Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsprechung

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 17 An... / 3.4 Kläger und Beklagter

Rz. 21 Nach § 17 TzBfG obliegt das Recht zur Erhebung der Befristungskontrollklage dem Arbeitnehmer. Dies bedeutet, dass nur er selbst klageberechtigt sein kann. Nach § 613 BGB hat der Arbeitnehmer die Arbeitsleistung persönlich zu erbringen und er soll deshalb selbst entscheiden können, ob er eine Befristung eines Arbeitsverhältnisses wegen ihrer (vermeintlichen) Unwirksamk...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2022 / 3.1 Betriebsaufspaltung

Eine Betriebsaufspaltung liegt vor, wenn zwischen dem Besitz- und dem Betriebsunternehmen sowohl eine personelle als auch eine sachliche Verflechtung besteht. Die Grundsätze der Betriebsaufspaltung kommen auch dann zur Anwendung, wenn ein inländisches Besitzunternehmen ein im Ausland belegenes Grundstück an eine ausländische Betriebskapitalgesellschaft verpachtet.[1] Sachlich...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2022 / 4.5.2 Erweiterte Kürzung bei Grundstücksunternehmen (Zeile 88)

An die Stelle der in den Zeilen 83-87 einzutragenden Kürzung tritt auf Antrag bei Grundstücksverwaltungsgesellschaften eine Kürzung um den Teil des Gewerbeertrags, der auf die Verwaltung und Nutzung des eigenen Grundbesitzes entfällt.[1] Da die erweiterte Kürzung nur greifen kann, wenn auch die Voraussetzungen des § 9 Nr. 1 Satz 1 GewStG vorliegen, ist sie bei Erwerb eines G...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Trittschall (WEMoG) / 1.1 Schallschutz

Bei Streitigkeiten wegen erhöhter Trittschalleinwirkungen stellt sich zunächst die Frage, nach welchen Kriterien ausreichender Schallschutz überhaupt bestimmt wird. Die Feststellung, welche Nachteile in diesem Zusammenhang noch hinzunehmen sind, kann im Einzelfall Schwierigkeiten bereiten. Soweit jedoch DIN-Vorschriften existieren, können sie als brauchbarer Maßstab herangez...mehr

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Controller und andere Finan... / 5 Anforderungen an Aufsichtsratsmitglieder

Der Bundesgerichtshof hat Ansprüche an die Mitglieder des Aufsichtsrats präzisiert, woran sich auch freiwillige Gremien orientierten sollten. "Ein ordentlicher und gewissenhafter Überwacher muss die zur Wahrnehmung des Amtes nötigen Mindestkenntnisse besitzen. Das sind nach der Rechtsprechung des BGH "die Mindestkenntnisse allgemeiner, wirtschaftlicher, organisatorischer und...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2022 / 4.14 Angaben zur Verlustfeststellung (Zeilen 129-142a)

Die Eintragungen ab Zeile 129 betreffen im Wesentlichen den vortragsfähigen Gewerbeverlust.[1] Gewerbeverluste (Gewinn oder Verlust + Hinzurechnungen ./. Kürzungen) können ohne zeitliche Beschränkungen vorgetragen werden, d. h. sie mindern in den Folgejahren den jeweiligen Gewerbeertrag bis zu ihrem völligen Verbrauch. Dagegen ist ein Verlustrücktrag nicht möglich. Die Verrec...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2022 / 4.3.1 Finanzierungsanteile (Zeilen 50-57)

Die Hinzurechnung von Finanzierungsanteilen wird in einer zusammenfassenden Regelung[1] erfasst. Die Hinzurechnung erfolgt mit 25 % der Summe aus Entgelten für Schulden (Zeile 50), Renten und dauernden Lasten (Zeile 51), Gewinnanteilen des stillen Gesellschafters (Zeile 52); dabei ist ein Verlustanteil mindernd zu berücksichtigen,[2] 20 % der Miet- und Pachtzinsen (einschließlich...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2022 / 2.1 Begriffsbestimmung und Abgrenzung

Der Gewerbesteuer unterliegt jeder stehende Gewerbebetrieb, soweit er im Inland betrieben wird. Maßgebend für den Begriff der im Inland betriebenen Betriebsstätte (§ 2 Abs. 1 Satz 3 GewStG) ist das innerstaatliche Recht[1] und damit § 12 AO. Die Gewerbesteuer knüpft insoweit an die einkommensteuerliche Definition der gewerblichen Tätigkeit an, d. h. gewerbesteuerpflichtiger...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 17 An... / 6.3 Gerichtliche Durchsetzung des Fortsetzungsanspruchs

Rz. 77 Nach der Rechtsprechung des BAG kann der Arbeitnehmer seinen Fortsetzungs- bzw. Wiedereinstellungsanspruch im Wege der Leistungsklage gegen den Arbeitgeber verfolgen. Der Arbeitnehmer muss beantragen, den Arbeitgeber zu verurteilen, das Angebot des Arbeitnehmers auf Abschluss eines befristeten oder unbefristeten Arbeitsverhältnisses anzunehmen.[1] Der Klageantrag ist ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 17 An... / 4.2 § 6 KSchG – Verlängerte Anrufungsfrist

Rz. 62 § 17 Satz 2 TzBfG ordnet auch die entsprechende Anwendung des § 6 KSchG an. § 6 KSchG dient – wie auch § 5 KSchG – dazu, die Rechtsfolgen des § 4 KSchG bzw. § 17 Satz 2 TzBfG i. V. m. § 7 KSchG abzumildern. Nach Ablauf der 3-wöchigen Klagefrist gilt über § 17 Satz 2 TzBfG i. V. m. § 7 KSchG die Befristung als von Anfang an wirksam. Nach § 17 Satz 2 TzBfG i. V. m. § 6 ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Trittschall (WEMoG) / Zusammenfassung

Begriff Immer wieder kommt es zu Streitigkeiten der Wohnungseigentümer wegen Geräuscheinwirkungen durch Trittschall. Insbesondere in Altbauten können sich Veränderungen des Bodenbelags innerhalb des Sondereigentums durchaus als störend auswirken. Zahlreiche Auseinandersetzungen belegen, dass gerade Geh- und Laufgeräusche, Stühlerücken oder ähnliche Lärmquellen zu den häufigs...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bilanz / 10 Bilanzenzusammenhang, Bilanzberichtigung und Bilanzänderung

Der Grundsatz des Bilanzenzusammenhangs ergibt sich aus § 252 Abs. 1 Nr. 1 HGB. Er besagt, dass die Wertansätze in der Eröffnungsbilanz eines Geschäftsjahrs mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahrs übereinstimmen müssen. Dadurch soll die vollständige Erfassung des Gewinns gewährleistet werden. Selbst wenn die Schlussbilanz des Vorjahrs falsch ist und ni...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bilanz / 11 E-Bilanz

Der Begriff E-Bilanz steht für die elektronische Übermittlung der Bilanz an das Finanzamt nach § 5b EStG. Zu übermitteln sind allerdings nicht nur die Bilanz, sondern auch die Gewinn- und Verlustrechnung sowie zahlreiche weitere, von der Finanzverwaltung geforderte Daten. Die Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung betrifft alle Unternehmen, die ihren Gewinn nach § 4 A...mehr

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Leitfaden 2022 - Vordruck G... / 8 Hinzurechnungen

Vor Zeilen 50–69 In den Zeilen 50–69 werden die nach § 8 GewStG vorgeschriebenen Hinzurechnungen berücksichtigt. In den Hinzurechnungen drückt sich der Charakter der Gewerbesteuer als Realsteuer aus, die die objektive Ertragskraft des Unternehmens erfasst. Dies betrifft insbesondere die Finanzierungsanteile nach § 8 Nr. 1 GewStG. Andere Hinzurechnungen dienen der Abgrenzung z...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bilanz / Zusammenfassung

Begriff Die Handelsbilanz ist Bestandteil des Jahresabschlusses buchführungspflichtiger Unternehmen. Sie schließt die Buchführung ab und gibt einen Überblick über das am Bilanzstichtag vorhandene Vermögen. Einerseits dient die Handelsbilanz der Information verschiedener Interessengruppen, andererseits bildet sie den Ausgangspunkt für die Steuerbilanz und damit für die Ermitt...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Inventur / Zusammenfassung

Begriff Jeder Kaufmann hat zu Beginn seines Handelsgewerbes sowie zum Schluss jedes Geschäftsjahrs ein Verzeichnis zu erstellen, das die Vermögensgegenstände des Unternehmens erfasst. Dieses Verzeichnis wird als Inventar bezeichnet, der Vorgang zur Erstellung des Inventars als Inventur. Eine Inventur ist handels- und steuerrechtlich erforderlich, andernfalls kann die Buchfüh...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Aktualisierung des UStAE und Aufhebung von BMF-Schreiben

Kommentar Wichtig Das BMF-Schreiben ändert den UStAE an verschiedenen Stellen. Bisher hatte die Finanzverwaltung jeweils gegen Jahresende in einem umfassenden Schreiben Änderungen des UStAE vorgenommen. Etwas ungewöhnlich nimmt sie nun in einem Schreiben unterjährig kleinere Anpassungen des UStAE vor, die auch nicht unbedingt mit aktuellen Entwicklungen in Gesetzgebung und Rec...mehr

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Leitfaden 2022 - Vordruck G... / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Der Vordruck GewSt 1 A enthält die Gewerbesteuererklärung sowie die Erklärung zur gesonderten Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlusts und des verbleibenden Zuwendungsvortrags. Gewerbesteuerpflichtig sind nach § 2 GewStG alle im Inland betriebenen stehenden Gewerbebetriebe und nach § 35a GewStG die im Inland betriebenen Reisegewerbebetriebe. Natürliche Personen sind d...mehr

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Fleischer (Professiogramm) / Zusammenfassung

Überblick Der Fleischerberuf mit einer 3-jährigen Ausbildung umfasst prinzipiell sowohl das Schlachten als auch das Zerlegen der Tiere sowie die Versorgung der Bevölkerung mit Fleisch und Fleischerzeugnissen. Er hat in den vergangenen Jahren durch Einführung moderner Technologien eine starke Wandlung erfahren. Das Schlachten erfolgt fast ausschließlich durch die Schlachthöfe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Erfolgshonorar für Rechtsan... / 5.4 Steuerliche Aspekte

Berät ein Rechtsanwalt einen Bekannten hinsichtlich der Aussichten auf Durchsetzung eines Anspruchs auf Schadensersatz wegen Amtshaftung und erhält er für die Übernahme eines Teils des Kostenrisikos der durchzuführenden Prozesse vereinbarungsgemäß einen Anteil am erstrittenen Betrag, kann dieser seinen Einkünften aus selbstständiger Arbeit – und nicht den sonstigen Einkünfte...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leitfaden 2022 - Anlage OG / 3 Ermittlung des dem Organträger zuzurechnenden Einkommens

Vor Zeilen 25-31 In den Zeilen 25-31 wird das dem Organträger zuzurechnende Einkommen der Organgesellschaft um organschaftliche Abweichungen korrigiert, um das dem Organträger zuzurechnende Einkommen zu errechnen. Ausgangswert ist das eigene Einkommen der Organgesellschaft, wie es in der Anlage GK ermittelt und in Zeile 43 der ZVE der Organgesellschaft ausgewiesen wird. Zur E...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leitfaden 2022 - Vordruck G... / 13 Angaben in Organschaftsfällen

Vor Zeilen 105–119 Die Zeilen 105–119 nehmen zusätzliche Informationen bei Organschaft auf, die für die Ermittlung des Gewerbesteuer-Messbetrags des Organträgers erforderlich sind. Die Zeilen 105-107 und 108 sind von allen Organträgern auszufüllen, auch soweit sie selbst Organgesellschaft sind. Ist der Organträger auch Organgesellschaft, sind auch die für Organgesellschaften ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leitfaden 2022 - Anlage OT / 4 Weitere Werte

In den Zeilen 26–41 sind Werte der Organgesellschaft aufzunehmen, die für die Besteuerung des Organträgers benötigt werden. Diese Werte werden für den Organträger und die Organgesellschaft gesondert festgestellt. Bei Organschaftsketten enthalten die Daten auch die Werte der vorgelagerten Organgesellschaften. Zeile 26 Für die Ermittlung des Höchstbetrags der anzurechnenden ausl...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leitfaden 2022 - Anlage BEG / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Der Vordruck ist eine Anlage zur Gewerbesteuererklärung GewSt 1 A und enthält die Angaben, die für die Ermittlung der Hinzurechnungen nach § 8 Nr. 5 GewStG sowie der Kürzungen nach § 9 Nr. 2a, 7 und 8 GewStG von Gewinnen aus Beteiligungen an Körperschaften erforderlich sind. Gewinne aus Anteilen sind alle Einkünfte i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1, 2, 9 und 10 Buchst. a EStG, also...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.2.2.5 Anwendung der Rechtsprechung

Rz. 49 Der Vertrauensschutz tritt nur ein, wenn die Rspr., von der durch die spätere Entscheidung abgewichen wird, von der Finanzbehörde bei der Steuerfestsetzung angewandt worden ist. Daher tritt kein Vertrauensschutz ein, wenn die Finanzverwaltung die später geänderte Rechtsprechung des BFH bewusst nicht anwendet, also einen Steuerbescheid erlässt, der zum Zeitpunkt seines...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verwirkung / 2. Einzelheiten der Tatbestandsmerkmale anhand der Rechtsprechung des BFH

2.1 Beachtsamer Zeitablauf Von zentraler Bedeutung für die Verwirkung ist der Ablauf einer beachtsamen Zeitspanne zwischen dem Entstehen des Steueranspruchs und seiner Geltendmachung. Konkrete Fristen, wann ein solcher Zeitablauf gegeben ist, lassen sich allerdings nicht nennen[1], sondern es ist stets auf die Umstände im jeweiligen Einzelfall abzustellen[2], da sich aufgrund...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.2.2 Änderung der Rechtsprechung, Abs. 1 Nr. 3

3.2.2.1 Zur Systematik Rz. 34 Abs. 1 Nr. 3 gewährt den Vertrauensschutz auch dann, wenn ein oberster Gerichtshof des Bundes (vgl. Rz. 30) seine Rspr. zuungunsten des Stpfl. ändert, die bisherige günstigere Rspr. der Veranlagung aber zugrunde gelegt worden ist. Geschützt wird jedoch nicht das Vertrauen in den Fortbestand der für den Stpfl. günstigen Rechtsprechung, sondern das...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.2.2.3 Änderung der Rechtsprechung

Rz. 36 Es muss sich um eine Änderung der Rspr. eines obersten Gerichtshofs des Bundes handeln (also i. d. R. des BFH). Der Tatbestand erfordert daher, dass ein oberster Gerichtshof des Bundes die Rspr. eines obersten Gerichtshofs des Bundes ändert. Das Gericht muss also eine Rechtsfrage in einem im Wesentlichen gleich gelagerten Fall anders entscheiden als in einer früheren ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 4 Rechtsfolge

Rz. 68 Rechtsfolge des § 176 AO ist, dass bei einer Änderung oder Aufhebung eines Steuerbescheids weiterhin von dem für nichtig erklärten Gesetz, von der verfassungswidrigen Norm, von der sachlich unrichtigen Entscheidung des obersten Gerichtshofs des Bundes bzw. der rechtswidrigen allgemeinen Verwaltungsvorschrift auszugehen ist. § 176 AO verhindert, dass der Steuerfall des...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.2.2.4 Beginn und Ende des Vertrauensschutzes

Rz. 47 In zeitlicher Hinsicht ist für den Beginn des Vertrauensschutzes maßgebend, dass die für den Stpfl. günstige Entscheidung bei Erlass der Steuerfestsetzung bereits vorlag, d. h. veröffentlicht war.[1] Nur dann kann die Entscheidung von der Verwaltung angewandt worden sein, nur dann kann der Stpfl. auf den Bestand der Steuerfestsetzung vertrauen. Ergeht die günstige Rsp...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuerstrafverfahren: Strat... / 3.2 Koordinierung der Verfahren

Aufgrund der unterschiedlichen Regelung zur Beweislast und Mitwirkungspflicht können sich das steuerliche und das strafrechtliche Verfahren unterschiedlich entwickeln. Unabhängig hiervon können sich unterschiedliche Ergebnisse auch aufgrund unterschiedlicher fachlicher Kompetenzen der Finanz- und der Strafgerichte ergeben. Zeitliche Reihenfolge der Verfahren So kann es für den...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verwirkung / Zusammenfassung

Begriff Verwirkung ist nach einer allgemein anerkannten, von der Rechtsprechung entwickelten Definition dann gegeben, wenn ein Beteiligter am Steuerschuldverhältnis es nach einer gewissen Zeit als illoyales Verhalten empfinden muss, wenn die Gegenseite ein Recht noch geltend macht. Das Rechtsinstrument der Verwirkung mag vielleicht nicht von zentraler Bedeutung für das deutsc...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.2.4.4.2 Anträge und Wahlrechte mit materieller Wirkung

Rz. 134 Die Ausübung eines Antrags- oder Wahlrechts hat materielle Wirkung, wenn es nicht nur Verfahrenshandlung oder rein formelle Voraussetzung für die Berücksichtigung eines steuerlich relevanten Sachverhalts ist, sondern selbst Merkmal des gesetzlichen Tatbestands. Es wirkt dann unmittelbar rechtsgestaltend auf die Steuerschuld ein und verändert die einkommensteuerrechtl...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.1.2 Änderung des Steuerbescheids zuungunsten des Stpfl.

Rz. 27 § 176 AO greift nur ein, wenn die Änderung der Steuerfestsetzung zuungunsten des Stpfl. erfolgen soll. Nach dem eindeutigen Wortlaut der Vorschrift greift der Vertrauensschutz nur zugunsten des Stpfl. ein; Vertrauensschutz zugunsten der Finanzbehörde gibt es danach nicht. Die Änderung der Rechtsprechung muss also zuungunsten des Stpfl. erfolgt sein und bei einer Änder...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.2.4.4.1 Anträge und Wahlrechte mit formeller Wirkung

Rz. 128 Hinsichtlich der Einordnung von Wahlrechten und Anträgen als rückwirkendes Ereignis und ihre Wirkungen auf die Bestandskraft ist zwischen dem nur formellen und dem materiellen Charakter des Wahlrechts bzw. des Antrags zu unterscheiden.[1] Grundsätzlich entfalten Antrags- und Wahlrechte nur formelle Wirkung. Hat ein Antrags- oder Wahlrecht nur formelle Wirkung, wird d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.1.1 Aufhebung oder Änderung eines Steuerbescheids

Rz. 17 Zur Anwendung der Vorschrift auf Steuerbescheide und gleichgestellte Bescheide Rz. 12ff. Der Vertrauensschutz greift bei allen Tatbeständen des § 176 AO, und zwar sowohl bei den Tatbeständen des Abs. 1 als auch denen des Abs. 2, nur ein, wenn ein Steuerbescheid aufgehoben oder geändert werden soll. Grund hierfür ist, dass das Vertrauen in den Fortbestand einer konkret...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verwirkung / 2.3 Disposition des Steuerpflichtigen

Als drittes Tatbestandsmerkmal der Verwirkung wird in der Regel eine sog. Vertrauensfolge zu den ersten beiden Merkmalen hinzutreten müssen. Dies bedeutet, dass der Steuerpflichtige im Vertrauen darauf, dass vonseiten der Verwaltung keine Aktivitäten mehr erfolgen, Maßnahmen ergriffen oder unterlassen hat, die er ansonsten nicht ergriffen oder nicht unterlassen hätte.[1] Dies...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.2.2.2 Änderung einer Steuerfestsetzung

Rz. 35a Voraussetzung für die Anwendung des § 176 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 AO ist, dass eine Änderung einer Steuerfestsetzung erfolgen soll und diese Änderung ohne Berücksichtigung des § 176 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 AO zulässig wäre. Es muss also ein Änderungstatbestand vorliegen und es darf noch keine Festsetzungsverjährung eingetreten sein. Ob diese Voraussetzungen vorliegen, ist auf de...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.5 Änderung kraft Sachzusammenhangs

Rz. 222 Die Änderbarkeit zugunsten des Stpfl. ist auch bei grob schuldhaftem Verhalten des Stpfl. nicht eingeschränkt, wenn die dem Stpfl. günstigen Tatsachen oder Beweismittel in einem mittelbaren oder unmittelbaren Zusammenhang stehen mit nachträglich bekannt gewordenen Tatsachen oder Beweismitteln, die zu einer höheren Steuer führen. Da die Veranlagung in einem solchen Fa...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.2.3 Rechtswidrigkeit einer allgemeinen Verwaltungsvorschrift, Abs. 2

Rz. 61 Ein entsprechender Vertrauensschutz greift ein, wenn ein oberster Gerichtshof des Bundes (vgl. Rz. 30) eine allgemeine, für den Stpfl. günstige Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung oder einer obersten Bundes- oder Landesbehörde als mit dem geltenden Recht nicht in Einklang stehend bezeichnet hat. Der Stpfl., für den die Steuer in einem Steuerbescheid aufgrund ein...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.2.3 Zeitpunkt für die Beurteilung des groben Verschuldens

Rz. 206 Der maßgebliche Zeitpunkt für die Frage, ob grobes Verschulden vorliegt, ist der gleiche wie für die Frage der Kenntniserlangung durch die zuständige Stelle. Der Vorwurf des groben Verschuldens ist also nur schädlich, wenn das Verhalten des Stpfl. bis zur abschließenden Zeichnung der Veranlagung durch den zuständigen Beamten grob schuldhaft ist. Vgl. Rz. 94. Hat der ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.2.2.1 Zur Systematik

Rz. 34 Abs. 1 Nr. 3 gewährt den Vertrauensschutz auch dann, wenn ein oberster Gerichtshof des Bundes (vgl. Rz. 30) seine Rspr. zuungunsten des Stpfl. ändert, die bisherige günstigere Rspr. der Veranlagung aber zugrunde gelegt worden ist. Geschützt wird jedoch nicht das Vertrauen in den Fortbestand der für den Stpfl. günstigen Rechtsprechung, sondern das Vertrauen des Stpfl. ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verwaltungsbeirat: Entlastung / 4 Die Entscheidung

Mit Erfolg! Der Beschluss widerspreche einer ordnungsmäßigen Verwaltung. Eine Entlastung der Verwaltungsbeiräte entspreche nur dann einer ordnungsmäßigen Verwaltung, wenn keine Anhaltspunkte für einen Schadensersatzanspruch oder andere Ansprüche erkennbar seien. Diese Anhaltspunkte gebe es aber, da die Jahresabrechnung fehlerhaft sei. Soweit diese Rechtsprechung jüngst in Zwe...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.2.3.2 Zeitpunkt des Eintritts des Ereignisses

Rz. 81 Für die Frage, ob ein rückwirkendes Ereignis vorliegt, kommt es m. E. nur darauf an, dass es nach dem Zeitpunkt des Entstehens der Steuer eingetreten ist. Nicht maßgebend sind daher die Kenntnis oder das Kennenmüssen der Finanzbehörde. Es ist m. E. daher unbeachtlich, ob das Ereignis bei der Steuerfestsetzung hätte berücksichtigt werden können. Es kommt somit nicht au...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 1.1 Grundgedanken der Vorschrift und Systematik

Rz. 1 § 176 AO stellt einen Versuch dar, das Problem des Vertrauensschutzes für den Stpfl. gesetzgeberisch zu lösen. Die Vorschrift kann lediglich ein erster Schritt sein und dürfte ihre wesentliche Bedeutung darin haben, dass sie einen Anstoß zur Diskussion der Problematik des Vertrauensschutzes gibt; eine umfassende gesetzliche Regelung des Problembereichs leistet sie nich...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.4.22 Änderung von Kraftfahrzeugsteuerbescheiden

Rz. 90 Die KfzSt ist eine Verkehrsteuer, keine Verbrauchsteuer.[1] Die Aufhebung oder Änderung von KfzSt-Bescheiden richtet sich daher nach § 172 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AO, nicht nach der für Verbrauchsteuern geltenden Vorschrift des § 172 Abs. 1 Nr. 1 AO. Daher ist auch § 173 AO anwendbar, soweit § 12 Abs. 2 KfzStG keine Sonderregelung enthält.[2] Der Tatbestand der KfzSt wird du...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.2.2.6 Berücksichtigung in Steuerklärung oder -anmeldung, Abs. 1 S. 2

Rz. 59 Der Vertrauensschutz unterliegt jedoch nach § 176 Abs. 1 S. 2 AO einer Einschränkung, wenn der Stpfl. die neue, für ihn günstige Rechtsprechung in einer Steuererklärung oder Steueranmeldung verwertet hat. Ändert der BFH seine Rspr. zugunsten des Stpfl., will die Finanzverwaltung dies jedoch nicht hinnehmen, und strebt sie daher einen neuen Musterprozess an, so werden ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verwirkung / 2.1 Beachtsamer Zeitablauf

Von zentraler Bedeutung für die Verwirkung ist der Ablauf einer beachtsamen Zeitspanne zwischen dem Entstehen des Steueranspruchs und seiner Geltendmachung. Konkrete Fristen, wann ein solcher Zeitablauf gegeben ist, lassen sich allerdings nicht nennen[1], sondern es ist stets auf die Umstände im jeweiligen Einzelfall abzustellen[2], da sich aufgrund des Zeitablaufs ein beson...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.2.2 Maßstab des groben Verschuldens

Rz. 185 Grobes Verschulden liegt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit vor. Vorsatz ist das bewusste Nichtvorbringen von Tatsachen. Hierunter fällt auch der bedingte Vorsatz.[1] Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn der Stpfl. die ihm nach seinen individuellen Verhältnissen zuzumutende Sorgfalt in besonders schwerem Maß und in nicht entschuldbarer Weise verletzt hat, wenn sei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 5 Rechtserheblichkeit der Daten, Abs. 4

Rz. 19 Abs. 4 wurde durch Gesetz v. 23.6.2017[1] angefügt und ist nach Art. 97 § 27 Abs. 3 EGAO erstmals anzuwenden, wenn Daten i. S. d. § 93c AO der Finanzbehörde nach dem 24.6.2017 zugehen. Die Vorschrift bestimmt, dass die Steuerfestsetzung nicht nach Abs. 1 und 2 aufzuheben oder zu ändern ist, wenn die nachträglich nach § 93c Abs. 1, 3 AO übermittelten Daten nicht rechts...mehr