Fachbeiträge & Kommentare zu Lohn

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Schulspenden

Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Viele Schulen werden über ihre steuerbegünstigten (gemeinnützigen) Fördervereine bei der Erfüllung ihres Bildungsauftrags unterstützt. So finanzieren Schulfördervereine oft eine zusätzliche Ausstattung der Schulen mit technischen Geräten, Materialien usw. oder unterstützen bedürftige Schülerinnen und Schüler beispielsweise durch die Bezuschussung d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ja) Steuerrecht

Rn. 1692 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Da § 3 Nr 45 S 1 EStG die Formulierung "zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn" im Gegensatz zu § 3 Nr 33, 34, 34a, 46 EStG nicht enthält, ist eine Barlohnumwandlung möglich (FG München vom 20.11.2020, 8 K 2654/19, DStRK 2021, 281, Rev als unbegründet zurückgewiesen durch BFH vom 23.11.2022, VI R 49/20, BFH/NV 2023, 373; R 3.45 S ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Haftung für Lohnsteuerabzugsbeträge

Tz. 11 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Das FG München vom 27.02.1996, EFG 1996, 570 hat folgende Entscheidung getroffen: Ein Vorstandsvorsitzender eines Vereins, dem im Regelfall auch die Erledigung der steuerlichen Angelegenheiten obliegt, ist zur rechtzeitigen Einbehaltung und Abführung der Lohnsteuerabzugsbeträge verpflichtet. Er haftet bei grober Pflichtverletzung nach § 69 AO...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bd) Unveränderte Tatbestandsmerkmale gegenüber § 3 Nr 34 EStG aF (bis 31.12.2018)

Rn. 1246e Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Das Tatbestandsmerkmal "zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachte Leistungen des Arbeitgebers" ist unverändert geblieben. Die Ausführungen unter s Rn 1232–1233 gelten daher nach wie vor. Daher sind auch der Leistende (s Rn 1234) und der Leistungsempfänger (s Rn 1235) dieselben. Rn. 1246f Stand: EL 170 – ET: 01/2024 "Arbeitsl...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 5. Änderung des Faktors

Rz. 120 Stand: EL 146 – ET: 04/2026 Hat das FA die Steuerklasse IV Faktor als LSt-Abzugsmerkmal festgestellt, können die > Ehegatten – soweit sie beide weiterhin > Arbeitslohn beziehen – eine Änderung dieses Faktors aufgrund einer Änderung ihrer Bezüge oder eine andere Steuerklassenkombination im Laufe des Jahres bis zum 30.11. beantragen. Dies ist auch mehrfach im Kalenderja...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Rechtsentwicklung, Allgemeines

Rn. 397 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Mit BMF vom 09.04.2020, BStBl I 2020, 503, gestützt auf § 3 Nr 11 EStG (kritisch dazu Haupt, DStR 2020, 967, s auch Hechtner, NWB 17/2020, 1248 und NWB 21/2020, 1540) wurde geregelt, dass ArbG ihren Beschäftigten Beihilfen und Unterstützungen bis zu EUR 1 500 steuerfrei auszahlen oder als Sachleistungen gewähren können. Begünstigt waren Cor...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 88. Mißbrauchsbekämpfungs- und Steuerbereinigungsgesetz vom 21.12.1993, BGBl I 93, 2310 (StMBG)

Rn. 108 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Das 3. große Änderungsgesetz des Jahres 1993 nach FKPG und StandOG ist bereits am 30.12.1993 in Kraft getreten (Art 34 Abs 1 StMBG) und ändert insgesamt 32 steuerliche Gesetze und Rechtsverordnungen. Berücksichtigt man zusätzlich das kurzfristige Zustandekommen und Inkrafttreten dieses Gesetzes, so wird zu Recht von einem "Steuerchaos" (so a...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Die Strecke der Sammelbeförderung

Rn. 1194 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 32 EStG bezieht sich nur auf den Weg zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte bzw bei Fahrten nach § 9 Abs 1 S 3 Nr 4a S 3 EStG (ab 01.07.2014) bzw Wohnung und Arbeitsstätte (und zurück) (vor dem 30.06.2014). Rn. 1194a Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Zu den Begriffen "Wohnung" und "Arbeitsstätte" s § 9 Rn 476–499 und 500–509 (Teller). Z...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ee) Keine steuerfreien Zukunftssicherungsleistungen nach § 3 Nr 62 S 1 EStG

Rn. 2143 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Keine steuerfreien Zukunftssicherungsleistungen nach § 3 Nr 62 S 1 EStG sind (in ABC-Form): Barzuschüsse an Beamte: Barzuschüsse eines öffentlich-rechtlichen ArbG zu den Krankenversicherungsbeiträgen seiner Beamten sind weder nach § 3 Nr 62 EStG noch nach § 3 Nr 11 EStG steuerfrei (BFH BStBl II 1973, 588; BFHE 164, 226; BFH BStBl II 1996, 2...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 120. Gesetz zur Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes v 21.12.2000, BGBl I 2000, 1857

Rn. 140 Stand: EL 50 – ET: 02/2002 Durch Art 4a dieses G ist in § 40 Abs 2 S 1 EStG eine neue Nr 5 mit Wirkung ab 01.01.2000 – s § 52 Abs 52 EStG – eingefügt worden, wonach eine LSt-Pauschalierung mit dem Satz von 25 vH durchgeführt werden kann, wenn ArbN zusätzlich zum Arbeitslohn unentgeltlich oder verbilligt Computer nebst Zubehör übereignet werden; das gleiche gilt für Au...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / db) Nur der Auslandszuschlag ist steuerfrei

Rn. 2226 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 § 3 Nr 64 S 1 EStG stellt nur die Bezüge für eine Auslandstätigkeit steuerfrei, soweit sie den Arbeitslohn übersteigen, der dem ArbN bei einer gleichwertigen Tätigkeit am Ort der zahlenden öffentlichen Kasse (dh also im Inland) zustehen würde. Mit anderen Worten: nur der Auslandszuschlag wird durch § 3 Nr 64 S 1 EStG steuerfrei gestellt.mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Scheffler, Maßgeblichkeit der HB für die StB, StuB 2009, 836; Knop/Küting/Knop in Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung, § 255 HGB Rz 168 ff (12/2023). Rn. 291 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Einheitlich in HB und StB sind unstreitig die (direkt zurechenbaren) Einzelkosten der Erzeugnisse zu erfassen. Das HGB umschreibt sie in § 255 Abs 2 S 2 HGB als Materialkosten, Fertigungs...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / be) Begünstigungszeitraum

Rn. 1301 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Art 3 Nr 9 Buchst a, Art 20 Abs 3 des Gesetzes zur Vermeidung von USt-Ausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (vom 11.12.2018, BGBl I 2018, 2338) ordnete ab 01.01.2019 an (= § 52 Abs 4 S 7 EStG idF des Gesetzes): Zitat "§ 3 Nr 37 idF dieses Gesetzes ist letztmals für den VZ 2021 anzuwen...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines, Verfassungsrecht

Rn. 1210 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 33 EStG befreit seit VZ 1992 zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachte Leistungen des ArbG zur Unterbringung und Betreuung nicht schulpflichtiger Kinder der ArbN (iSd § 1 Abs 1 LStDV) in Kindergärten oder vergleichbaren Einrichtungen. Ob die Unterbringung in betrieblichen oder außerbetrieblichen Kindergärten erfolgt,...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 1890 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 51 EStG befreit Trinkgelder, die dem ArbN von Dritten freiwillig und ohne Rechtsanspruch darauf gezahlt werden, von der ESt. Dabei ist die Befreiung ab VZ 2002 betragsmäßig unbegrenzt (Gesetz zur Steuerfreistellung von ArbN-Trinkgeldern vom 08.08.2002, BGBl I 2002, 3111). Damit soll die steuerliche Belastung im Niedriglohnsektor ges...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / A. Grundsätzliches

Rz. 1 Stand: EL 146 – ET: 04/2026 Zu den wesentlichen ArbG-Pflichten beim LSt-Abzug gehört das Erstellen der LSt-Bescheinigung (§ 41b EStG). Diese LSt-Bescheinigung hat der ArbG der FinVerw für jeden ArbN und jedes Kalenderjahr elektronisch zu übermitteln; (§ 41b Abs 1 Satz 2 EStG). Das gilt grundsätzlich für sämtliche unbeschränkt oder beschränkt stpfl ArbN, für die der ArbG...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Rückstellung, Urlaubsrückst... / 8.4 Ermittlung des steuerlichen Werts der Rückstellung für die Verpflichtung zur Gewährung von Altersfreizeit

Eine Rückstellung für die Verpflichtung zur Gewährung von Altersfreizeit ist steuerlich anzuerkennen, sofern die Verpflichtung auf einer verbindlichen arbeitsrechtlichen Grundlage beruht und bis zum Bilanzstichtag ein Erfüllungsrückstand entstanden ist. Der Bundesfinanzhof hat dies mit Urteil vom 5.6.2024[1] bestätigt, weitergehend konkretisiert und die Altersfreizeitverpfli...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 97. Jahressteuergesetz 1996 vom 11.10.1995, BStBl I 95, 438

Rn. 117 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Die Beschlußempfehlung des Vermittlungsausschusses zum Jahressteuergesetz 1996 brachte zahlreiche Änderungen im Vergleich zum Referentenentwurf. Die im Referentenentwurf enthaltene dritte Stufe der Unternehmenssteuerreform wurde vom Gesetzentwurf abgekoppelt und soll ab Herbst 1996 im Rahmen eines neuen Gesetzgebungsverfahrens beraten werden...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Die Entschädigungshöhe

Rn. 1155 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Nur die Entschädigung, die die entsprechenden Aufwendungen des ArbN "offensichtlich" (das gleiche Tatbestandsmerkmal findet sich auch in § 3 Nr 31 EStG; vgl mit § 125 Abs 1 AO "offenkundig") nicht übersteigt, ist steuerfrei, andernfalls liegt (bezüglich des überschießenden Betrages – "soweit") stpfl Arbeitslohn vor. R 3.30 S 4 LStR 2023 st...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / III. § 41c EStG

Rz. 57 Stand: EL 146 – ET: 04/2026 Eine Korrektur der Anmeldung kann der ArbG ferner über eine Änderung des Steuerabzugs nach § 41c Abs 1 EStG erreichen: Nach § 41c Abs 1 Satz 1 Nr 2 EStG ist der ArbG berechtigt, bei der jeweils nächstfolgenden Lohnzahlung bisher beim ArbN zu viel erhobene LSt zu erstatten oder nicht erhobene LSt nachträglich einzubehalten, wenn ihm > Lohnsteu...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / H. Handelsschiffe

Rz. 78 Stand: EL 146 – ET: 04/2026 ArbG, die eigene oder gecharterte Handelsschiffe betreiben, dürfen die anzumeldende und abzuführende LSt abziehen und einbehalten, die auf den > Arbeitslohn entfällt, der an die Besatzungsmitglieder für die Beschäftigungszeiten auf diesen Schiffen gezahlt wird (§ 41a Abs 4 EStG). Ziel der Regelung ist die Stärkung der internationalen Wettbew...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ma) Überblick

Rn. 1697 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Der durch Gesetz zur Änderung des VersicherungsaufsichtsG vom 21.12.2000 (BGBl I 2000, 1857) ebenfalls – rückwirkend – ab VZ 2000 eingefügte § 40 Abs 2 S 1 Nr 5 EStG ermöglicht es dem ArbG, einen pauschalen LSt-S von 25 % zu erheben, soweit er den ArbN zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn unentgeltlich oder verbilligt Datenverar...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Die "Überlassung" der typischen Berufskleidung (§ 3 Nr 31 Hs 1 EStG)

Rn. 1173 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Die Überlassung kann unentgeltlich oder verbilligt erfolgen; bei vollentgeltlicher Überlassung ist stpfl Arbeitslohn überhaupt nicht denkbar, so dass diese Variante entfallen kann. R 3.31 Abs 1 S 1 LStR 2023 (ebenso Ross in Frotscher/Geurts, § 3 Nr 31 EStG Rz 3) versteht unter "Überlassung" die Übereignung (§§ 929ff BGB) und die Gestellung (...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 4. Ermittlung des Faktors

Rz. 115 Stand: EL 146 – ET: 04/2026 Der Faktor ist durch die Division von Y (> Rz 115/1) : X (> Rz 115/2) mit drei Nachkommastellen ohne Rundung zu berechnen und muss kleiner als 1 sein (§ 39f Abs 1 Sätze 1 und 2 EStG). Rz. 115/1 Stand: EL 146 – ET: 04/2026 "Y" ist die voraussichtliche ESt für beide Ehegatten nach dem Splittingtarif. Bei der Ermittlung der ESt ist von den Jahre...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Sozialversicherungsrechtlicher Hintergrund der Vorschrift

Rn. 1924 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 Bei Zeitwertkonten vereinbaren ArbG und ArbN miteinander, dass dem ArbN künftig fällig werdender Arbeitslohn nicht sofort ausbezahlt, sondern nur betragsmäßig erfasst wird, um ihn in Zusammenhang mit einer vollen oder teilweisen Arbeitsfreistellung vor Ende des Arbeitsverhältnisses auszuzahlen (s BT-Drucks 16/11108, 14). Der Arbeitslohn is...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Rückstellung, Urlaubsrückst... / 6 Wahlmöglichkeit: Durchschnitts- oder Individualberechnung

Die Berechnung der Urlaubsrückstellung kann entweder als Individualberechnung für jeden einzelnen Arbeitnehmer (wie bisher dargestellt) oder als Durchschnittsberechnung für die gesamte Belegschaft bzw. Teile der Belegschaft durchgeführt werden. Voraussetzung für die Anwendung sowohl der Individual- als auch der Durchschnittsberechnung ist, dass die einbezogenen Resturlaubstag...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / F. Verfahrensrechtliche Besonderheiten

Rz. 67 Stand: EL 146 – ET: 04/2026 Schuldner der LSt ist der ArbN (§ 38 Abs 2 Satz 1 EStG; > Steuerschuldner). Da dessen LSt-Schuld iHd vom ArbG einbehaltenen LSt erlischt, besteht eine LSt-Schuld des ArbN nach dem Steuerabzug nur fort, soweit die LSt nicht oder nicht in zutreffender Höhe einbehalten worden ist (vgl BFH vom 28.08.1991 – I R 3/89, BStBl 1992 II, 107). Entsprec...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 178. Gesetz zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums (WachstumsbeschleunigungsG) v 22.12.2009, BGBl I 2009, 3950

Rn. 198 Stand: EL 89 – ET: 11/2010 Auf Basis des Koalitionsvertrags bringt das WachstumsbeschleunigungsG folgende Änderungen des EStG (daneben außerdem GrESt-Erleichterungen bei der Umstrukturierung von Unternehmen, eine Reduzierung der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung bei Miet- und Pachtzinsen von 65 % auf 50 %, bei der ErbSt wurde die Unternehmensnachfolge planungssicherer...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 204. Gesetz zur steuerlichen Förderung von Elektromobilität im Straßenverkehr v 07.11.2016, BGBl I 2016, 2498

Rn. 224 Stand: EL 122 – ET: 06/2017 Zum Thema auch s Wünnemann, DB 2016, 2438 u wegen weiterer Erläuterungen BMF v 14.12.2016, IV C 5 – S 2334/14/10002–03, DB 2016, 3008. Deutschland hat sich das Ziel gesetzt, bis 2020 seinen CO ²-Ausstoß gegenüber 1990 um mindestens 40 % zu senken. Zur Erfüllung dieses Zieles bedarf es unterschiedlicher Maßnahmen. Vorläufer des Gesetzes zur s...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Grundsätzliches

Rz. 35 Stand: EL 146 – ET: 04/2026 Beim LSt-Abzug nimmt der ArbG bestimmte Beträge, die das EStG steuerfrei stellt (zB in § 3 und § 3b EStG; für eine Übersicht > Steuerbefreiungen), ohne Mitwirkung des FA nach eigener Entscheidung von der steuerlichen > Bemessungsgrundlage (> Arbeitslohn) aus. Andere Frei- und Pauschbeträge werden über die Anwendung einer bestimmten Steuerkla...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Lohnsteuer-Außenprüfung: Vo... / 2.1 Datenzugriff bei maschineller Lohnabrechnung

Der Prüfer kann auf Lohn- und Bilanzbuchhaltungen, die mit Datenverarbeitungssystemen erstellt worden sind, elektronisch zugreifen. Die Zugriffsmöglichkeiten wurden zuletzt im Jahr 2022 mit Inkrafttreten zum 1.1.2023 reformiert.[1] Nachfolgend wird ein kurzer Überblick über die gesetzlichen Regelungen gegeben, die für die Prüfungspraxis von wichtiger Bedeutung sind: Die Außen...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Die Entstehungsgeschichte der Vorschrift, Rechtsentwicklung

Rn. 7 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 EStG stand in der durch das EStG 1934 festgelegten Ausgangsfassung unter der Überschrift "Steuerfreie Einkünfte" und enthielt 14 steuerfreie Positionen. Mit dem EStG 1955 wurde die Überschrift in "Steuerfreie Einnahmen" geändert. Zugleich wuchs die Zahl der Steuerbefreiungen von 17 (1955) über 21 (1957) auf 52 (1958) an. Das EStG 1974 zäh...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 64. Steuerreformgesetz 1990 vom 25.07.88, BGBl I 88, 1093 und Gesetz zur steuerlichen Begünstigung von Zuwendungen an unabhängige Wählervereinigungen, ebenfalls vom 25.07.88, BGBl I 88, 1185

Rn. 72 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Die Steuerreform 1990 wurde nach monatelangem Streit verabschiedet. Kernstück ist der arbeits- und mittelstandsfreundliche Lohn- und Einkommensteuertarif (vgl Rn 76). Ziel war ein gerechtes und einfacheres Steuersystem, das die berufliche Leistung anerkennt, der wirtschaftlichen Belastung der Familie durch Unterhaltsverpflichtungen besser Rec...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / da) Der Personenkreis

Rn. 2224 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 § 3 Nr 64 S 1 EStG betrifft ArbN, die zu einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts (zB Bund, Länder, Gemeinden, s Rn 967) in einem Dienstverhältnis stehen und die dafür Arbeitslohn aus einer inländischen öffentlichen Kasse beziehen. Rn. 2225 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 Die Vorschrift differenziert nicht danach, ob die Ar...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / da) Ausgangspunkt: Begriffswelt des HGB und der Kostenrechnung

Rn. 282 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Das EStG kennt keine Definition der HK (s Rn 256). Es muss das HGB angewandt werden, weil dieses über die 4. EG-Richtlinie steuerneutral gestaltet ist, dh die bis dahin vorliegende und auch heute noch gültige Steuerrechtslage, konkretisiert durch Rspr und Verwaltungsauffassung, umgesetzt hat. Deshalb enthält das EStG keine Regelung zur tech...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ea) Der Personenkreis

Rn. 2230 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 § 3 Nr 64 S 2 EStG stellt auch die Auslandszuschläge bei ArbN steuerfrei, wenn das Dienstverhältnis nicht zu einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts besteht, die aber den Arbeitslohn wie eine solche ermittelt. Die Vorschrift wurde aus Gründen der Gleichbehandlung (verfassungsrechtlich mE zulässig) durch Art 1 Nr 3c S...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cc) Subsidiär gegenüber ca) und cb) nach § 3 Nr 29 EStG

Rn. 1126 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Soweit hier noch § 3 Nr 29 EStG anwendbar ist, gilt die Steuerbefreiung für Berufskonsuln (Art 1 Abs 1 Buchst d WÜK, also nicht: Wahlkonsuln = Honorarkonsuln, s H 3.29 EStH 2021; Ross in Frotscher/Geurts, § 3 Nr 29 EStG Rz 6), für Konsulatsangehörige (Art 1 Abs 1 Buchst e und f WÜK) und deren Personal (private Hausangestellte, Art 1 Abs 1 ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Unentgeltlichkeit

Rn. 1476 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 Nach dem Wortlaut des § 6 Abs 3 EStG unterfallen dem Anwendungsbereich ausschließlich unentgeltliche Übertragungen durch Rechtsgeschäft, dh Schenkungen, unentgeltliche Übertragungen iRd vorweggenommenen Erbfolge, Herausgabe an einen Vermächtnisnehmer, sowie nach Rspr des BFH auch Übertragungen durch Erbfall (vgl Uhl-Ludäscher in H/H/R, § 6...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Beteiligung am allg wirtschaftlichen Verkehr

Verwaltungsanweisungen: BMF v 26.03.2004, BStBl I 2004, 434 Tz 4 (Private Vermögensverwaltung und gewerblicher Grundstückshandel: Abgrenzung; Beteiligung am allg wirtschaftlichen Verkehr); BMF v 01.04.2009, BStBl I 2009, 515 Tz 2 (Abgrenzung von vermögensverwaltender und gewerblicher Tätigkeit, Ein-Objekt-Gesellschaften; Zuordnung der Einkünfte); H 15.4 EStH 2023. Rn. 127 Stand...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ck) Leistungen aufgrund der in §§ 169 und 175 Abs 2 SGB III genannten Ansprüche (§ 3 Nr 2 Buchst b Fall 2 EStG)

Rn. 118f Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 169 SGB III regelt einen Fall der sog Legalzession (Forderungsübergang kraft Gesetzes): Ansprüche auf Arbeitsentgelt, die einen Anspruch auf Insolvenzgeld begründen, gehen mit dem Antrag auf Insolvenzgeld auf die Bundesagentur über. Rn. 118g Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Nach § 175 Abs 1 S 1 SGB III zahlt die Agentur für Arbeit auf Antrag de...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Jahreswechsel 2025/2026: So... / 4.4 Beschäftigte im Übergangsbereich

Durch die höhere Geringfügigkeitsgrenze ergeben sich auch Auswirkungen auf die Beschäftigungen im Übergangsbereich (Midijobs), da sich deren untere Entgeltgrenze ändert. Vom 1.1.2026 an liegt ein Midijob vor, wenn das daraus erzielte Arbeitsentgelt regelmäßig 603,01 EUR bis 2.000,00 EUR im Monat beträgt.[1] Die beitragspflichtige Einnahme (BE) für die Berechnung des Gesamtsoz...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bp) Leistungen aufgrund § 141m Abs 1 AFG/§ 187 SGB III aF

Rn. 112 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Nach § 187 S 1 SGB III aF (vormals: § 141m Abs 1 AFG) gingen Ansprüche auf Arbeitsentgelt, die einen Anspruch auf Insolvenzgeld begründeten, mit dem Antrag auf Insolvenzgeld auf die Bundesagentur für Arbeit über. Steuerfrei waren daher auch Leistungen des Insolvenzverwalters oder ehemaligen ArbG aufgrund dieser Vorschrift an die Agentur für...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Jahreswechsel 2025/2026: So... / 5.9 Verbeitragung von abgegoltenen Entgeltguthaben

Mit dem 8. SGB IV-Änderungsgesetz wurde zum 1.1.2023 eine Grundlage zur beitragsrechtlichen Behandlung und Zuordnung von Zeitguthaben geschaffen, die nicht durch Freistellung von der Arbeitsleistung ausgeglichen, sondern kumuliert in Arbeitsentgelt abgegolten und erst nach Beendigung oder Ruhen der Beschäftigung ausgezahlt werden.[1] In den Fällen, in denen der Beendigung de...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Jahreswechsel 2025/2026: So... / 2.6 Umlagen für Ausgleichsverfahren U1 und U2

Arbeitgeber, die in der Regel nicht mehr als 30 Arbeitnehmer beschäftigen, nehmen am Ausgleichsverfahren der Arbeitgeberaufwendungen bei Arbeitsunfähigkeit (U1-Verfahren) teil. Die Teilnahme an dem Ausgleichsverfahren der Arbeitgeberaufwendungen für Mutterschaftsleistungen (U2-Verfahren) erfolgt hingegen unabhängig von der Betriebsgröße. Die zur Finanzierung der Aufwendungen ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 84. Gesetz zur Neuregelung der Zinsbesteuerung (Zinsabschlaggesetz) vom 09.11.1992, BGBl I 92, 1853

Rn. 104 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 BMF-Schreiben vom 26.10.1992, DB 1992, 2317 nimmt Stellung iw zu "technischen" Fragen bei der Vornahme des Zinsabschlags, die für die Kreditinstitute von Bedeutung sind, die in der Praxis die Hauptlast der neuen Quellenbesteuerung tragen. Einen Hinweis verdienen insbesondere die Ausführungen im BMF-Schreiben zur Behandlung von Zinsen aus Mie...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 244. Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024) v 02.12.2024, BGBl I 2024, Nr 387

Rn. 264 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Wie immer enthält das JStG 2024 Anpassungen an EU-Recht sowie die Rspr des EuGH, BGH und des BVerfG in Form einer Zitat "Vielzahl thematisch nicht oder nur partiell miteinander verbundener Einzelmaßnahmen …, die überwiegend technischen Charakter haben" (BR-Drs 369/24, 1). Das Gesetz, das noch vor dem Scheitern der Regierungskoalition am 18.10....mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Scholtz, Pensionsrückstellungen bei Mitunternehmerschaften, DStZ 1985, 211; Flume, Die Pension für den ausgeschiedenen Gesellschafter-Geschäftsführer einer PersGes oder eine Witwe und die nach dem Entwurf eines GeprägerechtsprechungsG beabsichtigte steuerliche Regelung, DB 1985, 2370; Brandenberg, Versorgungsleistungen einer PersGes an die Witwe eines Gesellschafters, wenn die...mehr

Lexikonbeitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / A. Struktur und Aufgaben der LSt-Hilfevereine

Rz. 1 Stand: EL 146 – ET: 04/2026 LSt-Hilfevereine sind Selbsthilfeeinrichtungen von ArbN zur Hilfeleistung in Steuersachen für ihre Mitglieder (§ 13 Abs 1 StBerG). Sie sollen ihre Mitglieder in einem Massenverfahren preiswert beraten (> Rz 3). Damit treten sie gelegentlich in Wettbewerb mit den Angehörigen der steuerberatenden Berufe, die ihre Mandanten allerdings regelmäßig...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Allgemeines

Rn. 754 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 16 EStG nF befreit wie die Altfassung bestimmte Vergütungen an ArbN außerhalb des öffentlichen Dienstes (dh in der "Privatwirtschaft") von ihrem ArbG von der ESt. Rn. 755 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Dabei betrifft § 3 Nr 16 EStG nF in Hs 1 ("die Vergütungen … erhalten") die Steuerbefreiung dem Grunde nach, Hs 2 ("soweit sie …") die Steue...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / db) Der Zurechnungszeitpunkt beim Gesellschafter

Rn. 82 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Hierzu bestimmt Leitsatz Nr 4 des BFH vom 23.05.1979, BStBl II 1979, 763 (bestätigt BFH BStBl II 1987, 553): Zitat "Für die Zurechnungen der Vergütungen iSd § 15 Nr 2 EStG zu den Einkünften des Gesellschafters eines bestimmten Kj ist es unerheblich, ob ihm die Vergütungen während dieses Kj zugeflossen sind; sie sind Einkünfte des Kj, in dem si...mehr