Fachbeiträge & Kommentare zu Lieferung

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.3.5.1 Menge und handelsübliche Bezeichnung des Gegenstands der Lieferung

Rz. 462 Die Angabe der Menge und die handelsübliche Bezeichnung des Liefergegenstands sind unerlässlich, weil nur so die Identität des gelieferten Gegenstands mit dem ausgeführten Gegenstand bestimmt werden kann. Sammelbezeichnungen (z. B. Lebensmittel, Textilien) sind i. d. R. nicht ausreichend. Zur Identifizierung kann in den Aufzeichnungen auf Geschäftsunterlagen Bezug ge...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.3.7 Lieferungen in die in § 1 Abs. 3 UStG bezeichneten Gebiete (§ 13 Abs. 4 UStDV)

Rz. 483 Wenn der Unternehmer oder der Abnehmer den Gegenstand der Lieferung in die in § 1 Abs. 3 UStG bezeichneten Gebiet befördert oder versendet, sind zusätzliche Aufzeichnungen für den Nachweis der Voraussetzungen der Ausfuhrlieferung nach § 6 Abs. 1 Nr. 3 UStG erforderlich.[1] Neben den Grundaufzeichnungen des § 13 Abs. 2 und den nach § 13 Abs. 3 UStDV zusätzlichen Aufze...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.3.9 Lieferungen zur Ausrüstung oder Versorgung von Beförderungsmitteln (§ 13 Abs. 6 UStDV)

Rz. 495 Nach § 6 Abs. 3 UStG sind Ausfuhrlieferungen ins Drittlandsgebiet[1] zur Ausrüstung oder Versorgung eines Beförderungsmittels nur steuerbefreit, wenn der Abnehmer ein ausländischer Unternehmer ist und das Beförderungsmittel den Zwecken des Unternehmens des Abnehmers dient (Rz. 230ff.). In diesen Fällen sollen für den buchmäßigen Nachweis dieser Voraussetzungen zu den...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1.2 Versenden

Rz. 104 Unter Versenden versteht das UStG, dass der Unternehmer die Beförderung durch einen selbstständigen Beauftragten ausführen oder besorgen lässt (§ 3 Abs. 6 S. 3 UStG; § 3 Abs. 6 UStG Rz. 36ff.). Eine Ausfuhr durch Versenden kommt dadurch zustande, dass zwischen dem leistenden Unternehmer (Exporteur) und dem empfangenden Abnehmer ein Beauftragter mit dem Transport über...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.3 Gegen Entgelt

Rz. 71 Eine Leistung gegen Entgelt i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG setzt einen unmittelbaren Zusammenhang zwischen Leistung (Lieferung oder sonstige Leistung) und Gegenleistung voraus. Bei Leistungen, zu deren Ausführung sich die Vertragsparteien in einem gegenseitigen Vertrag verpflichtet haben, liegt der erforderliche Leistungsaustausch grundsätzlich vor.[1] Dem entspricht ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.1 Allgemeines

Rz. 260 Die Voraussetzungen des § 6 Abs. 1, 3 und 3a UStG sowie die Bearbeitung oder Verarbeitung i. S. v. § 6 Abs. 1 S. 2 UStG müssen vom Unternehmer nachgewiesen werden.[1] Wie der Unternehmer die Nachweise zu führen hat, kann der BMF mit Zustimmung des Bundesrats durch Rechtsverordnung bestimmen.[2] Von dieser Ermächtigung hat der BMF in §§ 8 bis 17 UStDV Gebrauch gemacht...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.4 Wertgrenze

Rz. 254 Die mit dem Gesetz v. 12.12.2019 zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften eingefügten § 6 Abs. 3a S. 1 Nr. 3 und § 6 Abs. 3a S. 2 UStG wird eine zeitlich befristete Wertgrenze für Ausfuhrlieferungen im nichtkommerziellen Reiseverkehr eingeführt. Danach sind Ausfuhrlieferungen im nichtkommerziellen Re...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 9 Unentgeltliche Wertabgabe (§ 6 Abs. 5 UStG)

Rz. 510 Nach § 6 Abs. 5 UStG gelten die Abs. 1 bis 4 nicht für die Lieferungen i. S. d. § 3 Abs. 1b UStG. Durch das StEntlG 1999/2000/2002 [1] wurde mit Wirkung zum 1.4.1999 § 6 Abs. 5 UStG im Zuge der Aufhebung der Tatbestände des Entnahmeeigenverbrauchs[2] und der Regelung zu den unentgeltlichen Sachzuwendungen an Arbeitnehmer[3] eingefügt. An die Stelle dieser Bestimmungen...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2 Abnehmer mit Wohnort oder Sitz im Ausland (§ 6 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 UStG)

Rz. 170 Ausländischer Abnehmer i. S. d. § 6 Abs. 1 Nr. 2 und 3 UStG ist ein Abnehmer, der seinen Wohnort oder Sitz im Ausland, ausgenommen die in § 1 Abs. 3 UStG bezeichneten Gebiete, hat.[1] Es gilt der staatsrechtliche Begriff des Auslands. "Ausland" umfasst sämtliche Gebiete, die nicht zum Inland gehören, nämlich im übrigen Unionsgebiet und das Drittlandsgebiet. Ein auslä...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Unionsrecht

Rz. 18 Unionsrechtliche Grundlage von § 6 UStG sind die Art. 146 Abs. 1 Buchst. a und b und Art. 147 MwStSystRL. Nach Art. 146 Abs. 1 Buchst. a und b MwStSystRL befreien die Mitgliedstaaten unter den Bedingungen, die sie zur Gewährleistung einer korrekten und einfachen Anwendung der Steuerbefreiung sowie zur Verhütung von Steuerhinterziehungen, Steuerumgehungen und etwaigen ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.2.2.5 Sonderfälle der Ausfuhr

Rz. 360 Vor dem 1.1.1997 wurden in einem Reihengeschäft, an dem mehrere ausländische Abnehmer beteiligt waren, mit der Versendung oder Beförderung des Gegenstands in das Drittlandsgebiet durch den ersten Unternehmer zum letzten Abnehmer in der Reihe zugleich mehrere Ausfuhrlieferungen bewirkt. Das galt auch, wenn der letzte von mehreren ausländischen Abnehmern den Gegenstand...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1 Beförderung oder Versendung durch den Unternehmer (§ 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 UStG)

Rz. 101 Nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 UStG liegt eine Ausfuhrlieferung i. S. v. § 4 Nr. 1 Buchst. a UStG vor, wenn bei einer Lieferung der Unternehmer den Gegenstand der Lieferung in das Drittlandsgebiet, ausgenommen die Gebiete nach § 1 Abs. 3 UStG, befördert oder versendet hat. Nach dieser Regelung ist nicht Voraussetzung für die Steuerbefreiung, dass die Lieferung an einen auslän...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 6 Die Anpassung des Umsatzsteuerrechts an die 6. EG-Richtlinie führte im Wesentlichen zu folgenden Neuregelungen im § 6 UStG 1980: Für die Erlangung der Steuerbefreiung ist nicht mehr für sämtliche Ausfuhrlieferungen Voraussetzung, dass diese an einen ausländischen Abnehmer erfolgen. Diese Änderung beruhte auf Art. 15 der 6. EG-Richtlinie (nunmehr Art. 146 Abs. 1 Buchst. ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1 Allgemeines

Rz. 160 Abnehmer einer Ausfuhrlieferung ist derjenige, demgegenüber der Unternehmer zur Lieferung verpflichtet ist. Nach § 6 UStG 1967/1973 war eine Ausfuhrlieferung stets nur dann steuerfrei, wenn die Lieferung an einen ausländischen Abnehmer bewirkt wurde. Der Ausfuhrunternehmer (Hersteller, Händler), der die Steuerfreiheit beanspruchte, musste das Umsatzgeschäft mit einem...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.2 Organschaft, Betriebsstätte, Zweigniederlassung

Rz. 90 Leistungsaustausch verlangt einen Leistenden und einen Leistungsempfänger. Leistungen innerhalb eines Unternehmens genügen nicht dem Leistungsbegriff von § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG. Dies gilt insbesondere von Organschaften. Die Wirkungen der Organschaft sind auf Innenleistungen zwischen den im Inland gelegenen Unternehmensteilen beschränkt. Nur diese Unternehmensteile sind...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6 Ausrüstung und Versorgung von Beförderungsmitteln (§ 6 Abs. 3 UStG)

Rz. 220 Die Steuerbefreiung für Lieferungen von Gegenständen, die zur Ausrüstung und Versorgung eines Beförderungsmittels bestimmt sind, unterliegt nach § 6 Abs. 3 UStG besonderen Voraussetzungen. Betroffen sind die Fälle, in denen ein ausländischer Abnehmer den Liefergegenstand abholt[1] oder der Unternehmer oder der Abnehmer den Gegenstand der Lieferung in ein in § 1 Abs. ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2 Beförderung oder Versendung durch den Abnehmer (§ 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 UStG)

Rz. 121 § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 UStG betrifft die Fälle, in denen der Abnehmer oder dessen Beauftragter den Ausfuhrgegenstand bereits im Inland ausgehändigt erhält und die Beförderung oder Versendung des Gegenstands in das Drittlandgebiet veranlasst (sog. Abholfälle). Anders als bei der Versendung oder Beförderung durch den Unternehmer[1] kann das Umsatzgeschäft nicht mit eine...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.3.5 Grundaufzeichnungen (§ 13 Abs. 2 UStDV)

Rz. 460 Nach § 13 Abs. 2 UStDV hat der Unternehmer regelmäßig Folgendes aufzuzeichnen: die Menge des Gegenstands der Lieferung und die handelsübliche Bezeichnung einschließlich der Fahrzeug-Identifikationsnummer bei Fahrzeugen i. S. d. § 1b Abs. 2 UStG, den Namen und die Anschrift des Abnehmers, den Tag der Lieferung, das vereinnahmte Entgelt oder bei der Besteuerung nach verein...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.4 Bearbeitung und Verarbeitung vor der Ausfuhr (§ 6 Abs. 1 S. 2 UStG)

Rz. 145 Die Anerkennung einer steuerfreien Ausfuhr wird nicht dadurch beeinträchtigt, dass der Gegenstand der Lieferung durch Beauftragte vor der Ausfuhr be- oder verarbeitet wird.[1] Diese Vorschrift war erforderlich, weil nach einer durch den Beauftragten vorgenommenen Be- oder Verarbeitung der ausgeführte Gegenstand und der Liefergegenstand nicht mehr identisch sind. Rz. ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.2.2.3 Ausfuhrnachweis in Versendungsfällen (§ 10 UStDV)

Rz. 330 Nach § 10 Abs. 1 UStDV hat der Unternehmer in den Fällen, in denen er oder der Abnehmer den Gegenstand der Lieferung in das Drittlandsgebiet versendet, d. h. durch einen selbstständigen Beauftragten befördern lässt (Versendungsfälle), den Ausfuhrnachweis durch folgende Belege zu führen: bei Ausfuhranmeldung im elektronischen Ausfuhrverfahren nach Art. 326 UZK-DVO mit ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.2.3.3 Ausfuhr- und Abnehmernachweis

Rz. 395 Für den Nachweis der Ausfuhr des Liefergegenstands sind dieselben Voraussetzungen zu erfüllen, wie für den Ausfuhrnachweis in den Abholfällen nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 UStG i. V. m. § 9 UStDV (Rz. 121ff.; 290ff.). Grundsätzlich hat der Reisende eine Ausfuhrbestätigung der den Ausgang des Gegenstands aus der Union überwachenden Grenzzollstelle eines Mitgliedstaates der Un...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Ausfuhrlieferung

Rz. 31 Bei der Ausfuhrlieferung muss es sich um eine nach § 1 Nr. 1 UStG steuerbare Lieferung handeln, d. h. sie muss von einem Unternehmer entgeltlich im Inland ausgeführt werden; für nichtsteuerbare Lieferungen bedarf es keiner Steuerbefreiung. Eine Steuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen kommt deshalb nicht in Betracht, wenn für die Lieferungen eines Gegenstands in das Dri...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Ausfuhr in das Drittlandsgebiet (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 und 2 UStG)

Rz. 20 Unter Ausfuhr versteht man den Vorgang, durch den ein Gegenstand vom Inland in das Drittlandsgebiet gelangt. Weder das UStG noch die MwStSystRL enthalten eine gesetzliche Definition des Begriffes "Ausfuhr". Nach der Begriffsbestimmung des § 6 Abs. 1 Nr. 2 S. 1 UStG 1967/73 musste der Gegenstand der Lieferung in das Ausland gelangt sein. Diese Definition entsprach dem ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.1 Unternehmer

Rz. 80 Die Steuerfreiheit des § 4 Nr. 1 Buchst. a UStG kommt nicht nur dem Ausfuhrhändler, sondern jeglichem Ausfuhrunternehmer, auch dem Fabrikanten und Urerzeuger (z. B. Landwirt, Bergwerksunternehmer) zugute. Diese Begriffsbestimmung entspricht Art. 9 Abs. 1 MwStSystRL. Der Ausfuhrunternehmer braucht nicht Inländer zu sein. Auch Ausländer können Ausfuhrlieferungen i. S. d...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3.1 Allgemeines

Rz. 130 In den vorangehenden Ausfuhrtatbeständen des § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und 2 UStG sind Ausfuhrlieferungen in die in § 1 Abs. 3 UStG bezeichneten Gebiete ausgenommen. Nur unter den Voraussetzungen des § 6 Abs. 1 Nr. 3 UStG können Lieferungen in diese Gebiete nach § 4 Nr. 1 Buchst. a UStG von der USt befreit werden. Im Gegensatz zu den vorangehenden Ausfuhrtatbeständen gil...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3.2 Abnehmer als Unternehmer (§ 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 Buchst. a UStG)

Rz. 135 Hat der liefernde Unternehmer oder sein Abnehmer den Gegenstand der Lieferung in die in § 1 Abs. 3 bezeichneten Gebiete befördert oder versendet, liegt eine steuerbefreite Ausfuhrlieferung nach § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 Buchst. a UStG nur vor, wenn der Abnehmer Unternehmer ist und den Gegenstand für sein Unternehmen erworben hat und dieser Gegenstand nicht ausschließlich...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 10 Vertrauensschutz

Rz. 520 Unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit sieht der EuGH auch den Vertrauensschutz, den der Steuerpflichtige genießt, der als Opfer von betrügerischen Manipulationen die Steuerbefreiung verlieren würde.[1] Der Vertrauensschutz, den § 6a Abs. 4 UStG dem Unternehmer bei innergemeinschaftlichen Lieferungen gewährt, beruht auf denselben Erwägungen, die nicht auf in...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Ausfuhrtatbestände (§ 6 Abs. 1 UStG)

Rz. 100 Im Gegensatz zum UStG 1967/73 zählt § 6 Abs. 1 S. 1 UStG in seinen Nr. 1 bis 3 verschiedene begünstigte Ausfuhrtatbestände auf (Rz. 6). Nach der früheren Fassung musste der Gegenstand der Lieferung in das Ausland gelangt sein, ohne dass es darauf angekommen wäre, ob der Unternehmer oder der Abnehmer den Gegenstand in das Ausland befördert oder versendet. Mit dieser F...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3.3 Abnehmer als Nichtunternehmer (§ 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 Buchst. b UStG)

Rz. 139 Hat der liefernde Unternehmer oder sein Abnehmer den Gegenstand der Lieferung in die in § 1 Abs. 3 UStG bezeichneten Gebiete befördert oder versendet und ist der Abnehmer nicht Unternehmer, liegt eine Ausfuhrlieferung nach § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 Buchst. b UStG nur dann vor, wenn der Abnehmer ein ausländischer Abnehmer ist (Rz. 160ff.) und der Gegenstand in das übrige ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.3 Ausländische Zweigniederlassungen (§ 6 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 und S. 2 UStG)

Rz. 200 Hat ein im Inland und in den in § 1 Abs. 3 UStG bezeichneten Gebieten ansässiger Unternehmer Zweigniederlassungen im Ausland[1], so sind diese Zweigniederlassungen ausländische Abnehmer, wenn sie das Umsatzgeschäft im eigenen Namen abschließen.[2] Dagegen sind Zweigniederlassungen im Inland und in den in § 1 Abs. 3 UStG bezeichneten Gebieten eines im Ausland ansässig...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.3.7.2 Erwerbszweck des Abnehmers

Rz. 485 Aus den Angaben zum Erwerbszweck des Abnehmers soll sich dessen Absicht, den Gegenstand für sein Unternehmen zu verwenden, ergeben. Bei Lieferungen, deren Gegenstände nach Art oder Menge nur zur Verwendung in dem Unternehmen des Abnehmers bestimmt sein können, genügt neben der Aufzeichnung des Berufs oder Gewerbezweigs des Abnehmers die Angabe der Art und der Menge d...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1.1 Befördern

Rz. 102 Befördern ist gem. § 3 Abs. 6 S. 2 UStG jede Fortbewegung eines Gegenstands (§ 3 Abs. 6 UStG Rz. 18ff.). Eine Beförderung in das Drittlandsgebiet liegt vor, wenn der Unternehmer oder Abnehmer (Rz. 121ff.) den Liefergegenstand ohne Einschaltung eines Spediteurs, Frachtführers, Verfrachters oder eines sonstigen Unternehmers mit eigenem Fahrzeug über die Unionsgrenze in...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.2.2.1 Allgemeines

Rz. 290 Der Unternehmer hat gem. § 6 Abs. 4 S. 1 UStG die Voraussetzungen einer Ausfuhrlieferung, insbesondere die Ausfuhr des gelieferten Gegenstands, nachzuweisen. Wie dieser Nachweis zu führen ist, kann der BMF mit Zustimmung des Bundesrats durch Rechtsverordnung bestimmen.[1] Der Verordnungsgeber hat von der ihm erteilten Ermächtigung, wie der Unternehmer die Nachweise d...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.4 Ausländische Dienststellen und ausländische Streitkräfte

Rz. 211 Bei der Bundesregierung akkreditierte ausländische Diplomaten sind nicht ausländische Abnehmer, weil der Grundsatz der Exterritorialität auf die Frage des Wohnorts keinen Einfluss hat. Umgekehrt sind deutsche Auslandsbeamte, deutsche Botschaften usw. ausländische Abnehmer. Die Exterritorialität ausländischer Diplomaten ist umsatzsteuerrechtlich grundsätzlich unbeacht...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.2.3.2 Nichtkommerzieller Reiseverkehr

Rz. 393 Während in § 17 UStDV 1991[1] nicht zwischen kommerziellen und nichtkommerziellen Reiseverkehr unterschieden wurde, beschränkt die 9. UStDV-ÄndVO[2] § 17 UStDV auf den nichtkommerziellen Reiseverkehr. Diese Regelung, die früher zur Vereinfachung des Abnehmernachweises beigetragen hatte, kann nunmehr zu einer Verunsicherung über die notwendigen Voraussetzungen des Nac...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.1 Allgemeines

Rz. 240 Die Steuerbefreiungen der Tatbestände des § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 3 UStG gelten grundsätzlich auch für Ausfuhren im Reiseverkehr. Diese Rechtslage hat sich aufgrund des mit dem Jahressteuergesetz 1996 [1] mit Wirkung ab 1.1.1996 eingefügten § 6 Abs. 3a UStG dahingehend geändert, dass in den Fällen des § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 und 3 UStG die Steuerbefreiung auf Abnehmer...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.3.10 Nichtkommerzieller Reiseverkehr (§ 6 Abs. 3a UStG)

Rz. 500 Im nichtkommerziellen Reiseverkehr ist durch das Jahressteuergesetz 1996 [1] die Steuerbefreiung von Ausfuhrlieferungen beschränkt worden. Nach dem eingefügten § 6 Abs. 3a UStG muss der Abnehmer seinen Wohnort oder Sitz im Drittlandsgebiet[2] haben und den Gegenstand der Lieferung vor Ablauf des dritten Kalendermonats, der auf den Monat der Lieferung folgt, ausgeführt...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.3 Ausfuhrfrist (§ 6 Abs. 3a Nr. 2 UStG)

Rz. 253 Nach § 6 Abs. 3a Nr. 2 UStG muss der Gegenstand der Lieferung vor Ablauf des dritten Kalendermonats, der auf den Monat der Lieferung folgt, ausgeführt werden. Diese Bestimmung entspricht Art. 147 Abs. 1 Buchst. b der MwStSystRL.[1] Eine Härtefallregelung ist nicht vorgesehen. Fristverlängerung oder Wiedereinsetzung in den vorigen Stand[2] ist nicht zulässig. Ist die ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.2.2.2 Ausfuhrnachweis in Beförderungsfällen (§ 9 UStDV)

Rz. 300 Durch die in § 9 UStDV geforderten Belege wird der Nachweis über die Voraussetzungen einer Ausfuhrlieferung nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 UStG erbracht werden, nämlich dass der Unternehmer oder der Abnehmer den Gegenstand der Lieferung in das Drittlandsgebiet befördert oder versendet hat. Der Unternehmer, der die geforderten Angaben nicht in der in § 9 UStDV vorgesehenen For...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.3.2 Eindeutige und leichte Nachprüfbarkeit des Buchnachweises

Rz. 420 Die Voraussetzungen der Steuerbefreiung müssen eindeutig und leicht nachprüfbar aus der Buchführung zu ersehen sein (§ 13 Abs. 1 S. 2 UStDV). Daraus ergibt sich, dass die erforderlichen Aufzeichnungen laufend und unmittelbar nach Ausführung des jeweiligen Umsatzes vorgenommen werden müssen. Ist für die Buchungen z. B. eine Steuerkanzlei beauftragt, muss gewährleistet...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.2.2.4 Ausfuhrnachweis nach vorheriger Bearbeitung oder Verarbeitung (§ 11 UStDV)

Rz. 350 Der Gegenstand der Lieferung kann durch einen Beauftragten oder mehrere Beauftragte vor der Ausfuhr sowohl im Inland als auch in einem anderen EU-Mitgliedstaat be- oder verarbeitet worden sein. Es kann sich nur um Beauftragte des Abnehmers oder eines folgenden Abnehmers handeln (Rz. 150). Der Unternehmer hat den Ausfuhrnachweis nach vorheriger Bearbeitung oder Verarb...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.3.5.2 Name und Anschrift des Abnehmers oder Auftraggebers

Rz. 464 Die Angaben über Namen und Anschrift des Abnehmers oder Auftraggebers sind unerlässlicher Bestandteil eines buchmäßigen Nachweises.[1] Nur in bestimmten Ausnahmefällen kann auf diese Angaben verzichtet werden.[2] Steht die Person des Abnehmers nicht fest oder stellt die Finanzverwaltung fest, dass der angegebene Empfänger die Gegenstände nicht erhalten hat/sollte, und...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Sinn und Zweck der Vorschrift

Rz. 1 In § 6 UStG sind die Voraussetzungen für die Gewährung der nach § 4 Nr. 1 Buchst. a UStG steuerbefreiten Ausfuhrlieferung geregelt. Danach müssen die Gegenstände der Lieferung in das Drittlandsgebiet ausgeführt werden. Ausfuhr ist das Verbringen eines Gegenstands aus dem Inland – ggf. über Mitgliedstaaten der Union – in das Drittlandsgebiet. Die Begriffe "Inland", "Uni...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.2.3.1 Allgemeines

Rz. 390 Ein zusätzlicher Belegnachweis über die Abnehmereigenschaft wird nach § 17 UStDV verlangt, wenn der Gegenstand der Lieferung nicht für unternehmerische Zwecke erworben und durch den Abnehmer im persönlichen Reisegepäck ausgeführt wird; denn für diesen Fall liegt nach § 6 Abs. 3a UStG eine steuerfreie Ausfuhrlieferung nur vor, wenn zusätzlich – neben den übrigen Vorau...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.3.8 Ausfuhr im kommerziellen Reiseverkehr (§ 13 Abs. 5 UStDV)

Rz. 491 In den Fällen, in denen der Abnehmer ein Unternehmer ist und er oder sein Beauftragter den Gegenstand der Lieferung im persönlichen Reisegepäck in das Drittlandsgebiet[1] ausführt, soll der Unternehmer nach § 13 Abs. 5 UStDV zusätzlich zu den Grundangaben des § 13 Abs. 2 UStDV Folgendes aufzeichnen: den Gewerbezweig oder Beruf des Abnehmers und den Erwerbszweck. Rz. 49...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.2 Wohnort oder Sitz im Drittlandsgebiet (§ 6 Abs. 3a Nr. 1 UStG)

Rz. 249 Nach § 6 Abs. 3a Nr. 1 UStG muss der Abnehmer seinen Wohnort oder Sitz im Drittlandsgebiet, ausgenommen Gebiete nach § 1 Abs. 3 UStG, haben. Im Gegensatz zum "ausländischen Abnehmer" i. S. v. § 6 Abs. 2 UStG, der seinen Wohnort oder Sitz im Ausland, ausgenommen die in § 1 Abs. 3 UStG bezeichneten Gebieten, hat, verlangt § 6 Abs. 3a Nr. 1 UStG einen "drittländischen" ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.2.1 Allgemeines

Rz. 280 Das Umsatzsteuerrecht kennt als belegmäßigen Nachweis den Ausfuhrnachweis und den Abnehmernachweis. Wie die Nachweise im Einzelnen zu führen sind, ist in der UStDV geregelt und zwar für Ausfuhrnachweis (Rz. 230ff.) in Beförderungsfällen[1], in Versendungsfällen[2] und in Bearbeitungs- und Verarbeitungsfällen.[3] Ein belegmäßiger Abnehmernachweis (Rz. 395ff.) wird nur in ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.3.7.1 Gewerbezweig oder Beruf des Abnehmers

Rz. 484 Aus diesen Angaben zum Gewerbezweig oder Beruf des Abnehmers soll sich dessen Unternehmereigenschaft ergeben.mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.3.9.1 Gewerbezweig oder Beruf des Abnehmers

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.3.9.2 Verwendungszweck des Beförderungsmittels

Rz. 497 Die Aufzeichnungen sollen den Nachweis über den unternehmerischen Verwendungszweck bringen. Es genügt die Angabe der Art des Beförderungsmittels, wenn es seiner Art nach nur unternehmerischen Zwecken dienen kann (z. B. Lastkraftwagen, Reiseomnibus, Frachtschiff). Bei anderen Beförderungsmitteln (z. B. Personenkraftwagen, Krafträdern, Sport- und Vergnügungsbooten, Spo...mehr