Fachbeiträge & Kommentare zu Rente

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Jansen, SGB VI § 63 Grundsätze / 2.4.1 Rentenartfaktor in der allgemeinen gesetzlichen Rentenversicherung

Rz. 34 Abs. 4 ordnet für den Bereich der allgemeinen gesetzlichen Rentenversicherung dem Grunde nach an, dass die jeweilige Rentenart im Verhältnis zu einer Altersrente durch den Rentenartfaktor bestimmt wird. Korrespondierende Vorschrift zu Abs. 4 ist insoweit § 67, der die Rentenartfaktoren für alle Rentenarten regelt. Den knappschaftlichen Besonderheiten trägt insoweit § ...mehr

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Jansen, SGB VI § 63 Grundsätze / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 64 Borth, Vorgezogene Angleichung der aktuellen Rentenwerte in der gesetzlichen Rentenversicherung zum 1.7.2023, FamRZ 2023, 1186. Cirsovius, Berechnung von Abschlägen bei vorzeitigem Altersrentenbezug – Besprechung des Urteils des BSG vom 11.12.2019 – B 13 R 7/19 R, SGb 2020, 401. Deeken/Freudenberg, Inflation trifft Rente – Welche Maßnahmen haben unsere Nachbarländer im ...mehr

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Jansen, SGB VI § 72 Grundbe... / 2.2.1 Ermittlungsgrundsätze – Beginn und Ende (Satz 1)

Rz. 18 Abs. 2 regelt den Beginn und das Ende des belegungsfähigen Gesamtzeitraums in Abhängigkeit von der zu berechnenden Rentenart. Der belegungsfähige Gesamtzeitraum beginnt mit der Vollendung des 17. Lebensjahres des Versicherten und endet entweder mit dem Kalendermonat vor Beginn der zu berechnenden Rente; das gilt für sämtliche Altersrenten (§§ 35ff., §§ 235 ff.), für Ren...mehr

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Jansen, SGB VI § 63 Grundsätze / 2.5.1 Rentenabschlagsprinzip

Rz. 39 Über den Zugangsfaktor werden die Vorteile einer längeren Bezugsdauer aufgrund vorzeitiger Inanspruchnahme einer möglichen Rente durch das Rentenabschlagsprinzip umgesetzt. Versicherte können ihre Altersrente vorzeitig, d. h. vor der höheren Altersgrenze in Anspruch nehmen, müssen jedoch entsprechende Abschläge i. S. d. § 77 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 lit. a in Kauf nehmen; ...mehr

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Jansen, SGB VI § 76a Zuschl... / 2.2.1.2 Erwerbsminderungsrenten

Rz. 39 Zusätzliche Entgeltpunkte können bei Renten wegen Erwerbsminderung (Rente wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung bzw. bis 31.12.2000 wegen Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit oder für Bergleute) grundsätzlich nur berücksichtigt werden, wenn Beiträge vor Eintritt der Erwerbsminderung gezahlt worden sind (ansonsten bei einem späteren Rentenfall). Das ergibt...mehr

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Jansen, SGB VI § 76d Zuschl... / 2.1.3 Beginn der Altersrente

Rz. 15 Voraussetzung der Ermittlung von Zuschlägen an Entgeltpunkten nach § 76d ist die Beitragsleistung nach Beginn einer Rente wegen Alters. Beginn meint dabei den erstmaligen Beginn einer Altersrente. Dabei kommt es nicht auf einen tatsächlichen Rentenzahlbetrag an. Sofern eine Rente nur deshalb nicht geleistet wird, weil eine parallel bezogene Rente höher ist (§ 89 Abs. ...mehr

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Jansen, SGB VI § 63 Grundsätze / 2.5 Zugangsfaktor – Rentenzuschläge und Rentenabschläge nach Abs. 5

Rz. 37 Abs. 5 führt den sog. Zugangsfaktor als zentralen Grundsatz der Rentenberechnung ein. Dabei beschreibt Abs. 5 nur Funktion und Sinn und Zweck des Zugangsfaktors, erst in Abs. 6 wird dann beschrieben, wie der Zugangsfaktor Eingang in die Berechnung des Monatsbeitrags nimmt. Korrespondierende Vorschrift zu Abs. 5 ist § 77. Abs. 5 beschreibt den Sinn des Zugangsfaktors; m...mehr

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Jansen, SGB VI § 76a Zuschl... / 3 Literatur

Rz. 43 Borth, Vorgezogene Angleichung der aktuellen Rentenwerte in der gesetzlichen Rentenversicherung zum 1.7.2023, FamRZ 2023, 1186. Brähler, Verbesserung der Altersversorgung – Welche Möglichkeiten eröffnet die gesetzliche Rentenversicherung?, NachrDRV HE 2015, Nr. 3, 3. Drescher, Renten – Angleichung Ost ein Jahr früher als geplant, SozSich 2023, 134. Growe/Tretow, Das "Man...mehr

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Jansen, SGB VI § 63 Grundsätze / 1.1 Inhalt der Regelung

Rz. 2 Die Vorschrift enthält die wesentlichen Grundsätze, die für die Höhe einer Rente bestimmend sind (BT-Drs. 11/4124, S. 168 – vorgesehen noch in § 62). Die Rentenversicherung wird – seit Jahrzehnten unverändert – vom Prinzip der Lohn- und Beitragsbezogenheit sowie Lebensstandardsicherung bestimmt; d. h., die Renten sind vor allem davon abhängig, in welchem Verhältnis das i...mehr

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Jansen, SGB VI § 63 Grundsätze / 2.4.2 Rentenartfaktor in der knappschaftlichen Rentenversicherung

Rz. 36 Für Versicherte in der knappschaftlichen Rentenversicherung (Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, dort sind Mitarbeiter der Deutschen Bahn, der Hochseeschifffahrt und des Bergbaus rentenversichert) gelten deutlich höhere Rentenartfaktoren. Die Rentenartfaktoren der knappschaftlichen Rentenversicherung werden in § 82 geregelt. Für die knappschaftliche Rent...mehr

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Jansen, SGB VI § 63 Grundsätze / 1.2 Normzweck

Rz. 6 § 63 hat die Funktion einer Übersichtsvorschrift und verdeutlicht zudem die Wirkungsweise der gegenüber dem alten Recht der RVO vereinfachten Rentenformel (BT-Drs. 11/4124 S. 168 – vorgesehen noch in § 62). Die Übersichtsfunktion der Norm ergibt sich schon aus ihrer systematischen Stellung. § 63 steht im Dritten Unterabschnitt – Rentenhöhe und Rentenanpassung – und hie...mehr

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Jansen, SGB VI § 67 Rentena... / 2.3 Bezüge zum Fremdrentenrecht – § 22b Abs. 1 Satz 3 FRG

Rz. 12 § 22b Abs. 1 Satz 3 FRG ordnet an, dass bei der Anwendung von § 22b Abs. 1 Satz 1 Entgeltpunkte aus der Rente mit einem höheren Rentenartfaktor vorrangig zu berücksichtigen sind; die Vorschrift regelt damit die Lastenverteilung unter mehreren Rentenversicherungsträgern. Der Rentenartfaktor einer Rente wegen Alters ist regelmäßig höher als derjenige einer (dauerhaften)...mehr

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Jansen, SGB VI § 67 Rentena... / 1.4 Ergänzende bzw. korrespondierende Regelungen

Rz. 7 Abweichend von § 67 gelten für die knappschaftliche Rentenversicherung wegen des dort höheren Rentenniveaus andere Rentenartfaktoren; vgl. Komm. zu § 82, § 265 Abs. 7. Für die knappschaftliche Rentenversicherung gelten höhere Rentenartfaktoren, weil deren Leistungen auch die betriebliche Altersversorgung umfassen, die aus den höheren Arbeitgeberbeitragsanteilen resulti...mehr

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Jansen, SGB VI § 78a Zuschl... / 1.1 Inhalt der Regelung

Rz. 3 § 78a regelt, in welchem Umfang Witwen- und Witwerrenten (vgl. §§ 46, 243, 303) durch eine Kinderkomponente mittels eines Zuschlags an persönlichen Entgeltpunkten erhöht werden (BT-Drs. 14/4595 S. 49). Mit dem Zuschlag soll die Minderung der Renten für Witwen und Witwer (aufgrund der Reduzierung des Rentenartfaktors ab 1.1.2002 von 0,6 auf 0,55 in der allgemeinen Renten...mehr

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Jansen, SGB VI § 76d Zuschl... / 2.1.5 Anwendungsausschluss des § 76d

Rz. 22 Folgen die Renten nicht nahtlos aufeinander, z. B. weil die Rente infolge Überschreitens der höchsten Hinzuverdienstgrenze (vgl. § 34 Abs. 3 Nr. 2) weggefallen ist, kommt § 76d nicht zur Anwendung. Stattdessen sind die Entgeltpunkte beim neuen Rentenfall nach §§ 70 Abs. 1, 256a zu ermitteln (vgl. auch GRA der DRV zu § 76d SGB VI, Stand: 7.6.2022, Anm. 4). Zum Besitzsch...mehr

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Jansen, SGB VI § 78a Zuschl... / 2.3.3 Zuschlagsbeginn bei Geburt des Kindes nach Ablauf der 300-Tage-Frist (Satz 3)

Rz. 57 Wird ein Kind der Witwe oder des Witwers mehr als 300 Tage nach dem Tod des Versicherten geboren, regelt Satz 3 einen letztlich von Satz 1 und Satz 2 abweichenden Beginn des Zuschlags an persönlichen Entgeltpunkten. Ausschlaggebend ist insoweit die Geburt. Sinn der Regelung ist es, dem Umstand Rechnung zu tragen, dass bei einer solch späten Geburt, das Kind i. d. R. n...mehr

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Jansen, SGB VI § 73 Verglei... / 2.1.2 Die zwei Vergleichsbewertungen des § 73 im Überblick

Rz. 8 § 73 enthält Regelungen letztlich über zwei Vergleichsbewertungen. Die erste (allgemeine) Vergleichsbewertung fließt aus § 74 Satz 1 HS 1 und betrifft die beitragsgeminderten Zeiten. Die zweite (spezifische) Vergleichsbewertung fließt aus § 74 Satz 1 HS 2 und kommt bei Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit zur Anwendung. Rz. 9 Die (erste) Vergleichsbewertung ist da...mehr

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Jansen, SGB VI § 78 Zuschla... / 2.3.1 Bewertungsmaßstab 0,075 Entgeltpunkte (Satz 1)

Rz. 22 Grundlage für die Berechnung des Zuschlags an persönlichen Entgeltpunkten sind die rentenrechtlichen Zeiten des Versicherten mit der höchsten Rente sowie dessen Zugangsfaktor (§ 66 Abs. 2 Nr. 3). Das gilt auch dann, wenn die andere – wegen niedrigerer Bewertung ihrer Zeiten – zweithöchste Rente längere rentenrechtliche Zeiten enthält, die einen höheren Zuschlag bedeut...mehr

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Jansen, SGB VI § 67 Rentena... / 2.2 Verfassungsrechtliche Aspekte

Rz. 11 Dabei ist von besonderer Bedeutung, dass Renten mit voller Lohnersatz- und Zuschussfunktion aus dem eigenen Versicherungskonto des Versicherten gespeist werden, wohingegen sich Renten mit Unterhaltsersatzfunktion aus dem Versicherungskonto des verstorbenen Versicherten errechnen (vgl. insoweit auch § 66 Abs. 2). Da Hinterbliebenenrenten daher lediglich Unterhaltsersat...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 23... / 2.6 Sonstige Leistungen

Rz. 8 Als weitere Leistungen kennt die gesetzliche Rentenversicherung die Witwen- und Witwerrentenabfindungen. Diese umfassen im Grundsatz bei der ersten Wiederheirat den 24fachen Monatsbetrag der Rente (§ 107 SGB VI). In Ausnahmefällen kommen in der gesetzlichen Rentenversicherung auch Beitragserstattungen in Betracht. Die einzelnen Ausnahmetatbestände sind in § 210 SGB VI ...mehr

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Jansen, SGB VI § 78 Zuschla... / 2.3.2 Anrechnung (Satz 2)

Rz. 25 Auf den Zuschlag werden die persönlichen Entgeltpunkte des verstorbenen Versicherten mit der zweithöchsten Rente angerechnet (Satz 2). Er wird daher nur noch insoweit geleistet, als er den Betrag übersteigt, der bereits als beitragsabhängiger Rententeil durch das zweite Versicherungsleben hinzukommt. Für Vollwaisenrenten – zu berechnen aus den Versicherungszeiten beid...mehr

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Jansen, SGB VI § 67 Rentena... / 1.1 Inhalt der Regelung

Rz. 2 Regelungsinhalt der Norm ist die Bestimmung des Rentenartfaktors und damit die Bestimmung eines einer jeden Rentenart zugewiesen festen Faktors für die Rentenberechnung. Der Rentenartfaktor ist der Multiplikator für die volle Rente wegen Alters, die den Prototyp der selbsterwirtschafteten Rente mit Lohnersatzfunktion darstellt, die mit dem Faktor "1" bewertet wird und ...mehr

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Jansen, SGB VI § 63 Grundsätze / 2.2.1 Prinzip der Umrechnung nach Satz 1

Rz. 20 Das in den einzelnen Kalenderjahren durch Beiträge versicherte Arbeitsentgelt und Arbeitseinkommen wird in Entgeltpunkte umgerechnet; Abs. 2 liefert damit letztlich auch eine Definition des Begriffs Entgeltpunkt (vgl. stellv. insoweit auch BSG, Urteil v. 29.7.2004, B 4 RA 45/03 R, Rz. 28). Die Versicherung eines Arbeitsentgelts oder Arbeitseinkommens in Höhe des Durch...mehr

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Sauer, SGB II § 5 Verhältni... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 5 regelt das Verhältnis der Leistungen nach dem SGB II zu anderen Leistungen i. S. eines Nachrangverhältnisses von staatlichen Fürsorgeleistungen. Einerseits soll die Verwirklichung von Ansprüchen auf andere Leistungen gewährleistet, andererseits sollen Doppelleistungen vermieden werden. Die Vorschrift stellt die erforderlichen Rangfolgen auf. Die Änderungen der Vors...mehr

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Jansen, SGB VI § 76a Zuschl... / 2.1.1.1 Funktion des § 76a und ratio legis

Rz. 7 Eine nach dem Rentenrecht generell mögliche vorzeitiger Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters führt zu einer längeren Rentenbezugsdauer, was wiederum (regelmäßig) durch eine entsprechende Rentenminderung durch Berücksichtigung des Zugangsfaktors nach § 77 kompensiert wird. Diese geminderte Rente kann durch Beitragszahlung gemäß § 187a wiederum reduziert oder ausgegl...mehr

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Jansen, SGB VI § 76a Zuschl... / 2.2 Maßgeblicher Zeitpunkt der Zahlung zur Berücksichtigung eines Zuschlags – Abs. 3

Rz. 34 Abs. 3 regelt den maßgeblichen Zeitpunkt der Zahlung, um bei der Zuschlagsregelung nach Abs. 1 und Abs. 2 noch Berücksichtigung finden zu können. Es gilt der Grundsatz: Ist vor Eintritt eines Leistungsfalles eine wirksame Beitragszahlung erfolgt, wirkt sich der Zuschlag an Entgeltpunkten ab Rentenbeginn aus. Erfolgt die wirksame Beitragszahlung jedoch nach Eintritt de...mehr

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Jansen, SGB VI § 76a Zuschl... / 1.4 Ergänzende bzw. korrespondierende Regelungen

Rz. 5 Ergänzende Regelungen finden sich insbesondere in § 187a (Zahlung von Beiträgen bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters) und in § 187b (Zahlung von Beiträgen bei Abfindungen von Anwartschaften auf betriebliche Altersversorgung oder von Anrechten bei der Versorgungsausgleichskasse). Weiter sind § 66 (Persönliche Entgeltpunkte) und § 75 (Entgeltpunkte fü...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 23... / 3 Literatur

Rz. 12 Domnauer/Stosberg, Das Flexirentengesetz, RVaktuell 2017, 7. Dünn/Ruland, Die Organisationsreform in der gesetzlichen Rentenversicherung – Ein Überblick, NZS 2005, 113. Frohn, Die "versicherungsfremden" Leistungen der gesetzlichen Sozial-, insbesondere der Rentenversicherung als Verfassungsproblem, SGb 2000, 1. Jabben/Kreikebohm/Rodewahl, Das gegliederte Sozialleistungss...mehr

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Jansen, SGB VI § 71 Entgelt... / 2.1.1 Durchschnittswert für beitragsfreie Zeiten – das Gesamtleistungsbewertung (Satz 1)

Rz. 12 Abs. 1 Satz 1 regelt die Bewertung von beitragsfreien Zeiten i. S. v. § 54 Abs. 4 und legt damit das die ganze Vorschrift prägende Prinzip der Gesamtleistungsbewertung fest, dass auch für die beitragsgeminderten Zeiten nach Abs. 2 gilt und für dessen Berücksichtigung Abs. 3 die entsprechenden Berechnungskriterien vorgibt. Inhalt des Prinzips der Gesamtleistungsbewertu...mehr

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Jansen, SGB VI § 76d Zuschl... / 2.1.2 Anwendungsbereich – Teilrente – Vollrente

Rz. 11 Ursprünglich hatte § 76d nur einen Anwendungsbereich für Teilrenten. Bis zum 31.12.2016 konnten Beitragszeiten nach Beginn einer Rente wegen Alters ausschließlich neben einer Teilrente wegen Alters vorliegen, weil der Bezug einer Vollrente wegen Alters gemäß § 5 Abs. 4 Nr. 1 a. F. Versicherungsfreiheit bewirkte und die Zahlung freiwilliger Beiträge bei Bezug einer Alt...mehr

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Jansen, SGB VI § 67 Rentena... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die am 1.1.1992 in Kraft getretene Vorschrift wurde wie folgt geändert: mit Wirkung zum 1.1.2001 in Nr. 2 und 3 durch Art. 1 Nr. 19 und Art. 24 des Gesetzes zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit v. 20.12.2000 (BGBl. I S. 1827). Nr. 2 und 3 bezogen sich bisher auf die Faktoren für Renten wegen Berufsunfähigkeit bzw. Erwerbsunfähigkeit (0,6667 bzw. 1,0...mehr

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Jansen, SGB VI § 72 Grundbe... / 3 Rechtsprechung

Rz. 29 Bei der innerstaatlichen Berechnung der Rente nach dem europäischen Koordinierungsrecht nach der EGV 883/2004 beginnt der belegungsfähige Gesamtzeitraum für die Gesamtleistungsbewertung bereits mit Vollendung des 17. Lebensjahres, selbst wenn der Versicherte erst danach nach Deutschland gekommen ist: BSG, Beschluss v. 17.4.2012, B 13 R 347/11 B; die Verfassungsbeschwer...mehr

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Jansen, SGB VI § 76a Zuschl... / 2.1.4 Rechtsfolge – Gutschrift im Rentenkonto des Versicherten

Rz. 32 Rechtsfolge ist die Ermittlung von Entgeltpunkte. Nach Abs. 2 erfolgt die Ermittlung der Zuschläge, indem die gezahlten Beiträge mit dem im Zeitpunkt der Zahlung maßgebenden Umrechnungsfaktor für die Ermittlung von Entgeltpunkten im Rahmen des Versorgungsausgleichs vervielfältigt werden (vgl. auch BT-Drs. 13/8011 S. 57). Rz. 33 Die zusätzlichen Entgeltpunkte aus der Za...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 23... / 2.1 Gesetzliche Rentenversicherung und Alterssicherung der Landwirte

Rz. 3 Die gesetzliche Rentenversicherung sowie die Alterssicherung der Landwirte dienen im Wesentlichen der Absicherung gegen das Risiko des Ausscheidens aus dem Erwerbsleben. Dies kann durch Alter, Erwerbsminderung oder Tod erfolgen. Ein Leistungsanspruch nach diesen Vorschriften setzt regelmäßig voraus, dass die Eigenschaft als Versicherter bestand, ein Versicherungsfall e...mehr

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Jansen, SGB VI § 72 Grundbe... / 2.3 Reduzierung des Gesamtzeitraums (Abs. 3)

Rz. 26 Abs. 3 sieht vor, dass die dort bezeichneten Zeiten vom belegungsfähige Gesamtzeitraum abgezogen werden. Sinn der in Abs. 3 angeordneten Verminderung der belegungsfähigen Kalendermonate ist es, den Gesamtleistungswert zu verbessern. Damit sich beitragsfreie Zeiten und Zeiten des Bezugs einer Rente aus eigener Versicherung, in denen der Gesetzgeber keine Beiträge erwar...mehr

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Jansen, SGB VI § 76a Zuschl... / 1.3 Vorgängervorschriften

Rz. 4 Eine Vorgängervorschrift existiert nicht, da die Regelung über die Zuschläge an Entgeltpunkten aus Zahlung von Beiträgen bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Rente erstmals und ohne gesetzliches Vorbild durch das Gesetz zur Förderung eines gleitenden Übergangs in den Ruhestand v. 23.7.1996 (BGBl. I S. 1078) mit Wirkung zum 1.8.1996 in das SGB VI eingeführt wurde.mehr

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Sauer, SGB II § 5 Verhältni... / 2.3 Antragsbefugnis nach Abs. 3

Rz. 14 Abs. 3 bezieht sich auf jegliche Leistung, die erwerbsfähige Leistungsberechtigte oder Mitglieder ihrer Bedarfsgemeinschaft beanspruchen könnten oder die sie ohne Rechtsanspruch erhalten könnten. Anträge auf Leistungen sind nicht auf den in Abs. 1 bestimmten Rechtsrahmen beschränkt. Es sind auch diejenigen Leistungen eingeschlossen, die ohne Auswirkungen auf den Bezug...mehr

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Jansen, SGB VI § 63 Grundsätze / 2.6.2 Persönliche Entgeltpunkte

Rz. 55 Für die Ermittlung der persönlichen Entgeltpunkte – so die ausdrückliche Begrifflichkeit des § 64 Nr. 1 – sind die nach § 70 zu ermittelnden Entgeltpunkte mit dem Zugangsfaktor zu multiplizieren. Es ergibt sich daher die Formel: Entgeltpunkte x Zugangsfaktor = persönliche Entgeltpunktemehr

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Jansen, SGB VI § 63 Grundsätze / 2.7 Dynamisierung und Kopplungsgebot nach Abs. 7

Rz. 57 Der Entwicklung des Lohnniveaus trägt abschließend der Grundsatz der Dynamisierung nach Abs. 7 Rechnung. Umgesetzt wird dies durch die in § 65 niedergelegte Rentenanpassung zum jeweils 1.7. eines jeden Jahres. Die Rentenanpassung verfolgt dabei den Zweck, die Renten an die wirtschaftliche Entwicklung anzupassen. Werden Renten daher aus anderen Gründen erhöht, insbeson...mehr

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Jansen, SGB VI § 76d Zuschl... / 2.1 Beiträge nach Beginn einer Altersrente

Rz. 9 Die Vorschrift regelt, dass die Regelungen zur Ermittlung von Entgeltpunkten für Beitragszeiten oder von Zuschlägen für Arbeitsentgelt aus geringfügiger versicherungsfreier Beschäftigung entsprechend für die Ermittlung von Zuschlägen an Entgeltpunkten aus Beiträgen nach Beginn einer Rente wegen Alters gelten. 2.1.1 Rechtslage vor Einführung des § 76d am 1.8.2004 Rz. 10 §...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 15... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt Auskunftspflichten zum Sozialgesetzbuch und ergänzt damit die Betreuungspflichten nach den §§ 13 und 14 über die Aufklärung über Sozialleistungen und die Beratungspflicht der Leistungsträger. Während sich Aufklärung an die Bevölkerung insgesamt richtet und die Beratung sich mit den individuellen Sach- und Rechtsfragen im Einzelfall auseinandersetz...mehr

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Jansen, SGB VI § 63 Grundsätze / 2.6.1 Allgemeine Rentenformel

Rz. 54 Die allgemeine Rentenformel lautet wie folgt: Entgeltpunkte x aktueller Rentenwert x Rentenartfaktor = Monatsrente Für die allgemeine Rentenformel gelten die §§ 64 ff. und § 254b für die Beitrittsgebiete.mehr

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Jansen, SGB VI § 63 Grundsätze / 2.6.3 Qualifizierte Rentenformel nach Abs. 6, § 64

Rz. 56 Die qualifizierte Rentenformel nach Abs. 6 i. V. m. § 64 lautet daher: Persönliche Entgeltpunkte x aktueller Rentenwert x Rentenartfaktor = Monatsrentemehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 23... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde mit dem Allgemeinen Teil des Sozialgesetzbuches, dem SGB I v. 11.12.1975 (BGBl. I S. 3015, 3018), mit Wirkung zum 1.1.1976 in Kraft gesetzt. Eine erste Änderung erfuhr die Vorschrift durch das Zwanzigste Rentenanpassungsgesetz v. 27.6.1977 (BGBl. I S. 1040). Durch das Einundzwanzigste Rentenanpassungsgesetz v. 25.7.1978 (BGBl. I S. 1089) wurde Abs....mehr

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Jansen, SGB VI § 73 Verglei... / 2.1.5 Verminderungstatbestände

Rz. 16 Die durch die Grundbewertung ermittelten Entgeltpunkte sind um die in den Nr. 1 bis 3 niedergelegten Zeiten zu mindern; also um folgende Zeiten: beitragsgeminderte Zeiten nach Nr. 1, Berücksichtigungszeiten, die auch beitragsfreie Zeiten sind nach Nr. 2 und Beitragszeiten oder Berücksichtigungszeiten, in denen eine Rente aus eigener Versicherung bezogen worden ist, nach ...mehr

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Jansen, SGB VI § 73 Verglei... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Regelung ist am 1.1.1992 in Kraft getreten und erstmals mit Wirkung vom 1.7.2014 durch das Gesetz über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Leistungsverbesserungsgesetz) v. 23.6.2014 (BGBl. I S. 787) geändert worden. Dem Satz 1 wurde angefügt: "; bei Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit werden außerdem Entgeltpunkte für die letzt...mehr

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Jansen, SGB VI § 63 Grundsätze / 2.8 Praxishinweise

Rz. 63 Der nach Abs. 6 zu ermittelnde Monatsbetrag der Rente ohne Abzug der vom Versicherten zu tragenden Beitragsanteile zur Kranken- und Pflegeversicherung kann und muss herangezogen werden, wenn ausnahmsweise in einem sozialgerichtlichen Verfahren ein Streitwert nach § 197a Abs. 1 Satz 1 SGG i. V. m. § 63 Abs. 2 Satz 1, § 47 Abs. 1 und 3, § 42 Abs. 1 Satz 1 GKG festzusetz...mehr

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Jansen, SGB VI § 76a Zuschl... / 1.1 Inhalt der Regelung

Rz. 2 § 76a regelt i. V. m. § 66 Abs. 1 Nr. 5 den Zuschlag an Entgeltpunkten für zusätzliche Beiträge, die zum Ausgleich oder zur Verringerung von Rentenminderungen wegen vorzeitiger Inanspruchnahme einer Altersrente (§ 187a; vgl. hierzu auch BT-Drs. 13/4336 S. 22, 23) oder nach Abfindung einer Anwartschaft auf betriebliche Altersversorgung bzw. von Anrechten bei der Versorg...mehr

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Jansen, SGB VI § 63 Grundsätze / 2.3.2 Gesamtleistungsbewertung

Rz. 28 Solche beitragsfreien Zeiten werden bei der Rente einheitlich bewertet (Gesamtleistungsbewertung, § 71 bis 74 und § 263, zur Gesamtleistungsbewertung mit Entgeltpunkten [Ost] vgl. § 263a). Sie erhalten für jeden Monat grundsätzlich entweder den Gesamtleistungswert aus sämtlichen Beiträgen, also einschließlich beitragsgeminderter Zeiten (sog. Grundbewertung, vgl. § 72), ...mehr

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Jansen, SGB VI § 63 Grundsätze / 2.3 Beitragsfreie und beitragsgeminderte Zeiten nach Abs. 3

Rz. 24 Abs. 3 ordnet dem Grunde nach an, dass auch für beitragsfreie Zeiten Entgeltpunkte angerechnet werden, deren Höhe von der Höhe der in der übrigen Zeit versicherten Arbeitsentgelte und Arbeitseinkommen abhängig ist. Rz. 25 Sinn dieser generellen Anordnung ist es, für bestimmte, gesellschaftlich förderungsfähige und förderungswürdige Zeiten, in denen der Betroffene aber ...mehr