Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsschutzversicherung

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Honorargestaltung für Steue... / 2 Vergütungsvereinbarung: Hat der Mandant die Wahl, was er zahlen möchte?

Eine Vergütungsvereinbarung kann auch als Wahlschuldverhältnis i. S. v. § 262 BGB qualifiziert werden, bei dem der Mandant entsprechend dem von ihm verfolgten Ziel wählen kann, ob die ausgeführte Tätigkeit durch eine Pauschalhonorarvereinbarung oder eine Abrechnung auf Stundenbasis vergütet werden soll (KG, Urteil v. 7.5.2019, 13 U 26/18). Hintergrund: Das Kammergericht (KG) ...mehr

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AGS 05/2020, Streitwert ein... / 2 Aus den Gründen

Die an sich statthafte und auch i.Ü. zulässige Beschwerde bleibt ohne Erfolg. Das LG hat zutreffend auch beim Kläger eine 1,3 Verfahrensgebühr i.H.v. 1.125,60 EUR zzgl. Umsatzsteuer angesetzt. Die Auffassung der Beklagten, weil sie Deckungsschutz für eine außergerichtliche 1,3-Geschäftsgebühr bewilligt und einen Betrag i.H.v. 1.474,89 EUR geleistet habe, sei die Verfahrensge...mehr

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zfs 05/2020, Regress des Ka... / 2 Aus den Gründen:

"… Das Ergebnis der gebotenen umfassenden Würdigung ist, dass der Kl. gegen die Bekl. zwar nicht aus den §§ 677, 681 S. 2, 667 BGB (Geschäftsführung ohne Auftrag) aber aus den §§ 667, 675 BGB i.V.m. § 86 VVG ein Anspruch auf Auskehr des den Bekl. von den früheren Unfallgegnern zugeflossenen Betrages i.H.v. 14.875,41 C zusteht." 1. Die Voraussetzungen für einen Anspruch der Kl....mehr

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zfs 05/2020, Verspätung ein... / Sachverhalt

Die Kl. nimmt die Bekl. auf Gewährung von Rechtsschutz für ein Verfahren gegen die C.L. AG wegen Berufsunfähigkeitsrente in Anspruch. Die Kl. unterhält bei der A.L. Versicherungs AG, die später von der I. Versicherung übernommen wurde, eine Rechtsschutzversicherung. Diese sieht eine Leistungspflicht u.a. für Rechtsschutz im Vertragsrecht vor. In den in den Vertrag einbezogene...mehr

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AGS 05/2020, Editorial

Im Aufsatzteil befasst sich Volpert mit der Neufassung des § 53a RVG, nämlich der Vergütung eines mehreren Nebenklägern als Beistand beigestellten gemeinschaftlichen Rechtsanwalts (S. 209). Das OLG München hatte sich wieder einmal mit der Frage zu befassen, unter welchen Voraussetzungen ein Erfolgshonorar zulässig ist, und hat im konkreten Fall die Zulässigkeit verneint (S. 2...mehr

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AGS 05/2020, Auskunftsanspr... / 2 Aus den Gründen

Die zulässige Revision hat in der Sache keinen Erfolg. I. Das Berufungsgericht hat ausgeführt, die von der Teilerledigung umfasste Klage sei ursprünglich begründet gewesen und infolge der Angaben des Beklagten zu 2) unbegründet geworden, denn die Klägerin sei Inhaberin des geltend gemachten Auskunftsanspruchs aus §§ 675, 666, 667, 401, 412 BGB, § 86 VVG. Die Verschwiegenheits...mehr

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AGS 04/2020, Unzulässigkeit... / 1 Aus den Gründen

Die Beschwerde ist bereits unzulässig. Es kommt nicht darauf an, ob – wie vorliegend geschehen – die Beschwerde ''verfahrensrechtlich“ namens und im Auftrag der Beklagten eingelegt wurde. Entscheidend ist, dass die Rechtsschutzversicherung der Beklagten diese bzw. ihren Prozessbevollmächtigten zur Einlegung der Beschwerde veranlasst hat. Der Umstand, dass die Beklagte die Bes...mehr

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AGS 04/2020, Unzulässigkeit... / 2 Anmerkung

Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand Diese wenig schmeichelhafte Beurteilung der Qualität der Rspr. wird oftmals dann bemüht, wenn ein Prozess verloren gegangen ist und sich die vom Anwalt dargestellten Erfolgsaussichten für den Mandanten nicht bewahrheitet haben. Nun ist sicherlich einzuräumen, dass Entscheidungen, die einer Partei nicht zusprechen, nicht zwan...mehr

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zfs 04/2020, Streitwert ein... / 2 Aus den Gründen:

"…" II. [2] Die an sich statthafte und auch im Übrigen zulässige Beschwerde bleibt ohne Erfolg. Das LG hat zutreffend auch beim Kl. eine 1,3 Verfahrensgebühr i.H.v. 1.125,60 EUR zzgl. Umsatzsteuer angesetzt. Die Auffassung der Bekl., weil sie Deckungsschutz für eine außergerichtliche 1,3 Geschäftsgebühr bewilligt und einen Betrag i.H.v. 1.474,89 EUR geleistet habe, sei die Ver...mehr

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zfs 04/2020, Streitwert ein... / Sachverhalt

Der Kl. hatte gegen seine Rechtsschutzversicherung (RSV) vor dem LG Dresden eine Deckungsschutzklage für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen im Zusammenhang mit dem sog. Diesel-Skandal erhoben. Nach Rechtshängigkeit der Klage hat die beklagte RSV die begehrte Deckungszusage abgegeben. Bei der Festsetzung des Streitwertes hat das LG Dresden zunächst Sachverständige...mehr

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§ 15 Rechtsschutzversicherung

A. Unterschiedliche ARB Rz. 1 Rechtsschutzverträgen liegen jeweils allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB) zugrunde. Bis zur Liberalisierung des Versicherungsmarktes im Jahre 1995 waren die Rechtsschutzbedingungen für alle Versicherer gleich, jetzt sind sie in der Gestaltung ihrer ARB jedoch frei. Rz. 2 Zwischenzeitlich hat fast jede Gesellschaft ihre eig...mehr

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§ 11 Registereintragungen / 1. Achtung: Rechtsschutzversicherung

Rz. 74 Da nach der Rechtsprechung des BGH (VersR 2006, 1353) Versicherungsfall der Zeitpunkt des ersten Verstoßes ist, besteht für die Abwehr von "Punktemaßnahmen" Deckungsschutz in der Rechtsschutzversicherung nur dann, wenn der Rechtsschutzvertrag bereits zu diesem Zeitpunkt bestand."mehr

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§ 15 Rechtsschutzversicherung / Literaturtipps

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§ 10 Kennzeichenanzeigen so... / IV. Achtung: Rechtsschutzversicherung

Rz. 6 Will der Mandant wegen eines Verstoßes im ruhenden Verkehr verteidigt werden, muss ihm der Anwalt unmissverständlich klarmachen, dass nach den neuen ARB solche Verstöße grundsätzlich nicht gedeckt sind. Die Annahme solcher Mandate ist deshalb nur in Ausnahmefällen zu verantworten, zumal sich der Anwalt schadenersatzpflichtig machen kann, wenn er nicht ausreichend über ...mehr

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§ 15 Rechtsschutzversicherung / I. Vorsatz und Rechtsschutz in Verkehrssachen

1. Verkehrsordnungswidrigkeiten Rz. 15 Verkehrsordnungswidrigkeiten werden, auch wenn sie vorsätzlich begangen wurden, nach allen Rechtsschutzbedingungen vom Deckungsschutz umfasst. 2. Verkehrsstraftaten Rz. 16 Ein Versicherungsnehmer, dem die Verletzung einer verkehrsrechtlichen Vorschrift zur Last gelegt wird (z.B. vorsätzliche Trunkenheitsfahrt oder Unfallflucht), hat so lan...mehr

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§ 15 Rechtsschutzversicherung / C. Umfang des Deckungsschutzes

I. Vorsatz und Rechtsschutz in Verkehrssachen 1. Verkehrsordnungswidrigkeiten Rz. 15 Verkehrsordnungswidrigkeiten werden, auch wenn sie vorsätzlich begangen wurden, nach allen Rechtsschutzbedingungen vom Deckungsschutz umfasst. 2. Verkehrsstraftaten Rz. 16 Ein Versicherungsnehmer, dem die Verletzung einer verkehrsrechtlichen Vorschrift zur Last gelegt wird (z.B. vorsätzliche Tru...mehr

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§ 15 Rechtsschutzversicherung / 1. Verkehrsordnungswidrigkeiten

Rz. 15 Verkehrsordnungswidrigkeiten werden, auch wenn sie vorsätzlich begangen wurden, nach allen Rechtsschutzbedingungen vom Deckungsschutz umfasst.mehr

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§ 15 Rechtsschutzversicherung / II. Sachverständigengutachten

1. Bereits im Ermittlungsverfahren Rz. 35 Deckungsschutz besteht für bereits im Ermittlungsverfahren vom Verteidiger eingeholte Sachverständigengutachten (§ 2 lit. e ARB; § 5 lit. f ARB). Das gilt auch für den dem Sachverständigen nach Einholung eines weiteren gerichtlichen Gutachtens erteilten Auftrag zur Stellungnahme (AG Saarlouis, Urt. v. 1.12.17 - 28 C 845/16). Der Sachve...mehr

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§ 15 Rechtsschutzversicherung / A. Unterschiedliche ARB

Rz. 1 Rechtsschutzverträgen liegen jeweils allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB) zugrunde. Bis zur Liberalisierung des Versicherungsmarktes im Jahre 1995 waren die Rechtsschutzbedingungen für alle Versicherer gleich, jetzt sind sie in der Gestaltung ihrer ARB jedoch frei. Rz. 2 Zwischenzeitlich hat fast jede Gesellschaft ihre eigenen ARB. Es kommt hinz...mehr

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§ 15 Rechtsschutzversicherung / D. Außerhalb des Straßenverkehrs begangene Straftaten

I. Verbrechen Rz. 27 Wird dem Versicherungsnehmer ein Verbrechen zur Last gelegt, besteht, auch wenn es sich um die Verkehrsstraftat des § 315b StGB handelt, grundsätzlich kein Deckungsschutz. II. Nur vorsätzlich begehbare Vergehen Rz. 28 Ist ein Strafdelikt nur vorsätzlich begehbar, besteht in keinem Fall - auch nicht, wenn das Verfahren später eingestellt wird - Versicherungs...mehr

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§ 15 Rechtsschutzversicherung / III. Keine Prüfung der Erfolgsaussicht

Rz. 10 Achtung Dem Rechtsschutzversicherer ist in Straf- und Ordnungswidrigkeiten eine Prüfung der Erfolgsaussichten der Interessenwahrnehmung des VN versagt. Das muss auch und vor allem für die Prüfung einzelner Verteidigungsmaßnahmen gelten,[1] wie sich zumindest mittelbar aus § 18 Abs. 1 ARB ergibt, der die Verteidigung nach § 2 lit. j ARB ausdrücklich vom Stichentscheid a...mehr

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§ 15 Rechtsschutzversicherung / III. Sowohl Fahrlässigkeit als auch Vorsatz möglich

Rz. 30 Ist ein Vergehen sowohl vorsätzlich als auch fahrlässig begehbar, besteht Deckungsschutz erst dann, wenn feststeht, dass lediglich die fahrlässige Begehungsweise vorgeworfen wird, bzw. keine rechtskräftige Vorsatzverurteilung erfolgt. Dies gilt auch im Falle des Vollrausches nach § 323a StGB (z.B. §§ 4, 3 lit. a ARB 1975), wobei allerdings dann, wenn eine Verkehrsstra...mehr

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§ 15 Rechtsschutzversicherung / III. Gleichzeitige Verurteilung wegen vorsätzlicher und fahrlässiger Straftat

Rz. 26 Nach Auffassung des LG Freiburg (zfs 2013, 161) ist entgegen der Auffassung des LG Duisburg (r+s 1997, 117) und des LG Karlsruhe (r+s 1993, 66) bei einer gleichzeitigen Verurteilung wegen einer (nicht gedeckten) Vorsatztat und einer fahrlässigen Straftat nicht nach dem Gewicht der Taten zu quoteln. Nach Auffassung des LG Freiburg hat der Versicherer vielmehr sämtliche...mehr

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§ 15 Rechtsschutzversicherung / F. Versicherter Personenkreis

Rz. 32 Neben dem Versicherungsnehmer selbst sind weitere Personen wie z.B. der berechtigte Fahrer (AG Bitburg MittBl 1997, 79) mitversichert. Auskunft über den versicherten Personenkreis geben z.B. die §§ 21 ff. ARB 1975. Häufig wird übersehen, dass mit dem Versicherungsnehmer auch seine Kinder bis zum 25. Lebensjahr mitversichert sind, soweit sie sich überwiegend in Schul- ...mehr

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§ 15 Rechtsschutzversicherung / I. Mutwilligkeit bei geringem Bußgeld?

Rz. 34 Die Frage der Mutwilligkeit darf nicht alleine aus einem Vergleich zwischen Geldbuße und den bei der Verteidigung entstehenden Kosten entschieden werden (AG Stuttgart zfs 2004, 36).mehr

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§ 15 Rechtsschutzversicherung / III. Ratenzahlungsanträge

Rz. 38 Der Rechtsschutzversicherer muss die dem Anwalt für einen Ratenzahlungsantrag zustehende Gebühr übernehmen, wenn die Geldbuße bzw. Geldstrafe 250 EUR übersteigt und die Verurteilung im Zeitpunkt der Antragstellung rechtskräftig war (§§ 21, 4 lit. c ARB 1975 oder §§ 5, 3 lit. f ARB 2002 der DAS). Rz. 39 Ein vor der Rechtskraft, z.B. im Hauptverhandlungstermin, gestellte...mehr

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§ 15 Rechtsschutzversicherung / V. Reisekosten

Rz. 45 Der Rechtsschutzversicherer hat - so wie in Zivilsachen - auch in Strafsachen die Reisekosten des Verteidigers für eine Berufungsverhandlung zu tragen, wenn diese an dem "seinem" Amtsgericht übergeordneten Landgericht stattfindet (§§ 2, 1 lit. a ARB 1975)." Rz. 46 Anspruch auf Erstattung der Reisekosten besteht auch, wenn der Verteidiger einen von einem kommissarischen...mehr

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§ 15 Rechtsschutzversicherung / I. Verbrechen

Rz. 27 Wird dem Versicherungsnehmer ein Verbrechen zur Last gelegt, besteht, auch wenn es sich um die Verkehrsstraftat des § 315b StGB handelt, grundsätzlich kein Deckungsschutz.mehr

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§ 15 Rechtsschutzversicherung / II. Vorsätzlich begangene Ordnungswidrigkeiten

Rz. 8 Deckungsschutz für die Verteidigung wegen im Straßenverkehr begangener Ordnungswidrigkeiten, also auch für vorsätzlich begangene, besteht nach allen ARB. Rz. 9 Unterschiede ergeben sich im Fall von vorsätzlich begangenen Ordnungswidrigkeiten, die nicht dem Straßenverkehr zuzuordnen sind (z.B. ruhestörender Lärm). Für solche Ordnungswidrigkeiten gewähren, anders als die ...mehr

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§ 15 Rechtsschutzversicherung / IV. Prüfung der Erfolgsaussichten bei Rechtsbeschwerde oder Revision

Rz. 11 Im Gegensatz zu den jüngeren ARB geben die für manche Verträge immer noch geltenden ARB 1975 Deckungsschutz für Revision und Rechtsbeschwerde nur, wenn der Beschwerdeführer die Erfolgsaussicht seines Rechtsmittels nachweist. Wie schwierig das ist, mag den Ausführungen zur Zulassungsrechtsbeschwerde entnommen werden (siehe § 34 Rdn 13 ff.). Rz. 12 Eine solche Prüfung de...mehr

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§ 15 Rechtsschutzversicherung / II. Nötigung

Rz. 25 Das Vorsatzdelikt "Nötigung" steht ebenfalls unter diesem (vorläufigen) Versicherungsschutz, wenn es typischerweise in Tateinheit mit einem Verkehrsdelikt begangen wurde (LG Karlsruhe VersR 1993, 1145). Auch hier gilt der Rat, unter Hinweis auf die vorläufige Deckung Vorschuss zu verlangen."mehr

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§ 15 Rechtsschutzversicherung / 2. Selbstladung

Rz. 36 Die Kosten der vom Verteidiger nach § 220 StPO geladenen Zeugen und Sachverständigen müssen als Verfahrenskosten vom Rechtsschutzversicherer dann übernommen werden, wenn das Gericht die Vernehmung als sachdienlich erachtet (BGH NStZ 1999, 632), weshalb der Verteidiger in diesen Fällen einen Antrag nach § 220 Abs. 3 StPO stellen muss (zum Selbstladungsrecht siehe § 3 R...mehr

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§ 15 Rechtsschutzversicherung / B. Eintritt des Versicherungsfalles

Rz. 13 Streit besteht häufig bezüglich des die Deckungspflicht auslösenden Eintritts des Versicherungsfalls. Im OWi- bzw. Strafrecht ist ein Versicherungsfall erst dann eingetreten, wenn dem Versicherungsnehmer von der ermittelnden Behörde konkret ein Vorwurf gemacht wird. Das ist dann noch nicht der Fall, wenn er zwar der verantwortliche Fahrer war, aber einem Dritten (in de...mehr

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§ 15 Rechtsschutzversicherung / I. Halt- und Parkverstöße

Rz. 5 Die ARB 1975 gewähren dem Versicherungsnehmer vorläufigen Deckungsschutz auch gegen den Vorwurf eines Halt- oder Parkverstoßes. Der Deckungsschutz entfällt erst, wenn das Verfahren mit einer Halter-/Kostenentscheidung nach § 25a StVG endet. Rz. 6 Achtung Will sich der Betroffene allerdings gegen einen wegen eines Halt- oder Parkverstoßes gegen ihn ergangenen Bußgeldbesc...mehr

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§ 15 Rechtsschutzversicherung / 1. Bereits im Ermittlungsverfahren

Rz. 35 Deckungsschutz besteht für bereits im Ermittlungsverfahren vom Verteidiger eingeholte Sachverständigengutachten (§ 2 lit. e ARB; § 5 lit. f ARB). Das gilt auch für den dem Sachverständigen nach Einholung eines weiteren gerichtlichen Gutachtens erteilten Auftrag zur Stellungnahme (AG Saarlouis, Urt. v. 1.12.17 - 28 C 845/16). Der Sachverständige muss allerdings öffentli...mehr

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§ 15 Rechtsschutzversicherung / VI. Versicherungsfall im Ausland

Rz. 47 Nach den neueren Rechtsschutzbedingungen - ab ARB 2000 - werden bei einem im Ausland eingetretenen Rechtsschutzfall wahlweise die Kosten eines am Ort des zuständigen Gerichts ansässigen oder die eines in Deutschland zugelassenen Rechtsanwaltes erstattet (z.B. § 5 Abs. 2 ARB 2000). Rz. 48 Bei älteren ARB besteht bei Auslandsunfällen zwar grundsätzlich Versicherungsschut...mehr

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§ 15 Rechtsschutzversicherung / E. Fahren ohne Fahrerlaubnis bzw. trotz Erlöschens der Betriebserlaubnis

Rz. 31 Dabei handelt es sich trotz des in den ARB formulierten Risikoausschlusses nach h.M. um eine vom Versicherungsnehmer zu erfüllende "verhüllte" Obliegenheit.[2] Deshalb konnte sich der Versicherer bei bis zum Ablauf des Jahres 2008 ereignenden Schadensfällen auf Leistungsfreiheit nur berufen, wenn er gem. § 6 Abs. 1 S. 3 des früheren VVG rechtzeitig gekündigt hatte." Mi...mehr

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§ 15 Rechtsschutzversicherung / II. Nur vorsätzlich begehbare Vergehen

Rz. 28 Ist ein Strafdelikt nur vorsätzlich begehbar, besteht in keinem Fall - auch nicht, wenn das Verfahren später eingestellt wird - Versicherungsschutz. Rz. 29 Tipp Nach Auffassung des Landgerichts Saarbrücken (zfs 2002, 497) ist, wenn ein Vergehen der gefährlichen Körperverletzung gem. §§ 223, 223a StGB vorgeworfen wird, Deckungsschutz deshalb zu gewähren, weil es sich be...mehr

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§ 15 Rechtsschutzversicherung / G. Einzelfragen

Rz. 33 Achtung: Subsidiarität Der Betroffene (Angeklagte), der die Möglichkeit hatte, die Verfahrenskosten gegen die Staatskasse geltend zu machen, hat keinen Anspruch auf deren Übernahme durch den Rechtsschutzversicherer. Das ist namentlich dann zu beachten, wenn ein Freispruch erfolgt, ohne über die notwendigen Auslagen ausdrücklich zu entscheiden. Von der Tenorierung "auf ...mehr

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§ 15 Rechtsschutzversicherung / IV. Verwaltungsrecht

Rz. 40 Die ARB 1975 gewähren für verwaltungsrechtliche Angelegenheiten Deckungsschutz nur, wenn ein Verwaltungsakt zugrunde liegt. Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes ist indessen die Anordnung einer MPU selbst kein Verwaltungsakt, so dass im Falle einer solchen Anordnung noch kein Versicherungsfall vorliegt und für den Widerspruch kein Deckungsschutz best...mehr

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§ 15 Rechtsschutzversicherung / 2. Verkehrsstraftaten

Rz. 16 Ein Versicherungsnehmer, dem die Verletzung einer verkehrsrechtlichen Vorschrift zur Last gelegt wird (z.B. vorsätzliche Trunkenheitsfahrt oder Unfallflucht), hat so lange Deckungsschutz, wie er nicht wegen einer Vorsatztat rechtskräftig verurteilt ist (§§ 4, 3 lit. b ARB 1975 oder § 2 lit. i ARB 2002) und ihm nicht ein Verbrechen (§ 315b StGB!) zur Last gelegt wird. ...mehr

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§ 14 Notwendige Auslagen un... / B. Kostentragungspflicht des Arbeitgebers

Rz. 2 Der Arbeitgeber muss seinem Arbeitnehmer, gegen den wegen eines in Ausübung seiner betrieblichen Tätigkeit unverschuldet verursachten schweren Verkehrsunfalls ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren eingeleitet wird, die zur Verteidigung notwendigen Kosten ersetzen. Rz. 3 Der Arbeitnehmer ist nicht zum Abschluss einer Rechtsschutzversicherung verpflichtet. Des...mehr

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§ 41 Gefährlicher Eingriff ... / A. § 315b StGB

Rz. 1 Achtung: Strafrahmen § 315b Abs. 3 StGB hat als Verbrechen einen Strafrahmen von 1 bis zu 10 Jahren Freiheitsstrafe (BGH DAR 2000, 532). Gerade wegen des im Vergleich etwa zu § 315c StGB verschärften Strafrahmens hat der Verteidiger darauf zu achten, dass seinem Mandanten nicht – wie dies häufig geschieht – zu Unrecht der Vorwurf gemacht wird, gegen § 315b Abs. 3 StGB ...mehr

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§ 38 Subjektiver Tatbestand... / 1. Rechtsschutz

Rz. 2 Wird der Alkoholfahrer rechtskräftig wegen einer vorsätzlich begangenen Trunkenheitsfahrt verurteilt, hat er in der Rechtsschutzversicherung keinen Deckungsschutz bzw. muss er die von seiner Versicherung erbrachten Leistungen zurückerstatten.mehr

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§ 49 Sachverständiger / 7. Tipp: Gesetzliche Entschädigung aus der Staatskasse (§ 220 Abs. 3 StPO)

Rz. 32 Die durch die Selbstladung verursachten Kosten werden nur dann Verfahrenskosten, wenn das Gericht die Selbstladung als sachdienlich ansieht (§ 220 Abs. 3 StPO). Ein solcher Beschluss ergeht nicht von Amts wegen, sondern erfordert einen Antrag der Verteidigung. Ein solcher Beschluss ist notwendig, damit der Angeklagte die von ihm verauslagten Kosten – im Falle des Frei...mehr

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§ 14 Notwendige Auslagen un... / 7. Privat eingeholtes Gutachten

Rz. 33 Die Kosten eines privat eingeholten Sachverständigengutachtens werden dem Angeklagten (Betroffenen) - außer wenn der Sachverständige ordnungsgemäß nach § 220 StPO in die Hauptverhandlung eingeführt und ein Beschluss nach § 220 Abs. 3 StPO herbeigeführt worden war - auch im Falle des Freispruches nur in seltenen Ausnahmefällen gem. § 464a Abs. 2 StPO ersetzt (OLG Düsse...mehr

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§ 38 Subjektiver Tatbestand... / V. Vorsatz

Rz. 64 Tipp: Rechtsschutz Die Entscheidung der Frage, ob Vorsatz oder nur Fahrlässigkeit vorliegt, ist zunächst deshalb wichtig, weil – das gilt auch für den Vollrausch – im Falle einer rechtskräftigen Vorsatzverurteilung in der Rechtsschutzversicherung kein Deckungsschutz besteht. Rz. 65 Einen dahingehenden Erfahrungssatz, dass bei Genuss einer solchen Menge von Alkohol, die...mehr

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Kapitel 2 - Vorbemerkung

Rz. 1 In Verkehrssachen kann eine Verteidigung allein mit Kenntnissen des materiellen und formellen Strafrechts - mögen diese auch noch so fundiert sein - kaum sachgerecht geführt werden. Vielfältige haftungs-, versicherungs- und auch verwaltungsrechtliche Fragen spielen in die Verteidigung hinein. Nicht selten entscheidet sich der Ausgang eines zivilrechtlichen Verfahrens b...mehr

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§ 14 Notwendige Auslagen un... / IV. Von der Verteidigung geladene Zeugen oder Sachverständige

Rz. 42 Die Kosten eines von dem Angeklagten (Betroffenen) geladenen Zeugen oder Sachverständigen sind nur dann aus der Staatskasse zu entschädigende (und im Falle der Verurteilung von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmende) Verfahrenskosten, wenn das Gericht die Beiziehung des Beweismittels als sachdienlich ansieht (BGH NStZ 1999, 632). Rz. 43 Achtung Die Entscheidung e...mehr

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Kapitel 10 - Vorbemerkung

Rz. 1 Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort gem. § 142 StGB ist trotz wiederholter Reformen auch heute noch die umstrittenste verkehrsrechtliche Strafvorschrift, zumal sie nicht nur Strafe und Führerscheinentzug zur Folge hat, sondern zusätzlich noch in der Haftpflichtversicherung als Verletzung der Aufklärungspflicht gilt und damit den Versicherer zum Regress bis 5.000 EUR be...mehr