Fachbeiträge & Kommentare zu Mieter

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5 Abweichende Vereinbarungen

Rz. 16 § 563b ist in den Grenzen für die Wirksamkeit von Vereinbarungen abdingbar. Abweichende Vereinbarungen zwischen dem Erben und den gem. §§ 563, 563a eingetretenen Mietern müssen jedoch auf das Innenverhältnis beschränkt bleiben. Haftungsvereinbarungen, die faktisch das Eintrittsrecht gem. § 563 verhindern, sind gem. § 563 Abs. 5 unwirksam (Schmidt-Futterer/Streyl, § 56...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4 Kündigungsrecht der überlebenden Mieter

Rz. 7 Die überlebenden Mieter können das Mietverhältnis innerhalb eines Monats nach Kenntnis vom Tod des Mieters außerordentlich mit der gesetzlichen Frist kündigen. Die Kündigung ist sowohl bei unbefristeten als auch bei befristeten Mietverhältnissen zulässig. Da bei unbefristeten Mietverhältnissen der Mieter ohnehin gem. § 573c kündigen kann, ist das in § 563a eingeräumte ...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § 563a Fortsetzung mit überlebenden Mietern

1 Allgemeines Rz. 1 § 563a regelt für Wohnraummietverhältnisse ab dem 1.9.2001 den Fall, dass anders als gemäß § 563 neben dem verstorbenen Mieter noch weitere Personen Mieter der Wohnung waren. Da sie bisher bereits Mietvertragsparteien waren, lässt der Tod eines Mieters das Fortbestehen des Mietverhältnisses mit dem anderen Mieter unberührt. Nach den allgemeinen erbrechtlic...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3 Wirkung

Rz. 6 Bestand die Ehe, das Familienband, die auf Dauer angelegte Haushaltsführung oder die Lebenspartnerschaft im Zeitpunkt des Todes mit dem Mieter und hatten alle zusammen in der Wohnung einen gemeinsamen Haushalt, so wird beim Tode des Mieters das Mietverhältnis allein mit dem überlebenden Ehegatten, Familien- bzw. Haushaltsangehörigen oder Lebenspartner fortgesetzt. Der ...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2 Voraussetzungen

Rz. 2 Voraussetzung für den Ausschluss der anderen Eintrittsberechtigten und des Erben von dem erbrechtlichen Eintritt in das Mietverhältnis ist, dass es sich um ein Mietverhältnis über Wohnraum handelt. Weitere Voraussetzung ist, dass es sich bei den Mitmietern, mit denen allein das Mietverhältnis fortgesetzt wird, um den Personenkreis des § 563 handelt, also um den Ehegatt...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 563a regelt für Wohnraummietverhältnisse ab dem 1.9.2001 den Fall, dass anders als gemäß § 563 neben dem verstorbenen Mieter noch weitere Personen Mieter der Wohnung waren. Da sie bisher bereits Mietvertragsparteien waren, lässt der Tod eines Mieters das Fortbestehen des Mietverhältnisses mit dem anderen Mieter unberührt. Nach den allgemeinen erbrechtlichen Grundsätz...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5 Abweichende Vereinbarungen

Rz. 11 § 563a kann nicht zum Nachteil der Mieter abbedungen werden. Die Mietvertragsparteien können z. B. nicht vereinbaren, dass das Mietverhältnis auch für den überlebenden Mitmieter beim Tod des anderen endet. Dies gilt selbst dann, wenn der Mitmieter bei Vertragsschluss ein besonderes Interesse an der Beendigung des Vertrages nach dem Tod des Mieters hat. Auch das außero...mehr

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zfs 08/2022, Versicherungsf... / Sachverhalt

Der Kl. unterhält bei der Beklagten eine sog. Mietnomadenversicherung, Vertragsgrundlagen sind der Versicherungsschein wie auch die Besonderen Bedingungen für die Mietnomadenversicherung – BB MN 2017, sowie gem. § 1 BB MN 2017 die VGB 2017. Die Besonderen Bedingungen für die Mietnomadenversicherung (BB MN 2017) lauten auszugsweise wie folgt: "§ 2 Gegenstand der Versicherung, v...mehr

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zfs 08/2022, Versicherungsf... / 2 Aus den Gründen des Urteils des LG Memmingen:

II. Ein Zahlungsanspruch aus dem Versicherungsvertragsverhältnis ist nicht gegeben, da die Voraussetzungen des Versicherungsfalles nach den BB MN 2017 nicht vorliegen … Nach § 2 Nr. 1 und Nr. 3 BB MN 2017 leistet der VR Entschädigung für Sachschäden in Abhängigkeit eines ersatzpflichtigen Mietausfallschadens gemäß Nr. 3 der BB MN 2017. Vorliegend ist ein ersatzpflichtiger Mi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / hai) Zunächst vermietete, später eigengenutzte Objekte

Rn. 116 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Bei zunächst vermieteten und später eigengenutzten (inkl unentgeltlich überlassenen an Dritte, BMF v 08.10.2004, BStBl I 2004, 933 Rz 8) Objekten wird man mE zu unterscheiden haben wie folgt (s Heuermann, DB 2002, 2011; Paus, NWB F 3, 12 873):mehr

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zfs 08/2022, Versicherungsf... / 3 Aus den Gründen des Hinweisbeschlusses des OLG München:

Das Erstgericht hat insbesondere im Rahmen einer umfassenden und zutreffenden Auslegung des Versicherungsvertrags herausgearbeitet, dass die Vereinbarung im Versicherungsvertrag eindeutig die Einstandspflicht der Beklagten für Sachschäden auf Fälle beschränkt, in denen es zugleich zu einem Mietausfall unter den weiteren Bedingungen des § 2 Nr. 1 der Versicherungsbedingungen ...mehr

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zfs 08/2022, Versicherungsf... / Leitsatz

Die Klausel einer Mietnomadenversicherung, aus der sich ergibt, dass Voraussetzung eines Anspruchs auf Ersatz eines Mietausfallschadens und von durch den Mieter verursachten Sachschäden die unberechtigte Inanspruchnahme des Mietobjekts nach Beendigung der Mietzeit einschließlich einer gewährten Räumungsfrist ist, ist nicht überraschend. (Leitsatz der Schriftleitung) LG Memming...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / hal) Leerstehenlassen einer Wohnung

Rn. 119 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Aufwendungen für eine leerstehende Wohnung sind dann als vorweggenommene WK abziehbar (dh Überschusserzielungsabsicht besteht), wenn sich der StPfl endgültig entschlossen hat, daraus VuV-Einkünfte zu erzielen und diese Entscheidung später nicht wieder aufgegeben hat (BFH IX R 1/07, BFH/NV 2009, 68; BFH IX R 39/08, BStBl II 2009, 776; BFH IX...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Einkünfte aus VuV

Rn. 135 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Einkünfte aus VuV sind demjenigen zuzurechnen, der den Tatbestand dieser Einkunftsart verwirklicht und dadurch Einkünfte erzielt (BFH BStBl II 1987, 322; Nießbrauchs-Erlass BMF v 30.09.2013, BStBl I 2013, 1184 Rz 1), dh, wer die rechtliche und tatsächliche Macht hat, die in § 21 Abs 1 EStG genannten WG einem anderen entgeltlich auf Zeit zur...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / i) ABC zur Einkunftserzielungsabsicht

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / hag) Alsbaldige Veräußerung des Objekts

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Der Zusammenhang der Rechnungsposten

Rn. 41 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Die Einkünfte werden als durch Saldierung zusammenhängender Vermögensmehrungen und -minderungen ermittelt. Dieser Zusammenhang kann kausal oder final sein. Je nachdem ist von einem Veranlassungsprinzip oder von einem Finalitätsprinzip die Rede: Kausalitätsprinzip: Dieses spricht § 4 Abs 4 EStG an. Danach rechnen zu den (mit den BE zusammenhän...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Leistungen im Zusammenhang mit nach § 4 Nr. 4a UStG befreiten Umsätzen (§ 4 Nr. 4a S. 1 Buchst. b) UStG)

Rz. 63 Bestimmte Leistungen, die mit in einem Umsatzsteuerlager eingelagerten Gegenständen unmittelbar zusammenhängen, sind ebenfalls steuerfrei.[1] Die Leistungen dürfen aber nur folgenden (in der Vorschrift abschließend aufgezählten) Zwecken dienen, die mit den eingelagerten Gegenständen unmittelbar zusammenhängen: Lagerung, Erhaltung, Verbesserung der Aufmachung, Verbesse...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / VII. Intermediär ist kein an der Steuergestaltung Beteiligter (Abs. 7)

"(7) Übt ein Intermediär im Zusammenhang mit der grenzüberschreitenden Steuergestaltung ausschließlich die in Absatz 1 aufgeführten Tätigkeiten aus, so gilt er nicht als an der Gestaltung Beteiligter." Rz. 161 [Autor/Stand] Intermediär ist nicht Beteiligter. Nach § 138d Abs. 7 AO gilt der Intermediär nicht als an der Gestaltung Beteiligter, wenn er ausschließlich die in § 138...mehr

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Abschreibung, außergewöhnliche / 5 Außergewöhnliche wirtschaftliche Abnutzung, wenn der Zweck nicht mehr erfüllt wird

Von einer außergewöhnlichen wirtschaftlichen Abnutzung ist auszugehen, wenn das Wirtschaftsgut seinen Zweck nicht mehr erfüllt. Das ist z. B. der Fall, wenn eine Maschine durch neue Erfindungen überholt ist oder die Produkte, die mit der Maschine hergestellt werden, nicht mehr der neuesten Mode entsprechen, also durch einen Modewechsel überholt sind. Praxis-Beispiel Eingeschrän...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 7 Kündigungsrecht des Mieters

Rz. 19 Unabhängig von seiner Dauer kann der Wohnraummietvertrag mit einer Staffelmietvereinbarung vom Mieter stets zum Ende des vierten Jahres gekündigt werden (LG Berlin, GE 2000, 207; Schmidt-Futterer/Börstinghaus, § 557a Rn. 59). Ein formularmäßiger Kündigungsausschluss ist wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters unwirksam, wenn er einen Zeitraum von vier Jahren ...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4.2 Staffel

Rz. 11 Die Staffelmietvereinbarung muss mindestens zwei verschiedene Mietstufen enthalten, wobei die zweite Stufe höher sein kann als die erste. Es genügt, wenn neben der Anfangsmiete nur eine weitere Mieterhöhung bei Vertragsschluss vereinbart wird (BGH, Urteil v. 16.11.2005, VIII ZR 218/04, WuM 2006,102; Schmidt-Futterer/Börstinghaus, § 557a Rn. 45). Jedoch können auch fal...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2 Zweck

Rz. 5 Nach dem früheren § 10 Abs. 1 MHG 1. Halbsatz, wonach von den §§ 1–9 MHG zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarungen ungültig waren – die entsprechende Regelung findet sich nunmehr in § 557 –, waren nicht nur Wertsicherungs- und Gleitklauseln, sondern auch Staffelmietvereinbarungen unwirksam. Durch § 10a MHG – jetzt § 557b – wurden sodann Wertsicherungsklauseln...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4.3 Mindestdauer der Staffel

Rz. 16 Die Miete muss – gleichgültig ob Staffelmiete oder davor geltende Miete – mindestens ein Jahr unverändert bleiben (§ 557a Abs. 2 Satz 1). Das bedeutet, dass zwischen den einzelnen Erhöhungsstufen mindestens jeweils ein Jahr liegen muss. Ist irrtümlich in einem Mietvertrag die erste Erhöhung schon nach weniger als einem Jahr vorgesehen, ist die gesamte Staffelmietverein...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4.1 Schriftform

Rz. 9 Die Staffelmiete muss – zwischen den Mietvertragsparteien – vereinbart werden; dies kann beim Mietvertragsabschluss als auch nachträglich während eines bereits bestehenden Mietvertrags geschehen (Schmidt-Futterer/Börstinghaus, § 557a Rn. 30). Rz. 10 Die Vereinbarung muss schriftlich getroffen werden (§ 557a Abs. 1 Satz 1). Schriftform (vgl. dazu näher § 550 Rn. 2) bedeu...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 557a lehnt sich eng an den bis zum 1.9.2011 geltenden § 10 Abs. 2 MHG über die Staffelmiete an. Wie bis zum 1.9.2001 § 10 MHG gilt auch § 557a nur für Wohnraummietverhältnisse, und zwar gem. § 28 Abs. 3 WoFG auch für ab 1.1.2002 geförderte Wohnungen, sodass auch für diese eine Staffelmiete vereinbart werden kann eine Staffelmiete, deren höchste Staffel die zum Zeitpu...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 6 Unwirksamkeit gem. § 5 WiStG

Rz. 18 Die Staffelmiete darf – wie alle Mieten – die ortsübliche Vergleichsmiete nicht um mehr als 20 % übersteigen (§ 5 WiStG – OLG Hamburg, Urteil v. 13.1.2000, 4 U 1122/99, GE 2000, 277; LG Berlin, Urteil v. 29.1.1998, 62 S 306/97, NZM 1998, 1000; Schmidt-Futterer/Börstinghaus, § 557a Rn. 72 ff.). Bei der Überprüfung einer Mietvereinbarung nach § 5 WiStG sind nämlich auch...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5 Ausschluss von Mieterhöhungen

Rz. 17 Während der "Laufzeit" (§ 557a Abs. 2 Satz 2) der Staffelmiete ist eine Erhöhung nach den §§ 558–559b ausgeschlossen (Schmidt-Futterer/Börstinghaus, § 557a Rn. 50; zu Mieterhöhungen gem. § 559: LG Berlin, Urteil v. 30.10.2001, 64 S 179/01, NZM 2002, 947). Entscheidend ist nicht die Laufzeit der Staffelmietvereinbarung sondern die letzte Erhöhungsstufe; daher kann die ...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3 Anwendungsbereich

Rz. 8 Die Staffelmietvereinbarung ist grundsätzlich zulässig bei allen Arten von Wohnraummietverhältnissen, also sowohl bei Altbauten als auch Neubauten. Auch auf Verträge über die Anmietung von Räumen durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder einen anerkannten privaten Träger der Wohlfahrtspflege dar, die geschlossen werden, um die Räume Personen mit dringe...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / 5. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung: Abfindungszahlungen an Mieter als anschaffungsnahe Herstellungskosten

Abfindungszahlungen an Mieter, die zwecks Durchführung von Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen i.S.d. § 6 Abs. 1 Nr. 1a S. 1 EStG geleistet werden, stellen anschaffungsnahe Herstellungskosten dar. Das FG entschied, dass neben Aufwendungen für die Planung der jeweiligen Baumaßnahme auch die Kosten zählen, die für die Entmietung aufgewendet werden. Entscheidend ist d...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Aufwendungen für die Teilnahme an Fachmessen

Fiktives Anlagevermögen: Für die gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Beträgen nach § 8 Nr. 1 Buchst. d und e GewStG ist darauf abzustellen, ob die Wirtschaftsgüter Anlagevermögen des Mieters oder Pächters wären, wenn sie in seinem Eigentum stünden. Die Frage, ob das fiktiv im Eigentum des Stpfl. stehende Wirtschaftsgut zu dessen Anlagevermögen gehören würde, orientiert sich...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Mietminderung als besonderer Vorteil i.S.d. § 20 Abs. 3 EStG

Gewährt eine Wohnungsbaugenossenschaft ihren Mitgliedern/Mietern eine Mietminderung bei Zeichnung von Genossenschaftsanteilen ohne Verzinsung und Teilhabe an Gewinnausschüttungen, so erzielen die Genossenschaftsmitglieder dadurch Einkünfte aus Kapitalvermögen i.S.d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG in Gestalt eines besonderen Entgelts gem. § 20 Abs. 3 EStG. FG Berlin-Bdb. v. 15.6.2021 ...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § 555e Sonderkündigungsrecht des Mieters bei Modernisierungsmaßnahmen

1 Allgemeines Rz. 1 Das früher in § 554 Abs. 3 Satz 2 a.F. geregelte Recht des Mieters zur außerordentlichen Kündigung ist durch § 555e Abs. 1 übernommen worden. Mit der Veränderung des Wortlauts sind inhaltliche Änderungen nicht verbunden. Gem. § 578 Abs. 2 Satz 1 besteht dieses Sonderkündigungsrecht auch für Gewerberaummietverhältnisse. Das Sonderkündigungsrecht besteht unabh...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2 Kündigungsfrist

Rz. 2 Die Kündigung muss bis zum Ablauf der Monats, der auf den Zugang der Modernisierungsankündigung folgt, dem Vermieter zugehen. Bei mehreren Mietern ist der Zugang der Kündigung des "letzten" Mieters maßgebend. Die Darlegungs- und Beweislast für den rechtzeitigen Zugang trifft den Mieter. Am sichersten erscheint der Einwurf des Kündigungsschreibens in den Briefkasten des...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Das früher in § 554 Abs. 3 Satz 2 a.F. geregelte Recht des Mieters zur außerordentlichen Kündigung ist durch § 555e Abs. 1 übernommen worden. Mit der Veränderung des Wortlauts sind inhaltliche Änderungen nicht verbunden. Gem. § 578 Abs. 2 Satz 1 besteht dieses Sonderkündigungsrecht auch für Gewerberaummietverhältnisse. Das Sonderkündigungsrecht besteht unabhängig davon, ...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4 Wirkungen der Kündigung

Rz. 4 Hat der Mieter gekündigt, muss der Vermieter die Maßnahme bis zum Ablauf der Mietzeit unterlassen. Voraussetzung ist, dass der Mieter wirksam und fristgerecht gekündigt hat. Vorbereitende Maßnahmen (Ausmessen der Wohnung, Abladen von Material) und den Mieter in seinem vertragsgemäßen Gebrauch nicht beeinträchtigende Maßnahmen sind jedoch auch nach Kündigung noch zuläss...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / a) Berechnung des Wohnwertes

Rz. 355 Zieht im Zuge der Trennung einer der Eheleute aus einem Eigenheim aus und bewohnt der Unterhaltsberechtigte das Eigenheim allein oder mit den gemeinsamen Kindern weiter, ist dieser Wohnvorteil wie folgt zu ermitteln: Grundsätzlich ist die Ermittlung einer Marktmiete Ausgangspunkt der Wohnwertberechnung. Diese Berechnung erfolgt aber nicht im Umfang des bewohnten Eigen...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / b) Wohnvorteil

Rz. 223 Eheliche Lebensverhältnisse werden nicht nur vom Einkommen der Ehegatten, sondern auch von den Kosten für Wohnen bestimmt. So ist nach Nr. 5 der Düsseldorfer Tabelle im notwendigen Eigenbedarf (Selbstbehalt) von 1.160 EUR ein Betrag für Wohnen in Höhe von 430 EUR eingearbeitet, beim angemessenen Eigenbedarf in Höhe von 1.400 EUR der Betrag von 550 EUR, jeweils Warmmi...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3 Ausnahme bei unerheblichen Maßnahmen

Rz. 3 Der Mieter hat kein Sonderkündigungsrecht bei Modernisierungsmaßnahmen, die nur mit einer unerheblichen Einwirkung auf die vermieteten Räume verbunden sind und nur zu einer unerheblichen Mieterhöhung führen (Schmidt-Futterer/Eisenschmid, § 555e Rn. 2). § 555e Abs. 2 verweist insoweit auf § 555c Abs. 4, wonach insoweit auch eine Ankündigung der Modernisierungsmaßnahme e...mehr

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§ 3 Vermögensauseinanderset... / ee) Mietwohnung

Rz. 201 Ist die Ehewohnung gemietet, gilt der Grundtatbestand des § 1568a Abs. 1 BGB. Überlassung kann also derjenige Ehegatte verlangen, der auf die Nutzung der Ehewohnung unter Berücksichtigung des Wohls der im Haushalt lebenden Kinder und der Lebensverhältnisse der Ehegatten in stärkerem Maße angewiesen ist als der andere Ehegatte oder sich darauf berufen kann, dass die Ü...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5 Abweichende Vereinbarungen

Rz. 5 Bei einem Mietverhältnis über Wohnraum sind zum Nachteile des Mieters abweichende Vereinbarung unwirksam (§ 555e Abs. 3); die Neuregelung entspricht § 554 Abs. 5 a. F., so dass die Rechtsprechung dazu weiter zu berücksichtigen ist. Unwirksam wären Vereinbarungen, die die Überlegungsfrist des Mieters abkürzen ebenso wie diejenigen, die die Wirkung der Kündigung hinaussch...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / b) Haushaltsführungsehe

Rz. 69 Bei der sogenannten Haushaltsführungsehe erfüllt der haushaltsführende Ehegatte durch die Haushaltsführung seine gesetzliche Unterhaltspflicht (§ 1360 S. 2 BGB), weil die Haushaltsführung "eine gleichwertige und nicht ergänzungsbedürftige Beitragsleistung zum Familienunterhalt" darstellt.[81] Dem nicht erwerbstätigen Ehegatten sind vom anderen Ehepartner in angemessen...mehr

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§ 3 Vermögensauseinanderset... / a) Erklärung der Eheleute zur Umgestaltung des Mietverhältnisses über die Ehewohnung an den Vermieter

Rz. 208 Muster 3.28: Umgestaltung des Mietverhältnisses Muster 3.28: Umgestaltung des Mietverhältnisses Mietverhältnis über die Wohnung _________________________ mit den Eheleuten M und F Sehr geehrter Herr V, ich vertrete Frau F in ihrem Ehescheidungsverfahren. Meine Mandantin ist bisher zusammen mit ihrem Ehemann Mieterin der Ehewohnung. Alternativ: Bisher ist der Ehemann meiner...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / 6. Sonderfall: Der Deutsch-Französische Wahlgüterstand

Rz. 137 Die Länder Frankreich und Deutschland haben durch ein Abkommen vom 4.2.2010 eine Wahlzugewinngemeinschaft als weiteren Wahlgüterstand geschaffen.[112] Der Güterstand wurde durch Einfügung des § 1519 BGB in das deutsche Recht übernommen.[113] Der Güterstand kann in den folgenden Fallkonstellationen gewählt werden, wenn nämlichmehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / 1. Gemietete Ehewohnung

Rz. 447 Bei einer Mietwohnung sieht § 1568a Abs. 3 BGB vor, dass der Ehegatte, dem die Ehewohnung überlassen wird, zum Zeitpunkt des Zugangs der Mitteilung der Ehegatten an den Vermieter über die Überlassung in das von dem anderen Ehegatten oder von beiden Ehegatten gemeinsam eingegangene Mietverhältnis eintritt und dieses allein fortsetzt. Ein entsprechendes Schreiben könnte...mehr

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§ 3 Vermögensauseinanderset... / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 192 Nach § 1568a Abs. 1 BGB kann der Ehegatte von dem anderen die Überlassung der Ehewohnung verlangen, der auf deren Nutzung unter Berücksichtigung des Wohls der im Haushalt lebenden Kinder und der Lebensverhältnisse der Ehegatten in stärkerem Maße angewiesen ist. Darüber hinaus kann die Überlassung der Ehewohnung verlangt werden, wenn dies aus anderen Gründen der Billi...mehr

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Rückstellung, Drohverlustrü... / 7 Abgrenzung zwischen Drohverlustrückstellungen und Verbindlichkeitsrückstellungen

Drohverlustrückstellungen und Verbindlichkeitsrückstellungen ist gemein, dass Sie beide auf Außenverpflichtungen gegenüber Dritten beruhen. Sie unterscheiden sich im Zeitbezug: Verbindlichkeitsrückstellungen haben ihre rechtliche oder wirtschaftliche Verursachung in der Vergangenheit. Drohverlustrückstellungen erfassen einen zukünftig erst eintretenden Verlust. Dies wird besond...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3 Unwirksamkeit abweichender Vereinbarungen

Rz. 5 Unwirksam sind nur die zum Nachteil des Mieters von den §§ 557-561 abweichenden Vereinbarungen (§ 557 Abs. 4). Dies wird bei den einzelnen Vorschriften für alle Mieterhöhungsrechte jeweils nochmals gesondert geregelt. Insoweit kommt es auf die Betrachtung zum Zeitpunkt des Abschlusses der Vereinbarung an. Nachteilig für den Mieter ist eine Vereinbarung, durch die der V...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht

Rz. 17 § 556b Abs. 2 beschränkt – unabhängig von § 536 Abs. 4 und den vorrangig zu prüfenden §§ 307, 309 Nr. 3 – für ab dem 1.9.2001 abgeschlossene Wohnraummietverträge die Möglichkeit, das Aufrechnungsrecht des Mieters vertraglich einzuschränken. Für die Zeit vor dem 1.9.2001 gilt weiterhin § 552a a. F. Der Mieter kann nunmehr entgegen einer vertraglichen Vereinbarung nicht...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2 Zulässige Vereinbarungen

Rz. 2 Die Mietabänderungsvereinbarung kann nur während des Bestehens des Mietverhältnisses – also nach Vertragsschluss – getroffen werden (Schmidt-Futterer/Eisenschmid, § 557 Rn. 2). Der noch nicht im Grundbuch als neuer Eigentümer eingetragene Grundstückserwerbers kann mit dem Wohnungsmieter eine Mieterhöhung ab seinem Eintritt in den Mietvertrag vereinbaren, da es sich um ...mehr