Fachbeiträge & Kommentare zu Lohnsteuerpauschalierung

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Minijob: Geringfügig entloh... / 3.1 Keine Pauschalbeiträge zur Rentenversicherung

Sind für eine geringfügig entlohnte Beschäftigung keine Pauschalbeiträge zur Rentenversicherung zu zahlen, entsteht für den Teilzeitbeschäftigten nicht unmittelbar eine individuelle Steuerpflicht. Zwar scheidet die 2 %-ige Lohnsteuerpauschalierung aus, der Arbeitgeber kann jedoch die Lohnsteuer mit 20 % pauschal erheben, wenn der Arbeitslohn die Geringfügigkeitsgrenze nicht ...mehr

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Minijob: Mehrere geringfügi... / 2.2 Hauptanwendungsfälle

Hauptanwendungsfälle dieser Regelung sind: Ausübung mehrerer Minijobs, die in der Summe die Geringfügigkeitsgrenze überschreiten[1], Ausübung mehrerer Minijobs neben einer Hauptbeschäftigung (dabei ist es unerheblich, ob die Minijobs die Monatsgrenze überschreiten oder nicht). Achtung 20-%-Pauschalversteuerung nur für Minijobs Voraussetzung in allen Fällen bleibt, dass der Arbei...mehr

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Minijob: Mehrere geringfügi... / 1.3.1 Nur eine geringfügige Beschäftigung

Wird neben einer nicht geringfügigen versicherungspflichtigen Beschäftigung (Hauptbeschäftigung) bei einem anderen Arbeitgeber eine geringfügig entlohnte Beschäftigung ausgeübt, werden diese in der Sozialversicherung nicht zusammengerechnet. Die geringfügig entlohnte Beschäftigung bleibt versicherungsfrei. Die Lohnsteuerpauschalierung mit 2 % ist möglich.mehr

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Minijob: Mehrere geringfügi... / 2.1 Kein Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung

Sind für eine geringfügig entlohnte Beschäftigung keine Pauschalbeiträge zur Rentenversicherung zu zahlen, ist die Lohnsteuerpauschalierung mit 2 % nicht anwendbar. Es entsteht jedoch nicht unmittelbar eine individuelle Steuerpflicht. Der Arbeitgeber kann unter Verzicht auf die Anwendung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale die Lohnsteuer mit dem Steuersatz von 20 % p...mehr

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Minijob: Mehrere geringfügi... / 1.2.1 Entgeltgrenze wird nicht überschritten

Werden ausschließlich mehrere geringfügig entlohnte Beschäftigungen bei verschiedenen Arbeitgebern nebeneinander ausgeübt, sind für die Beurteilung der Entgeltgrenze die Arbeitsentgelte aus den einzelnen Beschäftigungen zusammenzurechnen. Ergibt sich dabei eine Gesamtsumme unterhalb der Geringfügigkeitsgrenze (2026: 603 EUR), ist die Entgeltgrenze nicht überschritten und die...mehr

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Minijob: Mehrere geringfügi... / 1.2.2 Entgeltgrenze wird überschritten

Werden mehrere geringfügige Beschäftigungen bei verschiedenen Arbeitgebern ausgeübt und wird dabei die monatliche Grenze (2026: 603 EUR) überschritten, werden alle Jobs versicherungspflichtig. Es liegen somit keine Minijobs mehr vor. Damit ist auch die Lohnsteuerpauschalierung mit 2 % ausgeschlossen.mehr

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Minijob: Mehrere geringfügi... / 1.3.2 Mehrere geringfügige Beschäftigungen

Sofern ein Arbeitnehmer eine versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung und mehrere geringfügig entlohnte Beschäftigungen ausübt, werden die Hauptbeschäftigung und die zeitlich zuerst aufgenommene geringfügige entlohnte Beschäftigung nicht zusammengerechnet, jedoch alle weiteren geringfügigen Beschäftigungen. Nur für die erste geringfügige Beschäftigung ist die Lohnsteuerpau...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Teilzeitausbildung / 2.1 Fahrten Wohnung – erste Tätigkeitsstätte

Fahrtkostenzuschüsse Fahrtkostenzuschüsse des Arbeitgebers für Fahrten des Auszubildenden zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte mit dem eigenen Pkw sind grundsätzlich steuerpflichtiger Arbeitslohn. Der Arbeitgeber kann diese Zuschüsse nach den ELStAM des Arbeitnehmers oder pauschal mit 15 % versteuern.[1] Voraussetzung für die Lohnsteuerpauschalierung mit 15 % und ggf. ...mehr

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Minijob: Geringfügig entloh... / 4.3 Arbeitgeber ist Schuldner der Pauschalsteuern

Der Arbeitgeber muss sowohl die einheitliche Pauschalsteuer von 2 % als auch die pauschale Lohnsteuer von 20 % übernehmen.[1] Er ist gegenüber der Finanzverwaltung Schuldner der Pauschalsteuern. Abwälzung der Pauschalsteuer zulässig Trotz dieser eindeutigen Vorschriften im Einkommensteuergesetz bedeutet die vorgeschriebene Übernahme der Steuerschuld durch den Arbeitgeber jedoc...mehr

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Minijob: Geringfügig entloh... / 2.2 Ermittlung des Arbeitsentgeltes

Für die Pauschalierung mit 2 % ist als Bemessungsgrundlage das sozialversicherungsrechtliche Arbeitsentgelt anzusetzen, auf das der Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch hat (z. B. aufgrund eines Tarifvertrags, einer Betriebsvereinbarung oder einer Einzelabsprache). Die Höhe des Stundenlohnes ist für diese Lohnsteuerpauschalierungen unerheblich.[1] Neben dem sozialrechtlichen Ent...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Minijob: Mehrere geringfügi... / Zusammenfassung

Überblick Für eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, für die der Arbeitgeber einen Beitrag zur Rentenversicherung zu entrichten hat, ist eine Lohnsteuerpauschalierung mit 2 % möglich. Sie ist auch möglich, wenn aus der geringfügig entlohnten Beschäftigung nur deshalb kein Rentenversicherungsbeitrag entrichtet wird, weil sich der Beschäftigte als Mitglied einer berufsständ...mehr

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Minijob: Geringfügig entloh... / 4.2 Nachweis der Pauschalierungsvoraussetzungen

Der Arbeitgeber muss nachweisen, dass die Pauschalierungsvoraussetzungen vorgelegen haben. Dazu dienen die Aufzeichnungen im Lohnkonto und die dazugehörigen Belege (z. B. Arbeitsvertrag, Aufzeichnungen über die Tätigkeit). Bei fehlenden oder fehlerhaften Aufzeichnungen ist die Lohnsteuerpauschalierung nur zulässig, wenn die Pauschalierungsvoraussetzungen auf andere Weise nac...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Geringfügig entlohnte Besch... / 1 Individuelle oder pauschale Besteuerung

Arbeitsentgelt aus einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis ist lohnsteuerpflichtig. Der Arbeitgeber muss den Lohnsteuerabzug grundsätzlich nach den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen vornehmen. Alternativ kann er auf den Abruf verzichten. In diesem Fall muss er die Lohnsteuer einschließlich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer mit einem einheitlichen Pauschsteue...mehr

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Minijob: Geringfügig entloh... / 1 Pauschal- oder Individualbesteuerung

Der an einen geringfügig entlohnten Beschäftigten gezahlte Arbeitslohn ist entweder pauschal oder nach den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen zu versteuern. Pauschalierungsvoraussetzung ist das Bestehen einer geringfügigen Beschäftigung i. S. d. Sozialversicherung.[1] Bei der Pauschalbesteuerung kommen die einheitliche Pauschsteuer von 2 % oder der Pauschalsteuersatz vo...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Geringfügig entlohnte Besch... / 4 Besteuerung bei Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze

Ab einem monatlichen regelmäßigen Arbeitsentgelt von mehr als 603 EUR (2025: 556 EUR) ist die Lohnsteuerpauschalierung mit 2 % oder 20 % nicht mehr möglich. Der Arbeitgeber muss das Arbeitsentgelt dann nach den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen individuell besteuern. Kriterium für die Einstufung als Minijob ist das zu erwartende bzw. vom Arbeitgeber prognostizierte En...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Geringfügig entlohnte Besch... / Zusammenfassung

Begriff Beschäftigungen mit einem Arbeitsentgelt von nicht mehr als 603 EUR im Monat gelten als geringfügig entlohnte Beschäftigungen. Häufig werden geringfügig entlohnte Beschäftigungen auch als Minijob oder Aushilfsjob bezeichnet. Diese Beschäftigungen sind in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei. In der Rentenversicherung besteht grundsätzl...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Minijob: Mehrere geringfügi... / 1.3 Geringfügige Beschäftigung neben Hauptbeschäftigung

1.3.1 Nur eine geringfügige Beschäftigung Wird neben einer nicht geringfügigen versicherungspflichtigen Beschäftigung (Hauptbeschäftigung) bei einem anderen Arbeitgeber eine geringfügig entlohnte Beschäftigung ausgeübt, werden diese in der Sozialversicherung nicht zusammengerechnet. Die geringfügig entlohnte Beschäftigung bleibt versicherungsfrei. Die Lohnsteuerpauschalierung...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Minijob: Mehrere geringfügi... / 1.2 Mehrere geringfügige Beschäftigungen

1.2.1 Entgeltgrenze wird nicht überschritten Werden ausschließlich mehrere geringfügig entlohnte Beschäftigungen bei verschiedenen Arbeitgebern nebeneinander ausgeübt, sind für die Beurteilung der Entgeltgrenze die Arbeitsentgelte aus den einzelnen Beschäftigungen zusammenzurechnen. Ergibt sich dabei eine Gesamtsumme unterhalb der Geringfügigkeitsgrenze (2026: 603 EUR), ist d...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Minijob: Geringfügig entloh... / Zusammenfassung

Überblick Bei der sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung geringfügig entlohnter Beschäftigter ergeben sich immer Fragen bei besonderen Fallkonstellationen. Auch bei speziellen Entgeltarten stellt sich die Frage, wie und in welcher Höhe diese in der Entgeltabrechnung berücksichtigt werden. Ebenfalls wissenswert: Wie wird der Minijob bei einem gelegentlichen Überschreiten ...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Minijob: Mehrere geringfügi... / 1.1 Arbeitsentgeltgrenze

Arbeitslohn aus einer nichtselbstständigen Beschäftigung unterliegt grundsätzlich dem Lohnsteuerabzug unter Anwendung der individuellen Lohnsteuerklasse und des progressiven Einkommensteuertarifs. Als Ausnahme von den allgemeinen Regeln kann das an geringfügig Beschäftigte gezahlte Arbeitsentgelt mit einem Steuersatz von 2 % pauschal besteuert werden[1], wenn das Arbeitsentge...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Teilzeitausbildung / 2.5 Weitere steuerfreie Arbeitgeberleistungen

Weitere Leistungen, wie z. B.Kindergartenzuschuss [1] und Internetpauschale[2] (50 EUR monatlich; pauschale Lohnsteuer von 25 %) sind nur begünstigt, wenn die Leistungen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gezahlt werden.[3] Steuerfrei sind auch zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachte Leistungen des Arbeitgebers an ein Dienstleistungsunternehmen,...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Gesetzesradar / 3.19 Entlastende steuerliche Maßnahmen

Gesetzestitel: Steueränderungsgesetzes 2025 Stand im Gesetzgebungsverfahren Wesentliche Inhalte Diverse Änderungen g...mehr

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Geringfügige Beschäftigung ... / 5.1.1 Steuerrechtliche Behandlung geringfügig entlohnter Beschäftigungsverhältnisse

Das Entgelt aus einer geringfügig entlohnten Beschäftigung gehört stets zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. Dieser Arbeitslohn muss aber nicht nach Maßgabe der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) individuell versteuert werden, sondern es besteht auch die Möglichkeit der Pauschalierung der Lohnsteuer für Teilzeitbeschäftigte durch den Arbeitgeber. Diese Pauschalbe...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Geringfügige Beschäftigung ... / 5 Steuerrecht

Das Steuerrecht unterscheidet bei Teilzeitbeschäftigten (Aushilfen) zwischen Arbeitnehmern, die nur in geringem Umfang und gegen geringen Arbeitslohn beschäftigt werden (s. Beschäftigung in geringem Umfang und gegen geringen Arbeitslohn; § 40a Abs. 2 und Abs. 2a EStG), und Arbeitnehmern, die nur kurzfristig beschäftigt werden (s. Aushilfen, Tz 3.2; § 40a Abs. 1 EStG). Der Arb...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Geringfügige Beschäftigung ... / 5.1.4 Beschäftigungsförderung im Niedriglohnsektor

Die Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung in einem abgrenzbaren Entgeltbereich oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze war früher regelmäßig finanziell unattraktiv, da mit Eintritt der vollen Sozialversicherungspflicht bzw. der individuellen Steuerpflicht die Abgabenbelastung und der Mehrverdienst nicht mehr in einem wirtschaftlichen Verhältnis stehen. Dies...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Gesetzesradar öffentlicher ... / 1.6 Entlastende steuerliche Maßnahmen

Gesetzestitel: Entwurf eines Steueränderungsgesetzes 2025 Stand im Gesetzgebungsverfahren Wesentliche Inhalte Diverse Änderungen gehen aus dem Gesetzesvorhaben hervor: Die ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Geschenke: Abzugsbeschränku... / 10.1 Grundsätzliches

§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG regelt nur die steuerliche Berücksichtigung von Geschenkaufwendungen beim Schenker. Die Vorschrift ist eine reine Betriebsausgabenabzugsbeschränkung. Ob und ggf. in welcher Form eine Einnahme beim Beschenkten steuerlich zu erfassen ist, richtet sich allein nach dessen steuerlichen Verhältnissen. Insbesondere schließt die Nichtabzugsfähigkeit der ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Frotscher/Geurts, EStG § 40 Pauschalierung der Lohnsteuer in besonderen Fällen

1 Allgemeines 1.1 Überblick Rz. 1 § 40 EStG gehört zu den Regelungen über das LSt-Verfahren. Die Vorschrift enthält 3 deutlich voneinander abgegrenzte Teile. § 40 Abs. 1 und 2 EStG regeln jeweils eine Gruppe von Pauschalierungstatbeständen mit unterschiedlichen Rechtsfolgen. Bei den Tatbeständen des § 40 Abs. 1 EStG ist die pauschale LSt mit dem durchschnittlichen Steuersatz z...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Frotscher/Geurts, EStG § 40... / 3.10.1 Überblick über die Pauschalierungen

Rz. 36m § 40 Abs. 2 S. 2 EStG enthält drei unterschiedliche Pauschalierungsregelungen im Hinblick auf Fahrtkosten des Arbeitnehmers. In § 40 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 und Nr. 2 EStG wurden die Pauschalierungen für Fahrtkosten aller Arbeitnehmer mit Wirkung ab dem Vz 2020 neu gefasst. Beide Vorschriften sind danach abzugrenzen, ob sie von der Steuerbefreiung des § 3 Nr. 15 EStG erfass...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kompaktübersicht: Steuerges... / Bürokratieabbau

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Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Frotscher/Geurts, EStG § 40... / 4.3 Ausübung des Pauschalierungswahlrechts durch den Arbeitgeber (Abs. 4)

Rz. 52 Die Ausübung des Pauschalierungswahlrechts (Rz. 41) durch den Arbeitgeber ist durch G. v. 2.12.2024[1] mit Wirkung für alle offenen Fälle in § 40 Abs. 4 EStG geregelt worden (Rz. 4). Die verfahrensrechtlichen Regelungen gelten über die Pauschalierungstatbestände des § 40 Abs. 1 und 2 EStG aufgrund entsprechender Verweise auf § 40 Abs. 4 EStG [2] auch für die Pauschalie...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kompaktübersicht: Steuerges... / Einkommensteuer

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung EStG/KS... / 2.2 § 3 EStG (Steuerfreie Einnahmen)

• 2022 Inflationsausgleichsprämie/§ 3 Nr. 11c EStG Die Inflationsausgleichsprämie ist bis zu einem Betrag von 3.000 EUR steuer- und sozialversicherungsfrei. Gezahlt werden kann sie als Bar- oder Sachlohn. Anspruch auf die Inflationsausgleichsprämie haben auch Renten- und Versorgungsbezieher, sofern sie auch Einkünfte aus einer aktiven Beschäftigung beziehen. Gleiches gilt bei...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / a) Nachforderung im Pauschalierungswege

Rz. 60 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Stellt der ArbG (zB durch innerbetriebliche Kontrolle) oder das FA (zB bei einer > Außenprüfung oder einer > Lohnsteuer-Nachschau) fest, dass in einer größeren Zahl von Fällen LSt und weitere Steuerabzüge nachzuerheben sind, weil der LSt-Abzug nicht vorschriftsmäßig vorgenommen worden und die Steuerabzüge insoweit nicht angemeldet worden sin...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Bindung an Entscheidungen in anderen Verfahren

Rz. 210 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Das Veranlagungsverfahren ist vom LSt-Abzugsverfahren einschließlich des LSt-Ermäßigungsverfahrens unabhängig. Die LSt ist eine besondere Erhebungsform der ESt und hat, sofern es die auf die Lohneinkünfte entfallende ESt nicht abgilt (§ 46 Abs 4 Satz 1 EStG) – also in Veranlagungsfällen –, Vorauszahlungscharakter (BFH 169, 202 = BStBl 1993 ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / E. Anrechnung von Steuern

Rz. 190 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Die Anrechnung von Vorauszahlungen und Steuerabzugsbeträgen (zB LSt) auf die durch Veranlagung festgesetzte ESt (> Rz 173) gehört zum Steuererhebungsverfahren, also nicht mehr zum Festsetzungsverfahren; zu Einzelheiten > Rz 204 ff. Auf die festgesetzte ESt werden angerechnet (§ 36 Abs 2 EStG): Rz. 191 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 die für den V...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Essen

Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Die tägliche Nahrungsaufnahme gehört – auch während der Arbeitszeit – zur steuerlich durch den > Grundfreibetrag berücksichtigten privaten > Lebensführung. Das schließt Aufwendungen für Geräte ein, die der Zubereitung oder dem Aufwärmen von Mahlzeiten dienen (zB eine Mikrowelle). Zu Einzelheiten > Beköstigung am Arbeitsort, > Bewirtung, > Getränke,...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / c) Einwendungen des Arbeitnehmers

Rz. 43 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Der ArbN kann gegen die Nachforderung einwenden, die Steuerschuld bestehe nicht oder wegen Ablauf der Festsetzungsfrist nicht mehr (> Rz 39) oder nicht in der vom FA angenommenen Höhe. Er kann dazu alle Ermäßigungsgründe, die bis dahin unberücksichtigt geblieben sind, geltend machen. Der Grundsatz, dass der Nachforderungsbescheid von der mat...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Kantinenessen

Stand: EL 147 – ET: 06/2026 > Bewirtung, > Mahlzeiten, > Pauschalierung der Lohnsteuer Rz 140 ff, > Sachbezüge, > Sachbezugswerte.mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Katastrophenschaden

Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Aufwendungen zur Beseitigung von Schäden durch > Naturkatastrophen können die FÄ unter bestimmten Voraussetzungen als > Außergewöhnliche Belastungen Rz 75 Naturkatastrophen berücksichtigen. Zu weiteren Einzelheiten > Wiederbeschaffung von Hausrat und Kleidung. Zu freiwilligen Zuwendungen, mit denen Betroffenen geholfen wird, > Spenden Rz 25 ff. Zum...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Durchschnittssteuersatz

Rz. 1 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Die Steuerbelastung, mit der die festzusetzende > Einkommensteuer (vgl § 2 Abs 6 EStG) anteilig auf jeweils 1 EUR des Gesamtbetrags der Einkünfte (vgl § 2 Abs 3 EStG; > Einkünfte Rz 3) entfällt, ist ein Durchschnittssteuersatz. Die durchschnittliche steuerliche Belastung weist das FA nachrichtlich auf dem ESt-Bescheid aus. Rz. 2 Stand: EL 147 ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / D. Steuerfreie Erstattung der Mehraufwendungen durch den Arbeitgeber

Rz. 160 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Bei einer dHf sind die vom ArbG gezahlten Beträge steuerfrei, soweit sie beim ArbN als WK anerkannt werden könnten (§ 3 Nr 13 oder 16 EStG; > R 3.16 LStR und > R 9.11 Abs 10 Satz 2 LStR; zu Einzelheiten > Auslösungen bei privaten Arbeitgebern Rz 60 ff, > Fahrtkostenzuschüsse). In der > Sozialversicherung sind sie beitragsfrei (§ 1 Abs 1 Nr ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Kellner

Rz. 1 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Neben fest angestellten sind auch Aushilfskellner, die nur an einem oder wenigen Tagen in der Woche bei demselben > Arbeitgeber beschäftigt sind, dessen > Arbeitnehmer (BFH 74, 97 = BStBl 1962 III, 37). Das gilt uE selbst dann, wenn ihr Lohn ein Anteil am Umsatz (Provision) ist; zum Verstoß gegen Mindestlohnrecht vgl § 40 AO. Ergänzend > Arbe...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / a) Steuerpflichtige Nebeneinkünfte

Rz. 40 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Die Summe der einkommensteuerpflichtigen Einkünfte, die nicht der LSt zu unterwerfen waren, ist der Unterschiedsbetrag zwischen den positiven und negativen sog Nebeneinkünften. Beispiel 4:mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 5. Zusammen zu veranlagende Arbeitnehmer mit Steuerklasse V oder VI oder IV/Faktor (§ 46 Abs 2 Nr 3a EStG)

Rz. 75 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 > Ehegatten, die zusammen zur ESt zu veranlagen sind (§§ 26, 26b EStG; > Ehegattenbesteuerung Rz 1 und > Splitting), beide > Arbeitslohn bezogen haben und von denen (mindestens) einer wenigstens für einen Teil des Kalenderjahres nach der Steuerklasse V oder VI besteuert worden ist oder beide Ehegatten nach der Steuerklasse IV mit Faktor (> L...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 3. Arbeitslohn aus mehreren gleichzeitigen Dienstverhältnissen (§ 46 Abs 2 Nr 2 EStG)

Rz. 65 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Ein ArbN, der im selben Zeitraum nebeneinander von mehreren ArbG > Arbeitslohn bezogen hat, der dem LSt-Abzug unterliegt, wird von Amts wegen zur ESt veranlagt (§ 46 Abs 2 Nr 2 EStG). IdR handelt es sich um ArbN mit Steuerklasse VI, die > Mehrere Dienstverhältnisse haben (> Steuerklassen Rz 26 ff). Von dieser Pflichtveranlagung werden auch d...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Rückzahlung von Arbeitslohn

Rz. 1 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Grundsatz: Wird > Arbeitslohn in demselben VZ an den ArbG zurückgezahlt, in dem er dem ArbN zugeflossen ist, mindert er den für dieses > Kalenderjahr vom ArbG zu bescheinigenden Arbeitslohn. Kann der ArbG den zurückgezahlten Betrag nicht mehr berücksichtigen, zB weil der ArbN im Laufe des Kalenderjahres ausgeschieden und die > Lohnsteuerbesch...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5.8.6 Übernahme von Steuern (Lohnsteuer)

Tz. 831 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Übernimmt der Arbeitgeber ohne vorherige klare und eindeutige Vereinbarung im Anstellungsvertrag St-Belastungen des Ges-GF, liegt insoweit eine vGA vor. Dies kann zB nach einer LSt-Außenprüfung der Fall sein, bei der zusätzliche, bisher nicht versteuerte geldwerte Vorteile zugunsten des Ges-GF festgestellt wurden. Beispiel: Bei einer LSt-Auße...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Frotscher/Geurts, EStG § 39... / 4 LSt-Berechnung bei Gewährung eines sonstigen Bezugs durch Dritte, Abs. 3

Rz. 18 § 39c Abs. 3 EStG soll einem zum LSt-Abzug verpflichteten Dritten den LSt-Abzug erleichtern, indem die LSt-Berechnung nach den ELStAM des Arbeitnehmers erspart wird. Es handelt sich um eine gesetzliche Vereinfachungsregelung.[1] Damit soll vor allem der bürokratische Aufwand der Sozialkassen des Baugewerbes (insb. der Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft – ULAG) in ve...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Betriebsprüfung: Durch Rent... / 8.1 Prüfschwerpunkte des Beitragsrechts

Die Prüfung der Beitragsberechnung umfasst insbesondere zeitliche Zuordnung der erzielten Arbeitsentgelte zu den einzelnen Beschäftigungsmonaten[1] Behandlung von laufendem und einmalig gezahltem Arbeitsentgelt geschuldete Arbeitsentgelte unter Einhaltung arbeits- und tarifvertraglicher Bestimmungen, insbesondere Einhaltung der Mindestlohn-Verordnungen, der Regelungen des Arbei...mehr