Fachbeiträge & Kommentare zu Lohnsteuerpauschalierung

Beitrag aus Finance Office Professional
Sachbezüge: Lohnsteuer- und... / 5.2.1 Mahlzeiten in einer vom Arbeitgeber selbst betriebenen Kantine

Gewähren Sie Ihren Mitarbeitern unentgeltliche oder verbilligte Mahlzeiten in einer von Ihnen selbst betriebenen Einrichtung, so sind in 2025 folgende Beträge anzusetzen.[1] Frühstück 2,30 EUR, Mittag-/Abendessen 4,40 EUR. Einen geldwerten Vorteil müssen Sie dann erfassen, wenn der vom Arbeitnehmer gezahlte Preis für eine Mahlzeit (einschl. Umsatzsteuer) den amtlichen Sachbezug...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Webungskostenabzug und Lohnsteuerpauschalierung

Rn. 411 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Dem geldwerten Vorteil aus der Kfz-Gestellung für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte steht die Entfernungspauschale gegenüber, die nach § 9 Abs 2 S 2 EStG als WK abzusetzen ist. Die Pauschbeträge des § 9 Abs 2 S 2 EStG sind beim ArbN als WK abzuziehen und nicht bei den Einnahmen durch eine Kürzung des Nutzungswerts. Der Zu...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Arbeitnehmer-Pauschbetrag

Stand: EL 144 – ET: 08/2025 Zum VZ 2023 wurde der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1 000 EUR auf 1 230 EUR angehoben. Hat ein Arbeitnehmer in Wahrheit geringere Erwerbsaufwendungen, bewirkt § 9 a EStG (Anhang 10) somit eine Fiktion von Werbungskosten. Sofern die tatbestandlichen Voraussetzungen erfüllt sind, erfolgt der Abzug der in § 9 a EStG (Anhang 10) normierten Pauschbeträg...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Freie Verpflegung (§ 2 Abs 1 SvEV)

Rn. 476 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Der Wertansatz für freie Verpflegung umfasst die drei Hauptmahlzeiten (Frühstück, Mittagessen und Abendessen) nebst üblicher Getränke (vgl BFH v 07.11.1975, VI R 174/73, BStBl II 1976, 50) sowie ein zweites Frühstück und einen Nachmittagskaffee (vgl BFH v 10.05.1963, VI 100/62 U, BStBl III 1963, 331), unabhängig davon, ob die Abgabe der Mah...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Keine Geltung des § 8 Abs 1 S 2 EStG für bestimmte Gutscheine und Geldkarten (§ 8 Abs 1 S 3 EStG)

Rn. 302 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Die durch das Gesetz zur weiteren Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften v 12.12.2019 (BGBl I 2019, 2451) erfolgte Einfügung des § 8 Abs 1 S 3 EStG verfolgt das Ziel, bestimmte zweckgebundene Gutscheine und Geldkarten, die die Kriterien des § 2 Abs 1 Nr 10 ZahlungsdiensteaufsichtsG (ZAG) erfüllen ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Behandlung von Aufwendungsersatz

Tz. 1 Stand: EL 144 – ET: 08/2025 Auch Amateurfußballspieler können steuerfreien Aufwendungsersatz erhalten. Sie müssen eigens zu diesem Zweck nicht unbedingt Arbeitnehmer des Vereins sein. Auslagenersatz sind gemäß § 3 Nr. 50 EStG (Anhang 10) z. B. Beträge, die der Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber erhält, um sie für ihn auszugeben, durch die Auslagen des Arbeitnehmers für d...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Sachbezüge-ABC / Tanken beim Arbeitgeber

Räumt der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern die Möglichkeit ein, an der betriebseigenen Tankstelle verbilligt Leistungen (Kraftstoff, Motorenöl, Wagenpflege, Wagenwäsche) für den privateigenen Pkw zu beziehen, liegt im Unterschiedsbetrag zwischen dem üblichen Endpreis am Abgabeort und dem günstigeren Abgabepreis durch den Arbeitgeber ein steuerpflichtiger Sachbezug. Die monatl...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Sachbezüge-ABC / Zinsersparnisse

Gewährt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer ein Darlehen zu einem marktüblichen Zinssatz, erlangt der Arbeitnehmer keinen lohnsteuerlich zu erfassenden Vorteil.[1] Die Finanzverwaltung[2] verfährt – falls die Darlehensgewährung nicht zur Produktpalette des Arbeitgebers gehört (hier gilt der Rabatt-Freibetrag von 1.080 EUR p. a.) – wie folgt: Bei Arbeitgeberdarlehen bemisst si...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Sachbezüge-ABC / Kundenbindungsprogramme/Miles and More

Fluggesellschaften, Hotelketten usw. bieten "Vielfliegern" und "Vielübernachtern" Bonusprogramme: Bei einer bestimmten Zahl gutgeschriebener Flugmeilen oder Übernachtungen stehen dem Kunden Freiflüge und Freiübernachtungen zu. Werden betrieblich erflogene Meilen auch betrieblich verwandt, tritt keine Steuerpflicht ein. Soweit diese Bonusprogramme den Arbeitnehmern zur privat...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Pauschalierung der Einkomme... / 1.9 Rechtsfolgen der Pauschalierung

Der zuwendende Steuerpflichtige hat die Pauschalsteuer gem. § 37b Abs. 3 EStG zu übernehmen. Da auf die Pauschalsteuer § 40 Abs. 3 EStG sinngemäß anzuwenden ist, wird er insoweit zum Steuerschuldner. Die Pauschalsteuer gilt als Lohnsteuer. Der Zuwendungsempfänger wird – wie bei der pauschalen Lohnsteuer – aus der Steuerschuldnerschaft entlassen. Das gilt auch, soweit der Zuw...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Pauschalierung der Einkomme... / 1.3 Pauschalierung bei Sachzuwendungen an Arbeitnehmer

§ 37b Abs. 2 EStG übernimmt die Pauschalierungsgrundsätze des Abs. 1 für die Besteuerung von betrieblich veranlassten Sachzuwendungen an eigene Arbeitnehmer des Steuerpflichtigen. Die Vorschrift erfasst nur originäre Sachzuwendungen des Arbeitgebers an seine eigenen Arbeitnehmer. Nicht vom Regelungsbereich der Vorschrift erfasst werden somit Sachzuwendungen Dritter an Arbeit...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Entfernungspauschale für Fa... / 6.1 Geldwerter Vorteil

Stellt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer für die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte ein Kraftfahrzeug unentgeltlich oder verbilligt zur Verfügung, gehört der darin liegende geldwerte Vorteil zum steuerpflichtigen Arbeitslohn des Arbeitnehmers. Für die Beurteilung, ob eine Fahrzeuggestellung für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte vorliegt, gelt...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Haushaltsnahe Beschäftigung... / 2.3 Nachweise

Bei sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen im Privathaushalt, die unter das allgemeine Beitrags- und Nachweisverfahren zur Sozialversicherung fallen, sowie bei geringfügigen Beschäftigungen ohne Haushaltsscheckverfahren gelten die allgemeinen Nachweisregeln. Der Steuerpflichtige hat die Aufwendungen ggf. durch Vorlage einer Mehrfachausfertigung der Lohnsteuerbeschein...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Reisekosten / 25.3.3.2.4 Pauschalbesteuerung

Erstattet der Arbeitgeber höhere Verpflegungszuschüsse als die steuerlich zulässigen Pauschbeträge, so muss er die Differenz – ggf. nach Verrechnung mit steuerfrei bleibenden Übernachtungskosten und Fahrtkosten – dem steuerpflichtigen Arbeitslohn hinzurechnen und versteuern. Daneben besteht auch die Möglichkeit der Pauschalversteuerung (§ 40 Abs. 2 Nr. 4 EStG). Die pauschale...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jung, SGB VII § 153 Berechn... / 2.6 Übersicht zu den häufigsten Entgeltarten

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Beitrag aus Personal Office Premium
Dienstwagen: Arbeitsrechtli... / 12 Widerruf der Dienstwagengewährung

Regelmäßig wird in der Dienstwagenvereinbarung ein Widerrufsvorbehalt vereinbart. Eine solche Klausel unterliegt der AGB-Kontrolle. Die jederzeitige Widerrufsmöglichkeit ist unwirksam. Für die Ausübung des Widerrufs müssen sachliche Gründe genannt werden. Als sachliche Gründe kommen zum Beispiel die berechtigte Freistellung des Arbeitnehmers, das Ruhen des Arbeitsverhältniss...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Insolvenz: So läuft das Ver... / 2.1 Wann der Geschäftsführer den Antrag stellen muss

Bei Eintritt von Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung bzw. der Kenntnis davon muss der GmbH-Geschäftsführer "ohne schuldhaftes Zögern", spätestens jedoch innerhalb von 3 Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit und 6 Wochen (8 Wochen nur in der Zeit vom 9.11.2022 bis 31.12.2023) nach Eintritt der Überschuldung die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragen.[1] Es bes...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 840 Löhne und Gehälter

Hierzu gehören sämtliche im Geschäftsjahr angefallenen Löhne und Gehälter für Arbeiter, Angestellte und Mitglieder der Geschäftsleitung, ganz gleich, für welche Leistung sie gezahlt wurden, und unabhängig davon, ob es sich um eine haupt- oder nebenamtliche Tätigkeit handelt. Sogenannte pauschale Aufwandsentschädigungen – auch an ehrenamtlich tätige Vorstandsmitglieder bzw. G...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 93... / 6.4.2 Steuerabzug oder anderweitige Mitteilungspflicht

Rz. 16c Kein Interesse an einer Mitteilung besteht, wenn das Steuersubstrat bereits durch einen Steuerabzug ausreichend gesichert ist oder eine Mitteilung nach einer anderen Rechtsvorschrift in Betracht kommt.[1] Wird die Leistung im Rahmen eines bestehenden Arbeitsverhältnisses gezahlt, so unterfällt diese dem Lohnsteuerabzug durch den Arbeitgeber bzw. der Lohnsteuerpauscha...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / C. Übereignung von Telekommunikations- und ­Datenverarbeitungsgeräten sowie Programmen

Rz. 13 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Außerhalb der betrieblichen Sphäre werden geldwerte Vorteile aus der unentgeltlichen oder verbilligten Förderung der Nutzung des > Internet durch den Betrieb weiterhin grundsätzlich besteuert. Das gilt besonders, wenn der ArbG dem ArbN unentgeltlich oder verbilligt ein oder mehrere Telefon- oder Datenverarbeitungsgeräte (zB Handy oder PC/Lap...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Fallgruppen mit Zusätzlichkeitsvoraussetzung

Rz. 15 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Bei den folgenden Fallgruppen wird das Nichtvorliegen von Arbeitslohn (> Rz 16) bzw eine Steuerbefreiung (> Rz 16/1) oder eine Pauschalversteuerung (> Rz 17) im Zusammenhang mit deren Gewährung nur anerkannt, wenn der ArbG die Leistungen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn iSd § 8 Abs 4 EStG erbringt, zu Einzelheiten > Zusätzlich...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Fallgruppen ohne Zusätzlichkeitsvoraussetzung

Rz. 10 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Bei den folgenden Fallgruppen ist deren Gewährung nicht davon abhängig, dass der ArbG die Leistungen "zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn" erbringt (> Rz 2). Rz. 11 Stand: EL 142 – ET: 06/2025mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Gastschauspieler

Rz. 1 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 > Künstler und Angehörige von verwandten Berufen, die von einem Theaterunternehmen für eine Spielzeit oder Teilspielzeit verpflichtet werden, sind idR in das Unternehmen eingegliedert und erzielen > Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit iSv § 19 EStG, sind also – ggf befristet beschäftigte – > Arbeitnehmer . Das gilt auch, wenn der Künstler ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Tagelohn

Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Bei täglicher Lohnzahlung ist die LSt nach der Tagestabelle einzubehalten (> R 39b.5 Abs 2 LStR, > Lohnzahlungszeitraum Rz 16). Ergänzend > Aushilfstätigkeit, > Geringfügige Beschäftigung und > Pauschalierung der Lohnsteuer Rz 165 ff.mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Tablet

Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Insbesondere > Telekommunikationskosten Rz 2/1, ferner zB > Arbeitszimmer Rz 68; > Aufwandsentschädigungen Rz 62 aE; > Auslagenersatz Rz 20 Telekommunikation; > Computer Rz 15; > Pauschalierung der Lohnsteuer Rz 157.mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Teilzeitbeschäftigte

Stand: EL 142 – ET: 06/2025 > Altersteilzeit Rz 5, > Aushilfstätigkeit, > Geringfügige Beschäftigung, > Pauschalierung der Lohnsteuer Rz 165 ff.mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Gelegenheitsarbeiten

Stand: EL 142 – ET: 06/2025 > Arbeitnehmer Rz 30, > Aushilfstätigkeit, > Geringfügige Beschäftigung, > Haushaltshilfe, > Nachbarschaftshilfe und > Pauschalierung der Lohnsteuer Rz 165 ff.mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / III. Übernahme der laufenden Kosten für den dem Arbeitnehmer übereigneten Computer

Rz. 21 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Anders als die bloße Nutzungsüberlassung (> Rz 15, 19) ist die unentgeltliche oder verbilligte Übereignung eines PC (einschließlich Peripheriegeräte und/oder Software) durch den ArbG stpfl > Arbeitslohn . Ebenso, wenn nur Software ohne PC überlassen wird (> Rz 16 aE). Der Vorteil kann ggf im Rahmen des § 8 Abs 3 EStG steuerfrei bleiben (> Rab...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / B. Lohnsteuerliche Behandlung der Tantiemen

Rz. 3 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Über den Zeitpunkt der Besteuerung von Tantiemen > Zufluss von Arbeitslohn Rz 5 ff. Bei einer KapGes fließen Gewinntantiemen idR erst zu, wenn die Organe der Gesellschaft den Gewinn festgestellt haben (EFG 1961, 398), sofern nicht zivilrechtlich wirksam und fremdüblich eine andere Fälligkeit vereinbart wurde (BFH/NV 2022, 9 = HFR 2022, 136; B...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / E. Arbeitgeber-Zuschuss zu den Aufwendungen für die ­Internetnutzung

Rz. 20 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Der ArbG hat die Wahl, ob er dem ArbN den Internetzugang und seine Nutzung in der Privatsphäre als Sachbezug verschafft, indem er ihm entweder betriebliches Gerät unter Übernahme der Betriebskosten steuerfrei überlässt (> Rz 12) oder ihm unter Übernahme der pauschalen LSt die erforderlichen Geräte übereignet (> Rz 13). Im letzteren Fall oder...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Allgemeine Abgrenzung des Beruflichen und Privaten

Rz. 25 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Unterhält ein ArbN in seiner Privatsphäre einen ortsfesten Telefon-/Internetanschluss oder hat er ein eigenes Mobiltelefon oder ein Autotelefon, für das er dem Betreiber selbst die Entgelte schuldet, so entstehen ihm für die Privatnutzung steuerlich nicht abziehbare Aufwendungen für die > Lebensführung. Als > Werbungskosten sind die Telekomm...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / C. Zum Steuerabzug von Trinkgeldern

Rz. 27 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Von Trinkgeldern, auf die ein Rechtsanspruch besteht (> Rz 2, 12), muss der ArbG den LSt-Abzug vornehmen (§ 38 Abs 1 Satz 1 EStG). Einen besonderen Freibetrag gibt es nicht. Wurde der individuelle LSt-Abzug versäumt, kommt eine Nacherhebung durch > Pauschalierung der Lohnsteuer nach § 40 Abs 1 EStG in Betracht. Auch dieser Teil des besteuert...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Sustainability Office
Carbon Footprint: Die Basis... / 5.1.2.1 Schritt 3: Multiplikation der Aktivitätsdaten mit den Emissionsfaktoren

Um die CO2-Äquivalente (CO2eq) genau zu berechnen, müssen dann im dritten Schritt die Aktivitätsdaten mit sogenannten Emissionsfaktoren multipliziert werden. Diese Emissionsfaktoren geben nach dem im Abschnitt 2 dieses Kapitels erläuterten Prinzip der Kohlendioxidäquivalente an, wie viel Treibhausgase in CO2eq pro Einheit eines Brennstoffs oder einer Aktivität freigesetzt we...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Repräsentationsaufwendungen / 6 Pauschalierung von Sachzuwendungen

Übergibt der Unternehmer aus betrieblichem Anlass ein Geschenk, kann er die Steuer für den geldwerten Vorteil pauschal mit 30 % (zzgl. Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag) übernehmen.[1] Die Regelung betrifft nur Sachzuwendungen, die zusätzlich zur ohnehin vereinbarten Leistung oder Gegenleistung erbracht werden. Geldzuwendungen sind hiervon ausgeschlossen. Einzelheiten s...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Entfernungspauschale, Arbei... / 9.2 Pauschalierung der Arbeitgeberzuwendung

Der Arbeitgeber kann die Lohnsteuer für an Arbeitnehmer (auch an Arbeitnehmer-Ehegatten) überlassene Sachbezüge in Form der unentgeltlichen oder verbilligten Beförderung sowie zusätzlich zum Arbeitslohn geleistete Zuschüsse auch mit einem Pauschalsteuersatz von 15 % ermitteln, ohne dass Sozialversicherungsbeiträge anfallen. Bei Wahl der Pauschalierung durch den Arbeitgeber, ...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Entfernungspauschale, Arbei... / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Abrechnung von Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte

Der Arbeitnehmer wohnt 30 Kilometer von seiner ersten Tätigkeitsstätte entfernt. Er fährt diese Strecke an 210 Tagen und kann in seiner Steuererklärung eine Entfernungspauschale von 210 Tage × 20 km × 0,30 EUR = 1.260 EUR sowie 210 Tage × 10 km × 0,38 EUR = 798 EUR, insgesamt also 2.058 EUR (= 1.260 EUR + 798 EUR) geltend machen. Den Betrag, den der Arbeitnehmer in seiner Einkom...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Lohnsteuerfreie freiwillige... / 6 Besonderheiten bei Betriebsveranstaltungen

Zuwendungen des Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer und deren Angehörige anlässlich von Betriebsveranstaltungen [1] gehören bis zu einem Betrag von 110 EUR brutto je Veranstaltung und Arbeitnehmer nicht zum Arbeitslohn, wenn der Arbeitnehmer jährlich an nicht mehr als 2 Veranstaltungen teilnimmt und die Zuwendungen bei solchen Veranstaltungen üblich sind. Es können also mehr a...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Sozialleistungen / 2.1 Betriebsveranstaltungen

Die Regelungen für Betriebsveranstaltungen sind seit 2015 im § 19 Abs. 1 Nr. 1a EStG aufgenommen worden. Die bis dahin geltende Freigrenze in Höhe von 110 EUR wurde damals in einen Freibetrag von 110 EUR umgewandelt. Zuwendungen an Arbeitnehmer anlässlich einer Betriebsveranstaltung (z. B. Betriebsausflug, Weihnachtsfeier) sind kein Arbeitslohn, wenn der Rahmen der Üblichkeit...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Direktversicherung / 3.4 Gehaltsumwandlung mit Abwälzung der pauschalen Lohnsteuer

Wenn der Arbeitgeber auch bei Altverträgen keine Beiträge zur Direktversicherung zusätzlich zum Arbeitslohn übernehmen will, kann der Arbeitnehmer insoweit weiterhin auf einen Teil seines Gehalts in Höhe der Versicherungsbeiträge verzichten. Der Arbeitgeber überweist dann die Versicherungsbeiträge und führt die pauschale Lohnsteuer ab. Da die Beiträge durch Barlohnumwandlung...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Direktversicherung / 3.2 Pauschalversteuerung kann Beitragsfreiheit auslösen

In der Sozialversicherung ist zu unterscheiden: ob die Beiträge vom Arbeitgeber zusätzlich zu den übrigen Lohnbezügen gezahlt werden oder ob sie vom Arbeitnehmer im Wege der Gehaltsumwandlung finanziert werden. Die Leistungen zu einer Direktversicherung bleiben immer beitragsfrei, wenn sie vom Arbeitgeber zusätzlich zum Arbeitslohn erbracht und pauschal versteuert werden. Finanz...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Direktversicherung / 3.1 Übergangsregelung für Altverträge

Die Versicherungsprämien können durch den Arbeitgeber lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtlich unterschiedlich behandelt werden. Übernimmt der Arbeitgeber die pauschale Lohnsteuer von 20 % zzgl. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer, sind die Beiträge sozialversicherungsfrei. Pauschalierungsvoraussetzungen Mit dem Alterseinkünftegesetz zum 1.1.2005 wurde der § 3 Nr. 63 ES...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Direktversicherung / 6 Buchungsbeispiel zur Direktversicherung

So buchen Sie richtig Direktversicherung mit Übernahme der pauschalen Lohnsteuer durch den Arbeitgeber Ein Arbeitgeber schließt vor dem 1.1.2005 auf das Leben eines Arbeitnehmers eine Lebensversicherung ab. Er erklärt sich bereit, die Beiträge zusätzlich zum Arbeitslohn zu zahlen und auch die pauschale Lohnsteuer zu übernehmen. Bezugsberechtigt nach dem Versicherungsvertrag s...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Direktversicherung / 1.3 Aufzeichnungspflichten

Direktversicherungsbeiträge sind zwingend über die Lohnabrechnung im Lohnkonto zu erfassen und über den Buchungsbeleg der Lohnbuchhaltung in die Finanzbuchhaltung zu übernehmen. In die Lohnsteuerbescheinigungen fließen sie nur dann als Bruttobetrag ein, wenn die steuerfreien bzw. pauschalversteuerten Beträge überschritten wurden. Wichtig Keine Berücksichtigung bei der Einkomm...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Direktversicherung / Zusammenfassung

Begriff Bei einer Direktversicherung schließt der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer auf das Leben des Arbeitnehmers eine Lebens- bzw. Rentenversicherung ab. Der Arbeitnehmer oder seine Hinterbliebenen sind hinsichtlich der Versorgungsleistungen des Versicherers ganz oder zum Teil bezugsberechtigt. Als Versorgungsleistungen kommen Leistungen der Alters-, Invaliditäts- oder ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Direktversicherung / 2 Unterscheidung zwischen Alt- und Neuverträgen

Bei Direktversicherungen ist zu unterscheiden zwischen Alt- und Neuverträgen. Das entscheidende Datum ist der 1.1.2005. Alle vorher abgeschlossenen Verträge gelten als Altverträge, für die unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin die Pauschalbesteuerung von 1.752 EUR jährlich mit 20 % pauschaler Lohnsteuer nach § 40b EStG in der bis 31.12.2004 geltenden Fassung angewandt we...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
B. AVB D&O / 2. Ausgangsbeispiele

Rz. 128 Praxis-Beispiel Vertragsstrafe Die Versicherungsnehmerin ist eine GmbH, die im Messebau tätig ist. Vereinbart ist ein Aufbau einer Messhalle zu einem bestimmten Zeitpunkt. Im Falle einer Verspätung fällt eine hohe Vertragsstrafe an. Die GmbH leistet nicht vertragsgerecht und der Vertragspartner verlangt die Vertragsstrafe in Höhe von 30.000 EUR. Die GmbH begleicht die...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Wahlrecht

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Wahlrechte gibt es im Steuerrecht in unterschiedlicher Ausprägung. Sie können darin bestehen, einen Antrag zu stellen oder dies zu unterlassen (> Rz 2), eine Steuervergünstigung oder aber eine direkte Subvention zu erhalten (> Rz 3), eine Pauschalregelung anzuwenden oder die tatsächlichen Aufwendungen bzw > Einnahmen nachzuweisen (> Rz 4), die Re...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Nahverkehrsbetriebe

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Der Vorteil aus der unentgeltlichen oder verbilligten Überlassung von Fahrberechtigungen an aktive > Arbeitnehmer von Verkehrsbetrieben gehört als Sachbezug zum > Arbeitslohn. Dieser Sachbezug ist steuerfrei, wenn er als > Zusätzlicher Arbeitslohn gewährt wird (> Öffentlicher Personennahverkehr Rz 1) und bleibt im Übrigen im Rahmen von § 8 Ab...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Korrektur des Lohnsteuer-Abzugs

Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Der > Arbeitgeber ist berechtigt, den LSt-Abzug (> Steuerabzugsverfahren) zu korrigieren, wenn er erkennt, dass er die LSt unzutreffend einbehalten hat oder wenn die > Lohnsteuerabzugsmerkmale rückwirkend geändert wurden (vgl § 41c EStG; > R 41c.1 LStR; > Lohnsteuer-Anmeldung Rz 22). Ist er dazu mangels ausreichenden Barlohns nicht in der Lage, bes...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / c) Zusammenhang mit pauschal besteuertem Arbeitslohn (§ 40 Abs 3 EStG)

Rz. 73 Stand: EL 114 – ET: 12/2017 Nicht abgezogen werden außerdem Aufwendungen, die mit pauschal besteuertem Arbeitslohn zusammenhängen (vgl § 40 Abs 3 Satz 3 EStG; > R 40a.1 Abs 1 Satz 5 LStR; > Pauschalierung der Lohnsteuer Rz 137 f). Hierbei geht es im Ergebnis um die Folge des Ausschlusses pauschal besteuerten Arbeitslohns von der Einkunftsermittlung. Beispiel 1: Herr A h...mehr