Landgericht entscheidet über «Tagesschau»-App
Die Verleger betrachten die kostenlose «Tagesschau»-App als unfaire Konkurrenz zu ihrem Online-Angebot. Deshalb fordern sie, dass die ARD die Textbeiträge der «Tagesschau»-App möglichst weit eindampfen soll. Nur Beiträge, zu denen die «Tagesschau» auch einen Bericht gebracht hat, sollen erlaubt sein. Die ARD sieht es anders: Wer im Internet nicht voll präsent sei, habe keine Zukunft mehr, argumentiert der gebührenfinanzierte Senderverbund.
Gütliche Einigung gescheitert
Das Landgericht Köln hatte die beiden Parteien zweimal aufgefordert, sich gütlich zu einigen, doch dies war ihnen nicht gelungen. So wird nun ein Urteil gesprochen, allerdings keines im herkömmlichen Sinne: Vielmehr will das Gericht seinen Gesamteindruck zur «Tagesschau»-App vom 15. Juni 2011 - einem willkürlich gewählten Tag - formulieren. Viel bringen werde das nicht, warnte der Vorsitzende Richter Dieter Kehl bereits. «Wen interessiert schon, was das Landgericht Köln zur "Tagesschau"-App vom 15.6.2011 meint?»
Wie geht es weiter?
Richter Kehl versuchte den Parteien mehrfach klarzumachen, dass ein Gericht nicht die richtige Adresse sei, um diesen Streit beizulegen. Denn ein Zivilgericht könne nicht einfach hingehen und zum Beispiel festlegen, dass die Texte der «Tagesschau»-App künftig nur noch soundso lang sein dürften. «Ein Gericht kann keine generellen Aussagen zur Medienpolitik machen», sagte Kehl. «Das geht uns nichts an. Wir werden die "Tagesschau"-App nicht verbieten oder nicht nicht verbieten.»
Verleger und ARD hatten zwischenzeitlich miteinander verhandelt, doch eine Einigung kam nicht zustande. Nach Angaben des Bundesverbands Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) rückte die ARD nach mehreren Gesprächsrunden von einem unterschriftsreifen Kompromiss ab. BDZV-Präsident Helmut Heinen zeigte sich im Juli nach der zweiten Gerichtssitzung zwar gesprächsbereit, machte jedoch deutlich: «Wir werden nicht hinter die im Februar gemeinsam mit den Intendanten von ARD und ZDF ausgehandelte Vereinbarung zurückgehen.»
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