Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

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Sauer, SGB III § 105 Höhe / 2 Rechtspraxis

Rz. 2 Das Kug beträgt für Arbeitnehmer, die beim Arbeitslosengeld die Voraussetzungen für den erhöhten Leistungssatz erfüllen würden, 67 % und für die übrigen Arbeitnehmer 60 % der Nettoentgeltdifferenz im Anspruchszeitraum (zur Nettoentgeltdifferenz vgl. die Komm. zu § 106). Die Voraussetzung für die Gewährung des erhöhten Leistungssatzes erfüllen nach § 149 Nr. 1 Arbeitneh...mehr

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Jansen, SGB VI § 249 Beitra... / 2.1 Versicherungsdauer und Bewertung

Rz. 2 Kindererziehungszeiten wurden durch das HEZG mit Wirkung zum 1.1.1986 als rentenrechtlich relevante Zeit eingeführt. Als Kindererziehungszeiten waren die ersten 12 Kalendermonate nach Ablauf des Geburtsmonats eines Kindes anzuerkennen. Mit dem Inkrafttreten des SGB VI am 1.1.1992 wurde der zeitliche Umfang von Kindererziehungszeiten verlängert. Gemäß § 56 Abs. 1 Satz 1...mehr

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Jansen, SGB VI § 59 Zurechn... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 59 i. d. F. des Art. 1 RRG 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) ist zum 1.1.1992 in Kraft getreten. Die Vorschrift regelt die Voraussetzungen für die Anerkennung einer Zurechnungszeit als rentenrechtliche Zeit und deren Umfang. Nach § 59 in der vom 1.1.1992 bis zum 31.12.2000 geltenden Fassung war eine Zurechnungszeit bei Berechnung von Renten wegen Berufs- oder Erwe...mehr

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Jansen, SGB VI § 253a Zurec... / 2.3 Begrenzung der Zurechnungszeit für Hinterbliebenenrenten

Rz. 7 Soweit eine verstorbene versicherte Person im Zeitpunkt ihres Todes Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung hatte, kann nach Abs. 5 bei Berechnung von nachfolgenden Hinterbliebenenrenten eine Zurechnungszeit nur in dem Umfang berücksichtigt werden, wie sie in der vorangegangenen Erwerbsminderungsrente angerechnet worden ist. Diese Begrenzungsregelung zum Endzeitpunkt...mehr

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Sauer, SGB III § 78 Förderungsbedürftige junge Menschen (außer Kraft)

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Der Inhalt von § 78 war bis zum 31.3.2012 in § 245 a. F. enthalten. Diese Vorschrift enthielt bis zum 31.12.2008 Einzelheiten zur Übernahme der Maßnahmekosten durch die Bundesagentur für Arbeit. Mit Art. 1 des Gesetzes zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente v. 21.12.2008 (BGBl. I S. 2917) ist die Vorschrift grundlegend verändert w...mehr

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Jansen, SGB VI § 59 Zurechn... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Seit Einführung der dynamischen Rente durch die Rentenversicherungs-Neuregelungsgesetze (ArVNG, AnVNG, KnVNG; Inkraftreten = 1.1.1957) richtet sich die Höhe einer Rente der gesetzlichen Rentenversicherung nach der Höhe der während eines Versicherungslebens gezahlten Beiträge sowie dem Umfang der anzurechnenden rentenrechtlichen Zeiten i. S. v. § 54 (§ 63 Abs. 1 und 3)...mehr

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Sauer, SGB III § 96 Erhebli... / 2.4.1 Branchen- und betriebsüblich sowie saisonbedingte Arbeitsausfall (Abs. 4 Satz 2 Nr. 1)

Rz. 39 Ein Arbeitsausfall ist nach § 96 Abs. 4 nicht vermeidbar, wenn in einem Betrieb alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen wurden, um den Eintritt des Arbeitsausfalls zu verhindern. Maßstab für die Vorkehrungen des Arbeitgebers ist, was von einem sorgfältigen Unternehmer an Vorsorgemaßnahmen und ständigen Anpassungsmaßnahmen erwartet werden kann (BSG, Urteil v. 15.12.2005...mehr

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Sauer, SGB III § 96 Erhebli... / 2.4.4 Auflösung von Zeitguthaben (Abs. 4 Satz 3)

Rz. 52 In § 96 Abs. 4 Satz 3 werden die Fälle aufgezählt, in denen Kug trotz bestehender Arbeitszeitguthaben gewährt werden kann. Vom Grundsatz sind Arbeitszeitguthaben zur Vermeidung des Arbeitsausfalls einzubringen, wie sich aus Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 ergibt. Abs. 4 Satz 3 beschreibt hiervon Ausnahmen wegen besonderer Interessenlagen der Arbeitnehmer. Der Ausnahmekatalog des ...mehr

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Jansen, SGB VI § 59 Zurechn... / 2.2 Umfang der Zurechnungszeit

Rz. 3 Als Beginn einer Zurechnungszeit kommt gemäß Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 bis 4 in Abhängigkeit von der zu berechnenden Rentenart der Tag des Eintritts der Erwerbsminderung, der Rentenbeginn oder der Todestag der verstorbenen versicherten Person in Betracht. Die Zurechnungszeit endet grundsätzlich mit der Vollendung des 67. Lebensjahres einer versicherten Person (Abs. 2 Satz 2)...mehr

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Sauer, SGB III § 97 Betrieb... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die auf den Betrieb bezogenen Voraussetzungen des Kurzarbeitergeldes (Kug) waren ehemals in § 63 Abs. 1 und 3 AFG enthalten und sind mit Inkrafttreten des AFRG zum 1.1.1998 in § 171 a. F. überführt worden. Durch das Gesetz zur Förderung ganzjähriger Beschäftigung v. 24.4.2006 (BGBl. I S, 926) hat der Gesetzgeber das Wort "regelmäßig" in Satz 1 mit Wirkung zum 1.4.2006 ...mehr

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Sauer, SGB III § 96 Erhebli... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Der Inhalt der Vorschrift war zuvor in § 170 a. F. enthalten. Durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) ist § 170 Abs. 4 Satz 3 Nr. 1 a. F. zum 1.1.2004 ergänzt worden. Danach müssen Arbeitszeitguthaben, die ausschließlich zur beruflichen Weiterbildung angespart wurden, nicht mehr aus Anlass der Kurzarbeit auf...mehr

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Sauer, SGB III § 88 Einglie... / 2.1 Leistungen an Arbeitgeber

Rz. 6 Leistungen nach den §§ 88 ff. werden ausschließlich an den Arbeitgeber erbracht. Arbeitgeber ist, wer Arbeitnehmer beschäftigt oder beschäftigen will. Die Rechtsform des Arbeitgebers ist unerheblich. Nur der Arbeitgeber ist anspruchsberechtigt. Die Förderung durch Eingliederungszuschüsse erfordert einen Antrag des Arbeitgebers. Der Arbeitnehmer ist nicht zur Antragstel...mehr

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Jansen, SGB VI § 59 Zurechn... / 2.5 Bewertung der Zurechnungszeit

Rz. 11 Die Zurechnungszeit als beitragsfreie Zeit i. S. v. § 54 Abs. 4 erhält grundsätzlich für jeden Kalendermonat den vollen Gesamtleistungswert für beitragsfreie Zeiten, der sich aus der Gesamtleistung an Beiträgen im belegungsfähigen Zeitraum ergibt (Umkehrschluss aus §§ 74, 263). Dabei wird sie mit dem höheren Durchschnittswert aus der Grundbewertung aus allen Beiträgen...mehr

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Sauer, SGB III § 96 Erhebli... / 2.4.1.4 Arbeitsausfall aus betriebsorganisatorischen Gründen

Rz. 46 Betriebsorganisatorische Gründe beruhen auf Gegebenheiten und Maßnahmen, die mit der Organisation eines Betriebes oder deren Änderung im Zusammenhang stehen. Hierunter fallen z. B. Inventuraufnahme, Art der Kundenwerbung, Umgruppierungen von Betriebsabteilungen oder Arbeitsgruppen. Zu den betriebsorganisatorischen Gründen gehören die betriebstechnischen Maßnahmen und ...mehr

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Sauer, SGB III § 88 Einglie... / 1 Allgemeines

Rz. 3 Die Vorschrift benennt den Leistungszweck der Eingliederungszuschüsse und verdeutlicht die Absicht des Gesetzgebers. Der Gesetzgeber beschreibt die Fördervoraussetzung eher allgemein dahin gehend, dass die Vermittlung von arbeitslosen Menschen "wegen in ihrer Person liegender Gründe ­erschwert" sein muss. Mit dem Eingliederungszuschuss soll die anfängliche Minderleistu...mehr

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Sauer, SGB III § 80a Förder... / 2 Rechtspraxis

Rz. 5 Jugendwohnheime unterstützen die berufliche Mobilität junger Menschen. Jugendheime sind erforderlich, wenn es an einem Standort freie Ausbildungsplätze gibt, die mit Bewerben aus der Region nicht besetzt werden können. Nach Satz 1 können Träger von Jugendwohnheimen durch Darlehen und Zuschüsse gefördert werden, wenn dies zum Ausgleich auf dem Arbeitsmarkt und zur Förde...mehr

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Jansen, SGB VI § 249 Beitra... / 2.3 Ausschluss von Kindererziehungszeiten für Geburtsjahrgänge vor 1921

Rz. 8 Kindererziehungszeiten wurden durch das HEZG mit Wirkung v. 1.1.1986 als rentenrechtlich relevante Zeit eingeführt. Hierbei wurden Elternteile, die im Zeitpunkt des Inkrafttretens des HEZG bereits ihr 65. Lebensjahr vollendet hatten, von der Anerkennung einer Kindererziehungszeit ausgeschlossen. Diese Ausschlussregelung wurde mit Wirkung zum 1.1.1992 in Abs. 4 der Vors...mehr

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Sauer, SGB III § 96 Erhebli... / 2.4.1.3 Saisonbedingter Arbeitsausfall

Rz. 45 Von einem saisonbedingten Arbeitsausfall i. S. v. Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 ist auszugehen, wenn der Arbeitsausfall aufgrund der Eigenart des Betriebes bzw. der Wirtschafts- oder Geschäftszweiges regelmäßig zu derselben Jahreszeit auftritt. Saisonalen Einflüssen können z. B. unterliegen: die Land- und Forstwirtschaft, Betriebe zur Herstellung von Kisten für Frühgemüse sowie...mehr

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Sauer, SGB III § 96 Erhebli... / 2.4.3 Nutzung von Arbeitszeitschwankungen (Abs. 4 Satz 2 Nr. 3)

Rz. 50 Nach § 96 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 ist ein Arbeitsausfall vermeidbar, der bei der Nutzung von im Betrieb zulässigen Arbeitszeitschwankungen ganz oder teilweise vermieden werden kann. Nutzen also die Beteiligten die vereinbarten Arbeitszeitschwankungen nicht aus, um Kurzarbeit zu verhindern, ist der Arbeitsausfall insoweit vermeidbar. Hintergrund dieser Regelungen sind die ...mehr

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Sauer, SGB III § 99 Anzeige... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift bestimmt in Abs. 1 die Einzelheiten zur Frage wer und unter welchen Modalitäten die Anzeige über den Arbeitsausfall gegenüber der Bundesagentur für Arbeit zu erstatten ist. Die Vorschrift regelt insoweit die erste Stufe des zweistufigen Verfahrens bei der Beantragung von Kug. Auf der 2. Stufe ist ein Antrag der einzelnen von der Kurzarbeit betroffenen Ar...mehr

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Sauer, SGB III § 91 Zu berü... / 1 Rechtsentwicklung/Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde als § 220 mit dem Dritten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) ab 1.1.2004 neu eingefügt; die bis Ende 2003 unter diesem Paragraphen geführte Vorschrift ("Regelförderung") ist gleichzeitig aufgehoben worden. Die jetzige Fassung der Vorschrift resultiert aus Art. 2 Nr. 18 des Gesetzes zur Verbesserung d...mehr

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Sauer, SGB III § 100 Kurzar... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Kug wird nur dann gewährt, wenn der Arbeitsfall auf wirtschaftlichen Gründen beruht. Der Anspruch auf Kug ruht bei Arbeitnehmern in direkt bestreikten Betrieben, weil in diesem Fall der Arbeitsausfall nicht auf wirtschaftlichen Gründen beruht. Abs. 1 regelt die Rechtsfolgen der nur mittelbaren Auswirkungen eines Arbeitskampfes um die Neutralität der Arbeitsverwaltung i...mehr

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Sauer, SGB III § 92 Förderu... / 1 Rechtsentwicklung/Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde mit Wirkung ab 1.1.2004 durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) inhaltsgleich unter Berücksichtigung der neuen Gliederung der Eingliederungszuschüsse aus dem damaligen bis Ende 2003 gültigen § 223 übertragen. Mit dem Job-AQTIV-Gesetz v. 10.12.2001 (BGBl. I S. 3443) wurden die Vorschrifte...mehr

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Jansen, SGB VI § 59 Zurechn... / 2.1 Begünstigte Rentenleistungen

Rz. 2 Nach dem Wortlaut des Abs. 1 der Vorschrift ist eine Zurechnungszeit bei folgenden Renten als rentenrechtliche Zeit i. S. v. § 54 Abs. 1 Nr. 2 zu berücksichtigen: Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung gemäß § 43 Abs. 1, § 240, Renten wegen voller Erwerbsminderung gemäß § 43 Abs. 2 und 6, Erziehungsrenten gemäß § 47 Abs. 1 und 3, § 243a, kleinen Witwen-/Witwerrenten gemä...mehr

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Jansen, SGB VI § 59 Zurechn... / 2.2.1 Beginn der Zurechnungszeit

Rz. 4 Die Zurechnungszeit beginnt bei Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung (§ 43 Abs. 1, § 240) und Renten wegen voller Erwerbsminderung (§ 43 Abs. 2) mit dem Eintritt der hierfür maßgebenden Erwerbsminderung (Abs. 2 Satz 1 Nr. 1), Renten wegen voller Erwerbsminderung, auf die erst nach Erfüllung einer Wartezeit von 20 Jahren ein Anspruch besteht (§ 43 Abs. 6), mit dem Beg...mehr

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Jansen, SGB VI § 59 Zurechn... / 2.4 Zuordnung der Zurechnungszeit

Rz. 10 Eine Zurechnungszeit (§§ 59, 253a) kann sowohl der allgemeinen Rentenversicherung als auch der knappschaftlichen Rentenversicherung zugeordnet werden. Die Zuordnung der Zurechnungszeit ist wegen der um ein Drittel höheren Rentenartfaktoren der knappschaftlichen Rentenversicherung (§ 82, § 265 Abs. 7) im Vergleich zu den Rentenartfaktoren der allgemeinen Rentenversiche...mehr

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Sauer, SGB III § 88 Einglie... / 2 Rechtspraxis

Rz. 4 Die Eingliederungszuschüsse sollen die Minderleistung des Arbeitnehmers ausgleichen. Damit soll für die Arbeitgeber ein Anreiz geschaffen werden, um leistungseingeschränkte Arbeitnehmer einzustellen. Im Gegensatz zu anderen arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen ist dagegen die Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze kein ausdrückliches Ziel. Daher kommt eine Förderung über §§...mehr

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Sauer, SGB III § 99 Anzeige... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift (vormals § 173) ist durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) redaktionell geändert (Umbenennung der "Bundesanstalt für Arbeit" in "Bundesagentur für Arbeit"). Die Vorschrift ist in der Folge durch Art. 2 Nr. 18 des Gesetzes zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011...mehr

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Sauer, SGB III § 359 Einzug... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Mit der Neufassung der Vorschrift zum 1.1.2009 wurde der Einzug der Umlage für das Insolvenzgeld den Einzugsstellen des Gesamtsozialversicherungsbeitrags übertragen. Die Vorschriften für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag finden entsprechende Anwendung. Damit wird die Prüfung des Einzugs der Umlage im Rahmen der Prüfung des Einzugs des Gesamtsozialversicherungsbeitra...mehr

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Sauer, SGB III § 96 Erhebli... / 1 Allgemeines

Rz. 3 In Abs. 1 ist beschrieben, wann ein erheblicher Arbeitsausfall vorliegt. In Abs. 2 ist klargestellt, dass wirtschaftliche Gründe auch dann vorliegen, wenn der Arbeitsausfall durch eine Veränderung der betrieblichen Strukturen verursacht wird, die durch die allgemeine wirtschaftliche Entwicklung bedingt ist. Abs. 3 erläutert an Beispielen, in welchen Fällen ein "unabwen...mehr

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Sauer, SGB III § 80a Förder... / 1 Allgemeines

Rz. 2 In den §§ 252 und 253 a. F. war bis zum 1.1.2009 eine institutionelle Förderung von Jugendwohnheimen vorgesehen. Danach konnte die Bundesagentur für Arbeit Träger von Jugendwohnheimen durch Darlehen und Zuschüsse für den Aufbau, die Erweiterung, den Umbau und die Ausstattung fördern, wenn dies zum Ausgleich auf dem Ausbildungsstellenmarkt und zur Förderung der Berufsau...mehr

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Sauer, SGB III § 80a Förder... / 2.3 Höhe der Förderung

Rz. 21 In der Vorschrift ist lediglich geregelt, dass Träger von Jugendwohnheimen von der Bundesagentur für Arbeit gefördert werden können. Über die Höhe der Förderung trifft § 80a keine Festlegungen. Diese sind in § 11 der Jugendwohnheime-Anordnung getroffen worden. Danach werden die Zuwendungen an den Träger des Jugendwohnheims i. H. v. 35 % bzw. 40 % der angemessenen Gesa...mehr

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Jansen, SGB VI § 253a Zurec... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Nach § 59 Abs. 1 (i. d. F. ab 1.1.2019) ist eine Zurechnungszeit bei einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit (§ 43 Abs. 1, 2 und 6, § 240) oder einer Rente wegen Todes (§ 46 Abs. 1, 2 und 3, § 47 Abs. 1 und 3, § 243a, § 48 Abs. 1 und 2, § 243 Abs. 1 bis 3, § 303) den sonstigen rentenrechtlichen Zeiten hinzuzurechnen, wenn der Versicherte sein 67. Lebensjahr noc...mehr

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Sauer, SGB III § 96 Erhebli... / 2.4.2 Urlaubseinbringung (Abs. 4 Satz 2 Nr. 2)

Rz. 47 Bevor der Arbeitgeber Kug für seine Mitarbeiter in Anspruch nehmen kann, hat er grundsätzlich deren Ansprüche auf bezahlte Freistellung von der Arbeit nach dem Bundesurlaubsgesetz oder tarifvertraglichen Regelungen zu erfüllen. Die Urlaubsbestimmung muss billigem Ermessen (§ 315 BGB) entsprechen. Die Festlegung des Urlaubs für einen zusammenhängenden Zeitraum unter Ei...mehr

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Sauer, SGB III § 361 Verord... / 2 Rechtspraxis

Rz. 2 Die Höhe des Umlagesatzes war entsprechend den Erfordernissen des § 360 a. F. für jedes Jahr festgesetzt worden. Dies erfolgte durch Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Durch das Zweite Gesetzes zur Änderung des Siebten Buchs Sozialgesetzbuch v. 5.12.2012 ist der Beitragssatz in § 360 auf 0,15 % gesetzlich festgesetzt worden. Von diesem Bei...mehr

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Sauer, SGB III § 80b Anordn... / 1 Allgemeines/Rechtspraxis

Rz. 2 In den §§ 252 und 253 a. F. war bis zum 1.1.2009 eine institutionelle Förderung von Jugendwohnheimen vorgesehen. Danach konnte die Bundesagentur für Arbeit Träger von Jugendwohnheimen durch Darlehen und Zuschüsse für den Aufbau, die Erweiterung, den Umbau und die Ausstattung fördern, wenn dies zum Ausgleich auf dem Ausbildungsstellenmarkt und zur Förderung der Berufsau...mehr

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Jansen, SGB VI § 253a Zurec... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 253a ist durch das Gesetz zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit v. 20.12.2000 (BGBl. I S. 1827) in Kraft getreten und sah eine schrittweise Erhöhung des Umfangs der Zurechnungszeit bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres eines Versicherten für Erwerbsminderungsrenten und Renten wegen Todes vor, deren Rentenbeginn auf die Zeit vom 1.1.2001 bis zum ...mehr

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Sauer, SGB III § 88 Einglie... / 2.4 Verfahren

Rz. 25 Der Eingliederungszuschuss kann nur erbracht werden, wenn er vor Eintritt des leistungsbegründenden Ereignisses beantragt worden ist, § 324 Abs. 1 Satz 1. Leistungsbegründendes Ereignis für die Gewährung des Eingliederungszuschusses ist der Beginn des Arbeitsverhältnisses und der Beschäftigung (BSG, Urteil v. 6.5.2008, B 7/7a AL 16/07 R; Bay. LSG, Urteil v. 19.9.2017,...mehr

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Sauer, SGB III § 100 Kurzar... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Der Inhalt der Vorschrift war bis zum 31.3.2012 in § 174 a. F. enthalten. § 174 a. F. ist durch Art. 1 des Dritten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) redaktionell geändert worden (Umbenennung der "Bundesanstalt für Arbeit" in "Bundesagentur für Arbeit"). Die Vorschrift ist zuletzt durch Art. 2 Nr. 18 des Gesetzes zur ...mehr

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Jansen, SGB VI § 249 Beitra... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Kindererziehungszeiten wurden durch das Hinterbliebenrenten- und Erziehungszeiten-Gesetz (HEZG) v. 11.7.1985 mit Wirkung zum 1.1.1986 als rentenrechtliche Zeiten eingeführt. Das HEZG sah die Anerkennung von Kindererziehungszeiten in den ersten 12 Kalendermonaten nach dem Geburtsmonat eines Kindes vor; hierbei galten die bis zum 31.12.1985 zurückgelegten Kindererziehun...mehr

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Jansen, SGB VI § 253a Zurec... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Zurechnungszeit ist eine Zeit, die den sonstigen rentenrechtlichen Zeiten eines Versicherten bei der Berechnung von Renten wegen Erwerbsminderung und Renten wegen Todes hinzugerechnet wird, wenn der jeweilige Leistungsfall/Rentenbeginn zeitlich vor Erreichen des in § 59 Abs. 1 genannten Lebensalters liegt. Nach § 59 Abs. 1 in der bis zum 31.12.2017 geltenden Fassung...mehr

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Jansen, SGB VI § 59 Zurechn... / 2.3.2 Zurechnungszeit beim Versorgungsausgleich

Rz. 9 Bei Scheidung, Nichtigkeit oder Aufhebung einer Ehe ist grundsätzlich ein Versorgungsausgleich nach den Vorschriften des Versorgungsausgleichsgesetzes (VersAusglG; bis zum 31.8.2009 gemäß § 1587b BGB) durchzuführen. Das Gleiche gilt bei Aufhebung einer Lebenspartnerschaft nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG). Im Versorgungsausgleich sind die in der Ehezeit/Lebe...mehr

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Sauer, SGB III § 105 Höhe / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist zuletzt durch Art. 2 Nr. 18 des Gesetzes zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) zum 1.4.2012 geändert worden. Dabei sind die ehemals in den Vorschriften der §§ 169 ff. enthaltenen Regelungen zum Kurzarbeitergeld (Kug) nun in die §§ 95 ff. überführt worden, ohne dass es dabei zu wesentlichen Änderung...mehr

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Jung, SGB VIII § 48 Tätigke... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Tätigkeitsuntersagung war im JWG nicht ausdrücklich geregelt. Sie gilt seit Inkrafttreten des SGB VIII unverändert.mehr

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Jung, SGB VIII § 48a Sonstige betreute Wohnform

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Das JWG unterstellte sonstige Wohnformen nicht ausdrücklich der Heimaufsicht. In der Praxis wurde dies aber regelmäßig so gehandhabt. Diese Praxis nahm der Gesetzgeber mit der Neuregelung in das SGB VIII auf. Zunächst bestimmte er in § 45 Abs. 4, dass für den Betrieb einer sonstigen Wohnform die Regelungen in § 45 Abs. 1 bis 3 entsprechend gelten. Du...mehr

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Jung, SGB VIII § 48 Tätigkeitsuntersagung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Tätigkeitsuntersagung war im JWG nicht ausdrücklich geregelt. Sie gilt seit Inkrafttreten des SGB VIII unverändert. 1 Allgemeines Rz. 2 Die Vorschrift dient dem Schutz von Minderjährigen in Einrichtungen. Sie ergänzt die im Übrigen in §§ 45 bis 47 geregelte Betriebsaufsicht um einen Sonderfall der nachträglichen Auflage: Dem Einrichtungsträger kann...mehr

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Jung, SGB VIII § 48a Sonsti... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Das JWG unterstellte sonstige Wohnformen nicht ausdrücklich der Heimaufsicht. In der Praxis wurde dies aber regelmäßig so gehandhabt. Diese Praxis nahm der Gesetzgeber mit der Neuregelung in das SGB VIII auf. Zunächst bestimmte er in § 45 Abs. 4, dass für den Betrieb einer sonstigen Wohnform die Regelungen in § 45 Abs. 1 bis 3 entsprechend gelten. Durch das 1. SGB VIII...mehr

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Jung, SGB VIII § 49 Landesrechtsvorbehalt

Rz. 1 Bereits § 78 Abs. 8 JWG regelte für die Heimaufsicht, dass das Nähere durch Landesrecht bestimmt wird. Dieser Landesrechtsvorbehalt wurde ursprünglich für §§ 44 bis 48a in § 49 übernommen. Er gilt wegen der systematischen Stellung im Abschnitt "Schutz von Kindern und Jugendlichen in Familienpflege und in Einrichtungen" aber auch für die nun in § 43 geregelte Kindertage...mehr

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Jung, SGB VIII § 48 Tätigke... / 2.3 Verfahren

Rz. 5 In sachlicher Hinsicht ist nach § 85 Abs. 2 Nr. 6, Abs. 4 und 5 das Landesjugendamt bzw. die nach Landesrecht bestimmte Behörde zuständig. In örtlicher Hinsicht ist nach § 87a Abs. 2 entscheidend, in wessen Zuständigkeitsbereich die Einrichtung gelegen ist. Vor Erlass der Tätigkeitsuntersagung sind sowohl der Einrichtungsträger als auch der betroffene Mitarbeiter gemäß ...mehr

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Jung, SGB VIII § 48 Tätigke... / 2 Rechtspraxis

2.1 Voraussetzungen der Untersagung Rz. 3 Die Tätigkeitsuntersagung setzt zunächst voraus, dass es sich um eine Einrichtung i. S. d. § 45 Abs. 1 handelt, die erlaubnispflichtig ist (dazu: § 45 Abs. 1 Satz 2). Sie kann in Bezug auf die weitere Beschäftigung des Leiters, eines Beschäftigten oder sonstigen Mitarbeiters ausgesprochen werden, also gegenüber allen, die in der Einri...mehr