Fachbeiträge & Kommentare zu Mandat

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FF 7+8/2016, Nebengüterrech... / B. Stellungnahme

I. Ehegatteninnengesellschaft 1. Feststellung der Gesellschaftsgründung a) Problem der Feststellung des Rechtsgeschäftswillens (subjektiver Tatbestand) Da eine konkludente BGB-Gesellschaft ohne ausdrückliche Willenserklärungen gegründet wird, lässt sich der subjektive Teil des Rechtsgeschäfts kaum direkt beweisen. Daher muss die stillschweigende Gründung anhand von Indizien fes...mehr

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FF 7+8/2016, Nebengüterrech... / 1. Feststellung der Gesellschaftsgründung

a) Problem der Feststellung des Rechtsgeschäftswillens (subjektiver Tatbestand) Da eine konkludente BGB-Gesellschaft ohne ausdrückliche Willenserklärungen gegründet wird, lässt sich der subjektive Teil des Rechtsgeschäfts kaum direkt beweisen. Daher muss die stillschweigende Gründung anhand von Indizien festgestellt werden. In der Rechtsprechung wurde zu folgenden Indizien en...mehr

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FF 7+8/2016, Nebengüterrech... / I. Ehegatteninnengesellschaft

1. Feststellung der Gesellschaftsgründung a) Problem der Feststellung des Rechtsgeschäftswillens (subjektiver Tatbestand) Da eine konkludente BGB-Gesellschaft ohne ausdrückliche Willenserklärungen gegründet wird, lässt sich der subjektive Teil des Rechtsgeschäfts kaum direkt beweisen. Daher muss die stillschweigende Gründung anhand von Indizien festgestellt werden. In der Rech...mehr

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FF 7+8/2016, Nebengüterrech... / II. Bruchteilsgemeinschaft

In den meisten Fällen bestehen die Gesellschafterbeiträge in Dienst- oder Sach- incl. Geldleistungen.[74] Es kommt aber auch vor, dass Gegenstände zur Nutzung überlassen werden. Der grundlegende Unterschied zwischen Außen- und Innengesellschaft, dass hier die Auseinandersetzung stattzufinden hat und dort ein Ausgleichsanspruch entsteht, kommt dann nicht zum Tragen: in beiden...mehr

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FF 7+8/2016, Nebengüterrech... / 3. Ausgleichsanspruch

Die konkludente Ehegatteninnengesellschaft wird nicht wie eine BGB-Außengesellschaft auseinandergesetzt, denn eines ihrer Wesensmerkmale ist, dass sie kein Gesamthandseigentum bildet. Wo nichts zusammen ist, gibt es auch nichts auseinanderzusetzen. Es erfolgt daher keine Liquidation. Die Innengesellschaft wird vom formellen Inhaberehegatten allein fortgesetzt und der andere ...mehr

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FF 7+8/2016, Nebengüterrech... / III. Zusammenfassung

Nebengüterrechtliche Ansprüche waren, sind und bleiben auch künftig ein schwieriges Feld. Dies vor allem für den beratenden Anwalt, der sie erkennen, ja im Ansatz erspüren und durch vertiefende Exploration überhaupt erst dasjenige "entdecken" muss, was die Ehegatten bis dahin selbst nicht wussten,[75] nämlich dass sie BGB-Gesellschafter waren, und der die Erfolgsaussichten i...mehr

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FF 7+8/2016, Nebengüterrech... / b) Sach- und Streitstand im Verfahren

Der Bundesgerichtshof hatte sich, im Gegensatz zu früheren Entscheidungen (s.o.) hier nicht vertiefend mit dem subjektiven Tatbestand zu beschäftigen, weil ihm, dies ist eine der Besonderheiten des Falles, der in den Tatsacheninstanzen gehaltene Sach- und Rechtsvortrag der Beteiligten genügte: es war auf die Feststellungen im Vorprozess Bezug genommen worden, und F ging in i...mehr

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FF 7+8/2016, Nebengüterrech... / IV. Schlussbemerkung

Das Oberlandesgericht hatte die Revision zugelassen. Obwohl die Anspruchsgrundlage "konkludente Ehegatteninnengesellschaft" weiterhin nicht unumstritten ist und noch viele grundsätzliche Fragen auf Klärung warten, bleiben in der Praxis wohl viele Ansprüche unentdeckt (hohe Dunkelziffer) und werden offensichtlich kaum Rechtsbeschwerden zugelassen oder nicht eingelegt. Für Rec...mehr

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FF 7+8/2016, Nebengüterrech... / 2. Gesellschaftszweck

Dass landwirtschaftliche Betriebe Gegenstand und Zweck einer konkludenten Ehegatteninnengesellschaft sein können, ist schon lange anerkannt. Sie gehören zu den ersten Anwendungsfällen überhaupt.[30] Dass der erwerbswirtschaftliche Zweck des Betriebs dem Familienunterhalt dient, ist unerheblich. Leistungen im Rahmen ehelicher Beistands- und Familienunterhaltspflichten (§§ 135...mehr

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FF 7+8/2016, Nebengüterrech... / a) Problem der Feststellung des Rechtsgeschäftswillens (subjektiver Tatbestand)

Da eine konkludente BGB-Gesellschaft ohne ausdrückliche Willenserklärungen gegründet wird, lässt sich der subjektive Teil des Rechtsgeschäfts kaum direkt beweisen. Daher muss die stillschweigende Gründung anhand von Indizien festgestellt werden. In der Rechtsprechung wurde zu folgenden Indizien entschieden: Indizien für eine Ehegatteninnengesellschaftmehr

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FF 7+8/2016, Nebengüterrech... / A. Die Entscheidung

Haben Ehegatten stillschweigend eine Innengesellschaft vereinbart, sodass ausdrückliche Absprachen über ihre jeweilige Beteiligung am Gewinn fehlen, ist – ggf. anhand einer Vertragsauslegung – zu prüfen, ob sich aus anderen feststellbaren Umständen Hinweise auf eine bestimmte Verteilungsabsicht ergeben. Erst wenn es hieran fehlt, greift ergänzend die Regelung des § 722 Abs. ...mehr

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zfs 7/2016, Kein Rechtsschu... / 3 Anmerkung:

Die Ausführungen des LSG Berlin-Brandenburg sind auch für den in ZPO-Verfahren tätigen Rechtsanwalt maßgebend, weil in Verfahren vor den Sozialgerichten die Vorschriften der ZPO über die PKH weitgehend entsprechend gelten. Die Ausführungen des LSG geben Anlass, auf einige in der Rspr. vielfach umstrittene Probleme der Entscheidung näher einzugehen. 1. Grundsätzlich kein Besch...mehr

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zfs 7/2016, Späte Urlaubserinnerungen

Im Frühjahr 2016 hat nun auch der italienische Gesetzgeber den EU-Rahmenbeschluss zur Vollstreckung von Geldsanktionen in nationales Recht umgesetzt. Damit haben dies alle EU-Staaten mit Ausnahme von Griechenland getan. Während früher dem Mandanten getrost geraten werden konnte, die zum Teil über ein Jahr nach dem vermeintlichen Delikt versendeten Knöllchen zu ignorieren, so ...mehr

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FF 7+8/2016, Familienrecht auf dem Anwaltstag in Berlin

Eine Rückschau auf die Veranstaltungen vom 2.–3.6.2016 Steuerstrafrechtliche Aspekte bei der Abwicklung familienrechtlicher Mandate Die Eheleute leben seit mehreren Jahren getrennt voneinander, werden aber weiterhin steuerlich gemeinsam veranlagt. Auch für das letzte Jahr vor der Scheidung möchte man das beibehalten und bittet um entsprechende – strafrechtlich relevante – Bera...mehr

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FF 7+8/2016, Jahresarbeitstagung Familienrecht des DAI

Die Jahresarbeitstagung Familienrecht des DAI fand traditionsgemäß in Köln vom 22. bis 23. April 2016 statt. Das Fortbildungsplus am Vortag mag zwar dazu beigetragen haben, dass die Teilnehmerzahl einen bisherigen Rekord von über 400 erreichte, wahrscheinlicher ist jedoch die Zugkraft des hochkarätigen Referententeams. Nach der Eröffnung durch den Leiter des Fachinstituts, Re...mehr

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Teil B: Rechtsbehelfe / Wiederaufnahme, Allgemeines [Rdn 1053]

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Teil D: Vergütung und Kosten / Grundgebühr, Abgeltungsbereich [Rdn 217]

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Teil A: Rechtsmittel / Revision, Rücknahme [Rdn 2199]

Rdn 2200 Literaturhinweise: s. die Hinw. bei → Revision, Allgemeines, Teil A Rdn 2006. Rdn 2201 1.a) Gem. § 302 kann die Revision ganz oder teilweise zurückgenommen werden. Eine Teilrücknahme ist nichts anderes als eine nachträgliche Rechtsmittelbeschränkung, die in gleicher Weise und in gleichem Umfang zulässig ist, wie eine gem. § 344 Abs. 1 von vornherein erklärte Beschrän...mehr

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Teil A: Rechtsmittel / Rechtsbeschwerde, Rücknahme [Rdn 1149]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 1150 Literaturhinweise: s. die Hinw. bei ...mehr

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Teil D: Vergütung und Kosten / Grundgebühr, Allgemeines [Rdn 228]

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Teil B: Rechtsbehelfe / Klageerzwingungsverfahren, Prozesskostenhilfe/Notanwalt [Rdn 586]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 587 Literaturhinweise: s. die Hinw. bei → Klageerzwingungsverfahren, Allgemeines, Teil B Rdn 486. Rdn 588 1.a) Der Antragsteller kann für das Klageerzwingungsverfahren PKH beantragen (§...mehr

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Teil B: Rechtsbehelfe / Strafbefehl, Bekanntmachung/Zustellung [Rdn 712]

Rdn 713 Literaturhinweise: s. die Hinw. bei → Strafbefehl, Allgemeines, Teil B Rdn 700. Rdn 714 1. Der Strafbefehl ist ein gerichtlicher Beschluss, der – auch in den Fällen des § 408a – in Abwesenheit des Angeklagten ergeht und deshalb nach § 35 Abs. 2 S. 1 zuzustellen ist. Einem anwesenden Angeklagten kann er ausgehändigt werden (Meyer-Goßner/Schmitt, § 409 Rn 16). Rdn 715 2....mehr

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Teil B: Rechtsbehelfe / Wiederaufnahme, Vorbereitung [Rdn 1394]

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Teil D: Vergütung und Kosten / Allgemeine Gebührenfragen, Wahlverteidiger [Rdn 26]

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Teil A: Rechtsmittel / Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Vollmacht, Verteidigervollmacht [Rdn 1793]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 1794 Literaturhinweise: s. die Hinw. bei → Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Vo...mehr

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Teil A: Rechtsmittel / JGG-Besonderheiten, Verteidigung [Rdn 990]

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Teil A: Rechtsmittel / Revision, Anhörungsrüge [Rdn 2022]

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Teil A: Rechtsmittel / Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Vollmacht, Allgemeines [Rdn 1768]

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Teil A: Rechtsmittel / Berufung, Ausbleiben des Angeklagten, Nichterscheinen [Rdn 186]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 187 Literaturhinweise: s. die Hinw. bei → Berufung, Ausbleiben des Angeklagten, Allgemeines,...mehr

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Teil D: Vergütung und Kosten / Allgemeine Gebührenfragen, Allgemeines [Rdn 1]

Rdn 2 Literaturhinweise: Burhoff (Hrsg.), RVG Straf- und Bußgeldsachen, 3. Aufl., 2012 Burhoff, Vergütung des Zeugenbeistands im Strafverfahren, RVGreport 2004, 458 ders., Sind die Befriedungsgebühren Nr. 4141 VV RVG bzw. Nr. 5115 VV RVG Festgebühren?, RVGreport 2005, 401 ders., Die zusätzliche Verfahrensgebühr des Verteidigers bei Einziehung und verwandten Maßnahmen, RVGreport...mehr

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AGS 6/2016, Ermäßigte Verfa... / Leitsatz

Wird das Mandat gekündigt, bevor der Anwalt einen Schriftsatz mit Sachanträgen eingereicht hat, entsteht nur eine 0,8-Verfahrensgebühr. Eine Kündigung des Mandats kann auch per E-Mail erfolgen, wenn der Anwalt diese Form der Kommunikation eröffnet hat. OLG Jena, Beschl. v. 19.2.2016 – 1 W 591/15mehr

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FF 6/2016, Ergänzungspflegs... / III. Richtervorbehalt und Drittbeteiligung

Dass die konkrete Ausgestaltung des elterlichen Umgangsrechts in Konfliktfällen grundsätzlich richterlicher Entscheidung vorbehalten bleiben muss, wird im vorerwähnten Fall der Fremdunterbringung besonders deutlich. Ein Ausschluss der Eltern vom Umgang mit ihrem in einer Pflegestelle untergebrachten Kind sowie die Beschränkung des elterlichen Umgangsrechts unterliegen streng...mehr

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FF 6/2016, Ergänzungspflegs... / I. Das Problem

Umgangsverfahren, die "wegen des außerordentlich angespannten Verhältnisses der Eltern von einer gewissen Komplexität" sind,[1] stellen die familiengerichtliche Praxis vor besondere Herausforderungen.[2] Der Umgang des Kindes mit einem nicht betreuenden Elternteil kann aus mancherlei Gründen abbrechen: Tiefgehende Verletzungen, unaufklärbare Vorwürfe, Machtspiele, psychische...mehr

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zfs 6/2016, Recht des Unfal... / 3 Anmerkung:

Die Bedeutung der Entscheidung des EuGH liegt darin, dass sie dem bei deutscher Beteiligung tätigen Anwalt die Möglichkeit eröffnet, mittelbare Schäden, die einem Angehörigen aus dem Tode des Geschädigten bei einem Verkehrsunfall im europäischen Ausland entstanden sind, geltend zu machen. Da die Entscheidung des EuGH grds. Geltung für alle Mitgliedstaaten der EU hat (Art. 1 ...mehr

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AGS 6/2016, Ermäßigte Verfa... / 1 Sachverhalt

Dem Beklagten war am 9.5.2015 eine Klage zugestellt worden mit der Aufforderung, binnen drei Wochen nach Zustellung der Klage auf diese zu erwidern. Am späten Abend des 27.5.2015 telefonierte der Antragsgegner mit seinem Anwalt, dem er zuvor Unterlagen für das Klageverfahren in den Briefkasten gelegt hatte. Mit einer am 28.5.2015 um 0:08 Uhr beim Anwalt eingegangenen E-Mail ...mehr

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FF 6/2016, Grenzen der Anwaltsloyalität

Klaus Weil Kennen Sie auch diese Situationen im Beratungsgespräch mit den Mandanten: Der Mandant teilt mit, man lebe seit mehr als drei Jahren getrennt, werde aber immer noch – auf Hinweis des Steuerberaters – gemeinsam veranlagt. Oder: Man habe im Verfahrenskostenhilfeformular die Kapitallebensversicherung nicht angegeben, die kenne sowieso keiner. Oder: Das BAföG-Darlehen, d...mehr

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ZErb 06/2016, 10 Jahre DIGEV – Ein lebendiges Netzwerk aus Erbrechtsanwälten, Notaren und gemeinnützigen Organisationen

Am 19.6.2006 wurde die "Deutsche Interessengemeinschaft für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V.", kurz DIGEV, gegründet. Sie feiert in diesem Jahr ihr 10-jähriges Bestehen. Der Ursprung des Vereins liegt in den zahlreichen in der Vergangenheit an die DVEV gerichteten Anfragen gemeinnütziger Organisationen nach Unterstützung im Erbschaftsfundraising. Die Rechtsanwälte und Fac...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 9... / 1.4.2 Ladung

Rz. 8 Die Ladung, d. h. die Mitteilung der vom Vorsitzenden verfügten Bestimmung über Ort und Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung, erfolgt von Amts wegen regelmäßig schriftlich durch die Geschäftsstelle. In diesem Schreiben teilt die Geschäftsstelle den Beteiligten den für die mündliche Verhandlung festgesetzten Termin mit und spricht die Ladung aus. Die richterliche Termin...mehr

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§ 1 Übernahme des Mandats

A. Beratungspflichten Rz. 1 Die Übertragung eines Mandats beginnt in der Regel mit einem Beratungsgespräch. Handelt es sich um ein Unfallmandat, bei dem Ansprüche gegen den Unfallgegner geltend zu machen sind, muss sofort überprüft werden, ob eine vollständige Schadenregulierung aufgrund eindeutiger Haftungslage durchgesetzt werden kann; ist von einer Mithaftung des Mandanten...mehr

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§ 1 Übernahme des Mandats / A. Beratungspflichten

Rz. 1 Die Übertragung eines Mandats beginnt in der Regel mit einem Beratungsgespräch. Handelt es sich um ein Unfallmandat, bei dem Ansprüche gegen den Unfallgegner geltend zu machen sind, muss sofort überprüft werden, ob eine vollständige Schadenregulierung aufgrund eindeutiger Haftungslage durchgesetzt werden kann; ist von einer Mithaftung des Mandanten auszugehen, stellt s...mehr

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§ 1 Übernahme des Mandats / B. Rechtsschutzversicherung

Rz. 6 Rechtsschutzversicherer sind erst dann eintrittspflichtig, wenn ein Versicherungsfall eingetreten ist: Rz. 7 Die Inanspruchnahme der eigenen Fahrzeugversicherung ist die Geltendmachung vertraglicher Ansprüche, also nicht von Schadenersatzansprüchen. Dies bedeutet, dass gemäß § 4 Abs. 1c ARB 2010 der Versicherungsfall nur dann eingetreten ist, wenn "der Versicherungsnehm...mehr

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§ 1 Übernahme des Mandats / E. Fragebogen/Schadenanzeige

Rz. 13 Wenn der Mandant darüber belehrt worden ist, dass er die Anwaltskosten für die Inanspruchnahme der eigenen Kaskoversicherung selbst tragen muss, gibt es zwei Möglichkeiten: Der Mandant wendet sich entweder selbst an den Fahrzeugversicherer, meldet den Schaden und füllt dann den ihm übersandten Fragebogen aus oder er überlässt diese Schreibarbeit seinem Anwalt. In beid...mehr

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§ 1 Übernahme des Mandats / C. Kostentragungspflicht des Fahrzeugversicherers

Rz. 9 Rechtsanwaltskosten sind nicht Gegenstand der Fahrzeugversicherung. Eine Kostenerstattung kommt daher nur nach den allgemeinen Grundsätzen des Schadenersatzrechts in Betracht: Befindet sich der Fahrzeugversicherer in Verzug oder begeht er durch unsachgemäße Schadenregulierung eine Vertragsverletzung, muss er auch die durch sein schuldhaftes Verhalten verursachten Recht...mehr

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§ 1 Übernahme des Mandats / D. Unfallregulierung und Anwaltskosten

Rz. 12 Die bei der Geltendmachung des Kaskoanspruchs entstehenden Anwaltskosten sind nicht vom Kaskoversicherer zu ersetzen, es sei denn, dieser befindet sich bei Beauftragung des Rechtsanwalts in Verzug. Diese Anwaltskosten sind nur in Ausnahmefällen als adäquater Schaden vom gegnerischen Haftpflichtversicherer zu ersetzen; sie unterliegen jedoch nicht dem Quotenvorrecht.[2...mehr

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§ 3 Einwendungen des Versic... / 3. Zusätzliche Obliegenheiten in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung (E.1.2 AKB 2015)

Rz. 107 Für die Haftpflichtversicherung bestimmt E.1.2 AKB 2015, dass der Versicherungsnehmer verpflichtet ist, den Versicherer innerhalb von einer Woche zu informieren, wenn Ansprüche geltend gemacht werden und bei gerichtlich geltend gemachten Ansprüchen dies dem Versicherer unverzüglich anzuzeigen. Rz. 108 In E.1.2.4 AKB 2015 wird die Prozessführungsbefugnis des Haftpflich...mehr

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FF 5/2016, FF 5/2016 / Sonstige Familienstreitsache

a) Eine zwischen einem Rechtsanwalt, einem von diesem vertretenen Ehegatten und dem anderen – nicht anwaltlich vertretenen – Ehegatten geschlossene Vereinbarung, wonach im Falle der Einleitung streitiger Verfahren eine Vertretung des Ehegatten durch diesen Rechtsanwalt nicht erlaubt sein soll, ist auch dann zu beachten, wenn nach einem – auch längerfristigen – gescheiterten ...mehr

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AGS 5/2016, Bezeichnung ein... / 1 Sachverhalt

Der Kläger fordert vom Beklagten die Rückzahlung von Anwaltshonorar, die Herausgabe von Prozesskostenerstattungen und Schadenersatz. Der Beklagte beriet und vertrat den Kläger in den Jahren 2004 bis 2010 in dessen intensiven rechtlichen Auseinandersetzungen, wobei er gemäß einer am 7./14.9.2014 zeitgleich mit einem "Beratungsvertrag" geschlossenen "Honorarvereinbarung" nach Z...mehr

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AGS 5/2016, Bezeichnung ein... / 3 Anmerkung 1

Faites vos jeux! Die Entscheidung des OLG München belegt erneut die These, dass die Führung von Gebührenprozessen einem Glücksspiel gleicht und sichere Prognosen selbst bei eindeutiger Rechtslage und eindeutigen Gesetzestexten nicht zulässt. Gebührenrechtler pflegen sinnvollerweise die Frage des Mandanten nach Erfolgsaussichten in die eine oder andere Richtung mit einer Progno...mehr

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zfs 5/2016, Berufungszurück... / 3 Anmerkung:

Der BGH hat sich leider in dieser für die Praxis so wichtigen Frage der absoluten Mindermeinung angeschlossen. I. Die Gegenauffassung Die Gegenmeinung sieht das seit Jahrzehnten anders. Danach sind die Kosten des Bekl. oder Antragsgegners bzw. Rechtsmittelbeklagten oder Rechtsmittelgegners auch dann erstattungsfähig, wenn weder ihm noch seinem Prozess- bzw. Verfahrensbevollmäc...mehr

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zfs 4/2016, Überprüfungsfri... / 3 Anmerkung:

Die Bestimmung der angemessenen Prüffrist für die Prüfung und die sich daran anschließende Regulierung von Kfz-Haftpflichtschäden ist für die Beantwortung der Frage, ob und ab wann der Haftpflichtversicherer in Verzug gerät, und die darauf aufbauende Frage, ob der Haftpflichtversicherer bei einer Zahlung nach Rechtshängigkeit der von dem Geschädigten geltend gemachten Forder...mehr