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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Abführung der Lohnsteuer / C. Unregelmäßigkeiten bei der Abführung durch den Arbeitgeber

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Rz. 11

Stand: EL 132 – ET: 12/2022

Kommt ein ArbG seinen Pflichten zur Anmeldung und Abführung der LSt nicht nach, so kann das FA die Abgabe der LSt-Anmeldung nach §§ 328, 332 AO durch Androhung und Festsetzung von > Zwangsgeld erzwingen (anders bei > Behörden als Arbeitgeber Rz 2) oder die LSt durch Schätzungsbescheid festsetzen (BFH 206, 562 = BStBl 2004 II, 1087). Das FA hat daneben die Möglichkeit, die Art und Weise des LSt-Abzugs durch einen bestimmten ArbG in dessen Geschäftsräumen zu prüfen; dazu kann es eine > Lohnsteuer-Nachschau oder eine außerplanmäßige > Außenprüfung Rz 15–17 durchführen, wenn zB durch die Aufforderung zur Abgabe einer LSt-Anmeldung oder durch eine Festsetzung der LSt in geschätzter Höhe (> Schätzung; > Lohnsteuer-Anmeldung Rz 21, 30) ein zuverlässiges Ergebnis nicht zu erwarten ist. Auch die Aufforderung zur Abgabe einer LSt-Anmeldung ist übrigens ein > Verwaltungsakt iSd § 118 AO (vgl BFH 134, 560 [teilweise nv] = BStBl 1982 II, 223; zur Abgrenzung von einer allgemeinen Information vgl BFH 183, 30 = BStBl 1997 II, 660). Erscheint die Abführung der LSt nicht gesichert, können das > Betriebsstätten-Finanzamt oder die zuständige andere > Öffentliche Kasse (> Rz 6) anordnen, dass der ArbG sie abweichend vom normalen LSt-Anmeldungszeitraum (§ 41a Abs 2 EStG; > Lohnsteuer-Anmeldung Rz 6) anzumelden und abzuführen hat (§ 41a Abs 3 Satz 2 EStG).

Welche Maßnahmen das FA im Einzelfall ergreift, entscheidet es nach seinem pflichtgemäßen > Ermessen, dh nach Recht und Billigkeit unter Abwägung aller Umstände (§ 5 AO).

 

Rz. 12

Stand: EL 132 – ET: 12/2022

Ist die LSt vom FA festgesetzt, hat der ArbG sie aber nicht abgeführt, so leitet das FA das Beitreibungsverfahren (§§ 249ff AO) gegen den ArbG ein.

Bei verspäteter Abführung der festgesetzten LSt ist ein Säumn...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?

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Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
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