Rz. 13

Streit besteht häufig bezüglich des die Deckungspflicht auslösenden Eintritts des Versicherungsfalls. Im OWi- bzw. Strafrecht ist ein Versicherungsfall erst dann eingetreten, wenn dem Versicherungsnehmer von der ermittelnden Behörde konkret ein Vorwurf gemacht wird.

Das ist dann noch nicht der Fall, wenn er zwar der verantwortliche Fahrer war, aber einem Dritten (in der Regel dem Halter) ein Anhörungsbogen zugestellt wird bzw. ihm selbst lediglich ein Zeugenfragebogen zugeschickt wird.

 

Rz. 14

Allerdings ist ein Deckungsschutz auslösender Versicherungsfall bereits dann eingetreten, wenn die Polizei einen Unfall aufnimmt und eine Verkehrsunfallanzeige fertigt, in der zwar der Gegner als "01" bezeichnet wird, dieser aber mit seiner Unfalldarstellung dem Versicherungsnehmer eine (Mit-)Schuld zuweist (AG Köln zfs 2004, 529)."

 

Achtung: Verwaltungsmaßnahmen aufgrund des Punktestandes

Da der Versicherungsfall bereits durch den ersten Punkteintrag eintritt, besteht Deckungsschutz für aufgrund des Punktekatalogs von der Verwaltung ergriffene Maßnahmen nur dann, wenn der Versicherungsvertrag bereits im Zeitpunkt des ersten Verstoßes bestanden hatte (BGH VersR 2006, 1353).

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