Fachbeiträge & Kommentare zu Lieferung

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.4 Ausländische Dienststellen und ausländische Streitkräfte

Rz. 211 Bei der Bundesregierung akkreditierte ausländische Diplomaten sind nicht ausländische Abnehmer, weil der Grundsatz der Exterritorialität auf die Frage des Wohnorts keinen Einfluss hat. Umgekehrt sind deutsche Auslandsbeamte, deutsche Botschaften usw. ausländische Abnehmer. Die Exterritorialität ausländischer Diplomaten ist umsatzsteuerrechtlich grundsätzlich unbeacht...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.2.3.2 Nichtkommerzieller Reiseverkehr

Rz. 393 Während in § 17 UStDV 1991[1] nicht zwischen kommerziellen und nichtkommerziellen Reiseverkehr unterschieden wurde, beschränkt die 9. UStDV-ÄndVO[2] § 17 UStDV auf den nichtkommerziellen Reiseverkehr. Diese Regelung, die früher zur Vereinfachung des Abnehmernachweises beigetragen hatte, kann nunmehr zu einer Verunsicherung über die notwendigen Voraussetzungen des Nac...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.1 Allgemeines

Rz. 240 Die Steuerbefreiungen der Tatbestände des § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 3 UStG gelten grundsätzlich auch für Ausfuhren im Reiseverkehr. Diese Rechtslage hat sich aufgrund des mit dem Jahressteuergesetz 1996 [1] mit Wirkung ab 1.1.1996 eingefügten § 6 Abs. 3a UStG dahingehend geändert, dass in den Fällen des § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 und 3 UStG die Steuerbefreiung auf Abnehmer...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.3.10 Nichtkommerzieller Reiseverkehr (§ 6 Abs. 3a UStG)

Rz. 500 Im nichtkommerziellen Reiseverkehr ist durch das Jahressteuergesetz 1996 [1] die Steuerbefreiung von Ausfuhrlieferungen beschränkt worden. Nach dem eingefügten § 6 Abs. 3a UStG muss der Abnehmer seinen Wohnort oder Sitz im Drittlandsgebiet[2] haben und den Gegenstand der Lieferung vor Ablauf des dritten Kalendermonats, der auf den Monat der Lieferung folgt, ausgeführt...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.3 Ausfuhrfrist (§ 6 Abs. 3a Nr. 2 UStG)

Rz. 253 Nach § 6 Abs. 3a Nr. 2 UStG muss der Gegenstand der Lieferung vor Ablauf des dritten Kalendermonats, der auf den Monat der Lieferung folgt, ausgeführt werden. Diese Bestimmung entspricht Art. 147 Abs. 1 Buchst. b der MwStSystRL.[1] Eine Härtefallregelung ist nicht vorgesehen. Fristverlängerung oder Wiedereinsetzung in den vorigen Stand[2] ist nicht zulässig. Ist die ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.2.2.2 Ausfuhrnachweis in Beförderungsfällen (§ 9 UStDV)

Rz. 300 Durch die in § 9 UStDV geforderten Belege wird der Nachweis über die Voraussetzungen einer Ausfuhrlieferung nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 UStG erbracht werden, nämlich dass der Unternehmer oder der Abnehmer den Gegenstand der Lieferung in das Drittlandsgebiet befördert oder versendet hat. Der Unternehmer, der die geforderten Angaben nicht in der in § 9 UStDV vorgesehenen For...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.3.2 Eindeutige und leichte Nachprüfbarkeit des Buchnachweises

Rz. 420 Die Voraussetzungen der Steuerbefreiung müssen eindeutig und leicht nachprüfbar aus der Buchführung zu ersehen sein (§ 13 Abs. 1 S. 2 UStDV). Daraus ergibt sich, dass die erforderlichen Aufzeichnungen laufend und unmittelbar nach Ausführung des jeweiligen Umsatzes vorgenommen werden müssen. Ist für die Buchungen z. B. eine Steuerkanzlei beauftragt, muss gewährleistet...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.2.2.4 Ausfuhrnachweis nach vorheriger Bearbeitung oder Verarbeitung (§ 11 UStDV)

Rz. 350 Der Gegenstand der Lieferung kann durch einen Beauftragten oder mehrere Beauftragte vor der Ausfuhr sowohl im Inland als auch in einem anderen EU-Mitgliedstaat be- oder verarbeitet worden sein. Es kann sich nur um Beauftragte des Abnehmers oder eines folgenden Abnehmers handeln (Rz. 150). Der Unternehmer hat den Ausfuhrnachweis nach vorheriger Bearbeitung oder Verarb...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.3.5.2 Name und Anschrift des Abnehmers oder Auftraggebers

Rz. 464 Die Angaben über Namen und Anschrift des Abnehmers oder Auftraggebers sind unerlässlicher Bestandteil eines buchmäßigen Nachweises.[1] Nur in bestimmten Ausnahmefällen kann auf diese Angaben verzichtet werden.[2] Steht die Person des Abnehmers nicht fest oder stellt die Finanzverwaltung fest, dass der angegebene Empfänger die Gegenstände nicht erhalten hat/sollte, und...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Sinn und Zweck der Vorschrift

Rz. 1 In § 6 UStG sind die Voraussetzungen für die Gewährung der nach § 4 Nr. 1 Buchst. a UStG steuerbefreiten Ausfuhrlieferung geregelt. Danach müssen die Gegenstände der Lieferung in das Drittlandsgebiet ausgeführt werden. Ausfuhr ist das Verbringen eines Gegenstands aus dem Inland – ggf. über Mitgliedstaaten der Union – in das Drittlandsgebiet. Die Begriffe "Inland", "Uni...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.2.3.1 Allgemeines

Rz. 390 Ein zusätzlicher Belegnachweis über die Abnehmereigenschaft wird nach § 17 UStDV verlangt, wenn der Gegenstand der Lieferung nicht für unternehmerische Zwecke erworben und durch den Abnehmer im persönlichen Reisegepäck ausgeführt wird; denn für diesen Fall liegt nach § 6 Abs. 3a UStG eine steuerfreie Ausfuhrlieferung nur vor, wenn zusätzlich – neben den übrigen Vorau...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.3.8 Ausfuhr im kommerziellen Reiseverkehr (§ 13 Abs. 5 UStDV)

Rz. 491 In den Fällen, in denen der Abnehmer ein Unternehmer ist und er oder sein Beauftragter den Gegenstand der Lieferung im persönlichen Reisegepäck in das Drittlandsgebiet[1] ausführt, soll der Unternehmer nach § 13 Abs. 5 UStDV zusätzlich zu den Grundangaben des § 13 Abs. 2 UStDV Folgendes aufzeichnen: den Gewerbezweig oder Beruf des Abnehmers und den Erwerbszweck. Rz. 49...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.2 Wohnort oder Sitz im Drittlandsgebiet (§ 6 Abs. 3a Nr. 1 UStG)

Rz. 249 Nach § 6 Abs. 3a Nr. 1 UStG muss der Abnehmer seinen Wohnort oder Sitz im Drittlandsgebiet, ausgenommen Gebiete nach § 1 Abs. 3 UStG, haben. Im Gegensatz zum "ausländischen Abnehmer" i. S. v. § 6 Abs. 2 UStG, der seinen Wohnort oder Sitz im Ausland, ausgenommen die in § 1 Abs. 3 UStG bezeichneten Gebieten, hat, verlangt § 6 Abs. 3a Nr. 1 UStG einen "drittländischen" ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.2.1 Allgemeines

Rz. 280 Das Umsatzsteuerrecht kennt als belegmäßigen Nachweis den Ausfuhrnachweis und den Abnehmernachweis. Wie die Nachweise im Einzelnen zu führen sind, ist in der UStDV geregelt und zwar für Ausfuhrnachweis (Rz. 230ff.) in Beförderungsfällen[1], in Versendungsfällen[2] und in Bearbeitungs- und Verarbeitungsfällen.[3] Ein belegmäßiger Abnehmernachweis (Rz. 395ff.) wird nur in ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.3.7.1 Gewerbezweig oder Beruf des Abnehmers

Rz. 484 Aus diesen Angaben zum Gewerbezweig oder Beruf des Abnehmers soll sich dessen Unternehmereigenschaft ergeben.mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.3.9.1 Gewerbezweig oder Beruf des Abnehmers

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.3.9.2 Verwendungszweck des Beförderungsmittels

Rz. 497 Die Aufzeichnungen sollen den Nachweis über den unternehmerischen Verwendungszweck bringen. Es genügt die Angabe der Art des Beförderungsmittels, wenn es seiner Art nach nur unternehmerischen Zwecken dienen kann (z. B. Lastkraftwagen, Reiseomnibus, Frachtschiff). Bei anderen Beförderungsmitteln (z. B. Personenkraftwagen, Krafträdern, Sport- und Vergnügungsbooten, Spo...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.3.1 Allgemeines

Rz. 410 Nach § 6 Abs. 4 i. V. m. § 13 UStDV müssen die Voraussetzungen der Steuerbefreiung der Ausfuhrlieferung im Geltungsbereich der UStG buchmäßig nachgewiesen sein. Diese Voraussetzungen müssen eindeutig und leicht nachprüfbar aus der Buchführung zu ersehen sein. Die Vorschriften über den buchmäßigen Nachweis sind zu unterscheiden von der Aufzeichnungspflicht nach § 22 U...mehr

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Vorsteuerabzug eines Landwirts

Leitsatz Wer als Durchschnittssatzversteuerer Eingangsleistungen bezieht, um diese wegen Überschreitens der Umsatzgrenze für regelversteuerte Umsätze zu verwenden, ist daraus zum Vorsteuerabzug berechtigt. Sachverhalt Die Klägerin betreibt als GbR einen landwirtschaftlichen Betrieb. Als solche unterlag sie bis einschließlich 2021 mit ihren Umsätzen der Besteuerung nach Durchs...mehr

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Vorsteuerabzug auch ohne ordnungsgemäße Rechnung

Leitsatz Der Vorsteuerabzug kann ausnahmsweise auch ohne Besitz einer ordnungsgemäßen Rechnung gewährt werden, wenn die materiellen Anforderungen erfüllt sind. Im Streitfall war dies der Fall, weil die mit Umsatzsteuer belastete Eingangsleistung für die Erbringung einer steuerpflichtigen Ausgangsleistung verwendet worden ist. Wird eine zunächst ohne die Anforderungen der §§ 1...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 3.3.5.5 Einnahmen aus der Lieferung von Strom (§ 9 Nr. 1 S. 3 Buchst. b GewStG)

Rz. 73a Eine erlaubte, nicht begünstigte Tätigkeit liegt nach § 9 Nr. 1 S. 3 Buchst. b GewStG auch vor, wenn i. V. m. der Verwaltung und Nutzung des eigenen Grundbesitzes Einnahmen aus der Lieferung von Strom im Zusammenhang mit dem Betrieb von Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien i. S. d. § 3 Nr. 21 EEG ( § 9 Nr. 1 S. 3 Buchst. b Doppelbuchst. aa GewStG) oder...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 3.3.3 Kürzungsberechtigte Grundstücksunternehmen

Rz. 38 Die erweiterte Kürzung kommt nur für Grundstücksunternehmen in Betracht. Dies sind nach § 9 Nr. 1 S. 2, 3 GewStG Unternehmen, die ausschließlich eigenen Grundbesitz oder neben eigenem Grundbesitz eigenes Kapitalvermögen verwalten und nutzen oder daneben Wohnungsbauten betreuen oder Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser oder Eigentumswohnungen i. S. d. WEG errichten un...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 3.3.1 Allgemeines

Rz. 32 An die Stelle der pauschalen Kürzung tritt nach § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG auf Antrag bei Unternehmen, die ausschließlich eigenen Grundbesitz oder neben eigenem Grundbesitz eigenes Kapitalvermögen verwalten und nutzen oder daneben Wohnungsbauten betreuen oder Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser oder Eigentumswohnungen i. S. d. WEG errichten und veräußern, die erweiterte ...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 3.3.4.4.3 Ausschließlichkeit der Verwaltung und Nutzung des Grundbesitzes

Rz. 53 Die Tätigkeit des Grundstücksunternehmens muss sich ausschließlich auf die Verwaltung und Nutzung eigenen Grundbesitzes beziehen. Weitere Tätigkeiten führen, sofern es sich nicht um erlaubte, aber nicht begünstigte Tätigkeiten i. S. d. § 9 Nr. 1 S. 2, 3 GewStG handelt, in vollem Umfang, selbst bei Geringfügigkeit, zur Versagung der erweiterten Kürzung.[1] Von daher is...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 3.3.4.1 Allgemeines

Rz. 41 Die erweiterte Kürzung kommt nur hinsichtlich der begünstigten Tätigkeit – also der ausschließlichen Verwaltung und Nutzung eigenen Grundbesitzes – in Betracht. Weitere vom Grundstücksunternehmen ausgeübte Tätigkeiten sind begünstigungsschädlich, sodass entweder die erweiterte Kürzung in vollem Umfang keine Anwendung findet oder nur die entsprechenden Tätigkeiten nich...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 3.6.3.3 Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 399 In sachlicher Hinsicht ist Voraussetzung, dass der Gesellschafter ein Darlehen gegeben oder Sicherheiten geleistet hat. Unerheblich ist dabei, ob es sich um ein Darlehen an eine in- oder ausländische Gesellschaft handelt.[1] Ein Darlehen beruht auf einem Vertrag nach § 488 BGB, durch den dem Darlehensnehmer ein Geldbetrag in vereinbarter Höhe für eine bestimmte Zeit ...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 3.3.5.1 Allgemeines

Rz. 61 Unschädlich für die Gewährung der erweiterten Kürzung ist die Ausübung der in § 9 Nr. 1 S. 2, 3 GewStG erlaubten, aber nicht begünstigten Tätigkeiten. Diese Tätigkeiten sind insofern nicht begünstigt, als sich die erweiterte Kürzung nur auf den Teil des Gewerbeertrags erstreckt, der auf die Verwaltung und Nutzung eigenen Grundbesitzes entfällt. Zu den erlaubten, aber ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 2.4.6 Verdeckte Gewinnausschüttung an nahe stehende Personen

Rz. 135 S. 4 behandelt den Sonderfall der verdeckten Gewinnausschüttung an eine nahe stehende Person, also den einer verdeckten Gewinnausschüttung im Dreiecksverhältnis. Nach deutschem Recht ist die verdeckte Gewinnausschüttung dem Gesellschafter zuzuordnen, der sie als private Zuwendung (bei natürlichen Personen) oder als verdeckte Einlage (bei Körperschaften) an die nahe s...mehr

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Geschäftsjahr/Wirtschaftsjahr / 2.3 Folgen des Geschäftsjahres

Rz. 16 Die Folgen einer bestimmten Festlegung des handelsrechtlichen Geschäftsjahres sind sehr vielfältig. Aus der Wahl des Geschäftsjahres ergeben sich vor allem Auswirkungen auf das Bilanzbild (sowohl der Handels- als auch der Steuerbilanz). Die Wahl des Bilanzstichtags kann daher sowohl aus bilanzpolitischen Motiven als auch aus steuertaktischen Erwägungen erfolgen.[1] Gl...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 3.6.3.6 Ausdehnung auf wirtschaftlich vergleichbare Rechtshandlungen

Rz. 436 S. 7 dehnt den Anwendungsbereich der Regelungen der S. 4–6 über Forderungen hinaus auf Rechtshandlungen aus, die einer Darlehensgewährung wirtschaftlich vergleichbar sind. Voraussetzung ist, dass eine Rechtshandlung vorliegt, also eine Handlung (Willenserklärung), die Rechtswirkungen hervorruft. Kennzeichen einer Rechtshandlung ist, dass sie rechtlich erzwingbare Rech...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsprüfung, Nachaktivi... / 2.1 Nachaktivierung im Handelsrecht

Das Handelsrecht kennt keine gesonderten Vorschriften für die Bilanzberichtigung aufgrund fehlerhafter Aktivierung von Betriebsvermögen. Gemäß IDW ist jedoch – insbesondere zur Vermeidung von internen und externen Kosten sowie Änderungen bei den Gewinnbezugsrechten – von einer rückwirkenden Bilanzberichtigung abzusehen soweit der Fehler nicht zur Nichtigkeit der Bilanz führt...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / F. Versuchte Steuerhehlerei (§ 374 Abs. 3 AO)

Rz. 98 [Autor/Stand] Während sich früher die Strafbarkeit des Versuchs bei der Steuerhehlerei aus der Verweisung des § 374 Abs. 1 AO a.F. auf § 370 Abs. 2 AO ergab (s. Rz. 5), ist seit 2008 durch die ausdrückliche Regelung in Abs. 3[2] ein derartiger Rückgriff nicht mehr erforderlich[3]. Rz. 99 [Autor/Stand] Zum Versuch allgemein s. zunächst die Ausführungen § 370 Rz. 690 ff....mehr

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Teil I: Das Lieferkettensor... / 5.13 Welche Pflichten haben Unternehmen in Bezug auf ihre Vertriebsstrukturen?

Das LkSG umfasst zunächst nur diejenigen Schritte im Unternehmen, die zur Herstellung der Produkte und zur Erbringung sowie Inanspruchnahme der angebotenen Dienstleistungen erforderlich sind, ›[…] angefangen von der Gewinnung der Rohstoffe bis zu der Lieferung an den Endkunden‹ (§ 2 Abs. 5 LkSG). Demnach muss das Unternehmen auch beim Vertrieb seiner Produkte Sorgfaltspflich...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht, AO § 374 Steuerhehlerei

Schrifttum: Allgayer/Sackreuther, §§ 52 ff. StGB: Konkurrenzen bei illegaler Einfuhr von Zigaretten, PStR 2009, 44; Arendt, Die Bereicherungsabsicht bei der Steuerhehlerei, ZfZ 1979, 229; Bach in ERST, Wirtschaftsstrafrecht, 2017, § 374 AO; Bauer, Praktische Fragen im Zusammenhang mit dem organisierten "Schmuggel" von Tabakwaren, NZWiSt 2018, 85; Baum, Neue gesetzliche Regelu...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Absatzhilfe

Rz. 58 [Autor/Stand] Die Absatzhilfe ist eigenständige Tatbestandsvariante. Es handelt sich um eine zur Täterschaft erhobene Beihilfe, weil die Absatztat für den Vortäter nicht gesondert strafbar ist (mitbestrafte Nachtat, s. Rz. 70 ff., 120)[2]. Allerdings ist die Abgrenzung äußerst schwierig von täterschaftlicher Absatzhilfe zur Beihilfe zur Steuerhinterziehung des Vortäte...mehr

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Teil II: Gesetzestext und E... / 2.2.16 Zum Begriff der Lieferkette (Abs. 5)

Die Lieferkette umfasst demnach alle Schritte im In- und Ausland, die zur Herstellung der Produkte und zur Erbringung der Dienstleistungen erforderlich sind. Damit sind alle Schritte im eigenen Geschäftsbereich sowie der mittelbaren und unmittelbaren Lieferanten von der Gewinnung der Rohstoffe bis zu der Lieferung an den Endkunden sowie auch jede Form von Finanzdienstleistun...mehr

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Teil I: Das Lieferkettensor... / 5.10 Was ist ein ›unmittelbarer Zulieferer‹?

Gem. § 2 Abs. 7 LkSG ist ein unmittelbarer Zulieferer ein Partner eines Vertrages über die Lieferung von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen, dessen Zulieferungen für die Herstellung des Produktes des Unternehmens oder zur Erbringung und Inanspruchnahme der betreffenden Dienstleistung notwendig sind. Der Gesetzgeber erläutert allerdings nicht, was mit dem Begriff ...mehr

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Teil I: Das Lieferkettensor... / 5.9 Gelten die Regelungen für die gesamte Lieferkette?

Das Gesetz gilt gem. § 3 LkSG grundsätzlich für die gesamte Liefer- und Wertschöpfungskette der vom Gesetz erfassten Unternehmen. Die Lieferkette umfasst alle Schritte, die zur Herstellung von Produkten und zur Erbringung von Dienstleistungen erforderlich sind – von der Gewinnung der Rohstoffe bis zur Lieferung an den Endkunden. Die Sorgfaltspflichten sind somit nicht auf di...mehr

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Teil II: Gesetzestext und E... / 2.1 Gesetzestext

§ 2 Begriffsbestimmungen (1) Geschützte Rechtspositionen im Sinne dieses Gesetzes sind solche, die sich aus den in den Nr. 1 - 11 der Anlage aufgelisteten Übereinkommen zum Schutz der Menschenrechte ergeben. (2) Ein menschenrechtliches Risiko im Sinne dieses Gesetzes ist ein Zustand, bei dem aufgrund tatsächlicher Umstände mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein Verstoß gege...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 6. Absatzerfolg

Rz. 64 [Autor/Stand] Nach früherer Rspr. des BGH zu § 259 StGB und zu § 374 AO und auch Teilen der Literatur[2] reichte zur Tatvollendung sowohl beim Absetzen als auch bei der Absatzhilfe jede auf den Absatz gerichtete Tätigkeit aus[3]. Einschränkend wurde verlangt, dass das Bemühen um Absatz geeignet sein müsse, die rechtswidrige Vermögenssituation aufrechtzuerhalten oder z...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. "Sich- oder einem Dritten-Verschaffen"

Rz. 46 [Autor/Stand] Wesentliches Merkmal des "Sich-Verschaffens" ist, dass die Verfügungsgewalt zu eigenen Zwecken übernommen wird, also darauf abzielt, die Sache dem eigenen Vermögen (oder dem eines Dritten) unter Ausschluss des Vortäters einzuverleiben[2]. Damit ist nicht die zivilrechtliche Verfügungsbefugnis, sondern die tatsächliche Sachherrschaft über das Tatobjekt ge...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Innere Konkurrenzen

Rz. 120 [Autor/Stand] Auf das Zusammentreffen mehrerer Begehungsformen der Steuerhehlerei ist bereits eingegangen worden (s. Rz. 74), ebenso auf die Fälle hehlerischen Handelns eines an der Vortat (als [Mit-]Täter oder Teilnehmer i.e.S.) Beteiligten (s. Rz. 70 ff.). Danach schließen sich die verschiedenen Begehungsvarianten gegenseitig aus; weitere Hehlereihandlungen desselbe...mehr

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Supply Chain Management: Ro... / 2.1 Logistik und Lieferketten müssen in einer Welt im Wandel bestehen

In den letzten Jahren häuften sich singuläre Wetterereignisse und globale Krisen. Besonders die Ereignisse des Jahres 2021 und die Corona-Krise zeigen, wie fragil und anfällig moderne globale Lieferketten geworden sind. Es ist an der Zeit, über robustere und resiliente Lieferketten nachzudenken. In einer Untersuchung von Gartner zur Disruption bei Lieferketten[1] werden als ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Abgrenzung von Lieferungen und sonstigen Leistungen

Rz. 9 Die Umsätze (Veräußerungen, innergemeinschaftliche Erwerbe, Einfuhren) von Büchern, Zeitungen, Zeitschriften usw. in Papierform werden umsatzsteuerrechtlich als Lieferungen angesehen. Auf diese Umsätze ist regelmäßig der ermäßigte Steuersatz nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. Nr. 49 Buchst. a bis e der Anlage 2 des UStG anzuwenden (§ 12 Abs. 2 Nr. 1 Rz. 643ff.). Hörbücher...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1 Druckerzeugnisse mit Online-Angeboten

Rz. 23 Den Nutzern zahlreicher Printmedien, die als Lieferungen unter die Steuerermäßigung nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. Nr. 49 der Anlage 2 des UStG fallen (z. B. gedruckte Bücher, Zeitungen, Zeitschriften, Fachzeitschriften, Kommentare), wird oft auch ein Zugang zu einem elektronischen Medium geboten (z. B. E-Book, E-Paper, Online-Version des Printerzeugnisses). Dabei mu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.4 Entwicklung der unionsrechtlichen Grundlagen

Rz. 2 Während die EU-Mitgliedstaaten auf die Lieferung von Büchern, Zeitungen und Zeitschriften in Papierform schon seit vielen Jahren einen ermäßigten MwSt-Satz anwenden konnten[1], war nach dem Unionsrecht bislang auf elektronische Presseerzeugnisse ausdrücklich der Normalsatz anzuwenden. Auf Drängen insbesondere Frankreichs ist in Anhang III der MwStSystRL die Nr. 6 mWv 1...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.7 Begünstigte elektronische Erzeugnisse im Einzelnen

Rz. 15 Nach § 12 Abs. 2 Nr. 14 S. 1 UStG ist die Überlassung der in Nr. 49 Buchst. a bis e und der Nr. 50 der Anlage 2 des UStG begünstigt. Somit ist eine in elektronischer Form erbrachte sonstige Leistung begünstigt, wenn die Lieferung, die Einfuhr oder der innergemeinschaftliche Erwerb des Erzeugnisses in gedruckter Form (Nr. 49 Buchst. a bis e der Anlage 2 des UStG) bzw. ...mehr

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Beschaffungscontrolling: De... / 6 Instrumente des Beschaffungscontrollings

Die Instrumente des Beschaffungscontrollings umfassen sowohl ideelle (Methoden, Modelle, Verfahren, Techniken) als auch technische Hilfsmittel (in der Regel IT-Lösungen), die durch ihre Anwendung die Erfüllung der Aufgaben des Controllings unterstützen.[1] Basierend auf den genannten Handlungsfeldern ergibt sich eine Vielzahl an möglichen bzw. einsetzbaren Instrumenten. Welch...mehr

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LkSG: Neue Aufgaben und Cha... / 1 LkSG steigert die Bedeutung des Einkaufs in Unternehmen

Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, kurz Lieferkettengesetz, ist der Versuch Unternehmen, stärker in die Verantwortung für die sozioökonomischen sowie ökologischen Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit zu nehmen. Aufbauend auf den unzureichenden Bemühungen des 2016 von der Bundesregierung beschlossenen "Nationalen Aktionsplans" (NAP), der eine freiwillige Selb...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Bedeutung des Neutralitätsgrundsatzes für Steuersatzermäßigungen

Leitsatz 1. Ein Mitgliedstaat, der auf der Grundlage von Art. 122 MwStSystRL einen ermäßigten Steuersatz für Lieferungen von Brennholz schafft, kann dessen Anwendungsbereich anhand der KN auf bestimmte Kategorien von Lieferungen von Brennholz be­gren­zen, sofern der Grundsatz der steuerlichen Neutralität beachtet wird (Folgeentscheidung zum EuGH-­Urteil Finanzamt A vom 03.02...mehr