Fachbeiträge & Kommentare zu Rente

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Teilrente 99,99 % und Arbei... / A. Einleitung

Rz. 1 Ältere Arbeitnehmer dürfen seit 1.1.2023 eine Rente zusätzlich zum Arbeitslohn erhalten, ohne dass die Rente gekürzt wird. Dieser Zweifachbezug ist auch bei vorgezogenen Renten zulässig, also bei Renten, die vor der Regelaltersgrenze beginnen. Dieser Zweifachbezug wird im Münchener Modell[1] mit einem wesentlichen Detail verfeinert: Die vorgezogene Rente wird als Teilre...mehr

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FF 01/2025, Totalrevision d... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Der Antragsteller begehrt die Abänderung eines im Jahre 2002 durchgeführten Versorgungsausgleiches nach dem Tod seiner früheren Ehefrau. [2] Das Amtsgericht – Familiengericht – Uelzen schied mit Urt. v. 10.9.2002 die Ehe des Antragstellers, nachdem der Scheidungsantrag des am xx.xx. 1946 geborenen Antragstellers seiner am xx.xx. 1949 geborenen Ehefrau am 9.3.20...mehr

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Teilrente 99,99 % und Arbei... / IV. Rentenabschläge

Rz. 18 Die Rente für langjährig Versicherte gem. §§ 36, 236 SGB VI ist vorgezogen nur gegen Abschlag zu erhalten. Für die Rente für schwerbehinderte Menschen gem. §§ 38, 236b SGB VI sind ebenfalls Abschläge vorgesehen. Wer eine Rente mit Abschlägen bezieht, behält diese, sie enden nicht und sie können auch nicht durch einen Wechsel in eine andere Rente abgewendet werden, § 34...mehr

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Teilrente 99,99 % und Arbei... / F. Steuerrecht: Abzüge oder was bleibt unterm Strich

Rz. 61 Arbeitseinkünfte sind steuerpflichtig gem. § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 EStG als Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit. Renten sind als sonstige Einkünfte gem. §§ 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 7, 22 EStG steuerbar. Arbeitseinkommen unterliegt der Lohnsteuerpflicht, § 38 EStG, d.h. Arbeitgeber müssen im laufenden Entgeltverfahren einen Abzug vom Arbeitslohn durchführen und die Lohnst...mehr

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§ 7 Zwangsvollstreckung weg... / 6. Pfändungsschutz

Rz. 24 Bei den Geldforderungen, die der Mehrheit der Bevölkerung zustehen, handelt es sich weit überwiegend um Forderungen auf Lohn, Gehalt, Ruhegehalt, Rente oder Sozialleistungen. Wären diese Geldforderungen unbeschränkt pfändbar, hätte dies erhebliche Folgen: Den Schuldnern würden die Mittel zur angemessenen Lebensführung oft fehlen, die Gemeinschaft der Steuerzahler oder...mehr

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§ 4 Anspruchsübergänge und ... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 501 Das Berufungsgericht hatte den geltend gemachten Anspruch des Klägers aus §§ 7, 18 StVG, § 823 Abs. 1 BGB, § 3 PflVG in voller Höhe bejaht. Der Einwand der Beklagten zu 2, es habe ein Verteilungsverfahren gemäß § 156 Abs. 3 VVG stattfinden müssen und stattgefunden, weil dem Kläger kein Befriedigungsvorrecht gemäß § 116 Abs. 4 SGB X zustehe, sei unberechtigt. Selbst u...mehr

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Teilrente 99,99 % und Arbei... / III. Münchener Modell Typ 3: Schwerbehinderten-Altersrente, teilweises Wettmachen der Abschläge

Rz. 5 Das Münchener Modell im dritten Grundtyp betrifft schwerbehinderte Menschen, die mit 62 (Jahrgänge ab 1964) eine vorgezogene Rente erhalten können. Dieser Grundtyp beginnt für die Jahrgänge ab 1964 und später mit 62 und endet mit dem Regelalter von 67Jahren. Auch hier sind Abschläge anzusetzen, sie betragen für diese Rentenart i.H.v.10,8 %. Für eine Rentenanwartschaft m...mehr

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Teilrente 99,99 % und Arbei... / 2. Münchener Modell Typ 2: Langjährig Versicherte, teilweises Wettmachen der Abschläge

Rz. 30 Unter Rdn 4 war das Münchener Modell in Fällen eines Rentenzugangs mit 63 dargestellt. Nunmehr können wir die finanziellen Vorteile errechnen wie folgt: ▪ Ausgangspunkte:mehr

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§ 6 Erwerbsschaden und Rent... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 55 Das Berufungsgericht, dessen Urteil von Langenick in NZV 2009, 257 ff. und 318 ff. näher dargestellt und besprochen worden ist, hatte, soweit für das Revisionsverfahren noch relevant, Folgendes ausgeführt: Rz. 56 Die Klägerin könne von der Beklagten zu 1 gemäß § 7 Abs. 1, §§ 11, 13 StVG a.F., § 3 Nr. 1 PflVG a.F. (nunmehr § 115 Abs. 1 VVG) und von der Beklagten zu 2 ge...mehr

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Teilrente 99,99 % und Arbei... / C. Rentenrecht SGB VI

Rz. 6 Die beschriebenen drei Grundtypen erläutern das Münchener Modell augenfällig und plastisch. Das Modell ist aber nicht auf diese Grundtypen beschränkt, sondern bemerkenswert variabel. Es können andere Beginn- und Endzeiten gewählt werden, sodass ich andere Abschläge sowie Endrenten ergeben. Oder aber statt Weiterarbeit in Vollzeit zu wählen, sind auch Reduzierungen auf ...mehr

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FF 01/2025, Totalrevision d... / 2 Anmerkung

Der sorgsam begründeten Entscheidung des OLG Celle ist zuzustimmen. Die DRV musste sich bereits in der Entscheidung v. 23.8.2023[1] vom BGH belehren lassen, dass besitzgeschützte Entgeltpunkte auch in Abänderungsverfahren zu berücksichtigen sind. In diesem Fall ging es um Kindererziehungszeiten und um die Frage, ob im Verfahren nach § 51 eine Bewertung nach § 39 VersAusglG (...mehr

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Teilrente 99,99 % und Arbei... / I. Münchener Modell, Progression und Gesamtsteuerlast

Rz. 62 Im Einkommensteuerrecht gilt das Gebot der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Deshalb findet ein progressiver Steuersatz Anwendung. Dessen Auswirkungen in EUR dargestellt ist augenfälliger als die Darstellung der Prozentsätze. Das zeigt die nachfolgende Tabelle Steuerprogression- Werte gerundet, ohne Gewähr, Werte 2024, Quelle: BayLfSt, www.lfst....mehr

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Teilrente 99,99 % und Arbei... / 2. Freiwillig Versicherte

Rz. 71 Freiwillig in der Krankenversicherung Versicherte erhalten einen Beitragszuschuss der DRV. Dieser bemisst sich aus der Rente und ist gedeckelt auf das, was die DRV für gesetzlich Krankenversicherte zu zahlen hätte. Der Beitragszuschuss ist somit auf den hälftigen maximalen Beitrag aus der Beitragsbemessungsgrenze limitiert. Beschäftigte erhalten vom Arbeitgeber im Münc...mehr

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Teilrente 99,99 % und Arbei... / 3. Münchener Modell Typ 3: Schwerbehinderte Menschen

Rz. 31 Unter Rdn 5 war das Münchener Modell für schwerbehinderte Menschen bei Rentenzugang mit 62 dargestellt. Nunmehr können wir den dortigen Weg exakt darstelle wie folgt: ▪ Ausgangspunkte:mehr

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Teilrente 99,99 % und Arbei... / I. Ausgangspunkt Rentenantrag

Rz. 75 Nach § 99 Abs. 1 S. 1 SGB VI wird eine Rente, somit auch die Renten wegen Alters als Teilrente von 99,99 % im Münchener Modell, nur von dem Kalendermonat an geleistet, zu dessen Beginn die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. Rückwirkend werden Renten nur insoweit gezahlt, als die Rente bis zum Ende des dritten Kalendermonats nach Ablauf des Monats beantragt wird, i...mehr

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Italien / cc) Kinder

Rz. 146 Anspruch auf eine lebenslange Rente zugunsten des nicht anerkennungsfähigen Kindes (gem. Art. 580 Abs. 2 c.c.).[220] Dieser Anspruch steht den Berechtigten kraft eigenen Rechts zu. Es handelt sich um ein schuldrechtliches Vermächtnis ex lege.[221] Es gilt als Ersatz für Unterhalt, Erziehung und Förderung und wird als Erbrecht qualifiziert. Die Höhe gleicht der Rendit...mehr

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§ 6 Erwerbsschaden und Rent... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 214 Das Berufungsurteil hielt den Angriffen der Revision stand. Das Berufungsgericht hatte mit Recht angenommen, dass die Klägerin von der Beklagten aus übergegangenem Recht ihres Versicherten H. Ersatz der an diesen erbrachten Rentenleistungen und der für ihn an die Krankenversicherung der Rentner abgeführten Beiträge für die Zeit vom 1.9.2006 bis 31.8.2008 im geltend g...mehr

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Teilrente 99,99 % und Arbei... / a. Rentenversicherung SGB VI

Rz. 90 Wer die Regelaltersrenten-Grenze erreicht und trotz Erfüllung der Wartezeit die Altersente nicht in Anspruch nimmt, erhält einen Zuschlag auf die gesamte, später gewährte Rente. Dieser beträgt 0,5 % für jeden späteren Eintrittsmonat, somit 6 % für ein Jahr. Statt z.B. 2.000 EUR Rente errechnen sich für einen um ein ganzes Jahr aufgeschobenen Rentenbeginn 2.120 EUR Mon...mehr

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Teilrente 99,99 % und Arbei... / 3. Privat Versicherte

Rz. 72 Privat Krankenversicherte erhalten jeweils eine Beitragszuschuss der Arbeitgeber (berechnet aus dem Arbeitsentgelt) sowie der DRV (berechnet aus der Rente). Weil gesetzliche Mitteilungs- und Erstattungsansprüche für diese Fallkonstellationen erst geschaffen werden müssten (und weil Aufwand, Prüfaufwand und Ertrag in keinem Verhältnis stünden), dürfen privat Krankenvers...mehr

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Teilrente 99,99 % und Arbei... / 2. Schaden und Kausalität

Rz. 78 Die herzustellende Vermögenseinbuße besteht in den Renten, welche mangels rechtzeitigen Antrags nicht gezahlt wurden. Eine Gesamtsaldierung der finanziellen Folgen des früheren Rentenbeginns findet nicht statt. Insbesondere ist ein Abwägen der infolge von Abschlägen geringeren früheren Rente mit der späteren abschlagsfreien höheren Rente in Bezug auf die Lebenserwartu...mehr

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Teilrente 99,99 % und Arbei... / I. Rentenbedingtes Kündigungsverbot – § 41 S. 1 SGB VI

Rz. 48 § 41 S. 1 SGB VI regelt das Verbot der rentenbedingten Kündigung. Das soll verhindern, dass sich Arbeitgeber von ihren Beschäftigten trennen, sobald sie eine vorgezogene Rente beziehen können. Die zugunsten der Beschäftigen geschaffenen vorgezogenen Renten sollen ihnen nicht "auf die Füße fallen", also nicht zum Nachteil gereichen. Was auch dem gesetzgeberischen Ziel ...mehr

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Teilrente 99,99 % und Arbei... / 1. Schadensersatzpflicht des Arbeitgebers wegen unberechtigter Ablehnung des Münchener Modells

Rz. 54 Zur Ablehnung des Modells "Rente plus Arbeit" ist eine erste obergerichtliche Entscheidung ergangen. Das LAG Hamm hat mit Urt. v. 8.5.2024 – 4 Sa 1159/23 entschieden, dass Schadensersatzpflicht nicht entstehen kann. ▪ Sachverhalt: Der Beschäftigte hatte Anfang 2023 beim Arbeitgeber nach dem neu ermöglichten Modell der Weiterarbeit bis zur Regelaltersrente bei gleichzeit...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / Literaturtipps

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Teilrente 99,99 % und Arbei... / 3. In 10 Sekunden zur Rentenhöhe

Rz. 27 Um exakt berechnen zu können, wie hoch künftige Renten sein werden, müssten nach der oben erläuterten Rentenformel (Rdn 22) die Bruttoentgeltsummen der kommenden Jahre bekannt sein. Das aber wird erst nach Ablauf der kommenden Jahre bestimmbar sein. Wir sind daher für die künftige Rentenhöhe auf Prognosen und Schätzungen angewiesen, bei welchen von Hause aus Schwankun...mehr

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Teilrente 99,99 % und Arbei... / I. Überschreiten der Beitragsbemessungsgrenze

Rz. 69 Im Münchener Modell werden Lohn/Gehalt verbeitragt, die Arbeitgeber führen die gesetzlichen Beiträge an die Einzugsstelle ab. Renten werden zur Kranken- und Pflegeversicherung verbeitragt, das Beitragsverfahren obliegt der DRV. Somit entrichten zwei Stellen unabhängig voneinander und nach eigenen Systemen die jeweiligen Beiträge. Durch den Bezug von Lohn/Gehalt plus Re...mehr

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Dänemark / IV. Die fortgesetzte Gütergemeinschaft

Rz. 44 Das 4. Kapitel ARL eröffnet in den §§ 17 bis 34 bei ehelicher Gütergemeinschaft (wobei das neue dänische Ehegesetz von "Teilungsvermögen der Ehegatten", delingsformue, spricht) auch die Möglichkeit, diese (mit Abkömmlingen) ungeteilt fortzusetzen (uskiftet bo). Die uskiftet bo besteht aus den Anteilen beider Ehegatten am Gemeinschaftsgut. Der Erbanfall nach dem zuerst...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / 2. Bedingt pfändbare Bezüge, § 850b ZPO

Rz. 72 Grundsätzlich unpfändbar (§ 850b Abs. 1 Nr. 1–4 ZPO) sind ferner:mehr

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Teilrente 99,99 % und Arbei... / E. Arbeitsrecht

Rz. 47 Bisher wurde das Münchener Modell in Wechselwirkung mit dem Sozialrecht dargestellt. Zu klären sind aber nicht nur sozialrechtliche Fragen, sondern gerade auch Fragen des Arbeitsrechts. Arbeitsrechtlich ist zunächst zu klären, ob das Münchener Modell eine Kündigung rechtfertigen kann, welche Vertragsklauseln ihm entgegenstehen können und ob Mitteilungspflichten bestehe...mehr

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Teilrente 99,99 % und Arbei... / 1. Vorzeitige Altersleistungen

Rz. 59 Ausgangspunkt ist § 6 BetrAVG i.d.F. der letzten Änderung zum 1.1.2023: § 6 BetrAVG Vorzeitige Altersleistung Einem Arbeitnehmer, der die Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung als Vollrente in Anspruch nimmt, sind auf sein Verlangen nach Erfüllung der Wartezeit und sonstiger Leistungsvoraussetzungen Leistungen der betrieblichen Altersversorgung zu gewähre...mehr

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Deutschland / b) Versorgungsfreibetrag

Rz. 264 Bei unbeschränkter Steuerpflicht erhalten der überlebende Ehegatte/Lebenspartner – anders als der Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft – nach § 17 Abs. 1 S. 1 ErbStG im Erbfall einen besonderen Versorgungsfreibetrag von 256.000 EUR und Kinder einen Versorgungsfreibetrag – gestaffelt nach Alter – zwischen 52.000 EUR und 10.300 EUR (§ 17 Abs. 2 S. 1 ErbStG)....mehr

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Teilrente 99,99 % und Arbei... / 1. Regelaltersrente

Rz. 50 In der überwiegenden Zahl sehen Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen, kirchliche Arbeitsrechtsregelungen und Arbeitsverträge ein altersbedingtes Ende ohne Kündigung mit Erreichen des Regelaltersrenten-Alters vor. Ein Beispiel sei mit § 33 TV-ÖD zitiert: § 33 Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Kündigung (1) Das Arbeitsverhältnis endet, ohne dass es einer Kündigun...mehr

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Teilrente 99,99 % und Arbei... / 1. Münchener Modell Grundtyp 1: Abschlagsfreier Rentenzugang

Rz. 29 Unter Rdn 3 ist das Münchener Modell im Grundtyp1, also im Fall eines abschlagsfreien Rentenzugangs, dargestellt. Nunmehr können wir den dortigen Weg exakt darstellen wie folgt: ▪ Ausgangspunkte: Zudem soll die qu...mehr

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Italien / bb) Ehegatte

(a) Anspruch auf eine lebenslange Rente zugunsten des (auch) mit Schuldausspruch getrennt lebenden Ehegatten (gem. Art. 548 Abs. 2. c.c.) Rz. 144 Voraussetzung ist das Bestehen des Trennungsunterhaltstitels.[214] Dies gilt nicht für den eingetragenen Partner, da für die unioni civili keine Trennung vorgesehen ist. Fraglich ist, ob die Regelung dem Unterhalts- oder dem Erbstatu...mehr

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Teilrente 99,99 % und Arbei... / a. Rentenversicherung SGB VI

Rz. 87 Voll- oder Teilrentenbezieher sind nicht mehr rentenversicherungspflichtig ab dem Regelaltersrenten-Alter. Arbeitgeber müssen trotz dieser Versicherungsfreiheit weiterhin Arbeitgeberbeiträge (halben Beitragssatz ½ von 18,6 %) entrichten, § 172 Abs. 1 S. 1 SGB VI. Sie sollen "gefälligst Jüngere beschäftigen". Anders gesagt: Wettbewerbsvorteile aufgrund Rentnerbeschäfti...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / B. Rechtliche Grundlagen

I. Pfändbarkeit der Rentenansprüche Rz. 955 Nach geltendem Recht ist die Pfändbarkeit von zukünftigen Rentenansprüchen lediglich davon abhängig, dass sich eine Rechtsbeziehung zwischen dem Schuldner und dem Drittschuldner herausgebildet hat, die nach ihrem Inhalt und der Person des Drittschuldners bestimmt werden kann.[730] Dies ist mit der Begründung von Rentenanwartschaften...mehr

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Teilrente 99,99 % und Arbei... / 1. Wartezeiten – Zeitkonto

Rz. 21 Die Renten wegen Alters haben zwei Voraussetzungen, beide müssen erfüllt sein. Zum einen muss das jeweilige Lebensalter erreicht, zum anderen muss die jeweilige Wartezeit erfüllt sein. Oder einfach gesagt: Auf dem "Wartezeitkonto" müssen die jeweiligen Mindestzeiten vorhanden sein. Die jeweiligen Wartezeiten und ihre Voraussetzungen ergeben sich aus §§ 50 ff. SGB VI. I...mehr

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Teilrente 99,99 % und Arbei... / II. Sozialrechtlicher Herstellungsanspruch

Rz. 76 Der sozialrechtliche Herstellungsanspruch dient dem Ausgleich von Schäden, die aus der Verletzung der Träger bezüglich ihrer Auskunfts-, Beratungs- und Betreuungspflichten im Sozialrechtsverhältnis entstehen. Bei diesem von der Rechtsprechung (BSG v. 12.10.1979 – 12 RK 47/77) entwickelten Institut handelt es sich um ein eigenständiges Haftungsinstrument des Sozialrech...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / I. Pfändbarkeit der Rentenansprüche

Rz. 955 Nach geltendem Recht ist die Pfändbarkeit von zukünftigen Rentenansprüchen lediglich davon abhängig, dass sich eine Rechtsbeziehung zwischen dem Schuldner und dem Drittschuldner herausgebildet hat, die nach ihrem Inhalt und der Person des Drittschuldners bestimmt werden kann.[730] Dies ist mit der Begründung von Rentenanwartschaften ohne Rücksicht auf die Anzahl der ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / H. Nicht zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen gehörende Wirtschaftsgüter

Rz. 170 [Autor/Stand] Nach § 33 Abs. 3 BewG werden bestimmte Wirtschaftsgüter des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft nicht zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen gerechnet. Durch diese den Umfang des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft einschränkende Regelung wird erreicht, dass die in § 33 Abs. 3 BewG genannten Wirtschaftsgüter nicht bei der Grundsteuer erfasst...mehr

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Teilrente 99,99 % und Arbei... / V. Rentenhöhe

Rz. 20 Das Münchener Modell steht und fällt mit zwei Faktoren: Deshalb ist es wichtig, zu wissen, wann wieviel Rente gezahlt wird. Um diesen Rentenumfang je nach individueller Variante des Münchener Modells zu bestimmen, kann man zum einen Beitragszeiten unte...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / C. Muster

I. Muster: Pfändung von Rentenansprüchen als Sozialleistung nach SGB Rz. 968 Muster 8.145: Pfändung von Rentenansprüchen als Sozialleistung nach SGB: Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses, Anlage 4 Hinweis: Nachfolgend finden Sie nur die ausgefüllten Seiten, die Stammdaten sind im Übrigen nach Maßgabe des Einzelfalls zu ergänzen. ▪ Hinweisemehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / III. Pfändungsschutz Selbstständiger bei Lebensversicherungen

Rz. 766 Der Bundestag hat am 14.12.2006 den Entwurf eines "Gesetzes zum Pfändungsschutz der Altersvorsorge und zur Anpassung des Rechts der Insolvenzanfechtung" mit einer Erweiterung des Pfändungsschutzes auf die Hinterbliebenen und einer Erhöhung des geschützten Betrages gegenüber dem ursprünglichen Entwurf der Bundesregierung beschlossen und damit erstmals einen Pfändungss...mehr

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Teilrente 99,99 % und Arbei... / II. Beitragsrechtliche Behandlung des Arbeitgeberzuschusses

Rz. 73 Nach diesem Besprechungsergebnis ist es zudem beitragsrechtlich nicht zu beanstanden, dass der Arbeitgeberzuschuss zu einer freiwilligen oder privaten Krankenversicherung des Beschäftigten unabhängig von der beitragsrechtlichen Behandlung einer zeitgleich bezogenen Rente gezahlt wird. Die Beitragsfreiheit des Arbeitgeberzuschusses ist zwar nach § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Sv...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / dd) Amtshilferichtline/EUAHiG

Rz. 771 [Autor/Stand] Die maßgebliche Rechtsgrundlage [2] für die in Inanspruchnahme von Amts- und Rechtshilfe und den automatischen Austausch von Informationen innerhalb der EU ist die EU-Amtshilferichtlinie 2011/16/EU ,[3] die bspw. durch das EUAHiG [4] in nationales Recht umgesetzt worden ist. Die auf europäische Ebene maßgebliche Richtlinie formuliert ihre Zielsetzung wie f...mehr

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§ 3 Regelungsbereich des Er... / E. Erbstatut und Unterhaltsansprüche

Rz. 100 Qualifikationsprobleme ergeben sich, wenn überlebende Angehörige Unterhaltsansprüche gegen den Nachlass geltend machen. Unterhaltspflichten sind gem. Art. 1 Abs. 2 lit. e EuErbVO vom Anwendungsbereich der EuErbVO ausdrücklich ausgenommen. Eine Abgrenzung anhand des "Zwecks" des Unterhaltsanspruchs ist kaum möglich, denn nicht nur das Unterhaltsrecht, auch das Erb-, i...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / 1. Altersversorgung der Freiberufler (Selbstständigen)

Rz. 964 Die Altersversorgung der Freiberufler ist landesrechtlich geregelt, weil sie zur Gesetzgebungskompetenz der Länder nach Art. 70 ff. GG gehört. Hierunter fallen insbesondere die Versorgung der Apotheker, Architekten, Ärzte (einschließlich der Zahn- und Tierärzte), Bauingenieure und Rechtsanwälte. Die Regelung der einzelnen Bundesländer ist nicht einheitlich und nicht ...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / 2. Ermittlung des Nettoeinkommens

Rz. 84 Ausgangspunkt für die Berechnung des pfändbaren Arbeitseinkommens, die grundsätzlich dem Arbeitgeber als Drittschuldner obliegt, ist das Nettoeinkommen des Schuldners. Zur Feststellung des maßgebenden Nettoeinkommens sind vom Bruttoeinkommen zunächst die nach § 850a ZPO unpfändbaren Einkommensteile in Abzug zu bringen. Rz. 85 Gemäß § 850e Nr. 1 ZPO sind daneben solche ...mehr

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Teilrente 99,99 % und Arbei... / I. Altersrentenarten

Rz. 7 Das Sozialgesetzbuch Rentenrecht – SGB VI – unterscheidet die nachfolgenden fünf Renten wegen Alters, § 33 Abs. 2 SGB VI. 1. Regelaltersrente §§ 35, 235 SGB VI Rz. 8 Wer eine Wartezeit von fünf Jahren zurückgelegt hat gem. §§ 50, 51 Abs. 1 SGB VI und 1964 oder später geboren ist, kann mit 67 in die Regelaltersrente wechseln. Das Eintrittsalter wird gem. § 235 SGB VI für ...mehr

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Italien / aa) Allgemeines

Rz. 143 Es bestehen des Weiteren andere Ansprüche nach dem Todesfall, die traditionell nicht als Sondererbfolge qualifiziert werden. Es sind insbesondere gesetzliche Vermächtnisse mit schuldrechtlicher Wirkung, wie z.B. jene zugunsten des überlebenden Ehegatten, dem gerichtlich die Schuld an der Trennung zugesprochen ist, zugunsten des geschiedenen Ehegatten oder zugunsten d...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / A. Einleitung

Rz. 59 Durch das Gesetz zur Fortentwicklung des Pfändungsschutzkontos und zur Änderung von Vorschriften des Pfändungsschutzes (PKoFoG) vom 22.11.2020 wurde § 850c ZPO dahingehend geändert, dass gem. § 850c Abs. 4 ZPO die Pfändungsfreibeträge seither jeweils zum 1.7. jeden Jahres entsprechend der im Vergleich zum jeweiligen Vorjahreszeitraum sich ergebenden prozentualen Entwi...mehr