Fachbeiträge & Kommentare zu Minijob-Zentrale

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§ 20 Sozialversicherungsbei... / B. Begriffsbestimmungen

Rz. 4 Gem. § 28e Abs. 1 SGB IV hat der Arbeitgeber den Gesamtsozialversicherungsbeitrag abzuführen, der sich gem. § 28d SGB IV aus den Beiträgen für die Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung zusammensetzt. Im Grundsatz tragen Arbeitgeber und Arbeitnehmer je die Hälfte dieser Beiträge. Das ergibt sich aus den auf den jeweiligen Sozialversicherungszweig bezog...mehr

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§ 6 Entgeltfortzahlung an F... / VI. Ausgleichsverfahren zur Erstattung, Umlage U1

Rz. 52 Zum 1.1.2006 wurden die bis dahin noch geltenden Normen des Lohnfortzahlungsgesetzes (LFZG) durch das Gesetz über den Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen (AAG) bei Krankheit bzw. Schwangerschaft/Mutterschaft abgelöst. Im Rahmen der Umlageversicherung wird Arbeitgebern ein Teil der Aufwendungen für die Entgeltfortzahlung bei Krankheit (U1) erstattet. Rz. 53 Das Ausgle...mehr

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§ 7 Mutterschutz/Elternzeit / IV. Ausgleichsverfahren zur Erstattung

Rz. 31 Zum 1.1.2006 wurden die bis dahin noch geltenden Normen des Lohnfortzahlungsgesetzes (LFZG) durch das Gesetz über den Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen (AAG) bei Krankheit bzw. Schwangerschaft/Mutterschaft abgelöst. Im Rahmen der Umlageversicherung werden den Arbeitgebern 100 % der Aufwendungen bei Mutterschaft erstattet, sog. Umlage U2. Rz. 32 Am Ausgleichsverfahr...mehr

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§ 28 Geringfügige Beschäfti... / III. Sozialversicherungsrechtliche Verfahrensfragen

Rz. 96 Zuständige Einzugsstelle für die Sozialversicherungsbeiträge aus geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen ist gemäß § 28i SGB IV allein die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (vormals: Bundesknappschaft) als sog. Minijob-Zentrale. Da die Bundesknappschaft neben den Sozialversicherungsbeiträgen auch die für geringfügig entlohnte Beschäftigungen in den wo...mehr

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§ 8 Nebentätigkeiten / II. Rechtsfolgen unterlassener Anzeigen

Rz. 19 Unterlässt der Arbeitnehmer die Anzeige einer Nebentätigkeit, ist zunächst danach zu unterscheiden, ob hieraus ein Schaden resultiert oder nicht. Ändert sich durch die Nebenbeschäftigung nichts an der Höhe der Sozialversicherungsbeiträge und tritt keine arbeitszeitrechtliche Sanktion gegen den Arbeitgeber ein, kann die Anzeigepflicht als arbeitsvertraglicher Pflichtve...mehr

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§ 28 Geringfügige Beschäfti... / II. Sozialversicherungsrechtliche Beratung

Rz. 122 In sozialversicherungsrechtlicher Hinsicht sind vor allem die komplizierten Zusammenrechnungsregelungen ein wichtiges Beratungselement. Arbeitgeber wie Berater sind dabei auf Informationen angewiesen, die nur der Beschäftigte selbst kennt und also preisgeben muss. Das ist bisweilen nicht ganz einfach, nicht erst seit der Erstarkung des allgemeinen Bewusstseins für Da...mehr

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§ 29 Geringfügige Beschäfti... / D. Steuerrechtliche Behandlung

Rz. 28 Das Arbeitsentgelt aus einer geringfügig entlohnten Beschäftigung im Sinne des § 8a SGB IV ist steuerpflichtig. Die Lohnsteuer vom Arbeitsentgelt ist pauschal oder nach den individuellen Lohnsteuerabzugsmerkmalen zu erheben. Wie auch bei den geringfügigen Beschäftigungen sonst, gibt es die Möglichkeit, auf das Arbeitsentgelt aus der geringfügigen Beschäftigung in Priv...mehr

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§ 29 Geringfügige Beschäfti... / II. Rentenversicherung

Rz. 17 In der Rentenversicherung ist die Beschäftigung seit 2013 versicherungspflichtig mit der Möglichkeit, nach § 6 Abs. 1b SGB VI auf die Rentenversicherungspflicht zu verzichten. Der Arbeitgeber hat einen pauschalen Beitrag von 5 % des Arbeitsentgelts zu zahlen, das beitragspflichtig wäre, wenn die Beschäftigten versicherungspflichtig wären (§ 172 Abs. 3a SGB VI). Die Re...mehr

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§ 28 Geringfügige Beschäfti... / III. Steuerrechtliche Beratung

Rz. 126 Gerade der Rechtsanwalt eines Arbeitgebers sollte darauf hinweisen, dass § 40a Abs. 2 EStG mit der Erhebung der Pauschsteuer i.H.v. 2 % nur eine Kann-Vorschrift enthält. Abgesehen davon, dass die Option in manchen Fällen gar nicht besteht, sondern allenfalls mit 5 % oder 20 %, bei Zeitgeringfügigkeit mit 25 % pauschaliert werden kann (dazu oben Rdn 99 ff.), bleibt de...mehr

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§ 20 Sozialversicherungsbei... / 2. Meldungen zur Sozialversicherung

Rz. 43 Neben der Erstellung von Beitragsnachweisen ist der Arbeitgeber gem. § 28a SGB IV auch verpflichtet, Meldungen zur Sozialversicherung abzugeben. Der notwendige Inhalt der Meldung ergibt sich aus § 28a Abs. 3 SGB IV. Für bestimmte, der Schwarzarbeit besonders verdächtigte Wirtschaftszweige bestehen zusätzliche Anforderungen nach § 28a Abs. 4 SGB IV. Rz. 44 Bereits seit ...mehr

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§ 8 Nebentätigkeiten / 2. Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung

Rz. 25 Kommt es dazu, dass der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer geringfügig oder im Bereich des sozialversicherungspflichtigen Einstiegsbereichs beschäftigt, ohne hierbei Kenntnis über eine Zweitbeschäftigung zu haben, werden unter den Voraussetzungen der Zusammenrechnung beide Beschäftigungsverhältnisse voll sozialversicherungspflichtig. In der Konsequenz führt der Arbeitgebe...mehr

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§ 28 Geringfügige Beschäfti... / III. Lohnsteuerliche Verfahrensfragen

Rz. 106 Wählt der Arbeitgeber eine der Pauschalierungsoptionen zur Lohnsteuer, so wird er im Regelfall deren alleiniger Schuldner, §§ 40a Abs. 5 i.V.m. 40 Abs. 3 EStG. Eine Abwälzung auf den Arbeitnehmer ist aber möglich. Rz. 107 Aus § 40 Abs. 3 EStG folgt auch, dass die pauschale Lohnsteuer auf die Einkommensteuer des Arbeitnehmers und auf seine Jahreslohnsteuer nicht anzure...mehr

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§ 4 Arbeitszeit und deren F... / E. Arbeitszeitkonten

Rz. 47 Ein weit verbreitetes Mittel zur Flexibilisierung der Arbeitszeiten ist die Vereinbarung von Arbeitszeitkonten. Bei dieser Gestaltung wird auf Seite der Arbeitszeit eine auf einen bestimmten Zeitraum bezogene Arbeitsmenge vereinbart, die dann im Rahmen der Grenzen des Arbeitszeitgesetzes flexibel und nach Anfall der Arbeit abgeleistet wird. Ist eine tägliche Mindestar...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage Haushaltsnahe Aufwen... / 2 [Haushaltshilfen, Pflege, Heimkosten, Dienstleistungen, Handwerkerleistungen → Zeilen 4–9]

Sie können eine Steuerermäßigung (direkter Abzug von der tariflichen ESt) beantragen, wenn die Tätigkeiten im eigenen Haushalt ausgeführt wurden. Auch die Pflege in der eigenen Wohnung oder der Wohnung der zu pflegenden Person und die Unterbringung in einem Heim zur dauernden Pflege oder aus Altersgründen sind begünstigt. Wichtig Konkurrenzregelung bei der Betreuung von Kinde...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Praktikum, freiwilliges / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Zwischenpraktikum eines Studierenden in den Semesterferien

Hans Groß studiert Maschinenbau. Während der Semesterferien absolviert er bei Fa. Müller Baumaschinen ein freiwilliges Praktikum. Das monatliche Entgelt beträgt 450 EUR. Die Abrechnung von Fa. Müller sieht wie folgt aus: Umlagesätze der Minijob-Zentrale Zum 1.1.2024 hat die Minijob-Zentrale ihre Umlagesätze nicht geändert. Der Umlagesatz zur U1 beträgt 1,1 %.Der Umlagesatz zur...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB IV § 28i Zustän... / 2.6 Zuständige Einzugsstelle für geringfügig Beschäftigte

Rz. 11 Durch § 28i Satz 5 ist sowohl für geringfügige Beschäftigungen allgemein (vgl. § 8 Abs. 1) als auch in Privathaushalten (vgl. § 8a) als zuständige Einzugsstelle die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See ("Minijob-Zentrale") bestimmt worden. Zu den geringfügig Beschäftigten i. S. d. Vorschrift gehören nicht nur die geringfügig entlohnten Beschäftigten, sond...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 2.1 Begriff der haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnisse

Rz. 16 § 35a Abs. 1 EStG begünstigt Aufwendungen des Stpfl. für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse. Gefördert werden geringfügige Beschäftigungsverhältnisse i. S. v. § 8a SGB IV. Andere haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, die keine geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse sind, bei denen aber Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung geleistet werden, w...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 3.7.1 Allgemeines

Rz. 95 Die Vorschrift des § 35a EStG dient der Bekämpfung der Schwarzarbeit und der "Ohne-Rechnung-Geschäfte" (Rz. 3). Abs. 5 S. 3 enthält eine besondere Bestimmung, wie der Stpfl. die Aufwendungen, für die er die Steuerermäßigung nach § 35a EStG beantragt, nachzuweisen hat. Sowohl bei Aufwendungen im Rahmen einer haushaltsnahen Dienstleistung als auch bei Handwerkerleistung...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Meldeverfahren zur Minijob-Zentrale

a) Meldung im beruflich/gewerblichen Bereich Rz. 40 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Die geringfügig Beschäftigten sind in das elektronische Meldeverfahren nach der Datenerfassungs- und übermittlungsverordnung (DEÜV) einbezogen. Dem ArbG obliegen nicht nur die An- und Abmeldungen, sondern grundsätzlich alle Meldepflichten in § 28a SGB IV. Für die geringfügig Beschäftigten iSv § 40a...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / b) Haushaltsscheckverfahren für den Privathaushalt

Rz. 45 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Für die ausschließlich im Privathaushalt tätigen geringfügig Beschäftigten hat der ArbG der Minijob-Zentrale (> Rz 33) anstatt des Beitragsnachweises eine vereinfachte Meldung – Haushaltsscheck – zu erstatten (§ 28a Abs 7 Satz 1 iVm § 95 Abs 3 SGB IV). Der ArbG teilt der Minijob-Zentrale in dem Haushaltsscheck das > Arbeitsentgelt mit und ob...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Verfahrensgrundsätze

Rz. 33 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft Bahn See (DRV-KBS) ist Träger der GRV, soweit Pauschalbeiträge in der Pauschalabgabe enthalten sind (vgl § 28i Satz 5 SGB IV). Sie hat als bundesweit zuständige Einzugsstelle eine ihrer Dienststellen, nämlich die Minijob-Zentrale bestimmt. Diese ist aber auch örtlich und sachlich zuständig für die ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Allgemeine Hinweise

Rz. 5 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Ziel der Regelung in § 40a Abs 2 EStG (> Rz 6) ist es, die ArbG geringfügig entlohnter Beschäftigungsverhältnisse mit Abgaben zu belasten, wie sie auch bei beitragspflichtigen Beschäftigungen entstehen würden. Ferner sollen illegale Beschäftigungsverhältnisse in sozialversicherungspflichtige und steuerpflichtige Beschäftigungen zurückgeführt ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Das Wesentliche für die Praxis in Kürze

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / a) Meldung im beruflich/gewerblichen Bereich

Rz. 40 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Die geringfügig Beschäftigten sind in das elektronische Meldeverfahren nach der Datenerfassungs- und übermittlungsverordnung (DEÜV) einbezogen. Dem ArbG obliegen nicht nur die An- und Abmeldungen, sondern grundsätzlich alle Meldepflichten in § 28a SGB IV. Für die geringfügig Beschäftigten iSv § 40a Abs 2 EStG – die Mini-Jobs – ist die Minijo...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 3. Überschreiten der Arbeitsentgeltgrenze

Rz. 85 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Überschreitet das Arbeitsentgelt regelmäßig die Geringfügigkeitsgrenze iHv aktuell 538 EUR im Monat, so tritt vom Tag des Überschreitens an Versicherungspflicht ein. Für die zurückliegende Zeit verbleibt es bei der möglichen Versicherungsfreiheit (> Rz 88). Ein nur gelegentliches und nicht vorhersehbares Überschreiten der Arbeitsentgeltgrenz...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Geringfügig Beschäftigte mit Pauschalbesteuerung (§ 40a Abs 2 EStG)

Rz. 15 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Der vom ArbG gezahlte > Arbeitslohn unterliegt dem LSt-Abzug. Er kann die LSt/SolZ/KiSt individuell nach Maßgabe der > Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) des ArbN vom Arbeitslohn einbehalten oder – wenn bestimmte Voraussetzungen dies zulassen (vgl §§ 40ff EStG) – unter Verzicht auf eine individuelle Besteuerung die LSt pauschalieren. § 40a ES...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / V. Außenprüfung

Rz. 51 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Die privaten Haushalte als ArbG werden von den Prüfungsdiensten der > Sozialversicherung und der FinVerw (> Außenprüfung) nicht geprüft (vgl § 28p Abs 10 SGB IV; > R 42f Abs 3 Satz 2 LStR). Entsprechendes gilt für eine > Lohnsteuer-Nachschau Rz 4/1. In anderen Fällen sind die geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse Gegenstand der üblichen L...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / III. Rechtsentwicklung

Rz. 10 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Mit dem Gesetz zur Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse vom 24.03.1999 (BGBl 1999 I, 388 = BStBl 1999 I, 302) ist zum 01.04.1999 (vgl § 52 Abs 7 EStG aF) § 3 Nr 39 aF EStG eingefügt worden. Damit wurde der > Arbeitslohn steuerfrei gestellt, wenn der ArbN bei einer geringfügigen Beschäftigung iSv § 8 Abs 1 Nr 1 SGB IV für ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / Zusammenfassung

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / IV. Unfallversicherung und Entgeltfortzahlung

Rz. 90 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Unfallversicherung: Für geringfügig entlohnte ArbN besteht eine GUV gegen die Folgen von Arbeitsunfällen und > Berufskrankheiten (§ 2 Abs 1 und Abs 2 Satz 1, §§ 8 und 9 SGB VII). Dies gilt auch für die in Privathaushalten Beschäftigten (§ 129 Abs 1 Nr 2 SGB VII). Die Beiträge zu dieser Pflichtversicherung trägt der ArbG. Zuständig für die Ver...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Hinweise zur Option für die Pauschsteuer

Rz. 25 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Die Vor- und Nachteile einer Steuerpauschalierung für eine geringfügig entlohnte Beschäftigung muss der ArbG im Einzelfall abwägen. Entscheidet sich der ArbG für eine Regelbesteuerung, muss er den LSt-Abzug nach Maßgabe der > Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) des ArbN vornehmen (Regelbesteuerung). Die Höhe der LSt hängt dann von der Einordung...mehr

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Jansen, SGB IV § 28f Aufzei... / 2.1 Aufzeichnungspflichten des Arbeitgebers (Abs. 1)

Rz. 13 Die Grundaussage zur Aufzeichnungspflicht trifft Abs. 1 Satz 1. Hiernach hat der Arbeitgeber für jeden Beschäftigten, getrennt nach Kalenderjahren, Entgeltunterlagen im Geltungsbereich dieses Gesetzes in deutscher Sprache zu führen und bis zum Ablauf des auf die letzte Prüfung (§ 28p) folgenden Kalenderjahres geordnet aufzubewahren. Hierdurch sollen die Versicherungst...mehr

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Jansen, SGB IV § 28f Aufzei... / 2.5 Beitragsnachweise (Abs. 3)

Rz. 78 Der Arbeitgeber hat der Einzugsstelle für jeden Entgeltzahlungszeitraum 2 Arbeitstage vor Fälligkeit der Beiträge einen Beitragsnachweis durch Datenübertragung zu übermitteln, in dem er den Gesamtsozialversicherungsbeitrag (vgl. § 28d) nach Beitragsgruppen aufgegliedert angibt (Abs. 3 Satz 1 HS 1). Die Beitragsnachweis-Datensätze sind sowohl für den allgemeinen Beitra...mehr

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Wirtschafts-Identifikations... / 1 Wer die Wirtschafts-Identifikationsnummer erhält

Die neue Wirtschafts-Identifikationsnummer bekommen alle, die in Deutschland wirtschaftlich tätig sind. Neben natürlichen Personen, die als Unternehmer oder Freiberufler arbeiten, zählen dazu auch juristische Personen wie die Aktiengesellschaft, die GmbH oder eine Kommanditgesellschaft. Das Gleiche gilt für Personenvereinigungen und gemeinnützige Organisationen. Außerdem erh...mehr

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Jansen, SGB IV § 28h Einzug... / 2.3 Verwendung von Haushaltsschecks (Abs. 3 und Abs. 4)

Rz. 33 Für geringfügig entlohnte Beschäftigte in Privathaushalten (vgl. § 8a) ist anstelle der für die versicherungspflichtig Beschäftigten vorgesehenen Meldungen und Beitragsnachweise ein Haushaltsscheck zu verwenden. Die Einzelheiten dieses Verfahrens erläutern die Spitzenverbände im Gemeinsamen Rundschreiben"Haushaltsscheck-Verfahren" in der Fassung ab 1.10.2022 (https://...mehr

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Sommer, SGB V § 7 Versicher... / 2.1.1 Entgelt- und Zeitgeringfügigkeit (§ 8 SGB IV)

Rz. 5 Die Vorschrift normiert als Ausnahme zu § 5 Abs. 1 Nr. 1 , dass abweichend von der regelmäßigen Krankenversicherungspflicht für gegen Entgelt Beschäftigte versicherungsfrei ist, wer eine (nur) geringfügige Beschäftigung ausübt. Für die Geringfügigkeit wird dabei auf die für alle Zweige der Sozialversicherung geltenden Bestimmungen der §§ 8, 8a SGB IV verwiesen (vgl. Kom...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / bb) Nachfrage

Rz. 308 Liegen Arztberichte, Gutachten pp. vor, muss sich der Sachbearbeiter Klarheit verschaffen: Rz. 309 Möglic...mehr

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§ 6 Tabellen / 1. Geringfügige Beschäftigung, Mindestlohn

Rz. 241 Die Quartalsberichte der DRV Knappschaft-Bahn-See (Minijobzentrale) geben Auskunft zur Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung.[246] Rz. 242 Die Anzahl der geringfügig Beschäftigten steigt zwar an, der prozentuale Anteil der "RV-Aussteiger" (Opt-out) bleibt aber im gewerblichen Bereich konstant unter 21 %, im Haushalt unter 15 %. Rz. 243 Abbildung ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Deutsche Rentenversicherung

Rz. 1 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Träger der GRV ist die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV-B), die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (DRV-KBS, > Bundesknappschaft , > Knappschaft ) und die Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (vgl Gesetz vom 09.12.2004, BGBl 2004 I, 3242). Zur Behandlung der Beiträge zu GRV > Rentenbeiträge; zur Besteuerung der Alt...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 353 Ermäch... / 1 Allgemeines

Rz. 1a § 353 bezieht sich auf die Meldepflicht der Sozialversicherungsträger nach § 350 Abs. 1. § 350 Abs. 1 bestimmt eine Meldepflicht der nach § 28i SGB IV zuständigen Einzugsstelle. Das ist mit Ausnahme von geringfügigen Beschäftigungen (seit 1.4.2003 Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See als Träger der Rentenversicherung, Regionaldirektion Cottbus als Minijob-Z...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Teilzeitarbeit während der ... / 1.3 Meldewesen

Vor Beginn der Elternzeit ist eine Unterbrechungsmeldung abzugeben. Allein die Aufnahme einer Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit löst somit grundsätzlich keine gesonderte Meldung aus. Das nach Aufnahme der Beschäftigung erzielte Arbeitsentgelt ist über die Jahresmeldung zu übermitteln. Eine Meldung ist nur zu erstatten, wenn mit der Aufnahme der Beschäftigung weite...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.4 Meldepflichten für geringfügig entlohnte Beschäftigungen

Tz. 50 Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (Minijob-Zentrale) ist deutschlandweit die zentrale Einzugs- und Meldestelle für alle geringfügigen Beschäftigungen (Minijobs); s. § 28i Satz 5 SGB IV. Die Anschrift lautet: Deutsche RentenversicherungKnappschaft-Bahn-SeeMinijob-Zentrale45 115 Essen Zum Aufgabenspektrum der Minijob-Zentrale ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.3.3 Meldung zur Sozialversicherung

Tz. 21 Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Mit der Meldung zur Sozialversicherung übermittelt der Arbeitgeber (der Verein/Verband) bestimmte Angaben zur beschäftigten Person und zur Art der Beschäftigung an den jeweils zuständigen Sozialversicherungsträger. Hinweis: Für kurzfristig Beschäftigte müssen die Meldungen zur Sozialversicherung und die Beitragszahlungen nicht mit der Minijob...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.5 Beispielsfälle für die Besteuerung geringfügig entlohnter Beschäftigungen (Minijobs)

Tz. 63 Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Beispiel 1: H ist ab 01.09.2016 bei einem Verband für ein Arbeitsentgelt i. H. v. 300 EUR monatlich als Hausmeister geringfügig beschäftigt. Ergebnis 1: Der Verband als Arbeitgeber von H hat für H seit dem Monat Januar 2024 für den Bruttoverdienst von 300 EUR folgende Pauschalabgaben monatlich an die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bah...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.2 Einführung der Rentenversicherungspflicht für geringfügig Beschäftigte mit Befreiungsmöglichkeit (Opt-out)

Tz. 5 Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Seit dem 01.01.2013 ist für geringfügig Beschäftigte die Versicherungspflicht in der Rentenversicherung die Regel. Dagegen sind kurzfristig Beschäftigte wie bisher versicherungsfrei. Dabei tragen die Versicherten (geringfügig Beschäftigten) den Differenzbetrag zum Pauschalbeitrag des Arbeitgebers. Sie können u. a. Ansprüche auf Erwerbsminderun...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.4 Übergangsregelungen

Tz. 6 Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Hinweise: Die Regelung zur Gleitzone gilt nicht für Auszubildende, für Teilnehmer am freiwilligen sozialen oder freiwilligen ökologischen Jahr sowie für Teilnehmer am Bundesfreiwilligendienst. Beschäftigungsverhältnisse mit einem Arbeitsentgelt in der Gleitzone begründen in der Regel Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Ar...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.3.2 Personalfragebogen

Tz. 20 Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Für die Meldung zur Sozialversicherung muss der Arbeitgeber (Verband/Verein) feststellen, ob bei seinen Arbeitnehmern eine versicherungsfreie geringfügige Beschäftigung (Minijob) oder eine versicherungspflichtige Beschäftigung vorliegt. Hierfür muss er die Beschäftigung zu Beginn sozialversicherungsrechtlich beurteilen. Der Personalfragebogen...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.3.1 Betriebsnummer

Tz. 18 Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Arbeitgeber erstatten für ihre sozialversicherungspflichtig Beschäftigten Meldungen zur Sozialversicherung. Die rechtliche Grundlage hierfür ist § 28a SGB IV und § 7 DEÜV. Für die Abwicklung des Melde- und Beitragsverfahrens mit der Minijob-Zentrale benötigen die Arbeitgeber wie bei den anderen Einzugsstellen auch eine achtstellige Betriebsn...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.5.3 Mehrere geringfügig entlohnte Beschäftigungen

Tz. 55 Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Werden mehrere geringfügig entlohnte Beschäftigungen bei verschiedenen Arbeitgebern nebeneinander ausgeübt, dann sind nach § 8 Abs. 2 Satz 1 SGB IV für die Beurteilung der Frage, ob die Grenze von 538 EUR überschritten wird, die Arbeitsentgelte aus den einzelnen Beschäftigungen zusammenzurechnen (s. Abschn. B 2.2.2.1 Geringfügigkeits-Richtli...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.1 Kurzarbeitergeld

Tz. 69 Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Eine große Entlastung für die Unternehmen wurde durch die Änderungen der Voraussetzungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld erreicht. Für die Beantragung und den Bezug von Kurzarbeitergelt reicht es nun aus, wenn 10 % der Beschäftigten eines Betriebes von Arbeitsausfall betroffen sind. Bisher musste mindestens ein Drittel der Beschäftigten v...mehr