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§ 7 Testierfähigkeit / 4. Medikamente, Alkohol, Drogen

Isabelle Losch
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Rz. 65

Medikamente, Alkohol und Drogen werden unter dem Begriff "psychotrope Substanzen" zusammengefasst. Eine Testierunfähigkeit kann gegeben sein, wenn schwerwiegende Folgeerscheinungen wie psychotische Zustände oder Persönlichkeitsabbau, kognitive Störungen oder ein akutes Intoxikationsstadium vorliegen.[126] Das Vorliegen einer Symptomatik allein ergibt jedoch keinen zwingenden Schluss auf das Vorliegen einer Testierunfähigkeit. Nur wenn die Krankheit als solche das Symptom einer bereits vorhandenen Geisteskrankheit oder erheblichen Geistesschwäche ist oder es durch die Krankheit zu einem Abbau der Persönlichkeit gekommen ist, der den Wert einer Geisteskrankheit oder erheblichen Geistesschwäche erreicht hat, welche die freie Willensbildung ausschließt und/oder zu einer starken Bewusstseinsstörung führt, liegt eine Testierunfähigkeit vor.[127]

 

Rz. 66

Ob ein Entzugssyndrom die Beeinträchtigung der freien Willensbildung und Urteilsfähigkeit und damit einhergehend eine Testierunfähigkeit zur Folge hat, wird diskutiert.[128]

 

Rz. 67

Zu einer Beeinträchtigung kann es somit bei vereinzelter Einnahme der Substanzen, beim chronischen Gebrauch, im Entzugsstadium nach langfristigem Gebrauch bzw. bei möglichen positiven Effekten kommen. Es ist zu beachten, dass es im letzteren Fall bei Einnahme der Substanzen subjektiv zwar zu einer verbesserten kognitiven Leistungsfähigkeit kommt, wobei dieser Effekt bei einer langfristigen Einnahme nicht objektivierbar ist. Bei längerfristiger Einnahme ist eher das Gegenteil der Fall, es kommt zu einer Beeinträchtigung der kognitiven Funktionen. Ursache hiervon können zerebrovaskuläre Veränderungen sein.[129]

Rauschgiftsucht und Psychopathie schließen die Testierfähigkeit aber nicht grundsätzlich aus.[130]

 

Rz. 68

Ein chronischer Alkoholmissbrauch ...

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