Fachbeiträge & Kommentare zu Medikament

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Futtermittel

Rz. 28 Futtermittel sind aus agrarpolitischen Gründen in die Liste der ermäßigt besteuerten Waren aufgenommen worden. Die Aufnahme hängt ebenfalls mit der Besteuerung der Land- und Forstwirtschaft nach Durchschnittssätzen (§ 24 UStG) zusammen. Unterläge die Land- und Forstwirtschaft der Regelbesteuerung, hätte es wegen des möglichen Vorsteuerabzugs keiner Steuerermäßigung fü...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.37.5 Abgrenzung begünstigter Futtermittel zu nicht begünstigten Fütterungsarzneimitteln

Rz. 580 Nach dem Wegfall der Steuerermäßigung für Fütterungsarzneimittel (Nr. 44 der damaligen Anlage des UStG) zum 1.1.2002 (Rz. 613) können lediglich Futtermittel unter die Steuerermäßigung fallen. Die Verwaltung hat Regelungen getroffen, unter welchen Voraussetzungen bei der Lieferung oder Herstellung von Fütterungsarzneimitteln die Steuerermäßigung für Futtermittel in An...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Entwicklung der Anlage 2 des UStG

Rz. 8 Die mit der Einführung der MwSt in Deutschland zum 1.1.1968 eingeführte "Liste der dem ermäßigten Steuersatz unterliegenden Gegenstände" war dem UStG zunächst als Anlage 1 angefügt (Rz. 2), ab 1.1.1980 dann als Anlage des UStG (Rz. 2) und ab 1.1.2004 als Anlage 2 des UStG (Rz. 7). Diese Liste (Anlage 1, Anlage bzw. Anlage 2 des UStG) ist im Laufe der Zeit in zahlreiche...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.33.4 Einzelheiten der Abgrenzung

Rz. 507 Im Einzelnen fallen unter Nr. 33 der Anlage 2 des UStG: Rz. 508mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.49.5 Nicht begünstigte Werbedrucke

Rz. 657 Nach Anm. 5 zu Kap. 49 des ab 1.1.1988 geltenden Gemeinsamen Zolltarifs (Kombinierte Nomenklatur) gehören zur begünstigten Position 4901 des Zolltarifs nicht Veröffentlichungen, die überwiegend Werbezwecken dienen (z. B. Broschüren, Prospekte, Faltblätter, Handelskataloge, von Handelsgesellschaften veröffentlichte Jahrbücher, Reisewerbung). Diese Veröffentlichungen f...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.34.3 Einzelheiten der Abgrenzung

Rz. 523 Unter Nr. 34 der Anlage 2 des UStG fällt nur Wasser aus Unterposition 2201 90 00 des Zolltarifs. Dazu gehört nur natürliches, gewöhnliches Wasser, auch wenn es durch physikalische oder chemische Verfahren gereinigt (z. B. filtriert, entkeimt, geklärt oder entkalkt) ist, insbesondere das übliche Leitungswasser. Begünstigt ist die Abgabe von Wasser zum Gebrauch oder Ve...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.22.3 Einzelheiten der Abgrenzung

Rz. 407 Unter Nr. 22 der Anlage 2 des UStG fallen nur die dort ausdrücklich aufgeführten Erzeugnisse aus Position 1212 des Zolltarifs in der in dieser Position beschriebenen Beschaffenheit: Rz. 408mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.32.4 Abgrenzung begünstigter Nahrungsmittel von nicht begünstigten Getränken

Rz. 491 Nicht begünstigt sind sowohl alkoholische als auch nicht alkoholische Getränke. Zu den alkoholischen Getränken gehören z. B. Bier (Position 2203 des Zolltarifs), Wein, Schaumwein (Sekt), Obstwein usw. (Positionen 2204 bis 2206 des Zolltarifs) Spirituosen (Position 2208 des Zolltarifs) sowie alkoholische Mischgetränke oder Alkopops. Zu den nicht alkoholischen Getränke...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.49.9 Abgrenzung begünstigter Lieferungen von nicht begünstigten sonstigen Leistungen

Rz. 682 Der ermäßigte Steuersatz ist auf Lieferungen (einschließlich der Werklieferungen) anwendbar, nicht aber – mit Ausnahme der ab 18.12.2019 nach § 12 Abs. 2 Nr. 14 UStG begünstigten E-Books, E-Papers usw. (Rz. 681a) – auf sonstige Leistungen einschließlich der Werkleistungen (Rz. 42). Dem Lieferer der begünstigten Erzeugnisse steht der ermäßigte Steuersatz ohne Rücksich...mehr

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Sommer, SGB V § 61 Zuzahlungen / 2.5 Austausch des verordneten Arzneimittels (Satz 5)

Rz. 7 Ist ein Arzneimittel nicht verfügbar und wird das verordnete Arzneimittel durch die Apotheke gegen mehrere Packungen mit geringerer Packungsgröße ausgetauscht, ist die Zuzahlung nach Satz 1 nur einmalig zu leisten. Die Zuzahlung richtet sich nach der Packungsgröße, die der verordneten Menge entspricht. Rz. 8 Die Regelung wird auf Arzneimittel angewendet, die nicht verfü...mehr

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Sommer, SGB V § 24a Empfäng... / 2.4 Versorgung mit empfängnisverhütenden Mitteln (Abs. 2)

Rz. 10 Nach Abs. 2 Satz 1 können für Frauen, die das 22. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, verschreibungspflichtige empfängnisverhütende Mittel auf Kassenrezept verordnet bzw. abgerechnet werden. Die bis zum 28.2.2015 geltende Fassung des Abs. 2, dass der Anspruch nur bestehe, soweit die Mittel ärztlich verordnet wurden, ist damit zwar in der Formulierung geändert, in i...mehr

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Sommer, SGB V § 20i Leistun... / 2.2 Ermessensleistung (Abs. 2)

Rz. 8 Abs. 2 räumt den Krankenkassen weiterhin die Möglichkeit ein, nicht vom Gemeinsamen Bundesausschuss festgelegte Impfleistungen als Satzungsleistung zu übernehmen. Dies kann insbesondere vor dem Hintergrund regionaler Besonderheiten erforderlich sein. Unter Schutzimpfung i. S. der Vorschrift ist jedoch nach § 2 Nr. 9 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) lediglich die Abg...mehr

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Sommer, SGB V § 82 Grundsätze / 2.3 Ausnahmen vom Wohnortprinzip

Rz. 21 Nach Abs. 3 werden für die Bereiche der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See als Träger der knappschaftlichen Krankenversicherung, der See-Krankenkasse, der landwirtschaftlichen Krankenkasse und der nicht bundesunmittelbaren Ersatzkassen Ausnahmen von der Regel zugelassen, dass für bundesunmittelbare Krankenkassen das Wohnortprinzip bei Honorarvereinbarun...mehr

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Wie kann man Unternehmern d... / 2 Auswirkungen und Folgen psychischer Belastung

Die Ergänzungen im Arbeitsschutzgesetz sowie die ins Leben gerufenen Initiativen dienen keinem reinen Selbstzweck. Sie sind vielmehr eine Reaktion auf die Folgen und Auswirkungen veränderter Arbeitsbedingungen und die demografische Entwicklung, die sich auf individueller, betrieblicher und gesamtgesellschaftlicher Ebene in Form von höheren Kosten im Gesundheits- und Rentenwe...mehr

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Sommer, SGB V § 61 Zuzahlungen / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 des GKV-Modernisierungsgesetzes (GMG) v. 14.11.2003 (BGBl. I S. 2190) zum 1.1.2004 vollständig neu gefasst worden und hat die durch das GRG seit 1.1.1989 geltende Fassung, die mehrere gesetzliche Änderungen erfahren hatte, abgelöst. Rz. 1a Art 2. Nr. 4 des Gesetzes zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln und zur ...mehr

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Sommer, SGB V § 60 Fahrkosten / 2.6 Behandlung von Personen, die sich mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infiziert haben

Rz. 30 Seit dem 1.1.2021 regelt die Verordnung zur Vergütung der Anwendung von Arzneimitteln mit monoklonalen Antikörpern (Monoklonale-Antikörper-Verordnung – MAKV) u. a. die Übernahme von Fahrtkosten abweichend von § 60 (§ 3 MAKV). Durch die MAKV werden vom Bund beschaffte, nicht zugelassene Arzneimittel mit monoklonalen Antikörpern zur Anwendung bei Patienten, die mit dem ...mehr

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Sommer, SGB V § 20h Förderu... / 2.1 Verpflichtung zu Förderung (Abs. 1)

Rz. 3 Die Neuregelung der Förderung der Selbsthilfe in § 20c bringt abweichend von der bisherigen Soll-Regelung eine unbedingte Förderverpflichtung im Rahmen der Festlegungen des Abs. 3. Diese Förderverpflichtung soll sicherstellen, dass das vorgesehene Fördervolumen nicht unterschritten wird. Allerdings besteht auch zukünftig kein Rechtsanspruch auf die Förderung, wie dies ...mehr

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Sommer, SGB V § 20i Leistun... / 2.1 Rechtsanspruch (Abs. 1)

Rz. 6 Versicherte haben ab 1.4.2007 Anspruch auf Leistungen für Schutzimpfungen i. S. d. § 2 Nr. 9 Infektionsschutzgesetz. Danach ist die Schutzimpfung die Gabe eines Impfstoffes mit dem Ziel, vor einer übertragbaren Krankheit zu schützen. Die Ergänzung von Abs. 1 Satz 1 durch das TSVG (Rz. 2c) stellt klar, dass Ansprüche gegen andere Kostenträger auf Leistungen von Schutzim...mehr

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Sommer, SGB V § 24a Empfäng... / 2.5 Zuzahlung

Rz. 13 Nach Abs. 2 Satz 1 HS 2 gilt § 31 Abs. 2 bis 4 entsprechend. Demnach sind die Regelung über Festbeträge sowie über die Zuzahlung der Versicherten für Arzneimittel für empfängnisverhütende Mittel entsprechend anzuwenden. Versicherte leisten nach vollendetem 18. Lebensjahr für ärztlich verordnete empfängnisverhütende Mittel ab 1.1.2004 den sich nach § 61 Satz 1 ergebende...mehr

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Sommer, SGB V § 61 Zuzahlungen / 2.6 Abgabe einer Teilmenge (Satz 6)

Rz. 9 Gibt die Apotheke das verordnete Arzneimittel als Teilmenge einer größeren Packung ab, ist die Zuzahlung nach Satz 1 auf der Grundlage der verordneten Packungsgröße zu leisten. Eine Teilabgabe kann z. B. erfolgen, weil die verschriebene Packungsgröße weder als Einzelpackung noch in Form von mehreren Packungen der kleineren Packungsgröße verfügbar ist. Bis zum 31.1.2024...mehr

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Sommer, SGB V § 61 Zuzahlungen / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift fasst den größten Teil der Zuzahlungsregelungen zusammen (Albers, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB V, 4. Aufl., § 61 Rz. 8). Die einzelnen Zuzahlungsvorschriften beziehen sich darauf und sorgen für die notwendige Rechtsklarheit. Es bedarf insofern in den Einzelvorschriften nicht ständiger Wiederholungen des Satzes 1 (vgl. BT-Drs. 15/1525 S. 95). Es gilt...mehr

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Sommer, SGB V § 20i Leistun... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 23 Abs. 9 sah bis zum 31.3.2007 vor, dass die Krankenkasse in der Satzung Schutzimpfungen vorsehen konnte, wenn diese nicht aus Anlass eines privat bedingten Auslandsaufenthalts erforderlich sind. Soweit Krankenkassen von der Möglichkeit Gebrauch gemacht hatten und Schutzimpfungen übernahmen, erstreckte sich die Kostenübernahme im Allgemeinen auf öffentlich empfohlene...mehr

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Sommer, SGB V § 24a Empfäng... / 2.3 Verordnung von empfängnisregelnden Mitteln (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 8 Zur ärztlichen Beratung gehört auch die Verordnung empfängnisregelnder Mittel (Mittel zur Empfängnisverhütung oder zur Empfängnisermöglichung), sofern diese einer ärztlichen Verordnung bedürfen. Ergibt sich aus der ärztlichen Beratung über Hilfen, die geeignet sind, eine Schwangerschaft zu ermöglichen, dass über eine Untersuchung hinaus weitergehende diagnostische und/...mehr

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Sommer, SGB V § 61 Zuzahlungen / 2.1 Allgemeine Zuzahlungshöhe (Satz 1)

Rz. 2a Jeder Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung, der entsprechende Leistungen nach dem SGB V in Anspruch nimmt, hat einen Teil der Kosten zu tragen. Versicherte über 18 Jahre haben bei allen Leistungen 10 % des Abgabepreises, jedoch mindestens 5,00 EUR und höchstens 10,00 EUR, zuzuzahlen. Dies gilt insbesondere für Arznei- und Verbandmittel sowie in die Versorgu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 82 Grundsätze / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 82 bildet mit § 83 die Grundnormen für die vertragsärztliche Versorgung (Matthäus, in: Hauck/Noftz, SGB V, § 82 Rz. 9). Die Vorschrift benennt die Gesamtverträge und macht den Inhalt der Bundesmantelverträge zum Bestandteil der Gesamtverträge. In der Praxis gibt es nur noch einen Bundesmantelvertrag. Die Vorschrift selbst ist nur eine Einweisungsvorschrift (Schröder,...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB V § 20i Leistun... / 2.3 Verordnungsermächtigung nach Abs. 3 (Fassung bis zum 18.11.2020)

Rz. 9 Bislang enthielt § 20 Abs. 4 IfSG eine Ermächtigungsgrundlage für das Bundesministerium für Gesundheit, durch Rechtsverordnung zu bestimmen, dass die Kosten für bestimmte Schutzimpfungen von den Trägern der Krankenversicherung nach dem 3. Abschnitt des 3. Kapitels des SGB V für ihre Versicherten getragen werden sollten. Diese Ermächtigung war eine sozialversicherungsrec...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB V § 61 Zuzahlungen / 2.4 Quittierung durch Leistungserbringer (Satz 4)

Rz. 6 Die Regelung enthält den ausdrücklichen Hinweis, dass die Leistungserbringer den Erhalt von Zuzahlungen ohne gesonderte Vergütung zu quittieren haben, d. h., für das Ausstellen einer Quittung keinen Vergütungsanspruch gegenüber dem Versicherten oder der Krankenkasse besitzen. Dies gilt auch für die Krankenkassen, soweit sie selbst Zuzahlungen einziehen. Dies setzt in j...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Elektronische Patientenakte... / 3 Inhalt

Der Versicherte bestimmt, welche Dokumente bzw. Datensätze im Einzelnen in der elektronischen Patientenakte gespeichert oder gelöscht werden und wer diese Daten mit Einwilligung des Versicherten in der elektronischen Patientenakte auslesen und in lokalen Datenverwaltungssystemen zur weiteren Verwendung speichern oder auch unmittelbar in der elektronischen Patientenakte verar...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 05/2025, Anregungen für... / aa) Krankenversicherungsrecht

Gerade im Krankenversicherungsrecht sind besondere Kenntnisse des medizinischen Kostenrechts erforderlich. Der durchschnittliche Versicherungsnehmer ist kaum in der Lage, die Angemessenheit von Rechnungsbeträgen in der medizinischen Leistungserbringung prüfen zu können. Es ist deshalb sinnvoll, dass gerade in diesem Bereich eine professionelle Überprüfung durch den privaten ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
REACH / 1 Registrierung

Jeder Stoff, der in einer Menge von mindestens einer Jahrestonne von einem Hersteller oder Importeur produziert bzw. in die EU eingeführt wird, unterliegt der Registrierungspflicht. Dabei ist jeder Hersteller bzw. Importeur grundsätzlich selbst für die Registrierung des von ihm in Verkehr gebrachten Stoffs verantwortlich. Die betroffenen Unternehmen sind jedoch gehalten, sich...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
REACH-Verordnung: Kerninhal... / 1 Erwägungen der REACH-Verordnung und Akteure

Vor Inkrafttreten der REACH-Verordnung[1] war zum einen die Risikobewertung von im Markt befindlichen sog. Altstoffen (vor 1981 bereits auf dem Markt) ein äußerst langwieriges Verfahren, zum anderen war eine einheitliche Bewertung von Alt- und Neustoffen nicht gewährleistet. Daraus ergab sich die Notwendigkeit einer grundlegenden Überarbeitung des Chemikalienrechts, um alle ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Controlling im Zeitalter ge... / 4.3.1 Gerresheimer AG

Ausgangspunkt Gerresheimer ist der globale Partner für Arzneimittelverpackungen und Verabreichungssystemen, insbesondere für die Pharma-, Biotech- und Kosmetikindustrie. Aufgrund seines umfassenden Produktportfolios und seiner digitalen Lösungen befindet sich das Unternehmen auf einem profitablen Wachstumskurs. Gerresheimer sorgt dafür, dass Medikamente sicher zu den Patienti...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 73d Verordnung besonderer Arzneimittel (außer Kraft)

Durch das Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes in der gesetzlichen Krankenversicherung (Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz – AMNOG) v. 27.12.2010 (BGBl. I S. 2262) ist die Vorschrift mit Wirkung zum 1.1.2011 aufgehoben worden.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Phenole / 1 Einsatzbereiche

Phenole v. a. Phenol bzw. Kresol werden eingesetzt als: Ausgangsstoff zur Herstellung von Kunstharzen (Phenolharz, Kresolharz) sowie von Farbstoffen, Lacken, Pharmazeutika, Photochemikalien, Kautschukchemikalien und Pestiziden Desinfektionsmittel bzw. Desinfektionsreiniger (Phenol bzw. Kresol tötet Bakterien) Konservierungsmittel Lösemittel z. B. für synthetische Harze Färbemitte...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Gerüche und Reizstoffe am A... / 3.3 Chronische Erkrankungen

Eine verminderte Riechfähigkeit kann im Zusammenhang mit einer Nasennebenhöhlenentzündung (Sinusitis), Diabetes mellitus Typ II oder der Einnahme bestimmter Medikamente auftreten. Riechstörungen sind ein häufiges Begleitsymptom bei neurologischen Erkrankungen. Insbesondere beim idiopathischen Parkinson-Syndrom und der Alzheimer-Demenz ist der Verlust des Riechsinns etwa 4 bi...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Blausäure / Zusammenfassung

Begriff Blausäure (bzw. Cyanwasserstoff) ist bei Zimmertemperatur eine farblose, extrem entzündbare Flüssigkeit, die nach Bittermandel riecht. Angewendet wird Blausäure als wichtiger chemischer Ausgangsstoff zur Herstellung von Arzneimitteln, Düngemitteln, Farben und Lacken, Pflanzenschutz-, Desinfektions- und Futtermitteln, als Begasungsmittel in Mühlen, Schiffen, Speichern, ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Formaldehyd / 1.2 Biozide Wirkung

Wegen seiner bioziden Wirkung wird Formaldehyd – neben der Anwendung in der Lebensmittel-, Arzneimittel- (Sterilisation) und Kosmetikindustrie (Konservierung) – häufig im Gesundheitswesen angewendet zur Desinfektion von Wäsche, großen Flächen, Instrumenten, Rettungsfahrzeugen, Sterilisation (d. h., Mikroorganismen, wie Bakterien und Viren und deren Ruhestadien (z. B. Sporen), ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Begasung / Zusammenfassung

Begriff Begasung (engl. fumigation) ist eine Methode zur Behandlung von Materialien, Gegenständen oder Räumen mit Gasen. Zweck ist i. Allg. die zielgerichtete Bekämpfung von Schadorganismen. Organische Materialien wie Lebensmittel, Arzneimittel, Kräuter, Textilien oder Holz sollen während Transport bzw. Lagerung vor Befall durch Schadorganismen geschützt werden. Die verwende...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Neumann-Redlin, Springer, Z... / 3.2.6 Beweiswert und Beweislast

Rz. 34 Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist eine Privaturkunde nach § 416 ZPO – im Übrigen auch ein Gesundheitszeugnis nach § 278 StGB ("Ärzte und andere approbierte Medizinalpersonen, welche ein unrichtiges Zeugnis über den Gesundheitszustand eines Menschen zum Gebrauch bei einer Behörde oder Versicherungsgesellschaft wider besseres Wissen ausstellen, werden mit Freihe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Aerosolpackungen und Druckg... / 1 Anwendung

Aerosolpackungen und Druckgaskartuschen haben einen breiten Anwendungsbereich. Produkte für Haushalt, Körper- und Autopflege sowie Nahrungsmittel und Medikamente werden als Sprays angeboten. Technische Sprays für Industriezwecke sowie Farb- und Lacksprays werden v. a. in Gewerbe, Industrie und Handwerk verwendet. Spraydosen enthalten i. Allg.: Wirkstoff, z. B. Lacke, Farben, R...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Aliphatische Chlorkohlenwas... / 2.1 Gesundheitsgefahren

Hauptaufnahmeweg sind die Atemwege, die Aufnahme über die Haut ist auch möglich. Mögliche Gesundheitsgefährdungen beim Umgang mit aliphatischen Chlorkohlenwasserstoffen sind: narkotische Wirkung, rauschähnliche Zustände, Übelkeit, Kopfschmerzen, Schwindel, Leberschaden, Erkrankungen der Niere, Erkrankungen des zentralen Nervensystems. Wichtig Bewusstlosigkeit bei hohen Konzentrat...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Alkohole / 1 Anwendungen und wichtige Vertreter

Alkohole finden breite Anwendung v. a. als Ausgangsstoff zur Herstellung zahlreicher chemischer Produkte, z. B. Formaldehyd, Essigsäure sowie Essigsäureethylester als Geruchs- und Geschmacksstoff für die Lebensmittel- und Parfümindustrie, Lösemittel Bestandteil von Reinigungs- und Desinfektionsmitteln bzw. Desinfektionsreinigern (antimikrobielle Wirkung, d. h. Alkohole töten Ba...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Aerosolpackungen und Druckg... / 3.1 Technisch

Vor Temperaturen über 50 ºC schützen, d. h. keiner Sonnenbestrahlung und keinen Wärmequellen wie Heizung, Punktstrahler, Öfen aussetzen; empfohlener Mindestabstand von Heizanlagen: 0,5 m; für ausreichende Belüftung sorgen (natürlich oder künstlich durch Absaugung); ggf. explosionsgeschützte Ausführung der elektrischen Anlagen und Betriebsmittel, wenn Belüftung nicht ausreicht;...mehr

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Apotheker (Professiogramm) / 4 Belastungs- und Expositionsmerkmale, Gefährdungen

Folgende Belastungen stehen im Vordergrund: Statische Belastung durch hohen Anteil von Arbeiten im Stehen und Gehen, Belastung des Muskel- und Skelettsystems durch gelegentliches Heben und Tragen, aber auch Bücken im Umgang mit Warensendungen (teilweise Zwangshaltungen), Belastung des Muskel- und Skelettsystems, durch ständiges Bedienen von Schüben und Lagerregalen beim Einsort...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Apotheker (Professiogramm) / Zusammenfassung

Überblick Apotheker und Apothekerinnen sind ausgebildete Fachkräfte für Arzneimittel. Ihre Tätigkeit umfasst die Entwicklung, Herstellung, Prüfung und Abgabe von Arzneimitteln unter qualitätssicherndem Aspekt. Sie beraten die Verbraucher und andere im Gesundheitswesen tätige Personen. Gesetzlicher Auftrag ist die umfassende Beratung und Information der Patienten und Kunden z...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Apotheker (Professiogramm) / 3 Tätigkeits- und Anforderungsmerkmale

Folgende Tätigkeits- und Anforderungsmerkmale sind charakteristisch:[1] Nachweis der pharmazeutischen Ausbildung und bestandenen Prüfung und der gemäß Approbationsordnung erteilten Approbation als Apotheker, Betriebserlaubnis zur Führung einer Apotheke gemäß Abschn. 1 ApoG, exaktes Arbeiten bei Zubereitung und Ausgabe von Arzneien nach ganz bestimmten und sehr präzisen Regeln (...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Apotheker (Professiogramm) / 1.1 Tätigkeitsbereiche

Informieren und Beraten der Patienten bzw. Verbraucher über die sachgerechte Anwendung und Aufbewahrung sowie über Risiken der ausgehändigten Arzneimittel einschließlich ihrer Neben- und Wechselwirkungen, Beratung von Ärzten und Pflegepersonal in Krankenhäusern zur Anwendung von Arzneimitteln einschließlich ihrer Neben- und Wechselwirkungen, Darreichungsformen und Dosierungen...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Apotheker (Professiogramm) / 7 Gefährdungsermittlung und -beurteilung anhand von Beispielen

Praxis-Tipp Spalten ergänzen Ergänzen Sie die 2 zusätzlichen Spalten "Erledigt bis" und "Kontrolle der Wirksamkeit" bei Durchführung der Gefährdungsermittlung und -beurteilung.mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Apotheker (Professiogramm) / 1 Geltungsbereich

Der Apotheker ist heute in erster Linie dazu berufen, die Patienten ordnungsgemäß zu informieren und zu beraten sowie über mögliche Wechselwirkungen der Arzneimittel untereinander, aber auch über mögliche Nebenwirkungen aufzuklären. Er unterliegt den gesetzlichen Bestimmungen des Gesundheitswesens und untersteht bei Verstößen gegen geltendes Recht auch einer besonderen Beruf...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Umwelttechnologe für Kreisl... / 7 Gefährdungsanalyse und -beurteilung anhand von Beispielen

Praxis-Tipp Spalten ergänzen Ergänzen Sie die 2 zusätzlichen Spalten "Erledigt bis" und "Kontrolle der Wirksamkeit" bei Durchführung der Gefährdungsanalyse und -beurteilung.mehr