerberatungskosten

Rz. 445 Steuerberatungskosten können nicht als Sonderausgaben abgezogen werden. Die Abschaffung des Sonderausgabenabzugs ist verfassungsrechtlich unbedenklich (BFH, Urteil v. 4.2.2010, X R 10/08, BFH/NV 2010 S. 1012; BFH, Urteil v. 16.2.2011, X R 10/10, BFH/NV 2011 S. 977; BFH, Urteil v. 17.10.2012, VIII R 51/09, BFH/NV 2013 S. 365). Rz. 446 Betriebsausgaben und Werbungskoste...mehr

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Hauptvordruck (ESt1A) 2021 ... / 6 Sonstige Angaben und Anträge

Rz. 21 [Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage → Zeile 42] Liegen eine oder mehrere vermögensbildende Anlagen vor, kann hier die Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage durch Eintragung einer "1" beantragt werden. Die notwendigen Daten werden von Ihrem Anbieter durch eine elektronische Vermögensbildungsbescheinigung (VL-Meldung) an das Finanzamt übermittelt. Anspruch auf Arb...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage N (Einkünfte aus nic... / 2.8 Weitere Werbungskosten

Rz. 703 [Weitere Werbungskosten → Zeilen 47–49] Ausführungen zu weiteren Werbungskosten in alphabetischer Reihenfolge: Arbeitskleidung → Tz 678 Arbeitsmittel → Tz 676, → Tz 679 ff. Arbeitszimmer → Tz 682 Bewerbungskosten sind Werbungskosten, unabhängig davon, ob die Bewerbung erfolgreich war oder nicht. Abzugsfähig sind in nachgewiesener Höhe z. B. die Kosten für Bewerbungsmappen...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gestaltungsansätze für die ... / [Ohne Titel]

Prof. Dr. Gerhard Kraft / Tobias Jung, LL.M.[*] In der Praxis kommt es nicht selten vor, dass Immobilien bzw. Grundstücke das wesentliche Vermögen einer Person sind. Mit dem Erbfall werden diese Grundstücke gemeinschaftliches Vermögen der Erben. Möchten sich diese Erben nun vollständig oder in Bezug auf die Grundstücke auseinandersetzen, sind neben zivilrechtlichen, wirtschaf...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Neue Entwicklungen im Gemei... / [Ohne Titel]

Yvonne Gallus, RAin[*] Der Beitrag schließt an die Übersicht zur Gemeinnützigkeit in Heft 3/2018 an (Gallus, ErbStB 2018, 120). Die aktuelle Regierungskoalition hatte sich 2018 u.a. eine Stärkung der Zivilgesellschaft und des Ehrenamts auf die Fahne geschrieben, dennoch verdichtete sich das Gesetzgebungsverfahren erst im Krisenjahr 2020. Das "Ehrenamtspaket" wurde erst im Okt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Testamentsvollstreckung / 2. Einschaltung eines Steuerberaters

Rz. 7 Der Testamentsvollstrecker ist berechtigt, einen Steuerberater hinzuzuziehen. Bei fehlenden Steuerrechtskenntnissen ist er dazu sogar verpflichtet.[5] Die Kosten für die Steuererklärung stellen erwerbsmindernde Abwicklungskosten i.S.d. § 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG dar (siehe § 3 Rdn 138>).mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Übermittlung von Daten nach § 10 StBerG

Kommentar Die Finanzverwaltung bezieht Stellung zur Neufassung von § 10 StBerG, in dem es um die Übermittlung von Daten zu Berufspflichtverletzungen und anderen Informationen geht. Mit Schreiben vom 1.9.2021 (FM3-S 0824-1/14 in Baden-Württemberg, die übrigen Länder haben eigene Aktenzeichen vergeben) haben die obersten Finanzbehörden der Länder ausführlich zur Übermittlung vo...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Testamentsvollstreckung / II. Vergütung des Testamentsvollstreckers

Rz. 21 Die Testamentsvollstreckervergütung stellt einkommensteuerrechtlich Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit nach § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG dar. Allerdings ist die im Rahmen seiner freiberuflichen Tätigkeit als Rechtsanwalt oder Steuerberater ausgeübte Testamentsvollstreckung den Einkünften aus § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG hinzuzurechnen und ist umsatzsteuerpflichtig.[15] Der V...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vorwort

Das Buch "Steuerfallen im Erbrecht" ist der Nachfrage nach einer ganzheitlichen Beratung im lukrativen wie umkämpften Tätigkeitsmarkt des Erbrechts geschuldet. Regelmäßig wünscht die Mandantschaft – wohl zu Recht – neben der rechtlichen Dienstleistung mindestens auch Hinweise auf entsprechende steuerliche Berührungspunkte. Die Ausführungen im Buch richten sich an Rechtsanwält...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Versehentlich unterlassene oder verzögerte Belehrung

a) Strafprozessuales Verwertungsverbot Rz. 43 [Autor/Stand] Bei einer versehentlich unterlassenen Belehrung des Stpfl. über sein Aussageverweigerungsrecht ergibt sich das Verwertungsverbot aus § 136 Abs. 1, § 163a StPO i.V.m. § 385 Abs. 1 AO (zu den Einzelheiten s. § 393 Rz. 155 ff.)[2]. Darauf kann sich der (anwaltlich vertretene) Beschuldigte aber nur berufen, wenn der Verw...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Täterkreis

Rz. 108 [Autor/Stand] Früher wurde zum Teil wird die Auffassung vertreten, § 379 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AO stelle ein Sonderdelikt dar. Täter könnten nur der Stpfl. selbst und die Personen sein, die von ihm mit der Aufzeichnung bzw. Buchführung beauftragt sind[2]. Nach h.M. liegt ein Sonderdelikt nur vor, wenn der Tatbestand der Norm einen Täter mit besonderen Merkmalen vorauss...mehr

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§ 17 Testamentsvollstreckung / D. Steuern des Erblassers

Rz. 23 Für Steuern, die den Erblasser betreffen (z.B. solche, die bereits gegen diesen festgesetzt wurden), oder Steuertatbestände, die noch der Erblasser verwirklicht hat (insbesondere die Einkommensteuer), ergeben sich regelmäßig für den Testamentsvollstrecker nur steuerliche Pflichten, wenn für den gesamten Nachlass Testamentsvollstreckung angeordnet wurde. Hatte der Erbl...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 7. Einzelfälle

a) Kontrollmitteilungen Rz. 25 Beispiel Im Rahmen einer Außenprüfung bei der Fa. S KG werden die steuerlichen Verhältnisse des Gesellschafters G festgestellt und eine entsprechende Kontrollmitteilung an dessen Veranlagungs-FA übersandt. Des Weiteren wurde für ein von der S KG an G verkauftes Betriebsgrundstück ein erheblich unter dem vom Prüfer veranschlagten Verkehrswert lieg...mehr

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§ 10 Anzeigepflichten / H. Anzeigepflicht der Vermögensverwahrer, Vermögensverwalter und Versicherungsunternehmen im Erbfall

Rz. 15 Wer sich geschäftsmäßig mit der Verwaltung oder Verwahrung fremden Vermögens befasst, hat diejenigen in seinem Gewahrsam befindlichen Vermögensgegenstände und diejenigen gegen ihn gerichteten Forderungen, die beim Tod eines Erblassers zu dessen Vermögen gehörten oder über die dem Erblasser zur Zeit seines Todes die Verfügungsmacht zustand, dem für die Verwaltung der E...mehr