Überblick

In vielen deutschen GmbHs genießen gerade die (beherrschenden) Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF) im Hinblick auf ihre privilegierte Stellung eine besonders üppig ausgestaltete betriebliche Altersversorgung. Diese zugesagten Versorgungen lösen im Einzelfall ganz immense finanzielle Belastungen aus. Um diesen zu begegnen, wird in aller Regel eine Rückdeckungsversicherung für den Todes- und Erlebensfall des GGF abgeschlossen, um in der späteren Auszahlungsphase Liquiditätsengpässe zu vermeiden. Viele Unternehmen haben jedoch bei Abschluss dieser Versicherungen – möglicherweise angesichts der hohen Versicherungsprämien – bewusst oder mangels besserer Kenntnis nicht darauf geachtet, dass die Versicherung in gleichem Umfang anwächst wie die zugesagte Versorgung (sog. kongruente Rückdeckung). Im Laufe der Jahre entwickeln sich in solchen Fällen die Versorgungszusage und die Kapitaldeckung aus der Rückdeckungsversicherung aus Sicht der Gesellschaft sehr ungünstig auseinander. Es entstehen so erhebliche Finanzierungslücken.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Die Finanzverwaltung hat sich mit BMF-Schreiben v. 14.8.2012, BStBl 2012 I S. 874 zur ertragsteuerlichen Behandlung des Verzichts eines Gesellschafter-Geschäftsführers auf eine Pensionsanwartschaft gegenüber seiner Kapitalgesellschaft geäußert.

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