Fachbeiträge & Kommentare zu Pensionszusage

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Pensionszusage an Gesellsch... / 1 Probezeit im Grenzbereich der betrieblichen bzw. gesellschaftsrechtlichen Veranlassung

Die mit einer Versorgungszusage zugunsten des GGF aufgrund der Rückstellungsbildung einhergehende Gewinnminderung ist nur dann steuerlich zu berücksichtigen, wenn diese betrieblich und nicht gesellschaftsrechtlich veranlasst ist. Eine gesellschaftsrechtliche Veranlassung der Zusage ist insbesondere dann anzunehmen, wenn die Kapitalgesellschaft ihrem GGF oder einer diesem nahe...mehr

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Pensionszusage: Vorsichtsmaßnahmen beim (Teil-)Verzicht

Zusammenfassung Überblick In vielen deutschen GmbHs genießen gerade die (beherrschenden) Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF) im Hinblick auf ihre privilegierte Stellung eine besonders üppig ausgestaltete betriebliche Altersversorgung. Diese zugesagten Versorgungen lösen im Einzelfall ganz immense finanzielle Belastungen aus. Um diesen zu begegnen, wird in aller Regel eine Rü...mehr

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Pensionszusage: Vorsichtsma... / 2 Überblick über die Folgen des Verzichts

Verzichtet der GGF aus gesellschaftsrechtlichen Gründen auf seine werthaltige Pensionszusage, führt dies nach der Rechtsprechung des BFH[1] auf der Ebene des Gesellschafters steuerrechtlich zum Zufluss von Arbeitslohn und zu einer verdeckten Einlage in gleicher Höhe. Gleichzeitig fallen beim Gesellschafter nachträgliche Anschaffungskosten auf seine Beteiligung an. Auf der Eb...mehr

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Pensionszusage an Gesellschafter-Geschäftsführer: Angemessene Probezeiten

Zusammenfassung Überblick Bei Versorgungszusagen zugunsten des Gesellschafter-Geschäftsführers einer Kapitalgesellschaft (GGF) ist zunächst zu untersuchen, ob und in welchem Umfang in der Handels- und Steuerbilanz eine Rückstellung gebildet werden kann. In der Handelsbilanz sind hierbei die Grundsätze des § 253 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 Satz 2 HGB und in der Steuerbilanz die V...mehr

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Pensionszusage: Vorsichtsma... / 1 GmbH in der Krise

Gerät die GmbH in eine Krise, ist, gerade im Hinblick auf die Versorgungszusage, guter Rat teuer. Das gilt aber auch dann, wenn sich der GGF von seinen Gesellschaftsanteilen, z. B. durch Verkauf, trennen möchte. Wer wird dann schon den Anteil mit einer solch risikobehafteten Schuld und dann auch noch zu einem hohen Kaufpreis übernehmen wollen? In solchen Fällen kann es sich ...mehr

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Pensionszusage: Vorsichtsma... / 4 Die Verwaltungsregelung des BMF

In seinem Schreiben geht das BMF[1] auch davon aus, dass der Teilverzicht [2] auf den future service grundsätzlich zu einer verdeckten Einlage und zum Zufluss von Arbeitslohn auf der Ebene des GGF führen kann. Das ist immer dann der Fall, wenn der Barwert der bis zum Verzichtszeitpunkt bereits erdienten Versorgungsleistungen des GGF den Barwert der nach dem Teilverzicht noch v...mehr

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Pensionszusage an Gesellsch... / Zusammenfassung

Überblick Bei Versorgungszusagen zugunsten des Gesellschafter-Geschäftsführers einer Kapitalgesellschaft (GGF) ist zunächst zu untersuchen, ob und in welchem Umfang in der Handels- und Steuerbilanz eine Rückstellung gebildet werden kann. In der Handelsbilanz sind hierbei die Grundsätze des § 253 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 Satz 2 HGB und in der Steuerbilanz die Vorschrift des §...mehr

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Nur-Pensionszusagen: Steuer... / 3 Fazit

Das Thema der Nur-Pensionszusage wird durch das BMF-Schreiben vom 13.12.2012 [1] nur insoweit befriedet, als jetzt klar ist, dass die Finanzverwaltung nun auch bei dieser Fallgestaltung eine sog. Überversorgung annimmt und insoweit die Bildung der Pensionsrückstellung nicht zulässt. Sicher ist m. E. auch, dass bei der Auszahlung der Versorgungsleistungen die "vGA-Grundsätze" z...mehr

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Pensionszusage an Gesellsch... / 3 Nichteinhalten der Probezeit und spätere Auszahlung der Versorgung

Von besonderem Interesse ist die Frage, welche Konsequenzen sich bei Eintritt des Versorgungsfalls im Hinblick auf die Übernahme der gefestigten BFH-Rechtsprechung durch die Finanzverwaltung ergeben. Zur zutreffenden Behandlung der Versorgungsleistungen ist danach zu unterscheiden, ob die Zuführung zur Pensionsrückstellung auf der Ebene der Kapitalgesellschaft als vGA oder n...mehr

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Pensionszusage an Gesellsch... / 2 Missachtung der Probezeit und vGA für alle "Ewigkeit"

Die Rechtsfolgen beim Verstoß gegen das Gebot der Einhaltung einer angemessenen Probezeit wurden früher durch die Finanzverwaltung im Wege einer Billigkeitsregelung zugunsten der Kapitalgesellschaft und des GGF geregelt. So ging die Verwaltung entgegen der Rechtsprechung davon aus, dass in diesen Fällen nur bis zum Ablauf der angemessenen Probezeit vGA vorliegen. Nach Ablauf...mehr

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Pensionszusage: Vorsichtsma... / Zusammenfassung

Überblick In vielen deutschen GmbHs genießen gerade die (beherrschenden) Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF) im Hinblick auf ihre privilegierte Stellung eine besonders üppig ausgestaltete betriebliche Altersversorgung. Diese zugesagten Versorgungen lösen im Einzelfall ganz immense finanzielle Belastungen aus. Um diesen zu begegnen, wird in aller Regel eine Rückdeckungsversi...mehr

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Nur-Pensionszusagen: Steuer... / Zusammenfassung

Überblick Hinsichtlich der steuerlichen Handhabung einer Nur-Pensionszusage (anstelle eines Festgehalts wird nur eine Pensionszusage vereinbart) an den beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF) einer GmbH, bestand lange Zeit eine Divergenz zwischen der Rechtsauffassung der Finanzverwaltung und der Rechtsprechung des BFH. Die Verwaltung behandelte diesen Sachverhalt...mehr

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Nur-Pensionszusagen: Steuer... / 2 Das "problematische" BMF-Schreiben v. 13.12.2012

Mit der Übernahme der Rechtsprechung des BFH durch das BMF-Schreiben v. 13.12.2012 [1] wurden die durch die divergierenden Rechtsauffassungen des BFH und der Finanzverwaltung auftretenden Probleme bestenfalls rudimentär gelöst. Erfreulich ist, dass die Verwaltung die gefestigte Rechtsprechung des BFH übernommen hat. Insoweit ist zumindest in der Frage der Einordnung der Nur-P...mehr

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Nur-Pensionszusagen: Steuerliche Behandlung nach dem Grundsatz der Überversorgung

Zusammenfassung Überblick Hinsichtlich der steuerlichen Handhabung einer Nur-Pensionszusage (anstelle eines Festgehalts wird nur eine Pensionszusage vereinbart) an den beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF) einer GmbH, bestand lange Zeit eine Divergenz zwischen der Rechtsauffassung der Finanzverwaltung und der Rechtsprechung des BFH. Die Verwaltung behandelte die...mehr

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Nur-Pensionszusagen: Steuer... / 1 Die Rechtsentwicklung und der damit verbundene Erkenntnisgewinn

Der BFH [1] betrachtet das Problem der Nur-Pensionszusage an den GGF vorrangig unter dem Blickwinkel der sog. Überversorgung. Er begründete insoweit, dass nach § 6a Abs. 1 EStG für eine Pensionsverpflichtung eine steuerwirksame Rückstellung nur gebildet werden darf, wenn die in § 6a EStG genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Dabei darf die Rückstellung höchstens mit dem Tei...mehr

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§ 8 Wertausgleich bei der S... / Literaturtipps

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Außerbilanzielle Korrekturen / 1.5.1 Festsetzungsverjährung/Bestandskraft gegenüber Bilanzzusammenhang

Rz. 28 Das Zusammenspiel der verfahrensrechtlichen Vorschriften der Festsetzungsverjährung (§§ 169ff. AO) und der Bestandskraft (§§ 172ff. AO) einerseits und der bilanziellen Vorschrift des Bilanzzusammenhangs (§ 252 Abs. 1 Nr. 1 HGB) andererseits ist seit langem umstritten.[1] Nach der Rechtsprechung des BFH wird dem Bilanzzusammenhang der Vorrang eingeräumt.[2] Dies führt ...mehr

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Keine Tarifermäßigung auf Prämie für Verbesserungsvorschlag sowie ersatzweise gewährte Versorgungsleistungen

Leitsatz 1. Die einem Arbeitnehmer gewährte Prämie für einen Verbesserungsvorschlag stellt keine Entlohnung für eine mehrjährige Tätigkeit dar, wenn sie nicht nach dem Zeitaufwand des Arbeitnehmers, sondern ausschließlich nach der Kostenersparnis des Arbeitgebers in einem bestimmten künftigen Zeitraum berechnet wird (Bestätigung des Senatsurteils vom 16. Dezember 1996 VI R 5...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Eilers, Gemeinschaftsrechtliche Anwendungsrestriktionen für § 42 AO, DB 1993, 1156; Centrale-Gutachtendienst, Umwandlung einer GmbH in eine Einzelfirma und Konfusion von Verbindlichkeiten und Forderungen, GmbHR 1998, 826; Pyszka, Forderungsverzicht des Gesellschafters gegenüber seiner Pers-Ges, BB 1998, 1557; Gosch, Pensionszusage bei Umwandlung der Gesellschaftsform, BetrAV 20...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2 Vereinigung von Forderung und Verbindlichkeit (§ 6 Abs 1 S 1, 1. Alt UmwStG)

Tz. 7 Stand: EL 87 – ET: 08/2016 Wenn zwischen den an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträgern gegenseitige Forderungen und Verbindlichkeiten bestehen, erlöschen diese mit der Eintragung der Verschmelzung in das öff Reg durch Konfusion, weil Berechtigter und Verpflichteter in sich zusammenfallen (für eine Inl-Verschmelzung s § 20 Abs 1 Nr 1 UmwG). Ein Übernahmefolgegewinn/...mehr

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Zufluss von Arbeitslohn bei Schuldübernahme einer Pensionsverpflichtung durch einen Dritten

Leitsatz 1. Die Ablösung einer vom Arbeitgeber erteilten Pensionszusage führt beim Arbeitnehmer zwar dann zum Zufluss von Arbeitslohn, wenn der Ablösungsbetrag auf Verlangen des Arbeitnehmers zur Übernahme der Pensionsverpflichtung an einen Dritten gezahlt wird (Bestätigung der Rechtsprechung). 2. Hat der Arbeitnehmer jedoch kein Wahlrecht, den Ablösungsbetrag alternativ an s...mehr

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ZAP 2/2015, Reform des Betr... / II. Absenkung der Unverfallbarkeitsfrist

Zentrales Thema dieser Richtlinie ist eine Verkürzung der gesetzlichen Unverfallbarkeitsfrist von bislang fünf Jahren auf künftig drei Jahre (Zusagedauer) bei gleichzeitiger Absenkung des Mindestalters bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses vom 25. auf das 21. Lebensjahr. Hierzu wird in § 1b Abs. 1 BetrAVG eine entsprechende Änderung vorgenommen werden müssen. Gleichzeitig ...mehr

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ZAP 9/2015, Abfindbarkeit b... / IX. Besteuerung der Abfindungszahlung

Kapitalabfindungen aus unmittelbaren Pensionszusagen und Unterstützungskassenzusagen sind steuerpflichtiger Arbeitslohn aus nicht selbständiger Tätigkeit gem. § 19 Abs. 1 Nr. 2 EStG. Daher unterliegen sie beim Arbeitnehmer, ebenso wie laufende Versorgungsleistungen aus diesen Durchführungswegen der betrieblichen Altersversorgung, grundsätzlich der individuellen Lohn- bzw. Ei...mehr

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Zur Erdienensdauer bei einer Unterstützungskassenzusage

Leitsatz 1. Der von der Rechtsprechung zu Direktzusagen entwickelte Grundsatz, nach dem sich der beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft einen Anspruch auf Altersversorgung regelmäßig nur erdienen kann, wenn zwischen dem Zusagezeitpunkt und dem vorgesehenen Eintritt in den Ruhestand noch ein Zeitraum von mindestens zehn Jahren liegt, gilt auch ...mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttung bei nachträglicher Zusage der Dynamisierung einer Altersrente

Leitsatz Eine nachträgliche Zusage der Dynamisierung einer Altersrente eines Gesellschafter-Geschäftsführers führt immer dann zu einer verdeckten Gewinnausschüttung, wenn zwischen Beschlussfassung und dem vertraglich fixierten Altersrentenbeginn weniger als zehn Jahre liegen. Die tatsächliche Tätigkeitsdauer ist unbeachtlich. Sachverhalt B und C sind Gesellschafter-Geschäftsf...mehr

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GmbH-Geschäftsführer: Aufgaben / 6.4 Insolvenzantragspflicht

Nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung der GmbH müssen Geschäftsführer gem. § 15a Abs. 1 InsO ohne schuldhaftes Zögern, spätestens aber binnen 3 Wochen die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragen. Das gilt auch dann, wenn ein Gläubiger der GmbH bereits einen solchen Antrag gestellt hat; die Antragspflicht des Geschäftsführers entfällt erst, wenn das In...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.3 Veranlassung durch das Gesellschafterverhältnis

Tz. 70 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Eine vGA iSd § 8 Abs 3 S 2 KStG ist eine Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist, sich auf die Höhe des Unterschiedsbetrags iSd § 4 Abs 1 S 1 EStG auswirkt und nicht auf einem den gesellschaftsrechtlichen Vorschriften entspr Gewinnverteilungsbeschl beruht (s R 36 Abs 1 KStR un...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.2 Zum Begriff der verdeckten Gewinnausschüttung iSd § 20 EStG

Tz. 67 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Der Begriff der vGA in § 20 Abs 1 Nr 1 EStG ist nicht deckungsgleich mit dem vGA-Begriff in § 8 Abs 3 S 2 KStG. Die beiden Gesetzesvorschriften belegen unterschiedliche Tatbestände mit dem Begriff der vGA, die sich zwar im Regelfall überlagern, die aber in Sonderfällen auch unabhängig voneinander vorkommen können. Unter einer vGA iSd § 8 Abs ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.1 Gewinnausschüttungen

Tz. 43 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Gewinnanteil ist der Anteil des AE an dem von der Kap-Ges ausgeschütteten Gewinn. Hierunter fallen alle Zuwendungen in Geld oder Geldeswert, die dem AE aufgrund seines Gesellschaftsverhältnisses zufließen, soweit die Vorteilszuwendungen nicht als Kap-Rückzahlung zu werten sind (s Urt des BFH v 06.06.2012, BStBl II 2013, 111). Die GA führt zur...mehr

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Pensionsfonds: Auslagerung von Versorgungspflichten und -anwartschaften

Kommentar Das BMF befasst sich mit Schreiben vom 10.7.2015 näher mit den steuerlichen Folgen, die Übertragungen von Versorgungsverpflichtungen und -anwartschaften auf Pensionsfonds nach sich ziehen. Arbeitgeber können Pensionsverpflichtungen (z. B. laufende Renten) und Pensionsanwartschaften auf Pensionsfonds übertragen. Die Leistungen an diese Fonds, die zur teilweisen oder ...mehr

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Keine verdeckte Gewinnausschüttung bei arbeitnehmerfinanzierter Altersversorgung

Leitsatz Eine Altersversorgung, die auf einer Entgeltumwandlung beruht, löst auch bei einem nur 8-jährigen Erdienenszeitraum mangels Aufwendungen der GmbH keine verdeckte Gewinnausschüttung aus. Sachverhalt Eine GmbH hatte ihrem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer A eine Pensionszusage erteilt. Diese wurde in 2010 geändert, indem als Durchführungsweg für die noch ni...mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttung: Erdienbarkeit der endgehaltsabhängigen ­Pensionszusage bei mittelbarer Erhöhung infolge von Gehaltssteigerungen

Leitsatz 1. Der von der Rechtsprechung entwickelte Grundsatz, nach dem sich der Gesellschafter-Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft einen Pensionsanspruch innerhalb der verbleibenden Arbeitszeit bis zum vorgesehenen Eintritt in den Ruhestand noch erdienen muss, gilt sowohl für Erstzusagen einer Versorgungsanwartschaft als auch für nachträgliche Erhöhungen einer bereits ...mehr

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Überversorgung bei Pensionszusage

Leitsatz Die Grundsätze zur Überversorgung sind auch bei der Zusage von Festbeträgen anwendbar. Sachverhalt Klägerin war eine GmbH, die ihrem Alleingesellschafter und Alleingeschäftsführer aufgrund eines Versorgungsvertrages von 1997 eine Versorgungszusage gewährte. Das lebenslängliche Ruhegeld sollte monatlich TDM 20 betragen. Das monatliche Geschäftsführergehalt betrug zu d...mehr

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Parallele Zahlung von Gehalt und Pension

Leitsatz Wird einem Gesellschafter-Geschäftsführer ein angemessenes Gehalt für seine ab Pensionseintritt reduzierte Tätigkeit gezahlt, sind die zudem erbrachten Pensionszahlungen dennoch als verdeckte Gewinnausschüttungen zu werten. Sachverhalt A war alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer der A-GmbH. Als er das 65. Lebensjahr erreicht hatte, zahlte ihm die GmbH eine zu...mehr

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Altersversorgung über eine Unterstützungskasse anstelle bisheriger Pensionszusage

Leitsatz Wird die bisherige Direktzusage "eingefroren" und künftig die Altersversorgung durch eine rückgedeckte Unterstützungskasse zugesagt, stellt dies eine Neuzusage dar. Damit muss insbesondere der sog. Erdienenszeitraum beachtet werden. Sachverhalt Der beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer H hatte von der H-GmbH seit 1996 Anspruch auf eine Altersversorgung. Dies w...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / f. Treuhandmodelle

Tz. 197 Stand: EL 25 – ET: 01/2015 In der Praxis verbreitet sind Gestaltungen, mit denen privatwirtschaftlich eine Insolvenzsicherung von bestehenden Pensionszusagen erreicht werden soll; solche Gestaltungen finden sich bspw. auch zur Absicherung von Guthaben aus Arbeitszeitkonten etc. Diese Modelle werden in der Praxis so ausgestaltet, dass sie gleichzeitig die Kriterien von...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / I. Beschreibung der fünf Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung in Deutschland

Tz. 62 Stand: EL 25 – ET: 01/2015 Im Rahmen eines Arbeits- bzw. Dienstverhältnisses kann der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine Zusage auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung erteilen. Hierbei kann der Arbeitgeber die Leitungserbringung unmittelbar (unmittelbare Pensionszusage bzw. Direktzusage) oder mittelbar über einen Dritten (Unterstützungskasse, Direktversicheru...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / I. Grundlagen der Bilanzierung und Bewertung

Tz. 213 Stand: EL 25 – ET: 01/2015 Andere langfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmer (other long-term employee benefits) sind alle Leistungen des Arbeitgebers, die voraussichtlich nicht innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten nach Ende des Geschäftsjahres, in dem die Arbeitsleistung erbracht wurde, vollständig abgegolten werden, sofern es sich nicht um Leistungen nach od...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / a. Methode der laufenden Einmalprämie

Tz. 113 Stand: EL 25 – ET: 01/2015 Grundsätzlich lassen sich für die Bewertung von Verpflichtungen aus defined benefit plans zwei Hauptgruppen von Bewertungsverfahren unterscheiden: die sog. Ansammlungs- oder Barwertverfahren (accrued benefit valuation methods) und die sog. Gleichverteilungs- oder Anwartschaftsdeckungsverfahren (projected benefit valuation methods). Bei beide...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / Schrifttum

Bauer/Gohdes/Lucius/Rhiel, Festlegung des Rechnungszinses bei der internationalen Bewertung von Pensionsverpflichtungen, Der Aktuar 2007, S 86–89; Beine/Roß, Handelsrechtliche Bilanzierung von Altersteilzeitvereinbarungen – Überblick zur Überarbeitung von IDW RS HFA 3 und Vergleich mit DRSC AH 1 (IFRS), WPg 2013, S. 894–904; Berger, Ausweis von Veränderungen des Planvermögens ...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / bb. Ansammlungsbeginn der Rückstellung

Tz. 221 Stand: EL 25 – ET: 01/2015 Hinsichtlich des Ansammlungsbeginns der Rückstellung ist zunächst zu beachten, dass dieser vom Zeitpunkt der (rechtlichen oder faktischen) Entstehung der Verpflichtung abweichen kann, dh. er kann vor, aber auch nach der Entstehung der Verpflichtung liegen. Entscheidend ist, ab welchem Zeitpunkt der Berechtigte seine Gegenleistung nach der Pl...mehr

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§ 4 Erwerbstätige Personen / a) Varianten

Rz. 384 Seit 2002 hat jeder Arbeitnehmer einen Anspruch darauf, dass sein Arbeitgeber ihm mindestens eine von 5 Formen der betrieblichen Altersversorgung anbietet. Das Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG) regelt Einzelheiten der Rechtsverhältnisse. Rz. 385 Bei der Direktzusage (Pensionszusage) verpflichtet sich das Unternehmen (Arbeitgeber), au...mehr

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Folgeänderungen nach § 32a KStG bei festsetzungsverjährten Einkommensteuerbescheiden

Leitsatz 1. Im Anwendungsbereich des § 32a KStG ist nach § 32a Abs. 1 Satz 2 KStG als lex specialis zu den Korrekturtatbeständen der §§ 171 ff. AO grundsätzlich von einer Ablaufhemmung für die Festsetzung der Einkommensteuer im Zusammenhang mit der Berücksichtigung einer vGA auszugehen, solange über diese vGA in einem Körperschaftsteuerbescheid nicht bestandskräftig entschie...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.4.1 Erfasste Forderungen

Rn 27 Eine Sicherungsabtretung liegt vor, wenn der Zessionar im Außenverhältnis zwar die volle Gläubigerstellung erwirbt, er im Innenverhältnis jedoch aufgrund einer entsprechenden Zweckabrede nur eine dem Pfandgläubiger ähnliche Stellung erwerben soll.[69] Rn 28 Der verlängerte Eigentumsvorbehalt ist als Vorausabtretung der Forderungen aus dem Weiterverkauf der Sache eine be...mehr

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Pensionszusage: vGA infolge Ausscheidens vor Ablauf der Erdienenszeit

Leitsatz Scheidet der beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH, dem im Alter von 58 Jahren auf das vollendete 68. Lebensjahr von der GmbH vertraglich eine monatliche Altersrente zugesagt worden ist, bereits im Alter von 63 Jahren aus dem Unternehmen als Geschäftsführer aus, wird der Versorgungsvertrag tatsächlich nicht durchgeführt. Die jährlichen Zuführungen ...mehr

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AIFM-Steueranpassungsgesetz: Neuregelungen im Fokus

Kommentar Wenn Teilbetriebe verkauft oder Pensionsverpflichtungen übertragen werden, stehen die beteiligten Unternehmen vor einer Vielzahl von steuerlichen Fragen. Die OFD Magdeburg hat nun in einer ausführlichen Verfügung dargestellt, wie derartige Geschäfte nach dem AIFM-Steueranpassungsgesetz vom 18.12.2013 in der Steuerbilanz abzubilden sind. Für den Praktiker sind insbe...mehr

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Steuerliche Behandlung von Pensionszahlungen an ehemaligen Mitunternehmer

Leitsatz Die korrespondierende Bilanzierung von Pensionsansprüchen eines Personengesellschafters in dessen Sonderbilanz und der Gesamthandsbilanz ist auch nach Ausscheiden des Gesellschafters fortzuführen, weil § 15 Abs. 1 Satz 2 EStG nach dem Ausscheiden geleistete Pensionszahlungen den während der Zugehörigkeit zur Gesellschaft bezogenen Sondervergütungen gleichstellt. Nor...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.9.4.2 Vollbesteuerung der Bezüge, wenn das Einkommen der leistenden Körperschaft gemindert worden ist (§ 3 Nr 40 S 1 Buchst d S 2 EStG)

Tz. 77 Stand: EL 79 – ET: 12/2013 Nach § 3 Nr 40 S 1 Buchst d S 2 EStG ist die 40%ige/hälftige St-Freistellung für die Bezüge nur zu gewähren, soweit sie das Einkommen der leistenden Kö nicht gemindert haben. Somit ist die tw St-Freistellung nach der Änderung des § 3 Nr 40d S 1 Buchst 2 EStG durch das AmtshilfeRLUmsG bei allen Bezügen iSd § 3 Nr 40 S 1 Buchst d S 1 EStG von d...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Erdienbarkeit einer Pensionszusage für nicht beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer

Leitsatz Ein nicht beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer muss mindestens 12 Jahre dem Betrieb angehören und mindestens 3 Jahre bis zum Ruhestand noch aktiv sein. Dies gilt auch für die Erdienbarkeit einer außerplanmäßigen Erhöhung einer Pensionszusage. Sachverhalt Eine GmbH hat ihrem Geschäftsführer, der mit rund 9 % an der GmbH beteiligt war, eine Pensionszusage erte...mehr

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Teilwertberechnung bei Pensionsalter mit 65 Jahren

Leitsatz Wurde einem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer bereits vor 2008 eine Pensionszusage auf das 65. Lebensjahr erteilt, bleibt diese Altersgrenze für die Berechnung des Teilwerts der Pensionsverpflichtung maßgebend. Sachverhalt Eine GmbH hatte ihren beiden mit 50 % beteiligten Geschäftsführern in 1998 jeweils eine Pensionszusage ab Vollendung des 65. Lebensjah...mehr