Fachbeiträge & Kommentare zu Rente

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 48 Waisenr... / 2.4.1 Rentenzahlung bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres (Nr. 1)

Rz. 12 Abs. 4 Nr. 1 befristet den Anspruch der Waise bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres; das 18. Lebensjahr wird mit Ablauf des Tages, der dem 18. Geburtstag vorangeht, vollendet. Nach § 102 Abs. 4 ist die Zahlung der Rente auf das Ende des Kalendermonats der Vollendung des 18. Lebensjahres zu befristen, wobei die Befristung nicht bereits durch das Gesetz eintritt, sond...mehr

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Jansen, SGB VI § 48 Waisenr... / 2.2.3 Erfüllung der allgemeinen Wartezeit (Nr. 2)

Rz. 9a Ebenso wie die Halbwaisenrente setzt auch der Anspruch auf Vollwaisenrente die Erfüllung der allgemeinen Wartezeit durch den zuletzt verstorbenen Versicherten voraus. Es gelten deshalb zunächst die Ausführungen zu Rz. 7. Für den Anspruch auf Vollwaisenrente ist nicht erforderlich, dass beide Elternteile, d. h. auch der zuerst verstorbene Elternteil die allgemeine Wart...mehr

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Jansen, SGB VI § 48 Waisenr... / 2.4 Befristung des Waisenrentenanspruchs (Abs. 4)

Rz. 11 Der Anspruch auf Waisenrente ist gemäß Abs. 4 Nr. 1 grundsätzlich befristet bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres (Rz. 12); bei Vorliegen der Voraussetzungen des Abs. 4 Nr. 2 wird die Rente bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres gewährt (Rz. 13 ff.). 2.4.1 Rentenzahlung bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres (Nr. 1) Rz. 12 Abs. 4 Nr. 1 befristet den Anspruch der Wai...mehr

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Jansen, SGB VI § 48 Waisenr... / 2.2.1 Allgemeine Voraussetzungen

Rz. 8 Ein Anspruch auf Vollwaisenrente (vgl. zur Höhe der Rente Rz. 27 ff.) besteht für Kinder des verstorbenen Versicherten (vgl. Rz. 4) sowie die ihnen gleichgestellten Personen gemäß Abs. 3 (vgl. Rz. 10), wenn der Versicherte die allgemeine Wartezeit erfüllt hat (vgl. Rz. 9a) und – nach dem Tode des Versicherten – kein unterhaltspflichtiger Elternteil mehr vorhanden ist (...mehr

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Jansen, SGB VI § 48 Waisenr... / 2.4.2.2 Ausbildungsfreie Übergangszeiten (Nr. 2 Buchst. b)

Rz. 16 Zeiten der Schul- und Berufsausbildung gleichgestellt ist nach Abs. 4 Buchst. b i. d. F. des RV-Nachhaltigkeitsgesetzes v. 21.7.2004 (BGBl. I S. 1791) eine Übergangszeit von höchstens 4 Kalendermonaten, die zwischen 2 Ausbildungsabschnitten oder zwischen einem Ausbildungsabschnitt und der Ableistung des gesetzlichen Wehr- oder Zivildienstes oder der Ableistung eines f...mehr

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Nachträgliche Geltendmachung des Wahlrechts auf einen Sonderausgabenabzug nach § 10a EStG

Leitsatz 1. Die Inanspruchnahme des Sonderausgabenabzugs für eine zusätzliche Altersvorsorge gemäß § 10a EStG steht im Wahlrecht des Steuerpflichtigen. Dieses Wahlrecht muss nicht zwingend durch Abgabe der Anlage AV zur Einkommensteuererklärung ausgeübt werden, sondern kann auch formlos geltend gemacht werden. 2. Die Änderung eines bestandskräftigen Einkommensteuerbescheids g...mehr

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Jansen, SGB VI § 48 Waisenr... / 2.4.2.3 Freiwilligendienste (Nr. 2 Buchst. c)

Rz. 18 Anspruch auf Waisenrente besteht auch – bei Vorliegen der übrigen gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen – während des Ableistens bestimmter Freiwilligendienste. Bis zum 30.6.2015 sah das Gesetz die Gewährung der Waisenrente über das 18. Lebensjahr hinaus – neben den Tatbeständen des Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a, b und d – nur bei Ableisten eines freiwillige sozialen J...mehr

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§ 3 Die Grundlagen der Bewe... / 2. Rentenansprüche aus unerlaubten Handlungen und vertragliche Renten (§ 9 ZPO)

Rz. 101 Hinweis: Bis Juli 2013 waren Rentenansprüche aus unerlaubten Handlungen (Tötung oder Verletzung eines Menschen) in § 42 Abs. 1 S. 1 GKG geregelt. Diese Vorschrift wurde aufgehoben, sodass jetzt für diese Ansprüche § 9 ZPO heranzuziehen ist. Rz. 102 Der Gebührenstreitwert für als Schadenersatz geforderter Geldrenten wegen Tötung oder Verletzung eines Menschen ist nach ...mehr

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§ 3 Die Grundlagen der Bewe... / II. Die Wertvorschriften der ZPO, des GKG und des FamGKG für die Ermittlung des Gebührenstreitwertes

Rz. 17 Das RVG kennt bis auf wenige hilfsweise anzuwendende Ausnahmebestimmungen keine eigenen Wertberechnungsvorschriften. In § 23 verweist das RVG auf andere Kostengesetze, so in Abs. 1 für den Zivilprozess auf das GKG, bzw. in Familiensachen auf das FamGKG und in Abs. 3 in anderen Angelegenheiten auf das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Beispiele für die in Abs. ...mehr

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§ 11 Die Gebühren in Ehesac... / b) Die Bewertung von Versorgungsausgleichssachen

Rz. 35 Der Versorgungsausgleich dient der Ausgleichung von Ansprüchen auf Altersversorgung zwischen den Eheleuten. Unabhängig von Unterhaltsverpflichtungen geschiedener Ehegatten und ohne Rücksicht auf den Güterstand wird bei der Ehescheidung grundsätzlich ein Versorgungsausgleich durchgeführt. Dessen Ziel ist es, dem während der Ehe nicht oder nur weniger verdienenden Ehega...mehr

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§ 4 Außergerichtliche Tätig... / 8. Beispiel zur Gebührenberechnung bei Inkassotätigkeit

Rz. 69 Beispiel: RAin Irmgard Kruse hat von ihrem Auftraggeber einen Inkassoauftrag für eine Kaufpreisforderung von 48,00 EUR gegenüber dem Rentner Alfred Edler. Frau Kruse sendet Herrn Edler ein diesbezügliches Mahnschreiben. Daraufhin ruft Herr Edler sie an und schlägt vor, die Forderung und die Kosten in zwei Raten zu begleichen, da er nur eine geringe Rente erhalte. Eine...mehr

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§ 3 Die Grundlagen der Bewe... / F. Zusammenstellung häufig gebrauchter Wertvorschriften

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Sauer, SGB III § 107 Anwend... / 2.3 Erstattungsanspruch der Bundesagentur für Arbeit

Rz. 9 Erhält der Arbeitnehmer die vorrangige rentenrechtliche Leistung nicht, ist das Kug weiterzuzahlen (Kühl, in: Brand, SGB III, § 107 Rz. 3). Unter den Voraussetzungen des § 103 SGB X kann die Bundesagentur für Arbeit einen Erstattungsanspruch gegenüber dem zuständigen Rentenversicherungsträger haben. Der Erstattungsanspruch besteht nur für deckungsgleiche Zeiträume. Der...mehr

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Sauer, SGB III § 107 Anwend... / 2.2 Altersrente (Abs. 2)

Rz. 7 Abs. 2 bezweckt die Vermeidung von Doppelbezügen von Sozialleistungen (allg. Meinung, vgl. Mutschler, in: Mutschler/Schmidt-De Caluwe/Coseriu, SGB III, § 107 Rz. 4). Die Vorschriften des § 156 über das Ruhen des Anspruchs bei Zusammentreffen mit anderen Sozialleistungen gelten jedoch nur für die Fälle, in denen eine Altersrente auf Vollrente zuerkannt ist, Abs. 2 (Kühl...mehr

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Aufgabenteil / 23. Gebühren in Ehe- und anderen Familiensachen (→ § 11 Rdn 1 ff.)

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§ 3 Die Grundlagen der Bewe... / XII. Ansprüche auf wiederkehrende Leistungen (§ 9 ZPO, § 51 FamGKG, § 42 GKG)

Rz. 95 Hinweis: Bei der Bewertung wiederkehrender Leistungen gibt es Unterschiede, je nachdem, ob die Bewertungsvorschriften für den Zuständigkeitsstreitwert oder für den Gebührenstreitwert heranzuziehen sind. Es ist daher bei wiederkehrenden Leistungen notwendig, die Streitwertarten streng auseinander zu halten. Rz. 96 Wiederkehrende Leistungen sind solche, die sich aus dems...mehr

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Aufgabenteil / 6. Berechnung des Gegenstandswertes (→ § 3 Rdn 1 ff.)

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Unternehmensbewertung: eine... / 5.1 Grundprinzip: risikoangepasster Vergleich mit Anleihen

Investitionstheoretische Grundlage des Zukunftserfolgsmodells ist ein Rendite-Risiko-Kalkül. Ein Investor gibt heute Geld aus, um morgen Rückflüsse zu erzielen. Je höher bei gegebenem Risiko der erwartete Rückfluss (die Rendite), umso höher der Preis, den der Investor zahlen wird. Praxis-Beispiel Unternehmenswert nach dem Zukunftserfolgswertverfahren Eine ewig laufende Staatsa...mehr

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Unternehmensbewertung: eine... / 5.3.2 Realitätsgehalt: relative Werte wichtiger als absolute Werte

Das Zukunftserfolgswertverfahren hält den markt- und substanzwertorientierten Modellen vor, nur (zufällige Augenblicks-)Preise und keine (fundamentalen) Unternehmenswerte zu ermitteln und nur die relative Vorteilhaftigkeit wiederzugeben (Zielunternehmen im Vergleich zur Comparable Public Company, Kauf im Vergleich zur Gründung). Ein absoluter Wert, im Vergleich zu allen ande...mehr

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Disziplinarische Ahndung vo... / 1.6 Sonderfall: Ruhestandsbeamte

Bei Ruhestandsbeamten kommen als Disziplinarmaßnahmen nur in Frage: Die Kürzung oder die Aberkennung des Ruhegehalts (nach §§ 32 bzw. 33 LDG BW), § 25 Abs. 2 LDG. Dabei kann sowohl abgestellt werden auf eine Dienstpflichtverletzung, die der Beamte noch in seiner aktiven Zeit begangen hat (die aber erst jetzt der Disziplinarbehörde bekannt wird) oder wegen einer Dienstpflichtv...mehr

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Disziplinarische Ahndung vo... / 3.3.2.1 Maßnahmenverbot wegen Zeitablaufs, § 35 LDG BW

Unter die "sonstigen Gründe" fällt zunächst die Konstellation, dass kein Disziplinarverfahren eingeleitet wird, weil zu erwarten ist, dass eine Disziplinarmaßnahme wegen § 35 LDG BW nicht ausgesprochen werden darf. § 35 LDG BW enthält ein Maßnahmenverbot wegen Zeitablaufs (untechnisch gesprochen ist das Dienstvergehen hier also bereits "verjährt"[56]). Nach § 35 Abs. 1 LDG BW...mehr

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Disziplinarische Ahndung vo... / 1.5 Entfernung aus dem Beamtenverhältnis

Ein Beamter[14] muss aus dem Dienst entfernt werden, wenn er durch ein schweres Dienstvergehen das Vertrauen des Dienstherrn oder der Allgemeinheit in die pflichtgemäße Amtsführung endgültig verloren hat (§ 31 LDG BW). Sind diese tatbestandlichen Voraussetzungen gegeben, steht dem Dienstherrn kein Ermessen zu – er muss den Beamten entlassen. Fällt dem Beamten ein sogenanntes Zug...mehr

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Disziplinarische Ahndung vo... / 1.3 Kürzung der Bezüge

Nach § 29 LDG BW können dem Beamten dessen Bezüge[4] gekürzt werden, wenn er durch ein mittelschweres Dienstvergehen, das Vertrauen des Dienstherrn oder der Allgemeinheit in die pflichtgemäße Amtsführung erheblich beeinträchtigt hat. Auch die Kürzung der Bezüge soll dazu dienen, den Beamten zur künftig ordnungsgemäßen Pflichtenerfüllung anzuhalten. Die Bezüge dürfen um maximal 20...mehr

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Disziplinarische Ahndung vo... / 3.3.1 Keine Einleitung wegen § 34 LDG BW (§ 8 Abs. 2 Satz 1 Fall 1 LDG)

Wurde gegen den Beamten in einem Straf- oder Bußgeldverfahren eine Strafe, Geldbuße oder Ordnungsmaßnahme unanfechtbar verhängt, darf wegen desselben Sachverhalts gegen den Beamten kein Verweis mehr ausgesprochen werden Das gleiche gilt für eine Tat nach § 153 a Abs. 1 Satz 5 oder Abs. 2 Satz 2 StPO, die nach der Erfüllung von Auflagen und Weisungen nicht mehr als Vergehen v...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 4 Ver... / 3.3.3 Beispiele

Rz. 25 Die Vollzeitarbeit unterscheidet sich von Teilzeitarbeit regelmäßig nur in quantitativer, nicht in qualitativer Hinsicht. Deshalb darf eine geringere Arbeitszeit grundsätzlich nur quantitativ, nicht aber qualitativ anders abgegolten werden als Vollzeitarbeit (BAG, Urteil v. 19.4.2016, 3 AZR 526/14[1]; Urteil v. 24.5.2000, 10 AZR 629/99 [2]). Denn der Wert der Arbeitsle...mehr

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AGS 01/2022, Bezug und Nachweis eines äußerst geringen Geldbetrages aus einer Rente im PKH-Bewilligungsverfahren

§§ 114 Abs. 1, 115, 118 Abs. 2 ZPO Leitsatz Gibt die Antragstellerin in einem Prozesskostenhilfebewilligungsverfahren an, dass sie zur Bestreitung ihres Lebensunterhalts eine lediglich nur äußerst geringfügige Rente erhält, so hat sie darzulegen und glaubhaft zu machen, wie sie damit ihren Lebensunterhalt finanziert, ggfs. sind darüber hinaus gewährte freiwillige Leistungen Dr...mehr

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FF 07+08/2022, Keine Totalr... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Der Antragsteller begehrt die Abänderung einer Entscheidung zum Versorgungsausgleich im Wege einer Totalrevision nach § 51 Abs. 1 VersAusglG. [2] Die am 3.2.1967 geschlossene Ehe des 1940 geborenen Antragstellers mit der 1944 geborenen früheren Ehefrau wurde auf den im Oktober 1984 zugestellten Scheidungsantrag mit Urteil des Amtsgerichts vom 9.7.1985 rechtskrä...mehr

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AGS 01/2022, Bezug und Nach... / III. Glaubhaftmachung und Darlegung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse, § 118 Abs. 2 ZPO

Die Antragstellerin hat im PKH-Prüfungsverfahren darzulegen und glaubhaft zu machen, wie sie ihren Lebensunterhalt insgesamt finanziert. Bezieht die Antragstellerin nach ihren eigenen Angaben wie im vorliegenden Fall nur einen äußerst geringfügigen Geldbetrag aus einer Rente und macht darüber hinaus keine weiteren Angaben, woraus sie neben der nur geringen Rente ihren Lebens...mehr

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zfs 01/2022, Die allgemeine... / 7. Feststellungsklage bei Rentenansprüchen

Stirbt ein Unterhaltsverpflichteter, haben die Unterhaltsberechtigten nach § 844 Abs. 2 BGB einen Anspruch auf Zahlung einer Unterhaltsrente. Der Bundesgerichtshof hatte schon früh[25] entschieden, dass ein solcher Rentenanspruch auch im Wege der Feststellungsklage durchgesetzt werden kann. In dem vom Bundesgerichthof entschiedenen Fall ging es sowohl um eine Witwenrente als...mehr

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FF 01/2022, Rechtsprechungs... / I. Auszugleichende Anrechte (§§ 1, 2 VersAusglG)

Mit Wirkung zum 1.7.2014 wurde durch das RV-Leistungsverbesserungsgesetz vom 23.6.2014 die Anerkennung von Kindererziehungszeiten für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, verbessert (sogenannte "Mütterrente"). Bei der Umsetzung der Leistungsverbesserungen wurde nur für Anwartschaftsfälle, in denen am 1.7.2014 noch keine Rente gezahlt wurde, eine Verlängerung der anrechenbare...mehr

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6 Anhänge / 6.1 KSVG (Auszug)

Gesetz über die Sozialversicherung der selbständigen Künstler und Publizisten Vom 27. Juli 1981 (BGBl. I 1981, S. 705) Zuletzt geändert durch: Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen und zur Änderung anderer Gesetze vom 16. Juli 2021 (BGBl I 2021, S. 29...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Vervielfältiger

Rz. 16 [Autor/Stand] Die Kapitalisierung des Reinertrags erfolgt mit dem Barwertfaktor, der aus Anlage 1 zu § 20 ImmoWertV [2] übernommen wurde. Aus finanzmathematischer Sicht handelt es sich dabei um einen Zeitrentenbarwertfaktor einer jährlich nachschüssig zahlbaren Rente, wobei als Rente die jährlich anfallenden Reinerträge des Grundstücks über die Restnutzungsdauer des Ge...mehr

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3 Die Bemessungsgrundlage: ... / 3.5.1 GmbH

Beim künstlerisch oder publizistisch tätigen Geschäftsführer einer GmbH treffen sich beide Säulen, auf denen das KSVG beruht: die Versicherungspflicht als selbstständiger Künstler bzw. Publizist und die Künstlersozialabgabe auf das Geschäftsführergehalt (GF-Gehalt). Der Gesellschafter einer GmbH kann also ggf. als versicherungspflichtiger Künstler die Zuschüsse der KSK zur Rent...mehr

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AGS 01/2022, Bezug und Nach... / II. Subjektive Voraussetzung zur Gewährung von Prozesskostenhilfe gem. §§ 114 Abs. 1 S. 1 1 HS, 115 Abs. 1 und 2 ZPO

Gem. § 114 Abs. 1 S. 1 1 HS ZPO erhält eine Partei – ungeachtet der weiteren zur Gewährung von PKH notwendigen Voraussetzungen wie bspw. der zu bejahenden Erfolgsaussicht des zugrundeliegenden Anspruchs oder dass das Begehren nicht mutwillig erscheinen darf, § 114 Abs. 1 S. 1 2 HS ZPO – PKH, wenn sie die Kosten der Prozessführung nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen ...mehr

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AGS 01/2022, Bezug und Nach... / Leitsatz

Gibt die Antragstellerin in einem Prozesskostenhilfebewilligungsverfahren an, dass sie zur Bestreitung ihres Lebensunterhalts eine lediglich nur äußerst geringfügige Rente erhält, so hat sie darzulegen und glaubhaft zu machen, wie sie damit ihren Lebensunterhalt finanziert, ggfs. sind darüber hinaus gewährte freiwillige Leistungen Dritter etwa auch mittels eidesstattlicher V...mehr

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FF 01/2022, Rechtsprechungs... / II. Bewertungsstichtag (§ 5 VersAusglG)

Nach § 5 Abs. 2 S. 1 VersAusglG ist maßgeblicher Zeitpunkt für die Bewertung des Ehezeitanteils das Ende der Ehezeit. Rechtliche oder tatsächliche Veränderungen nach dem Ende der Ehezeit, die auf den Ehezeitanteil zurückwirken, sind allerdings nach § 5 Abs. 2 S. 2 VersAusglG zu berücksichtigen. Bezieht der Ehegatte bereits eine Altersrente in der gesetzlichen Rentenversicher...mehr

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1 Die Künstlersozialabgabe ... / 1.2 Die Versicherungspflicht selbstständiger Künstler und Publizisten

Die KSK dient einem guten Zweck: Der sozialen Absicherung selbstständiger Künstler und Publizisten. Normalerweise müssen sich Selbstständige, soweit nicht privat krankenversichert, bei einer gesetzlichen Krankenkasse "freiwillig" versichern. Der Nachteil: Die Tarife sind absurd teuer. Neben dem hohen Mindestbeitrag von fast 200 EUR schlägt zu Buche, dass – anders als bei pfl...mehr

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AGS 01/2022, In diesem Heft

Im Aufsatzteil befasst sich zunächst Burhoff (S. 1 ff.) mit der Verfahrensgebühr in Straf- und Bußgeldverfahren und liefert einen Überblick über die aktuelle Rspr. Hagen Schneider (S. 5 ff.) erläutert, was im Rahmen der Kostenerstattung bei Abschluss eines Vergleichs zu beachten ist, und liefert hierzu zahlreiche Berechnungsbeispiele. Der BGH (S. 16) hatte sich mit der Frage z...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / G. Sonderfall: Pensionsvieh

Rz. 105 [Autor/Stand] Vieh, das von einem Landwirt in einen anderen Betrieb der Land- und Forstwirtschaft zur Aufzucht, Haltung, Pflege, Gräsung und dergleichen übergeben wird (sog. Pension), gehört weiterhin zur wirtschaftlichen Einheit des Eigentümers der Tiere und nicht zur wirtschaftlichen Einheit des Pensionsbetriebs. Deshalb sind auch bei der Abgrenzung der landwirtsch...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 01/2022, Keine gesteiger... / Aus den Gründen

Gründe: A. [1] Das antragstellende Land macht als Träger der Unterhaltsvorschusskasse Kindesunterhalt aus übergegangenem Recht für den Zeitraum von Juni 2016 bis einschließlich Dezember 2017 gegen den Antragsgegner geltend. [2] Der Antragsgegner ist der Vater der im August 2010 geborenen M., die aus seiner inzwischen geschiedenen Ehe mit der Kindesmutter hervorgegangen ist, s...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Psychische Belastung am Arb... / 1.1 Wünsche der Beschäftigten an gute Arbeit

Die Forschung hat inzwischen umfangreiche Erkenntnisse produziert, wie Arbeit gestaltet sein sollte, um psychische Belastungen für die Beschäftigten zu vermeiden. Erstmals im Jahr 2004 wurde die Studie "Was ist gute Arbeit?" durchgeführt (INIFES-Institut). Die Studie hatte das Ziel, eine gesellschaftliche Debatte über die Qualität von Arbeit anzuregen. Die 5.400 Befragten sol...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Wie kann man Unternehmern d... / 1 Psychische Belastungen im Arbeitsschutzgesetz

Das Arbeitsschutzgesetz verlangt vom Arbeitgeber, die Arbeit so zu gestalten, dass eine Gefährdung für das Leben sowie die physische und psychische Gesundheit möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst gering gehalten wird.[1] Wie das geschehen soll, wird in § 5 ArbSchG "Beurteilung der Arbeitsbedingungen" präzisiert: Zitat (1) Der Arbeitgeber hat durch eine ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 437 Dritte... / 2.3 Angestellte

Rz. 14 Abs. 2 regelt den Übergang der Arbeitsverhältnisse mit den Angestellten auf den Bund. Die Überleitung erfolgt unter den für Beamtinnen und Beamte in Abs. 1 normierten Voraussetzungen (vgl. insbesondere. Anm. 5 bis 8). Rz. 15 Abs. 2 Satz 2 stellt klar, dass die Bundesrepublik Deutschland als neuer Arbeitgeber kraft Gesetzes zugleich in die arbeitsvertraglichen Rechte un...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Abweichender Betrag in übrigen Fällen (Abs. 2)

Rz. 6 In Abs. 2 ZPO sind im Wesentlichen die bislang in § 850k Abs. 4 ZPO in der bis zum 30.11.2021 geltenden Fassung aufgeführten Fälle geregelt. Hierdurch wird i. d. R. auf Schuldnerantrag sichergestellt, dass der Pfändungsschutz von Arbeitseinkommen (§§ 850a ff. ZPO) auch bei der Pfändung des Guthabens auf dem P-Konto Beachtung findet (BT-Drucks. 19/19850, 43). Das Vollst...mehr

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Aufteilung von Alterseinkünften eines Ruhestandsbeamten des EPA

Leitsatz 1. Die Grundversorgung des Ruhegehalts eines ehemaligen Bediensteten des EPA ist in Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit gemäß § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Abs. 2 EStG (Versorgungsbezüge) und sonstige Einkünfte gemäß § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a EStG (Leibrente) aufzuteilen, sofern der Bedienstete von seinem Recht Gebrauch gemacht hat, eine zuvor aufgebaute Anwartsch...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Kindergeld für behinderte Kinder; Berücksichtigung eines Teils der Kapitalleistung aus einer Rentenversicherung mit Gewinnbeteiligung (Altvertrag) als Bezug des Kindes im Zuflussjahr

Leitsatz 1. Zu den Bezügen des Kindes gehört der Anteil der Kapitalleistung einer Rentenversicherung mit Gewinnbeteiligung (Altvertrag), welcher von der Versicherungsgesellschaft erwirtschaftet wurde. Dagegen handelt es sich bei dem Teil der Auszahlung, der auf angesparten Beiträgen beruht, um Vermögen. 2. Die mangelnde Bestimmung eines Bezuges für Unterhaltszwecke muss sich ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Verlängertes Zahlungsmoratorium (Abs. 2)

Rz. 6 Abs. 2 regelt, dass das nach Abs. 1 HS 1 separierte Guthaben in dem auf die Gutschrift folgenden Kalendermonat unpfändbares Guthaben nach § 899 Abs. 1 Satz 1 ZPO darstellt. Abs. 2 entspricht dem bisherigen § 850k Abs. 1 Satz 2 ZPO in der bis zum 30.11.2021 geltenden Fassung und betrifft spiegelbildlich zu Abs. 1 das Verhältnis von Drittschuldner und Schuldner (BT-Druck...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.3 Versagung bei überwiegenden Gläubigerbelangen (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 11 Die Anordnung ist zu versagen, wenn überwiegende Belange des Gläubigers entgegenstehen (Abs. 1 Satz 2). Dies hat der pfändende Gläubiger im Rahmen des rechtlichen Gehörs darzulegen. Rz. 12 Ein Überwiegen der Interessen des Gläubigers wird vor allem anzunehmen sein, wenn es um die Vollstreckung der in § 850d, § 850f Abs. 2 ZPO genannten Forderungen – gesetzliche Unterha...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Nachzahlungen von bestimmten Sozialleistungen, Arbeitseinkommen (Abs. 2)

Rz. 4 Nach Abs. 2 werden laufende nachgezahlte Geldleistungen nach dem SGB geschützt, soweit der Schutz dieser Leistungen nicht bereits nach Abs. 1 absolut unpfändbar ist. Betroffen hiervon sind insbesondere Zahlungen aus der gesetzlichen Arbeitslosen-, Renten-, und Unfallversicherung oder Krankengeld nach dem SGB V . Ebenfalls wird nachgezahltes Arbeitseinkommen gemäß § 850 ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.2 Erforderlicher Tatsachenvortrag des Schuldners

Rz. 3 Der Schuldner muss nachweisen – nicht nur glaubhaft machen –, dass in den letzten 6Monaten vor dem Antrag überwiegend unpfändbare Beträge auf dem Konto gutgeschrieben wurden (Abs. 1 Satz 1 Nummer 1). Der Antrag kann damit auch schon unmittelbar nach Zustellung des Pfändungsbeschlusses gestellt werden. Hieraus folgt aber auch zugleich, dass ein gelegentlicher Eingang un...mehr