Rz. 40

Die ARB 1975 gewähren für verwaltungsrechtliche Angelegenheiten Deckungsschutz nur, wenn ein Verwaltungsakt zugrunde liegt. Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes ist indessen die Anordnung einer MPU selbst kein Verwaltungsakt, so dass im Falle einer solchen Anordnung noch kein Versicherungsfall vorliegt und für den Widerspruch kein Deckungsschutz besteht. Maßnahmen gegen Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe bzw. Maßnahmen nach dem ab 1.1.1999 geltenden Punktsystem sind dagegen Verwaltungsakte, so dass bereits für den Widerspruch Deckungsschutz besteht.

 

Rz. 41

 

Achtung: Fahrerlaubnis-Entzug wegen Erreichens von 8 Punkten

Wendet sich der Versicherungsnehmer allerdings gegen die Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Erreichens der 8-Punkte-Grenze, bildet jede einzelne im Punktestand enthaltene Ordnungswidrigkeit oder Straftat einen selbstständigen Rechtsschutzfall, so dass Deckungsschutz nur dann besteht, wenn bereits der erste der für die Fahrerlaubnisentziehung maßgeblichen Verstöße innerhalb des versicherten Zeitraums lag (BGH VersR 2006, 1353).

 

Rz. 42

Anders als die ARB 1994 gewähren die späteren Rechtsschutzbedingungen Rechtsschutz für sämtliche das Verkehrsrecht betreffende Verwaltungsangelegenheiten (z.B. § 2 lit. g ARB). Deckungsschutz wird demnach für alle verkehrsrechtlichen Angelegenheiten, d.h. nicht nur Führerscheinverfahren, sondern z.B. auch bei Verhängung einer Fahrtenbuchauflage oder bei Maßnahmen nach dem Punktsystem, und zwar sowohl im Verfahren vor der Verwaltungsbehörde als auch im Gerichtsverfahren gewährt.

 

Rz. 43

 

Achtung: Kosten einer MPU

Nach wie vor werden allerdings die für die MPU entstehenden Kosten nicht übernommen, und zwar mit der mehr als formalistischen Begründung, das Gutachten werde von dem insoweit beweispflichtigen Versicherungsnehmer und nicht von der Verwaltungsbehörde in Auftrag gegeben.

 

Rz. 44

 

Tipp: Streitwertkatalog

Die Verwaltungsgerichte haben die in NVwZ 2004, 1327 begonnene Katalogisierung der verwaltungsrechtlichen Streitwerte 2013 fortgeführt.[3]

[3] Zu den Einzelheiten Geiger, DAR 2014, 57.

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