Fachbeiträge & Kommentare zu Rechnungslegung

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Miet- und Pachtverhältnisse... / 4.2.1 Sonderbetriebseinnahmen

Rz. 66 An die Personengesellschaft zur betrieblichen Nutzung vermietete Grundstücke oder Grundstücksteile, die im Eigentum eines oder mehrerer Gesellschafter stehen, sind notwendiges Sonderbetriebsvermögen.[1] Dies gilt auch bei der Weitervermietung des Grundstücks oder Grundstücksteils durch die Personengesellschaft.[2] Rz. 67 Mit der "Überlassung von Wirtschaftsgütern" der ...mehr

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Miet- und Pachtverhältnisse... / 5.1 Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften

Rz. 109 Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften sind in der Handelsbilanz zu passivieren, und zwar für den Teil der eigenen Verbindlichkeit aus dem schwebenden Geschäft, um den diese den Wert der Gegenleistung aus dem schwebenden Geschäft übersteigt.[1] Dies gilt nach dem Grundsatz ordnungsmäßiger Buchführung, der für alle Kaufleute gilt und früher au...mehr

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Miet- und Pachtverhältnisse... / 5.3 Zukünftige Instandhaltungsaufwendungen

Rz. 117 Für zukünftige Instandhaltungsaufwendungen (Reparaturen) sind steuer- und handelsrechtlich weder unter dem Gesichtspunkt ungewisser Verbindlichkeiten noch unter dem Gesichtspunkt drohender Verluste Rückstellungen gerechtfertigt. Der BFH hat die Zulässigkeit der Rückstellung für künftige Instandhaltungskosten des Vermieters verneint, weil die Verpflichtung zur Erhaltu...mehr

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Miet- und Pachtverhältnisse... / 4.5.1 Grundsachverhalte

Rz. 91 Grundsätzlich ist der Gewinn bei Gewerbetreibenden weiterhin durch Betriebsvermögensvergleich nach § 5 EStG zu ermitteln. Der Verpächter kann jedoch bei Wegfall der Buchführungspflicht zur Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG übergehen. In diesem Fall sind die durch den Wechsel der Gewinnermittlungsart bedingten Hinzurechnungen und Abrechnungen grundsätzlich im erste...mehr

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Miet- und Pachtverhältnisse... / 5.5 Rekultivierungsverpflichtungen

Rz. 133 Ein weiterer Bereich, in welchem Rückstellungen notwendig sind, besteht bei Entsorgungs-, Entfernungs-, Wiederherstellungs-, Rückbau- und Rekultivierungsverpflichtungen. Hier entsteht die Verpflichtung faktisch oder rechtlich mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit i. d. R. bereits zum Zeitpunkt des Nutzungsbeginns der betroffenen Vermögenswerte, ggf. sogar schon vorher, w...mehr

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Miet- und Pachtverhältnisse... / 4.1 Miet- und Pachtverhältnisse zwischen Angehörigen

Rz. 59 Miet- oder Pachtverträge liegen u. a. auch dann vor, wenn ein Unternehmer Wirtschaftsgüter für betriebliche Zwecke von einem nahen Familienangehörigen mietet oder pachtet. Für die einkommensteuerrechtliche Behandlung von Miet- und Pachtverträgen zwischen Angehörigen sind die Grundsätze zur steuerlichen Anerkennung von Ehegatten-Arbeitsverhältnissen entsprechend anzuwe...mehr

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Konzernanhang / 1 Grundsachverhalte

Rz. 1 Der Konzernanhang bildet mit der Konzernbilanz, der Konzern-GuV, der Konzernkapitalflussrechnung und dem Eigenkapitalspiegel den Konzernabschluss, der um eine Konzernsegmentberichterstattung ergänzt werden kann. Die wesentlichen Inhalte des Konzernanhangs sind in den §§ 313, 314 HGB beschrieben, die auf Art. 28 der RL 2013/34/EU fußen. Darüber hinaus ergeben sich aber ...mehr

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Konzernanhang / 3.1 Unterschiede zum Einzelabschluss

Rz. 10 Über die Ausführungen zum Anhang des Einzelabschlusses hinaus[1] ist insbesondere der Grundsatz der Wesentlichkeit, eine Konsolidierung und der Berichterstattung in der einheitlichen Währung EUR genauer zu beschreiben. Die Wesentlichkeit wird einerseits vom Gesetzgeber explizit in gesetzlichen Regelungen bestimmter Sachverhalte berücksichtigt, wie insbesondere bei § 2...mehr

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Konzernanhang / 3.2 Begriffsdefinitionen und Gliederung

Rz. 12 Bezüglich der Ausgestaltung der Informationen unterscheidet der Gesetzgeber verschiedene qualitativ differierende Berichterstattungskategorien, wie Angaben, Begründungen und Darstellungen. Angaben sind dabei als grundlegende Anforderungen an die Berichterstattung im Sinne von "Angabe aufnehmen" zu verstehen und können mit der ebenfalls verwendeten Formulierung "Hinwei...mehr

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Konzernanhang / 3.4 Pflicht- und Wahlpflichtangaben

Rz. 17 Der Konzernanhang hat alle Angaben zu enthalten, die gesetzlich gefordert sind oder gemäß eines Wahlrechts nicht in den übrigen Rechnungen ausgewiesen werden. Die vom Gesetzgeber im Rahmen der Konzernrechnungslegung teilweise verwendete Bezeichnung "Anhang" (z. B. § 301 Abs. 3 HGB) ist stets als Konzernanhang zu interpretieren, was inzwischen auch klargestellt wurde. ...mehr

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Integrierte Berichterstattu... / 5.3 Adressaten

Rz. 32 Der integrierte Bericht verkörpert ein mehrdimensionales Rechnungslegungsinstrument, wodurch den Adressaten ein differenzierteres Bild über die zentralen Bestimmungsfaktoren der unternehmerischen Wertschöpfung vermittelt wird. Diesen wird folglich ein zentrales Berichtsinstrument zur Verfügung gestellt, um sich einen Gesamteindruck über das unternehmerische Handeln ei...mehr

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Integrierte Berichterstattu... / 1 Grundlagen & Zielsetzungen

Rz. 1 Vor der von der EU verbindlich verlangten nichtfinanziellen Berichterstattung (Geschäftsjahre 2017 – 2023)[1] und seit dem Geschäftsjahr 2024 der Nachhaltigkeitsberichterstattung [2] in Verbindung mit den seither verbindlichen Europäischen Nachhaltigkeitsberichterstattungstandards (ESRS) [3] wurden primär auf freiwilliger Basis von den verschiedensten internationalen ode...mehr

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Konzernanhang / 3.7.3 Angaben über einbezogene Unternehmen und Konzernanteilsbesitz

Rz. 45 Während gem. § 294 Abs. 2 HGB wie auch im Rahmen von Zwischenabschlüssen gem. § 115 WpHG lediglich Veränderungen des Konsolidierungskreises berichtspflichtig sind, verlangt der Gesetzgeber in § 313 Abs. 2 HGB Erläuterungen zum Konsolidierungskreis und zu sonstigen Beteiligungsbeziehungen des Konzerns im Konzernanhang. Die Aufstellung kann in Analogie zur Berichterstat...mehr

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Anlagevermögen / 7 Ausübung handelsrechtlicher und steuerrechtlicher Wahlrechte

Wahlrechte, die nur steuerrechtlich zulässig sind, können unabhängig von dem Ansatz in der Handelsbilanz ausgeübt werden. Wahlrechte, die sowohl handels- als auch steuerrechtlich zulässig sind, brauchen nicht übereinstimmend ausgeübt zu werden. Nach § 5 Abs. 1 Satz 2 EStG sind die Wirtschaftsgüter, für die steuerlich zulässige Wahlrechte in Abweichung von der handelsrechtlich...mehr

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Konzernanhang / 3.8.3 Organbezüge sowie Kredite und sonstige Rechtsgeschäfte mit Organmitgliedern

Rz. 60 Im Konzernanhang haben in Analogie zu § 285 Nr. 9 HGB Angaben über die Organbezüge sowie Kredite und sonstige Rechtsgeschäfte mit Organmitgliedern zu erfolgen. Jeweils getrennt nach Personengruppen sind die Gesamtbezüge des Geschäftsjahres der Mitglieder des Geschäftsführungsorgans, Aufsichtsrats, Beirats oder einer ähnlichen Einrichtung des Mutterunternehmens zu nenn...mehr

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Konzernanhang / 3.7.2 Änderungen von Bilanzierungs-, Bewertungs- und Konsolidierungsmethoden, Schätzungen und Fehler

Rz. 36 In Analogie zum Einzelabschluss sind Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Konzernanhang nicht nur anzugeben und zu begründen, sondern es ist auch deren Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage darzustellen. Im Kontext der Konzernabschlusserstellung ist dies vom Gesetzgeber jedoch darüber hinaus auch auf die Konsolidierungsmethoden erwe...mehr

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Konzernanhang / 2.1 Geltungsbereich

Rz. 2 Der Konzernanhang ist als Bestandteil des Konzernabschlusses innerhalb von fünf Monaten nach Ablauf des Konzerngeschäftsjahres von allen Kapitalgesellschaften (AG, KGaA, GmbH) sowie von Personenhandelsgesellschaften i. S. d. § 264a HGB aufzustellen, die der Konzernrechnungslegungspflicht des § 290 HGB unterliegen und bei denen keine Befreiungsgründe vorliegen.[1] Die Ü...mehr

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Konzernanhang / 3.5 Freiwillige Angaben

Rz. 22 Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass der Gesetzgeber die Einbeziehung von freiwilligen Angaben und Erläuterungen in den Konzernabschluss toleriert.[1] Dies ist nicht zuletzt auch dadurch bedingt, dass eine genaue Abgrenzung von Pflicht- zu freiwilligen Angaben in einigen Fällen nur schwer möglich ist, da freiwillige Angaben die in der Generalnorm geforderte Abbild...mehr

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Integrierte Berichterstattu... / 3 Integrated Reporting im System der externen Unternehmenspublizität

Rz. 8 Vor dem Hintergrund einer weitergehenden Analyse des Berichterstattungskonzepts der integrierten Berichterstattung, scheint dessen Einordnung im Rahmen der externen Unternehmenspublizität (insbesondere hinsichtlich einer Abgrenzung vom Finanz- und Nachhaltigkeitsbericht) zielführend zu sein.[1] Der integrierte Bericht weist mit dem bisherigen freiwilligen Nachhaltigkei...mehr

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Integrierte Berichterstattu... / 5.2 Prüfungspraxis

Rz. 29 Wenngleich die Prüfung bzw. prüferische Durchsicht eines integrierten Berichts einen Beitrag zur Steigerung der Glaubwürdigkeit leisten kann, sieht sich die Prüfungspraxis in diesem Zusammenhang mit neuartigen Herausforderungen konfrontiert.[1] Hierbei gilt es zunächst hervorzuheben, dass auch ein hinsichtlich nachhaltigkeitsrelevanter Berichtsaspekte erweiterter (Kon...mehr

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Integrierte Berichterstattu... / 6 Zusammenfassung & Ausblick

Rz. 34 Die Ausgestaltung der externen Unternehmenspublizität ist durch eine hohe Veränderungsdynamik gekennzeichnet. Eine Bestrebung stellt die differenzierte Erläuterung des unternehmerischen Handelns auf der Grundlage quantitativer und qualitativer Berichtsaspekte dar. Einen möglichen Ansatz verkörpert das Berichterstattungskonzept des Integrated Reportings, wodurch eine n...mehr

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Bilanzpolitik in der Untern... / 1 Grundlagen

Rz. 1 Unternehmenskrisen können gerade in einem dynamischen Marktumfeld jederzeit durch interne und externe Faktoren ausgelöst werden – aktuelle Beispiele für einen externen Faktor wären die Corona-Krise seit 2020 und der russische Überfall auf die Ukraine seit 2022 mit den Auswirkungen auf die Energiepreise und (sanktionierte) Handelswege. Allerdings ist die Krise zumeist k...mehr

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Bilanzpolitik in der Untern... / 6.6.1 Gestaltungen auf Ebene der Gesellschaft

Rz. 46 Weist die GmbH in der Krise Verluste in einer Höhe aus, die voraussichtlich auf absehbare Zeit nicht durch entsprechend hohe Gewinne auszugleichen ist, so kann – unter bestimmten Voraussetzungen – eine Verschmelzung der Verlust-GmbH mit einer Gewinn-GmbH erwogen werden. Gemäß der aktuellen Fassung des UmwStG kann ein verbleibender Verlustvortrag der Verlust-GmbH nicht...mehr

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Bilanzpolitik in der Untern... / 3 Risikomanagement und Jahresabschluss

Rz. 10 Um bestandsgefährdende Risiken frühzeitig identifizieren zu können, bedarf es eines Risikoüberwachungssystems, welches jedoch zu einem Risiko- und Chancenmanagementsystem [1] zu erweitern ist, um die Vorteile der Früherkennung auch im Bereich der Chancen nutzen zu können und um eine aktive Steuerung der Risiken zu ermöglichen. Mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung[2...mehr

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Bilanzpolitik in der Untern... / 6.5 Gestaltungen im Lagebericht, insb. Nachhaltigkeitsbericht

Rz. 45a Der Lagebericht als Instrument zur zielgerichteten Beeinflussung von Adressaten ist bei vielen Unternehmen noch wenig erkannt, obwohl der Gesetzgeber in den letzten Jahren diesen Teil der Rechnungslegung immer weiter ausgebaut hat. Wichtig ist hier, dass der Bericht aus der (subjektiven) Sicht der Geschäftsführung zu verfassen ist, was eigene Wertungen explizit verla...mehr

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Bilanzpolitik in der Untern... / 2 Krisendefinitionen

Rz. 3 Eine Krise, die einer Berichterstattung in der Rechnungslegung bedarf, die über das im Lagebericht im Rahmen der Risikoberichterstattung nach § 289 Abs. 1 Satz 4 HGB bzw. im Konzern § 315 Abs. 1 Satz 4 HGB regelmäßig zu berichtende Maß hinausgeht, besteht nur im Falle des Zweifels bezüglich der Erfüllung der Annahme der Unternehmensfortführung, was bei drohender Kredit...mehr

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Bilanzpolitik in der Untern... / 7 Begrenzung durch Sanktionsmechanismen

Rz. 52 Der erste Sanktionsmechanismus ist sicherlich die nötige Prüfung der Rechnungslegung zumindest ab mittelgroßen Kapital- und denen über § 264a HGB gleichgestellten Personenhandelsgesellschaften durch einen unabhängigen Abschlussprüfer.[1] Grundsätzlich erhöht die Prüfung von Rechnungslegungsinformationen deren Glaubwürdigkeit und steigert damit auch deren Entscheidungs...mehr

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Bilanzpolitik in der Untern... / 6.1 Darstellungsgestaltung mit expliziten Wahlrechten

Rz. 23 Alle vom Gesetzgeber explizit eingeräumten Wahlrechte[1] können mit Blick auf die zielorientierte Darstellung angewandt werden, wobei jedoch beachtet werden muss, dass die zur Schönung des Jahresabschlusses eingesetzten Mittel zu bestimmten Detailangaben im Anhang führen können. Wird etwa für bestimmte Pensionsverpflichtungen gem. Art. 28 Abs. 1 EGHGB die Passivierung ...mehr

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Bilanzpolitik in der Untern... / 8 Ausblick – elektronische Offenlegung

Rz. 53 Die von der EU angestrebte Zentralisierung des Registerwesens (European Single Access Point, ESAP) einerseits und die Notwendigkeit zur zunehmenden elektronischen Offenlegung nach den XBRL[1] gem. vorgegebenen Taxonomien andererseits, dürften die Möglichkeiten der Ausweiswahlrechte und Gestaltungen des Abschlusses und Lageberichts mittel- bis langfristig deutlich eins...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.25 Geschäfte mit Nahestehenden (Nr. 21)

Rz. 129 Die Regelung des Nr. 21 verpflichtet mittelgroße und große KapG/KapCoGes zu Angaben zumindest über die wesentlichen marktunüblichen Geschäfte der Ges. mit nahestehenden Unt und Personen, einschl. der Angaben über deren Wertumfang und über die Art der Beziehung zu den nahestehenden Unt und Personen.[1] Außerdem sind weitere Angaben über solche Geschäfte zu machen, die...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.9.2 Angabepflicht für große und mittelgroße Kapitalgesellschaften (Nr. 9 Buchst. a) Satz 1–3)

Rz. 52 Von großen und mittelgroßen KapG sind die Gesamtbezüge "für die Mitglieder des Geschäftsführungsorgans, eines Aufsichtsrats, eines Beirats oder einer ähnlichen Einrichtung" anzugeben. Aus den §§ 6, 35 und 52 GmbHG ergibt sich, dass die Geschäftsführer und die Mitglieder eines fakultativen Aufsichtsrats als Organmitglieder hierunter fallen. In der AG sind es die Vorstä...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.33 Latente Steuern (Nr. 29)

Rz. 167 Nach Nr. 29 sind die Gründe anzugeben, auf welchen Differenzen oder steuerlichen Verlustvorträgen die latenten Steuern beruhen und mit welchen Steuersätzen die Bewertung erfolgte.[1] Soweit Steuergutschriften und Zinsvorträge bei der Berechnung der latenten Steuern berücksichtigt worden sind, ist hierüber eine Angabe vorzunehmen. Um Verständnis für die ausgewiesenen ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1 In der Bilanz ausgewiesene Verbindlichkeiten (Nr. 1)

Rz. 8 Zu den in der Bilanz anzugebenden Verbindlichkeiten (§ 266 Rz 142 ff. und § 268 Rz 29 ff.) ist nach Nr. 1 Buchst. a) der Gesamtbetrag derjenigen sich nach § 266 Abs. 3 C. HGB bestimmenden Verbindlichkeiten summarisch auszuweisen, die eine Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren haben, sowie nach Nr. 1 Buchst. b) unter Angabe von Art und Form der Sicherheiten der Gesamtbe...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.4 Gesamtbetrag sonstiger Verpflichtungen (Nr. 3a)

Rz. 21 Auch kleine KapG und Ges. nach § 264a HGB haben im Anhang den Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen anzugeben. Die Art. 16 Abs. 1d der RL 2013/34/EU umsetzende Angabepflicht nach Nr. 3a zielt somit bis auf die KleinstKapG (für die jedoch ggf. eine Angabepflicht aus § 264 Abs. 2 HGB resultieren könnte) für alle anhangerstellenden Unt darauf, die für d...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.32 Nicht ausschüttbare Beträge (Nr. 28)

Rz. 166 Die Vorschrift der Nr. 28 zielt auf den Schutz der Gläubiger des Unt. Es soll Transparenz darüber hergestellt werden, in welchem Umfang im Jahresergebnis Beträge enthalten sind, die nicht ausgeschüttet werden können, soweit nicht in zumindest derselben Höhe jederzeit auflösbare Gewinnrücklagen zzgl. eines Gewinnvortrags und abzgl. eines Verlustvortrags im Unt vorhand...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.39 Ergebnisverwendungsvorschlag oder -beschluss (Nr. 34)

Rz. 177 § 285 Nr. 34 HGB fordert auf Basis der RL 2013/34/EU für mittelgroße und große KapG den Einbezug des Vorschlags für die Ergebnisverwendung oder des entsprechenden Beschlusses in den Anhang. Bislang war dieser nicht Bestandteil des Jahresabschlusses, aber dennoch nach § 325 HGB offenzulegen. Damit sind die Angaben von der Geschäftsführung schon zu einem Zeitpunkt vor ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.9.4 Gesamtbezüge früherer Organmitglieder und deren Hinterbliebene (Nr. 9 Buchst. b)

Rz. 62 Nach Buchst. b) sind die Gesamtbezüge auch der früheren Mitglieder der genannten Organe und ihrer Hinterbliebenen getrennt nach Gremien auszuweisen. Genannt werden als Bezüge bspw. Abfindungen, Ruhegehälter, Hinterbliebenenbezüge und Leistungen verwandter Art.[1] Wechselt ein Organmitglied etwa vom Vorstand in den Aufsichtsrat, so sind sowohl dessen früheren Bezüge al...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 8 Sanktionen

Rz. 37 § 267 HGB enthält überwiegend Definitionen, nach denen bestimmte Erleichterungen bei der Rechnungslegung, Prüfung und Offenlegung in Anspruch genommen werden können. Eine Verletzung dieser Vorschriften selbst ist daher nicht möglich. Mögliche Sanktionen aus der unzulässigen Inanspruchnahme dieser Erleichterungen lassen sich nur aus zugehörigen handelsrechtlichen Norme...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.12 Angaben über Unternehmensbeteiligungen als haftender Gesellschafter (Nr. 11a)

Rz. 84 Nr. 11a wurde durch das KapCoRiLiG eingeführt; sie geht auf Art. 43 Abs. 1 Nr. 2 i. d. F. d. GmbH & Co-RL zurück und soll auf das mit der persönlichen Haftung verbundene erhöhte Risiko hinweisen. Danach sind die sich aus dem HR ergebenden Daten über Name, Sitz und Rechtsform derjenigen Unt anzugeben, bei denen die KapG allein oder neben anderen zum Bilanzstichtag unbe...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.36 Außergewöhnliche Aufwands- und Ertragsposten (Nr. 31)

Rz. 172 Da die EU-RL die Unterscheidung zwischen gewöhnlicher und außergewöhnlicher Geschäftstätigkeit aufgibt und die GuV-Gliederung dementsprechend vereinfacht, entfällt die Definition der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen sowie deren Erläuterungspflicht in § 277 Abs. 4 HGB a. F. Mit dieser Streichung geht die neue Pflicht zur Anhangangabe für alle KapG und diesen...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.38 Nachtragsbericht (Nr. 33)

Rz. 176 Im sog. Nachtragsbericht nach § 285 Nr. 33 HGB ist über die Vorgänge von besonderer Bedeutung zwischen Abschlussstichtag und Zeitpunkt der Berichtserstellung zu berichten. Vorgänge besitzen eine besondere Bedeutung, wenn sie zu einer anderen Darstellung der Lage der Ges. geführt hätten, wären sie schon vor Ende des Gj eingetreten. Zu berichten ist über positive wie n...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.1 Inhalt

Rz. 1 § 267 HGB bestimmt in den Abs. 1–3 Kriterien zur Größeneinordnung von KapG und ihnen gleichgestellten Ges. in die Kategorien "Klein", "Mittelgroß" und "Groß". Rz. 2 Die Zuordnung einer Ges. in eine der drei Größenklassen erfolgt anhand der drei quantitativen Kriterien Bilanzsumme (nach Abzug eines ausgewiesenen Fehlbetrags gem. § 268 Abs. 3 HGB), Umsatzerlöse und Zahl d...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3 Angaben über in der Bilanz nicht enthaltene Geschäfte (Nr. 3)

Rz. 16 Die Pflicht zur Angabe im Anhang von Art und Zweck sowie von Risiken, Vorteilen und finanziellen Auswirkungen der nicht in der Bilanz enthaltenen Geschäfte (Off-balance-Transaktion) ist für große und mittelgroße KapG obligatorisch, soweit die Risiken und Vorteile wesentlich und für die Beurteilung der Finanzlage erforderlich sind (Art. 17 Abs. 1 Buchst. p RL 2013/34/E...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.7 Beschäftigte Arbeitnehmer (Nr. 7)

Rz. 37 Im Anhang ist in Umsetzung des Art. 16 Abs. 1 Buchst. h der RL 2013/34/EU die durchschnittliche Zahl der während des Gj beschäftigten Arbeitnehmer aufgegliedert nach Gruppen anzugeben, um nähere Angaben über die Personalstruktur zu erhalten. Ergänzend sind die Personalaufwendungen bei Nr. 8 Buchst. b) aufzuführen. Angaben über die Vj-Zahlen sind im Anhang nicht notwen...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Überblick

Rz. 1 Aus den §§ 284, 285 HGB folgen Anforderungen, die an den Anhang des Jahresabschlusses einer KapG gestellt werden (§ 284 Rz 1). Der Anhang bildet mit der Bilanz und der GuV eine Einheit (§ 264 Abs. 1 Satz 1 HGB) und ist an die das Unternehmensregister führende Stelle nach den Vorgaben des § 325 HGB zu übermitteln. Die Pflichtangaben erläutern die Angaben in der Bilanz u...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / Literaturtipps

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.23 Nicht zum beizulegenden Zeitwert bilanzierte derivative Finanzinstrumente (Nr. 19)

Rz. 123 Nr. 19 verlangt Angaben für den Fall der abweichenden Bilanzierung derivativer Finanzinstrumente vom beizulegenden Zeitwert. Aus Nr. 23 folgt jedoch die Ausnahme für die derivativen Finanzinstrumente, die in eine Bewertungseinheit einbezogen wurden.[1] Als derivative Finanzinstrumente gelten nach IDW RH HFA 1.005.4 f. als Fest- oder Optionsgeschäfte ausgestattete Term...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.27 Absicherung von Risiken (Nr. 23)

Rz. 143 Aufgrund der Nr. 23 ist vom Angabepflichtigen, wenn nach § 254 HGB Bewertungseinheiten gebildet wurden, anzugeben, welche Arten von Bewertungseinheiten zur Absicherung welcher Risiken gebildet wurden und inwieweit der Eintritt der Risiken ausgeschlossen ist. Dadurch soll eine hinreichende Transparenz für die Abschlussadressaten erreicht werden. Es ist über das Gesamt...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2 Aufgliederung der nach Nr. 1 verlangten Angaben (Nr. 2)

Rz. 13 Die nach Nr. 2 vorzulegenden Angaben müssen im Anhang nach dem vorgegebenen Gliederungsschema für jeden einzelnen Posten der Verbindlichkeiten i. S. v. § 266 Abs. 3 C. HGB für mittelgroße und große KapG sowie PersG nach § 264a HGB wie folgt aufgegliedert werden: C. Verbindlichkeiten: Anleihen, davon konvertibel; Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten; erhaltene Anzah...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.9.1 Grundsachverhalte

Rz. 49 Der Gesetzgeber hat die Angaben zu Bezügen der Organvertreter zweigeteilt. Auf Basis der Bilanz-RL 2013/34/EU werden von allen mittelgroßen und großen KapG und Ges. gem. § 264a HGB unter Vorbehalt der Schutzklausel des § 286 Abs. 4 HGB nach Nr. 9 Buchst. a) Sätze 1–4 Angaben zu den gewährten Gesamtbezügen der aktuell tätigen Vorstands-[1] und Aufsichtsratsmitglieder s...mehr