Fachbeiträge & Kommentare zu Regress

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§ 5 Kraftfahrtversicherung / E. Geltungsbereich

Rz. 20 Versicherungsschutz ist auf Europa und die außereuropäischen Gebiete begrenzt, die zum Geltungsbereich der europäischen Union gehören (A.1.4 AKB 2008). Für die Kaskoversicherung ist eine Erweiterung oder eine Einschränkung des örtlichen Geltungsbereichs zulässig. Im Einzelvertrag kann somit ein Ausschluss für bestimmte europäische Reiseländer vereinbart werden. Die Fa...mehr

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§ 5 Kraftfahrtversicherung / II. Leistungsumfang der Haftpflichtversicherung

Rz. 366 Die Leistung der Kfz-Haftpflichtversicherung besteht darin, dass sie die Gefahr trägt, die durch den Gebrauch des versicherten Fahrzeuges entsteht, insbesondere im Schadenfall den Versicherungsnehmer von der persönlichen Inanspruchnahme freistellt (A.1.1.1 AKB 2008). Rz. 367 A.1.1.1 AKB 2008 setzt voraus, dass ein Dritter einen Haftpflichtanspruch geltend macht; besch...mehr

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§ 10 Haftpflichtversicherung / 1. Vorbemerkung

Rz. 48 Während in den früheren Haftpflichtbestimmungen das Anerkenntnisverbot die Regel war, verbietet § 105 VVG ausdrücklich eine Vereinbarung "nach welcher der Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet ist, wenn ohne seine Einwilligung der Versicherungsnehmer den Dritten befriedigt oder dessen Anspruch anerkennt." Rz. 49 Die Neuregelung in § 105 VVG führt zu einer erhebli...mehr

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§ 10 Haftpflichtversicherung / B. Versichertes Risiko (Nr. 1 AHB 2008/2010)

Rz. 5 Die Haftpflichtversicherung deckt das Risiko ab, dass der Versicherungsnehmer von einem Dritten – zu Recht oder zu Unrecht – aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts auf Schadenersatz in Anspruch genommen wird. Neben dem Versicherungsnehmer können auch Familienmitglieder oder Betriebsangehörige (§ 102 VVG) mitversichert werden. Der Versic...mehr

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§ 5 Kraftfahrtversicherung / 3. Versicherte Leistungen

Rz. 376 Die Hauptaufgabe der Haftpflichtversicherung besteht darin, die Ansprüche des Geschädigten durch Zahlung zu erfüllen (A.1.1.2 AKB 2008). Der Schadenersatz wird in Geld geleistet (A.1.1.2 AKB 2008); Naturalersatz (§ 249 S. 1 BGB) scheidet aus. Rz. 377 Gegenüber dem Geschädigten darf nicht mit Forderungen gegen den Versicherungsnehmer aufgerechnet werden (§ 121 VVG). Rz...mehr

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§ 10 Haftpflichtversicherung / J. Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB) – Stand: Januar 2015

Rz. 74 Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die jeweils aktuellen Bedingungen können kostenfrei auf der Website des GDV (www.gdv.de) abgerufen werden. Umfa...mehr

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§ 3 Versicherungsvertragsge... / I. Vorbemerkung

Rz. 80 Der Versicherer hat normalerweise den Schadensersatz in Geld zu leisten. In der Haftpflichtversicherung besteht die Leistung des Versicherers darin, berechtigte Ansprüche zu befriedigen und unberechtigte Ansprüche abzuwehren (§ 100 VVG).mehr

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§ 10 Haftpflichtversicherung / A. Vorbemerkung

Rz. 1 Die Rechtsgrundlagen der Haftpflichtversicherung ergeben sich aus den §§ 100 bis 112 VVG sowie den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB). Haftpflicht ist die Verpflichtung zum Schadensersatz, die regelmäßig dann entsteht, wenn der Versicherungsnehmer schuldhaft einen Dritten schädigt. Rz. 2 Das Bestehen einer Haftpflichtversicherung ...mehr

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§ 3 Versicherungsvertragsge... / II. Quotenvorrecht

Rz. 92 Nach § 86 Abs. 1 S. 2 VVG darf der Forderungsübergang sich nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers auswirken. Bei nur partieller Leistungsfähigkeit des Schädigers greift der Regressanspruch des Versicherers erst dann durch, wenn der Versicherungsnehmer vollständigen Schadensersatz erhalten hat. Beispiel Der Brandstifter verursacht einen Gebäudeschaden von 500.000 E...mehr

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§ 8 Feuerversicherung / L. Allgemeine Bedingungen für die Feuerversicherung – gleitende Neuwertversicherung (AFB 2010 – gleitende Neuwertversicherung) – Version 1.4.2014

Rz. 35 Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die jeweils aktuellen Bedingungen können kostenfrei auf der Website des GDV (www.gdv.de) abgerufen werden. Absc...mehr

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§ 5 Kraftfahrtversicherung / I. Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB 2008) – Stand 17.2.2014

Rz. 397 Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die jeweils aktuellen Bedingungen können kostenfrei auf der Website des GDV (www.gdv.de) abgerufen werden. Rz...mehr

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§ 7 Wohngebäudeversicherung / P. Allgemeine Wohngebäude Versicherungsbedingungen (VGB 2010 – Wert 1914) – Version 1.1.2013

Rz. 45 Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die jeweils aktuellen Bedingungen können kostenfrei auf der Website des GDV (www.gdv.de) abgerufen werden. Absc...mehr

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§ 6 Hausratversicherung / M. Allgemeine Hausrat Versicherungsbedingungen (VHB 2010 – Quadratmetermodell) – Version 1.1.2013

Rz. 32 Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die jeweils aktuellen Bedingungen können kostenfrei auf der Website des GDV (www.gdv.de) abgerufen werden. Absc...mehr

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§ 5 Kraftfahrtversicherung / II. Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB 2015) – Stand: 19.5.2015

Rz. 399 Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die jeweils aktuellen Bedingungen können kostenfrei auf der Website des GDV (www.gdv.de) abgerufen werden. Rz...mehr

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§ 9 Einbruchdiebstahlversic... / C. Allgemeine Bedingungen für die Einbruchdiebstahl- und Raubversicherung (AERB 2010) – Version 1.4.2014

Rz. 18 Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die jeweils aktuellen Bedingungen können kostenfrei auf der Website des GDV (www.gdv.de) abgerufen werden. Absc...mehr

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Schutz vor Haftungsrisiken ... / 2.7 Managerhaftung in China

Das in die Schmiergeldzahlungen involvierte Management der Tochtergesellschaft in China ist einer Reihe von persönlichen Haftungsrisiken ausgesetzt, die nachstehend zusammengefasst sind: Freiheitsstrafe Die involvierten Manager würden im vorliegenden Szenario aufgrund des Gebens von Bestechungsgeldern dem Risiko einer bis zu 3-jährigen Freiheitsstrafe in China ausgesetzt sein....mehr

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Setzung einer bestimmten Frist zur Nacherfüllung entbehrlich

Zusammenfassung Ist die Ware mangelhaft, kann der Käufer die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer neuen Sache vom Verkäufer verlangen. Hierfür genügt die Anzeige des Mangels Allerdings kann der Käufer erst mindern, zurücktreten oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen, wenn er dem Verkäufer eine angemessene Frist zur Nacherfüllung gesetzt hat, und diese Fr...mehr

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Teilablehnung eines Angebots – Gerichtsstandsklauseln können wirksam bleiben

Zusammenfassung Bei nur teilweiser Ablehnung eines Angebots bleiben die Teile des Angebots, denen nicht explizit widersprochen worden ist, gültig. Die Parteien sollten sich nicht darauf verlassen, dass Gerichtsstands- und Rechtswahlklauseln automatisch von einer teilweisen Ablehnung erfasst sind. Hintergrund Die in Hamburg ansässige Klägerin schickte der Beklagten, mit Sitz au...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 38... / 1.3.4 Zivilrechtliches Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Rz. 18 Die lohnsteuerlichen Regelungen wirken auf die arbeitsrechtlichen Rechte und Pflichten von Arbeitgeber und Arbeitnehmer ein. Der Arbeitnehmer hat gegenüber dem Arbeitgeber keinen Anspruch auf Auszahlung des Bruttolohns, sondern nur Anspruch auf Auszahlung des Nettolohns und Abführung der LSt an das FA. Rz. 19 Der Arbeitgeber wird durch die lohnsteuerlichen Vorschriften...mehr

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FoVo 6/2015, Zwangsvollstre... / 2 II. Die Entscheidung

Auszugehen ist allein vom Wortlaut des Titels Die zulässige Erinnerung ist begründet. Allein maßgeblich ist der klare Inhalt des nach § 278 Abs. 6 ZPO gerichtlich protokollierten Vergleichs. Inhalt des Vergleichs ist nach dem klaren Wortlaut (u.a.) die Zahlung einer Geldsumme Zug-um-Zug gegen Rückgabe des Pkw. Wegen des Grundsatzes der Titelklarheit ist die Vollstreckung vorl...mehr

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AGS 6/2015, Streitwert eine... / 2 Aus den Gründen

Die gem. § 33 Abs. 3 RVG zulässige Beschwerde ist begründet. 1. Nach dem in entsprechender Anwendung des § 140 BGB auch im Verfahrensrecht geltenden Grundsatz, dass eine fehlerhafte Parteihandlung in eine zulässige, wirksame und vergleichbare Prozesshandlung umzudeuten ist, wenn deren Voraussetzung eingehalten sind, die Umdeutung dem mutmaßlichen Parteiwillen entspricht und k...mehr

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zfs 6/2015, Alternative Rep... / III. Fiktive Schadensabrechnung

Der Geschädigte kann in Ausübung seiner Dispositionsfreiheit seinen Sachschaden[45] aber auch fiktiv abrechnen.[46] Der Geschädigte macht dabei unabhängig von den tatsächlich entstandenen Aufwendungen – meist auf der Grundlage eines Sachverständigengutachtens oder eines Kostenvoranschlags – Geldentschädigung für Restitutionsmaßnahmen geltend, die nach seiner Auffassung zur S...mehr

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zfs 6/2015, Alternative Rep... / I. Naturalrestitution und Wertersatz

Kommt es bei einem Unfall zu einem Schaden an einem Kraftfahrzeug, für den ein anderer aufgrund einer Haftungsnorm (z.B. §§ 7 Abs. 1 StVG, 18 Abs. 1 StVG, § 823 BGB) eintrittspflichtig ist, steht dem Eigentümer des Fahrzeugs als dem Geschädigten gegen den Haftungsschuldner ein Anspruch auf Schadensersatz zu. Wie Schadensersatz zu leisten ist, wird durch die Vorschriften der ...mehr

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zfs 6/2015, Video als Bewei... / Sachverhalt

Der Beschwerdeführer, ein spanischer Staatsangehöriger, wurde im Jahre 1997 als Radfahrer von einem Kfz umgefahren. Er verklagte den Fahrer und eine Versicherungsgesellschaft auf Schadensersatz mit der Begründung, er habe bei dem Unfall eine posttraumatische Neurose erlitten, so dass er seitdem intensiv Angst davor habe, ein Fahrzeug zu führen. Im Rechtsstreit legte die Vers...mehr

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AGS 6/2015, Streitwert eine... / 1 Sachverhalt

Die Kläger haben die Beklagten zu 1) und 2) auf Kostenvorschuss und Schadenersatz wegen behaupteter Baumängel bzw. Planungsmängel und Bauüberwachungsfehler bei der Errichtung eines Einfamilienhauses in Anspruch genommen. Der Beklagte zu 2), der teilweise mit der Bauplanung und Bauüberwachung beauftragt worden war, hat dem Nebenintervenienten zu 1), dem die Lieferung und Mont...mehr

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zfs 6/2015, zfs 6/2015 / Unwirksamkeit der Verkürzung der Gewährleistungsfrist durch die AGB des Zentralverbandes des Kraftfahrzeuggewerbes (Stand 3/2008) im Gebrauchtwagenhandel (BGH, Urt. v. 29.4.2015 – VIII ZR 104/14)

Der u.a. für das Kaufrecht zuständige VIII. Zivilsenat hat mit Urt. v. 29.4.2015 entschieden, dass die in den AGB – entsprechend dem Muster des ZdK (Stand 3/2008) – enthaltene Verkürzung der Gewährleistungsfrist auf ein Jahr wegen Verstoßes gegen das Transparenzgebot (§ 307 Abs. 1 S. 2 BGB) unwirksam ist. Die AGB des ZdK enthalten im Abschnitt "Gewährleistung" die Regelung, ...mehr

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AGS 6/2015, Klage auf Fests... / Leitsatz

Der Gebührenstreitwert für einen Feststellungsantrag, mit dem ein Kläger gegenüber einem Nutzer von Räumen seinen Anspruch auf die Entrichtung künftigen Entgeltes – gleich aus welchem Rechtsgrund – verfolgt, ist nicht nach § 41 Abs. 1 GKG, sondern nach § 48 Abs. 1 GKG i.V.m. § 9 ZPO zu beurteilen. Unerheblich ist, ob der Kläger seinen Anspruch als Schadensersatz nach § 281 BG...mehr

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zfs 6/2015, Alternative Rep... / 1. Naturalrestitution nach § 249 Abs. 1 BGB

Gemäß § 249 Abs. 1 BGB hat der zum Schadensersatz Verpflichtete den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre. Der Anspruch richtet sich also gegen den Haftungsschuldner selbst. Dieser muss nach der Konzeption des Gesetzes einen Zustand herstellen, der so nie bestanden hat, nämlich einen Zustand, wie er bei Hi...mehr

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zfs 6/2015, Ermittlung der ... / Sachverhalt

Die klagende Bundesrepublik Deutschland verlangt von dem beklagten Haftpflichtversicherer Ersatz der Kosten für die Beseitigung einer Ölspur auf dem Standstreifen einer BAB. Ein bei der Bekl. versicherter Lkw befuhr die Autobahn und verlor auf dem Standstreifen Betriebsstoffe, die eine Ölspur von ca. 1 km Länge und eine Breite zwischen 10 cm und 30 cm verursachten. Die Ölspu...mehr

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AGS 6/2015, Verweisung auf ... / 1 Sachverhalt

Die Klägerin zu 1) hat Prozesskostenhilfe für eine Klage beantragt, die sie gemeinsam mit ihrem Ehemann, dem Kläger zu 2), erhoben hat. Mit dieser Klage machen die Kläger als Gesamtgläubiger von den Beklagten Schadensersatz in Höhe von rund 216.000,00 EUR geltend. Dem liegt zugrunde, dass die Kläger von den Beklagten mit notariellem Kaufvertrag ein bebautes Grundstück erworb...mehr

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zfs 6/2015, Alternative Rep... / 2. Naturalrestitution nach § 249 Abs. 2 S. 1 BGB

Die praktische Bedeutung der Schadensbehebung durch den Ersatzverpflichteten nach § 249 Abs. 1 BGB ist gering.[10] Denn die meisten Geschädigten haben aus verständlichen Gründen kein Interesse daran, dem Haftungsschuldner, also meistens dem Schädiger, die Art und Weise der Schadensbehebung zu überlassen. Deshalb gewährt § 249 Abs. 2 S. 1 BGB bei der Verletzung einer Person u...mehr

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AGS 6/2015, Klage auf Fests... / 2 Aus den Gründen

1. Das LG hat ausgeführt: Die geltend gemachten Ansprüche auf Zahlung und Feststellung seien zu addieren, wobei für den Feststellungsantrag, der sich auf künftige Mieten bzw. auf Mietausfallschaden und damit auf wiederkehrende Leistungen beziehe, der 3,5fache Mietjahresbetrag mit einem 20 %igen Abschlag wegen der begehrten positiven Feststellung maßgebend sei und § 41 Abs. 1 ...mehr

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zfs 6/2015, Alternative Rep... / 3. Wertersatz nach § 251 BGB

Das Verlangen nach Restitution gemäß § 249 BGB wird von Gesetzes wegen durch die Regelung des § 251 BGB begrenzt. Nach § 251 Abs. 1 BGB hat der Ersatzpflichtige den Gläubiger in Geld zu entschädigen, soweit die Herstellung nicht möglich oder zur Entschädigung des Gläubigers nicht genügend ist. Nach § 251 Abs. 2 S. 1 BGB kann der Haftungsschuldner den Geschädigten auf den Wert...mehr

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zfs 6/2015, Alternative Rep... / II. Schadensminderungspflicht (§ 254 Abs. 2 BGB)

Kehren wir zum Ausgangspunkt unserer Überlegungen zurück und zu der Frage, ob nicht die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Verweisungsmöglichkeit auf eine günstigere Reparatur in einer anderen markengebundenen oder "freien" Fachwerkstatt auf die vorliegende Problematik übertragbar ist. Die bisherige Untersuchung hat gezeigt, dass die Problematik alternativer Reparaturm...mehr

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zfs 6/2015, Ermittlung der ... / 2 Aus den Gründen:

[5] "… Die dagegen gerichtete Revision ist begründet. Die Beurteilung des BG hält revisionsrechtlicher Überprüfung nicht stand." [6] 1. Das BG geht zunächst zutreffend davon aus, dass der Kl. aus eigenem Recht dem Grunde nach Schadensersatzansprüche gegen die Bekl. gem. § 7 Abs. 1 StVG, § 249 Abs. 2 S. 1 BGB i.V.m. § 115 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 VVG zustehen. [7] a) Aufgrund der Vers...mehr

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AGS 6/2015, Verweisung auf ... / 2 Aus den Gründen

Die nach §§ 127 Abs. 3 S. 1 und 2, 567 Abs. 1 Nr. 1 ZPO statthafte und auch im Übrigen zulässige Beschwerde der Staatskasse hat Erfolg. Ein Anspruch der Klägerin zu 1) auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe besteht nicht, weil sie sich gem. § 1360a Abs. 4 S. 1 BGB darauf verweisen lassen muss, sich von ihrem Ehemann, dem Kläger zu 2), die anfallenden Kosten für den Rechtsstr...mehr

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zfs 6/2015, Alternative Rep... / 2. Die Problematik alternativer Reparaturmethoden bei konkreter Schadensabrechnung

Hinweis Fall 1: Bei einem von H allein verschuldeten Unfall wird die Motorhaube des Fahrzeugs von G beschädigt. G fährt daraufhin in seine markengebundene Fachwerkstatt, wo die Motorhaube durch eine neue ersetzt wird, und verlangt nach Maßgabe der Reparaturrechnung Ersatz der angefallenen Kosten. H wendet nun ein, es hätte die Möglichkeit einer alternativen Reparatur bestand...mehr

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Jansen, SGB IV § 28r Schade... / 2.1 Schadensersatzpflicht der Einzugsstelle

Rz. 2 Die Voraussetzungen der Schadensersatzpflicht der Einzugsstelle regelt Abs. 1. Eine schuldhafte Pflichtverletzung i. S. d. Abs. 1 liegt bei vorsätzlichem oder fahrlässigem Handeln vor. Die Schadensersatzpflicht trifft unmittelbar die Krankenkasse als Einzugsstelle der Gesamtsozialversicherungsbeiträge und damit die Körperschaft des öffentlichen Rechts, auch wenn der Sc...mehr

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Jansen, SGB IV § 28r Schade... / 2.3 Schadensersatzanspruch gegen Dritte

Rz. 4 Nach einem Urteil des Landgerichts Köln v. 29.4.1992 (14 O 543/91, Die Beiträge 1993 S. 297) war eine Bank der LVA gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet, da sie Überweisungen verspätet ausgeführt hatte und damit Zinsverluste einhergegangen waren.mehr

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Jansen, SGB IV § 28l Vergütung / 2.2 Gewinne aus der Verwaltung von Fremdbeiträgen

Rz. 5 Soweit bei der Verwaltung von Fremdbeiträgen durch die Krankenkassen oder der beauftragten Stelle (vgl. § 28f) etwaige Gewinne erzielt werden, soll deren Aufteilung nach Abs. 2 ebenfalls durch Vereinbarung zwischen den Beteiligten geregelt werden. Vor dieser Gesetzesänderung gab es Meinungsverschiedenheiten zwischen den Sozialversicherungsträgern darüber, wem Gewinne a...mehr

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Jansen, SGB IV § 28r Schade... / 2.2 Zinsen bei verspäteter Weiterleitung der Gesamtsozialversicherungsbeiträge

Rz. 3 Die Einzugsstelle hat die eingegangenen Gesamtsozialversicherungsbeiträge, Zinsen auf Beiträge und Säumniszuschläge nach § 28k Abs. 1 arbeitstäglich an den zuständigen Träger der Deutschen Rentenversicherung und an die Bundesagentur für Arbeit weiterzuleiten. Dies gilt entsprechend für die Weiterleitung der Beiträge an den Gesundheitsfonds. Kommt die Einzugsstelle dies...mehr

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Unwirksame Verkürzung der Verjährungsfrist

Zusammenfassung Die Verkürzung der Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei Gebrauchtwagen in den AGB des Zentralverbandes des Kraftfahrzeuggewerbes (ZdK, Stand 3/2008) ist unwirksam. Gebrauchtwagenhändler, aber auch andere Unternehmer, sollten ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen überprüfen und gegebenenfalls ändern. Hintergrund Eine Verbraucherin erwarb bei einem Autohändle...mehr

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AGS 5/2015, Schadensersatz wegen der Anwaltskosten zur Abwehr eines evident nicht bestehenden Anspruchs

Leitsatz Verwahrt jemand vorübergehend wertvolle Gegenstände, die bei einem anderen wegen dessen vermeintlich rechtswidriger Besitzerlangung sichergestellt worden sind, kann dadurch eine rechtliche Sonderbeziehung mit wechselseitigen Rechten und Pflichten entstehen. Gibt der Verwahrer rechtswidrig die Sache dem letzten Besitzer nicht zurück und konfrontiert diesen stattdessen ...mehr

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FF 5/2015, Nebengüterrecht ... / VIII. Schadensersatz

Die Verletzung der Vermögensfürsorgepflicht – nicht: persönlicher Pflichten – aus § 1353 BGB kann eine Schadensersatzpflicht begründen. So hat das OLG Bremen in folgendem Fall entschieden: Der Ehemann zog mit einer anderen Frau in eine andere Wohnung und meldete die Hausratversicherung um, ohne dies der Ehefrau mitzuteilen. Bei einem späteren Einbruch wurde Hausrat gestohlen...mehr

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AGS 5/2015, Schadensersatz ... / 3 Hinweis der Schriftleitung

Der BGH[1] hat die Nichtzulassungsbeschwerde des Klägers zurückgewiesen und von einer Begründung dieser Entscheidung gem. § 544 Abs. 4 S. 2 Hs. 2 ZPO abgesehen.mehr

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AGS 5/2015, Schadensersatz ... / Leitsatz

Verwahrt jemand vorübergehend wertvolle Gegenstände, die bei einem anderen wegen dessen vermeintlich rechtswidriger Besitzerlangung sichergestellt worden sind, kann dadurch eine rechtliche Sonderbeziehung mit wechselseitigen Rechten und Pflichten entstehen. Gibt der Verwahrer rechtswidrig die Sache dem letzten Besitzer nicht zurück und konfrontiert diesen stattdessen mit eine...mehr

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AGS 5/2015, Schadensersatz ... / 1 Sachverhalt

Der Kläger erwarb im Jahr 2007 von dritter Seite drei Schalen aus vorchristlicher Zeit und zwei byzantinische Räucherkesselchen. Diese stellte das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst wegen des Verdachts der Hehlerei sicher und gab sie in die Verwahrung des Beklagten zu 2), bei dem der frühere Beklagte zu 1) als Archäologe beschäftigt ist. Nach einer vom Kläger er...mehr

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AGS 5/2015, Schadensersatz ... / 4 Anmerkung

Weil nicht sein kann, was nicht sein darf Seit am 1.7.2004 das RVG die "gute alte BRAGO" abgelöst hat, erfreut sich die "nunmehr" in Nr. 2300 VV vorzufindende Geschäftsgebühr einer ganz besonderen richterlichen Aufmerksamkeit. Dies hängt in den meisten Fällen damit zusammen, dass die neuen Anrechnungsregelungen dazu führen, dass sich die Geschäftsgebühr – nicht wie zu BRAGO-Z...mehr

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AGS 5/2015, Schadensersatz ... / 2 Aus den Gründen

Die nach der Entscheidung des BGH zulässige und nur noch im Verhältnis zum Beklagten zu 2) zu prüfende Berufung ist unter Berücksichtigung der Rspr. zur Geltendmachung unbegründeter Ansprüche in einer Sonderrechtsbeziehung (BGH v. 16.1.2009 – V ZR 133/08 = NJW 2009, 1262 = AGS 2009, 153 = BauR 2009, 1147; BGH v. 12.12.2006 – VI ZR 224/05 = NJW 2007, 1458 = FamRZ 2007, 550 = ...mehr

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ZFS 5/2015, Voraussetzungen... / 2 Aus den Gründen:

" … Der Kl. steht gegen die Bekl. ein Anspruch auf Deckungsschutz aus § 1 AHB, Ziffer 1.1, 4.9.4, 5.2 AVB zu. Die Anschlussberufung der Kl. hat überwiegend Erfolg." (2.) Die Bekl. schuldet Deckungsschutz für das Schadensereignis v. 5.10.2010 aus § 1 AHB, Ziffer 1.1, 4.9.4, 5.2 AVB. Nach § 1 Nr. 1 AHB schuldet die Bekl. Versicherungsschutz für den Fall, dass die Kl. wegen eines...mehr