Fachbeiträge & Kommentare zu Rente

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Erbfall und vorweggenommene... / 4.3.3 Gewährung von Versorgungsleistungen (betriebliche Veräußerungsrente)

Rz. 45 Hierunter fallen Übergabeverträge, durch die Eltern ihren Betrieb im Hinblick auf die künftige Erbfolge auf einen oder mehrere Abkömmlinge übertragen. Sind bei derartigen Versorgungs-Vereinbarungen Leistung und Gegenleistung wie unter Fremden nach kaufmännischen Gesichtspunkten gegeneinander abgewogen, liegt ein vollentgeltliches Veräußerungsgeschäft vor. Eine betrieb...mehr

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Erbfall und vorweggenommene... / 4.2.2 Übertragung mit Ausgleichsregelung, mit Zusage von Gleichstellungsgeldern und/oder Abstandszahlungen

Rz. 39 Inhalt eines Übergabevertrags kann auch die Vereinbarung sein, dass der Übernehmer Bestandteile des übernommenen Vermögens an Angehörige zu übertragen hat, z. B. sog. Gleichstellungsgelder an seine Angehörigen oder einmalige Zahlungen, sog. Abstandszahlungen, an den Übergeber zu leisten hat. Zivilrechtlich werden derartige Vereinbarungen entweder als Schenkung unter A...mehr

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Der Erbschaftsteuer-Berater... / 7. Kapitalvermögen/Investment/Altersvorsorge

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Die Abgeltungswirkung des S... / 1. Allgemeines zur Veranlagungspflicht des § 32d Abs. 3 EStG

§ 32d Abs. 3 Satz 1 EStG regelt für steuerpflichtige Kapitalerträge, die nicht der Kapitalertragsteuer unterlegen haben, die Deklarationspflicht des Stpfl. in seiner Einkommensteuererklärung. Steuerpflichtige Kapitalerträge, die aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht dem Kapitalertragsteuerabzug unterlegen haben, hat der StPfl. nach § 32d Abs. 3 Satz 1 EStG in seine...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 92... / 3.2 Besteuerung und Besteuerungswahlrecht

Rz. 29 Die nachgelagerte Besteuerung beginnt bei Altersvorsorgerenten mit Beginn der Auszahlungsphase, also mit Einsetzen der Rentenleistungen. Da es im Fall der Wohnförderung nicht zu tatsächlichen (Renten-)Auszahlungen kommt, die Altersvorsorge vielmehr im mietfreien oder mietgünstigen Wohnen besteht, ist der Beginn der "Auszahlungsphase" ein fiktiver Zeitpunkt. Als Beginn...mehr

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Entgeltumwandlung (Bund/Län... / 12.1.2 Auswirkungen auf die Rente

Durch die Entgeltumwandlung verringert sich das Arbeitsentgelt im Sinne der gesetzlichen Sozialversicherung und damit auch die Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Dies hat entsprechende Kürzungen der späteren Leistungen aus diesen Versicherungen zur Folge.mehr

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Entgeltumwandlung (VKA) / 12.1.2 Auswirkungen auf die Rente

Durch die Entgeltumwandlung verringert sich das Arbeitsentgelt im Sinne der gesetzlichen Sozialversicherung und damit auch die Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Dies hat entsprechende Kürzungen der späteren Leistungen aus diesen Versicherungen zur Folge.mehr

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Entgeltumwandlung (Bund/Län... / 16 Entgeltumwandlung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Als Grundsatz gilt, dass der Beschäftigte gem. § 1b Abs. 1 Satz 1, Abs. 5 BetrAVG in der Regel sofort bei Einzahlung eine unverfallbare Anwartschaft erwirbt. Eine Entgeltumwandlung über den Durchführungsweg der Pensionskasse, des Pensionsfonds und der Direktversicherung kann der Beschäftigte privat fortführen oder beitragsfrei stellen. In der Regel kann bei Beginn der Rente a...mehr

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Entgeltumwandlung (VKA) / 16 Entgeltumwandlung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Als Grundsatz gilt, dass der Beschäftigte gem. § 1b Abs. 1 Satz 1, Abs. 5 BetrAVG in der Regel sofort bei Einzahlung eine unverfallbare Anwartschaft erwirbt. Eine Entgeltumwandlung über den Durchführungsweg der Pensionskasse, des Pensionsfonds und der Direktversicherung kann der Beschäftigte privat fortführen oder beitragsfrei stellen. In der Regel kann bei Beginn der Rente a...mehr

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Entgeltumwandlung (Bund/Län... / 11.3.2 Leistungsphase

Versorgungsleistungen aus Pensionsfonds, Pensionskassen und Direktversicherungen werden ausschließlich nach § 22 Nr. 5 EStG als sonstige Einkünfte versteuert (lex specialis).[1] Die Versorgungsleistungen führen deshalb unabhängig davon, ob sie in der Ansparphase steuerlich gefördert wurden oder nicht stets zu den sonstigen Einkünften. Dies gilt z. B. auch dann, wenn ein Dire...mehr

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Entgeltumwandlung (VKA) / 11.3.2 Leistungsphase

Versorgungsleistungen aus Pensionsfonds, Pensionskassen und Direktversicherungen werden seit dem Jahr 2007 ausschließlich nach § 22 Nr. 5 EStG als sonstige Einkünfte versteuert (lex specialis).[1] Die Versorgungsleistungen führen deshalb unabhängig davon, ob sie in der Ansparphase steuerlich gefördert wurden oder nicht, stets zu den sonstigen Einkünften. Dies gilt z. B. auch...mehr

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zfs 12/2021, Bemessung von ... / 2 Anmerkung:

Die Entscheidung ist aus Sicht des Personenschadensrechtlers nicht nur wegen des erheblichen Schmerzensgeldes (vor Abzug des Mitverschuldensanteils: 360.000 EUR), sondern auch wegen der mutigen Begründung des Verdienstausfallschadens von Interesse. 1. Gegen die Höhe des Schmerzensgeldes dürfte angesichts der katastrophalen Unfallfolgen im Ergebnis nichts einzuwenden sein, auß...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2 Ermächtigungen nach § 33 Abs 1 Nr 1 KStG

Tz. 6 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 § 33 Abs 1 Nr 1 KStG enthält die Ermächtigung, zur Wahrung der Gleichmäßigkeit der Besteuerung, zur Beseitigung von Unbilligkeiten in Härtefällen und zur Vereinfachung des Besteuerungsverfahrens den Umfang der St-Befreiung der nach § 5 Abs 1 Nr 3 KStG rechtsfähigen Pensions-, Sterbe-, Kranken- und Unterstützungskassen sowie der nach § 5 Abs 1...mehr

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ZErb 12/2021, Das Behindert... / c) Leibrentenvermächtnis

Vorgeschlagen wird auch ein Leibrentenvermächtnis.[22] Danach soll der Behinderte eine aus dem Nachlass zu zahlende monatliche, lebenslange Rente erhalten, wobei das Leibrentenvermächtnis als mindestens den Gesamtpflichtteil erreichend ausgestaltet wird. Technisch geschieht das unter Zugrundelegung der statistischen Lebenserwartung des Behinderten zum Zeitpunkt des Erbfalls....mehr

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FF 12/2021, Bedeutsame Ents... / 2. Obliegenheiten bei Verwendung des Altersvorsorgeunterhalts

Der Altersvorsorgeunterhalt gemäß § 1578 Abs. 3 BGB ist ein zweckgebundener, in der Entscheidung besonders auszuweisender Bestandteil des nachehelichen Unterhalts, den der Unterhaltsberechtigte für eine entsprechende Versicherung zu verwenden hat. Im Fall einer zweckwidrigen Verwendung der als Vorsorgeunterhalt geleisteten Beträge ist er so zu behandeln, als hätten diese zu ...mehr

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Entgeltumwandlung (Bund/Län... / 11.3.1.1.1 Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 63 EStG

Rechtslage bis 2017 Beiträge und Zuwendungen des Arbeitgebers aus dem ersten Dienstverhältnis an kapitalgedeckte Pensionskassen, Pensionsfonds und Direktversicherungen sind nach § 3 Nr. 63 Satz 1 EStG für die Jahre bis einschließlich 2017 bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung (BBG-West) steuerfrei. Im Jahr 2017 sind somit jährlich 3.048...mehr

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Entgeltumwandlung (Bund/Län... / 11.3.1.2 Beiträge an eine umlagefinanzierte Pensionskasse

Zuwendungen des Arbeitgebers aus dem ersten Dienstverhältnis an eine Pensionskasse zum Aufbau einer nicht kapitalgedeckten (= umlagefinanzierten) betrieblichen Altersversorgung, bei der eine Auszahlung der zugesagten Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung in Form einer Rente oder eines Auszahlungsplans vorgesehen ist, sind nach § 3 Nr. 56 EStG steuerfrei. Seit...mehr

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Entgeltumwandlung (VKA) / 11.3.1.2 Beiträge an eine umlagefinanzierte Pensionskasse

Zuwendungen des Arbeitgebers aus dem 1. Dienstverhältnis an eine Pensionskasse zum Aufbau einer nicht kapitalgedeckten (= umlagefinanzierten) betrieblichen Altersversorgung, bei der eine Auszahlung der zugesagten Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung in Form einer Rente oder eines Auszahlungsplans vorgesehen ist, sind nach § 3 Nr. 56 EStG steuerfrei. Seit dem...mehr

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Entgeltumwandlung (VKA) / 11.3.1.1.1 Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 63 EStG

Rechtslage bis 2017 Beiträge und Zuwendungen des Arbeitgebers aus dem ersten Dienstverhältnis an kapitalgedeckte Pensionskassen, Pensionsfonds und Direktversicherungen sind nach § 3 Nr. 63 Satz 1 EStG für die Jahre bis einschließlich 2017 bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung (BBG-West) steuerfrei. Im Jahr 2017 sind somit jährlich 3.048...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3 Versicherungs- und Pensionsfondsvereine auf Gegenseitigkeit (§ 1 Abs 1 Nr 3 KStG)

Tz. 37 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 VVaG sind Pers-Vereinigungen, deren Mitglieder sich in nicht geschlossener Zahl zu einer vom Vorstand des Vereins geleiteten, auf die Dauer berechneten Gegenseitigkeitsversicherung derart verbinden, dass die dem einzelnen Mitglied aus einem bestimmten Ereignis erwachsenden Schäden in Höhe einer festgesetzten Summe aus den Mitteln ersetzt wer...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.6.10 Pensionsrückstellungen

Ausgewählte Literaturhinweise: Götz, Rückgedeckte Pensionszusagen an Ges-GF bei Umwandlung einer Kap-Ges in eine Pers-Ges, DStR 1998, 1946; Centrale-Gutachtendienst, Pensionsrückstellung bei Umwandlung einer GmbH in eine Partnerschaft, GmbHR 1999, 597; Gosch, Pensionszusage bei Umwandlung der Gesellschaftsform, BetrAV 2001, 137; Neumann, Behandlung von Pensionszusagen an Ges-GF ...mehr

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Der Ertragsteuer-Check 2021... / 7. Sonstige Einkünfte, private Veräußerungsgeschäfte

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Der Ertragsteuer-Check 2021... / 5. Kapitalvermögen

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 2.1.2 Rechtsfehler

Rz. 11 Hieraus folgt, dass ein Rechtsfehler, auch ein möglicherweise eklatanter Verstoß gegen die gesetzlichen Bestimmungen, nie nach § 129 AO berichtigt werden kann.[1] Eine Berichtigung gem. § 129 AO ist bereits dann nicht möglich, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass ein Rechtsfehler vorliegt.[2] Er muss nicht positiv festgestellt oder dargelegt werden. Vgl. auch N...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

Rn. 126 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Pensionsrückstellungen sind gesondert zu zeigen. Hinsichtlich ihrer Bildung besteht allerdings ein Wahlrecht. Dieses Wahlrecht gilt für vor dem 01.01.1987 gegebene Pensionszusagen (sog. Altzusagen) und deren Erhöhungen (vgl. Art. 28 Abs. 1 Satz 1 EGHGB). Wird von diesem Wahlrecht dahingehend Gebrauch gemacht, dass für Altzusagen keine Rückst...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 7. Sonstige Verbindlichkeiten, davon aus Steuern, davon im Rahmen der sozialen Sicherheit

Rn. 162 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Sofern eine Verbindlichkeit nicht einer der vorgenannten Bilanzpositionen zugeordnet werden kann, hat ein Ausweis als sonstige Verbindlichkeit zu erfolgen. Hierzu gehören u. a. noch nicht eingelöste Zins- und Dividendenscheine (soweit sie keine Bankschulden sind), Provisionsverpflichtungen sowie rückständige Löhne und Gehälter, Mieten, Pachte...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Rückstellungen

Rn. 125 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Das Gliederungsschema des § 266 sieht für mittelgroße und große KapG bzw. für PersG i. S. d. § 264a (vgl. HdR-E, HGB § 266, Rn. 4) folgende Unterteilung der Rückstellungen vor: Diese Unterteilung stellt keine Bezeichnung einzelner R...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / VII. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung

Rn. 109 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Die Position "Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung" (§ 266 Abs. 2 E.) kann im Zusammenhang mit zum beizulegenden Zeitwert bewerteten VG auftreten, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger eines UN entzogen sind und ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbaren langfristig...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / dd) Besondere Gründe für den unmittelbaren Verzugseintritt

Rz. 51 Weiter nennt § 286 Abs. 2 Nr. 4 BGB als Voraussetzung für die Entbehrlichkeit der Mahnung "besondere Umstände, die bei Abwägung der beiderseitigen Interessen den sofortigen Verzugseintritt rechtfertigen". Es handelt sich um eine Auffangbestimmung, um unbillige Ergebnisse zu vermeiden. Neben der (vorherigen oder gleichzeitigen) Fälligkeit der Leistung muss sich aus den...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Schweiz

Rz. 1 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Die Schweizerische Eidgenossenschaft (Regierungssitz: Bern; Amtssprachen: Deutsch, Französisch, Italienisch, Rätoromanisch) ist ein Binnenstaat in Mitteleuropa im Alpenraum. Er grenzt als Nachbarstaat im Norden an Deutschland, im Osten an > Österreich und > Lichtenstein, im Süden an > Italien und im Westen an > Frankreich. Es gilt das DBA vom ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Aserbaidschan

Rz. 1 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Die Republik Aserbaidschan (Hauptstadt: Baku; Amtssprache: Aserbaidschanisch) ist ein Staat in Vorderasien zwischen Kaukasus und Kaspischem Meer. Sie grenzt an > Russland im Norden, den > Iran im Süden, > Armenien im Westen, > Georgien im Nordwesten sowie über die Exklave Nachitschewan an die > Türkei. Es gilt das DBA vom 25.08.2004 (vgl Geset...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Slowenien

Rz. 1 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Die Republik Slowenien (Hauptstadt: Ljubljana; Amtssprachen: Slowenisch, regional Italienisch, Ungarisch) ist ein europäischer Staat mit Grenzen zu > Italien im Westen, > Österreich im Norden, > Ungarn im Osten und > Kroatien im Süden. Slowenien ist Mitglied der > Europäischen Union und verwendet als Währung den > Euro. Das DBA vom 03.05.2006 (...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Schweden

Rz. 1 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Das Königreich Schweden (Hauptstadt: Stockholm; Amtssprache [vornehmlich]: Schwedisch) ist ein nordeuropäischer Staat auf der skandinavischen Halbinsel mit Landgrenzen zu > Norwegen im Westen und > Finnland im Nordosten. Außerdem besteht eine direkte Landverbindung zu > Dänemark. Schweden gehört zur > Europäische Union, verwendet jedoch nicht...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 6. Abgrenzung zu sonstigen Einkünften

Rz. 148 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Grundsätzlich beruhen ‚Renten’ auf früher geleisteten Beiträgen; das unterscheidet sie vom (Versorgungs-)Lohn (vgl zB BFH 216, 124 = BStBl 2007 II, 402; BFH/NV 2015, 1390). Beruht das vom ArbG bezogene Ruhegehalt auf früheren Beitragsleistungen des ArbN, die er aus Arbeitslohn oder Vermögen erbracht hat, ist es als Leibrente iSv § 22 Nr 1 S...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Singapur

Rz. 1 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Die Republik Singapur (Amtssprachen: Englisch, Malaiisch, Chinesisch, Tamil) ist ein asiatischer Stadtstaat im Süden der Malaiischen Halbinsel. Seit dem VZ 2007 gilt das DBA vom 28.06.2004 – Zustimmungsgesetz vom 24.10.2006, BGBl 2006 II, 930 = BStBl 2007 I, 157 ff; zum Inkrafttreten vgl AA vom 15.12.2006, BGBl 2007 II, 24. Durch Protokoll vom ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Simbabwe

Rz. 1 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Die Republik Simbabwe (Hauptstadt: Harare; zahlreiche Amtssprachen, ua Englisch) ist ein Binnenstaat im südlichen Afrika und grenzt im Norden an > Sambia, im Osten an > Mosambik, im Süden an > Südafrika und im Westen an > Botsuana. Das DBA vom 22.04.1988 mit der Republik Simbabwe ist mit Gesetz vom 25.08.1989 (BGBl 1989 II, 713 = BStBl 1989 I,...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Steuerpflicht erhaltener Schadensersatzleistungen

Rz. 1 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Die Verpflichtung, Schadensersatz zu leisten, ergibt sich idR als Folge unerlaubter Handlungen, der Verletzung von Verträgen und der Herbeiführung einer Gefahrenlage. Der Schädiger hat dabei den Zustand wiederherzustellen, der vor dem schädigenden Ereignis bestand (Grundsatz; sog Naturalrestitution, vgl § 249 Abs 1 BGB) oder eine Entschädigun...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Aufnahmegebühren

Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Gebühren, die beim Abschluss einer Risiko-Lebensversicherung zu zahlen sind, gehören zu den beschränkt abziehbaren > Sonderausgaben. Beiträge zu "klassischen" Kapitallebensversicherungen sind einschließlich der Aufnahmegebühr seit 2005 keine SA mehr (> Lebensversicherungsprämien Rz 14, > Sonderausgaben Rz 43/1, 125). Etwa geforderte Gebühren beim A...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Serbien

Rz. 1 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Die Republik Serbien (Hauptstadt: Belgrad; Amtssprache: Serbisch) ist ein Binnenstaat im Zentrum der Balkanhalbinsel und grenzt an > Ungarn, im Norden, > Rumänien und > Bulgarien im Osten, Nordmazedonien, > Albanien und den > Kosovo im Süden, > Montenegro im Südwesten sowie > Bosnien/Herzegowina und > Kroatien im Westen. Serbien war der größt...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Slowakei

Rz. 1 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Die Slowakische Republik (Hauptstadt: Bratislava; Amtssprache: Slowakisch) ist ein mitteleuropäischer Binnenstaat mit Grenzen zu > Österreich im Westen, > Tschechien und > Polen im Norden, die > Ukraine im Osten und > Ungarn im Süden. Sie ist ein EU-Mitgliedstaat (> Europäische Union) und verwendet als Währung den > Euro. Durch Notenwechsel is...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Schlusszahlung im Umlageverfahren

Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Versorgungswerke des öffentlichen Dienstes sind > Pensionskassen. Soweit sie durch Umlagen finanziert werden, werden die für die aktiven ArbN vom ArbG geleisteten Zahlungen nicht für deren spätere Versorgung, sondern unmittelbar zur Finanzierung der Versorgungsleistungen verwendet. Die Höhe der für die aktiven ArbN zu erbringenden Umlagen wird somi...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Scheidung

Stand: EL 128 – ET: 11/2021 > Außergewöhnliche Belastung Rz 22/2, > Außergewöhnliche Belastungen Rz 75 Vermögensbereich, > Außergewöhnliche Belastungen Rz 75 Zugewinnausgleich, > Betriebliche Altersversorgung Rz 215, > Detektive Rz 3, > Ehescheidung, > Familienstand Rz 3/3, > Geschiedene Ehegatten, > Anh 2 Private Altersvorsorge (Riester) Rz 183 f, > Prozesskosten Rz 15, 16, ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Sambia

Rz. 1 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Die Republik Sambia (Hauptstadt: Lusaka; Amtssprache: Englisch) ist ein Binnenstaat im Süden von Afrika. Sambia grenzt im Westen an > Angola, im Norden an die Demokratische Republik > Kongo, im Nordosten an > Tansania, im Osten an > Malawi und im Süden an > Mosambik, > Simbabwe, > Botsuana und > Namibia. Das DBA vom 30.05.1973 (BGBl 1975 II, 6...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 5. Einnahmen auf Grund einer Verfügung von Todes wegen

Rz. 121 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Letztwillige freigebige Zuwendungen (Vermächtnisse) des ArbG an den ArbN sind idR kein Entgelt für eine Beschäftigung (vgl § 19 Abs 1 Satz 1 Nr 1 EStG). Sie sind nur dann Arbeitslohn, wenn sich das aus den Umständen des Falles oder der letztwilligen Verfügung eindeutig ergibt (BFH 159, 162 = BStBl 1990 II, 246). Denn auch wenn ein Dienstver...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Allgemeine Hinweise

Rz. 1 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Zum Erlass von VA (> Verwaltungsakt) sind die FinBeh iSv § 6 Abs 2 AO berufen. IdR tritt das FA dem Stpfl als sachlich zuständige Behörde gegenüber. Das gilt – beispielhaft – für den Erlass eines Steuerbescheids bei der > Veranlagung von Arbeitnehmern und eines Haftungsbescheids gegen den ArbG oder andere (> Haftung für Lohnsteuer), zB nach e...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Grundsätzliches

Rz. 23 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Was eine Einnahme ist, regelt die Grundnorm des § 8 Abs 1 EStG. Dazu zählen nicht nur Bezüge in Geld, sondern auch Vorteile in Geldeswert, vor allem die Sachbezüge (> Rz 28 ff). Für ArbN konkretisiert § 19 Abs 1 EStG, dass alle Bezüge und Vorteile gemeint sind, die einem > Arbeitnehmer für eine Beschäftigung in einem Dienstverhältnis zufließ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.4.2 Land- und forstwirtschaftliche Dienstleistungen

Rz. 186 Weiterhin gilt der Durchschnittssatz nach § 24 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 UStG – unter Beachtung der Ausführungen in Rz. 147ff. und in Rz. 168 – für landwirtschaftliche Dienstleistungen. Insofern ist (in nicht abschließender Aufzählung) das Folgende zu bemerken: Rz. 187 S. zu Abbauverträgen, also der Gestattung des Abbaus von Bodenbestandteilen, Rz. 84ff. zur Behandlung der Um...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bewertung des Grundbesitzes im Rahmen der Grundsteuerreform

Kommentar Die Finanzverwaltung hat zwei koordinierte Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder zur Anwendung der neuen Bewertungsregelungen für die Grundsteuer veröffentlicht (FinMin Berlin und FinMin Bayern). Die Erlasse konkretisieren die Anwendung des 7. Abschnitts des 2. Teils des Bewertungsgesetzes zur Bewertung des Grundbesitzes für die Grundsteuer ab 1.1.2022. Von...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Ehescheidung / 2 Rentenansprüche

Bei vor dem 1.7.1977 geschiedenen Ehen bestehen in der Rentenversicherung unter bestimmten Voraussetzungen Witwen- bzw. Witwerrentenansprüche beim Tode eines der beiden Ehegatten.[1] Ein bei der Scheidung oder der Aufhebung der Lebenspartnerschaft durchgeführter Versorgungsausgleich wirkt sich auf die Höhe einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung aus. Auch in der ...mehr

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Australien1 Der Autor dankt... / 2. Verheiratete Personen als Gründer und Gesellschafter; Nichtverheiratete als Gründer und Gesellschafter ("De-facto-Relationships")

Rz. 71 Seit 2004 kann das Familiengericht verbindliche Anordnungen in Bezug auf Dritte – etwa Gesellschaften, Trusts, Partnerships oder other business entities der sich trennenden Ehepartner – erlassen. Diese Erweiterung der Kompetenzen kann Dritte, etwa Geschäftspartner oder Kreditoren, berühren. Deshalb ist es für Geschäftspartner wichtig, die Auswirkungen des Scheiterns e...mehr