Fachbeiträge & Kommentare zu Lebenspartner

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / d) Rückwirkende Zusammenveranlagung nach Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe

Wandeln Lebenspartner eine Lebenspartnerschaft in eine Ehe um, stellt dies ein rückwirkendes Ereignis i.S.d. § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AO dar, so dass auch bereits bestandskräftig einzelveranlagte Jahre im Hinblick auf eine Zusammenveranlagung geändert werden können. Das Sächs. FG folgt damit der vom FG Hamburg vertretenen Auffassung (FG Hamburg v. 31.7.2018 – 1 K 92/18, EFG 2...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.25 Geschäfte mit Nahestehenden (Nr. 21)

Rz. 129 Die Regelung des Nr. 21 verpflichtet mittelgroße und große KapG/KapCoGes zu Angaben zumindest über die wesentlichen marktunüblichen Geschäfte der Ges. mit nahestehenden Unt und Personen, einschl. der Angaben über deren Wertumfang und über die Art der Beziehung zu den nahestehenden Unt und Personen.[1] Außerdem sind weitere Angaben über solche Geschäfte zu machen, die...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Doppelte Haushaltsführung / 3.1 Fahrtkosten

Als Fahrtkosten, die auch für den Umfang des steuerfreien Arbeitgeberersatzes maßgebend sind, kommen in Betracht: Erste und letzte Fahrt: Fahrtkosten aus Anlass des Wohnungswechsels zu Beginn und am Ende der doppelten Haushaltsführung werden wie bei Auswärtstätigkeiten (Reisekosten) berücksichtigt.[1] Fahrten zwischen erster Tätigkeitsstätte und Zweitwohnung: Arbeitstägliche F...mehr

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Lohnsteuerrechtliche Bewert... / 3.3 Finanzielle Beteiligung an der Haushaltsführung

Ausdrücklich geregelt ist die finanzielle Beteiligung an den Kosten der Lebensführung in der Haupt- bzw. Familienwohnung.[1] Eine Beteiligung des Arbeitnehmers an den Miet- oder Unterhaltskosten der Wohnung ist notwendig. Ausreichend ist aber auch, wenn er die entsprechenden Ausgaben der gemeinsamen Lebensführung trägt.[2] Die Finanzverwaltung verlangt eine haushaltsbezogene ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Meldungen / 10.1 Familienangehörige/geschäftsführende Gesellschafter einer GmbH

Arbeitgeber haben in den Anmeldungen zur Sozialversicherung zusätzlich ein Statuskennzeichen anzugeben, wenn zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine Beziehung als Ehegatte, Lebenspartner oder Abkömmling besteht (Kennzeichen "1") oder der Beschäftigte geschäftsführender Gesellschafter einer GmbH (Kennzeichen "2") ist.[1] Durch das Statuskennzeichen wird ein Verfahren zur Stat...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Meldungen / 4.1 Erforderliche Meldedaten

Jede für den Beschäftigten zu erstellende Meldung enthält insbesondere die Versicherungsnummer oder die für die Vergabe der Versicherungsnummer erforderlichen Angaben, den Familien- und Vornamen, Geburtsangaben, die Staatsangehörigkeit, Angaben über die Tätigkeit nach dem Schlüsselverzeichnis der Bundesagentur für Arbeit, die Betriebsnummer des Beschäftigungsbetriebs, die Beitragsg...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 7.3.9 Übergabe der Kündigung an Dritte

Rz. 163 Das Kündigungsschreiben kann dem Arbeitnehmer auch durch Übergabe an einen Dritten zugehen. Voraussetzung für den Zugang ist, dass das Kündigungsschreiben in die tatsächliche Verfügungsgewalt einer Person gelangt, die zur Entgegennahme von schriftlichen Erklärungen für den Arbeitnehmer berechtigt ist. Weiter muss es dem Arbeitnehmer dadurch möglich sein, Kenntnis vom...mehr

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Weilbach, GrEStG § 23 Anwen... / 10 Zeitlicher Anwendungsbereich des § 3 Nr. 3 bis 7 GrEStG i. d. F. des Jahressteuergesetzes 2010 (§ 23 Abs. 9 GrEStG)

Rz. 11 Mit Art. 29 Nr. 1a bis e JStG 2010 v. 8.12.2010, BGBl I 2010, 1768, sind § 3 Nr. 3 bis 7 GrEStG neu gefasst worden. Dadurch wurden bei diesen Steuerbefreiungen im Wesentlichen die eingetragenen Lebenspartner den Ehegatten gleichgestellt. Mit der durch Art. 29 Nr. 3 JStG 2010 neu angefügten Vorschrift des § 23 Abs. 9 GrEStG wurde geregelt, dass die neu gefassten Steuer...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4.3 Privilegierter Personenkreis

Rz. 35 Eigenbedarf kann für Familienangehörige geltend gemacht werden. Hinweis Begriff: Familienangehörige Der Begriff des Familienangehörigen ist im Gesetz nicht definiert, auch nicht im übrigen BGB. Allgemein wird mit dem Begriff der Familie die Gesamtheit der durch Ehe- und Verwandtschaft verbundenen Personen gesehen (BVerwG, Urteil v. 31.3.1977, V C 22.76, BVerwGE 52, 214)...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.2.2 Form, Absender und Empfänger

Rz. 22 Die Erhöhungserklärung bedarf der Textform (§ 560 Abs. 1 Satz 1). Textform bedeutet, dass die Erklärung in einer Urkunde oder auf andere zur dauerhaften Wiedergabe in Schriftzeichen geeignete Weise abgegeben werden muss, die Person des Erklärenden genannt und der Abschluss der Erklärung durch Nachbildung der Namensunterschrift oder anders erkennbar gemacht wird (§ 126...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4 Unzumutbarkeit der Gebrauchsüberlassung

Rz. 13 Der Anspruch auf Erteilung der Gebrauchsüberlassungserlaubnis besteht nicht, wenn dem Vermieter die Überlassung des Wohnraums an einen Dritten nicht zugemutet werden kann. Dies ist der Fall, wenn in der Person des Dritten ein wichtiger Grund vorliegt, der Wohnraum übermäßig belegt würde oder sonst dem Vermieter die Überlassung nicht zugemutet werden kann (§ 553 Abs. 1...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4.4 Benötigen

Rz. 38 Bei dem Wort "benötigen" handelt sich um einen objektiv nachprüfbaren unbestimmten Rechtsbegriff dergestalt, dass der Vermieter die Wohnung zur Vermeidung von anderweitigen Nachteilen braucht. Das setzt nicht voraus, dass der Vermieter oder eine der sonstigen in § 573 Abs. 2 Nr. 2 genannten privilegierten Personen in der gekündigten Wohnung seinen bzw. ihren Lebensmit...mehr

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Kompaktübersicht: Steuerges... / Grundsteuer

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2 Voraussetzungen des Eintritts in das Mietverhältnis

Rz. 6 Der überlebende Ehegatte, Lebenspartner, die Kinder oder die anderen Familien- oder Haushaltsangehörigen treten dann in das Mietverhältnis ein, wenn der Verstorbene alleiniger Mieter war. Waren der überlebende Ehegatte, Lebenspartner, die Kinder oder die anderen Familien- oder Haushaltsangehörigen Mitmieter, gilt § 563a. Die Ehe, Lebenspartnerschaft, das Kindschaftsver...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 563 regelt den bis 1.9.2001 in § 569a normierten Eintritt des Ehegatten des verstorbenen Mieters und von eng mit dem verstorbenen Mieter verbundenen Personen, die mit ihm in der gemieteten Wohnung bislang einen gemeinsamen Haushalt geführt haben, ohne jedoch Mieter zu sein. Die Neuregelung gilt nur für diejenigen Fälle, in denen der Mieter ab dem 1.9.2001 verstorben ...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3 Rechtsfolgen

Rz. 14 Der überlebende Ehegatte, Lebenspartner, das Kind, der andere Familienangehörige oder Haushaltsangehörige tritt kraft Gesetzes in das Mietverhältnis – nicht aber in Verträge des Mieters mit den Versorgungsunternehmen oder sonstige selbständige Sondervereinbarungen (z. B. über Hausmeister-, Reinigungs- oder sonstige Dienste) – mit dem verstorbenen Mieter ein, mit dem e...mehr

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Pflegezeit und sonstige Fre... / 2.3.1 Nahe Angehörige im Sinne des PflegeZG

In § 7 Abs. 3 PflegeZG werden die nahen Angehörigen definiert und abschließend aufgezählt. Als nahe Angehörige gelten folgende verwandte und verschwägerte Personen: die Großeltern, die Eltern, die Geschwister, die Kinder und Enkelkinder sowie die Schwiegereltern, Stiefeltern und Schwiegerkinder. Als nahe Angehörige gelten außerdem neben dem Ehegatten und Lebenspartner auch die Partn...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4 Ablehnungsrecht

Rz. 15 Der Ehegatte, Lebenspartner, das Kind, der Familien- oder Haushaltsangehörige kann – jeder für sich – die Fortsetzung des Mietverhältnisses mit dem verstorbenen Mieter verhindern, indem er dem Vermieter – bei mehreren Vermietern allen – erklärt, dass er das Mietverhältnis nicht fortsetzen will. Die Erklärung ist formfrei. Der Eintrittsberechtigte kann die Ablehnung au...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5 Kündigungsrecht des Vermieters

Rz. 22 Der Vermieter kann innerhalb eines Monats seit Kenntnis von dem endgültigen Eintritt in das Mietverhältnis kündigen, wenn in der Person des Eingetretenen ein wichtiger Grund vorliegt. Stehen dem Vermieter auf der Mieterseite mehrere Personen gegenüber, kann das Mietverhältnis wegen seiner Einheitlichkeit wirksam nur gegenüber allen Vertragspartnern gekündigt werden (BG...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 6 Unabdingbarkeit

Rz. 28 Das Eintrittsrecht des Ehegatten – vorrangig vor den übrigen Eintrittsberechtigten – sowie des Lebenspartners, der Kinder, der anderen Familien- und/oder Haushaltsangehörigen kann nicht zum Nachteil des Mieters und der eintrittsberechtigten Personen abbedungen werden. Deshalb kann weder vereinbart werden, dass das Mietverhältnis mit dem Tod des Mieters endet noch, das...mehr

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Literaturauswertung ErbStG/... / 2.6 § 7 ErbStG (Schenkungen unter Lebenden)

• 2019 Disquotale verdeckte Gewinnausschüttung an einen Gesellschafter / § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG Der BFH hat mit Urteil v. 13.9.2017, II R 54/15, II R 32/16, II R 42/16 entschieden, dass eine verdeckte Gewinnausschüttung an eine dem Gesellschafter nahestehende Person als Schenkung des an der Vorteilsgewährung mitwirkenden Gesellschafters an die nahestehende Person zu werten i...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, AsylbLG § 10a Örtlich... / 2.3 Zuständigkeit nach dem tatsächlichen Aufenthalt

Rz. 10 Abs. 1 Satz 3 regelt die Fälle, in denen eine Verteilungs- und Zuweisungsentscheidung i. S. d. Abs. 1 Satz 1 (noch) nicht getroffen worden oder nicht mehr wirksam ist. Dies kommt z. B. dann häufig vor, wenn der Ausländer keinen Asylantrag gestellt hat. In diesen Fällen ist diejenige Behörde örtlich zuständig, in deren Bereich die Person sich tatsächlich aufhält (VG Ar...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungsfreiheit (Unfa... / 3.3 Unternehmer von Binnenfischereien, Imkereien und in landwirtschaftlichen Kleinbetrieben

Versicherungsfrei sind auch Unternehmer von Binnenfischereien, Imkereien und in landwirtschaftlichen Kleinbetrieben, wenn diese Unternehmen nicht gewerbsmäßig betrieben werden und nicht Nebenunternehmen oder Hilfsunternehmen eines landwirtschaftlichen Unternehmens sind.[1] Hierunter fallen Tätigkeiten, die nicht in erster Linie dauerhaft darauf angelegt sind, Erwerbseinkommen z...mehr

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Familienpflegezeit: Anspruc... / 2 Nahe Angehörige

Zu den "nahen Angehörigen" zählen: Großeltern, Eltern, Schwiegereltern, Ehegatten, Lebenspartner, Partner in einer eheähnlichen Gemeinschaft, Stiefeltern, Lebenspartner der Geschwister, Geschwister der Lebenspartner, Geschwister, eigene (Adoptiv- und Pflege-)Kinder, sowie die des Ehegatten oder Lebenspartners, Schwieger- und Enkelkinder.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Handwerkerversicherung / 4 Rechtslage ab 1.1.2004

Zum 1.1.2004 wurde die Handwerksordnung (HwO) geändert und dadurch der Zugang zur Ausübung eines selbstständigen Handwerks erleichtert. So wurde der Meisterzwang auf 41 zulassungspflichtige Handwerke beschränkt.[1] Die übrigen, zuvor in der Anlage A HWO genannten Handwerke, wurden zulassungsfrei. Somit war für die Ausübung des Handwerks der Meisterabschluss nicht mehr zwinge...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.2.2 Kündigungsgründe

Rz. 44 Die Kündigung kann sowohl darauf gestützt werden, dass der Mieter durch die Vernachlässigung der ihm obliegenden Sorgfalt die Mietsache erheblich gefährdet oder er die Mietsache unbefugt einem Dritten überlässt. Er haftet aber nicht für solche Risiken, die den Räumen bereits im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses anhaften und die er nicht erkannt hat (KG, Urteil v. 4.12...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4.1 Frist zur Abhilfe oder Abmahnung

Rz. 127 Weitere zwingende Voraussetzung für die fristlose Kündigung aus wichtigem Grund – ausgenommen die Kündigung wegen Zahlungsverzugs des Mieters gemäß § 543 Abs. 2 Nr. 3 (BGH, Urteil v. 29.4.2009, VIII ZR 142/08, GE 2009, 709) – ist grundsätzlich, dass der kündigende Vertragspartner dem anderen Vertragspartner erfolglos eine Frist zur Abhilfe gesetzt hat (KG, Beschluss ...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2 Kündigung aus wichtigem Grund

Rz. 3 Eine fristlose Kündigung nach § 543 Abs. 1 setzt voraus, dass der andere Vertragsteil in solchem Maße seine Verpflichtungen verletzt, dass dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles, insbesondere eines Verschuldens der Vertragsparteien, und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf...mehr

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Erbschaftsteuer: Unbeschrän... / 2.4.2 Familienheim: Zuwendung unter Lebenden (Ehegatten, Lebenspartner)

Nach § 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG bleibt die lebzeitige Zuwendung eines Familienheims unter Ehegatten oder den eingetragenen Lebenspartner steuerfrei. Dabei stellt ein Familienheim ein bebautes Grundstück dar, soweit darin eine Wohnung gemeinsam zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird. Dies gilt ab 2009 auch für ein in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder in einem Staat...mehr

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Erbschaftsteuer: Unbeschrän... / 2.4.3 Familienheim: Erwerb von Todes wegen (Ehegatten, Lebenspartner)

Nach § 13 Abs. 1 Nr. 4b ErbStG bleibt der Erwerb eines Familienheims durch den überlebenden Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner von Todeswegen steuerfrei. Hierbei liegt ein begünstigtes Familienheim vor, soweit der Erblasser bis zu seinem Tod in einem bebauten Grundstück eine Wohnung zu eigenen Wohnzwecken genutzt hat. Es sind dabei die Voraussetzungen in R E 13.3 Abs...mehr

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Erbschaftsteuer: Unbeschrän... / 2.4.4 Familienheim: Erwerb durch Kinder

Nach § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG bleibt der Erwerb eines Familienheims durch Kinder steuerfrei. Dies gilt ab 2009 auch für ein in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder in einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums belegenem Familienheim.[1] Hierbei liegt ein begünstigtes Familienheim vor, soweit der Erblasser bis zu seinem Tod in einem bebauten Grundstück eine Wo...mehr

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Erbschaftsteuer: Unbeschrän... / 6.3 Versorgungsfreibetrag

Aufgrund des Steuerumgehungsbekämpfungsgesetzes wird nun auch bei beschränkter Steuerpflicht der besondere Versorgungsfreibetrag gewährt. Dies gilt sowohl für den Ehegatten/eingetragenen Lebenspartner (§ 17 Abs. 1 ErbStG) wie auch für Kinder (§ 17 Abs. 2 ErbStG). Auch hier muss vom Erwerber kein Antrag gestellt werden, d. h. der Versorgungsfreibetrag wird von Amts wegen gewä...mehr

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Erbschaftsteuer: Unbeschrän... / 2.3 Folgen der unbeschränkten Steuerpflicht

Ist eine der beteiligten Personen Inländer und damit unbeschränkte Erbschaftsteuerpflicht gegeben, so hat das die folgenden Konsequenzen. Es unterliegt der gesamte Vermögensanfall der deutschen Erbschaftsbesteuerung, unabhängig davon, ob es sich um inländisches oder ausländisches Vermögen handelt.[1] Beschränkungen können sich hierbei jedoch durch Doppelbesteuerungsabkommen o...mehr

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Erbschaftsteuer: Unbeschrän... / 4.4.2 Freibeträge und Tarif

Während das Erbschaftsteuergesetz bei unbeschränkter Erbschaftsteuerpflicht persönliche Freibeträge zwischen 20.000 EUR und 500.000 EUR gewährt[1], kommt bei beschränkter Erbschaftsteuerpflicht nur ein Freibetrag i. H. v. 2.000 EUR zur Anwendung.[2] Nach Auffassung des Bundesfinanzhofs verstößt die Regelung des § 16 Abs. 2 ErbStG aber nicht gegen Artikel 3 Abs. 1 GG.[3] Nunmeh...mehr

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Erbschaftsteuer: Lebensvers... / 2.4 Verbundene Lebensversicherung

Von einer verbundenen Lebensversicherung spricht man, wenn entweder 2 oder auch mehrere Personen eine Lebensversicherung auf das Leben des zuerst Versterbenden abschließen. Die Versicherungsleistung erfolgt dann an die überlebende Person. Im Regelfall wird eine verbundene Lebensversicherung von Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern abgeschlossen. Die verbundene Versiche...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 5.13 Stellt eine Corona-Schutzimpfung durch den Arbeitgeber bei seinem Arbeitnehmer, dessen Angehörigen oder Lebenspartner Arbeitslohn dar?

Nein. Diese Leistungen stellen keinen Arbeitslohn dar.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 193. Gesetz zur Änderung des EStG in Umsetzung der Entscheidung des BVerfG v 07.05.2013 v 15.07.2013, BGBl I 2013, 2397

Rn. 213 Stand: EL 104 – ET: 04/2014 Verwaltungsanweisung: BMF v 31.07.2013, BStBl I 2013, 940 (Änderung der Schreiben des BMF v 20.12.2012, BStBl I 2013, 36; BMF v 09.10.2012, BStBl I 2012, 953) zu AbgSt, Freistellungsaufträgen u Steuerbescheinigungen. Betrifft die Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften mit Ehen. Das BVerfG hat entschieden, dass die Ungleichbehandl...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 197. Gesetz zur Anpassung steuerlicher Regelungen an die Rspr des BVerfG v 18.07.2014, BGBl I 2014, 1042

Rn. 217 Stand: EL 107 – ET: 12/2014 Mit dem G zur Änderung des EStG in Umsetzung der Entscheidung des BVerfG v 07.05.2013 v 15.07.2013, s Rn 212 , war zunächst die steuerliche Gleichbehandlung von Lebenspartnern nur für das EStG umgesetzt worden. IRd Gesetzgebungsverfahrens hatte die Bundesregierung angekündigt, einen etwaigen Bedarf an Folgeänderungen sorgfältig zu prüfen. D...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 5.3 Besteht nach Bezug von Kurzarbeitergeld eine Pflicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung? Was hat das für Konsequenzen?

Bezieher von Kurzarbeitergeld sind unter anderem zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet, wenn ihre im abgelaufenen Kalenderjahr insgesamt zugeflossenen Kurzarbeitergelder (einschließlich steuerfreier Arbeitgeberzuschüsse) gegebenenfalls zusammen mit anderen Lohnersatzleistungen (zum Beispiel Krankengeld, Elterngeld) mehr als 410 Euro betragen. Bei der nach Ab...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Sonderkündigungsschutz / II. Voraussetzungen des Kündigungsschutzes

Rz. 47 Der in § 5 Abs. 1 PflegeZG geregelte Kündigungsschutz setzt voraus, dass eine kurzzeitige Arbeitsverhinderung oder Pflegezeit bei einem nahen Angehörigen vorliegt. Praxishinweis Ob das Arbeitsverhältnis unter den Anwendungsbereich des KSchG fällt, ist unerheblich. Auch in Kleinbetrieben und bei einer Beschäftigungsdauer von weniger als sechs Monaten kann der Sonderkünd...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Milderungsregelung (§ 4 S 2 SolZG)

Rn. 2 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 § 4 S 2 SolZG enthält eine Milderungsregelung, die verhindert, dass der SolZ sofort in voller Höhe erhoben wird, sobald die Freigrenze des § 3 Abs 3, 4 und 5 SolZG iHv EUR 35 086/EUR 17 543 (VZ 2023) bzw EUR 36 260/EUR 18 130 (VZ 2024) überschritten wird. Seit dem VZ 2021 wird auf § 3 Abs 3, 4 und 5 EStG verwiesen, um sicherzustellen, dass bei...mehr

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§ 35 Kündigung und betriebl... / II. Abgrenzung nach dem geforderten Versorgungszweck

Rz. 8 Ferner muss die Leistung, damit sie unter den Schutzzweck des Betriebsrentengesetzes fällt, dem geforderten Versorgungszweck dienen. Abgrenzungsfragen ergeben sich hier beispielsweise bei der Gewährung von Todesfallleistungen an Begünstigte außerhalb des Familienverbands,[5] an nicht mehr unterhaltsbedürftige Kinder sowie bei Unterstützungsleistungen für Fälle der Arbe...mehr

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§ 32 Sperrzeittatbestände u... / e) Wichtiger Grund

Rz. 25 Hatte der Arbeitnehmer einen wichtigen Grund für das Lösen seines Arbeitsverhältnisses, scheidet eine Sperrzeit nach § 159 Abs. 1 Nr. 1 SGB III aus. Ein wichtiger Grund ist immer dann gegeben, wenn Umstände vorliegen, unter denen nach verständiger Abwägung mit den Interessen der Versichertengemeinschaft dem Arbeitnehmer die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht z...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / 3. Soziale Gesichtspunkte

Rz. 144 Nach § 1 Abs. 3 S. 1 KSchG sind im Rahmen der Sozialauswahl die Dauer der Betriebszugehörigkeit, das Lebensalter, die Unterhaltspflichten und die Schwerbehinderung des Arbeitnehmers zu berücksichtigen. Keinem dieser Kriterien kommt ein genereller und absoluter Vorrang zu.[359] Es bestehen bzgl. der Gewichtung keine abstrakten Vorgaben.[360] Auf eine Heranziehung zusä...mehr

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§ 42 Das Kündigungsmandat a... / 1. Allgemeines

Rz. 10 Die Ansprüche aus dem Rechtsschutzversicherungsvertrag kann grundsätzlich nur der Versicherungsnehmer geltend machen und, wenn dieser nicht gem. § 15 Abs. 2 ARB 2010 (2.1.2. ARB 2012) widerspricht, der Mitversicherte. Handelt es sich bei dem Mitversicherten um den ehelichen beziehungsweise eingetragenen Lebenspartner, so kann der Versicherungsnehmer der Interessenwahr...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. An eine gesetzlich unterhaltsberechtigte Person (§ 33a Abs 1 S 1 EStG)

Rn. 140 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Nach der seit dem VZ 1996 geltenden Gesetzesfassung sind Aufwendungen nur dann zu berücksichtigen, wenn die Person, für deren Unterhalt oder Berufsausbildung die Aufwendungen erwachsen, gegenüber dem StPfl oder seinem Ehegatten gesetzlich unterhaltsberechtigt ist. Entsprechend dem System der Ehegattenbesteuerung und der sog Einheitstheorie,...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 200. Gesetz zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie (BürokratieentlastungsG) v 28.07.2015, BGBl I 2015, 1400

Rn. 220 Stand: EL 115 – ET: 04/2016 Mit dem von der Bundesregierung im Juni 2014 beschlossenen Arbeitsprogramm "Bessere Rechtsetzung 2014" soll Bürokratie gezielt abgebaut werden. Das BürokratieentlastungsG setzt dies nun zT um. Es enthält neben Änderungen des EStG (s nachfolgend)mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 210. Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet u zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften – UStAVermG – (informell JStG 2018) v 11.12.2018, BGBl I 2018, 2338

Rn. 230 Stand: EL 135 – ET: 04/2019 Das Gesetz reagiert auf Anhaltspunkte dafür, dass es beim Handel mit Waren über das Internet unter Nutzung von elektronischen Marktplätzen verstärkt zu USt-Hinterziehungen gekommen ist, insb beim Handel mit Waren aus Drittländern. Betreiber von Internet-Marktplätzen haften nunmehr für Händler. Darüber hinaus enthält es zahlreiche Regelungen...mehr

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§ 20 Rechtsweg zu den Arbei... / V. Besondere Personengruppen

Rz. 38 § 5 ArbGG nimmt anders als § 5 Abs. 2 BetrVG nicht bestimmte Personengruppen vom Arbeitnehmerbegriff aus. Gem. § 5 Abs. 2 Nr. 3, 4 und 5 BetrVG gelten nicht als Arbeitnehmer im Sinne des BetrVG Personen, deren Beschäftigung nicht in erster Linie ihrem Erwerb dient, sondern vorwiegend durch Beweggründe karitativer oder religiöser Art bestimmt ist, sowie Personen, deren...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Gleichgestellte Person (§ 33a Abs 1 S 3 EStG)

Rn. 160 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Einer gesetzlich unterhaltsberechtigten Person sind nach § 33a Abs 1 S 3 EStG Personen gleichgestellt, wenn bei ihnen zum Unterhalt bestimmte inländische öffentliche Mittel mit Rücksicht auf die Unterhaltsleistung des StPfl gekürzt werden, ausführlich s Rn 162. Rn. 161 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Das StÄndG 2001 vom 20.12.2001, BStBl I 2002, ...mehr