Fachbeiträge & Kommentare zu Lohn

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ca) § 3 Nr 13 EStG aF und § 9a S 1 Nr 1 EStG

Rn. 493 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Verfassungsrechtliche Bedenken gegen § 3 Nr 13 EStG aF selbst bestanden nicht (aA wohl Drenseck, FR 1989, 261), sie richteten sich vielmehr gegen § 9a S 1 Nr 1 EStG. Gemeint war der Fall, dass ArbN, die nach § 3 Nr 13 EStG steuerfreien WK-Ersatz erhielten, auch noch den ArbN-Pauschbetrag nach § 9a S 1 Nr 1 (Buchst a) EStG iHv damals 1 000 E...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Gemeinsamer Antrag beider Ehegatten

Rz. 113 Stand: EL 146 – ET: 04/2026 Vom Faktorverfahren ist der LSt-Abzug bei beiden ArbN-Ehegatten betroffen. Deshalb setzt die Einreihung in die Steuerklasse IV mit Faktor einen gemeinsamen Antrag beider > Ehegatten beim FA voraus. Der Antrag muss bis zum 30.11. des Kalenderjahres beim FA eingegangen sein, für das die Steuerklasse angewandt werden soll. Unmaßgeblich ist, ob ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Fragen und Antworten zur Re... / 3.1 Was ist ein zertifizierter Altersvorsorgevertrag?

Welche konkreten Voraussetzungen begünstigte Altersvorsorgeprodukte erfüllen müssen, ist im Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG) geregelt. Das Bundeszentralamt für Steuern zertifiziert die Verträge. Diese Zertifizierung ist für die Finanzverwaltung bindend. Die Regelungen im AltZertG betreffen nur Produkte, die der privaten Altersvorsorge zugerechnet werden...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 49. Gesetz zur Erleichterung des Übergangs vom Arbeitsleben in den Ruhestand vom 13.04.1984, BStBl I 84, 332

Rn. 57 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Einfügung eines Satz 3 in § 3 Nr 9 EStG: Ausschluß der Steuerfreiheit für lfd gezahlte Abfindungen, die mindestens 65 vH des in den letzten sechs Monaten vor Beendigung des Dienstverhältnisses durchschnittlich erzielten Arbeitslohns betragen (sog Vorruhestandsgeld).mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Jahreswechsel 2025/2026: Lo... / 1 Änderung bei Tarif und Kindern

Durch die Anpassung des Lohnsteuertarifs für das Jahr 2026 werden die Arbeitnehmer im Rahmen des Steuerfortentwicklungsgesetzes[1] steuerlich entlastet. Der Grundfreibetrag und der Kinderfreibetrag erhöhen sich und die sog. kalte Progression wird über eine Anpassung des Steuertarifs ausgeglichen und das Kindergeld erhöht. Wichtig Geänderter Programmablaufplan für 2026 Änderun...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Änderungen bei der Besteuerung von Arbeitnehmern

Rn. 129c Stand: EL 48 – ET: 08/2001 § 3 Nr 9 EStG: Die Freibeträge für Abfindungen wurden ab 1999 um 1/3 gekürzt. Abfindungen, die vertraglich vor dem 01.01.1999 abgeschlossen wurden und dem ArbN vor dem 01.04.1999 zufließen, sind noch mit den alten Freibeträgen begünstigt: § 52 Abs 5 EStG. Der steuerpflichtige Abfindungsbetrag nach Abzug des Freibetrages wird gem § 24 Nr 1, § 3...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 236. Steuerentlastungsgesetz 2022 (StEntlG 2022) v 23.05.2022, BGBl I 2022, 749

Rn. 256 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Der Finanzausschuss des Bundestages hat am 11.05.2022 dem Entwurf eines Steuerentlastungsgesetzes 2022 zugestimmt. Der ursprüngliche Gesetzentwurf wurde um die Zahlung einer Energiepreispauschale iHv 300 EUR und um die Einmalzahlung eines Kinderbonus iHv 100 EUR ergänzt. Der Bundestag am 13.05.2022 dem StEntlG 2022 in der Fassung der Beschl...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Begriff der Aufwandsentschädigung

Tz. 2 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Der Begriff der Aufwandsentschädigung ist im Gesetz nicht näher definiert. Aufwandsentschädigungen sind begrifflich Ersatzleistungen für berufliche Auslagen, Verdienstausfall und/oder Zeitverlust. Tz. 3 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Werden von den Verbänden/Vereinen höhere Beträge wie die in § 3 Nr. 26 EStG (Anhang 10) genannten Aufwandsentschädi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Die Höhe der Steuerfreiheit bei der Barablösung

Rn. 1175 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Übersteigt die betrieblich veranlasste Barablösung die entsprechenden Aufwendungen des ArbN, so ist nur der überschießende Teil stpfl Arbeitslohn ("wenn" ist wegen der Parallelbehandlung mit § 3 Nr 30 EStG zu lesen als "wenn und soweit", glA Levedag in Schmidt, § 3 EStG Rz 108 (41. Aufl 2022); Ross in Frotscher/Geurts, § 3 Nr 31 EStG Rz 6;...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum (ab 2000):

Wischmann, Vorteile bei Schenkung und privater Nutzung betrieblicher Computer, GStB 2001, 77; Fischer, Zweifelsfragen zur Steuerbefreiung der privaten Nutzung von betrieblichen PC und Telekommunikationsgeräten durch ArbN, DStR 2001, 201; Harder-Buschner, Steuerfreiheit, LSt-Pauschalierung und WK-Abzug bei der Nutzung von Personalcomputern, Internet und Telekommunikationsgeräte...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ca) Allgemeines

Rn. 1852 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 50 EStG betrifft nicht den WK-Ersatz (BFH BStBl II 2006, 473 FG D'dorf DStRE 2000, 729 rkr, dh dieser ist nicht nach § 3 Nr 50 steuerfrei, H 3.50 LStH 2023, ggf aber nach § 3 Nr 13 oder 16 EStG, s Rn 1853). Umgekehrt sind durchlaufende Gelder oder Auslagenersatz kein stpfl Arbeitslohn (BFH BStBl II 2006, 473). BFH BStBl II 1972, 137;...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Die Übertragung des Zeitwertguthabens auf die DRV (§ 7f Abs 1 S 1 Nr 2 SGB IV)

Rn. 1928 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 Um diesen Fall mit dem der Übertragung auf den neuen ArbG gleich zu behandeln, führt auch hier die bloße Übertragung nicht zum Zufluss (s BR-Drucks 16/11108, 15), dies ergibt sich aus S 1. Wie dort führt erst der Zufluss (dh bei Auszahlungen aus dem Zeitwertguthaben durch die DRV) zu stpfl Arbeitslohn mit der Folge LSt-Einbehalt durch die ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bcd) Die Zahlungen des ArbG zur Übernahme der Beiträge iSd § 187a SGB VI, soweit sie 50 % der Beiträge nicht übersteigen (§ 3 Nr 28 Fall 4 EStG)

Rn. 1102a Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Aus der Bezugnahme auf § 187a SGB VI ist ersichtlich, dass sich § 3 Nr 28 EStG nur auf Ausgleichszahlungen bezieht, die in der gesetzlichen Rentenversicherung geleistet werden (BFH BStBl II 2017, 1251). Zur unionsrechtskonfomen Auslegung des § 3 Nr 28 Fall 4 EStG für Spezialeinlagen in die schweizerische Pensionskasse s Rn 1090c. Rn. 1103 S...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 24. Steueränderungsgesetz 1973 vom 26.06.1973, BStBl I 73, 545

Rn. 28 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Das StÄndG 1973 brachte eine Einschränkung der Anwendung des § 7 Abs 5 (degressive AfA für Gebäude), die Streichung des Schuldzinsenabzugs als Sonderausgabe (nicht als Werbungskosten oder Betriebsausgaben) und die Streichung der 24 000 DM-Grenze bei Anwendung des § 34a (Steuerfreiheit bestimmter Zuschläge zum Arbeitslohn). Weitere Änderungen ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) § 3 Nr 12 S 1 EStG

Rn. 413 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Diese Vorschrift ist kein WK-Ersatz (glA Bergkemper, FR 1995, 738). So gelten zB Ministerialzulagen und oberstgerichtliche Zulagen keinen echten Dienstaufwand (= WK) ab, sondern sind Teil des Arbeitslohns, der stpfl ist (s Rn 435).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Europarecht

Rn. 2223a Stand: EL 188 – ET: 04/2026 Dem Wortlaut nach begünstigt § 3 Nr 64 EStG nur ArbN, die von einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts in einem Dienstverhältnis stehen und dafür Arbeitslohn aus einer inländischen öffentlichen Kasse beziehen. EU-/EWR-ausländische juristische Personen des öffentlichen Rechts sind derzeit nicht begünstigt. Rn. 2223b St...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines, Verfassungsrecht

Rn. 1190 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 32 befreite seit VZ 1990 den geldwerten Vorteil aus der unentgeltlichen oder verbilligten Sammelbeförderung eines ArbN zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit einem vom ArbG gestellten Beförderungsmittel, soweit die Sammelbeförderung für den betrieblichen Einsatz des ArbN notwendig ist. Die Vorschrift ist konstitutiv, andernfalls läge...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / icc) Die Nachweispflichten des ArbG

Rn. 724 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Wie auch bei den Reisekosten hatte der ArbG, um seine Haftung nach § 42d Abs 1 Nr 1, 3 EStG zu vermeiden, entsprechende Unterlagen des ArbN, aus denen sich seine tatsächlichen Aufwendungen ergeben, zum Lohnkonto (§ 4 LStDV) zu nehmen (H 3.16 EStH 2010 iVm R 9.9 Abs 3 S 2, 3 LStR 2011). Rn. 725 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Beispiele zu Umzugsk...mehr

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Jahreswechsel 2025/2026: Lo... / 4.1 Haftungsbefreiende Anzeige des Arbeitgebers

Im laufenden Jahr ist der Arbeitgeber i. d. R. verpflichtet, einen fehlerhaften Lohnsteuerabzug bis zur Übermittlung der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung zu korrigieren.[1] Die Änderung ist zugunsten oder zuungunsten des Arbeitnehmers zulässig, ohne dass es dabei auf die Höhe der zu erstattenden oder nachträglich einzubehaltenden Steuer ankommt.[2] Dies bedeutet, dass d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Begünstigter Personenkreis

Rn. 1326 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Die Vorschrift des § 3 Nr 39 EStG gilt für unbeschränkte und beschränkt stpfl ArbN (iSd § 1 LStDV) die in einem gegenwärtigen (Haupt- oder Neben-)Dienstverhältnis stehen (H 19a LStH 2023 iVm BMF vom 16.11.2021, BStBl I 2021, 2308 Tz 1). Gegenwärtig ist ein Dienstverhältnis, wenn es im Zeitpunkt des Zuflusses des Vorteils besteht. Ein Ruhen ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) LSt-Pauschalierungsmöglichkeit im Falle Übereignung des Fahrrads (§ 40 Abs 2 S 1 Nr 7 EStG)

Rn. 1303 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 40 Abs 2 S 1 Nr 7 EStG ermöglicht die LSt-Pauschalierung, wenn der ArbG zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn unentgeltlich oder verbilligt ein betriebliches Fahrrad, das kein Kfz iSd § 6 Abs 1 Nr 4 S 2 EStG ist, übereignet.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Der Aufladeort

Rn. 1770m Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Nicht jede elektrische Aufladung ist steuerfrei, sondern nur eine solche, die an einer ortsfesten Einrichtung des ArbG (wohl gemeint: "E-Zapfsäule") oder eines verbundenen Unternehmens (§ 15 AktG) erfolgt. Nach der Gesetzesbegründung (BT-Drucks 18/9688, 8) gilt dies auch für Leih-ArbN im Betrieb des Entleihers (ebenso die FinVerw BMF vom ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Dritte

Rz. 3 Stand: EL 146 – ET: 04/2026 Die Pflichten des ArbG treffen auch jene "Dritte", die zum LSt-Abzug verpflichtet sind, weil sie Leistungen an ArbN eines anderen (ArbG) erbringen oder als Dienstleister den LSt-Abzug für einen ArbG vornehmen (vgl § 38 Abs 3a EStG; > Lohnzahlung durch Dritte Rz 15 ff). Zur LSt-Anmeldung für den ArbN eines ausländischen Unternehmens des "wirts...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Die Leistung muss durch den ArbG erfolgen

Rn. 1211 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 33 EStG befreit zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachte Leistungen des ArbG zur Unterbringung (einschließlich Unterkunft und Verpflegung) und Betreuung von nicht schulpflichtigen Kindern der ArbN in Kindergärten oder vergleichbaren Einrichtungen von der ESt (R 3.33 Abs 1 S 1 LStR 2023). Das gilt auch dann, wenn der...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ia) Zu § 28 Abs 2 BerlinFG

Rn. 474 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Bei der Bemessung der Berlin-Zulage nach § 28 Abs 2 BerlinFG für ArbN in Berlin (West) ist auch der Arbeitslohn einzubeziehen, der nach § 3 Nr 26 EStG als Aufwandsentschädigung für die dort genannten nebenberuflichen Tätigkeiten gezahlt wird (BFH BStBl II 1989, 288; BFH/NV 1994, 371). Der BFH begründet dies damit, dass sich § 3 Nr 26 EStG h...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bc) Die Unterbringung und Betreuung der nicht schulpflichtigen Kinder

Rn. 1213 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Die Einrichtung muss gleichzeitig zur Unterbringung (einschließlich Unterkunft und Verpflegung, s Rn 1211) und Betreuung des Kindes geeignet sein (glA Ross in Frotscher/Geurts, § 3 Nr 33 EStG Rz 2). Eine alleinige Unterbringung im Haushalt, zB durch Kinderpflegerinnen, Hausgehilfinnen oder Familienangehörige genügt nicht (es heißt "Unterbr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 161. Gesetz zur Modernisierung der Rahmenbedingungen für Kapitalbeteiligungen (MoRaKG) v 12.08.2008, BGBl I 2008, 1672

Rn. 181 Stand: EL 82 – ET: 02/2009 Der Bundesrat hat am 04.07.2008 dem MoRaKG zugestimmt. Der Deutsche Bundestag hatte das Gesetz am 30.06.2008 gebilligt. Kern des MoRaKG ist das in Art 1 enthaltene Gesetz zur Förderung v Wagniskapitalbeteiligungen (WKBG). Weitere Art enthalten Änderungen des UBBG, EStG, KStG, GewStG u FinanzdienstleistungsaufsichtsG. Insb wird die die Wagnisbe...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / VI. Haftungsbegrenzung für Vereins- und Stiftungsvorstände

Tz. 39 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Der Bundesrat hat am 18.09.2009 das Gesetz zur Begrenzung der Haftung von ehrenamtlichen Vereinsvorständen beschlossen. Das Gesetz beinhaltet angemessene Haftungserleichterungen für Vereins- und Stiftungsvorstände, die unentgeltlich tätig sind oder für ihre Tätigkeit ein geringfügiges Honorar von maximal (jetzt) 3 300 EUR (seit dem 01.01.202...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ia) Allgemeines

Rn. 529 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Durch § 3 Nr 13 S 2 Hs 1 EStG aF wurde gewährleistet, dass Verpflegungsmehraufwendungen nur noch in dem Umfang steuerfrei ersetzt werden konnten, in dem sie als WK abgezogen werden konnten.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dcb) Im Einzelnen

Schrifttum: Grützner, Mittelbare Vergütungen iSd § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG an beschränkt stpfl Mitunternehmer – Anmerkung zum BFH vom 10.07.2002, StuB 2003, 310; Moritz, BFH nimmt Sondervergütungen auch bei Zahlungen "zwischengeschalteter" Dritter an, GStB 2005, 242; Jachmann, Sondervergütungen iSv § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG für Leistungen im Dienste der Gesellschaft, DStR 2005, 2...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dcc) Pensionszusagen an Gesellschafter(-Geschäftsführer)

Schrifttum: Scholtz, Pensionsrückstellungen bei Mitunternehmerschaften, DStZ 1985, 211; Flume, Die Pension für den ausgeschiedenen Gesellschafter-Geschäftsführer einer PersGes oder eine Witwe und die nach dem Entwurf eines GeprägerechtsprechungsG beabsichtigte steuerliche Regelung, DB 1985, 2370; Brandenberg, Versorgungsleistungen einer PersGes an die Witwe eines Gesellschafter...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Knobbe-Keuk, Die gesellschaftsvertragliche Gewinnverteilung und die GewSt-Belastung bei PersGes, StuW 1985, 382; Sommer, Ergebnisverteilung in gewerblich tätigen PersGes nach Aufnahme weiterer Gesellschafter während eines Geschäftsjahres, BB 1987, 307; Sommer, Anmerkung zu BFH BStBl II 1987, 558, in: BB 1987, 1446; Crezelius, Wechsel im Gesellschafterbestand von PersGes JbFSt 1...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Korrekturen auf Gesellschafterebene wegen des Prinzips der Vielheit der Gesellschafter

Rn. 12c Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Wegen der begrenzten Steuerrechtssubjektivität der PersGes (s Rn 12a–12b) kommt es zu einer Gleichstellung des Mitunternehmers mit dem Einzelunternehmer durch Korrekturen der auf der Gesellschaftsebene vorgenommenen Einkünftequalifikation und Gewinnanteilsermittlung auf der Ebene des Gesellschafters, allerdings nurmehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Messmer, Die Bilanzbündeltheorie – eine meisterhafte Schöpfung der Rspr?, StbJb 1972/73, 125. Ferner s Schrifttum vor Rn 12a. Rn. 8 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Das Steuerrecht hat die PersGes nicht der KapGes gleichgestellt, sondern stattdessen das Ergebnis der PersGes anteilig unmittelbar dem Gesellschafter zur Versteuerung zugerechnet (s Rn 7). Daraus wurde – zunächst wohl vo...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Schiffers, Leistungen zwischen PersGes und Gesellschafter, GmbH-StB 2004, 334. Verwaltungsanweisungen: BMF v 10.07.1998, DB 1998, 1369. Rn. 90 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Auch s Rn 19 (Schwester-PersGes-Bilanzen) und s Rn 29 (mitunternehmerische Betriebsaufspaltung). Fallgestaltung: An der gewerblichen X-KG und der gewerblichen Y-KG sind dieselben Gesellschafter beteiligt. Die Y-...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum/Krypto-Spezialgesetz:

Moritz/Strom, Besteuerung von Investitionen in virtuelle Währungen bei privaten Kapitalanlegern, DB 2018, 3012; Albrecht/John, Die einkommensteuerliche Abgrenzung zwischen Gewerbebetrieb und Vermögensverwaltung bei Investitionen in Kryptotoken. Bewährte Grundsätze in einem neuen Kontext, FR 2019, 393; Sanning, Die Vermessung des Krypto Gewerbes – von Schürfern, Händlern und an...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ib) Die Pauschbeträge nach § 4 Abs 5 S 1 Nr 5 EStG aF

iba) Inlandspauschbeträge Rn. 530 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Die Vorschrift des § 4 Abs 5 S 1 Nr 5 EStG aF sah für StPfl, die nur vorübergehend von ihrer Wohnung und dem Mittelpunkt ihrer dauerhaft angelegten betrieblichen Tätigkeit entfernt betrieblich tätig sind, für jeden Kalendertag dieser vorübergehenden Abwesenheit von Wohnung und Tätigkeitsmittelpunkt ab VZ 2002 folgen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Tarif-Vorschriften

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Sonstiges

Rn. 1129 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Einen Fundstellennachweis aller zwischenstaatlichen Vereinbarungen, ZustimmungsG und RechtsVO, die Personen, Personenvereinigungen, Körperschaften, internationale Organisationen oder ausländische Staaten die Befreiungen von deutschen Steuern vom Einkommen und Vermögen gewähren, bringt BMF vom 18.03.2013, BStBl I 2013, 404 (s Rn 2621). Rn. ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bc) Subsidiär gegenüber ba) und bb) nach § 3 Nr 29 EStG

Rn. 1123 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Soweit das WÜD oder allgemeine Völkerrechtsgrundsätze greifen, ist § 3 Nr 29 EStG verdrängt (§ 2 AO). Soweit § 3 Nr 29 EStG überhaupt in diesem Fall noch anwendbar sein sollte, betrifft es die diplomatischen Vertreter, die ihnen zugewiesenen Beamten und die in ihren Diensten stehenden Personen. Nach § 3 Nr 29 Buchst a S 2 EStG ist die Steu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Nach dem WÜD

Rn. 1121 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Nach Art 34 Hs 1 WÜD ist ein Diplomat einer ausländischen Mission, sofern er weder die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt noch im Inland ständig ansässig ist, von allen staatlichen, regionalen und kommunalen Personal- und Realsteuern oder -abgaben grundsätzlich (Ausnahmen: Art 34 Hs 2 WÜD) befreit. Zu weiteren, von der Steuerbefreiung be...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ca) Nach dem WÜK

Rn. 1124 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Nach dem WÜK ist ein Konsularbeamter einer ausländischen konsularischen Vertretung, sofern er weder die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt noch im Inland ständig ansässig ist, von allen staatlichen, regionalen und kommunalen Personal- und Realsteuern oder -abgaben grds befreit (Art 49 Abs 1, Art 71 Abs 1 WÜK). Zu weiteren, von der Steuer...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Subsidiär gegenüber ba) nach allgemeinen Völkerrechtsgrundsätzen (Art 25 GG)

Rn. 1122 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Soweit der Entsendestaat des Diplomaten dem WÜD noch nicht beigetreten ist, ist noch die Verwaltungsanordnung der Bundesregierung vom 13.10.1950 (MinBlFin 1950, 631) anzuwenden, aus der sich die Steuerbefreiung ergibt.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cb) Subsidiär gegenüber ca) nach allgemeinen Völkerrechtsgrundsätzen (Art 25 GG)

Rn. 1125 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Soweit der Entsendestaat des Konsularbeamten dem WÜK noch nicht beigetreten ist, ist noch die Verwaltungsanordnung der Bundesregierung vom 13.10.1950 (MinBlFin 1950, 631) anzuwenden, aus der sich die Steuerbefreiung ergibt.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Grenzen der Steuerbefreiung in den Fällen b) und c) nach WÜD/WÜK

Rn. 1127 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Nicht steuerfrei sind private Einkünfte, deren Quelle sich im Empfangsstaat (Deutschland) befindet. Das bedeutet, dass ein ausländischer Diplomat/Konsularbeamter nur mit seinen inländischen Einkünften iSd § 49 EStG stpfl ist, soweit nicht § 3 Nr 29 EStG oder DBA Abweichendes regeln. Diese Personen sind damit beschränkt stpfl (§ 1 Abs 4 ESt...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Jahreswechsel 2025/2026: So... / 2.1 Krankenversicherung

Allgemeiner und ermäßigter Beitragssatz Für alle Krankenkassen gelten einheitliche Beitragssätze: Der allgemeine Beitragssatz beträgt unverändert 14,6 %. Er gilt für Beschäftigte, die bei Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts für mindestens 6 Wochen haben. Der ermäßigte Beitragssatz beträgt unverändert 14,0 %. Er gilt für Beschäftigte, die keinen Anspr...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Jahreswechsel 2025/2026: So... / 2.5 Insolvenzgeldumlage

Die Insolvenzgeldumlage wird nach einem Prozentsatz des rentenversicherungspflichtigen Arbeitsentgelts (Umlagesatz) erhoben. Die U3-Umlage wird allein von den Arbeitgebern aufgebracht. Hiervon ausgenommen sind die Arbeitgeber der öffentlichen Hand und private Haushalte. Zuständig für den Einzug ist die Krankenkasse des jeweiligen Arbeitnehmers sowie die Minijob-Zentrale für ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Trainer

Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Trainer (Übungsleiter, Sportlehrer usw.), die bei Sportvereinen oder anderen Anbietern wie Schulen tätig werden, können Arbeitnehmer der Einrichtung sein, wenn sie in einem Dienstverhältnis stehen. Sofern Trainer (Übungsleiter) in gemeinnützigen Vereinen Einnahmen erzielen, sind diese nach § 3 Nr. 26 EStG (Anhang 10) bis zu 3.300 EUR/Jahr steuerfre...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cj) Das Insolvenzgeld (§ 3 Nr 2 Buchst b Fall 1 EStG nF)

Rn. 118a Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Nach § 165 SGB III haben ArbN Anspruch auf Insolvenzgeld, wenn sie im Inland beschäftigt waren und bei einem Insolvenzereignis (Legaldefinition: § 165 Abs 1 S 2 SGB III) für die vorausgegangenen 3 Monate des Arbeitsverhältnisses noch Ansprüche auf Arbeitsentgelt haben (§ 165 Abs 1 S 1 SGB III). Rn. 118b Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Das von de...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Rückstellung, Urlaubsrückst... / 7 Besonderheiten bei abweichendem Wirtschaftsjahr

Bei einem abweichenden Wirtschaftsjahr ist die Urlaubsrückstellung grundsätzlich zeitanteilig zu bemessen. In die Rückstellungsbemessung sind diejenigen Urlaubsansprüche einzubeziehen, die am Bilanzstichtag rechtlich bestehen und wirtschaftlich durch Arbeitsleistung vor dem Bilanzstichtag verursacht sind, auch wenn sie rechnerisch auf den nach dem Bilanzstichtag liegenden Te...mehr