Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsmittel

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FoVo 10/2018, Keine Ausweis... / 2 II. Die Entscheidung

Zulässige weitere Beschwerde nach § 5 GvKostG Die weitere Beschwerde der Beschwerdeführerin hat keinen Erfolg. Sie ist zwar zulässig, aber unbegründet. Die weitere Beschwerde gegen den Beschluss des LG ist gem. § 5 Abs. 2 S. 2 GvKostG i.V.m. § 66 Abs. 4 S. 1 GKG zulässig, weil das LG als Beschwerdegericht entschieden und die weitere Beschwerde wegen der grundsätzlichen Bedeut...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 5. Bindung an die rechtliche Beurteilung des BFH

Tz. 16 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Bindung des FG an die rechtliche Beurteilung der Sache durch den BFH (§ 126 Abs. 5 FGO) soll ausschließen, dass es zu einem Hin- und Her zwischen den Instanzen kommt. Zudem wird dadurch die Funktion des Rechtsmittelgerichts gestärkt, für die einheitliche Rechtsanwendung zu sorgen. Die Bindungswirkung dient auch dem Interesse des Ind...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 54 Beginn des Laufs von Fristen

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 54 FGO bestimmt den Beginn des Fristlaufs (§ 54 Abs. 1 FGO) und die Fristberechnung unter Verweis auf die entsprechenden Vorschriften der ZPO (§ 54 Abs. 2 FGO). Die Vorschrift gilt ausschließlich für prozessuale Fristen, während für die Fristen im Verwaltungsverfahren die §§ 108ff., 355 AO gelten (BFH v. 18.01.1974, VI R 252/70, BStBl ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 4. Ermessen

Tz. 25 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Es liegt im Ermessen des FA, ob es einen rechtswidrigen Verwaltungsakt mit Wirkung für die Vergangenheit oder für die Zukunft zurücknimmt. Die Ermessensausübung muss sich am Sinn und Zweck des § 130 AO orientieren, der eine Abwägung zwischen dem Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung (Art. 20 GG) und dem des Vertrauensschutzes tri...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 88 Weiterer Grund für Ablehnung von Sachverständigen

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Sachverständige muss – wie der Richter – unparteiisch sein. Daher lässt § 82 FGO i. V. m. § 406 ZPO seine Ablehnung unter denselben Voraussetzungen zu, wie sie § 51 Abs. 1 Satz 1 FGO i. V. m. §§ 41ff. ZPO für Richter vorsehen (s. § 51 FGO Rz. 2 ff.). § 88 FGO ergänzt die Vorschriften über die Sachverständigenablehnung (auch § 51 Abs....mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Einspruchsverfahren

Tz. 34 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gegen die Steuerfestsetzung unter Vorbehalt der Nachprüfung ist der Einspruch gegeben. Da der Vorbehalt der Nachprüfung als unselbstständige Nebenbestimmung mit dem Steuerbescheid eine Einheit bildet, kann er nicht selbstständig, sondern nur zusammen mit diesem angefochten werden (BFH v. 20.12.2000, III R 17/97, BFH/NV 2001, 914 m. w. N...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 59 Streitgenossenschaft

Schrifttum Bartone, Auswirkungen des Insolvenzverfahrens auf das finanzgerichtliche Verfahren, AO-StB 2007, 49. Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 59 ZPO Streitgenossenschaft bei Rechtsgemeinschaft oder Identität des Grundes Mehrere Personen können als Streitgenossen gemeinschaftlich klagen oder verklagt werden, wenn sie hinsichtlich des Streitgegenstands in Rechtsgemeinsc...mehr

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zfs 10/2018, Erstattungsfäh... / 2 Aus den Gründen:

"I. (…) 2. Das gem. §§ 104 Abs. 3 S. 1, 567 Abs. 1 Nr. 1 ZPO als sofortige Beschwerde statthafte und auch im Übrigen zulässige (§§ 567 Abs. 2; 569 Abs. 1 S. 1 u. 2, Abs. 2 ZPO) Rechtsmittel des Bekl. ist in der Sache unbegründet." a) Für die Prozessbevollmächtigte des Kl. ist im erstinstanzlichen Gerichtsverfahren u.a. eine Verfahrensgebühr entstanden (Nr. 3100 VV RVG). Berei...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 1. Regelung

Tz. 10 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Das Vorliegen eines Verwaltungsakts setzt eine Regelung voraus, durch die einseitig verbindlich Rechtverhältnisse festgestellt oder gestaltet (begründet, geändert, aufgehoben) werden. Eine rechtliche Regelung liegt auch bei der Ablehnung eines Antrags auf Begründung, Änderung oder Aufhebung, bzw. auf Feststellung eines Rechtsverhältniss...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / F. Inhalt und Wirkung der Aussetzung

Tz. 45 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Aussetzung der Vollziehung berührt nicht die Wirksamkeit des Verwaltungsaktes, sondern die Möglichkeit, ihn zu verwirklichen, von ihm Gebrauch zu machen. Die AdV beseitigt damit nicht die durch den Verwaltungsakt begründeten Forderungsrechte des Gläubigers und Leistungspflichten des Steuerpflichtigen. Es wird lediglich ihre Verwirkl...mehr

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AGS 10/2018, Verfahrenskost... / 1 Aus den Gründen

Die zulässige sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des AG, mit dem ihr Antrag auf Erstreckung der bereits bewilligten Verfahrenskostenhilfe auf die Durchführung des Güterrichterverfahrens abgelehnt wurde, hat in der Sache keinen Erfolg und ist daher zurückzuweisen. Die Verweisung an den Güterichter in rechtshängigen Güterrechtsverfahren gem. § 113 Abs....mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 84 Zeugnisverweigerungsrecht

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Auch im Finanzprozess haben die Zeugen das Recht in den gesetzlich bestimmten Fällen (§§ 101 bis 103 AO) das Zeugnis zu verweigern und sind vor der Vernehmung hierüber zu belehren (§ 84 Abs. 1 FGO i. V. m. § 101 Abs. 1 Satz 2 AO). Die sinngemäße Geltung der §§ 101 bis 103 AO – und nicht der Regelung in den §§ 383 bis 385 ZPO – erklärt si...mehr

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zfs 10/2018, Umfang der pas... / 2 Aus den Gründen:

"… II. 1. Der erstmals im Revisionsrechtszug gestellte Antrag auf Feststellung einer Verpflichtung der Bekl., das Schadenabwicklungsunternehmen anzuweisen, dem Kl. tarifgemäßen Deckungsschutz für die Geltendmachung von Ansprüchen gegen das Energieunternehmen zu gewähren, ist (…) unzulässig." a) Im Allgemeinen ist es nicht gestattet, im Revisionsrechtszug die Klage zu ändern (...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 130 Abhilfe oder Vorlage beim BFH

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Das Gericht (Senat, Vorsitzender/Berichterstatter nach § 79a Abs. 1 FGO, Einzelrichter nach § 6 FGO oder konsentierter Einzelrichter nach § 79a Abs. 3, 4 FGO) oder der Vorsitzende bzw. der Berichterstatter, dessen Entscheidung mit der Beschwerde angefochten wird, ist verpflichtet, sich darüber schlüssig zu werden, ob das (zulässige!) Rec...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 2. Übereinstimmende (beiderseitige) Erledigungserklärung

Tz. 9 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Geben die Beteiligten übereinstimmende Erledigungserklärungen ab, so ist der Rechtsstreit in Hauptsache unabhängig davon erledigt, ob tatsächlich (materiell) eine Erledigung der Hauptsache stattgefunden hat (BFH v. 15.02.1968, V B 46/67, BStBl II 1968, 413; BFH v. 05.05.1989, X R 10/84, BFH/NV 1990, 52). Das Gericht ist daran gebunden (z...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Ruhen des Verfahrens (§ 155 Satz 1 FGO i. V. m. § 251 ZPO)

Tz. 9 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Das Ruhen des Verfahrens wird durch übereinstimmende Anträge der Beteiligten herbeigeführt und vom Gericht beschlossen. Für das Ruhen des Verfahrens gilt § 155 FGO i. V. m. § 251 ZPO: § 251 ZPO Ruhen des Verfahrens Das Gericht hat das Ruhen des Verfahrens anzuordnen, wenn beide Parteien dies beantragen und anzunehmen ist, dass wegen Schweb...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Statthaftigkeit der Beschwerde

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Beschwerde an den BFH ist das gegen Entscheidungen der FG, die nicht Urteile oder Gerichtsbescheide (§ 90a FGO) sind, gegebene Rechtsmittel, über das durch Beschluss im schriftlichen Verfahren entschieden wird. Jedoch ist es dem BFH unverwehrt, seine Entscheidung aufgrund mündlicher Verhandlung zu erlassen (§ 90 Abs. 1 Satz 2 FGO). G...mehr

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AGS 10/2018, Entfallen der ... / 2 Aus den Gründen

Das Rechtsmittel gegen den die Kosten des erstinstanzlichen einstweiligen Verfügungsverfahrens betreffenden Kostenfestsetzungsbeschluss des LG vom 27.10.2017 ist als sofortige Beschwerde (§ 104 Abs. 3 S. 1, § 567 ZPO) statthaft und auch i.Ü. zulässig. Soweit die Kostenerstattungspflicht des Antragstellers zu 1 betroffen ist, kann eine Sachentscheidung nicht ergehen. gem. § 10...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Erwirkung durch unlautere Mittel (§ 130 Abs. 2 Nr. 2 AO)

Tz. 7 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Wird ein rechtswidriger Verwaltungsakt durch unlautere Mittel wie arglistige Täuschung, Drohung oder Bestechung erwirkt, ist eine Rücknahme nach § 130 Abs. 2 Nr. 2 AO zulässig. Die Regelung entspricht der Änderungsvorschrift für Steuerbescheide nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2c AO (s. § 172 AO Rz. 37 ff.). Die Aufzählung der Regelung ist n...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Entscheidung über den Antrag auf Wiedereinsetzung

Tz. 19 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Entscheidung über den Antrag auf Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand obliegt dem Gericht, das über die versäumte Rechtshandlung zu befinden hat (§ 56 Abs. 4 FGO), und zwar in der hierfür erforderlichen Besetzung (BFH v. 11.05.2009, VIII R 81/05, BFH/NV 2009, 1447). Die Entscheidung ergeht in Verbindung mit der Entsch...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Notwendige Hinzuziehung (§ 360 Abs. 3 AO)

Tz. 9 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Sind an dem streitigen Rechtsverhältnis Dritte derart beteiligt, dass die Entscheidung auch ihnen gegenüber nur einheitlich ergehen kann, so sind sie notwendig hinzuzuziehen (§ 360 Abs. 3 Satz 1 AO). Die Entscheidung muss die steuerrechtliche Lage des Dritten unmittelbar beeinflussen, d. h. bestätigend oder gestaltend in seine Rechtssphä...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Anfechtbarkeit

Tz. 26 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Beschluss des FG ist gem. § 128 Abs. 3 Satz 1 FGO nur anfechtbar, wenn das FG die Beschwerde im Beschluss ausdrücklich zulässt (z. B. BFH v. 18.02.2014, XI B 140/13, BFH/NV 2014, 879; BFH v. 27.01.2016, IX B 6/16, BFH/NV 2016, 585). Dies gilt für die Aussetzung und die Aufhebung der Vollziehung gleichermaßen (BFH v. 02.07.1999, X B ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Sachverständigenbeweis

Tz. 7 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Für die Erhebung des Sachverständigenbeweises gilt § 82 FGO i. V. m. §§ 402 bis 414 ZPO. Ergänzt werden diese Regelungen durch § 88 FGO. § 402 ZPO Anwendbarkeit der Vorschriften über Zeugen Für den Beweis durch Sachverständige gelten die Vorschriften über den Beweis durch Zeugen entsprechend, insoweit nicht in den nachfolgenden Paragraphen...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 94a Verfahren nach billigem Ermessen

Schrifttum Loschelder, Das vereinfachte FG-Verfahren ohne mündliche Verhandlung, AO-StB 2003, 310; Bartone, Das neue Gerichtskostengesetz in der Beratungspraxis, AO-StB 2005, 22; Loschelder, Kein Urteil im vereinfachten Verfahren nach § 94a FGO ohne vorherigen richterlichen Hinweis, AO-StB 2009, 272. Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 94a FGO erlaubt es dem Gericht, das Ver...mehr

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FF 10/2018, Veröffentlichun... / 1 Gründe:

Der Antragsteller und Frau … sind die geschiedenen Eltern der am … geborenen … Die Mutter ist Inhaberin des Aufenthaltsbestimmungsrechts für das Kind; im Übrigen üben die Eltern die Sorge für … gemeinsam aus. Die Mutter ist in zweiter Ehe mit dem Antragsgegner verheiratet und lebt mit der Tochter auf dessen Bauernhof, für welchen er die Internetseite www … betreibt. Der Antr...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 2. Ergehen aufgrund der irrigen Beurteilung

Tz. 60 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Steuerbescheid ist aufgrund der irrigen Beurteilung des Sachverhalts ergangen, wenn die fehlerhafte Steuerfestsetzung aus dem Irrtum resultiert. Voraussetzung ist, dass das FA in Kenntnis des zugrundeliegenden Sachverhaltes entschieden hat; eine umfassende Prüfung desselben ist indes nicht erforderlich (BFH v. 22.12.1988, V B 148/87...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Rechtsschutz

Tz. 10 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gegen den Antrag der Vollstreckungsbehörde kann Einspruch und ggf. Anfechtungsklage erhoben werden (§ 347 Abs. 1 Nr. 1 AO, § 40 FGO), denn zumindest die mit dem Antrag verbundene Bestätigung, dass die gesetzlichen Vollstreckungsvoraussetzungen vorliegen, verleiht dem Antrag die Rechtnatur eines Verwaltungsakts (BFH v. 17.10.1989, VII R ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / V. Unzulässigerweise erklärte Vorläufigkeit

Tz. 23 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorläufigkeit muss in einem sachlichen Zusammenhang mit der Ungewissheit über den tatsächlich verwirklichten Sachverhalt (§ 165 Abs. 1 Satz 1 AO) oder über die Rechtsgültigkeit einer anzuwendenden Norm (§ 165 Abs. 1 Satz 2 AO) stehen (BFH v. 27.11.1996, X R 20/95, BStBl II 1997, 791). Wird sie unzulässigerweise verfügt, so ist der S...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Nachholung der versäumten Handlung

Tz. 38 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 110 Abs. 2 Satz 3 AO ist innerhalb der Antragsfrist die versäumte Handlung nachzuholen, z. B. der versäumte Rechtsbehelf einzulegen. Häufig wird sich in vernünftiger Auslegung des Wiedereinsetzungsantrags schon aus diesem die Nachholung der versäumten Handlung ergeben. Wird kein Wiedereinsetzungsantrag gestellt, die versäumte Han...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. Sonstige zugewiesene Angelegenheiten (§ 347 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 AO)

Tz. 20 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 347 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 AO eröffnet den Finanzrechtsweg für weitere öffentlich-rechtliche Streitigkeiten, für die durch Bundes- oder Landesrecht die Vorschriften der AO über außergerichtliche Rechtsbehelfe für anwendbar erklärt worden sind. Tz. 21 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Dabei handelt es sich um von den Finanzbehörden verwaltet...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Voraussetzungen der Hinzuziehung

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Hinzuziehung ist erst möglich, wenn das Einspruchsverfahren anhängig ist. Sie kann bis zur Rücknahme des Einspruchs oder Unanfechtbarkeit der Einspruchsentscheidung erfolgen. Für die Hinzuziehung sind die Erfolgsaussichten des Einspruchs zwar grundsätzlich unerheblich (BFH v. 13.01.1980, IV R 86/79, BStBl II 1981, 272), sie kann bei ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Rechtsschutz

Rz. 7 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gegen die Festsetzung des Zwangsmittels (Verwaltungsakt) kann der Betroffene Einspruch (s. § 347 AO (Abs. 1 Nr. 1)) und ggf. Anfechtungsklage (s. § 40 FGO (Abs. 1)) erheben. Im Anfechtungsverfahren kann der Betroffene mit Einwendungen gegen die Rechtmäßigkeit des durchzusetzenden Verwaltungsakts und gegen die Rechtmäßigkeit der Zwangsmit...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Allgemeines

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Wie die übrigen öffentlich-rechtlichen Verfahrensordnungen verwendet § 110 AO den Begriff "Wiedereinsetzung in den vorigen Stand". Abweichend von § 56 FGO beträgt die Antragsfrist bzw. die Frist zur Nachholung der versäumten Handlung einen Monat. Die Entscheidung über die Gewährung von Wiedereinsetzung betrifft allein die Frage der Frist...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. Fehlen der Rechtsbehelfsbelehrung

Tz. 24 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Ist dem Steuerbescheid die nach § 157 Abs. 1 Satz 3 AO erforderliche Rechtsbehelfsbelehrung nicht beigefügt, so hat dies lediglich zur Folge, dass die Frist für die Einlegung des Rechtsbehelfs nicht zu laufen beginnt (§ 356 Abs. 1 AO) und die Anfechtung noch binnen Jahresfrist möglich ist (§ 356 Abs. 2 AO). Das Gleiche gilt, wenn die be...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Rechtsschutz

Tz. 10 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Frage, ob die Nebenbestimmung isoliert oder nur gemeinsam mit dem Verwaltungsakt, dessen Hauptausspruch sie ergänzt, angefochten werden kann, beantwortet die Rechtsprechung danach, ob die Nebenbestimmung eine vom Hauptausspruch unabhängige selbstständige Regelung enthält. Dies bejaht der BFH nur hinsichtlich der Auflage, wenn der Ha...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 11. Anwendungsvorschriften (§ 11 VO)

Tz. 71a Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die VO trat am 31.12.1986 in Kraft. Sie ist in allen anhängigen Verfahren anzuwenden (Art. 97 § 1 Abs. 2 EGAO; s. Anh. 1), und zwar auch für Feststellungszeiträume vor dem Inkrafttreten der VO (BFH v. 27.01.1994, V R 31/91, BStBl II 1994, 488 m. w. N.). Anhängige Verfahren sind nicht nur die bereits eingeleiteten, aber noch nicht abges...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 133 Antrag auf Entscheidung des Gerichts

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Aus § 133 FGO folgt, dass gegen die Entscheidung des beauftragten (mit Mitglied des erkennenden Gerichts) oder ersuchten Richters (Mitglied eines anderen Gerichts; s. § 81 Abs. 2 FGO) sowie des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle (s. § 149 FGO) keine Beschwerde zulässig, sondern nur der Antrag auf Entscheidung des FG statthaft ist: Der au...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Ausschluss der Verzinsung nach § 236 Abs. 3 AO

Tz. 12 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 236 Abs. 3 AO schließt die sonst nach den § 236 Abs. 1 und 2 AO eintretende Verzinsung insoweit aus, als dem Beteiligten die Kosten des Rechtsbehelfs nach § 137 Satz 1 FGO auferlegt worden sind. Dies rechtfertigt sich aus dem Charakter der Verzinsung als Schadensersatz (s. Rz. 1), bei dem ein (Mit-)Verschulden die Ersatzpflicht minder...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 2. Vorlageverlangen

Tz. 9 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorlage von Urkunden muss verlangt werden. In dem Vorlageverlangen muss nicht nur deutlich gemacht werden, ob die Urkunden für die Besteuerung desjenigen benötigt werden, der zur Vorlage aufgefordert ist, oder für die Besteuerung eines Dritten, sondern es ist auch auf die Voraussetzungen und die Ermessenserwägungen einzugehen. Wird e...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / G. Verbindung und Beteiligung anderer Feststellungsbeteiligter

Tz. 23 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Einsprüche mehrerer Einspruchsberechtigter werden zu einem gemeinsamen Einspruchsverfahren verbunden. Es ergeht eine einheitliche Einspruchsentscheidung. Da die Entscheidung über einen Rechtsbehelf gegen einen Feststellungsbescheid nur einheitlich gegenüber allen Feststellungsbeteiligten ergehen kann (§ 179 Abs. 2 Satz 2 AO), sind Betei...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Finanzbehörden (§ 6 Abs. 2 AO)

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Begriff der Finanzbehörden i. S. der AO ergibt sich ausschließlich aus den in §§ 1 und 2 FVG aufgezählten Bundes- und Landesfinanzbehörden, gegliedert in oberste Behörden, Oberbehörden, Mittelbehörden und örtliche Behörden, soweit sie Steuern, Zölle und Abschöpfungen verwalten, da nur sie dem Geltungsbereich der Abgabenordnung unterl...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Zuständige Behörde

Tz. 7 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Zuständig für die Erteilung der Zustimmung ist allein diejenige Behörde, die über den außergerichtlichen Rechtsbehelf zu entscheiden hat. Dies folgt unmittelbar aus § 45 Abs. 1 Satz 1 FGO. Bei einspruchsfähigen Verwaltungsakten ist das grundsätzlich die Behörde, die den Verwaltungsakt erlassen hat (§ 367 Abs. 1 AO).mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / H. Unmittelbare Klage gegen Arrestanordnung (§ 45 Abs. 4 FGO)

Tz. 15 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 45 Abs. 4 FGO eröffnet dem Betroffenen die Möglichkeit, gegen die Anordnung eines dinglichen Arrestes (§ 324 AO), gegen die an sich ein außergerichtlicher Rechtsbehelf gegeben ist, unmittelbar das Gericht anzurufen, ohne dass es weiterer Voraussetzungen bedarf. In einem solchen Fall ist das Gericht nicht berechtigt, die Klage nach § 4...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Rechtsfolgen unterlassener Mahnung

Tz. 8 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Wirksamkeit von Vollstreckungsmaßnahmen wird durch das Unterlassen einer vorherigen Mahnung oder die Nichteinhaltung der Wochenfrist von § 259 Satz 1 AO nicht berührt. Ist die Mahnung aber ohne sachlich gerechtfertigten Grund ermessensfehlerhaft unterblieben, so sind Vollstreckungsmaßnahmen rechtswidrig und auf Rechtsbehelf aufzuhebe...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 3. Sammelverfügungen

Tz. 17 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Grundsätzlich richtet sich der Verwaltungsakt lediglich an ein Subjekt. Sind mehrere Subjekte betroffen, muss gegen jedes Subjekt grundsätzlich ein Verwaltungsakt ergehen. Jedoch lässt § 155 Abs. 3 AO gegen Gesamtschuldner den Erlass eines zusammengefassten Steuerbescheids zu. Die rechtliche Selbstständigkeit der in einem Bescheid zusam...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 285 Vollziehungsbeamte

Schrifttum Loschelder, Der Vollziehungsbeamte vor der Tür! – Antworten auf die sechs wichtigsten Fragen an den Steuerberater, AO-StB 2002, 62. Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Vollziehungsbeamte sind ausgewählte Beamte der Vollstreckungsbehörden (Amtsträger), die ständig oder in Einzelfällen zur Ausführung von Vollstreckungsmaßnahmen beauftragt werden (Abschn. 24 Abs. 3 V...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / G. Hinzuziehung und Beiladung Dritter (§ 174 Abs. 5 AO)

Tz. 72 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Änderung oder Aufhebung eines einem Dritten gegenüber ergangenen Bescheids ist als Folgeänderung nach § 174 Abs. 4 AO nur zulässig, wenn dieser an dem Verfahren um die Ausgangsänderung beteiligt war. Zweck dieser Vorschrift ist die Wahrung der Interessen des Dritten durch die Möglichkeit der Einflussnahme auf das Ausgangsverfahren. ...mehr

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AGS 10/2018, Terminsgebühr ... / Leitsatz

Bei einer Entscheidung durch Gerichtsbescheid hat nur derjenige Rechtsanwalt einen Anspruch auf die Terminsgebühr nach Anm. Abs. 1 Nr. 2 zu Nr. 3104 VV, der im konkreten Fall einen zulässigen Antrag auf mündliche Verhandlung hätte stellen können. Es reicht nicht aus, dass ein anderer Verfahrensbeteiligter eine mündliche Verhandlung hätte erzwingen können. Anm. Abs. 1 Nr. 2 zu...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 1 Schrifttum

Bettermann, Kassation, Reformation und Zurückverweisung im Finanzprozess, StuW 1987, 139; Martens, Teilkassation und Steuerfestsetzung, StVj 1993, 32; Rößler, Lauf der Frist gemäß § 100 Abs. 3 S 5 FGO i. d. F. vom 21.12.1992, DStZ 1997, 307; Rößler, Anwendung des § 100 Abs 3 FGO im zweiten Rechtsgang, DStZ 1997, 655; Albert, Rechtsschutzbedürfnis und vorläufige Vollstreckbarkeit...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 6. Rechtsfolgen der tatsächlichen Verständigung

Tz. 31 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die wirksame tatsächliche Verständigung bindet die Beteiligten grundsätzlich hinsichtlich abgeschlossener Sachverhalte, nicht jedoch für noch nicht verwirklichte, es sei denn, es handelt sich um Dauersachverhalte (s. Rz. 19). Das FA hat den vereinbarten Sachverhalt der entsprechenden Steuerfestsetzung oder Feststellung zugrunde zu legen...mehr