Fachbeiträge & Kommentare zu Rente

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 76a Zuschl... / 2.1.1.3 Berechnungsformel

Rz. 11 Entgeltpunkte nach § 76a Abs. 1 (für Beiträgen bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters) und nach Abs. 2 (Beiträgen bei Abfindungen) werden nach demselben Prinzip ermittelt. Die Berechnungsformel gilt daher für alle Anwendungsfälle des § 76a. Die (wirksam nach § 187a) gezahlten Beiträge werden mit dem zum Zeitpunkt der Zahlung maßgebenden Umrechnungsfa...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 78a Zuschl... / 3 Literatur

Rz. 69 Borth, Vorgezogene Angleichung der aktuellen Rentenwerte in der gesetzlichen Rentenversicherung zum 1.7.2023, FamRZ 2023, 1186. Brosius-Gersdorf, Ehe- und familienverfassungsrechtlicher Reformbedarf bei der Witwen- und Witwerrente in der gesetzlichen Rentenversicherung Teil I, SGb 2016, 241; Teil II SGb 2016, 321. Drescher, Renten – Angleichung Ost ein Jahr früher als g...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 63 Grundsätze / 2.5.2 Rentenzuschlagsprinzip

Rz. 46 Das Rentenzuschlagsprinzip hat der Gesetzgeber für die Altersrenten näher ausgestaltet in § 77 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 lit. b und in Abs. 3 Satz 3. Weitere Zuschlagsregelungen in ähnlicher Weise sieht § 77 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 lit. b für Hinterbliebenenrenten vor. Rz. 47 Dementsprechend erhöht sich der Zugangsfaktor und damit die Altersrente, wenn die Rente über die Regelal...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 78a Zuschl... / 2.5 Verfassungsrecht

Rz. 67 Es ist aus verfassungsrechtlicher Sicht nicht zu beanstanden, dass gemäß § 264b Abs. 2 (i. d. F. v. 19.2.2002, gültig bis 31.12.2012) die dort genannten Fallkonstellationen von Witwenrenten vom Bezug des Zuschlags zur Witwenrente nach § 78a ausgeschlossen sind. Da die Bezieher von Witwenrenten bei sog. Altehen nach dem bis 31.12.2001 geltenden Recht ohnehin eine höher...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 73 Verglei... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 24 Borth, Vorgezogene Angleichung der aktuellen Rentenwerte in der gesetzlichen Rentenversicherung zum 1.7.2023, FamRZ 2023, 1186. Drescher, Renten – Angleichung Ost ein Jahr früher als geplant, SozSich 2023, 134. Niemeyer, Auf dem Prüfstand – 2. Vergleichsbewertung, rv 2018, 104. Rz. 25 Bei § 71 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 handelt es sich gleichsam um eine vor die Klammer gezogene...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 76a Zuschl... / 2.2.1.1 Alters- und Erziehungsrenten

Rz. 37 Beiträge, die nach Beginn einer Alters- oder Erziehungsrente gezahlt worden sind, führen zur Neuberechnung der Rente (so die ausdrückliche gesetzgeberische Zielsetzung, vgl. BT-Drs. 13/4336 S. 22). Das geschieht wie beim Versorgungsausgleich (vgl. § 76 Abs. 7) in der Weise, dass die bisherigen Entgeltpunkte unverändert übernommen und um den Zuschlag an Entgeltpunkten ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 78a Zuschl... / 2.3.2 Tod der/des Versicherten vor der Geburt des Kindes (Satz 2)

Rz. 54 Nach Abs. 2 Satz 2 sind für Kinder, die innerhalb von 300 Tagen nach dem Tod der/des Versicherten geboren werden (vgl. hierzu §§ 1592, 1593 BGB), 36 Zuschlagsmonate zugrunde zu legen. Bei dieser Fiktion kommt es wie in den Fällen des Abs. 2 Satz 1 ebenfalls allein darauf an, dass das Kind zu einem bestimmten Zeitpunkt erzogen wird. Das kann der Geburtstag des Kindes s...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 73 Verglei... / 2.1.6 Vergleichsbewertung Formel

Rz. 17 Die Vergleichsbewertung lässt sich in folgende Rechenformel (zur Berechnung vgl. §§ 121, 124 Abs. 1) fassen: Praxis-Beispielmehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 67 Rentena... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 23 Marfels, Geldleistungen infolge eines Todesfalls: Arten, Berechtigte und Anspruchsvoraussetzungen, EE 2020, 208. ders., Hinterbliebenenansprüche: Geldleistungen infolge eines Todesfalls: Arten, Berechtigte und Anspruchsvoraussetzungen, VK 2022, 177. Rz. 24 Zur Bewertung des Sterbevierteljahresbonus als Einkommen i. S. d. § 10 Abs. 1 Satz 1 SGB II und zu den Sonderregelu...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 78a Zuschl... / 1.2 Normzweck

Rz. 11 Der Sinn der Regelung folgt dem Sinn des zugrundeliegenden Gesetzes zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Förderung eines kapitalgedeckten Altersvorsorgevermögens (Altersvermögensgesetz – AVmG v. 21.3.2001 (BGBl. I S. 403) mit Wirkung zum 1.1.2002) insgesamt. Der Gesetzgeber verfolgt mit dem Altersvermögensgesetz 3 wesentliche Ziele: Erstens sollte di...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 78a Zuschl... / 2.1.1.1 Zeitlicher Anwendungsbereich

Rz. 15 Der zeitliche Anwendungsbereich wird durch das Inkrafttreten der Regelung bestimmt. Die Vorschrift findet Anwendung, wenn ab dem 1.1.2002 Anspruch auf eine Witwenrente oder Witwerrente besteht und für diese Rente § 255 Abs. 1 SGB VI sowie § 264c Abs. 2 SGB VI nicht anzuwenden sind (vgl. insoweit auch GRA der DRV zu § 78a SGB VI, Stand: 31.7.2023, Anm. 2). Rz. 16 In Anl...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 71 Entgelt... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 67 Borth, Vorgezogene Angleichung der aktuellen Rentenwerte in der gesetzlichen Rentenversicherung zum 1.7.2023, FamRZ 2023, 1186. Bokeloh, Die Berechnung der Zurechnungszeit im internationalen Kontext, DRV 2015, 217. Drescher, Renten – Angleichung Ost ein Jahr früher als geplant, SozSich 2023, 134. Köster, Berechnung der Erwerbsminderungsrenten, P&R 2019, 216. Ruland, Ab 1....mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 63 Grundsätze / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die am 1.1.1992 in Kraft getretene Vorschrift ist wie folgt geändert worden: Die zunächst durch das RRG 1999 v. 16.12.1997 (BGBl. I S. 2998) vorgesehenen Rechtsänderungen zum 1.1.1999 bzw. 1.1.2000 (Erweiterung von Abs. 7 um einen Demographiefaktor und Neufassung von Abs. 5 entsprechend § 77) sollten aufgrund von Art. 33 Abs. 13a Nr. 1 RRG 1999 i. d. F. des Gesetzes zu ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen / Sommer, SGB I § 23... / 2.2 Leistungen zur Teilhabe

Rz. 4 Abs. 1 Nr. 1a verweist auf die §§ 9 bis 32 SGB VI sowie die §§ 44 ff (Wiedereingliederung). SGB IX. Die dort im Einzelnen benannten Teilhabeleistungen zielen darauf ab, den Auswirkungen einer Krankheit oder Behinderung hinsichtlich der Erwerbsfähigkeit entgegenzuwirken, um eine drohende Beeinträchtigung der Erwerbsfähigkeit oder gar ein vorzeitiges Ausscheiden aus dem ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 76d Zuschl... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 25 Borth, Vorgezogene Angleichung der aktuellen Rentenwerte in der gesetzlichen Rentenversicherung zum 1.7.2023, FamRZ 2023, 1186. Drescher, Renten – Angleichung Ost ein Jahr früher als geplant, SozSich 2023, 134. Ogrzewalla, Gesetz zur Sicherung der nachhaltigen Finanzierungsgrundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Nachhaltigkeitsgesetz), Kompass/BKn 2004, Nr. 1...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen / Sommer, SGB I § 23... / 2.7 Sonstige Leistungen der Alterssicherung der Landwirte

Rz. 10 Das ALG kennt alle die Rentenarten, die denen in der gesetzlichen Rentenversicherung (mit Ausnahme der knappschaftliche Besonderheiten) entsprechen (§§ 11 bis 16 ALG). Die Hofabgabe als eine Voraussetzung für die Altersrente greift faktisch in die Eigentumsgarantie aus Art. 14 GG ein und ist damit verfassungswidrig, wenn in unzumutbarer Weise Einkünfte entzogen werden...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 72 Grundbe... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die am 1.1.1992 in Kraft getretene Vorschrift ist seit 1997 wie folgt geändert worden: Durch das WFG v. 25.9.1996 (BGBl. I S. 1461) ist in Abs. 2 das für die Ermittlung des belegungsfähigen Gesamtzeitraums maßgebende Lebensjahr mit Wirkung zum 1.1.1997 heraufgesetzt worden (vom 16. auf das 17. Lebensjahr). Durch das Gesetz zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbs...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 263 Verwalt... / 2.1.1.2 Anschaffung, Erneuerung, Versorgungsbezüge

Rz. 11 Zum Verwaltungsvermögen gehören Geldmittel, die zur Anschaffung und Erneuerung dieser Vermögensteile und für künftig zu zahlende Versorgungsbezüge an Bedienstete und deren Hinterbliebene bereitgehalten werden. Rz. 12 Die Rückstellungen werden angesammelt, um zukünftige Ausgaben zu bestreiten. Die Krankenkasse hat nachweisbar zu dokumentieren und zu begründen, welche Inves...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen / Sommer, SGB I § 68... / 2.2 Änderungen

Rz. 7 Durch das SGB IX sind das bisherige Schwerbehindertengesetz (bisher in Nr. 2 genannt) und das Gesetz über die Angleichung der Leistungen zur Rehabilitation (bisher in Nr. 13 genannt) aufgehoben und deren Regelungen in das SGB IX übernommen worden, sodass diese unmittelbar Teil des Sozialgesetzbuches sind. Rz. 8 Das Gesetz über eine bedarfsorientierte Grundsicherung im A...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 76a Zuschl... / 2.1.3 Umrechnungsfaktor Abfindung (Nachzahlung nach § 187b) – Abs. 2

Rz. 21 Abs. 2 regelt die Möglichkeit von rentensteigernden Zuschläge an Entgeltpunkten bei Abfindungen. Nach § 187b Abs. 1 können Versicherte, die eine Abfindung für eine unverfallbare betriebliche Altersversorgung erhalten haben, binnen eines Jahres nach Zahlung der Abfindung Beiträge bis zur Höhe der Abfindung in die Rentenversicherung einzahlen. Für diese Beiträge werden ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen / Sommer, SGB I § 14... / 2.1 Beratungsanspruch

Rz. 3 Der Anspruch auf Beratung nach § 14 stellt ein subjektives öffentliches Recht dar, das von jedem in Bezug auf seine Rechte und Pflichten in Anspruch genommen werden kann, der jetzt oder zukünftig Gestaltungsrechte im Rahmen der Rechte und Pflichten nach dem Sozialgesetzbuch ausüben möchte. Der Anspruch richtet sich gegen alle Leistungsträger (vgl. §§ 12, 18 bis 29). Di...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 71 Entgelt... / 2.4.3 Fiktion der beruflichen Ausbildung nach (Satz 2)

Rz. 53 Abs. 3 Satz 2 regelt, dass die ersten 36 Kalendermonate mit Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit bis zum vollendeten 25. Lebensjahr stets als Zeiten einer beruflichen Ausbildung gelten. Rz. 54 Bei Zeiten der beruflichen Ausbildung ordnet Satz 2 insoweit eine weitere Fiktion an, danach gelten bei der Anwendung von Satz 1 Nr. 2 die ersten 36...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen / Sommer, SGB I § 14... / 2.3 Beratungsinhalte

Rz. 12 Inhalt der Beratung können zunächst unabhängig von der Form z. B. sein Hinweise auf Rechtsquellen, Hinweise auf Informationsquellen, mögliche elektronische Kommunikation, Darlegung und Erläuterung des rechtlich relevanten Sachverhaltes, Hinweise auf rechtlich irrelevante Sachverhaltsbestandteile, Abgleich der Leistungsvoraussetzungen mit dem dargelegten Sachverhalt, Aufzei...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, AsylbLG § 7 Einkommen... / 2.2 Nicht zu berücksichtigendes Einkommen

Rz. 15 Abs. 2 listet diejenigen Einkünfte auf, die als Einkommen nicht zu berücksichtigen sind. Dazu gehören zunächst logischerweise die Leistungen nach dem AsylbLG (Abs. 2 Nr. 1). Ferner sind Leistungen nach Gesetzen, die eine entsprechende Anwendung des SGB XIV vorsehen, freigestellt (Abs. 2 Nr. 2). Seit dem 1.1.2024 ist das SGB XIV vollständig in Kraft. Die Leistungen der...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 71 Entgelt... / 2.4.2.2 Fiktion der vollwertigen Beitragszeit für Zeiten der beruflichen Ausbildung (Nr. 2 HS 2)

Rz. 42 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 HS 2 ordnet für Zeiten der beruflichen Ausbildung eine Fiktion an. Danach gelten diese Zeiten im Zuge der Gesamtleistungsbewertung insoweit nicht als beitragsgeminderte Zeiten. Daher werden reine Zeiten der beruflichen Ausbildung im Zuge der Gesamtleistungsbewertung als vollwertige Beitragszeiten i. S. d. § 54 Abs. 1 Nr. 1 fingiert. Rz. 43 Das hat i...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 78a Zuschl... / 2.1.3 Zusätzliche persönliche Entgeltpunkte (Satz 3)

Rz. 32 Für die ersten 36 Erziehungsmonate – also im Allgemeinen für das erste Kind – erhöht sich die Anzahl der persönlichen Entgeltpunkte (vgl. § 66) um 0,1010 je Monat (3,636), danach um jeweils 0,0505. Mit dem Gesetz zur Verbesserung des Hinterbliebenenrentenrechts mit Wirkung zum 24.7.2001 (BGBl. I S. 1598) wurde in Abs. 1 Satz 3 der Zuschlag persönlichen Entgeltpunkten ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 5 Verhältni... / 2.2 Verhältnis zu den Leistungen nach dem SGB XII

Rz. 9 Abs. 2 Satz 1 schließt Doppelversorgungen nach dem SGB II und dem SGB XII bei den Leistungen zum Lebensunterhalt aus. Es genügt, wenn Anspruch nach dem SGB II besteht. Damit ist sichergestellt, dass es auf die Auszahlung des Anspruchs nicht ankommt. Die Leistung muss auch nicht beantragt sein, es kommt allein auf das Vorliegen der Voraussetzungen nach § 7 an, um einen ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 78a Zuschl... / 2.1.1.3 Voraussetzungen im Einzelnen

Rz. 21 Nach Satz 1 richtet sich der Zuschlag an persönlichen Entgeltpunkten bei Witwenrenten und Witwerrenten nach der Dauer der Erziehung von Kindern bis zur Vollendung ihres 3. Lebensjahres. Rz. 22 In welchem Umfang Zuschlagsmonate zu berücksichtigen sind, richtet sich danach, wie lange ein oder mehrere Kinder bis zur Vollendung ihres 3. Lebensjahres von der Witwe/dem Witwe...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 78a Zuschl... / 2.3.1 Tod der/des Versicherten in den ersten 3 Lebensjahren des Kindes (Satz 1)

Rz. 48 Satz 1 betrifft die Situation, dass Versicherte vor Vollendung des 3. Lebensjahres des Kindes versterben. Nach Abs. 2 Satz 1 sind "mindestens" so viele Zuschlagsmonate zu berücksichtigen, wie an der Vollendung des 3. Lebensjahres des Kindes – gerechnet ab Todeszeitpunkt (= Kalendermonat, in dem der Tod eingetreten ist) – fehlen. Rz. 49 Das setzt mit Blick auf Abs. 1 vo...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 5 Verhältni... / 2.1 Gesetzliche Leistungen Dritter

Rz. 3 Abs. 1 verdeutlicht den Vorrang von Leistungen aufgrund gesetzlicher Verpflichtung außerhalb des SGB II. Der Vorrang ist umfassend. Er beschränkt sich nicht auf gleichartige oder ähnliche Leistungen. Rz. 4 Auf Rechtsvorschriften beruhen Leistungen, die in einem Gesetz, einer Verordnung oder in einer autonomen Satzung festgelegt sind. Es kommt nicht darauf an, ob es sich...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 46 Entstehe... / 2.3 Nahtloser Nachweis der Arbeitsunfähigkeit bei Verlängerung des Arbeitsunfähigkeitszeitraums (Satz 2)

Rz. 13 § 46 Satz 1 befasst sich mit dem Entstehen des Anspruchs auf Krankengeld, Satz 2 dagegen mit dem Fortbestehen des Krankengeldanspruchs, wenn sich der Arbeitsunfähigkeitszeitraum nach dem Ende der zunächst nachgewiesenen Arbeitsunfähigkeitsdauer verlängert. Voraussetzung für einen ununterbrochenen Fortbestand des einmal entstandenen Anspruchs ist gemäß Satz 2, dass die...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 2.2.3 Grundsätzliche Rechenschritte nach der FVerlV 22

Ab 2022 ergeben sich aus der Neufassung folgende Rechenschritte bzw. Regelungen zum Wert des Transferpakets: Ermittlung der Höhe des prognostizierten Gewinns aus der verlagerten Funktion beim abgebenden Unternehmen; Ermittlung der Höhe des prognostizierten Gewinns aus der verlagerten Funktion beim aufnehmenden Unternehmen; Festlegung der Dauer des Prognosezeitraums; Ermittlung d...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Insolvenzausfallgeld / 3.6 Sozialversicherungsbeiträge übernimmt die Bundesagentur für Arbeit

Ist der Arbeitgeber insolvent, zahlt er meistens neben dem Arbeitslohn auch keine Sozialversicherungsbeiträge, mithin Pflichtbeiträge zu gesetzlichen Kranken-, Renten- und sozialen Pflegeversicherung, mehr für die Arbeitnehmer. Die Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge übernimmt dann die Bundesagentur für Arbeit. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass die Krankenkasse des ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anschaffungskosten nach HGB... / 11 Rente

Rz. 126 Bei Erwerb gegen Rente ist der Barwert der Rente zum Zeitpunkt der Anschaffung als Anschaffungskosten anzusehen.[1] Bei einer Leibrente wird der Wert nach §§ 15–16 BewG geschätzt. Berechnen die Beteiligten den Kaufpreis nach versicherungsmathematischen Grundsätzen, so ist dieser Wert als Anschaffungskosten zugrunde zu legen. Rz. 127 Werden die Rentenzahlungen nachträg...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 21a... / 3.2.3 In der Schaden- und Unfallversicherung (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 32 Auch für die von Schaden- und Unfallversicherungsunternehmen (§ 21 Rz. 29f.) gebildeten Renten-Deckungsrückstellungen wird ein Wahlrecht (Rz. 35) eingeräumt, die Rückstellung statt mit dem steuerlichen Zinssatz von 5,5 %, mit dem jeweiligen handels- oder versicherungsrechtlich zulässigen Zinssatz abzuzinsen (§ 21a Abs. 1 Satz 2 KStG). In Betracht kommt der Höchstzinss...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Krankheit des Beschäftigten / 7 Auswirkungen einer rückwirkenden Rentengewährung auf den Krankengeldzuschuss

Krankengeldzuschuss wird nicht über den Zeitpunkt hinaus gezahlt, ab dem der Beschäftigte eine Rente oder eine vergleichbare Leistung aus der gesetzlichen Rentenversicherung, aus einer zusätzlichen Alters- und Hinterbliebenenversorgung oder einer sonstigen Versorgungseinrichtung erhält (§ 22 Abs. 4 TVöD/TV-L/TV-H). Wird die Rente rückwirkend bewilligt für einen Zeitraum, für...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 76f Zuschl... / 3 Literatur

Rz. 21 Albrecht, Höhere Renten für Soldaten mit besonderer Auslandsverwendung, NachrDRV HE 2012, 7. Ruland, Nachversicherung – Der EuGH zwingt deutschen Gesetzgeber zum Handeln, ZESAR 2018, 53.mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Krankheit des Beschäftigten / 3.3.2 Auswirkung des Krankengeldbezugs – Sozialversicherung

Sofern der Beschäftigte während des Bezugs von Krankengeld, Verletztengeld oder Krankentagegeld aus einer privaten Krankenversicherung keine weiteren Leistungen des Arbeitgebers bezieht, endet das sozialversicherungsrechtliche Beschäftigungsverhältnis mit dem Arbeitgeber. Gleichwohl bleibt der Beschäftigte in der Kranken-, Pflegeversicherung, der Renten- und Arbeitslosenvers...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 76f Zuschl... / 1.2 Normzweck

Rz. 3 Der Normzweck im weiteren Sinne ergibt sich aus der Gesetzesbegründung zum Entwurf des Gesetzes zur Steigerung der Attraktivität des Dienstes in der Bundeswehr (Bundeswehr-Attraktivitätssteigerungsgesetz – BwAttraktStG) v. 13.5.2015 (BGBl. I S. 706) in BT-Drs. 18/3697 S. 1 und 18/4119 S. 1. Die Bundeswehr benötigt für ihre anspruchsvollen Aufgaben sowohl im Grundbetrie...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungsfreiheit / 3.2 Altersvollrentner nach Erreichen der Regelaltersgrenze

Beschäftigte mit Bezug einer Altersvollrente nach Ablauf des Monats des Erreichens der Regelaltersrente können auf die Versicherungsfreiheit verzichten. Der beschäftigte Rentner kann dadurch weitere Rentenanwartschaften in Form von Zuschlägen an Entgeltpunkten erwerben und die Rente erhöhen.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungsfreiheit / 2 Beginn/Ende/Umfang der Versicherungsfreiheit

Beginn und Ende der Versicherungsfreiheit ergeben sich aus den jeweiligen gesetzlichen Vorschriften. Versicherungsfreiheit liegt damit grundsätzlich so lange vor, wie die Voraussetzungen für deren Entstehen gegeben sind. In der Regel erstreckt sich die Versicherungsfreiheit nur auf die jeweilige Beschäftigung/Tätigkeit, für die die jeweilige Person kraft Gesetzes versicherung...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungsfreiheit / Zusammenfassung

Begriff Versicherungsfreiheit liegt vor bei Personen, für die zwar die Voraussetzungen für das Bestehen von Versicherungspflicht dem Grunde nach gegeben sind, die jedoch aus Gründen, die in ihrer Person oder in der Eigenheit der Beschäftigung/Tätigkeit liegen, kraft gesetzlicher Regelungen von der Versicherungspflicht ausgenommen sind. Hiervon zu unterscheiden ist die Befrei...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Außenprüfung: Baubranche / 3.5 Bewertung von teilfertigen und fertigen Gewerken

Der Baufortschritt von Gewerken ist aus dem Baukonto ersichtlich. Fertige wie auch teilfertige Arbeiten sind in der Bilanz zu erfassen. Teilfertige und noch nicht abgerechnete Leistungen Teilfertige und noch nicht abgerechnete Leistungen sind grundsätzlich mit den Herstellungskosten zum Bilanzstichtag auszuweisen.[1] Die Herstellungskosten eines Wirtschaftsgutes umfassen Mater...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Schrittweise Einführung ein... / 1 Handlungsansätze für ein BGM

Früher lag der Bedarf von Unternehmen vorwiegend in der Vermeidung von Unfällen sowie der Aufrechterhaltung und Erhöhung der Sicherheit am Arbeitsplatz. Zunehmend drängen aber die gesellschaftlichen Herausforderungen, wie Überalterung, Zunahme chronischer Krankheitsverläufe und insbesondere der psychischen Erkrankungen Unternehmen zum Handeln. Neben diesen Fragestellungen er...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Europol

Rz. 1 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Europol oder Europäisches Polizeiamt ist eine Polizeibehörde der > Europäische Union mit Sitz in Den Haag (> Niederlande). Der Beschluss des Rates der EU vom 06.04.2009 (ABl EU L 121 vom 15.05.2009, S 37ff) hat für Europol eine neue Rechtsgrundlage geschaffen, die am 01.01.2010 das Europol-Abkommen vom 17.03.2006 (BGBl 2006 II, 250) ablöste. ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Europäisches Patentamt

Rz. 1 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Das EPA mit Sitz in München gehört zu den > Koordinierte Organisationen und ist ein unselbständiges Organ der Europäischen Patentorganisation (EPO), die durch das Europäische Patentübereinkommen vom 05.10.1973 gegründet worden ist. Die Gehälter und Bezüge an aktive Beschäftigte sind von der deutschen ESt befreit (Art 16 des Protokolls über di...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Europäisches Laboratorium für Molekularbiologie

Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Das Europäische Laboratorium für Molekularbiologie hat seinen Sitz in Heidelberg. Steuerliche Befreiungen ergeben sich besonders aus der Sitzstaatsvereinbarung vom 10.12.1974 und dem dazu ergangenen Gesetz vom 03.07.1975 (BGBl 1975 II, 933). Nach deren Art 18 haben der Generaldirektor und die Mitglieder des Personals des Laboratoriums für die von d...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Europäisches Zentrum für mittelfristige Wettervorhersage

Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Das EZMW gehört zu den > Koordinierte Organisationen. Zur Behandlung der Pensionen ehemaliger Bediensteter vgl BMF vom 03.08.1998, BStBl 1998 I, 1042. Bedienstete des EZMW gehören grundsätzlich zum förderberechtigten Personenkreis des § 10a EStG (> Private Altersvorsorge), sofern > Unbeschränkte Steuerpflicht gegeben ist (OFD Münster vom 10.10.2006...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Finanzmathematik für Contro... / 3.2 Rentenbarwert

(1) Problem und Lösung Problem: Bekannt ist die Renten-Zahlungsreihe, die aus n nachschüssigen Zahlungen der Höhe g besteht. Gesucht ist der heutige Wert (Barwert) K0 der Rente beim Zinssatz i. Lösung: Abb. 16: Barwert einer Zahlungsreihe Gegenwartswert Wenn man die Rentenzahlungen g jeweils einzeln diskontiert (abzinst), so erhält man für K0 (= Gegenwartswert der Zahlungsreihe) ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Finanzmathematik für Contro... / 3.5 Verrentung einer späteren Zahlung

(1) Problem und Lösung Problem: Bekannt ist die spätere Zahlung der Höhe Kn. Gesucht ist die zugehörige Rente mit der regelmäßigen Zahlung von g über n Perioden beim Zinssatz i. Lösung: Verrentung späterer Zahlung Die Umrechnung einer einmaligen späteren Zahlung in eine Renten-Zahlungsreihe heißt Verrentung. Renten-Zahlungsreihe und spätere Einmalzahlung müssen wirtschaftlich...mehr