Fachbeiträge & Kommentare zu Lohnsteuerpauschalierung

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / IV. Sonderzuwendungen nach § 40b Abs 4 EStG

Rz. 280 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Die pauschale LSt auf ‚Sanierungsgelder’, die zum Arbeitslohn gehören (vgl § 19 Abs 1 Satz 1 Nr 3 Satz 2 EStG), hat der ArbG obligatorisch mit einem Steuersatz in Höhe von 15 % der Sonderzahlung zu erheben (vgl § 40b Abs 4 EStG; kein Wahlrecht zur Pauschalierung; > Rz 282 f). Die Frage, ob es verfassungsmäßig ist, wenn der ArbG auf Sonderza...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Geringfügige Beschäftigung mit Regelbeitrag zur Rentenversicherung (§ 40a Abs 2a EStG)

Rz. 215 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Für die Pauschalierung nach § 40a Abs 2a EStG ist nicht die Minijob-Zentrale (wie bei § 40a Abs 2 EStG; > Rz 210), sondern das > Betriebsstätten-Finanzamt zuständig. Sie kommt in Betracht, wenn der ArbG eine Person zwar geringfügig iSd § 8 Abs 1 Nr 1 oder § 8a SGB IV beschäftigt, dafür aber keinen pauschalen, sondern den Regelbeitrag zur GR...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Rechtsentwicklung

Rz. 37 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Das praktische Bedürfnis, die LSt in "Bausch und Bogen", also pauschal zu erheben, ist nicht neu. Der individuelle LSt-Abzug bereitet Schwierigkeiten, wenn der ArbG für eine Vielzahl von ArbN besondere Leistungen erbringt und – wenn überhaupt – nur mit erheblichem Aufwand feststellbar ist, welcher Teil der Gesamtleistung auf den einzelnen Ar...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Blumen / 8 Möglichkeit der Pauschalversteuerung

Dies wird wohl im Geschäftsleben kaum praktiziert. Daher können Unternehmer Sachzuwendungen an Arbeitnehmer und Geschäftsfreunde bis zu 10.000 EUR brutto jährlich und pro Empfänger pauschal mit 30 % versteuern.[1] Bei Überschreiten dieses Betrags ist die Pauschalierung ausgeschlossen. Allerdings muss der Schenker den Empfänger über die Pauschalierung unterrichten. In diesem F...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 40a Pauschalierung der Lohnsteuer für Teilzeitbeschäftigte und geringfügig Beschäftigte

1 Allgemeines 1.1 Überblick Rz. 1 § 40a EStG enthält Vorschriften über die Pauschalierung der LSt bei Teilzeitbeschäftigung. Die Vorschrift schließt an § 40 EStG an und unterscheidet sich in ihrem Regelungsteil deutlich von § 40b EStG. Während § 40b EStG eine Steuervergünstigung aus sozialen Gründen enthält (§ 40b EStG Rz. 3), handelt es sich bei § 40a EStG, ebenso wie bei § 4...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Keine Geltung des § 8 Abs 1 S 2 EStG für bestimmte Gutscheine und Geldkarten (§ 8 Abs 1 S 3 EStG)

Rn. 302 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Die durch das Gesetz zur weiteren Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften v 12.12.2019 (BGBl I 2019, 2451) erfolgte Einfügung des § 8 Abs 1 S 3 EStG verfolgt das Ziel, bestimmte zweckgebundene Gutscheine und Geldkarten, die die Kriterien des § 2 Abs 1 Nr 10 ZahlungsdiensteaufsichtsG (ZAG) erfüllen ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Freie Verpflegung (§ 2 Abs 1 SvEV)

Rn. 476 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Der Wertansatz für freie Verpflegung umfasst die drei Hauptmahlzeiten (Frühstück, Mittagessen und Abendessen) nebst üblicher Getränke (vgl BFH v 07.11.1975, VI R 174/73, BStBl II 1976, 50) sowie ein zweites Frühstück und einen Nachmittagskaffee (vgl BFH v 10.05.1963, VI 100/62 U, BStBl III 1963, 331), unabhängig davon, ob die Abgabe der Mah...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Kurzfristige Beschäftigung:... / 6.3 Lohnsteuerpauschalierung: So wird richtig gerechnet

Liegen die steuerlichen Voraussetzungen für eine kurzfristige Beschäftigung vor, kann der Arbeitslohn pauschal mit 25 % versteuert werden. Zusätzlich fallen Solidaritätszuschlag und pauschale Kirchensteuer an. Praxis-Beispiel Abrechnung mit pauschaler Lohnsteuer In der Zeit vom 1.2. bis 24.2.2023 hat der Unternehmer eine Aushilfe beschäftigt, die für diesen Zeitraum einen Arbe...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Kurzfristige Beschäftigung:... / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Pauschale Abrechnung der Lohnsteuer für eine kurzfristige Beschäftigung

Ein Unternehmer zahlt seiner kurzfristig beschäftigen Teilzeitkraft 12 EUR pro Stunde. Das ist der seit dem 1.10.2022 geltende Mindestlohn. Bei einer Beschäftigung von 43 Stunden im Monat zahlt er 516 EUR.mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Kurzfristige Beschäftigung:... / 4.4 Mehrere Beschäftigungen werden zusammengerechnet

Zum einen darf die jeweilige Beschäftigung nicht mehr als 3 Monate und zum anderen dürfen alle Beschäftigungen innerhalb eines Kalenderjahres zusammengerechnet nicht mehr als 70 Arbeitstage betragen. Eine kurzfristige Aushilfsbeschäftigung ist auch neben einer versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber möglich. Die befristete Beschäftigung ist s...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Kurzfristige Beschäftigung:... / 3.3 Kurzfristige Beschäftigung: Unterschiede bei der Lohnsteuer und Sozialversicherung

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Italien als Zuzugsstaat / 2. Flat Tax für natürliche Personen, die ihren Wohnsitz nach Italien verlegen, Art. 24-bis TUIR

Rz. 66 Italien hat mit dem Haushaltsgesetz von 2017[40] die sog. Flat Tax für Superreiche eingeführt. Das Gesetz sieht gemäß Art. 24-bis TUIR vor, dass, unabhängig von ihrer Staatsbürgerschaft, natürliche Personen, die ihren Wohnsitz, ihr Domizil oder ihre Meldeanschrift im Sinne des Art. 2 Abs. 2 TUIR nach Italien verlegen, bei der Versteuerung ihrer ausländischen Einkünfte...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / D. Bemessung der Lohnsteuer nach Pauschsteuersätzen

Rz. 53 Stand: EL 133 – ET: 03/2023 Neben der oben dargestellten Versteuerung sonstiger Bezüge nach § 39b Abs 3 EStG hat der ArbG die Möglichkeit, sonstige Bezüge im Rahmen der §§ 40 bis 40b EStG pauschal zu versteuern. Zu den Einzelheiten > Pauschalierung der Lohnsteuer. Zu der nur für Sachzuwendungen in Betracht kommenden Pauschalierung nach § 37b EStG – auch für ArbN – > Pa...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Soziale Leistungen des Arbeitgebers

Rz. 1 Stand: EL 133 – ET: 03/2023 Soziale Leistungen sind Zuwendungen des ArbG an einzelne ArbN oder an die ganze Belegschaft, die Ausfluss des Gedankens der Betriebsgemeinschaft und der Fürsorgepflicht des ArbG sind. Sie können in Geld bestehen, zB > Beihilfen im Krankheitsfall oder anderen Notlagen, Aufmerksamkeiten (vgl > Geschenke Rz 12 ff), > Betriebliche Gesundheitsförd...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Weitere Einzelheiten zum Berechnungsschema

Rz. 29 Stand: EL 125 – ET: 02/2021 Berechnung des voraussichtlichen Jahresarbeitslohns: Anzusetzen sindmehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gehalt des GmbH-Geschäftsfü... / 8 Gesetze, Richtlinien und Urteile

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Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gehalt des GmbH-Geschäftsfü... / 4.1 Vergütungsbestandteile

Die "Gesamtbezüge" sind die Summe aller Vorteile, Vergünstigungen und Entgelte für die Arbeitsleistung des Geschäftsführers. Dazu gehören: Festgehalt, Sonderzahlungen (z. B. Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld), variable Gehaltsbestandteile (z. B. Tantiemen), alle geldwerten Vorteile (z. B. der Wert der überlassenen Mietwohnung, die private Pkw-Nutzung sowie die Zusicherung einer Alters...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / VI. Sonstige Bezüge bei ausgeschiedenen Arbeitnehmern

Rz. 45 Stand: EL 125 – ET: 02/2021 Erhält ein ArbN einen sonstigen Bezug, der dem > Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) bereits als ausgeschieden gemeldet worden ist (vgl § 39e Abs 4 Satz 5 EStG), muss das BZSt neue > Lohnsteuerabzugsmerkmale zum Abruf bereitstellen (vgl § 39e Abs 3 Satz 2 EStG). Für den ehemaligen ArbG wird als Lohnsteuerabzugsmerkmal die Steuerklasse VI abg...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Wesen und Funktion der sonstigen Bezüge

Rz. 1 Stand: EL 125 – ET: 02/2021 Die Unterscheidung zwischen laufenden und sonstigen Bezügen hat nur erhebungstechnische Bedeutung für das > Steuerabzugsverfahren. § 39b Abs 3 EStG, der ein besonderes Verfahren vorschreibt, bezweckt, schon den laufenden Steuerabzug möglichst an die Jahressteuer anzupassen, die sich bezogen auf den gesamten > Jahresarbeitslohn für den sonstig...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Rechtsentwicklung

Rz. 14 Stand: EL 125 – ET: 02/2021 Sonstige Bezüge wurden vor 1945 mit festen, vom > Familienstand (Steuerklasse) abhängigen Steuersätzen besteuert, weil die LSt nicht für das Kalenderjahr, sondern für den Lohnzahlungszeitraum bemessen wurde. Ab 1948 wurden sonstige Bezüge dem laufenden Arbeitslohn des jeweiligen Lohnzahlungszeitraums zugerechnet. Für Fälle, in denen sich Ver...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leitfaden 2022 - Anlage GK / 3.2 Korrekturen für die Tonnagebesteuerung i. S. d. § 5a EStG

Zeile 26 Sowohl im Steuerbilanzgewinn als auch im handelsrechtlichen Jahresüberschuss bzw. -fehlbetrag ist der tatsächliche Gewinn bzw. Verlust aus dem Betrieb von Handelsschiffen enthalten. Dieser unterliegt nicht dem allgemeinen Steuersatz, sondern wird gem. § 5a EStG pauschal versteuert, wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen. Für Handelsschiffe, die im internationalen V...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.2 Pauschale Lohnversteuerung

Tz. 43 Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Werden Arbeitslöhne pauschal versteuert, hat der Verein Aufzeichnungen in vereinfachter Form zu führen. Die Aufzeichnungen müssen nach § 4 Abs. 2 Nr. 8 LStDV (Anhang 8) in Form eines Sammelkontos geführt werden, das Folgendes enthalten muss: entweder in den Fällen des § 40 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2 EStG (Anhang 10): den Tag der Zahlung des Arbei...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Aufzeichnungspflichten für Zwecke der Lohnsteuer

Tz. 38 Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Werden von Vereinen Arbeitnehmer beschäftigt, hat der Verein als Arbeitgeber am Ort der Betriebsstätte (s. § 41 Abs. 1 Satz 1 EStG i. V. m. § 41 Abs. 2 EStG, Anhang 10) für jeden Arbeitnehmer und jedes Kalenderjahr ein Lohnkonto zu führen. In das Lohnkonto sind die nach § 39e Abs. 4 Satz 2 und Abs. 5 Satz 3 EStG (Anhang 10) abgerufenen elekt...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Lohnsteuerfreie freiwillige... / 6 Besonderheiten bei Betriebsveranstaltungen

Zuwendungen des Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer und deren Angehörige anlässlich von Betriebsveranstaltungen [1] gehören bis zu einem Betrag von 110 EUR brutto je Veranstaltung und Arbeitnehmer nicht zum Arbeitslohn, wenn der Arbeitnehmer jährlich an nicht mehr als 2 Veranstaltungen teilnimmt und die Zuwendungen bei solchen Veranstaltungen üblich sind. Es können also mehr a...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sozialleistungen / 2.1 Betriebsveranstaltungen

Die Regelungen für Betriebsveranstaltungen sind seit 2015 im § 19 Abs. 1 Nr. 1a EStG aufgenommen worden. Die bis dahin geltende Freigrenze in Höhe von 110 EUR wurde in einen Freibetrag von 110 EUR umgewandelt. Zuwendungen an Arbeitnehmer anlässlich einer Betriebsveranstaltung (z. B. Betriebsausflug, Weihnachtsfeier) sind kein Arbeitslohn, wenn der Rahmen der Üblichkeit nicht ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Energiepreispauschale nach ... / 1.3 Anspruchsberechtigung

Der Kreis der Anspruchsberechtigten wird in § 113 EStG definiert. Danach haben unbeschränkt Steuerpflichtige nach § 1 Abs. 1 EStG, die im VZ 2022 Einkünfte aus § 13, § 15, § 18 oder § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG erzielen, Anspruch auf eine EPP lt. EStG. a) Unbeschränkt Steuerpflichtige gem. § 1 Abs. 1 EStG Nur unbeschränkt steuerpflichtige Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlich...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Einheitliches Beschäftigungsverhältnis bei Beschäftigung in zwei Betrieben derselben unternehmerisch tätigen Person

Leitsatz Es ist nicht möglich, bei demselben Arbeitgeber neben einer nicht geringfügigen versicherungspflichtigen Beschäftigung auch eine (mangels Zusammenrechnung) versicherungsfreie geringfügige Beschäftigung zu verrichten. Vielmehr muss eine Zusammenrechnung der Lohnzahlungen vorgenommen werden, wenn diese von demselben Arbeitgeber stammen, selbst wenn die Arbeitsverhältn...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer-Voranmeldung 2023 / 2.2.2 Umsätze im Rahmen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe

Zeilen 16 und 17 Die Zeilen 16 und 17 gelten nur für Umsätze im Rahmen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe, die der Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 Abs. 1 UStG unterliegen.[1] Zeile 16 erfasst innergemeinschaftliche Lieferungen an Abnehmer mit USt-IdNr. in das übrige Gemeinschaftsgebiet.[2] Zeile 17 ist für Unternehmer bestimmt, die im land- und forstwirtschaftliche...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jahreswechsel 2022/2023: Lo... / 3.2 Lohnsteuerpauschalierung kurzfristig Beschäftigter

Bei Arbeitnehmern, die kurzfristig beschäftigt werden, kann der Arbeitgeber die Lohnsteuer mit einem Pauschsteuersatz von 25 % erheben.[1] Voraussetzung ist u. a., dass der Arbeitslohn während der Beschäftigungsdauer eine Tageslohngrenze nicht übersteigt. Als Folgeänderung zur Erhöhung des Mindestlohns wird mit Wirkung zum 1.1.2023 die Arbeitslohngrenze bei kurzfristiger Besc...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einnahmen-Überschussrechnun... / 1.2.12 Geschenke

Geschenke gehören grundsätzlich zu den Betriebseinnahmen. Ausgenommen sind Zuwendungen, die ausschließlich dem Betrieb des Empfängers dienen und daher bei ihm Betriebsausgaben darstellen, z. B. Fachbuch, und Geschenke, bei denen der Schenker den Empfänger darüber informiert, dass er die Pauschalversteuerung nach § 37b EStG angewandt hat.[1]mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die "Highlights" im steuerl... / 4. Haftung

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Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Geschenke: Abzugsbeschränku... / 10.1 Grundsätzliches

§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG regelt nur die steuerliche Berücksichtigung von Geschenkaufwendungen beim Schenker. Ob und ggf. in welcher Form eine Einnahme beim Beschenkten steuerlich zu erfassen ist, richtet sich nach den steuerlichen Verhältnissen des Beschenkten. Insbesondere schließt die Nichtabzugsfähigkeit der Aufwendungen beim Schenker eine Besteuerung des Geschenks be...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Pauschalierung der Einkommensteuer

Rz. 1 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Neben der > Pauschalierung der Lohnsteuer kennt das EStG auch verschiedene Möglichkeiten einer Pauschalierung der ESt, zB die Pauschalierung der ESt für > Ausländische Einkünfte nach § 34c Abs 5 EStG (zum dort ebenso geregelten Erlass der Steuer vgl > Auslandstätigkeitserlass) oder den pauschalen Steuerabzug bei beschränkt Stpfl nach § 50 Abs...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Möglichkeiten der pauschalen Besteuerung

Rz. 80 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Soweit gezahlte Auslösungen nicht steuerfrei erstattet werden dürfen, unterliegen sie als stpfl > Arbeitslohn dem Steuerabzug. Der ArbG hat verschiedene Möglichkeiten der Versteuerung. Er kann die sich bei der Reisekostenabrechnung ergebenden steuerpflichtigen Teile Rz. 80/1 Stand: EL 132 – ET: 12/2022mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Empfänger der Zuwendung

Rz. 26 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Zuwendungen des Arbeitgebers: Was für Nichtarbeitnehmer gilt (> Rz 15 ff), gilt grundsätzlich auch für die eigenen ArbN des zuwendenden Unternehmers/ArbG (§ 37b Abs 2 EStG). Der Sache nach handelt es sich bei der Anwendung von § 37b Abs 2 EStG allerdings nicht um eine Pauschalierung der ESt, sondern der LSt, denn die Zuwendungen des ArbG an ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 8. Abgeltung der Einkommensteuer beim Zuwendungsempfänger

Rz. 71 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Beim Empfänger der Zuwendung bleiben sowohl die Zuwendung als auch die Pauschalsteuer bei der Ermittlung seiner > Einkünfte im Veranlagungsverfahren in Deutschland außer Ansatz (§ 37b Abs 3 Satz 1 iVm § 40 Abs 3 Satz 3 EStG). Die ESt auf den geldwerten Vorteil ist mit der Pauschsteuer abgegolten. Er muss den Vorteil nicht mehr als Teil seine...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Gestellung der Verpflegung

Rz. 40 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Da § 3 Nr 16 EStG Vergütungen von Reisekosten usw bis zur Höhe der als > Werbungskosten abziehbaren Beträge steuerfrei stellt, wirken sich die Regelungen zur ‚Gestellung von Mahlzeiten’ in § 9 Abs 4a Sätze 8 bis 10 iVm § 8 Abs 2 Sätze 8 und 9 EStG auch auf die Abrechnung beim > Arbeitgeber aus. Die Veranlassung des ArbG oder eines von ihm bea...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 4. Höhe des Pauschsteuersatzes, Zuschlagsteuern, Sozialversicherung

Rz. 59 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Der Pauschsteuersatz, der auf die > Bemessungsgrundlage (> Rz 51 ff) anzuwenden ist, beträgt 30 %. Dieser Pauschsteuersatz berücksichtigt, dass die übernommene Steuer einen weiteren Vorteil für den Empfänger der Sachzuwendungen darstellt, der steuersystematisch ebenfalls als Einnahme zu erfassen wäre. Ausgehend vom geltenden Spitzensteuersat...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Lohnsteuerliche Bedeutung des Lohnzahlungszeitraums

Rz. 1 Stand: EL 99 – ET: 07/2013 Der ArbG hat die LSt grundsätzlich bei jeder Lohnzahlung vom > Arbeitslohn einzubehalten (§ 38 Abs 3 EStG). Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um Bar- oder Sachzuwendungen handelt. Unerheblich ist auch, wie der Lohn berechnet wird, ob es sich zB um einen nach der Arbeitszeit (Zeitlohn) oder um einen nach der Arbeitsleistung (Akkord- oder S...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Erlassverzeichnis

Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Verzeichnis ausgewählter Erlasse in zeitlicher Reihenfolge*mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / C. Folgen einer ersten Tätigkeitsstätte

Rz. 42 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte kann grundsätzlich kein steuerfreier ArbG-Ersatz gewährt werden. Der ArbG kann aber die > Lohnsteuer für > Sachbezüge in Form der unentgeltlichen oder verbilligten Beförderung eines ArbN zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sowie für zusätzlich zum ohnehin geschuldeten > Arbeits...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Abgeltungswirkung

Stand: EL 132 – ET: 12/2022 > Abgeltungsteuer, > Arbeitszimmer Rz 14/1 (zur sog "HomeOffice-Pauschale"), > Auslösungen bei privaten Arbeitgebern Rz 30, > Behinderten-Pauschbetrag Rz 50 ff, > Beschränkte Steuerpflicht Rz 10, 76, > Entfernungspauschale Rz 77 ff, > Geringfügige Beschäftigung Rz 5, > Italien Rz 14/1, > Lohnsteuerbescheinigung Rz 5/1, > Lohnsteuer-Jahresausgleich ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / cc) Familienheimfahrten bei doppelter Haushaltsführung

Rz. 28 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 § 3 Nr 16 EStG erlaubt dem ArbG, auch "Mehraufwendungen bei doppelter Haushaltsführung" bis zur Höhe der nach § 9 EStG abziehbaren WK zu ‚vergüten’ (> Rz 5). Zur Vereinfachung darf der ArbG bei ArbN mit Steuerklasse III, IV und V ohne Weiteres vom Vorhandensein eines eigenen Hausstands (> Doppelte Haushaltsführung Rz 20 ff, 161) ausgehen; be...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Ausschlusstatbestände

Rz. 33 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Auch für Zuwendungen an eigene ArbN gelten grundsätzlich die > Rz 24, 25, die bestimmte Zuwendungen von der Pauschalbesteuerung ausnehmen. Zudem müssen die Sachzuwendungen zusätzlich zu dem zwischen den Beteiligten ohnehin geschuldeten > Arbeitslohn erbracht werden (vgl § 37b Abs 2 Satz 1 EStG; zum mittlerweile gesetzlich definierten Zusätzl...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 5. Übernahme der Pauschsteuer

Rz. 61 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 § 40 Abs 3 EStG ist auf die pauschale ESt sinngemäß anzuwenden (§ 37b Abs 3 Satz 2 EStG). Das bedeutet: Bei Ausübung der Wahl für § 37b EStG entsteht mit dem Zufluss der Zuwendung der Steueranspruch (vgl BMF vom 19.05.2015, Rz 29, BStBl 2015 I, 468, > Rz 12). Der zuwendende Stpfl/ArbG hat die Pauschalsteuer im Verhältnis zum FA zu übernehmen...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / E. ABC der Einzelfälle

Rz. 70 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Aktien Aktien fließen einem ArbN in dem Zeitpunkt zu, in dem er die wirtschaftliche Verfügungsmacht über die Aktien erlangt (BFH 234, 187 = BStBl 2018 II, 923). Das ist der Zeitpunkt, zu dem ihm der ArbG das zivilrechtliche oder zumindest das wirtschaftliche Eigentum an den versprochenen Aktien verschafft (BFH 260, 532 = BStBl 2019 II, 496). ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 9. Korrektur des Lohnsteuerabzugs

Rz. 73 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Übt der ArbG – was häufig der Fall sein wird – sein Wahlrecht erst gegen Ende des laufenden Kalenderjahres aus und hat er im Laufe dieses Kalenderjahres bereits Sachzuwendungen an seine ArbN nach § 40 Abs 1 Satz 1 Nr 1 und Nr 2 EStG pauschal besteuert, ergeben sich folgende Möglichkeiten:mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Rechtssystematik

Rz. 30 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 § 8 EStG ist eine besondere Bewertungsvorschrift iSd § 1 Abs 2 BewG. Die Bewertung nach § 8 EStG für geldwerte Vorteile einschließlich der Sachbezüge hat deshalb Vorrang vor den Regeln des BewG. Rz. 31 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Abs 1 enthält die für alle Überschusseinkünfte (vgl § 2 Abs 1 Satz 1 Nr 4–7 EStG) maßgebliche Definition des Einnah...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Grundlohn

Rz. 19 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Der Umfang der Steuerfreiheit von Zuschlägen für SFN-Arbeit, die neben dem Grundlohn gezahlt werden (> Rz 27 ff), bemisst sich nach bestimmten Prozentsätzen des Grundlohns (§ 3b Abs 1 EStG; > Rz 65 ff). Die Bestimmung des Grundlohns als > Bemessungsgrundlage ist deshalb wesentlich. "Grundlohn ist der laufende Arbeitslohn, der dem Arbeitnehme...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Einheitliche Ausübung des Wahlrechts für sämtliche Zuwendungen, Ausnahmen

Rz. 46 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Eine zunächst beabsichtigte einheitliche Ausübung des Wahlrechts (vgl Gesetzesbegründung – BT-Drs 16/ 2712) ist dem Wortlaut des § 37b EStG nicht zu entnehmen. Deshalb wird die Einheitlichkeit der Ausübung des Wahlrechts in folgenden Fällen durchbrochen: Zunächst sind sämtliche Zuwendungen ausgenommen, für die ein Ausschlusstatbestand gilt (>...mehr