Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

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Jansen, SGB VI § 43 Rente w... / 4.2.3.3 Gesetzliche Lohnhälfte

Rz. 60 Die auf Krankheit oder Behinderung beruhende Unfähigkeit des Versicherten, seinen bisherigen Beruf auszuüben, bewirkt für sich allein nicht den Eintritt von Berufsunfähigkeit; dies ist erst dann der Fall, wenn auch einer anderen zumutbaren Tätigkeit nicht mehr nachgegangen werden kann, die zumindest das Erzielen der Hälfte des Lohnes eines vergleichbaren gesunden Vers...mehr

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Jansen, SGB VI § 48 Waisenr... / 2.1.3 Vorhandensein eines unterhaltspflichtigen Elternteils (Nr. 1)

Rz. 6 Im Unterschied zur Vollwaise besitzt die Halbwaise noch (mindestens) einen, jedenfalls dem Grunde nach, unterhaltspflichtigen Elternteil. Gerade hieraus begründet sich die unterschiedliche Höhe der Halb- und Vollwaisenrente (vgl. hierzu Rz. 27 f.), denn die Vollwaise kann im Gegensatz zur Halbwaise nicht auf einem lebenden Elternteil gegenüber bestehende Unterhaltsansp...mehr

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Jansen, SGB VI § 43 Rente w... / 2.1 Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung (Abs. 1)

Rz. 11 Der Anspruch auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung setzt nach § 43 Abs. 1 Nr. 1 zunächst den Eintritt des Versicherungsfalls der teilweisen Erwerbsminderung voraus (§ 43 Abs. 1 Nr. 1). Darüber hinaus muss der Versicherte in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung über eine Pflichtbeitragszeit in einem Umfang von 3 Jahren verfügen (§ 43 Abs. 1 Nr. ...mehr

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Sommer, SGB XI § 53 Aufgabe... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Aus Gründen der Einheitlichkeit der Verbandsorganisation der Pflegekassen hat der Gesetzgeber entsprechend der für die Aufgaben auf Landesebene gemäß § 52 getroffenen Regelung auch die Erfüllung der Bundesaufgaben für den Bereich der Pflegeversicherung den Einrichtungen der gesetzlichen Krankenversicherung, namentlich ihren Spitzenverbänden, übertragen. Eigenständige B...mehr

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Jansen, SGB VI § 43 Rente w... / 4.1 Allgemeines

Rz. 48 § 43 ist durch das Gesetz zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit v. 20.12.2000 (BGBl. I S. 1827) vollständig neu gefasst worden. Der nachfolgenden Kommentierung liegt § 43 i. d. F. des Gesetzes v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261, 1990 I S. 1337), zuletzt geändert durch Art. 15 des Gesetzes v. 19.12.2000 (BGBl. I S. 1815), also § 43 a. F. zugrunde. Ein A...mehr

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Sauer, SGB III § 360 Umlage... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Der Umlagesatz beträgt 0,15 % seit dem 1.1.2013. Im Gegensatz zu den Vorjahren wurde der Umlagesatz nicht durch jährliche Verordnungen neu festgesetzt, sondern ist jetzt gesetzlich festgeschrieben. Der Umlagesatz von 0,15 % entspricht dem durchschnittlichen Umlagesatz seit der Begrenzung auf das Bemessungsentgelt im Jahr 2005 unter Einbeziehung der Umlagesätze der Jahr...mehr

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Jansen, SGB VI § 48 Waisenr... / 2.2.2 Kein unterhaltspflichtiger Elternteil (Nr. 1)

Rz. 9 Im Unterschied zur Halbwaise hat die Vollwaise i. S. d. Gesetzes keinen unterhaltspflichtigen Elternteil mehr; ob noch ein Elternteil lebt, ist unerheblich, wenn jedenfalls eine gesetzliche Unterhaltsverpflichtung dieses Elternteils gegenüber dem Kind dem Grunde nach nicht (mehr) besteht. Ob eine solche Unterhaltsverpflichtung besteht, richtet sich nach §§ 1601ff. BGB ...mehr

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Jansen, SGB VI § 48 Waisenr... / 2.4.2 Rentenzahlung bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres (Nr. 2)

Rz. 13 Unter den Voraussetzungen des Abs. 4 Nr. 2 wird Waisenrente über das 18. Lebensjahr hinaus bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres gewährt. Bei den abschließend aufgezählten Gründen des Abs. 4 Nr. 2 geht das Gesetz davon aus, dass die Waise gehindert ist, ihren Lebensunterhalt durch eigene Erwerbstätigkeit zu bestreiten (BSG, Urteil v. 18.6.2003, B 4 RA 37/02 R ). 2.4.2...mehr

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Jansen, SGB VI § 48 Waisenr... / 2.2.3 Erfüllung der allgemeinen Wartezeit (Nr. 2)

Rz. 9a Ebenso wie die Halbwaisenrente setzt auch der Anspruch auf Vollwaisenrente die Erfüllung der allgemeinen Wartezeit durch den zuletzt verstorbenen Versicherten voraus. Es gelten deshalb zunächst die Ausführungen zu Rz. 7. Für den Anspruch auf Vollwaisenrente ist nicht erforderlich, dass beide Elternteile, d. h. auch der zuerst verstorbene Elternteil die allgemeine Wart...mehr

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Sauer, SGB III § 111 Transf... / 2.3.3 Erwarteter Integrationserfolg (Abs. 3 Nr. 3)

Rz. 34a Nach Abs. 3 Nr. 3 ist Bestandteil der betrieblichen Voraussetzungen, dass die Organisation und Mittelausstattung der betriebsorganisatorisch eigenständigen Einheit den angestrebten Integrationserfolg erwarten lässt. Dadurch soll sichergestellt werden, dass der vom ehemaligen Arbeitgeber beauftragte Transferanbieter oder die im Betrieb geschaffene Einheit die organisa...mehr

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Jansen, SGB VI § 43 Rente w... / 2.10.2 Ausnahmen vom Erfordernis der Dreifünftelbelegung (Abs. 5)

Rz. 43 Ausnahmsweise ist eine Dreifünftelbelegung nicht erforderlich, wenn die Minderung der Erwerbsfähigkeit aufgrund eines Tatbestands eingetreten ist, durch den die allgemeine Wartezeit vorzeitig erfüllt ist (vgl. § 53 und die dortige Komm.).mehr

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Sauer, SGB III § 110 Transf... / 2.2.3 Beteiligung des Arbeitgebers

Rz. 46 Der Arbeitgeber hat sich insofern an der Finanzierung der Maßnahmen zu beteiligen. Eine Förderung kommt insoweit nicht in Betracht, wenn die Maßnahme allein durch Zuwendungen Dritter und den Zuschuss der Bundesagentur für Arbeit finanziert wird. Von einer angemessenen Eigenbeteiligung des Arbeitgebers ist nach Auffassung der Bundesagentur für Arbeit dann auszugehen, w...mehr

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Jansen, SGB VI § 48 Waisenr... / 2.4.2.2 Ausbildungsfreie Übergangszeiten (Nr. 2 Buchst. b)

Rz. 16 Zeiten der Schul- und Berufsausbildung gleichgestellt ist nach Abs. 4 Buchst. b i. d. F. des RV-Nachhaltigkeitsgesetzes v. 21.7.2004 (BGBl. I S. 1791) eine Übergangszeit von höchstens 4 Kalendermonaten, die zwischen 2 Ausbildungsabschnitten oder zwischen einem Ausbildungsabschnitt und der Ableistung des gesetzlichen Wehr- oder Zivildienstes oder der Ableistung eines f...mehr

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Jansen, SGB VI § 43 Rente w... / 2.4 Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen/Schwere spezifische Behinderung

Rz. 26 Neben den oben dargestellten Katalog- und Seltenheitsfällen (Rz. 18 bis 22; vgl. auch Rz. 80) hat die höchstrichterliche Rechtsprechung weitere Grundsätze zur Prüfung der Frage entwickelt, ob der jeweilige Versicherte, der zumindest noch 6 Stunden täglich erwerbstätig sein kann, auch noch in der Lage ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes z...mehr

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Jansen, SGB VI § 43 Rente w... / 4.2.6 Verlängerungstatbestände (Abs. 3)

Rz. 90 Soweit der Versicherte die Voraussetzung des Abs. 1 Nr. 2 nicht erfüllt, ist zu prüfen, ob nicht diese Voraussetzung aufgrund der in Abs. 3 genannten Verlängerungstatbestände (sog. Aufschubzeiten) dennoch erfüllt ist. Die hier aufgeführten Zeiten führen ebenso wie die in der Übergangsvorschrift des § 240 Abs. 1 erwähnten Ersatzzeiten und Zeiten des Bezugs einer Knapps...mehr

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Jansen, SGB VI § 43 Rente w... / 2.8 Rente wegen voller Erwerbsminderung bei Selbständigkeit

Rz. 37 Nach dem bis zum 31.12.2000 geltenden Recht schloss die Ausübung einer selbständigen Erwerbstätigkeit den Anspruch auf die Gewährung einer Rente wegen Erwerbsunfähigkeit generell aus: Nach § 44 Abs. 2 Satz 2 a. F. war nicht erwerbsunfähig, wer eine selbständige Tätigkeit ausübte. Dies galt nach der Rechtsprechung selbst dann, wenn der Selbständige faktisch erwerbsunfä...mehr

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Sauer, SGB III § 111 Transf... / 2.4 Persönliche Voraussetzungen (Abs. 4)

Rz. 35 Die persönlichen Voraussetzungen für die Gewährung von Transferkurzarbeitergeld sind nach Abs. 4 erfüllt, wenn der Arbeitnehmer von Arbeitslosigkeit bedroht ist, nach Beginn des Arbeitsausfalls eine versicherungspflichtige Beschäftigung fortsetzt oder im Anschluss an die Beendigung eines Berufsausbildungsverhältnisses aufnimmt, nicht vom Bezug von Kug ausgeschlossen ist ...mehr

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Jansen, SGB VI § 48 Waisenr... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die am 1.1.1992 in Kraft getretene Vorschrift hat § 1267 RVO und § 44 AVG ersetzt. Mit dieser Rechtsänderung wurde die für die Dauer der Leistungsgewährung maßgebliche Altersgrenze für behinderte Waisen und für Waisen, die sich in der Schul- oder Berufsausbildung befinden, durch Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 vom 25. auf das 27. Lebensjahr angehoben und hierdurch eine Angleichung...mehr

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Jansen, SGB VI § 43 Rente w... / 4 Weitergeltung des § 43 a. F. nach § 302b Abs. 1

Rz. 47a § 43 Rente wegen Berufsunfähigkeit (1) Versicherte haben bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres Anspruch auf Rente wegen Berufsunfähigkeit, wenn sie berufsunfähig sind, in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Berufsunfähigkeit drei Jahre Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit haben und vor Eintritt der Berufsunfähigkeit die allgemeine Wart...mehr

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Jansen, SGB VI § 43 Rente w... / 4.2.3.7 Vollschichtig einsatzfähige Versicherte (Abs. 2 Satz 4)

Rz. 79 Durch diese Vorschrift wird klargestellt, dass vollschichtig einsatzfähige Versicherte grundsätzlich ohne Rücksicht auf die jeweilige Arbeitsmarktlage nicht berufsunfähig sind. Eine Änderung der sich aus der Rechtsprechung des BSG zur Verschlossenheit des Arbeitsmarkts ergebenden Rechtslage folgt hieraus aber nicht. Ausnahmsweise ist danach bei vollschichtig einsatzfäh...mehr

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Jansen, SGB VI § 43 Rente w... / 4.2.3.1 Bisheriger Beruf

Rz. 54 Ausgangspunkt für die Beurteilung der Frage, ob ein Versicherter berufsunfähig ist, bildet die Bestimmung des bisherigen Berufs. Bisheriger Beruf ist grundsätzlich die vom Versicherten zuletzt nicht nur vorübergehend versicherungspflichtig ausgeübte Beschäftigung, der dieser mit der Absicht nachgegangen ist, sie bis zur Erreichung der Regelaltersgrenze oder bis zum Ei...mehr

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Jansen, SGB VI § 43 Rente w... / 4.2.3.5 Verweisungsberufe

Rz. 73 Auf der Grundlage des qualitativen Werts der bisherigen Berufstätigkeit – der Einordnung des Berufs des Versicherten in eine der Berufsgruppen des Mehrstufenschemas – bestimmt sich der Kreis der Tätigkeiten, auf die der Versicherte zumutbar verwiesen werden kann. Diese Frage stellt sich allerdings erst dann, wenn feststeht, dass der Versicherte seinen bisherigen Beruf...mehr

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Jansen, SGB VI § 43 Rente w... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 46a Blaser, Der Begriff der "üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes" im Sozialrecht, 2009. Glombik, Erwerbsminderungsrenten im neuen Gewand, RV 2001 S. 23. Leopold, Ganz neu ist jetzt die Erwerbsminderungsrente, RV 2001 S. 28. Majerski-Pahlen, Die Neuregelung der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit; Probleme der Rechtsanwendung, NZS 2002 S. 475. Schmalisc...mehr

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Jansen, SGB VI § 48 Waisenr... / 2.8 Höhe der Rente

Rz. 27 Die Halbwaisenrente, die auf der Grundlage eines Rentenartfaktors von 0,1 berechnet wird (§ 67 Nr. 7), beträgt 10 %, die Vollwaisenrente (Rentenartfaktor 0,2, § 67 Nr. 8) 20 % der vollen Altersrente bzw. der Rente wegen voller Erwerbsminderung des Versicherten. Um zu gewährleisten, dass die Waisenrente dem Unterhaltsbedarf der Waise entspricht, erhalten Waisenrenten d...mehr

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Jansen, SGB VI § 43 Rente w... / 4.2.3.4 Qualitative Wertigkeit der verschiedenen Berufe

Rz. 61 Zur Bestimmung des Kreises der einem Versicherten zumutbaren Tätigkeiten ("Verweisungsberufe") hat das BSG in ständiger Rechtsprechung die Berufe nach ihrer qualitativen Wertigkeit in verschiedene Gruppen unterteilt. Zumutbar ist stets eine Tätigkeit, die derselben Gruppe wie der bisherige Beruf angehört oder die der nächstniedrigeren Gruppe zuzuordnen ist. Einen gewi...mehr

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Jansen, SGB VI § 43 Rente w... / 2.3.1 Betriebsübliche Bedingungen/Unübliche Pausen und Arbeitsunterbrechungen

Rz. 18 Die Frage, ob Versicherte unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarkts arbeiten können, wurde vom BSG im Rahmen seiner Rechtsprechung zur früheren Erwerbsunfähigkeit und den hierbei entwickelten sog. Katalogfällen im Ergebnis bereits unter dem Gesichtspunkt der betriebsüblichen Arbeitsbedingungen geprüft. Nur der noch vollschichtig leistungsfähige Vers...mehr

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Sauer, SGB III § 56 Berufsa... / 2.4 Nachrangigkeit anderer Leistungen

Rz. 19 Nach § 2 Abs. 1 SGB XII erhält derjenige keine Leistungen der Sozialhilfe, wer die erforderliche Hilfe von Trägern anderer Sozialleistungen erhält. Im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II ist durch das Neunte SGB II-Änderungsgesetz v. 26.7.2016 (BGBl. I S. 1824) der Ausschluss von Leistungen nach dem SGB II für Empfänger von BAB in § 7 Abs. 5 ...mehr

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Sauer, SGB III § 107 Anwend... / 2.2 Altersrente (Abs. 2)

Rz. 7 Abs. 2 bezweckt die Vermeidung von Doppelbezügen von Sozialleistungen (allg. Meinung, vgl. Mutschler, in: Mutschler/Schmidt-De Caluwe/Coseriu, SGB III, § 107 Rz. 4). Die Vorschriften des § 156 über das Ruhen des Anspruchs bei Zusammentreffen mit anderen Sozialleistungen gelten jedoch nur für die Fälle, in denen eine Altersrente auf Vollrente zuerkannt ist, Abs. 2 (Kühl...mehr

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Sauer, SGB III § 57 Förderungsfähige Berufsausbildung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Der im früheren Gesetzestext verwandte Begriff der "überbetrieblichen" Ausbildung wird nunmehr vom Terminus "außerbetrieblich" ersetzt. Eine Änderung oder gar Ausweitung des Förderungsbereichs ist damit nicht verbunden. Ziel ist es vielmehr, zwischen der "außerbetrieblichen" Vollausbildung einerseits und der ergänzenden überbetrieblichen Ausbildung a...mehr

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Sauer, SGB III § 74 Assistierte Ausbildung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 des AFRG zum 1.1.1998 als § 240 a. F. in das SGB III eingefügt worden. Durch Art. 1 des Gesetzes zur Reform der arbeitsmarktpolitischen Instrumente (Job-AQTIV-Gesetz) v. 10.12.2001 (BGBl. I S. 3443) ist Nr. 2 in § 240 a. F. eingefügt worden, in der die Förderung für besonders benachteiligte Jugendliche enthalten war, d...mehr

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Sauer, SGB III § 56 Berufsa... / 2 Rechtspraxis

Rz. 5 Die Vorschrift enthält die grundlegende Norm für die individuelle Förderung der beruflichen Ausbildung. Während das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) die finanzielle Unterstützung von Schülern und Studenten in schulischen und universitären Ausbildungsgängen vorsieht, erhalten Auszubildende (Lehrlinge) und Teilnehmer an berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen BAB...mehr

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Sauer, SGB III § 74 Assisti... / 2.1 Förderungsfähige Maßnahmen (Abs. 1)

Rz. 7 In Abs. 1 ist die bisherige Regelung des § 130 aufgegriffen worden. Auch künftig können junge Menschen und deren Ausbildungsbetriebe unterstützt werden. Die Assistierte Ausbildung kann auch weiterhin aus den beiden Phasen bestehen: der begleitenden Phase und der Vorphase. Auch eine Maßnahme, die nur die begleitende Phase umfasst, ist möglich. Dagegen kann die Vorphase ...mehr

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Sauer, SGB III § 57 Förderu... / 1 Allgemeines

Rz. 3 Die Vorschrift beschreibt die Grundvoraussetzungen der Berufsausbildungsbeihilfe. § 57 ist sowohl für Jugendliche als auch für junge Erwachsene gleichermaßen anwendbar (Schön, in: Böttiger/Körtek/Schaumberg, SGB III, § 57 Rz. 2; Brecht-Heitzmann, in: Gagel, SGB III, § 57 Rz. 8). Neben einer Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und dem Erfordernis des Abschl...mehr

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Sauer, SGB III § 56 Berufsausbildungsbeihilfe

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 des AFRG v. 24.3.1997 zum 1.1.1999 als § 59 in das SGB III eingefügt worden. Mit dem Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente v. 21.12.2008 (BGBl. S. 2917) ist § 59 in Nr. 3 a. F. geändert worden. Dort ist das Wort "Lehrgangskosten" durch das Wort "Maßnahmekosten" ersetzt worden. Diese redaktio...mehr

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Sauer, SGB III § 107 Anwendung anderer Vorschriften

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Der Inhalt der Vorschrift war bis zum 31.3.2012 in § 180 normiert. § 180 ist durch Art. 1 Nr. 96, Art. 124 Abs. 3 des Dritten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 1848) mit Wirkung zum 1.1.2005 geändert worden. Dabei wurden das Wort "Säumniszeiten" durch die Wörter "Sperrzeiten bei Meldeversäumnis" ersetzt. ...mehr

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Sauer, SGB III § 61 Bedarf für den Lebensunterhalt bei Berufsausbildung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Mit dem Ausbildungsförderungsreformgesetz (AföRG) v 19.3.2001 (BGBl. I S. 390) ist der Gesetzgeber zur Technik der Verweisung zurückgekehrt. Alle Bedarfssätze sind also nunmehr wieder aus dem BAföG zu entnehmen; lediglich die vom BAföG-Recht abweichenden Beträge werden im SGB III ausgewiesen. Mit dem Job-AQTIV-Gesetz v. 10.12.2001 (BGBl. I S. 3443) w...mehr

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Sauer, SGB III § 106 Nettoentgeltdifferenz

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift (vormals § 179) ist zum 1.1.1998 durch das 1. SGB III-Änderungsgesetz v. 16.12.1997 (BGBl. I S. 2970) erstmalig geändert worden und durch die Sonderregelung für Heimarbeiter in Abs. 5 ergänzt worden. Durch das 2. SGB III-Änderungsgesetz v. 21.7.1999 (BGBl. I S. 1648) ist Abs. 1 Satz 3 zum 1.8.1999 geändert worden. Mit dem Einmalzahlung...mehr

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Sauer, SGB III § 75 Begleitende Phase der Assistierten Ausbildung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde als § 241 a.F durch das Gesetz zur Reform der arbeitsmarktpolitischen Instrumente (Job-AQTIV-Gesetz) v. 10.12.2001 (BGBl. I S. 3443) mit Wirkung zum 1.1.2004 und redaktionell durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) geändert. Danach wurde § 241 a. F. durch das Vierte Ges...mehr

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Sauer, SGB III § 107 Anwend... / 2.1 Sperrzeit bei Meldeversäumnis (Abs. 1)

Rz. 3 Die Vorschrift ordnet in Satz 1 an, dass die Vorschriften über das Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld bei Sperrzeiten bei Meldeversäumnis und Zusammentreffen mit anderen Sozialleistungen für den Anspruch auf Kurzarbeit entsprechend gelten. Hat die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer sich versicherungswidrig verhalten, ohne dafür einen wichtigen Grund zu haben, r...mehr

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Sauer, SGB III § 107 Anwend... / 2.3 Erstattungsanspruch der Bundesagentur für Arbeit

Rz. 9 Erhält der Arbeitnehmer die vorrangige rentenrechtliche Leistung nicht, ist das Kug weiterzuzahlen (Kühl, in: Brand, SGB III, § 107 Rz. 3). Unter den Voraussetzungen des § 103 SGB X kann die Bundesagentur für Arbeit einen Erstattungsanspruch gegenüber dem zuständigen Rentenversicherungsträger haben. Der Erstattungsanspruch besteht nur für deckungsgleiche Zeiträume. Der...mehr

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Sauer, SGB III § 56 Berufsa... / 2.5 Berufsvorbereitung/Ausbildungsvorbereitung (Abs. 2)

Rz. 21 Die BAB während einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme ist, wie auch während einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme, für alle Teilnehmenden eine Leistung des SGB III. Sie wird in der Höhe geleistet, die Teilnehmende an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme nach § 51 erhalten. Erforderlichenfalls können Teilnehmende an einer Vorphase nach § 74 Abs. 1 Sa...mehr

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Sauer, SGB III § 106 Nettoe... / 2.3 Weitere Beschäftigung (Abs. 3)

Rz. 24 Erzielt der Arbeitnehmer für Zeiten des Arbeitsausfalls ein Entgelt aus einer anderen während des Bezugs von Kug aufgenommenen Beschäftigung, selbständigen Tätigkeit oder Tätigkeit als mithelfender Angehöriger, ist das Istentgelt nach Abs. 3 um dieses Entgelt zu erhöhen. Voraussetzung für die Erhöhung ist, dass die Erwerbsarbeit während der Zeit des Arbeitsausfalls au...mehr

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Sauer, SGB III § 57 Förderu... / 2.5 Abbruch des ersten Ausbildungsverhältnisses (Abs. 3)

Rz. 23 Die ausnahmsweise Förderung einer erneuten beruflichen Ausbildung ist nur bei "begründeter" vorzeitiger Lösung des (ersten) Ausbildungsverhältnisses möglich, Abs. 3. Die vorzeitige Lösung eines Berufsausbildungsverhältnisses ist dann begründet, wenn die Fortführung nicht mehr möglich, unzweckmäßig oder unzumutbar ist. Von einer begründeten vorzeitigen Lösung wird bei ...mehr

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Sauer, SGB III § 106 Nettoe... / 2.1.2 Istentgelt

Rz. 14 Istentgelt ist das in dem Anspruchszeitraum tatsächlich erzielte Bruttoarbeitsentgelt des Arbeitnehmers zuzüglich aller ihm zustehenden Entgeltanteile, Abs. 1 Satz 2. Das Istentgelt umfasst Zuschläge, Zulagen und Auslösungen, soweit diese Entgeltbestandteile beitragspflichtig sind (Mutschler, in: NK-SGB III, § 106 Rz. 27). Entgelte für Mehrarbeit sind (leistungsminder...mehr

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Sauer, SGB III § 74 Assisti... / 2.5 Entsprechende Anwendung von § 57 Abs. 1 (Abs. 5)

Rz. 24 Nach Abs. 5 gilt § 57 Abs. 1 entsprechend. Eine Berufsausbildung ist danach förderungsfähig, wenn sie in einem nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung oder dem Seearbeitsgesetz staatlich anerkannten Ausbildungsberuf betrieblich oder außerbetrieblich oder nach Teil 2, auch in Verbindung mit Teil 5, des Pflegeberufegesetzes oder dem Altenpflegegesetz betrieb...mehr

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Sauer, SGB III § 56 Berufsa... / 1 Allgemeines

Rz. 3 Die §§ 56 ff. regeln die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB). Die BAB ist eine Leistung der aktiven Arbeitsförderung. Die Berufausbildungsbeihilfe ist keine Versicherungsleistung und setzt dementsprechend auch keine vorherige Beitragszahlung voraus (Wagner, in: Mutschler/Schmidt-De Caluwe/Coseriu, SGB III, § 56 Rz. 8). Folglich knüpfen die im Rahmen der BAB gewährten Leist...mehr

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Sauer, SGB III § 74 Assisti... / 2.2 Ziele der Assistierten Ausbildung (Abs. 2)

Rz. 11 Abs. 2 nennt zwei Ziele der Assistierten Ausbildung. Nach Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 dient die Assistierte Ausbildung der Aufnahme einer Berufsausbildung. Dies kann im Rahmen des erfolgreichen Absolvierens der Vorphase ebenso wie im Wege einer mit der begleitenden Phase der Assistierten Ausbildung unterstützten Einstiegsqualifizierung gelingen. Unter der Aufnahme einer Beruf...mehr

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Sauer, SGB III § 57 Förderu... / 2.1 Art der Ausbildung (Abs. 1)

Rz. 4 Allgemein kann die Frage der Förderungsfähigkeit einer Ausbildung nach diesem Gesetz anhand des (Haupt-)Lernortes beantwortet werden. Hauptlernort bei der betrieblichen (oder auch außerbetrieblichen) Ausbildung sind die Unternehmen bzw. Verwaltungen (oder bei außerbetrieblicher Ausbildung der Bildungsträger), in denen praktische Unterweisungen erfolgen; der theoretisch...mehr

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Sauer, SGB III § 57 Förderu... / 2.2 Anerkannte Ausbildungsberufe

Rz. 8 Nach Abs. 1 ist eine berufliche Ausbildung förderungsfähig, wenn sie in einem nach den Berufsbildungsgesetz, der Handwerkordnung, dem Seearbeitsgesetz oder dem Altenpflegegesetz staatlich anerkannten Ausbildungsberuf betrieblich oder außerbetrieblich durchgeführt wird und der dafür vorgeschriebene Ausbildungsvertrag abgeschlossen ist. Die betriebliche Ausbildung umfass...mehr

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Sauer, SGB III § 106 Nettoe... / 2.1.1 Sollentgelt

Rz. 6 Sollentgelt ist das Bruttoarbeitsentgelt, das der Arbeitnehmer ohne den Arbeitsausfall und vermindert um Entgelt für Mehrarbeit in dem Anspruchszeitraum erzielt hätte, Abs. 1 Satz 2. Sollentgelt ist also das Bruttoarbeitsentgelt, soweit es beitragspflichtige Einnahme i. S. d. SGB III darstellt (Sächsisches LSG, Urteil v. 27.5.2005, L 3 AL 183/03). Lohnbestandteile sind...mehr