News
18.07.2018
Verfassungssbeschwerden
Kann das bloße Angebot einer Nutzungsmöglichkeit einen Vorteil darstellen, für den jeder Bürger zu zahlen verpflichtet ist? Ja! Antwortet das Bundesverfassungsgericht. Das Gericht sieht einen ganz konkreten Vorteil durch die Vielfalt der Anbieter, die durch "authentische, sorgfältig recherchierte Informationen" Orientierungshilfe bieten, sei es auch zwangsweise. Nur für die Zweitwohnung dürfe er nicht erhoben werden.mehr