Fachbeiträge & Kommentare zu Rente

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Jung, SGB VII § 69 Rente an... / 1.4 Ergänzende bzw. korrespondierende Regelungen

Rz. 6 Zentrale Bezugsnorm ist § 63 Abs. 1 Nr. 3, der die Hinterbliebenenrenten ganz allgemein als Hinterbliebenenanspruch auflistet. Rz. 7 Außerdem ist beim Zusammentreffen mehrerer Elternrenten nach Abs. 3 auf die vergleichbare Regelung über das Zusammentreffen mehrerer Waisenrenten in § 68 Abs. 3 zu verweisen. Rz. 8 Abs. 5 entspricht der Regelung über das Sterbevierteljahr i...mehr

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Jung, SGB VII § 69 Rente an... / 2.1.7 Entstehen des Unterhaltsanspruchs nach dem Tode

Rz. 17 War der Versicherte bis zu seinem Tode nicht leistungsfähig, etwa deshalb, weil er noch eine Ausbildung absolvierte oder weil er arbeitslos war, oder waren die Eltern bis dahin nicht unterhaltsbedürftig, weil sie noch Erwerbseinkommen erzielten, so ist zu prüfen, ob und ggf. wann später hypothetisch, d. h. wenn der Versicherungsfall nicht eingetreten wäre, die Leistun...mehr

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Jung, SGB VII § 69 Rente an... / 2.1.6 Hypothetische Unterhaltsgewährung

Rz. 16 Falls der Anspruchsteller von dem Versicherten zur Zeit seines Todes keine Unterhaltsleistung erhalten hat, so ist zu prüfen, ob er ohne den Versicherungsfall wesentlich unterhalten worden wäre. Dies kommt dann in Betracht, wenn der Anspruchsteller zwar aufgrund seiner Stellung zum Versicherten zum Kreis der unterhaltsberechtigten Personen gehört, der Unterhaltsanspru...mehr

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Jung, SGB VII § 69 Rente an... / 1.5 Parallele Regelungen

Rz. 9 Eine parallele Regelung fand sich im Bundesversorgungsgesetz in § 49 BVG (Elternrente; zu den Voraussetzungen der Elternrente galt § 50 BVG, zur Höhe galt § 51 BVG), diese Regelung ist zum 1.1.2024 in das Soziale Entschädigungsrecht in § 88 SGB XIV überführt worden.mehr

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Sauer, SGB II § 11b Absetzb... / 2.9 Freibetrag bei Grundrente (Abs. 2a)

Rz. 86g Bei der Berechnung der Leistungen nach dem SGB II wird als Einkommen auch die (gesetzliche) Rente berücksichtigt. Abs. 2a bestimmt die entsprechende Geltung des § 82a SGB XII. Nach dieser Vorschrift ist für Personen bei der Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, wenn sie mindestens 33 Jahre an Grundrentenzeiten nach § 76g Abs....mehr

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Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 2.5.2.2 Einnahmen aus Sozialleistungen

Rz. 87 Einnahmen aus der Ausbildungsförderung sind unabhängig von ihrer Zweckbestimmung nach § 11 zu berücksichtigen. Zur Berufsausbildungsbeihilfe und zum Ausbildungsgeld vgl. LSG Hessen, Urteil v. 9.3.2016, L 6 AS 379/15. Zuvor sind die Aufwendungen nach den Bestimmungen des § 11b abzusetzen. Seit dem 1.8.2016 sind Auszubildende nicht mehr grundsätzlich und generell von de...mehr

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Jung, SGB VII § 65 Witwen- ... / 2.2.3.4 Erwerbsminderung, Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit (Abs. 2 Nr. 3c)

Rz. 27 Die Witwe bzw. der Witwer muss erwerbsunfähig nach Maßgabe von § 44 Abs. 2 SGB VI in der vor dem 31.12.2000 geltenden Fassung, oder berufsunfähig nach Maßgabe von § 43 Abs. 2 in der vor dem 31.12.2000 geltenden Fassung sein und dieser Zustand muss vor dem 31.21.2000 eingetreten sein. Ferner erhält die Witwe bzw. der Witwer die erhöhte Rente, bei dem ab 1.1.2001 volle...mehr

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Jung, SGB VII § 70 Höchstbe... / 2.1.1 Begrenzung der Hinterbliebenenrenten auf einen Höchstbetrag (Satz 1)

Rz. 7 Satz 1 sieht eine Kürzung von Hinterbliebenenrenten auf den Höchstbetrag von 80 % des Jahresarbeitsverdienstes vor, wenn die Renten der Hinterbliebenen (also mehrere Renten) bezogen werden. Die Kürzung erfolgt bei den Renten in der in Satz 1 HS 2 vorgesehenen Form, und zwar bei Witwen und Witwern, früheren Ehegatten und Waisen nach dem Verhältnis ihrer Höhe.mehr

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Jung, SGB VII § 65 Witwen- ... / 2.2.3 Große Witwen-/Witwerrente (Nr. 3)

Rz. 17 Die Rente i. H. v. 40 % des JAV (der Vollrente) soll einer besonderen Bedarfssituation entsprechen und wird deshalb an die Erfüllung weiterer Voraussetzungen geknüpft. Die höhere Rente wird nach Maßgabe von § 73 Abs. 1 nach Ablauf des Monats, in dem die Voraussetzungen erfüllt werden, gewährt. Sie fällt nach § 73 Abs. 2 nach Ablauf des Monats weg, in dem die Vorausset...mehr

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Jung, SGB VII § 66 Witwen- ... / 2.2 Mehrere Berechtigte – Rangfolge (Abs. 2)

Rz. 24 Die Vorschrift regelt die Aufteilung von Witwen- und Witwerrenten auf mehrere Berechtigte nach dem Verhältnis der Dauer der Ehe. Rz. 25 Unter mehreren Rentenberechtigten wird die Rente nach dem pro-rata-temporis-Prinzip, d. h. entsprechend der Dauer der jeweiligen Ehezeit aufgeteilt. Ob der zuvor der Hinterbliebenen zustehende Unterhalt niedriger oder höher gelegen hat...mehr

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Sommer, SGB V § 246 Beitrag... / 2.1 Beitragssatz für Bezieher von Arbeitslosengeld II/Bürgergeld

Rz. 3 Der Beitragssatz für Bezieher von Alg II war abweichend von den sonstigen Beitragssätzen krankenkassenunabhängig und bundeseinheitlich bestimmt. In der ursprünglichen Fassung der Vorschrift, die bis 29.3.2005 galt, war vorgesehen, dass dies der vom BMG festzustellende durchschnittliche allgemeine Beitragssatz der Krankenkassen zum 1.10. eines Jahres für das Folgejahr s...mehr

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Jung, SGB VII § 70 Höchstbe... / 2.3 Wegfall eines Berechtigten (Abs. 3)

Rz. 15 Das Ausscheiden eines Berechtigten (z. B. Witwe bei Wiederheirat; Waise mit dem Ende der Berufsausbildung) führt dazu, dass sich die übrigen Hinterbliebenenrenten erhöhen. Gleiches gilt, wenn eine der Renten sich vermindert (kleine statt großer Witwen- bzw. Witwerrente). Streitig ist, ab wann sich bei Abfindung einer Rente wegen Wiederheirat (§ 80 Abs. 1 Satz 1) die ...mehr

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Jung, SGB VII § 65 Witwen- ... / 2.2.3.3 Vollendung des 45./47. Lebensjahres (Abs. 2 Nr. 3b)

Rz. 25 Durch das RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz wird Abs. 2 Nr. 3b zwar mit Wirkung zum 1.1.2008 eingeführt und damit die Altersgrenze für die große Witwen-/Witwerrente synchron zu den Regelungen über die Altersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung angehoben. Nach der Übergangsregelung des § 218b Abs. 2 geschieht dies jedoch auch hier schrittweise für Todesfälle ab...mehr

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Jung, SGB VII § 68 Höhe der... / 1.5 Parallele Regelungen

Rz. 6 Eine der Regelung in Abs. 3 vergleichbare Regelung findet sich auch im Rentenrecht in § 89 Abs. 1 SGB VI, wonach bei einem Anspruch auf mehrere Renten aus eigener Versicherung nur die höchste Rente geleistet wird.mehr

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Jung, SGB VII § 65 Witwen- ... / 2.4.2 Absetzungsregel (Satz 2)

Rz. 39 Der bei der ranghöheren Rente angerechnete Betrag ist von dem Einkommensbetrag abzusetzen, bevor die Anrechnung auf die nächste Rente berechnet wird.mehr

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Sauer, SGB II § 13 Verordnu... / 2.3 Verordnungsermächtigung in Abs. 2

Rz. 45 § 13 Abs. 2 enthält eine weitere Ermächtigung für eine Rechtsverordnung. Die Vorschrift nimmt auch nach der Bürgergeld-Gesetzgebung Bezug auf § 12a Satz 1. Damit stehen die §§ 2, 3, 5, 7 und 9 weiterhin in engem Zusammenhang, § 12a wiederum ist als Nachfolgeregelung zu § 65 Abs. 4 (i. V. m. § 428 SGB III) anzusehen. Seit dem 1.1.2008 hatten erwerbsfähige Leistungsbere...mehr

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Jung, SGB VII § 49 Übergang... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Das Übergangsgeld stellt den Lebensunterhalt in dem Zeitraum sicher, in dem infolge des Versicherungsfalls Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gewährt werden. Es hat Entgeltersatzfunktion. Übergangsgeld erhalten aber auch Personen, die vor der beruflichen Rehabilitationsmaßnahme kein Einkommen hatten. Die Höhe und die Berechnung des Übergangsgeldes regelt § 50. Mit ...mehr

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Sauer, SGB II § 13 Verordnu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift ermächtigt in Abs. 1 zum Erlass einer Rechtsverordnung, durch die das zu berücksichtigende Einkommen und Vermögen näher bestimmt werden kann. Daraufhin sind bislang Verordnungen erlassen worden, die mit der Fassung nach Art. 7 des Vierten Corona-Steuerhilfegesetzes v. 19.6.2022 (BGBl. I S. 911) den ab 1.11.2021 maßgebenden Rechtszustand abbildeten. Die a...mehr

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Jung, SGB VII § 66 Witwen- ... / 2.1.2 Zeitlich begrenzte Unterhaltsansprüche (Satz 2)

Rz. 20 Abs. 1 Satz 2 enthält eine abschließende Aufzählung der Unterhaltstatbestände des BGB, nach denen ein zeitlich begrenzter Unterhaltsanspruch besteht. In diesen Fällen wird die Dauer der Rentenzahlung an die Dauer der Unterhaltsberechtigung geknüpft. Es handelt sich um den Unterhalt wegen Krankheit (§ 1572 BGB), wegen Erwerbslosigkeit einschließlich des Aufstockungsunt...mehr

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Jung, SGB VII § 65 Witwen- ... / 2.2.2 Kleine Witwen-/Witwerrente (Nr. 2)

Rz. 16 Falls die weitergehenden Voraussetzungen nach Abs. 2 Nr. 3a bis 3c nicht erfüllt sind, beträgt die Rente 30 % des JAV. Sie ist auf maximal 24 Monate begrenzt, soweit nicht die Übergangsregelung des § 218a Abs. 1 eingreift.mehr

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Jung, SGB VII § 68 Höhe der... / 2.3 Mehrere Waisenrenten (Abs. 3)

Rz. 11 Abs. 3 legt fest, dass eine Waise nur eine Waisenrente erhält, und zwar auch dann, wenn nach den Voraussetzungen des § 67 die Voraussetzungen für mehrere Waisenrenten vorliegen. Nur die aufgrund des festzusetzenden JAV höhere Rente wird gezahlt. Diese Festsetzung kann sich im Zeitablauf, unter Umständen sogar im Nachhinein ändern mit der Folge, dass dann die andere Wa...mehr

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Jung, SGB VII § 66 Witwen- ... / 1.2 Normzweck

Rz. 4 Sinn der Regelung ist die Erweiterung des anspruchsberechtigten Personenkreises auf einen Anspruch auf Witwen- und Witwerrente. Auch die wirtschaftliche Existenz frühere Ehegatten soll unter bestimmten Voraussetzungen nach dem Tod des ehemaligen Partners gesichert werden; auch hier hat die Rente daher Unterhaltsersatzfunktion. Damit sollen Härten beseitigt werden, die ...mehr

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Jung, SGB VII § 65 Witwen- ... / 2.1.1 Grundvoraussetzungen (Satz 1)

Rz. 11 Witwe bzw. Witwer ist derjenige, der mit dem Verstorbenen bis zu dessen Tod in gültiger Ehe gelebt hat. Für den Fall der Mehrehe nach islamischen Recht enthält das Gesetz keine Regelung. Die Verwaltungspraxis geht dahin, die Rente aufzuteilen. Die Rente wird gewährt bis zu einer Wiederheirat der Witwe bzw. des Witwers (zur Situation nach Beendigung einer weiteren Ehe...mehr

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Jung, SGB VII § 65 Witwen- ... / 2.5.2 Anrechnungsvorbehalt (Satz 2)

Rz. 42 Hinterbliebenenrente nach dem letzten Ehegatten Versorgungs- oder Unterhaltsansprüche sowie auf sonstige Renten sind auf die wiederaufgelebte Rente voll anzurechnen (Abs. 5 Satz 2). Es gibt keine Freibetragsregelung (Abs. 5 Satz 2 letzter Satzteil). Dies entspricht der Regelung für die Rentenversicherung in § 90 Abs. 1 SGB VI. Anzurechnen sind nur solche Ansprüche, de...mehr

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Jung, SGB VII § 70 Höchstbe... / 2.5 Praxishinweise

Rz. 17 Pflegekinder, die gemäß § 67 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Nr. 1 SGB VII i. V. m. § 56 Abs. 2 Nr. 2 SGB I eine Halbwaisenrente erhalten, fallen unter den Begriff "Waisen" i. S. v. § 70 Abs. 1 Satz 1, Abs. 4 Satz 1, sodass bei Überschreiten des Höchstbetrages der Hinterbliebenenleistungen wegen Einbeziehung auch dieser Renten eine Kürzung der Renten der Witwe und der leiblichen...mehr

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Jung, SGB VII § 68 Höhe der... / 2.4 Neufeststellung einer Waisenrente; § 48 SGB X

Rz. 12 Falls bei einer Neufeststellung die Prüfung ergibt, dass eine andere Waisenrente zu zahlen ist, so muss nach Maßgabe von § 48 SGB X die bisherige Bewilligung aufgehoben und die nunmehr zustehende Rente durch Bescheid bewilligt werden. Wie in allen übrigen durch Gesetz normierten Fällen, in denen gesetzliche Vorschriften die Änderung der Rentenhöhe, z. B. § 65 Abs. 1 u...mehr

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Jung, SGB VII § 65 Witwen- ... / 2.5.1 Wiederheirat (Satz 1)

Rz. 40 Witwen-/Witwerrente nach dem vorletzten Ehegatten soll gemäß Abs. 5 die nach dem Tod des letzten Ehegatten bestehende Versorgungslücke schließen, falls eine solche besteht. Sie soll nicht etwa den geschiedenen letzten Ehegatten von seiner Unterhaltspflicht entlasten. Der Anspruch auf Witwen-/Witwerrente nach dem früheren Ehegatten endet zwar mit der Wiederheirat, bzw...mehr

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Sauer, SGB II § 13 Verordnu... / 2.4 Rechtsverordnung nach Abs. 2

Rz. 47 Aufgrund der Ermächtigung des § 13 Abs. 2 hat das BMAS die Verordnung zur Vermeidung unbilliger Härten durch Inanspruchnahme einer vorgezogenen Altersrente (Unbilligkeitsverordnung – UnbilligkeitsV) v. 14.4.2008 erlassen (BGBl. I S. 734). Sie ist rückwirkend am 1.1.2008 in Kraft getreten und aktuell in der seit dem 1.1.2017 maßgebenden Fassung gültig. Die Verordnung r...mehr

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Jung, SGB VII § 48 Verletzt... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Verletztengeld wird erneut gewährt, wenn der Versicherte an den Folgen des Versicherungsfalls wieder erkrankt und die Voraussetzungen des § 45 vorliegen. Ausreichend ist daher nicht allein die Wiedererkrankung. Vielmehr muss sie zur Arbeitsunfähigkeit führen oder eine Maßnahme der Heilbehandlung nach sich ziehen, wegen der der Versicherte eine ganztägige Erwerbstätigke...mehr

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Jung, SGB VII § 65 Witwen- ... / 2.3.5 Besonderheiten im Beitrittsgebiet

Rz. 34 Für das Beitrittsgebiet ist § 1155 Abs. 1 Satz 2 und 3 sowie Abs. 2 und 3 RVO in der am Tag vor Inkrafttreten dieses Gesetzes geltenden Fassung weiter anzuwenden mit der Maßgabe, dass an die Stelle der dort genannten Vorschriften der RVO § 65 Abs. 3 und § 66 dieses Buches treten. Bestand am 31.12.1991 nach dem in dem in Art. 3 des Einigungsvertrags genannten Gebiet ge...mehr

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Sommer, SGB V § 243 Ermäßig... / 2.1.2 Weitere Ausschlussgründe

Rz. 7 Es ist differenziert zu beurteilen, ob das Ruhen, der Wegfall oder eine Kürzung des Anspruchs auf Krankengeld einen Anschlussgrund darstellt. Rz. 7a Der Krankengeldanspruch besteht nämlich auch dann, wenn der Anspruch auf Krankengeld lediglich nach § 49 ruht, nach § 50 Abs. 2 gekürzt oder nach § 52 beschränkt ist. Das Stammrecht auf Krankengeld bleibt in diesen Fällen d...mehr

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Jung, SGB VII § 68 Höhe der... / 2.1.2 Höhe der Vollwaisenrente (Nr. 2)

Rz. 9 Für einen Vollwaisen beträgt die Rente hingegen 30 % des Jahresarbeitsverdienstes (Nr. 2).mehr

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Jung, SGB VII § 70 Höchstbe... / 1.2 Inhalt der Regelung

Rz. 3 Abs. 1 begrenzt den Höchstbetrag der Hinterbliebenenrenten auf 80 % des Jahresarbeitsverdienstes. Abs. 2 regelt die Neuberechnung der Hinterbliebenenrente für den Fall, dass neue Berechtigte hinzutreten. Abs. 3 regelt die Erhöhung der Renten für den Fall, dass Hinterbliebene ausscheiden.mehr

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Sauer, SGB II § 11b Absetzb... / 2.2 Absetzbeträge nach Abs. 1

Rz. 21 Abs. 1 regelt, welche Beträge vom Einkommen abzusetzen sind. Dabei handelt es sich vom Charakter her um Abgaben und Versicherungs- bzw. Vorsorgebeiträge, Werbungskosten, den Erwerbstätigenfreibetrag und Unterhaltsleistungen. Die Aufzählung ist abschließend, sie enthält keine Öffnungsklausel. Abzüge nach § 11b verhindern einen entsprechenden Vorwegabzug bei der Ermittl...mehr

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Jung, SGB VII § 68 Höhe der... / 2.1.1 Höhe der Halbwaisenrente (Nr. 1)

Rz. 8 Die Rente beträgt 20 % des Jahresarbeitsverdienstes für eine Halbwaise (Nr. 1).mehr

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Jung, SGB VII § 65 Witwen- ... / 2.2.3.1 Erziehung eines waisenrentenberechtigten Kindes (Abs. 2 Nr. 3a)

Rz. 18 Das Kind muss Anspruch auf Waisenrente nach § 67, also in der Unfallversicherung (nicht in der Rentenversicherung) waisenrentenberechtigt sein; es muss nicht Waisenrente beziehen oder bezogen haben. Die Waisenrentenberechtigung kann nach § 67 Abs. 3 Nr. 2 unter den dort genannten Voraussetzungen bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres bestehen. Die Voraussetzung des ...mehr

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Jung, SGB VII § 70 Höchstbe... / 1.3 Normzweck

Rz. 4 Die Regelung soll, ausgehend von der Unterhaltsersatzfunktion der Hinterbliebenenrenten, gewährleisten, dass die Renten in einem angemessenen Verhältnis zum früheren Einkommen des verstorbenen Versicherten stehen.mehr

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Sauer, SGB II § 11b Absetzb... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt, welche Einnahmen, Abzüge, Beiträge und Aufwendungen bei der Berücksichtigung von Einkommen vor der Anrechnung auf den Bedarf der Bedarfsgemeinschaft von den Einnahmen abzusetzen sind. Das setzt voraus, dass die Einnahme als zu berücksichtigendes Einkommen zu qualifizieren ist. Dazu werden Regelungen nicht nur in § 11b, sondern auch in den §§ 11, 1...mehr

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Jung, SGB VII § 65 Witwen- ... / 2.6.6 Beweislast

Rz. 72 Während der Unfallversicherungsträger lediglich die positiven Voraussetzungen – Eheschluss nach dem Versicherungsfall und unterjährige Ehe – beweisen muss, trifft den Witwer oder die Witwe die Nachweispflicht für die besonderen Umstände, sog. negative Anspruchsvoraussetzung. Das ergibt sich aus der Regel-Ausnahme-Konstruktion des § 65 Abs. 6. Rz. 73 Gelingt dem Witwer ...mehr

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Jung, SGB VII § 46 Beginn u... / 2.3 Anspruchsende

Rz. 7 Abs. 3 regelt das Ende des Anspruchs von Verletztengeld. Hieran knüpft § 72 Abs. 1 Nr. 1 den Beginn der Renten an Versicherte. Weitere in Betracht kommende Zeitpunkte des Rentenbeginns regelt § 72 Abs. 1 Nr. 2. Der Anspruch auf Verletztengeld unterliegt grundsätzlich keiner zeitlichen Beschränkung (BSG, Urteil v. 30.10.2007, B 2 U 31/06 R), es sei denn, es liegt einer ...mehr

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Jung, SGB VII § 65 Witwen- ... / 1.2 Inhalt der Regelung

Rz. 3 Abs. 1 regelt die Dauer der Leistung einer Witwen- oder Witwerrente. Abs. 2 regelt die Rentenhöhe der Witwen- und Witwerrente. Abs. 3 regelt die Anrechnung von Einkommen. Abs. 4 regelt beim Zusammentreffen mehrerer Renten die Rangfolge für die Einkommensanrechnung. Abs. 5 regelt das Wiederaufleben nach Auflösung einer nachfolgenden Ehe. Abs. 6 regelt den Leistungsausschlus...mehr

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Jung, SGB VII § 65 Witwen- ... / 1.3 Normzweck

Rz. 4 Die Witwen-/Witwerrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung hat die gleiche Funktion wie in der Rentenversicherung. Sie dient dazu, den tatsächlichen oder fiktiven Beitrag des Verstorbenen zum Lebensunterhalt des Berechtigten zu ersetzen; hat also Unterhaltsersatzfunktion. Dabei ersetzt diese unfallversicherungsrechtliche Rentenart lediglich pauschal den entgangene...mehr

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Jung, SGB VII § 66 Witwen- ... / 2.3 Weitere frühere Ehegatten (Abs. 3)

Rz. 28 Abs. 3 schließt an die Regelung nach Abs. 2 an. Die Vorschrift stellt klar, dass beim Hinzukommen weiterer Berechtigter die Witwen- und Witwerrenten nach Abs. 2 entsprechend zu mindern sind (so ausdrücklich die Gesetzesmotive BR-Drs. 263/95 S. 260 = BT-Drs. 13/2204 S. 92). Rz. 29 Danach ist die Rente zu mindern, wenn ein weiterer Berechtigter hinzutritt. Auch diese Min...mehr

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Jung, SGB VII § 65 Witwen- ... / 2.2.3.2 Sorge für ein behindertes waisenrentenberechtigtes Kind (Abs. 2 Nr. 3a)

Rz. 24 Der Begriff der Sorge umfasst die tatsächliche Betreuung, Beaufsichtigung und Versorgung der Waisen, ohne dass die betreffende Person Erziehungs- oder Personensorgeberechtigter sein muss. Das Kind muss waisenrentenberechtigt sein nach § 67 Abs. 3 Nr. 2d. Auf diese Vorschrift wird Bezug genommen. Lediglich die nach dieser Vorschrift geltende Altersgrenze entfällt. Dem...mehr

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Jung, SGB VII § 49 Übergang... / 2.3 Konkurrenzen

Rz. 13 Das Übergangsgeld folgt grundsätzlich zeitlich dem Bezug von Verletztengeld nach § 45 , da der Anspruch auf Übergangsgeld gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 2 das Verletztengeld beendet. Werden neben den Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben in einer Einrichtung indes gleichzeitig Maßnahmen der Heilbehandlung erbracht, wird unter den Voraussetzungen des § 45 Abs. 3 weiter Verletz...mehr

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Jung, SGB VII § 70 Höchstbe... / 2.2 Hinzutreten eines neuen Berechtigten (Abs. 2)

Rz. 14 Tritt aus irgendeinem Grund ein neuer Berechtigter hinzu, so werden gemäß Abs. 2 alle bisher gezahlten Hinterbliebenenrenten neu berechnet. Dies kann zur Kürzung oder sogar zum Wegfall einer anderen Hinterbliebenenrente führen. Die Neuberechnung ist auch dann vorzunehmen, wenn eine der bereits festgestellten Renten aus einem im Gesetz vorgesehenen Grund zu erhöhen is...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Gold
12 Ansatzpunkte für mehr Na... / 4 Remote Work – Neue Anforderungen an die Arbeit

Nur wenn jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter bereit ist, den Transformationsprozess anzunehmen, mitzugestalten und das Zielbild zu unterstützen, kann Veränderung gelingen. Nachhaltige Unternehmen erfordern bei jeder einzelnen Person der Belegschaft eine Veränderungsbereitschaft. Das gilt in erster Linie für den Arbeitsinhalt, aber auch für die Art und Weise der Arbeitse...mehr

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Sommer, SGB V § 241 Allgeme... / 2.2 Ausnahmen

Rz. 8 Ein ermäßigter Beitragssatz gilt gemäß § 243 Satz 1 abschließend (so zutreffend Böttinger, in: Krauskopf, Soziale Krankenversicherung, Pflegeversicherung, 121. Erg.-Lfg. Februar 2024, SGB V, § 243 Rz. 6) für Mitglieder, die keinen Anspruch auf Krankengeld haben. Die Norm bezieht sich damit auf § 44 Abs. 2, der im Einzelnen regelt, wer keinen Anspruch auf Krankengeld ha...mehr

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Jung, SGB VII § 65 Witwen- ... / 2.4.1.1 Waisenrente (Nr. 1 – weggefallen zum 1.7.2015)

Rz. 36 Zunächst wurde das Einkommen noch auf die Waisenrente nach der bis zum 30.6.2015 geltenden Nr. 1 angerechnet. Rz. 37 Durch Art. 4 Nr. 5 des Fünften Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (5. SGB IV-ÄndG) v. 15.4.2015 (BGBl. I S. 583, 1008) wurde dann mit Wirkung zum 1.7.2015 § 65 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 aufgehoben. Dies war eine Folge...mehr

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Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 2.14 Weitere Sachverhalte

Rz. 238 Ein monatliches Durchschnittseinkommen nach einer vorläufigen Bewilligung ist nicht mehr zu bilden (vgl. Rz. 214 ff.). Zuvor hatte das BSG mit Urteil v. 11.7.2019 (B 14 AS 44/18 R) entschieden, dass dem Wortlaut des Gesetzes sich keine Anknüpfungspunkte dafür entnehmen lassen, dass es für die Bildung eines Durchschnittseinkommens darauf ankommt, ob der Bezug von Eink...mehr