Fachbeiträge & Kommentare zu Organschaft

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.1 Begünstigte Tätigkeiten

Tz. 19 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Nach § 8 Abs 7 S 1 Nr 1 KStG sind die Rechtsfolgen der vGA iSd § 8 Abs 3 S 2 KStG bei BgA iSd § 4 KStG nicht bereits deshalb zu ziehen, weil sie ein Dauerverlustgeschäft ausüben. Ein Dauerverlustgeschäft iSd § 8 Abs 7 S 2 KStG setzt eine Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung voraus, die den Tatbestand einer vGA erfüllt. Insowe...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3 Die Mehrheit der Stimmrechte muss auf öffentlich-rechtliche Anteilseigner entfallen

Tz. 55 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Voraussetzung dafür, dass bei einem Dauerverlustgeschäft einer Kap-Ges die Rechtsfolgen einer vGA nicht gezogen werden, ist nach § 8 Abs 7 S 1 Nr 2 S 2 KStG, dass die Mehrheit der Stimmrechte der Kap-Ges unmittelbar oder mittelbar auf jur Pers d öff Rechts entfällt und nachweislich ausschl diese AE die Verluste aus Dauerverlustgeschäften tra...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4 Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte für jede einzelne Sparte – § 8 Abs 9 S 2 KStG

Tz. 16 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Für jede einzelne Sparte ist der GdE getrennt zu ermitteln, wobei unter § 8 Abs 9 S 1 Nr 1 und 2 KStG jeweils eine Vielzahl von Einzelsparten fallen können (s Tz 7ff). In die KSt-Veranlagung gehen (als Summe) nur die Ergebnisse derjenigen Sparten ein, die jeweils einen positiven GdE erzielt haben (s Schr des BMF v 12.11.2009, BStBl I 2009, 1...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.5.3 Keine grundsätzliche Anerkennung inkongruenter Gewinnausschüttungen

Tz. 63 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Die Regelung, wonach ausschl die öff Hand die Verluste aus dem Dauerverlustgeschäft tragen muss, beinhaltet nach Verw-Auff jedoch keine ges Anerkennung inkongruenter (disquotaler) GA für diesen Bereich (zu dem Begriff der inkongruenten GA s § 37 KStG Tz 27a). Die aufgr § 8 Abs 7 S 1 Nr 2 S 2 KStG getroffenen Vereinbarungen zur Verlusttragung...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1 U... / 3.2.1 Geschäftsleitung

Rz. 74 § 10 AO definiert die Geschäftsleitung als "Mittelpunkt der geschäftlichen Oberleitung". Die Feststellung, wo sich der Mittelpunkt der geschäftlichen Oberleitung befindet, richtet sich nach den tatsächlichen Verhältnissen im Einzelfall. Die geschäftliche Oberleitung wird regelm. an dem Ort ausgeübt, an dem der für die Geschäftsführung und Betriebsleitung maßgebliche W...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 2... / 7.1.2 Wesen der gewerbesteuerlichen Organschaft

Rz. 68 Der Vorteil der gewerbesteuerlichen Organschaft besteht ebenso wie bei der körperschaftsteuerlichen Organschaft im Wesentlichen im Verlustausgleich. Negative Gewerbeerträge können mit positiven Besteuerungsgrundlagen im Organkreis verrechnet werden.[1] Rz. 69 Als Rechtsfolge der gewerbesteuerlichen Organschaft bestimmt § 2 Abs. 2 S. 2 GewStG, dass die Organgesellschaft...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 2... / 7.4 Folgen der gewerbesteuerlichen Organschaft

7.4.1 Gewerbesteuerpflicht der Organgesellschaft Rz. 78 Während der Dauer der Organschaft bleibt die Organgesellschaft ein selbstständiger Gewerbebetrieb. Daher bleibt auch ihre persönliche GewSt-Pflicht grundsätzlich bestehen. Das hat zur Folge, dass die GewSt-Pflicht mit Begründung der gewerbesteuerlichen Organschaft nicht endet und mit der Beendigung der Organschaft nicht ...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 2... / 7.3 Voraussetzungen der gewerbesteuerlichen Organschaft

Rz. 77 Die Voraussetzungen der gewerbe- und körperschaftsteuerlichen Organschaft sind identisch. Nach § 2 Abs. 2 S. 2 GewStG setzt die Organschaft die Erfüllung der Voraussetzungen der §§ 14, 17 und 18 KStG voraus. Das bedeutet, dass nur eine finanzielle Eingliederung erforderlich ist, organisatorische und wirtschaftliche Eingliederungen brauchen nicht vorzuliegen. Für die f...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 2... / 7 Organschaft (§ 2 Abs. 2 S. 2 GewStG)

7.1 Systematik 7.1.1 Rechtsgrundlagen Rz. 67 Die Voraussetzungen der gewerbesteuerlichen Organschaft, wie sie derzeit in § 2 Abs. 2 S. 2 GewStG geregelt sind, sind durch Gesetz v. 20.12.2001[1] mit Wirkung ab Ez 2002 eingeführt worden. Die gewerbesteuerliche Organschaft ist nicht selbstständig im GewStG geregelt, sondern knüpft mit einem Verweis auf die §§ 14, 17 und 18 KStG a...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 2... / 7.1.1 Rechtsgrundlagen

Rz. 67 Die Voraussetzungen der gewerbesteuerlichen Organschaft, wie sie derzeit in § 2 Abs. 2 S. 2 GewStG geregelt sind, sind durch Gesetz v. 20.12.2001[1] mit Wirkung ab Ez 2002 eingeführt worden. Die gewerbesteuerliche Organschaft ist nicht selbstständig im GewStG geregelt, sondern knüpft mit einem Verweis auf die §§ 14, 17 und 18 KStG an die körperschaftsteuerliche Organs...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 2... / 7.4.2 Ermittlung des Gewerbeertrags

Rz. 79 Da Organgesellschaft und Organträger als jeweils selbstständige Unternehmen anzusehen sind, ist der Gewerbeertrag bei beiden Unternehmen getrennt, und zwar jeweils nach den Verhältnissen, die bei der einzelnen Gesellschaft vorliegen, zu ermitteln. Das bedeutet, dass bei Geschäftsbeziehungen zwischen Organträger und Organgesellschaft Gewinnrealisierung nach den allgeme...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 2... / 7.4.1 Gewerbesteuerpflicht der Organgesellschaft

Rz. 78 Während der Dauer der Organschaft bleibt die Organgesellschaft ein selbstständiger Gewerbebetrieb. Daher bleibt auch ihre persönliche GewSt-Pflicht grundsätzlich bestehen. Das hat zur Folge, dass die GewSt-Pflicht mit Begründung der gewerbesteuerlichen Organschaft nicht endet und mit der Beendigung der Organschaft nicht neu begründet wird. Die persönliche GewSt-Pflich...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 2... / 7.4.3.1 Organschaftliche Gewerbeverluste

Rz. 89 Der Gewerbeertrag ist nach § 10a GewStG um Gewerbeverluste der vorangegangenen Jahre zu kürzen. Da es sich bei § 10a GewStG um eine Vorschrift zur Ermittlung des Gewerbeertrags handelt, ist sie bei der Ermittlung des Gewerbeertrags jeder einzelnen Gesellschaft des Organkreises anzuwenden. Der für jede Gesellschaft selbstständig zu ermittelnde Gewerbeertrag ist daher d...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 2... / 7.2 Organträger und Organgesellschaft

Rz. 73 Organgesellschaft kann nach § 2 Abs. 2 S. 2 GewStG i. V. m. § 14 Abs. 1 S. 1, § 17 KStG nur eine Kapitalgesellschaft (AG, KGaA, GmbH) sein (zum Begriff der Kapitalgesellschaft § 1 KStG Rz. 16ff.; zum Beginn der Eignung als Organgesellschaft vgl. § 14 KStG Rz. 18, zum Ende der Eignung § 14 KStG Rz. 351ff.). Auch wenn eine Personengesellschaft GewSt-Subjekt sein kann, ka...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 2... / 7.4.3 Gewerbeverluste (§ 10a GewStG)

7.4.3.1 Organschaftliche Gewerbeverluste Rz. 89 Der Gewerbeertrag ist nach § 10a GewStG um Gewerbeverluste der vorangegangenen Jahre zu kürzen. Da es sich bei § 10a GewStG um eine Vorschrift zur Ermittlung des Gewerbeertrags handelt, ist sie bei der Ermittlung des Gewerbeertrags jeder einzelnen Gesellschaft des Organkreises anzuwenden. Der für jede Gesellschaft selbstständig ...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 2... / 7.4.4 Ermittlung der Messbeträge

Rz. 93 Der für die Organgesellschaft selbstständig ermittelte Gewerbeertrag ist dem Organträger zuzurechnen. Bei dem Organträger erfolgt eine Zusammenrechnung der Gewerbeerträge aller Organgesellschaften mit dem Gewerbeertrag des Organträgers.[1] Für die Ermittlung des Steuermessbetrags sind nur die Verhältnisse des Organträgers maßgebend; so ist der Freibetrag nach § 11 Abs....mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 2... / 7.4.5 Teilwertabschreibung auf die Organbeteiligung

Rz. 96 Die Gefahr der doppelten Berücksichtigung der Besteuerungsgrundlagen der Organgesellschaft besteht bei einer natürlichen Person oder einer Personengesellschaft, wenn die Organgesellschaft Verluste erleidet und der Organträger deswegen eine Teilwertabschreibung vornimmt. Eine mögliche Doppelerfassung ist zwar durch § 3c Abs. 2 EStG wegen des nur anteiligen Ansatzes der...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 2... / 7.4.7 Ertragsteuerliche Ermäßigungen aufgrund der Gewerbesteuer

Rz. 104 Nach § 35 EStG ist die GewSt-Belastung auf gewerbliche Einkünfte ab Ez 2001 auf die ESt natürlicher Personen pauschal anzurechnen.[1] Ist Organträger eine Personengesellschaft, an der natürliche Personen beteiligt sind, errechnet sich die Steuerermäßigung nach § 35 EStG aus der bei der Organträger-Personengesellschaft eintretenden GewSt-Belastung. Hierin enthalten is...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 2... / 7.4.6 Besonderheiten bei Personengesellschaften als Organträger

Rz. 101 Gewerbesteuerlich sind aus der Tatsache, dass eine Personengesellschaft Organträger ist und nicht die dahinter stehenden Personen, alle Folgerungen zu ziehen. Da Organträger die Personengesellschaft ist, enden die gewerbesteuerlichen Folgen der Organschaft auf dieser Stufe. Positive und negative Gewerbeerträge von Organgesellschaft und Gesellschaftern der Personenges...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 2... / 7.4.3.2 Vororganschaftliche Gewerbeverluste

Rz. 90 Gem. § 10a S. 3 GewStG kann die Organgesellschaft den Gewerbeertrag nicht um Fehlbeträge kürzen, die sich vor dem rechtswirksamen Abschluss des Gewinnabführungsvertrags ergeben haben. Damit ist ein Ausgleich organschaftlicher positiver Gewerbeerträge mit vororganschaftlichen negativen Gewerbeerträgen nicht möglich. Im Ergebnis können die vororganschaftlichen negativen...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Geschäftsleitende Holding-Personengesellschaft als Organträgerin

Leitsatz Eine gewerbliche Tätigkeit im Sinne des § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 2 des Körperschaftsteuergesetzes liegt auch dann vor, wenn die Organträger-Personengesellschaft ausschließlich als geschäftsleitende Holding tätig ist. Konzerninterne entgeltliche Dienstleistungen oder andere zusätzliche gewerbliche Aktivitäten sind in einem solchen Fall nicht erforderlich. Normenkette § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 2 KStG, § 15 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 und 2 EStG Sachverhalt Die Klägerin, eine GmbH, war bis...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 2... / 7.1 Systematik

7.1.1 Rechtsgrundlagen Rz. 67 Die Voraussetzungen der gewerbesteuerlichen Organschaft, wie sie derzeit in § 2 Abs. 2 S. 2 GewStG geregelt sind, sind durch Gesetz v. 20.12.2001[1] mit Wirkung ab Ez 2002 eingeführt worden. Die gewerbesteuerliche Organschaft ist nicht selbstständig im GewStG geregelt, sondern knüpft mit einem Verweis auf die §§ 14, 17 und 18 KStG an die körpersc...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, GewStG § 2... / 9.3 Organgesellschaft

Rz. 119 Auch eine Organgesellschaft gilt für gewerbesteuerliche Zwecke als Betriebsstätte (vgl. § 2 Abs. 2 S. 2 GewStG; Rz. 71ff.). Dies bedeutet allerdings keine Ausweitung des Betriebsstättenbegriffs. Organgesellschaft kann nur eine inländische Kapitalgesellschaft sein. Diese muss gem. § 14 KStG den Ort ihrer Geschäftsleitung im Inland haben. Damit unterhält eine Organgese...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, GewStG § 2... / 10.2 Juristische Personen

Rz. 126 Die Tätigkeit einer juristischen Person gilt kraft gesetzlicher Fiktion stets in vollem Umfang als Gewerbebetrieb. Damit kann eine juristische Person nur einen Gewerbebetrieb haben. Die Frage der Aufteilung in verschiedene Tätigkeiten stellt sich insoweit nicht. Dies gilt auch, wenn eine Person i. S. d. § 2 Abs. 3 GewStG (z. B. ein nicht rechtsfähiger Verein) mehrere...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 2... / 10.1 Allgemeines

Rz. 125 Gegenstand der GewSt ist der Gewerbebetrieb des Stpfl. Es wird daher nicht auf die von dem Stpfl. erzielten Einkünfte, sondern auf den Betrieb als Steuergegenstand abgestellt. Dies ergibt sich aus dem Objektsteuercharakter der GewSt. Indem auf den Gewerbebetrieb und nicht auf die steuerpflichtige Person abgestellt wird, stellt sich zugleich die Frage, ob ein Stpfl. m...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuererklärung 2024 / 1.2 Inhalt der Erklärung

In der Umsatzsteuererklärung (Vordruck USt 2 A) muss der Unternehmer sämtliche steuerbaren Umsätze angeben, die er in diesem Besteuerungszeitraum ausgeführt hat. Dabei sind die Umsätze in die verschiedenen Steuersätze und die verschiedenen Arten der Steuerbarkeit (entgeltliche und unentgeltliche Umsätze) aufzuteilen. Darüber hinaus muss er sämtliche Vorsteuerbeträge dieses B...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 5.5 Aktive Ausgleichsposten

Rz. 265a Eine im Wesentlichen nur in der Steuerbilanz anzusetzende Position sind die aktiven Ausgleichsposten. Diese Posten entstehen, wenn eine Lücke im Bilanzsteuerrecht zu sachlich nicht zu rechtfertigenden Gewinnauswirkungen führt. Der BFH[1] leitet die Berechtigung solcher Ausgleichsposten aus § 265 Abs. 5 S. 2 HGB ab, wonach der Bilanz neue Posten hinzugefügt werden dü...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.4.6 ABC der Rückstellungen

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Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.7 Passive Ausgleichsposten

Rz. 513 Ein weiterer in der Steuerbilanz anzusetzender Posten ist der passive Ausgleichsposten. Zu aktiven Ausgleichsposten vgl. Rz. 265a. Diese Posten entstehen, wenn eine Lücke im Bilanzsteuerrecht zu sachlich nicht zu rechtfertigenden Gewinnauswirkungen führt. Der BFH leitet die Berechtigung solcher Ausgleichsposten aus § 265 Abs. 5 S. 2 HGB ab, wonach der Bilanz neue Pos...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Ertragsteuer-Check 2024... / 3. Gewerbesteuer

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 4.2.1 Das Realisationsprinzip

Rz. 66 Ein Gewinn wird erst ausgewiesen und besteuert, wenn er realisiert worden ist. Die Realisierung erfordert regelmäßig einen Umsatzakt am Markt (Rz. 71). Grundlage des Realisationsprinzips ist, dass dem Unternehmen durch den Umsatzakt am Markt der Wert seiner Leistung von außen, einem Dritten, zufließt und dadurch seine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit erhöht wird. H...mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechnu... / 1.4 Steuerrechtliche Voraussetzungen

Rz. 9 Die Betriebsaufspaltung ist ein von der BFH-Rechtsprechung entwickeltes Rechtsinstitut.[1] Dieses besagt, dass sich die Betriebsaufspaltung steuerrechtlich nicht als Vermögensverwaltung, sondern als gewerbliche Tätigkeit darstellt, wenn die verpachteten Wirtschaftsgüter zu den wesentlichen Grundlagen der Betriebsgesellschaft (Pächterin) gehören (sachliche Voraussetzung...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Betriebsaufspaltung: Rechnu... / 3.2.6 Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG

Rz. 39a Die Inanspruchnahme von Investitionsabzugsbeträgen ist grundsätzlich nur bei Betrieben (Einzelunternehmen, Personengesellschaften und Körperschaften) möglich, die aktiv am wirtschaftlichen Verkehr teilnehmen und eine in diesem Sinne webende Tätigkeit ausüben. Steuerpflichtige, die ihren Betrieb ohne Aufgabeerklärung durch Verpachtung im Ganzen fortführen (sog. Betrie...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Organschaft: Grundstücksvermietung kann zur wirtschaftlichen Eingliederung führen

Zusammenfassung Überlässt der vermeintliche Organträger der vermeintlichen Organgesellschaft ein Betriebsgrundstück, liegt eine für eine umsatzsteuerliche Organschaft erforderliche wirtschaftliche Eingliederung vor, wenn das Betriebsunternehmen seine Tätigkeit aus innerbetrieblichen Gründen ohne das gemietete Grundstück nicht oder nur nach Überwindung von "nicht nur unerhebli...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Organschaft: Grundstücksver... / Zusammenfassung

Überlässt der vermeintliche Organträger der vermeintlichen Organgesellschaft ein Betriebsgrundstück, liegt eine für eine umsatzsteuerliche Organschaft erforderliche wirtschaftliche Eingliederung vor, wenn das Betriebsunternehmen seine Tätigkeit aus innerbetrieblichen Gründen ohne das gemietete Grundstück nicht oder nur nach Überwindung von "nicht nur unerheblichen Schwierigk...mehr

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Organschaft: Grundstücksver... / Entscheidung

Aufgrund teilweise eingetretener Verjährung und insolvenzrechtlicher Besonderheiten hielt das Finanzgericht (FG) die Klage nur teilweise für begründet. Betreffend der Thematik der umsatzsteuerlichen Organschaft gab es dem Insolvenzverwalter allerdings recht und bejahte (auch) die wirtschaftliche Eingliederung. Das Gericht gelangte zu der Überzeugung, dass die GmbH als Betriebs...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Organschaft: Grundstücksver... / Hintergrund

Die B-GmbH betrieb eine Anlage, um Schadstoffe aus kontaminiertem Material zu entfernen, wie etwa Boden oder Bauschutt. Sie bot ihren Kunden an, das kontaminierte Material abzuholen, zu testen, zu behandeln und anschließend zu verwerten oder zu entsorgen. Die Geschäfte der GmbH fanden auf angemieteten Flächen statt, die von ihrem Mehrheitsgesellschafter B und einer Schwester-...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Corona-Pandemie kein wichtiger Grund für Aufhebung des Gewinnabführungsvertrags

Leitsatz Allein die wirtschaftlichen Unsicherheiten durch die Corona-Pandemie stellen keinen wichtigen Grund dar, eine ertragsteuerliche Organschaft vorzeitig zu beenden. Sachverhalt Eine GmbH ist Teil eines europaweit tätigen Handelskonzerns. Zwischen der GmbH und ihrer Konzernmutter bestand seit 2017 ein ertragsteuerliches Organschaftsverhältnis. Der bestehende Gewinnabführ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Verfahrensrechtliche Aspekt... / 1. Bedeutung

Vom Ort der Geschäftsleitung hängen nicht nur die Steuerpflicht von Körperschaften (§ 1 Abs. 1 KStG) ab, sondern u.a. auch die Möglichkeit einer Organschaft (§ 14 Abs. 1 S. 1 KStG), der Umfang der Gewerbesteuerpflicht (§ 2 Abs. 6 GewStG), der Umfang der Erbschaftsteuerpflicht (§ 2 Abs. 1 Nr. 1d) ErbStG) sowie die Besteuerung bestimmter Umwandlungen (§ 1 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 UmwStG)....mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Grundlagen der ertragsteuerlichen Organschaft

Rn. 300 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Charakteristisches Merkmal einer ertragsteuerlichen Organschaft ist die Zurechnung des steuerlichen Einkommens der Organgesellschaft zum Einkommen des Organträgers, der als Steuerschuldner die Ertragsteuerzahlungen zu leisten hat. Die Organgesellschaft bleibt dennoch Steuersubjekt der Ertragsbesteuerung (vgl. Beck-HdR, B 235 (2016), Rn. 174)...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / bb) Beginn und Ende der Organschaft

Rn. 316 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Die dargestellte Konzeption der Bilanzierung von latenten Steuern erfordert an den Übergängen von einer nicht organschaftlich verbundenen Gesellschaft zu einer Organgesellschaft sowie bei deren Ausscheiden aus dem Organkreis eine Prüfung, welcher Rechtsträger in welchem Umfang latente Steuern ansetzt und ob bereits erfasste latente Steuern b...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Organschaft

1. Grundlagen der ertragsteuerlichen Organschaft Rn. 300 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Charakteristisches Merkmal einer ertragsteuerlichen Organschaft ist die Zurechnung des steuerlichen Einkommens der Organgesellschaft zum Einkommen des Organträgers, der als Steuerschuldner die Ertragsteuerzahlungen zu leisten hat. Die Organgesellschaft bleibt dennoch Steuersubjekt der Ertragsbe...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / aa) Klassifizierung in Abhängigkeit vom Zeitpunkt der Entstehung und Auflösung

Rn. 315 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Der Ansatz und die Auflösung von latenten Steuern auf temporäre Differenzen der Organgesellschaft erfordert eine rechtsträger- und zeitraumbezogene Betrachtung. Ausschlaggebend für die Beurteilung, ob der Ansatz von latenten Steuern der Organgesellschaft oder dem Organträger obliegt, ist der Zeitpunkt der Umkehrung der temporären Differenzen...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Überblick

Rn. 301 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Die Konzeption und der Wortlaut in § 274 gehen von einer Personenidentität aus, wonach die Ursache für den Ansatz von latenten Steuern (Entstehen einer temporären Differenz) sowie die künftige Wirkung (Steuerbe- oder -entlastung) durch einen Rechtsträger verwirklicht werden (vgl. Herzig/Liekenbrock/Vossel, Ubg 2010, S. 85 (86); Lüdenbach/Fre...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Latente Steuern des übertragenden Rechtsträgers

Rn. 520 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Wegen ihrer Wesensgleichheit finden die handelsrechtlichen Vorschriften des Verschmelzungsrechts ebenso für Spaltungen Anwendung (vgl. § 125 UmwG), so auch die Vorschriften der Schlussbilanz (vgl. § 17 Abs. 2 UmwG). Indes sind Besonderheiten zu beachten, die sich insbesondere aus den Spezifika der drei Spaltungsarten "Aufspaltung" und "Abspa...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / L. Rechtsfolgen einer Verletzung des § 274

Rn. 770 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Bilanzierungsfehler bei latenten Steuern können grds. zur Nichtigkeit des festgestellten JA führen. Eine Nichtigkeit nach der zentralen Norm des § 256 Abs. 1 Nr. 1 AktG liegt vor, wenn der JA durch seinen Inhalt Vorschriften verletzt, die ausschließlich oder überwiegend zum Schutz der Gläubiger der Gesellschaft gegeben sind. Diese Tatbestand...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / VII. Ausschüttungs- und Abführungssperre

Rn. 700 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Wird ein Überhang an aktiven latenten Steuern im Abschluss einer Gesellschaft angesetzt, ist zu überprüfen, ob der Bilanzgewinn des GJ unter Beachtung der Regelungen des § 268 Abs. 8 ganz oder teilweise ausschüttungsgesperrt ist und damit einer Verwendung den Anteilseignern nicht zur Verfügung steht (vgl. HdR-E, HGB § 268, Rn. 256ff.). Hande...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Steuerumlageverträge

Rn. 340 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Aus Gründen der Vergleichbarkeit mit JA von Gesellschaften außerhalb der Organschaft kann es sinnvoll sein, vom Organträger geschuldete und gezahlte Ertragsteuern auf die rechtlich selbständigen Gesellschaften des Organkreises verursachungsgerecht zu allozieren. Die Umlage von laufender GewSt ist üblich, aber auch für die laufende KSt zuläss...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Ansatz von latenten Steuern

a) Überblick Rn. 301 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Die Konzeption und der Wortlaut in § 274 gehen von einer Personenidentität aus, wonach die Ursache für den Ansatz von latenten Steuern (Entstehen einer temporären Differenz) sowie die künftige Wirkung (Steuerbe- oder -entlastung) durch einen Rechtsträger verwirklicht werden (vgl. Herzig/Liekenbrock/Vossel, Ubg 2010, S. 85 (86); L...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Temporäre Differenzen der Organgesellschaft

aa) Klassifizierung in Abhängigkeit vom Zeitpunkt der Entstehung und Auflösung Rn. 315 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Der Ansatz und die Auflösung von latenten Steuern auf temporäre Differenzen der Organgesellschaft erfordert eine rechtsträger- und zeitraumbezogene Betrachtung. Ausschlaggebend für die Beurteilung, ob der Ansatz von latenten Steuern der Organgesellschaft oder dem O...mehr