Fachbeiträge & Kommentare zu Medikament

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Dogmatische Ausgangspunkte.

Rn 207 Die Rspr sieht in jedem ärztlichen Eingriff – auch einem lege artis durchgeführten – eine tatbestandsmäßige Körperverletzung, die jedoch durch die Einwilligung des Patienten gerechtfertigt sein kann (s nur BGHZ 29, 46, 49; 106, 391, 397 f; einschr BGHZ 176, 342 Rz 20: Haftung des Arztes nur bei Gesundheitsschaden des Patienten, krit Borgmann NJW 10, 3190, 3192; Grams ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Umfang der Beweislastumkehr.

Rn 9 Die unterlassene oder fehlerhafte Befundsicherung begründet zu Gunsten des Patienten eine Beweislastumkehr bzgl der Tatsache, dass eine nicht dokumentierte Maßnahme, zB die Verabreichung eines Medikaments, nicht erfolgt ist (Rehborn GesR 13, 257, 270). Die Vermutung darf den Patienten nicht besserstellen, als er bei einer ordnungsgemäßen Befunderhebung und -sicherung ge...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Inhalt.

Rn 5 Die Aufzählung ist nicht abschließend (›insbesondere‹). Ausgerichtet am Zweck der Sicherungsinformation hat sich die Information auf alle Aspekte zu beziehen, die für die Sicherung der Behandlung und die Gewährleistung der notwendigen Mitwirkung des Patienten am Heilungsprozess erforderlich sind (Geiß/Greiner B. Rz 95 ff; § 823 Rn 214). Hierzu gehören bspw die Informati...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1831 BGB – Freiheitsentziehende Unterbringung und freiheitsentziehende Maßnahmen.

Gesetzestext (1) Eine Unterbringung des Betreuten durch den Betreuer, die mit Freiheitsentziehung verbunden ist, ist nur zulässig, solange sie erforderlich ist, weilmehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Voraussetzungen.

Rn 2a Das Notvertretungsrecht gilt nur für Ehegatten und gem § 21 LPartG für die Partner einer Lebenspartnerschaft, nicht dagegen innerhalb der nichtehelichen Lebensgemeinschaft. Voraussetzung des Notvertretungsrechts ist, dass der Ehegatte wegen einer Erkrankung oder Bewusstlosigkeit – etwa als Folge eines Unfalls – nicht in der Lage ist, seine Angelegenheiten zu besorgen. ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Ersatzpflicht.

Rn 4 Ziel des I ist der Ausgleich der Interessen von Verbraucher und Unternehmer. Dabei geht es insb um die Wertminderung der (ja, vielleicht mangelfreien) Sache dadurch, dass sie womöglich nicht mehr ›fabrikneu‹ an den Unternehmer zurückgelangt. Etwa bei Kfz, Möbeln und Kleidungsstücken kann das einen erheblichen Verlust bedeuten. Rn 5 Nach I Nr 1 besteht keine Ersatzpflicht...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Mehrbedarf.

Rn 9 In der zweiten Alternative spricht I von einer ›Vermehrung der Bedürfnisse‹ des Verletzten. Damit sind nicht die für die Heilung nötigen Aufwendungen gemeint (s.u. Rn 11). Vielmehr geht es um die Kosten aus den verletzungsbedingten Bedürfnissen, wenn diese sich auch durch Heilungsmaßnahmen nicht beheben lassen: neben Pflegekosten (BGH VersR 92, 614) und Kosten der mediz...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Freiheitsentziehende Unterbringung.

Rn 3 Eine freiheitsentziehende Unterbringung iSd I liegt vor, wenn der Betroffene gg seinen Willen oder im Zustand der Willenlosigkeit in einem geschlossenen Krankenhaus oder einer anderen geschlossenen Einrichtung (Anstalt, Heim) für eine gewisse Dauer festgehalten wird, während der er ständiger Kontrolle und der Beschränkung einer Kontaktaufnahme zu anderen Personen außerh...mehr

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FF 09/2025, Beweis der Unri... / 1 Aus den Gründen

Anm. der Red.: Das Rechtsbeschwerdeverfahren ist anhängig beim BGH zum Az. IX ZB 24/25. Gründe: I. [1] Der Kläger nimmt den Beklagten auf Zahlung von Steuerberatungshonoraren aus mehreren Rechnungen in Anspruch. Gegenstand des hiesigen Verfahrens sind zehn Rechnungen, die das Landgericht vom Verfahren 34 O 79/23 abgetrennt hat. Der Beklagte ist Rechtsanwalt (Fachanwalt für …)...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Beweislast.

Rn 24 § 280 I 2 ordnet die Beweislast für das Vertretenmüssen dem pflichtverletzenden Schuldner zu; die Pflichtverletzung als solche hat jedoch grds der Gläubiger zu beweisen (BGH NJW-RR 11, 1476 [BGH 01.07.2011 - V ZR 154/10] Rz 31; Canaris JZ 01, 499, 512; Kohler ZZP 05, 25–46; zum alten Schuldrecht BGH NJW 78, 584 [BGH 11.10.1977 - VI ZR 110/75] [Arzthaftung]; Hambg NJW-R...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Gemeinsame Grundlagenirrtümer.

Rn 39 Solche Irrtümer sind o bei Rn 34 ff in Gestalt der Erwartung des Fortbestehens einer Ehe begegnet, doch kommen sie auch in anderen Zusammenhängen in Betracht, etwa bei der übereinstimmenden Vorstellung der Parteien bei Vertragsschluss über die Nicht-Preisbindung einer Wohnung (BGH NJW 10, 1663) oder über die Solvenz der verkauften GmbH (BGH WM 18, 2090 Rz 44). Dabei ha...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Pflichten.

Rn 20 Nach der Auswahlentscheidung des Kunden und Beginn seiner Verhandlungen über den konkreten Reisevertrag mit einem bestimmten Reiseveranstalter beginnt die Durchführung der gewählten Reise. Diese ist mitsamt den anfallenden Aufklärungs- und Hinweispflichten (iE Art 250 EGBGB) Sache des Veranstalters (BGH NJW 06, 2321 [BGH 25.04.2006 - X ZR 198/04]). Er hat die Reise in ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Aufklärung ›im Großen und Ganzen‹.

Rn 2 Die Selbstbestimmungsaufklärung ist Grundlage der Einwilligung (§ 823 Rn 210). Sie verpflichtet den Behandelnden zur patienten- und eingriffsbezogenen Aufklärung über alle Umstände, die für die Entscheidung über die Durchführung der Behandlung wesentlich sind (Geiß/Greiner C. Rz 4 ff, 18 ff, 85 ff; Laufs/Kern/Rehborn/Kern § 66 Rz 16 ff). I 2 führt idS nicht abschließend...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, ProdHaftG § 15 ProdHaftG – Arzneimittelhaftung; Haftung nach anderen Rechtsvorschriften.

Gesetzestext (1) Wird infolge der Anwendung eines zum Gebrauch bei Menschen bestimmten Arzneimittels, das im Geltungsbereich des Arzneimittelgesetzes an den Verbraucher abgegeben wurde und der Pflicht zur Zulassung unterliegt oder durch Rechtsverordnung von der Zulassung befreit worden ist, jemand getötet, sein Körper oder seine Gesundheit verletzt, so sind die Vorschriften...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Mehrbedarf.

Rn 17 Mehrbedarf ist der Teil des Lebensbedarfs, der regelmäßig, jedenfalls während eines längeren Zeitraums, anfällt und das Übliche derart übersteigt, dass er mit Regelsätzen nicht erfasst werden kann, aber kalkulierbar ist und deshalb bei der Bemessung des laufenden Unterhalts berücksichtigt werden kann (BGH FamRZ 06, 612). Auf die Regelmäßigkeit stellt der BGH wieder ab ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Standard der Behandlung.

Rn 8 Der Behandelnde schuldet dem Patienten nach § 276 vertraglich wie deliktisch die im Verkehr erforderliche Sorgfalt. Die Bestimmung dieses Standards, der neben der Art und Weise der Behandlung ua auch organisatorische und personelle Planungen umfasst, richtet sich weitgehend nach dem medizinischen Standard des jeweiligen Fachgebietes (BGH NJW 87, 1479, 1480 [BGH 10.02.19...mehr

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ZErb 09/2025, Testamentsges... / 4. Gestaltungsvorschlag

Die vorgeschlagene Reparatur könnte wie folgt in der Verfügung des längerlebenden Elternteils umgesetzt werden. Sie dient ausschließlich der Ergänzung eines zu gestaltenden Behindertentestaments. Sie kann nicht isoliert stehen. Zitat Meinen Sohn/meine Tochter (mit Behinderung) belastete ich bei meinem Erbfall mit folgendem Verschaffungsvermächtnis zugunsten des in diesem Testa...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Nr 3.

Rn 18 Behandlungsverträge nach § 630a sind nach Nr 3 ebenfalls ausgenommen. Dabei handelt es sich wohl um eine überschießende Umsetzung (Rosenkranz ZUM 21, 195, 199), da die Bereichsausnahme des Art 3 V lit c DIRL nur Gesundheitsdienstleistungen erfasst, wovon auch die Abgabe von Arzneimitteln sowie der Vertrieb von Medizinprodukten erfasst werden; dies gilt nicht für die §§...mehr

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Entgeltfortzahlung: Pflicht... / 1.2 Nachweis der Arbeitsunfähigkeit

Für den Fall, dass das eAU-Verfahren nicht gilt, sieht § 5 Abs. 1 Satz 2 EFZG vor, dass der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer vorzulegen hat, wenn die Arbeitsunfähigkeit länger als 3 Kalendertage dauert; das Gesetz ordnet die Vorlage dann für den darauffolgenden (auf die 3 Kalendertage folgen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Einzelfälle.

Rn 34 Ein Verstoß gg ein gesetzliches Verbot ist von der Rspr in den nachfolgenden Einzelfällen geprüft worden. Rn 35 Eine Abtretung von Honorarforderungen der Angehörigen verschwiegenheitspflichtiger Berufe unter Verstoß gg § 203 StGB ist nichtig (BGHZ 115, 130; BGH NJW 95, 2027; 14, 141 Tz 9), auch von Vergütungsansprüchen der Versicherungsvertreter (BGH NJW 10, 2509 [BGH 1...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Voraussetzungen der Betreuerbestellung.

Rn 8 § 1814 regelt die Voraussetzungen, unter denen einem Volljährigen ein Betreuer bestellt werden kann und bildet die materiell-rechtliche Grundlage für den konkreten Zuschnitt des Aufgabenkreises des Betreuers (§ 1815). §§ 1814, 1815 gelten nicht nur für die Bestellung des Betreuers, sondern auch, wenn die Betreuung verlängert (Zweibr BtPrax 02, 87) oder der Aufgabenkreis...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Abweichende Vereinbarung.

Rn 9 Den Vertragsparteien steht es innerhalb des rechtlich Zulässigen frei, einen von dem anerkannten fachlichen Standard abweichenden Maßstab festzulegen. Privatautonomie und Dispositionsfreiheit werden auf diese Weise gewährleistet (Staud/Gutmann Rz 172 ff). Abweichungen können sich iRd Therapiefreiheit va bei Neulandverfahren anbieten (Olzen/Uzunovic JR 12, 447; Thole Med...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB M

MaBV Art 9 ROM I 20 Mahnantrag § 291 BGB 6 Mahnbescheid § 286 BGB 15 Mahnkosten § 280 BGB 28 Mahnung Vor §§ 116 ff BGB 7; § 116 BGB 7; § 117 BGB 7; § 281 BGB 13; § 1958 BGB 14; § 2024 BGB 6; § 2039 BGB 11 angekündigte Leistungsverspätung § 286 BGB 20 Antrag auf Prozesskostenhilfe § 286 BGB 15 Begriff § 286 BGB 12 Betriebsausfall § 286 BGB 23 Datum § 286 BGB 17 einstweilige Anordnung §...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Gefährliche Stoffe.

Rn 166 Beim Umgang mit gefährlichen Stoffen (zB leicht entzündlichen Stoffen, Umweltgiften oder Arzneimitteln) sind stets öffentlich-rechtliche Spezialregelungen zu beachten, die evtl als Schutzgesetze iSd § 823 II in Betracht kommen. Zivilrechtliche Verkehrspflichten betreffen insb Aufbewahrung bzw Lagerung (BGH NJW 07, 1683 [BGH 06.02.2007 - VI ZR 274/05]; Hamm NJW-RR 90, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Beispiele aus der Rspr.

Rn 3 Tatsächlich verbrauchbare Sachen sind zB alle Lebensmittel, Arzneimittel, Brennmaterial und Treibstoffe. Nicht hierunter fallen Sachen wie Kleidungsstücke, die durch den Gebrauch abgenutzt, aber nicht vollständig verbraucht werden. Dennoch kann nicht allein darauf abgestellt werden, ob der Verbrauch die Sache zurücklässt, da nach der Verkehrsanschauung auch nur einmal b...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (1) Preisvergleichsmethode

Rz. 2652 [Autor/Stand] Preisvergleichsmethode – Überblick. Die Preisvergleichsmethode (vgl. Rz. 661 ff.) orientiert sich an Preisen, die bei vergleichbaren Geschäften zwischen Fremden vereinbart werden. Der Preisvergleichsmethode liegt insofern die Überlegung zugrunde, dass der Wert eines immateriellen Werts aus den bei anderen Transaktionen gezahlten Preisen für vergleichba...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 617 BGB – Pflicht zur Krankenfürsorge.

Gesetzestext (1) 1Ist bei einem dauernden Dienstverhältnis, welches die Erwerbstätigkeit des Verpflichteten vollständig oder hauptsächlich in Anspruch nimmt, der Verpflichtete in die häusliche Gemeinschaft aufgenommen, so hat der Dienstberechtigte ihm im Falle der Erkrankung die erforderliche Verpflegung und ärztliche Behandlung bis zur Dauer von sechs Wochen, jedoch nicht ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Voraussetzungen.

Rn 2 Die Übernahme der GoA muss dem Interesse und dem Willen des Geschäftsherrn entsprechen, anderenfalls findet § 684 Anwendung. Die Genehmigung des Geschäftsherrn führt zu § 683 zurück (§ 684 2). Das Risiko einer falschen Beurteilung im Hinblick auf Interesse und Willen des Geschäftsherrn liegt beim Geschäftsführer. Auf Verschulden kommt es nicht an. Rn 3 Die Übernahme der ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VII. Sonstige Gegenstände.

Rn 109 Mangel ja: Fehlende Wiederverkäuflichkeit/Handelbarket/Verkehrsfähigkeit von Arzneimitteln beim Verkauf an einen Händler (Stuttg PharmR 23, 481, 485f); Geschwindigkeits-Messanlage, mit welcher keine ›standardisierten Messverfahren‹ iSd höchst- und obergerichtlichen Rspr zum Bußgeldverfahren durchgeführt werden können (Celle MDR 23, 555, 555f); fehlende Kennzeichnung u...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Gesamtsystem der Produkthaftung.

Rn 176 Die deliktsrechtliche Produkthaftung (oder Produzentenhaftung) ist ein Unterfall der Haftung für Verkehrspflichtverletzung (grundl RGZ 163, 21, 26; weiterhin insb BGHZ 51, 91, 105; 104, 323, 330) mit Elementen der Verantwortlichkeit für gefährliche Sachen und der Berufs- bzw Übernahmehaftung. Die Haftung nach § 823 I ist ein praktisch sehr wichtiger und zugleich der ä...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Behandlung.

Rn 216 Die Behandlungspflicht erstreckt sich von der Prävention über die Therapie bis zur Erstellung eines Arztberichts (dazu insb BGH NJW 94, 797, 798 f [BGH 05.10.1993 - VI ZR 237/92]; Kresse/Dinser MedR 10, 396 ff) und zur Nachsorge. Eine medizinisch gebotene Behandlung muss überhaupt, rechtzeitig, im richtigen Maß, kunstgerecht und ohne Begleitfehler (zB Zurücklassen von...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Ausschluss des Widerrufsrechts nach II.

Rn 5 In II enthält § 312g eine umfangreiche Liste von Fallgruppen, in denen das Widerrufsrecht ausgeschlossen ist. Dafür sind sehr verschiedene Gründe maßgeblich, tw gehen sie auch auf die Wirkung einer Lobby zurück. Nach II dürfen die Parteien aber ›nichts anderes bestimmt‹ haben. Im Einzelnen geht es um folgende Gruppen: Rn 6 II Nr 1 schließt das Widerrufsrecht zunächst bei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB P

Pacht anwendbares Recht Art 4 ROM I 12 Pachtkreditgesetz Vor §§ 1204 ff BGB 10 Pachtsache Beschreibung § 585b BGB 1 Beschreibung durch Sachverständigen § 585b BGB 5 Pachtverhältnis beim Nacherbfall § 2135 BGB 1 Pactum de non petendo Erlassvertrag, Abgrenzung § 397 BGB 7 Paketverträge § 327a BGB 2 Paragraphen ohne Gesetzesbezeichnung sind solche des BGB. 3D-Druck § 2 ProdHaftG 2 Parkpla...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB A

Abänderung des Versorgungsausgleichs § 51 VersAusglG 1 ff. Abänderung eines Ausschlusses § 51 VersAusglG 11 Abänderungsantrag, Antragsberechtigung § 52 VersAusglG 2 Abänderungsantrag, Antragsgegner § 52 VersAusglG 4 Abänderungsantrag, örtliche Zuständigkeit § 52 VersAusglG 4 Abänderungsantrag, Zulässigkeit des ~ § 52 VersAusglG 3 Abänderungsvoraussetzungen § 51 VersAusglG 5 ff. Amt...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Einzelne Schutzgesetze.

Rn 238 Von der Rspr größtenteils anerkannte, wichtige Schutzgesetze (keine abschließende Aufzählung) und Abgrenzung zu nicht als Schutzgesetz anerkannten Normen: Rn 239 Aus dem BGB: § 226 (RGZ 58, 214, 216), § 394 (RGZ 85, 108, 118), § 450 (Staud/Beckmann § 451 Rz 2), § 486 I (BeckOGK/Meier § 486 Rz 18 mwN), § 551 III 1 (LG Hamburg NJW-RR 04, 1530 [LG Hamburg 19.02.2004 - 333...mehr

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Belegschaftsrabatte: Voraus... / 8 Anwendungsfälle

▪ Aktien/Investmentfonds/Obligationen Bei der unentgeltlichen oder verbilligten Vermittlung von Aktien oder Wertpapieren an Arbeitnehmer, deren Arbeitgeber mit diesen Wirtschaftsgütern handelt, sind 4 % Preisabschlag auf den Börsenkurs und der Rabattfreibetrag i. H. v. 1.080 EUR bei der Ermittlung des geldwerten Vorteils zu berücksichtigen. ▪ Energielieferungen von Versorgungs...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Belegschaftsrabatte: Voraus... / 3.1 Nicht überwiegend für den Bedarf der eigenen Arbeitnehmer

Begünstigt sind nur Waren und Dienstleistungen, die vom Arbeitgeber nicht überwiegend für den Bedarf seiner Arbeitnehmer hergestellt, vertrieben oder erbracht werden. Dies bedeutet, dass der Arbeitgeber mit den Waren und Dienstleistungen selbst am Markt in Erscheinung treten, also selbst Marktteilnehmer sein muss. Der Formulierung, dass die Waren oder Dienstleistungen vom Ar...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1 Unmittelbares Zugutekommen (§ 4 Nr. 18 S. 1 Buchst. b UStG – Rechtslage bis 31.12.2019)

Rz. 68 § 4 Nr. 18 Buchst. b UStG regelt die erste objektive Voraussetzung der Steuerbefreiung. Danach müssen die Leistungen der begünstigten Einrichtungen unmittelbar dem nach der Satzung, Stiftung oder sonstigen Verfassung begünstigten Personenkreis zugutekommen. Der nach der Satzung des Unternehmers – d. h. des Verbands oder eines Mitglieds des Verbands – begünstigte Perso...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Damit alle Sie verstehen / 1.2.1 Umgang mit Wörtern

Bezüglich des Umgangs mit Wörtern hat der "Netzwerk Leichte Sprache e. V." die folgenden Regeln aufgestellt.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Gesunder Schlaf / 9 Gesund Schlafen – 10 Regeln der DGSM

10 Regeln zur Schlafhygiene der Deutschen Gesellschaft für Schlafforschung und Schlafmedizin[1]: Stehen Sie jeden Tag um dieselbe Zeit auf. Gehen Sie nur schlafen, wenn Sie wirklich müde und schläfrig sind. Treiben Sie regelmäßig Sport oder sorgen Sie für ausgewogene Bewegung. Nehmen Sie im Bedarfsfall in den 11 Stunden vor dem Zubettgehen keine koffeinhaltigen Getränke oder Med...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 67 Kra... / 4 Begünstigte Tätigkeiten

Rz. 10 Krankenhäuser können nur mit ihren ärztlichen oder pflegerischen Leistungen einen Zweckbetrieb i. S. d. § 67 AO begründen. Sonstige Hilfsbetriebe (z. B. Selbstversorgungseinrichtungen), die dem Krankenhaus dienen, fallen nicht in den Bereich des Begriffs Krankenhaus. Die Frage nach der steuerlichen Behandlung stellt sich jedoch nicht, wenn die Hilfsbetriebe unselbstst...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke, AO § 64 Ste... / 2.2.2 Einzelne wirtschaftliche Betätigungen

Rz. 6 Die Durchführung von Werbung ist grundsätzlich steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb; zur Werbung bei sportlichen Veranstaltungen vgl. § 67a AO Rz. 29. Ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb liegt aber nur vor, wenn die Körperschaft selbst die Werbung durchführt; die Vermietung von Vereinseinrichtung zur Durchführung von Werbung durch andere ist steuerfrei...mehr

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§ 7 Testierfähigkeit / 4. Medikamente, Alkohol, Drogen

Rz. 65 Medikamente, Alkohol und Drogen werden unter dem Begriff "psychotrope Substanzen" zusammengefasst. Eine Testierunfähigkeit kann gegeben sein, wenn schwerwiegende Folgeerscheinungen wie psychotische Zustände oder Persönlichkeitsabbau, kognitive Störungen oder ein akutes Intoxikationsstadium vorliegen.[126] Das Vorliegen einer Symptomatik allein ergibt jedoch keinen zwi...mehr

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ZErb 08/2025, Zur Frage der... / 1 Gründe

I. Die Klägerin begehrt als Erbin nach dem am … 2020 verstorbene Erblasser R … T … E … von der Beklagten bestimmte Erbschaftsansprüche. Der Erblasser hatte am 14.12.2007 die nunmehrige Beklagte (seine Schwester) notariell – auch über seinen Tod hinaus – bevollmächtigt, ihn in allen Vermögens-, Steuer- und sonstigen Rechtsangelegenheiten in jeder Richtung zu vertreten. Die hies...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Arzthaftung.

Rn 42 Im Arzthaftungsrecht ist der Anwendungsbereich des Anscheinsbeweises eher eingeschränkt, weil nicht ohne weiteres aus dem Misslingen einer ärztlichen Behandlung auf ein Verschulden des Arztes geschlossen werden kann (vgl Laumen FS Jaeger 14, 71, 74). Ein Anscheinsbeweis ist jedoch zu bejahen, wenn die medizinische Behandlung zu einem Schaden geführt hat, der typischerw...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / K. Angebot im allgemeinen Geschäftsverkehr

Rn. 600 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Das Tatbestandsmerkmal des Angebots im allg Geschäftsverkehr in § 8 Abs 3 S 1 Hs 2 EStG schränkt den Anwendungsbereich des § 8 Abs 3 EStG nicht zusätzlich ein, Kister in H/H/R, § 8 EStG Rz 164 (01/2025); sondern bezieht sich nur auf den anzuwendenden Bewertungsmaßstab. Dass die Waren und Dienstleistungen nicht überwiegend für den Bedarf der...mehr

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§ 7 Testierfähigkeit / b) Krankhafte Störung der Geistestätigkeit

Rz. 23 Hierunter fallen nicht nur kognitive, sondern auch affektive Störungen, wie Manien und Depressionen, mithin psychotische Störungen, wenn diese schwer genug ausgeprägt sind.[50] Als Gruppen der krankhaften Störung der Geistestätigkeit zählt Wetterling die Folgenden auf:[51]mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / H. Vom ArbG nicht überwiegend für den Bedarf seiner ArbN hergestellt, vertrieben oder erbracht

Rn. 585 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 § 8 Abs 3 EStG erfasst nur die Abgabe solcher Waren und Dienstleistungen, die vom ArbG nicht überwiegend für den Bedarf der ArbN hergestellt, vertrieben oder erbracht werden; vgl H 8.2 LStH 2025 "Anwendung des Rabattfreibetrags". Mit dieser Ausschlussklausel sollte nach der Gesetzesbegründung (BT-Drs 11/2157, 142) die steuerliche Begünstigu...mehr

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§ 7 Testierfähigkeit / 3. Depressionen

Rz. 58 In der Praxis kommt es nur selten zu einer Testierunfähigkeit aufgrund eines depressiven Syndroms, da die Testierenden ohnehin in dieser Situation oft keine Entscheidungen fällen oder umsetzen können, sodass es weder zum Entwurf eines Testaments kommt noch zur Beauftragung eines Notars.[113] Wurde dennoch testiert, sollte geprüft werden, ob die letztwillige Verfügung ...mehr

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zfs 08/2025, Rechtsschutz f... / 2 Aus den Gründen: "…"

Das LG hat dem Deckungsbegehren des Kl. zu Recht Folge gegeben. Der Rechtsschutzfall ist im Schadenersatz-Rechtsschutz nach Nr. 7.1.1, 4.1 ARB 2009 unstreitig eingetreten, der vom Umfang des vereinbarten Privat-, Berufs- und Familien-Verkehrs-Rechtsschutzes erfasst wird (Nr. 6.1.3 ARB 2009) … Die Bekl. kann sich nicht mit Erfolg gemäß Nr. 23.1.1 ARB 2009 auf das Fehlen hinrei...mehr