Rz. 2

Wird der Alkoholfahrer rechtskräftig wegen einer vorsätzlich begangenen Trunkenheitsfahrt verurteilt, hat er in der Rechtsschutzversicherung keinen Deckungsschutz bzw. muss er die von seiner Versicherung erbrachten Leistungen zurückerstatten.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge